Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksbürgermeister 3000

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1 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksbürgermeister 3000 Dringliche Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Beschlussfassung DS-Nr.: Tagung am Betr.: Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2018/19 Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen: 1. Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für das Haushaltsjahr 2018 mit Einnahmen in Höhe von und Ausgaben in Höhe von , 2. Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für das Haushaltsjahr 2019 mit Einnahmen in Höhe von und Ausgaben in Höhe von , einschließlich Stellenplan und Vorbericht. Begründung: 1. Grundlagen für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2018/ Jahresabschluss 2016 und Jahresabschlussprognose 2017 Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) vom wurden den Bezirken die Basiskorrektursachverhalte für das Haushaltsjahr 2016 bekannt gegeben. Im Ergebnis hat der Bezirk Lichtenberg einen Jahresüberschuss i.h.v T erwirtschaftet. Dieses Budget steht im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich zur Verfügung und erhöht die Spielräume bei der Ansatzbildung im Haushaltsplan Die Ansätze im Haushaltsjahr 2018 bestimmen auch maßgeblich die Ansätze im Haushaltsjahr 2019, da ihnen weitgehend dauerhafte und nicht einmalige Sachverhalte zugrunde liegen. Die Ausnutzung der zusätzlichen Spielräume in 2018 führt somit zwangsläufig dazu, dass in 2019 eine Deckungslücke in zweistelliger Millionenhöhe entsteht, die vor allem durch einen noch unbekannten Jahresüberschuss in 2017 ausgeglichen werden muss.

2 Bezirksplafond und Globalsummenzuweisung 2018/19 Die SenFin hat mit Schreiben vom den Bezirksplafond und mit Schreiben vom die Globalsummenzuweisung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 übermittelt. Der Bezirksplafond setzt sich aus folgenden Teilplafonds zusammen: in Mio Teilplafond Personal (HGr. 4) 1.084, , ,6 Teilplafond Transferausgaben (HGr. 6) 6.069, , ,7 Teilplafond sonst. Sachausgaben (HGr. 5, 9), ohne kalk. Kosten 492,4 582,3 590,3 Plafondanteil für kalkulatorische Kosten 337,1 358,7 358,7 Vertikaler Finanzausgleich 6,9 6,9 6,9 Zwischensumme Ausgaben 7.990, , ,3 Einnahmevorgabe (E03, E04, E05) , , ,5 Bezirksplafond gesamt 6.362, , ,8 Der Bezirksplafond 2018/19 zeichnet sich zum Plafond 2016/17 durch folgende wesentliche Fortschreibungssachverhalte aus: Teilplafond Personal die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben durch den Tarifabschluss 2017, eine Vorsorge für die Tarifsteigerung 2019 sowie für die Besoldungserhöhungen in 2018 und 2019; eine Anhebung im Personalplafond 2018 zum Ausgleich der aufgehobenen Personaleinsparungen ab 2017: Beendigung der Zielvereinbarungen Personal, Zurücknahme der daraus bislang resultierenden Plafondabsenkung; Personal- und dazugehörige Sachmittelmehrbedarfe im Zusammenhang mit dauerhaften Personalaufwüchsen, die in 2016 und 2017 genehmigt wurden (AG Wachsende Stadt u.a.); Personal- und dazugehörige Sachmittel u.a. für Umsetzung E-Government, die Erhöhung des Anteils fest angestellter Musikschullehrer sowie bauende Bereiche, Förderung Radverkehr, Unterhaltsvorschussstellen im Jugendbereich, Tranche 2017 Transfersteuerung Soz im Umfang von insgesamt 23,87 VzÄ; des Weiteren werden gem. Beschluss der AG Ressourcensteuerung vom den Bezirken weitere Personal- und Sachmittel in eigener Verantwortung zur Absicherung zusätzlicher Aufgaben der wachsenden Stadt und zur Absicherung der Ziele des Regierungsprogramms des Senats zur Verfügung gestellt: die dazugehörige Plafonderhöhung erfolgt im Rahmen der technischen Fortschreibung der Globalsumme 2018/19 und wurde durch Einstellen einer Pauschalen Mehreinnahmenerwartung (PME) im Haushaltsplanentwurf 2018/19 antizipiert. Folgende konkrete Maßnahmen wurden beschlossen: - Die bislang noch befristet eingerichteten Stellenaufwüchse aus den Kontingenten der AG Wachsende Stadt Flüchtlinge II bis Flüchtlinge V der Jahre 2015 und 2016 sowie für Wohngeldnovelle, Zielvereinbarung HzE, Koordinierung frühe Hilfen und Jugendberufsagentur werden in unbefristete Stellen umgewandelt. Bei Rückgang der flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe werden die Beschäftigten in eigener Zuständigkeit der OE in andere Aufgaben umgesetzt. - Die 3,5 VzÄ aus dem Kontingent Flüchtlinge III aus 2016 für das Amt für Soziales werden genutzt, um die Beschäftigungspositionen für die Aufgaben Qualitätssicherung im Bereich Hilfe zur Pflege (2 VzÄ) und Qualitätsmanagement (1 VzÄ) in Planstellen umzuwandeln.

