Kennen Sie Ihre Geschäftspartner?
|
|
- Florian Mann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Newsletter FORENSIC Mai 2011 Kennen Sie Ihre Geschäftspartner? Risikoreduzierung durch Integrity Due Diligences Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Implementierung und Erbringung von Compliance- Maßnahmen wird häufig die Durchführung von sogenannten IDDs (Integrity Due Dilligences) empfohlen. Darunter versteht man die Sammlung und Analyse von Hintergrundinformationen zur Beurteilung der Integrität einer Person oder eines Unternehmens, beispielsweise zu Werdegang und Reputation. Eine IDD kann im Hinblick auf bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen durchgeführt werden, aber auch bei der Korruptionsprävention spielen IDDs eine nicht zu unterschätzende Rolle. Regelungen und Empfehlungen zu IDDs finden sich in internationalen Vereinbarungen und zunehmend auch in nationalen Gesetzen und Richtlinien. Trau, schau, wem! Schwarze Schafe nicht zu identifizieren, kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen sowie Reputationsrisiken nach sich ziehen. Daher möchten wir Sie über die IDD näher informieren. Inhalt Was versteht man unter IDDs? Seite 2 Wann werden IDDs durchgeführt? Seite 2 Wie werden IDDs durchgeführt? Seite 2 Gibt es Regelungen oder Empfehlungen zu IDDs Seite 3 KPMG kann Sie bei der Durchführung von IDDs sowie deren Implementierung in Ihr Compliance-Management-System unterstützen und Ihnen dabei helfen, unternehmensspezifische Risiken abzumildern. Sprechen Sie uns hierzu gern an. Mit den besten Grüßen Rüdiger Birkental Barbara Scheben
2 Was versteht man unter IDDs? Bei Integrity Due Dilligences handelt es sich um die Sammlung und Analyse von Hintergrundinformationen zur Beurteilung der Integrität einer Person oder eines Unternehmens, zu beruflichem Werdegang und Reputation. Sie können helfen, Risiken zu identifizieren, die im Rahmen anderer Due Diligences (Financial, Commercial oder Tax Due Diligences) regelmäßig nicht zutage treten. Allerdings ist hierbei auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Person zu berücksichtigen. Wann werden IDDs durchgeführt? IDDs werden insbesondere im Hinblick auf bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen (Client Acceptance) oder im Zusammenhang mit Korruptionsprävention durchgeführt. Sie können unterschiedlichen Zwecken dienen, zum Beispiel um Hintergrundinformationen über Kunden (Know-Your- Customer) zu erhalten. Auch vor der Einstellung von Mitarbeitern (Pre- Employment Screening), Führungspersonen (Enhanced Executive Screening) oder Beratern kann es hilfreich sein, nähere Informationen einzuholen. Weitere Anwendungsfälle sind IDDs zu Geschäftspartnern (Business Partner Due Diligence), die Überprüfung von Angeboten von Lieferanten und Zwischenhändlern (Supplier/Vendor vetting), die Redlichkeitsüberprüfung im Hinblick auf die Einhaltung von speziellen Regularien einer Branche oder einer Aufsichtsbehörde (Probity Review). Wie werden IDDs durchgeführt? Vor der Unterzeichnung, der Änderung oder der Erneuerung eines Vertrags mit einem Geschäftspartner sollten folgende Maßnahmen durchgeführt worden sein: Klassifizierung des compliancebezogenen Risikos in Bezug auf den Geschäftspartner (Risikoklassifizierung); Prüfung der Integrität und Qualifikation des Geschäftspartners (Due-Diligence- Prüfung). KPMG hat hierfür ein modulares Lösungskonzept für entwickelt. Dies basiert auf einer Selbstauskunft des zukünftigen Geschäftspartners sowie einer Länderrisikoklassifizierung abhängig vom Sitz des Geschäftspartners. Davon ausgehend wird der Geschäftspartner einer bestimmten Risikokategorie zugeordnet. Hiernach richtet sich wiederum die Intensität der Recherche. Die Zuordnung der Risikokategorien zu Recherchestufen kann der Matrix entnommen werden.
