Forschungsinstitut für Bankwesen

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1 MASTER-THESIS im Rahmen des Universitätslehrganges Aufbaustudium Finanzmanagement Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich eingereicht am Forschungsinstitut für Bankwesen bei Univ.-Prof. Dr. Günther Pöll Mitbetreuerin: Mag. Edith Hofbauer Hermann Berghammer Neundling Mettmach Matrikelnr.: Mettmach,

2 Eidesstattliche Erklärung Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich und sinngemäß übernommenen Textstellen als solche kenntlich gemacht habe. Dies gilt auch für die in der Arbeit enthaltenen Zeichnungen, Skizzen und graphischen Darstellungen. Mettmach, (Hermann Berghammer)

3 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I Abbildungsverzeichnis IV Abkürzungsverzeichnis V 1. Einleitung 1 2. Grundlagen des Leasing Definition Historischer Rückblick Partner des Leasinggeschäftes Leasingobjekte Mobilien Leasing KFZ Leasing Immobilienleasing Inhalte des Leasingvertrages Domestic Leasing versus Cross Border Leasing 9 3. Vertragsmodelle der Leasingverträge Operating Leasing Finanzierungsleasing Vollamortisationsleasing Teilamortisationsleasing Leasingmodelle mit Vorleistung des Leasingnehmers Leasingentgeltvorauszahlung (Mietvorauszahlung) Depot-(Kautions-)Zahlung Spezialleasing Sonderformen des Leasing Sale and lease back Mietkauf 18

4 Inhaltsverzeichnis II 5. Steuerliche Aspekte des Leasing Einkommenssteuer Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum Zurechnung bei Voll- und Teilamortisationsverträgen Vollamortisationsvertrag Teilamortisationsvertrag Umsatzsteuer Gebührengesetz Verbuchung und Bilanzierung einer Leasingfinanzierung Grundlagen Aktivierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber Buchhalterische Behandlung beim Leasinggeber Buchhalterische Behandlung beim Leasingnehmer Aktivierung des Leasingobjektes beim Leasingnehmer Buchhalterische Behandlung beim Leasinggeber Buchhalterische Behandlung beim Leasingnehmer Auswirkungen auf Bilanzierungskennzahlen Leasing im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen Leasing versus Miete Allgemeines Gegenüberstellung Leasing Miete Leasing versus Kredit Allgemeines Gegenüberstellung Leasing Kredit Gegenüberstellung anhand eines Praxisbeispieles Argumente für und gegen eine Leasingfinanzierung Argumente für Leasingfinanzierung Argumente gegen Leasingfinanzierung Eigenfinanzierung Leasingmarkt in Österreich Geschichte und Entwicklung des Leasing in Österreich Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) 42

5 Inhaltsverzeichnis III 8.3. Aufteilung des Leasingmarktes in Österreich Leasingquote in Österreich Entwicklung des gesamten Neugeschäftes in Österreich Der Leasingmarkt in Europa Schlussbetrachtung 49 Literaturverzeichnis 50

6 Abbildungsverzeichnis IV Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Indirektes und direktes Leasing 5 Abbildung 2: Zahlungsfluss beim Leasing 5 Abbildung 3: Einteilung der Leasingverträge 10 Abbildung 4: Vollamortisationsleasing 12 Abbildung 5: Restwertleasing 14 Abbildung 6: Sale and lease back Vertrag 17 Abbildung 7: Zurechnung beim Vollamortisationsleasing 20 Abbildung 8: Zurechnungsregeln beim Teilamortisationsleasing 21 Abbildung 9: Leasinggütesiegel 42 Abbildung 10: Entwicklung der monetären Leasingquote in Prozent von 2002 bis Abbildung 11: Entwicklung Leasingneugeschäft der VÖL Mitglieder von 1980 bis Abbildung 12: Entwicklung Leasingneugeschäft von 2001 bis Abbildung 13: Aufteilung Gesamtvolumen der VÖL-Mitglieder 46 Abbildung 14: Entwicklung Leasingvolumenneugeschäft in Europa 48