3 Die Organisationseinheiten erhalten darüber hinaus zur Absicherung bezirklicher Schwerpunktbereiche und der Ziele des Regierungsprogramms weitere 69,5 Stellen; schließlich hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, zur Verstärkung der Stabsbereiche der Amtsleiter für alle im Zusammenhang mit Personal stehenden Themenfelder den Organisationseinheiten insgesamt 13,5 zusätzliche Stellen zuzubilligen. Teilplafond sonstige Sachausgaben Erhöhung der Leitlinie Hochbauunterhaltung Schule auf 1,32% des Gebäude- Wiederbeschaffungswerts, so dass die Mittel auskömmlich sind, um ein weiteres Anwachsen des Instandsetzungsbedarfs zu verhindern; die bisher übliche Verrechnung mit den Mitteln des Schulanlagensanierungsprogramms entfällt; Erhöhung der Leitlinie aller anderen bezirklichen Gebäude-Infrastruktur auf 1,2% des Gebäude-Wiederbeschaffungswerts; Ausgleich zusätzlicher Ausgaben durch steigende Schülerzahlen im Bereich Lehr- und Lernmittel sowie Sachmittel Schulen; Verstetigung der ab 2016 erfolgten Förderung der außerschulischen Lernorte Jugendkunstschule, Jugendverkehrsschule und Gartenarbeitsschule; Ausgleich für allgemeine Preissteigerungen; Die Mittel für die verfahrensunabhängige IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) sind ab 2018 im neuen Einzelplan 25 in Verantwortung der zuständigen IKT-Staatssekretärin abgebildet, die Ansätze für Lichtenberg im Kapitel Teilplafond Transfer Erhöhung des Teilplafonds Transfer aufgrund demographischer Bedingungen, bundesgesetzlicher Vorgaben und Entgeltsteigerungen Produktsummenbudget Budgetierungsergebnisse 2018 Neben dem Jahresabschluss des vorletzten Haushaltsjahres und der Höhe des Bezirksplafonds 2018/19 insgesamt ist für die finanzielle Ausgangslage eines einzelnen Bezirks die Höhe seiner Globalsummenzuweisung maßgeblich. Getrennt nach Zuweisungsfeldern stellt sich der Bezirksplafond als Summe der bezirklichen Globalsummen folgendermaßen dar: in Mio Produktsummenbudget 5.518, , ,5 Sonstige Transfers 2.464, , ,9 Vertikaler Finanzausgleich 6,9 6,9 6,9 Zwischensumme Ausgaben 7.990, , ,3 Einnahmevorgabe (E03, E04, E05) , , ,5 Bezirksplafond gesamt 6.362, , ,8 Die bezirklichen Globalsummenzuweisungen werden also ganz wesentlich bestimmt durch das Produktsummenbudget (PSB), das sich im Grundsatz ergibt als Summe von Planmenge x Zuweisungspreis aller extern budgetierbaren Einzelprodukte bzw. Budgetierungsobjekte. Der Bezirk Lichtenberg wirtschaftet derzeit am besten im Benchmarking aller 12 Bezirke. Das führt bei der Ermittlung des PSB zu kostenstrukturellen Vorteilen, da die Produktstückkosten in Lichtenberg überwiegend unter dem Zuweisungspreis liegen. Dieser Vorteil liegt zur Budgetierung 2018 bei 14,1 Mio. Dieser Wert hat sich im Vergleich zu 2016 nochmals um ca. 1,3 Mio erhöht. Die kostenstrukturellen Effekte werden in den meisten Organisationseinheiten durch zuweisungsbedingte Effekte reduziert (im Wesentlichen durch den Median-

4 - 4 - faktor). Jedoch werden produktbezogen auch vom Land verhandelte Entgeltsteigerungen zugewiesen. Dieser überkompensieren insgesamt die Zuweisungsverluste, so dass für Lichtenberg ein Vorteil i.h.v. 3,7 Mio resultiert. In den Organisationseinheiten (OE) Schule, Soziales und Jugend liegen zudem extreme Planmengeneffekte vor, durch steigende Schülerzahlen bei Schule, durch steigende Fallzahlen bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) bei Soziales und ebenfalls durch steigende Fallzahlen im Kitabereich bei Jugend. Diese planmengenbedingte Zuweisungserhöhung macht über alle OE eine Summe i.h.v. 26,7 Mio aus, führen aber auch zu entsprechend höheren Ansätze im Haushaltsplan. Die