3 Je nach Risikokategorie sind drei Stufen der Recherche möglich. Sie unterscheiden sich in der Recherchetiefe und den Quellen. Recherche Stufe 1 (Kurzrecherche): Recherche der Basisinformationen, sofern nicht vorhanden (zum Beispiel wesentliche Veränderungen in Key Management oder Eigentümerstruktur, Rechtsform, Solvenz) Erste Recherche zu Key Playern zum Beispiel in Medien, Presse, Internet, Registern und EU- und US-Blacklists Basis-Recherche und -Analyse zu länderspezifischen Risiken Recherche Stufe 2 (Extensive Recherche): Intensive Recherche in Internet, Medien und Presse. Recherche in allen rechtlich zulässig verfügbaren Registern, zum Beispiel nach Gerichtsverfahren Visualisierung der Netzwerke von Firmen und Personen Analyse und Benennung potentieller Risiken im Hinblick auf strategische Ziele Recherche Stufe 3 (Tiefenrecherche): Identifizierung des Netzwerks des potenziellen Targets Extrahierung wesentlicher Informationen im Netzwerk über das Unternehmen, Management oder andere Key Player Analyse der Implikationen/Risiken auf die strategischen Ziele mittels einer Risk Matrix Identifizierung möglicher taktischer Schritte zur Erreichung der Ziele des Mandanten. Die Auswahl von Informationsquellen ist der wichtigste Teil einer Recherche. Es geht um die Frage, welche Informationen verfügbar sind, welche Art von Informationen die Quellen liefern und wie diese zu interpretieren sind. Alle Angaben sind grundsätzlich einer Quellenkritik zu unterziehen. Bei der Nutzung von Presseartikeln sollte beispielsweise der Grad der Pressefreiheit im jeweiligen Land bekannt sein. Für eine zielführende Recherche ist es notwendig, den Namen der Gesellschaft oder der Person in der Schreibweise der Ursprungssprache zu kennen. Nur so können Unklarheiten, die aus der Anwendung unterschiedlicher Transliterationsvorschriften entstehen, minimiert werden.
4 Gibt es Regelungen oder Empfehlungen zu IDDs Regelungen zu IDDs finden sich in internationalen Vereinbarungen und zunehmend auch in nationalen Gesetzen und Richtlinien. International Good Practice IDDs spielen gerade bei der Korruptionsprävention eine nicht zu unterschätzende Rolle. So hat sich Deutschland auf internationaler Ebene bereit erklärt, seine Unternehmen zur Entwicklung und Einhaltung von Compliance-Programmen nach Maßgabe der Leitlinien der OECD zu ermutigen. Diese Leitlinien beziehen sich unter Nr. 6 der Good Practice Guidance on Internal Controls, Ethics, and Compliance auf den Anhang II der Empfehlung des OECD-Rats zur weiteren Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 18. Februar Danach sollen Unternehmen soweit dies angemessen ist und vorbehaltlich vertraglicher Regelungen risikoadäquate Due-Diligence-Prüfungen ihrer Geschäftspartner durchführen und dies ordnungsgemäß dokumentieren. Unter Geschäftspartner werden dabei Dritte wie Handelsvertreter, Makler und andere Mittelsleute, Berater, Repräsentanten, Vertriebshändler, Auftragnehmer und Lieferanten, Konsortialpartner und Joint Venture Partner verstanden. Dies gilt ab Gewinnung der Geschäftspartner für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Die Durchführung von IDDs wird auch von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International (TI) UK als good practice bezeichnet und empfohlen. Hier finden Sie nähere Informationen. Deutschland Trotz der Freiwilligkeit dieser Empfehlungen kann es für ein Unternehmen, das beispielsweise Geschäfte in Hochrisikoländern für Korruption tätigt, im Hinblick auf die Unternehmens-Compliance geboten sein, die Integrität seiner Geschäftspartner zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall der Geschäftsanbahnung. Das Unterlassen präventiver Maßnahmen kann Straf-, Ordnungswidrigkeiten und zivilrechtliche Folgen (etwa Freiheitsstrafen, Geldbußen, Gewinnabschöpfung oder Schadensersatz) sowie Reputationsrisiken nach sich ziehen, wenn hierdurch Korruption, konkret Bestechungstaten, ermöglicht oder gefördert werden. Ein Unternehmen sollte sich daher gerade bei der Einbindung