SCOPING-PAPIER ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG
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1 GEMEINDE NECKARWESTHEIM BEBAUUNGSPLAN ROHR / HART, 2. BAUABSCHNITT SCOPING-PAPIER ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG Stand: 13. September 2016 Dipl.-Ing. (FH) Manfred Mezger -Freier Stadtplaner- Badstraße 44, Bad Boll T 07164/ , F 07164/
2 Inhalt Anlass und Zielsetzung... 3 Anlass... 3 Zielsetzung... 3 Ausgangszustand... 3 Allgemeine Beschreibung... 3 Nutzung und Biotopausstattung... 4 Schutzausweisungen... 4 Prüfrahmen... 5 Untersuchungsraum... 5 Bearbeitungstiefe und Bewertungsgrundlagen... 6 Eingriff und Ausgleich... 8 Alternativen... 8 Gliederungsvorschlag für den Umweltbericht /8
3 Anlass und Zielsetzung ANLASS Der Gemeinderat der hat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Rohr / Hart 2. Bauabschnitt gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung zu schaffen. Nach 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei sind nach 4 Abs. 1 BauGB Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zu unterrichten und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Besitzen die am Scoping Beteiligten Informationen, die für die Inhalte des Umweltberichts zweckdienlich sind, sollen diese dem Vorhabenträger bzw. der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. ZIELSETZUNG Nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen und die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen in Form eines Umweltberichts zu ermitteln und beschreiben. Der Umweltbericht wird entsprechend den Vorgaben und der Gliederung der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB erstellt und ist gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Ergebnisse des Scoping liefern für den Umweltbericht wesentliche Informationen für zu berücksichtigenden Sachverhalten und Bearbeitungstiefe. Ausgangszustand ALLGEMEINE BESCHREIBUNG Das Gebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebietes und umfasst ca. 3,6 Hektar. Es wird im Süden und Osten durch den ersten Bauabschnitt Rohr / Hart begrenzt. Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet an die freie Landschaft. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans dargestellt. Abb 1. Ausschnitt aus dem Entwurf zum Aufstellungsbeschluss vom /8
4 NUTZUNG UND BIOTOPAUSSTATTUNG Die Flurstücke des Geltungsbereichs werden derzeit intensiv landwirtschaftlich als Acker, teilweise Sonderkultur (Obstbau) genutzt. Westlich schließt das Gebiet mit einem asphaltierten landwirtschaftlichen Weg ab, welcher auch die beiden Aussiedlerhöfe am Lauffener Weg anbindet. Am Knickpunkt steht ein einzelner Laubbaum. Auch die umgebenden Grundstücke befinden sich in landwirtschaftlicher Nutzung. Ausnahme sind die südlich angrenzenden Wohnflächen des 1. Bauabschnitts. Eine lückige Baumreihe flankiert den Lauffener Weg ein Stück weit Richtung Westen. SCHUTZAUSWEISUNGEN In etwa 350 m Entfernung nördlicher Richtung beginnt das Landschaftsschutzgebiet Konstener Klinge-Krappenfelsen, eine zum Großteil bewaldete, wasserführende Klinge mit historischer Weinberglandschaft, welche als Refugium für die Tier- und Pflanzenwelt gilt. Die im LSG enthaltenen Trockenmauern sind darüber hinaus als Offenlandbiotope gesetzlich geschützt. Im östlichen Teil ist ein Feldgehölz mit Biotopschutz-Status enthalten. Abb 2. Übersicht Schutzgebiete und geschützte Biotope (Quelle: LUBW Kartendienst). Plangebiet gelb markiert. Der Regionalplan 2020 des Regionalverbands Heilbronn-Franken stellt das Gebiet als geplante Siedlungsfläche für Wohn-/Mischgebiet dar. Nördlich an den Lauffener Weg grenzt ein Regionaler Grünzug. 4/8
5 Abb 3. Festlegungen Raumnutzung Verband Region Heilbronn-Franken Prüfrahmen UNTERSUCHUNGSRAUM Bei der Abgrenzung des Untersuchungsraums werden je nach Erfordernis der eigentliche Geltungsbereich, der Wirkraum und Kompensationsraum berücksichtigt. Einige Einflüsse z.b. auf die Bodenfunktionen beschränken sich lediglich auf den Ort des Vorhabens (Geltungsbereich), während z.b. beim Schutzgut Arten und Biotope die landschaftsökologischen und gestalterischen Bezüge zwischen Plangebiet und Umgebung mit berücksichtigt werden müssen. Sollte Bedarf an Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen entstehen, muss bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen der Untersuchungsraum ggf. ausgeweitet werden. Zur Beurteilung der Bestandssituation werden die vorliegenden Daten ausgewertet. Dies sind u.a. Daten der LUBW, die Artenschutzrechtliche Untersuchung, Untersuchungen und Umweltbericht zum Bebauungsplan Rohr / Hart 1. Bauabschnitt aus dem Jahr 2009, des Landschaftsplans, Luftaufnahmen und Daten des LGRB Freiburg. Zusätzliche Geländeerhebungen dienen der Erfassung von Arten, Biotopstrukturen und speziellen Gegebenheiten (standörtliche Ausprägung, Alter, Lage im Raum, anthropogene Einflüsse, Vorbelastungen). 5/8