7 Abkürzungsverzeichnis V Abkürzungsverzeichnis ABGB Abs. AFA AGB BAO BMF EStG EStR Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Absatz Absetzung für Abnutzung Allgemeine Geschäftsbedingungen Bundesabgabenordnung Bundesministerium für Finanzen Einkommenssteuergesetz Einkommensteuerrichtlinien Euro GmbH KFZ Mio Mrd p.a. PKW U.S.A. USt UStG Vgl. VÖL Z Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kraftfahrzeug Millionen Milliarden per Anno Personenkraftwagen United States of America Umsatzsteuer Umsatzsteuergesetz Vergleiche Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften Ziffer

8 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich 1 1. Einleitung Der zunehmende Wettbewerb erfordert in der heutigen Zeit laufende Investitionen zur Sicherung von Wettbewerbsvorteilen. Steigender Kapitalbedarf in Verbindung mit einer meist geringeren Eigenkapitalausstattung beansprucht eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der betrieblichen Finanzierung. 1 Leasing hat eine hohe praktische Bedeutung bei Unternehmensfinanzierungen. Dabei handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Privatperson oder ein Unternehmen mittel- bis langfristig Gegenstände nicht erwirbt, sondern ihm diese zur Nutzung überlassen werden. 2 In Zeiten kurzer Produktlebens- und schneller Innovationszyklen setzt sich in immer mehr Unternehmen die Erkenntnis durch: Der Nutzen eines Investitionsgutes liegt im Gebrauch und nicht im Eigentum. 3 Beim Leasing kommt es zum Investitionszeitpunkt nicht zum Liquiditätsentzug oder einer Ausweitung der Fremdfinanzierung, da die Leasinggesellschaft für die Übernahme der Finanzierung des Investitionsobjektes aufkommt. Bei der Leasingrate werden die Kosten der Investition über die Leasingdauer verteilt, in welcher das Leasingobjekt Erträge erwirtschaftet und der Leasingnehmer somit zusätzliche Liquidität erlangt. 4 Aufgrund Basel II und dem damit stärkeren Rating hat Leasing gerade in der letzten Zeit eine zusätzliche Bedeutung erlangt. Viele Leasinganbieter werben verstärkt mit dem Argument, dass Leasing den Verschuldungsspielraum durch positivere Kennzahlen im Ratingverfahren erweitere. Dieser Argumentation räumen viele Leasingnehmer hohe Priorität bei. 5 Außerdem ist die Leasingbranche seit ihrer Gründerzeit Anfang der sechziger Jahre gekennzeichnet durch schlanke, sehr bewegliche Organisationen sowie effizienter und automatisierter Abwicklungsprozesse. 6 Es wächst daher auch der Wunsch nach preiswerten und vor allem unbürokratischen Alternativen zurzeit stärker als je zuvor. Die Transaktionskosten müssen in schwierigen Zeiten so niedrig wie möglich gehalten werden. 7 1 Vgl. Neuhaus, D., Wissensbasierte Unterstützung von Leasing-/Kreditkauf-Entscheidungen, Wiesbaden 2006, 3. 2 Vgl. Pernsteiner, H./Andeßner, R., Finanzmanagement kompakt, Wien 2007, Vgl. Goebel, L., Mittelstandsfinanzierung, Würzburg 2005, Vgl. Schneck, O., Alternative Finanzierungsformen, Weinheim 2006, Vgl. Kroll, M., Finanzierungsalternative Leasing, Stuttgart 2004, Vgl. Goebel, 2005, 118f. 7 Vgl. Goebel, 2005, 118.