Budgetierungsergebnisse, differenziert nach OE, stellen sich wie folgt dar. OE kostenstruktu relle Effekte (+ Vorteil; - Nachteil) (T ) Effekte durch Zuweisungspreisveränderung (+ Vorteil; - Nachteil) (T ) Planmengenbedingte Effekte (+ Vorteil; - Nachteil) (T ) Summe Budgeteffekte (T ) BüD Ges Jug Ord QPK SchuSpo SE FM SGA Soz Stadt Standard UmNat WeiKu Wifö Gesamt Weiterhin gilt, dass sich als vorteilhaft im überbezirklichen Vergleich erweist, dass der Bezirk Lichtenberg bei Betrachtung des kostenstrukturellen Anteils insbesondere in den Produktbereichen Schule, Soziales, Jugend und Gesundheit ein Plus i.h.v. 14,3 Mio erwirtschaftet. Diesen Produktbereichen ist das überbezirklich hervorragende Ergebnis in erster Linie zu verdanken. Alle anderen Produktbereiche zusammen weisen in Lichtenberg ein kostenstrukturelles Defizit i.h.v. 190 T auf, das durch den Medianfaktor noch geringfügig vergrößert wird. Innerhalb des Produktsummenbudgets muss noch unterschieden werden nach normierbarem und nicht normierbarem PSB. Nicht normierbar sind in der Regel die Transferprodukte, die einer Veranschlagungsleitlinie (Zielbudget) unterliegen. Normierbar sind dagegen alle anderen Produkte. Diese Normierung wird nicht produktbezogen zugeordnet, sondern senkt die bezirkliche Globalsummenzuweisung pauschal ab. Der Lichtenberger Anteil an der Gesamtnormierung beträgt 4,9 Mio bei einem normierbaren Produktsummenbudget i.h.v. 184 Mio. Das entspricht einem Anteil von 2,6 %. In dieser Höhe fällt die Zuweisung kleiner aus als nach dem Prinzip Menge x Preis im überbezirklichen Vergleich erwirtschaftet wurde. Die finanziell relevantesten Ursachen für die Gesamtnormierung sind Abweichungen der Personaldurchschnittskosten in der Kostenrechnung zu den Ist-Ausgaben, eigene Einnahmen der Bezirke, in konsumtive Ausgaben umgewandelte Investitionsmittel, ei-

5 - 5 - ne Doppelfinanzierung des rückversetzten Personalüberhangs durch Zuweisung im Rahmen einer Sonderkalkulation und im Rahmen des PSB sowie der vertikale Wertausgleich. Bei den sonstigen Transfers handelt es sich um den Z-Teil, der als nicht von den Bezirken steuerbar gilt und gesondert zugewiesen wird. Einen Anteil am Vertikalen Finanzausgleich erhält der Bezirk Lichtenberg auf Grund seiner Sozialstruktur nicht. Dieser wird nur den sozialstrukturell schlechtesten Bezirken als zusätzlicher Ausgleich für finanzielle Aufwendungen zugedacht. 2. Schwerpunkte der Haushaltsplanaufstellung 2018/19 Die im überbezirklichen Vergleich trotz vorgenannter Effekte verbleibenden kostenstrukturellen Vorteile, verbunden mit dem Gewinnvortrag i.h.v. 13,5 Mio nach 2018 und einem erwartet guten Jahresabschlussergebnis 2017 haben es dem Bezirksamt ermöglicht, im Haushaltsplan 2018/19 neben der fortgesetzten Finanzierung des bestehenden Angebots- und Leistungsumfangs sowie der Ausfinanzierung unabdingbar notwendiger Mehrbedarfe (z.b. Preissteigerungen, Ausschreibungsergebnisse usw.) eigene politische Schwerpunktbereiche finanziell zu stärken. Auf der Klausurtagung des Bezirksamts im Januar 2017 wurde dazu folgender Rahmen gesetzt: Gemeinsamer visionärer Rahmen Lichtenberg ist der familienfreundlichste und gut nachbarschaftliche Bezirk Dieser visionäre Rahmen soll erreicht werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufgaben und der eigenen bezirklichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie mit dem Ziel der Verbesserung der sozialen Balance, hier insbesondere die Bekämpfung der Kinder- und Altersarmut. Für die bestehenden Megatrends und Querschnittsherausforderungen wurden folgende Prioritäten beschlossen: a) Wachsende Stadt, E-Government, b) Demographischer Wandel (innen und außen), c) Sozialraumorientierung (einschließlich Integration von Zuwanderern). Darüber hinaus wurden folgende Schwerpunktziele durch den Bezirksbürgermeister vorgegeben: - Der Investitionsstau außerhalb Kita und Schule ist im Rahmen bezirklicher Schwerpunkte reduziert. - Der Fahrzeug- und Gerätebestand ist modernisiert. - Der Sanierungsstau in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Grünflächenunterhaltung ist reduziert. - Die Familienfreundlichkeit ist ausgebaut und an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst. - Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche sind an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst. - Die Teilhabemöglichkeiten von Senioren sind an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst. - Die bezirklichen Angebote in den Bezirksregionen mit dem größten Handlungsbedarf sind ausgebaut. Auf dieser Basis wurden im Rahmen von Bedarfsmeldungen der Organisationseinheiten folgende wesentliche Maßnahmen beschlossen:

6 Der Fahrzeug- und Gerätebestand ist modernisiert Im Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben wird der Fuhrpark (sechs Fahrzeuge) von Diesel auf Elektro umgestellt. Auch im Amt für Umwelt und Naturschutz wird ein Elektrofahrzeug beschafft Abbau des Sanierungsstaus im Bereich Hochbau, Tiefbau und Grünflächenunterhaltung Neben der inhaltlichen Fokussierung auf die festgelegten Maßnahmen des Audits familiengerechte Kommune kommt aus Sicht des Bezirksamts der Verbesserung der Infrastruktur eine wesentliche Bedeutung auch im Hinblick auf eine größere Familienfreundlichkeit zu. Folgende Schwerpunktsetzungen wurden im Haushalt finanziell untersetzt Hochbauunterhaltung Die neuen Leitlinien zum einen für Hochbau Schule und zum anderen für Infrastruktur außerhalb Schule führen dazu, dass in 2018/19 im Vergleich zum Ansatz 2016/17 erheblich mehr Mittel zur Verfügung stehen: Schule: T % Außerhalb Schule: T + 55 % Grünflächenunterhaltung Insbesondere für zusätzliche Spielplatzmaßnahmen wurden in 2018/19 jeweils zusätzliche 500 T im Straßen- und Grünflächenamt sowie 150 T für die Wiederherstellung der Außenanlagen der Schulen nach Baumaßnahmen im Schulund Sportamt bereitgestellt. Hinzu treten in 2018 für die Sprühplansche Neubrandenburger Straße 200 T Die Familienfreundlichkeit ist ausgebaut und an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst Am wurde dem Bezirk das Zertifikat zum Audit familiengerechte Kommune verliehen. Damit sind die in der Zielvereinbarung festgelegten Maßnahmen (Drs. 1503/VII) verbindlich umzusetzen, um in 2018 die Rezertifizierung zu ermöglichen. Die in 2016 begonnene Finanzierung der Maßnahmen aus der Zielvereinbarung zum Audit familiengerechte Kommune (Drs. 1503/VII) wurden in 2018/19 fortgesetzt. Hinzu treten folgende Maßnahmen: für den Ausbau der Familienförderung werden jeweils weitere 215 T in 2018 und 2019 bereitgestellt. (Maßnahme der Zielvereinbarung) Die Freiwilligenagentur erhält zusätzlich jährlich 50 T. (Maßnahme der Zielvereinbarung) Jeweils 200 T in 2018 und 2019 werden für das Netzwerk Alleinerziehende zur Verfügung gestellt. (neue Maßnahme für die Reauditierung der Zielvereinbarung) 2.4. Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche sind an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst Für den Neubau einer Kita in der Neustrelitzer Straße des Eigenbetriebs Kita Nordost stellt der Bezirk die notwendigen Kofinanzierungsmittel zur Verfügung, einmalig in 2018 i.h.v T Jugendförderung bedarf nicht nur attraktiver Angebote, sondern auch zeitgemäße Ausstattungen. Zur notwendigen Modernisierung in den Jugendfreizeiteinrichtungen werden in 2018 bedarfsgerecht einmalig 180 T bereitgestellt.