vertriebsorientierter Berater möglichst genau über diesen informieren, um Bestechungsrisiken soweit als möglich zu minimieren oder auszuschließen. Die Verpflichtung, für Compliance im Unternehmen zu sorgen, obliegt der Geschäftsleitung, namentlich dem Vorstand, der Geschäftsführung, aber auch deren Aufsichtsorganen. Die Geschäftsleitung hat dabei besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. Als Maßstab für die gebotene Sorgfalt können Vorgaben herangezogen werden, die als International Good Practice anerkannt sind, wie etwa die oben genannte Leitlinie der OECD. Die Durchführung von IDDs kann auch im Rahmen von Spezialvorschriften (bspw. dem Kreditwesengesetz oder dem Wertpapierhandelsgesetz) bedeutsam werden. Großbritannien In Großbritannien tritt zum 1. Juli 2011 mit dem UK Bribery Act in Kraft. Damit wird der Strafrahmen für Bestechung und Bestechlichkeit im privaten und öffentlichen Sektor deutlich verschärft. Von besonderem Interesse auch für deutsche Unternehmen ist Section 7 ( Failure of commercial organisa-tions to prevent bribery ). Diese Regelung nimmt Unternehmen jeglicher Rechtsform in die Pflicht, bei der Bestechungsprävention mitzuwirken und hierfür angemessene Maßnahmen zu implementieren. Die Durchführung von Due Diligences wird in den Auslegungsbestimmungen als eine angemessene Maßnahme bezeichnet (Principle 4 der Guidance of commercial organisations to prevent bribery ). Einzelheiten hierzu können Sie unseren Forensic Newslettern von August 2010 sowie von Februar und April 2011 entnehmen.
5 USA Regelungen zur Durchführung von IDDs in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) finden sich in verschiedenen Gesetzen, beispielsweise im Bank Secrecy Act ( Know Your Customer Prinzip). Auch der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) stellt Due Diligence-Anforderungen auf. Bei Akquisitionen in fremden Ländern beispielsweise umfasst FCPA-Compliance auch die Untersuchung von Beratern (vgl. Poston, Saltzman, Bates: FCPA Due Diligence in Acquisitions vom 20. Januar 2010). Eine Sondervorschrift findet sich in Section 1502 des Dodd- Frank Wall Street and Consumer Protection Act für bestimmte Rohstoffimporte aus dem Kongo. Datenschutz Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer IDD ist, sofern keine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, regelmäßig an 28 BDSG zu messen. Nach 28 Abs. 1 S. 1 BDSG müsste die Datenerhebung für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich sein oder die verwendeten Daten müssten allgemein zugänglich sein. Im Falle der Durchführung einer IDD etwa eines potenziellen Geschäftspartners kommen in der Regel alle drei Varianten des 28 Abs. 1 S. 1 BDSG in Betracht. Zum einen kann die Erhebung der Daten für die Begründung und Durchführung des beabsichtigten Vertragsverhältnisses erforderlich sein. Zum anderen ist ein berechtigtes Interesse der verantwortlichen Stelle an der Information über die Integrität des beabsichtigten Vertragspartners zu bejahen. Hinzu kommt, dass die für eine IDD herangezogenen Informationen regelmäßig aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Zu beachten ist allerdings, dass für die IDD nur solche personenbezogenen Daten herangezogen werden, die zur Erfüllung des beabsichtigten Zwecks erforderlich sind. An dieser Frage ist jede einzelne Datenerhebung zu messen. Ist diese nicht erforderlich, ist sie auch nicht zulässig im Sinne des BDSG und kann Ordnungswidrigkeiten wie auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss der Datenerhebung-, -verarbeitung oder -nutzung nicht überwiegen dürfen. Dies wird in der Regel der Fall sein, wenn etwa aus öffentlich zugänglichen Quellen Daten gewonnen werden, diese aber offensichtlich einen privaten Kontext haben und nicht für die Verwendung in geschäftlichem Kontext bestimmt sind. Dies kann zum Beispiel bei privaten Urlaubsfotos und Informationen, die aus einem sozialen, nicht der geschäftlichen Darstellung dienenden, Netzwerk gewonnen werden, der Fall sein.