9 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich 2 Allerdings ist nicht jeder Hersteller oder Händler in der Lage oder bereit, eine eigene, umfassende Finanzierungskompetenz aufzubauen. Schließlich gehört gerade beim Leasing Knowhow in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern dazu. Rechtliche, steuer- und finanztechnische und vertragsspezifische Vorgaben müssen beim Leasinggeschäft bedacht und abgewogen werden. 8 Ziel dieser Master Thesis ist es, einen systematischen Überblick über Leasing zu geben, aber auch die Entwicklung des Leasing darzustellen. Die ersten drei Abschnitte des ersten Teils beschäftigen sich mit Grundlagen, Vertragsmodellen und Sonderformen des Leasing. In den nächsten Abschnitten werden die steuerlichen und buchhalterischen Aspekte behandelt. Im zweiten Teil wird das Leasing mit anderen Finanzierungsformen verglichen sowie die Entwicklung und Aufteilung des österreichischen Leasingmarktes dargestellt. 8 Vgl. Goebel, 2005, 142.

10 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich 3 2. Grundlagen des Leasing 2.1. Definition Grundsätzlich stammt der Begriff Leasing aus dem englischen Sprachgebrauch. So bedeutet der englische Begriff to lease übersetzt mieten oder pachten. 9 Der englische Begriff wird wiederum vom französischen Wort laisser (erlauben, gestatten) und dieser vom lateinischen Wort laxere (loslösen) abgeleitet. Sinngemäß bedeutet der Begriff Leasing, dass jemand einer anderen Person etwas erlaubt, und zwar die Nutzung einer Sache. Somit erfolgt die Trennung zwischen der Nutzung einer Sache und der Eigentümerstellung an dieser. 10 Der österreichische Leasingverband hat zum allgemeinen Leasingbegriff folgende Definition entwickelt: Leasing ist ein Rechtsgeschäft eigener Art über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern, wobei deren Auswahl und Spezifikation in der Regel durch den Nutzer erfolgt. Im Gegensatz zum Miet- bzw. Bestandsvertrag werden jedoch das Investitionsrisiko (wirtschaftliche Risiken und Chancen) sowie die Sach- und Preisgefahr überwiegend auf den Nutzer (Leasingnehmer) übertragen. Allenfalls werden vom Leasinggeber auch noch über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende, damit wirtschaftlich zusammenhängende Dienstleistungen erbracht. 11 Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind in einem Leasingvertrag niedergelegt. 12 Zusammenfassend kann man folgende Definition zum Leasinggeschäft aufstellen: Leasing ist ein Finanzierungsgeschäft mit einer zeitlich befristeten Nutzungsüberlassung von Mobilien, KFZ und Immobilien. Der Leasinggeber kauft dabei das Leasingobjekt an und stellt es dem Leasingnehmer auf eine vereinbarte und prinzipiell unkündbare Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Leasingobjektes übernimmt der Leasingnehmer sowohl Risiken als auch Verpflichtungen Vgl. Kuhnle, R./ Kuhnle-Schadn-, A., Leasing Ein Baustein moderne Finanzierung, Wien 2005, 15 in: Langenschschneidts Großes Schulwörterbuch: Englisch Deutsch (Englisch Deutsch), 2. Auflage Wien, 1977, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Verband österreichischer Leasinggesellschaften, Leasing in Österreich, Wien 2003, Vgl. Benz, S./Sieling, C., Autokauf, Leasing und Reparatur, München 2007, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, 17.