7 Die Schulen erhalten einmalig in 2018 für die Beschaffung zusätzlicher Whiteboards und damit als IuK-Offensive für die Verbesserung der Medienkompetenzvermittlung insgesamt 375 T Weitere Maßnahmen Bei den freiwilligen sozialen Leistungen und bei der Schuldnerberatung werden die Zuwendungen jährlich um 5% zur Abfederung von Tarifsteigerungen aufgestockt Das regionalgeschichtliche Museum wird nach modernen museumspädagogischen Kriterien umgestaltet. Dafür stehen in 2018 und 2019 insgesamt 243 T zur Verfügung Für die Kulturförderung werden jährlich 100 T zusätzlich zur Verfügung gestellt Für die Gründung eines Bildungsverbunds in Hohenschönhausen als Ergänzung zum bestehenden Bildungsverbund in Lichtenberg wurden 50 T in 2019 eingestellt. In 2018 ist das dazugehörige Konzept zu entwickeln Für die Unterstützung der Verwaltung werden jährlich 50 T für Personal- und Organisationsmaßnahmen bereit gestellt. Zusätzlich stehen jährlich pauschal 100 T als Vorsorge zur Finanzierung von Maßnahmen aus dem in 2017/18 zu erarbeitenden Personalmanagementkonzept zur Verfügung. 3. Personalverstärkung Die insgesamt 93,37 zusätzlichen Stellen aus den Beratungen der AG Ressourcensteuerung in 2017, wurden wie folgt auf die Organisationseinheiten verteilt. Sie dürfen überwiegend bereits im laufenden HH-Jahr besetzt werden: OE Anzahl zusätzliche Stellen Schwerpunktbereiche Bezirksbürgermeister Je 1 VzÄ Beauftragter für bürgerschaftliches Engagement, Stärkung Pressestelle 2 SE Personal 3 Abfederung wachsende Anzahl Ausschreibungen SE Finanzen SE Facility Management Amt für Weiterbildung und Kultur ,2 Abfederung zusätzliche Aufgaben Zuwendungssachbearbeitung (2 VzÄ) und Verstärkung Revision (1 VzÄ) Hochbau: Absicherung Schulsanierung, Schulneubau Stärkung regionalgeschichtliches Museum (2 VzÄ), Stärkung Back-office-Bereich (Zuwendungen, Controlling, Projektmanagement) (3 VzÄ), personelle Absicherung Kunst am Bau (1 VzÄ), Erhöhung Anteil Musikschullehrer (7,2 VzÄ) Steuerungsdienst 6 Absicherung E-Government-Gesetz Schul- und Sportamt Straßen- und Grünflächenamt Amt für Umwelt und Natur Ordnungsamt Stärkung Fachamt wegen gestiegener Schülerzahlen (jeweils 1 VzÄ Finanzcontrolling, Verwaltungsleitung, Fachbereiche Schulbau, 2 VzÄ Schulentwicklungsplanung und Schulorganisation) Förderung Radverkehr (2 VzÄ) Stärkung bauende Bereiche (3 VzÄ) Regenwassermanagement Stärkung VetLeb (1 VzÄ), 4 zusätzliche Außendienstmitarbeiter (AOD), Stärkung Back-office-Bereich (1 VzÄ)

8 - 8 - OE Amt für Soziales Anzahl zusätzliche Stellen 6,67 Schwerpunktbereiche Vermeidung befristeter Beschäftigungen im Vertretungsfall bei Sozialarbeitern (3 VzÄ) 1,67 VzÄ Transfersteuerung Tranche 2017 Stärkung Back-office-Bereich (2 VzÄ) Stadtentwicklungsamt 2 Stärkung Bau- und Wohnungsaufsicht OE QPK 1,5 Annäherung an Mustergesundheitsamt Jugendamt Abfederung gestiegene Fallzahlen HzE (4 VzÄ) 25 Senkung Fallzahlschlüssel HzE (5 VzÄ) Vermeidung befristeter Beschäftigungen im Vertretungsfall bei Sozialarbeitern (5 VzÄ) Stärkung Back-office-Bereich (5 VzÄ) Abfederung neuer gesetzlicher Grundlage Unterhaltsvorschuss (6 VzÄ) Gesundheitsamt Amt für Bürgerdienste Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben Stärkung Back-office-Bereich (1 VzÄ) Stärkung TbC-Stelle ( 1 VzÄ) Stärkung Wohnungsamt, Bereich Wohnberechtigungsscheine Stärkung Back-office-Bereich Die 13,5 Stabsstellen Personal bei den Amtsleitungen, die