6 BEARBEITUNGSTIEFE UND BEWERTUNGSGRUNDLAGEN Beim Plangebiet handelt es sich um eine Arrondierung des bestehenden Gebiets auf einer Fläche, die unter Umweltaspekten insgesamt nur allgemeine, teilweise auch geringe Bedeutung besitzt. Es wird folgender Untersuchungsrahmen vorgeschlagen: Schutzgut Kultur- und Sachgüter Einschätzung: nach Sichtung der Grundlagendaten existieren im Plangebiet weder kulturhistorisch bedeutsame noch sonstige Denkmäler und keine Sachgüter im Sinne des UVPG. Es besteht somit keine Betroffenheit der beiden Schutzgüter. Vorschlag: Keine weitere Untersuchung. Schutzgut Mensch Einschätzung: Bestehende angrenzende Siedlungsgebiete: Während der Bauphase ist mit erhöhten Geräusch- und Abgasemissionen zu rechnen. Anschließend ist dauerhaft eine Steigerung der Verkehrsbelastung zu erwarten, welche sich durch die Zufahrt auf das bestehende Wohngebiet auswirkt. Zukünftige Wohnsiedlung: Das Plangebiet rückt dicht an zwei landwirtschaftliche Hofstellen heran, welche sich in nordwestlicher Richtung am Lauffener Weg befinden. Dort entstehende Geruchs- und Geräuschemissionen könnten sich bis auf das Plangebiet auswirken. Möglich ist auch ein Konflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung im Rahmen der Weinernte, da es durch An- und Abfahrt zu den Flächen in einem begrenzen Zeitraum auch nachts zu Lärm-Emissionen kommen kann. Ob es tatsächlich zu relevanten Beeinträchtigungen kommen kann, ist im Rahmen des weiteren Verfahrens noch zu erheben. Vorschlag: Abklären möglicher Auswirkungen aus landwirtschaftlicher Nutzung auf 2. Bauabschnitt und Auswirkungen der Zunahme des Ziel-/Quellverkehrs zum Plangebiet auf 1. Bauabschnitt. Schutzgut Klima/Luft Einschätzung: Der Vegetationsbestand und die derzeitige Nutzung bieten nur geringe Möglichkeiten zur Beeinflussung der Lufthygiene. Dagegen leistet die Fläche momentan durch Kaltluftproduktion einen Beitrag zur bioklimatischen Regeneration, welche durch die zukünftige Nutzung als Wohngebiet verringert wird. Zugleich besteht die Möglichkeit, dass durch die zukünftige Bebauung die Fähigkeit zum thermischen Ausgleich des aktuellen 1. Bauabschnitts leidet. Vorschlag: Detaillierte Betrachtung des Schutzguts mit Schwerpunkt der bioklimatischen Schutz- und Regenerationsfunktion, sowie Erarbeitung möglicher Minimierungsmaßnahmen (z.b. Dachbegrünung). Schutzgut Arten und Biotope: Ob und ggf. welche Tiergruppen betroffen sind, bzw. der notwendige Untersuchungsumfang wurde in einer artenschutzrechtlichen Relevanz-Untersuchung geklärt. Sie kommt zu folgendem Schluss: Keine Verbotstatbestände gem. 44 BNatschG werden für die untersuchten Artengruppen Fledermäuse, Reptilien, Insekten und Amphibien gesehen. Details siehe Originalbericht. Es wurden im Untersuchungsgebiet außerdem keine FFH-Lebensraumtypen gefunden. Zu erwarten sind erhebliche Beeinträchtigungen durch Erfüllung der Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG in Bezug auf die Feldlerche. Erforderlich sind daher im Vorfeld folgende CEF-Maßnahmen: Anlage von 8-10 Feldlerchenfenster im räumlich funktionalen Zusammenhang Anlage von Buntbrachen - Rotationsbrachen im räumlich funktionalen Zusammenhang 6/8
7 Feldlerchen wechseln ihre Nester jährlich (Beendigung des Brutzeitraums im Juli). Die CEF- Maßnahme Feldlerchenfenster könnte daher mit Aussaat des Wintergetreides für die Saison 2016/17 ab Mitte September erfolgen. Neben der Behandlung artenschutzrechtlicher Belange erfolgt eine Biotoptypenkartierung gemäß LUBW, welche Daten zur detaillierten Bewertung des Biotopbestands liefert. Die Auswirkungsprognose umfasst die Zerstörung, Beeinträchtigung und Veränderung Biotopstrukturen durch Baumaßnahmen und Betrieb. Es werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erarbeitet und eine Bilanzierung nach Ökokonto-Verordnung vorgenommen, um entstehende Verluste und Wertminderungen angemessen kompensieren zu können. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung: Einschätzung: Strukturarmes Plangebiet welches jedoch eine exponierte Lage besitzt und damit verbundene Fernwirkung. Ortsnahe Lage und gute Anbindung an bedeutsamere Erholungsräume wie die Lauffener Klinge. Es besteht eine Empfindlichkeit z.b. gegenüber visuellen Veränderungen und Zerschneidung. Vorschlag: Detaillierte Untersuchung der Schutzgüter mit Schwerpunkt Naherholung und Fernwirkungen auf das Landschaftsbild. Prüfung und ggf. Festsetzung möglicher Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, u.a. Ortsrandeingrünung. Schutzgut Boden und Wasser Einschätzung: als Standort für Kulturpflanzen/landwirtschaftliche Produktion sind die Böden des Plangebiets (Parabraunerde aus Lösslehm mit Stärken bis 40 cm) mit Bodenschätzungs-Werten über 60 sehr gut geeignet. Es handelt sich aus landwirtschaftlicher Sicht um Vorrangfluren, auf welchen per Definition Fremdnutzungen ausgeschlossen bleiben sollten. Ebenso besitzen die Böden eine hohe Bedeutung als Filter- und Puffermedium gegenüber Schadstoffen und als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf. Lediglich als Sonderstandort für naturnahe Vegetation fehlen den Böden im Plangebiet die Voraussetzungen. Vorschlag: Ausführliche Betrachtung des Schutzguts. Bewertung nach den Vorgaben des Leitfadens Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit (LUBW Heft 23) und Bilanzierung der Bodenfunktionen mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs gemäß ÖKOVO. Erarbeitung von Vorschlägen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Festsetzung der möglichen Vermeidungs- und Minimierungsvorschriften bei Bauplanung und Bauausführung im Bebauungsplan. Schutzgut Wasser Einschätzung: Bezüglich des Grundwassers zeichnet sich das Plangebiet durch eine geringe Versickerungsleistung aus, während seine Eignung als Filter- und Puffer gegenüber Schadstoffen gut ausgeprägt ist und es somit eine hohe Schutzfunktion besitzt. Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Für die Entwässerung ist ein Trennsystem mit Ableitung des unverschmutzten Regenwassers in die Konstener Klinge vorgesehen. Dadurch ist auch dieses Oberflächengewässer indirekt betroffen. Auswirkungen werden im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens abgehandelt. Vorschlag: Betrachtung des Teilschutzguts Grundwasser mit Flächenbilanz und Erarbeitung von Vermeidungs-, Minimierungs- und ggf. Ausgleichsmaßnahmen. 7/8
8 Eingriff und Ausgleich Eingriff und Kompensationsbedarf werden bei den Schutzgütern Boden und Arten und Biotope quantitativ bilanziert (Grundlage: Ökokontoverordnung BW), in den übrigen Fällen verbal-argumentativ. Ergibt die Bilanz ein negatives Ergebnis, wird daraus der erforderliche Kompensationsbedarf abgeleitet. Mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wird zunächst versucht, das Defizit zu verringern. Bleibt dennoch ein Rest-Defizit bestehen, werden Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit den Fachbehörden erarbeitet. Dabei werden räumlich-funktionale Maßnahmen bevorzugt (Anwendung der 4-stufigen Kompensationsregel). Alternativen Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der VVG Lauffen / Nordheim / Neckarwestheim sind die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans als geplante Wohnbauflächen dargestellt. Eine Alternativenprüfung fand im Rahmen der Flächennutzungsplanung statt. Gliederungsvorschlag für den Umweltbericht Für die Planung ist gemäß 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung vorzunehmen, die in Form eines Umweltberichts die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen bewertet und beschreibt. Für den Umweltbericht wird folgende Gliederung vorgeschlagen: 1. Einleitung a. Kurzdarstellung von Inhalt und wichtigsten Zielen des Bebauungsplans; Festgelegte Ziele des Umweltschutzes aus einschlägigen Fachgesetzen und -plänen und deren Berücksichtigung 2. Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands 3. Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung 4. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 5. Abschließende Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen mit a. Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung b. Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zum Nachweis der Bewältigung nachteiliger Auswirkungen. 6. Geplante Maßnahmen zur Überwachung 8/8
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