11 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich Historischer Rückblick Leasing als Finanzierungsgeschäft war schon 2000 Jahre vor Christus in Babylonien und Ägypten bekannt. Die ersten schriftlichen Überlieferungen gehen auf das alte Rom (rund 550 vor Christus) zurück, wo bereits grob zwischen Operating und Finance Lease unterschieden wurde. 14 In der Neuzeit wurde das Instrument erstmals in Europa, und zwar im Großbritannien des 19. Jahrhunderts verwendet erfolgte durch die Bell Telephone Company in Amerika eine Vermietung von Telefonanlagen. 16 Der erste institutionelle Leasinggeber war 1953 die United Leasing Corporation in San Franzisko. 17 Der eigentliche Durchbruch des Leasinggeschäftes im 20. Jahrhundert war die Gründung einiger Leasinggesellschaften in den U.S.A., welche sich nur mit dieser Unternehmenstätigkeit beschäftigten. 18 In Österreich wird Leasing seit Gründung der damaligen Vorgängergesellschaft der heutigen Bank Austria Creditanstalt Leasing GmbH im Jahr 1963 betrieben. Die anderen beiden großen Bankkonzerne Raiffeisen und Erste Bank gründeten ihre Leasingtöchter erst im Jahr Partner des Leasinggeschäftes Beim Leasingvertrag kommt es zu einem typischen Dreiecksverhältnis zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer (Private, Unternehmer oder Kommunale) und Hersteller bzw. Lieferant. Sind Leasinggeber und Hersteller identisch, spricht man von einem direkten Leasing häufig auch dann, wenn beide rechtlich eigenständige Gesellschaften sind, wirtschaftlich aber zu dem gleichen Konzern gehören und gemeinsame Interessen besitzen Vgl. Haeseler, H./Greßl, F., Leasing und Factoring, Wien 2007, Vgl. Haeseler/Greßl, 2007, Vgl. Perridon, L./Steiner, M., Finanzwirtschaft der Unternehmung, 14. Auflage, München 2007, Vgl. Bender H., Kompakt-Training Leasing, Ludwigshafen 2001, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Haeseler/Greßl, 2007, Vgl. Kroll, 2004, 15.

12 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich 5 Abbildung 1: Indirektes und direktes Leasing 21 Der Leasingnehmer entscheidet sowohl für die Art und Ausführung als auch für die sonstigen Details des Kaufes. Der Kaufvertrag wird zwischen Leasinggeber und Hersteller bzw. Lieferant abgeschlossen. Die Lieferung erfolgt an den Leasingnehmer, der im Rahmen einer Übernahme das Leasingobjekt in Betrieb nimmt. 22 Zur Sicherung der finanzierenden Bank wird in diesem Bereich manchmal ein Rückkaufsrecht des Leasingnehmers an den Lieferanten zu einem im Voraus bestimmten Preis vereinbart. 23 Nach Übernahme des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises durch den Leasinggeber. Der Leasingnehmer hat die Leasingrate meistens monatlich zu zahlen. 24 Abbildung 2: Zahlungsfluss beim Leasing Quelle: Gabele, E./Kroll, M., Leasing als Finanzierungsinstrument, Wiesbaden 1992, Vgl. Atzmüller, A./Gaedke, K./Gyenge, E./Kropf, M./Pinter, G./Weigl A., Innovative Finanzierung im Klein- und Mittelbetrieb, Graz 2004, Vgl. Quantschnigg, P./Jezek, H./Langer, H./Pilz J., Handbuch des Leasing, Frankfurt/Wien 2003, Vgl. Atzmüller/Gaedke/Gyenge/Kropf/Pinter/Weigl, 2004, Quelle: Atzmüller/Gaedke/Gyenge/Kropf/Pinter/Weigl, 2004, 114.

13 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich Leasingobjekte Es kann prinzipiell jedes Wirtschaftsgut geleast werden. Allerdings soll das Wirtschaftsgut dabei folgenden Kriterien entsprechen: - Das Leasingobjekt soll eine wirtschaftlich selbständige Einheit darstellen - Eigentumserwerb am Wirtschaftsgut muss möglich sein - Das Wirtschaftsgut muss abnutzbar sein das heißt, dass es einer technischen und wirtschaftlichen Entwertung unterliegt - Es soll eine mittel- bis längerfristige Lebensdauer gegeben sein - Das Wirtschaftsgut soll eine Marktgängigkeit aufweisen die Nutzungsmöglichkeit soll nicht nur auf den Leasingnehmer beschränkt sein (Problem Spezialleasing siehe Kapitel 3.4.) - Als Leasingobjekt können sowohl neuwertige als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter herangezogen werden. In der Praxis werden allerdings zum überwiegenden Teil nur neuwertige Leasinggüter geleast. 26 Demzufolge sind Gegenstände des Umlaufvermögens ebenso wenig geeignet wie Wirtschaftsgüter, die durch den An- oder Einbau in ein anderes Wirtschaftsgut oder durch Verbindung mit Grund und Boden ihre Selbständigkeit verlieren Mobilien Leasing Das Mobilienleasing umschreibt die zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung mobiler Wirtschaftsgüter an den Leasingnehmer gegen ein vereinbartes Entgelt. Die Objekte des Mobilienleasings sind nicht standortgebunden und könnten auch von Dritten sinnvoll eingesetzt werden (Fungibilität). Es handelt sich dabei in der Regel um marktgängige Wirtschaftsgüter. 28 Als Objekte des Mobilienleasings kommen sowohl Investitions- als auch langlebige Konsumgüter in Frage. Darunter fallen zum Beispiel Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeuge, Produktions- und Versorgungsanlagen sowie High Tech-Anlagen und Informationstechnologie Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, 19f. 27 Vgl. Kratzer J., Leasing kompakt Ein Leitfaden für Banker, Köln 2005, Vgl. Bender, 2001, Vgl. Bender, 2001, 33.