6 Erforderliche Maßnahmen Unternehmen sind gefordert, ihre Compliance-Programme und Due-Diligence- Prozesse im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen an die Kenntnis ihrer Geschäftspartner konzernweit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die IDD ist gerade im Bereich der Korruptionsprävention ein geeignetes Instrument, um Risiken für das Unternehmen zu minimieren. Allerdings ist bei der Durchführung Fingerspitzengefühl gefragt, um den Preis der erfolgreichen Korruptionsprävention nicht mit Sanktionen wegen Datenschutzverstößen zu bezahlen. KPMG kann Ihnen bei dieser Beurteilung helfen und Sie dabei unterstützen, risikoadäquate Maßnahmen zu implementieren, um die unternehmensspezifischen Risiken abzumildern. Sprechen Sie uns hierzu an Impressum / Kontakt KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire, Am Flughafen Frankfurt/Main Barbara Scheben Senior Manager, Forensic T bscheben@kpmg.com Rüdiger Birkental Partner, Forensic T rbirkental@kpmg.com Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting
Resilien-Tech Resiliente Unternehmen Security Consulting 08. Mai 2014 Burkhard Kesting Internationales Netzwerk KPMG International KPMG International KPMG ELLP KPMG in Deutschland Audit Tax Consulting
MehrM&A im Streit. Compliance-Management-Systeme und Haftungsvermeidung. bei Pöllath & Partner am 08. November 2012 in München
M&A im Streit bei Pöllath & Partner am 08. November 2012 in München Compliance Management Mittelstand GmbH www.cmm-compliance.com Seite 1 Woraus ergibt sich Notwendigkeit des Handelns? Es gibt (noch) keine
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrLassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen
https://klardenker.kpmg.de/lassen-sie-geldwaescher-nicht-in-ihr-unternehmen/ Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen KEYFACTS - Auch Realwirtschaft ist von Geldwäsche betroffen - Anforderungen
MehrKundenlogin/ Datenräume
Kundenlogin/ Datenräume Matthias Rose geb. 11.09.1968 Rechtsanwalt in Hamburg Gesellschafter Kluxen und Rose Immobilien GmbH www.kluxen-rose-immobilien.de Was ist ein Kunden Login/ Digitaler Datenraum?
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrManagements. Änderungsprozess. Wolfgang Witerzens, Manager 31. Januar 2008 ADVISORY
Grundlagen des Change Managements Anforderungen und Möglichkeiten für einen sauberen Änderungsprozess Wolfgang Witerzens, Manager 31. Januar 2008 ADVISORY Hauptrisikofaktoren für IT-Sicherheit Patches
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrGPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen
GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrBusiness Intelligence Services
Forensic Business Intelligence Services Wir helfen Ihnen, unter die Oberfläche zu blicken, damit Sie sichere und fundierte Entscheidungen treffen können. Über Deloitte Deloitte Forensic Deloitte wurde
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrAusgewählte Rechtsfragen der IT-Security
Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte Datenschutztag 2015, Köln 23 September 2015 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 2015 ISiCO Datenschutz GmbH All rights reserved Big Data Ein Definitionsversuch:
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrDue-Diligence-Prüfung für Vertriebspartner. Auf einen Blick
Due-Diligence-Prüfung für Vertriebspartner Auf einen Blick Inhaltsverzeichnis Willkommen beim Due-Diligence-Prüfprozess von Coloplast 3 Warum ist Due Diligence so wichtig? 4 Worin liegen die Vorteile einer
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrGeprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz
www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrÄnderungen beim Einlagensicherungsfonds
fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrIT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH
IT-Sicherheit ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen Zirngibl Langwieser Inhaltsübersicht 1. Pflichten des Managements in Bezug auf die IT-Sicherheit 2. Instrumente der Pflichterfüllung und
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 10.12.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrStraf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken für Unternehmen
M&A im Streit Unternehmenstransaktionen im Stresstest Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken für Unternehmen P+P Pöllath + Partners München, 8. April 2011 Dr. Sabine Stetter, Rechtsanwältin
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrEmployer Branding: Ist es wirklich Liebe?
https://klardenker.kpmg.de/employer-branding-ist-es-wirklich-liebe/ Employer Branding: Ist es wirklich Liebe? KEYFACTS - Nachwuchs nicht nur an Karriere interessiert - Markenpolitik spielt Rolle im Recruiting
MehrSoziale Netzwerke zwischen Wertschöpfung und Werteverlust
Dirk Heckmann Das Ende der Privatsphäre? Soziale Netzwerke zwischen Wertschöpfung und Werteverlust Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 15.06.2010 unter www.hss.de/downloads/100610_rm_heckmann.pdf
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
Mehrccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft
ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.