das Bezirksamt in Auslegung des Regierungsprogramms des Senats von Berlin: Die Bezirke steuern ihren Personalbestand im Rahmen der Globalsumme grundsätzlich eigenständig, beschlossen hat und die die Amtsleitungen in der Wahrnehmung ihrer dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung unterstützen sollen, verteilen sich wie folgt: OE Anzahl zusätzliche Stellen Amt für Bürgerdienste 1 Gesundheitsamt 1 Jugendamt 2 Amt für Weiterbildung und Kultur 1 Ordnungsamt 1 Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben 0,5 Schul- und Sportamt 1 SE Facility Management 1 Straßen- und Grünflächenamt 2 Amt für Soziales 1,5 Stadtentwicklungsamt 1 Amt für Umwelt und Natur 0,5 4. Investitionsmaßnahmen In den HH-Plan gehen auch die Investitionsmaßnahmen aus der Investitionsplanung i.h. der von der SenFin für die Jahre 2018 und 2019 festgesetzten Jahresscheiben ein. Die bestätigten Maßnahmen, finanziert aus der pauschalen Zuweisung Investition, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Im Rahmen der Ansatzbildung im HH-Plan hat das Bezirksamt eine Abweichung zum Beschluss der BVV gem. DS. 171/VIII vollzogen in Form einer Anpassung der Jahresscheiben bei der Maßnahme 3704/71503 Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium:

9 - 9 - Grundinstandsetzung Sporthalle, Franz-Jacob-Str. Hier wurde der Ansatz 2019 um 800 T gekürzt und der Ansatz 2018 in gleicher Höhe verstärkt. Im Saldo beider Jahre bleibt die verfügbare Summe dieselbe. Die Mittelumschichtung ermöglicht eine schnellere Fertigstellung der Maßnahme. In die Übersicht aufgenommen ist auch der aus der Globalsumme finanzierte Kitaneubau Neustrelitzer Straße i.h.v T in 2018, die als Zuschuss an den Eigenbetrieb Kita Nordost ausgereicht wird. In Folge beider Änderungen werden in 2018 mehr Mittel für Investitionsmaßnahmen i.h.v T bereitgestellt, als im Rahmen der Pauschale zugewiesen. In 2019 wird die Zuweisung dagegen um 684 T unterschritten. Über beide HH-Jahre finanziert der Bezirk i.h.v T Investitionen aus der Globalsumme. Die bestätigten Maßnahmen für den Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg, finanziert im Rahmen der gezielten Zuweisung, sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Maßnahmen der gezielten Zuweisung für Schulstandorte in Lichtenberg, die im Kapitel 2712 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingestellt werden, sind der Anlage 3 zu entnehmen. Damit sind alle vom Bezirk beantragten Maßnahmen für die gezielte Zuweisung aus dem Bereich Schule bestätigt worden. Die Gesamtfinanzierung aller im Bezirkshaushaltsplan verankerten Maßnahmen der gezielten Zuweisung umfassen ein Volumen von ca. 125 Mio, davon 15,875 Mio in 2018 und Das Volumen der Schulbaumaßnahmen im Kapitel 2712 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beträgt ca. 237 Mio. Für drei Maßnahmen ist eine erste Rate in 2018 vorgesehen: Grundschule Konrad-Wolf-Str. 11, Grundschule Sewanstr. 43 und Neubau einer Zweifeld-Sporthalle an der Brodowin-Grundschule in der Liebenwalder Str Für fünf Maßnahmen ist eine erste Rate in 2019 vorgesehen: Neubau Grundschule Parkstadt Karlshorst, Blockdammweg 60-64/Ehrlichstr , Neubau Grundschule Schleizer Str. 67, Neubau Grundschule und Sanierung Sporthall Wartiner Str. 1-3, Neubau ISS, Am Breiten Luch/Rotkamp 53, Neubau ISS und Gymnasium, Allee der Kosmonauten Berlin, den Grunst

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