14 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich KFZ Leasing Das KFZ Leasing ist als Untergruppe des Mobilienleasings zu verstehen. Aufgrund seiner großen Bedeutung am österreichischen Markt wird es allerdings als eine eigene Gattung geführt. 30 Für das KFZ Leasing können beispielhaft folgende Leasingobjekte angeführt werden: Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Autobusse, Motorräder und Sonderfahrzeuge 31 Der überragende Aufschwung des Fahrzeugleasing, vor allem des PKW-Leasing, ist wesentlich von den idealen einschlägigen Produkteigenschaften und Gewohnheiten der Fahrzeugnutzer beeinträchtigt worden. Aufgrund der Transparenz seiner Innovationszyklen den Modellwechseln, seines Werkverlaufs und den laufenden Unterhaltskosten ist kaum ein Wirtschaftsgut so fungibel wie ein PKW. Die Vertragsformen und optionalen Zusatzleistungen wie zum Beispiel Wartung, Vollkaskoversicherung, Ersatzreifen usw. werden genau auf die Nutzungsintensität des Leasingnehmers abgestimmt. Daher ist das PKW Leasing sowohl für Private als auch für gewerbliche Nutzer eine attraktive Beschaffungsform. 32 Aufgrund der besonderen umsatzsteuerrechtlichen Bestimmung in Österreich ist derzeit im PKW Bereich nur die Leasingfinanzierung von Neu- und Vorführwagen üblich, da es sonst bei Leasingfinanzierung von gebrauchten Personenkraftwagen zu einer Doppelbelastung des Leasingnehmers im Bereich der Umsatzsteuer kommt. Es ist nämlich zum einen bereits die Finanzierungsbasis mit Umsatzsteuer belastet als auch die laufenden Leasingraten. Ausgenommen sind hiervon gebrauchte PKW, die einen der folgenden Vorbenutzer gehabt haben: - Leasing- oder Leihwagenfirma - Mietwagenunternehmen - Taxiunternehmen - Autohändler (bei Vorführwagen) Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Verband österreichischer Leasinggesellschaften, 2003, Vgl. Kratzer, 2005, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, 33.