MehrCOMPLIANCE CODE OF CONDUCT. Richtlinien zur Formulierung und Anwendung
COMPLIANCE CODE OF CONDUCT Richtlinien zur Formulierung und Anwendung 2012 Der Zweck dieser Broschüre Diese Broschüre soll dazu dienen, den Begriff Compliance zu erläutern und den russischen Unternehmen
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrWir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung
Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher
Mehr26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK
1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen
MehrMan kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.
Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der
MehrDer Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010
Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen
MehrAnleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren
Anleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren Ziel der Anleitung Sie möchten das Antivirenprogramm Windows Defender auf Ihrem Computer aktivieren, um gegen zukünftige Angriffe besser gewappnet
MehrMessung im Einkauf revolutioniert. Einkaufspreis-Performance-Index
Messung im Einkauf revolutioniert Einkaufspreis-Performance-Index Messen Sie Ihre Einkaufsperformance! Wie gut sind Ihre Einkaufspreise im Vergleich zum Markt? Können Sie den Markt langfristig schlagen
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehrnic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?
nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? Dr. Barbara Schloßbauer Leiterin nic.at Rechtsabteilung Salzamt Das Wort Salzamt lebt vor allem in Österreich weiter als Ausdruck für eine nicht existierende
MehrBankgeheimnis hat sich erledigt
https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land
MehrAgenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager
ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrEnglische Werbung im Internet für das Tourismusgewerbe von Thüringen
Wir kennen speziall die Erwartungen von Besuchern aus Nordamerika Wir sind in umfangreiche Vorleistungen gegangen um Ihnen zu helfen ausländische Gäste zu gewinnen: Wir haben bereits einen englischen Internet-Reiseführer
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrUnfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts
Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
Mehr10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6
10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern
MehrDDV-SIEGEL. Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen. www.ddv.de
DDV-SIEGEL Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen www.ddv.de Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Adressdienstleister in den beiden DDV-Councils
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
MehrVon Stefan Lang und Ralf Wondratschek
- Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrCVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung
MehrDas neue MyHammer Profil
Das neue MyHammer Profil So optimieren Sie Ihren Online-Auftritt Um Ihr MyHammer Profil überzeugend zu gestalten, sind mehrere Schritte notwendig. Wichtig sind eine gute Unternehmensbeschreibung, Bilder
MehrThe AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1
The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier
MehrL01 - Geschäftspartner-Compliance
L01 - Geschäftspartner-Compliance DICO Leitlinie Autoren: Arbeitskreis Geschäftspartner-Compliance Stand: Oktober 2014 - Kurzfassung Inhalt I 2 VORWORT 4 EINFÜHRUNG 5 Begriff Geschäftspartner Begriff Geschäftspartner-Compliance
MehrSystemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5
Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat
MehrErläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung
Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH
MehrSelbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring 15 47445 Moers Deutschland. Foto. Name:
Selbstauskunft Sehr geehrte Tiroler Bauernstandl-Interessentin, sehr geehrter Tiroler Bauernstandl-Interessent, wenn Sie Tiroler Bauernstandl-Franchiseunternehmer werden wollen, dann senden Sie diesen
MehrVielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.
Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrSCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...
Drucken - Druckformat Frage Wie passt man Bilder beim Drucken an bestimmte Papierformate an? Antwort Das Drucken von Bildern ist mit der Druckfunktion von Capture NX sehr einfach. Hier erklären wir, wie
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrMit Sicherheit gut behandelt.
Mit Sicherheit gut behandelt. Eine Initiative zur Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei Ärzten und Psychotherapeuten. www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de IT Sicherheit und Datenschutz bei
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrInternationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle. IT-Anwaltskonferenz 4.0 31.3.2001, Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M.
Internationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle IT-Anwaltskonferenz 4.0 31.3.2001, Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M. info@ra-zerdick.com www.ra-zerdick.com Überblick Einführung Datenschutz
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrEXPORT FINANZIERUNG GESCHÄFTE OHNE GRENZEN
EXPORT FINANZIERUNG GESCHÄFTE OHNE GRENZEN Moving business forward UMSATZSTEIGERUNG DURCH EXPORT, DA GEHT ES NICHT NUR UM DIE FINANZIERUNG. DA BRAUCHT MAN DEN RICHTIGEN FINANZIERUNGSPARTNER. JEMAND, DER
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrThorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin
Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße 30 10247 Berlin in Ausführung meiner gewählten Position als stellv. Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Schule in Friedrichshain-Kreuzberg
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
Mehr