15 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich Immobilienleasing Das Immobilienleasing hat die entgeltliche Nutzung von bebauten Liegenschaften zum Ziel. Dabei geht es über die Miete vorhandener Objekte hinaus und umfasst sowohl die Beschaffung von Liegenschaften, die Errichtung von Bauten nach den Wünschen des Leasingnehmers, die Finanzierung, die Nutzung der bebauten Liegenschaft unter Ausnützung aller steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten als auch die Verwertung nach Ablauf der Vertragsdauer. 34 Gerade in Zeiten wie diesen, in welcher zunehmender Wettbewerb und fortschreitende Globalisierung einerseits und schwierige Finanzierungsbedingungen andererseits die Unternehmen vor große Herausforderungen stellen, bietet das Immobilienleasing in vielen Fällen eine optimale Lösung. 35 Beispielhaft können für das Immobilienleasing folgende Leasingobjekte finanziert werden: - Wohnhäuser - Wohnungen - Betriebs- und Geschäftsgebäude - Lagerhallen - Tennisplätze - und viele mehr 36 Eine Variante des Immobilienleasings stellt das so genannte Kommunalleasing dar. Dabei tritt eine juristische Person des öffentlichen Rechtes als Leasingnehmer auf, meistens Gemeinden, welche öffentliche Förderungen nutzen wollen, um ihre Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit wirtschaftlicher erfüllen zu können. Dabei hat die Körperschaft oft die Gelegenheit, erhaltene Subventionen als Gegenleistung an die Leasinggesellschaft zu verwenden. Dies mindert wiederum die laufenden Leasingraten und auch den Restwert. Die Nutzungsmöglichkeit reicht dabei von Schulen und Kindergärten über Bäder, Kläranlagen zu Veranstaltungshallen und Tierheimen. Da die Körperschaften als Leasingnehmer nicht als Hoheitsträger auftreten, sondern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, ergibt sich zivilrechtlich kein Unterschied zum Leasingvertrag anderer Leasingnehmer Vgl. Quantschnigg/Jezek/Langer/Pilz, 2003, Vgl. Goebel, 2005, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Quantschnigg/Jezek/Langer/Pilz, 2003, 36f.

16 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich 9 Mobilien und Kraftfahrzeuge werden zum überwiegenden Teil fabriksneu geleast fallweise ist auch das Leasen von gebrauchten Objekten möglich. 38 Demnach unterscheidet man zwischen First-hand Leasing (neuwertige Leasingobjekte, die noch keiner Nutzung zugeführt wurden) und dem Second-hand Leasing (Wirtschaftsgüter, welche bereits gebraucht sind). Dies trifft beispielsweise auf Leasingobjekte zu, welche bereits einmal verleast wurden Inhalte des Leasingvertrages Beim Leasingvertrag müssen genaue Angaben hinsichtlich folgender Punkte getätigt werden: - Monatliches Leasingentgelt - Laufzeit des Leasingvertrages - Höhe und Art der erforderlichen Eigenleistung - Gesamtbelastung und Barzahlungspreis - Sämtliche mit dem Abschluss des Leasingvertrages zusätzlich vom Leasingnehmer zu bezahlende Spesen und Gebühren, sofern diese nicht im Leasingentgelt enthalten sind - Restwert am Ende der Vertragslaufzeit (sofern der Kunde das Restwertrisiko trägt) - Kalkulierte Kilometerleistung (beim KFZ-Leasing) - Alle USt-pflichtigen Beträge sind inkl. USt auszuweisen Domestic Leasing versus Cross Border Leasing Bei Domestic Leasing sind sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer im Inland ansässig. Zudem befindet sich das Leasingobjekt im Inland. Beim Cross Border Leasing befindet sich entweder der Leasinggeber, der Leasingnehmer oder das Leasingobjekt im Ausland. Die gebräuchlichste Form dabei ist das Exportleasing. Umgekehrt gibt es natürlich auch das Importleasing. Gründe dafür sind häufig steuer- oder zollrechtliche Begünstigungen, die der Leasingnehmer neben den klassischen Vorteilen in Anspruch nehmen kann Vgl. Verband österreichischer Leasinggesellschaften, 2003, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Verband österreichischer Leasinggesellschaften, 2003, Vgl. Haeseler/Greßl, 2007, 36.

17 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich Vertragsmodelle der Leasingverträge In Österreich lässt sich unter Abstützung auf das Unternehmens- sowie Steuerrecht zwischen Finanzierungsleasing einerseits und Operating Leasing andererseits unterscheiden. 42 Leasing Operating Leasing Finanzierungs-Leasing Vollamortisation Teilamortisation Abbildung 3: Einteilung der Leasingverträge Operating Leasing Unter Operating Leasing versteht man die kurzfristige Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes. Als praktisches Beispiel kann dabei das Verleasen von Gegenständen für den Spitzenbedarf genannt werden, wobei als Leasinggeber häufig Hersteller oder Händler der Leasingobjekte fungieren. 44 Die Investition wird während der Leasingdauer nur teilweise amortisiert. Der Leasingnehmer trägt das Investitionsrisiko nur in diesem Umfang während dem Leasinggeber das restliche Investitionsrisiko verbleibt. Häufig wird dem Leasinggeber oder einem Dritten eine Kaufmöglichkeit nach Vertragsende eingeräumt. 45 Die Leasing Gesellschaft muss sich daher unter Umständen bemühen, das Objekt mehrmals zu verleasen (Second-hand-Leasing), bis sich die Anschaffungskosten amortisiert haben. 46 Der Vertrag kann üblicherweise unter Einhaltung vereinbarter Kündigungsfristen jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden Vgl. Haeseler/Greßl, 2007, Quelle: Leasing Leitfaden BAWAG P.S.K. Leasing, 2006, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Haeseler/Greßl, 2007, Vgl. Perridon/Steiner, 2007, Vgl. Quantschnigg/Jezek/Langer/Pilz, 2003, 26.

18 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich 11 Da beim Operating Leasing weniger die Finanzierungsfunktion als viel mehr die Nutzungsfunktion im Vordergrund steht, weist das Operating Leasing viele Gemeinsamkeiten mit einem Mietvertrag auf. 48 Ein weiterer Unterschied zum Finanzierungsleasing besteht darin, dass der Leasinggeber für Wartung, Pflege, Reparatur und Versicherung des Leasingobjektes verantwortlich ist Finanzierungsleasing Unter Finanzierungsleasing versteht man die mittel- bis langfristige Finanzierung eines Leasingobjektes, wobei die Finanzierungsfunktion im Vordergrund steht. 50 Für die Wartung, Reparatur und Pflege des Versicherungsobjektes ist der Leasingnehmer verantwortlich, obwohl jedoch auch oft vom Leasinggeber eine bestimmte Verfahrensweise vorgeschrieben wird. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung des Kündigungsrechtes liegt das Investitionsrisiko beim Leasingnehmer. Auch bei vollständiger Funktionsuntüchtigkeit des Leasingobjektes ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Leasingrate weiterhin zu entrichten. 51 Durch die zu entrichtende Leasingrate erfolgt während der Grundleasingzeit entweder die volle oder teilweise Amortisation der Investitionskosten sowie der Nebenkosten. Aufgrund der Amortisationsquote wird in der Praxis zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen unterschieden Vollamortisationsleasing (Full-pay-out Verträge) Beim Vollamortiationsleasing werden während der vereinbarten unkündbaren Vertragsdauer mit dem Leasingentgelt fast die gesamten Investitionskosten des Leasinggebers amortisiert. Der Leasingnehmer kann das Leasingobjekt um den nicht amortisierten Wert von zumindest ein bis drei Monatsraten erwerben. 53 Die Gesamtbelastung ergibt sich somit aus der Summe aller Leasingentgelte, einer etwaigen Vorauszahlung, dem kalkulierten Restwert (ein bis drei Monatsraten) sowie der Bearbei- 48 Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Bender, 2001, 28f. 50 Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Bender, 2001, Vgl. Bender, 2001, Vgl. Quantschnigg/Jezek/Langer/Pilz, 2003, 23.

19 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich 12 tungsgebühr. Zudem muss die Vertragslaufzeit aus steuerlichen Gründen zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen. 54 Am Ende der Vertragslaufzeit gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten, welche zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber einvernehmlich vereinbart werden: - Das Leasingobjekt wird bei Vertragsende zurückgegeben, und es erfolgt eine Verwertung an Dritte durch den Leasinggeber - Verlängerung des Leasingvertrages zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber - Ankauf des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer zum kalkulierten Restwert 55 In der Praxis wird das Leasingobjekt durch den Leasingnehmer häufig angekauft oder es erfolgt eine Rückgabe. 56 Diese Variante wird eher für Mobilienleasing und weniger für KZF-Leasing angeboten. 57 Vollamortisationsleasing , ,00 EUR , ,00 Barwert Restwert , ,00 0, Laufzeit Abbildung 4: Vollamortisationsleasing Vgl. Atzmüller/Gaedke/Gyenge/Kropf/Pinter/Weigl, 2004, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Verband österreichischer Leasinggesellschaften, 2003, Quelle: Leasing Leitfaden BAWAG P.S.K. Leasing, 2006, 35.

20 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich Teilamortisationsleasing (Non-full-pay-out Verträge oder Restwertleasing) Beim Teilamortisationsleasing wird vertraglich ein wirtschaftlich gerechtfertigter Restwert zum Ende der unkündbaren Vertragslaufzeit festgelegt, welcher dem voraussichtlichen Objektwert entspricht und sich meist am linearen Restbuchwert (monatlich gerechnet) orientiert. 59 Vorteil dieser Leasingform ist, dass die vom Leasingnehmer zu bezahlenden Leasingraten geringer sind als beim Vollamortisationsleasing, da nur ein Teil der Anschaffungskosten getilgt und der Restwert lediglich verzinst wird. Dafür ist die Gesamtzinsbelastung aufgrund des höheren durchschnittlich gebundenen Kapitals in Vergleich zum Vollamortisationsleasing höher. 60 Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Summe der Leasingentgelte, einer etwaigen Vorauszahlung, dem Restwert sowie der Bearbeitungsgebühr. 61 Am Leasingvertragsende gibt es wie beim Vollamortisationsleasing folgende Möglichkeiten: - Das Leasingobjekt wird bei Vertragsende zurückgegeben, und es erfolgt eine Verwertung an Dritte durch den Leasinggeber - Verlängerung des Leasingvertrages zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber - Ankauf des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer zum kalkulierten Restwert 62 Restwertleasing oder Teilamortisationsleasing wird am häufigsten bei KFZ-Leasing und Immobilienleasing gewählt Vgl. Verband österreichischer Leasinggesellschaften, 2003, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Atzmüller/Gaedke/Gyenge/Kropf/Pinter/Weigl, 2004, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Atzmüller/Gaedke/Gyenge/Kropf/Pinter/Weigl, 2004, 117.

21 Leasing als Finanzierungsalternative und die Entwicklung des Leasing in Österreich 14 Restwertleasing , ,00 EUR , ,00 Barwert Restwert , ,00 0, Laufzeit Abbildung 5: Restwertleasing Leasingmodelle mit Vorleistung des Leasingnehmers (Mietvorauszahlung) Sowohl beim Voll- als auch beim Teilamortisationsleasing hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, durch Vorleistung einer Zahlung den Kapitaleinsatz bzw. die Gesamtfinanzierungskosten zu reduzieren (ähnlich einem Eigenfinanzierungsanteil bei einer Investitionsfinanzierung mit Kredit) Leasingentgeltvorauszahlung (Mietvorauszahlung) Als Leasingentgeltvorauszahlung versteht man einen zu bezahlenden Einmalbetrag, welcher üblicherweise zu Vertragsbeginn fällig ist und mit den Leasingraten verrechnet wird. Dies kann in Form eines Barerlages oder durch Einbringung des Erlöses aus dem Verkauf eines Altgerätes bzw. eines Altwagens erfolgen. 66 Diese Vorauszahlung vermindert in der Folge die laufenden Leasingentgelte. Die Leasingentgeltvorauszahlung ist steuerlich mit 30 % der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten des Leasinggebers begrenzt. 67 Da der Leasingnehmer die Leasingentgeltvorauszahlung als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung und Nutzung des Leasingobjektes erbringen muss, unterliegt sie der Umsatz- 64 Quelle: Leasing Leitfaden BAWAG P.S.K. Leasing, 2006, Vgl. Verband österreichischer Leasinggesellschaften, 2003, Vgl. Kuhnle/Kuhnle-Schadn, 2005, Vgl. Verband österreichischer Leasinggesellschaften, 2003, 17.

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