Nachfolgeregelung / Notfallplanung - steuerliche Sicht. Daniel Ziska, Diplom-Kaufmann (FH), Steuerberater
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- Theodor Fuhrmann
- vor 8 Jahren
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1 Nachfolgeregelung / Notfallplanung - steuerliche Sicht Daniel Ziska, Diplom-Kaufmann (FH), Steuerberater
2 Ein recht normaler Fall Herr Adam ist erfolgreicher Versicherungsmakler. Seine Provisionseinnahmen betragen 400 TEUR (vorwiegend Komposit) und sein Gewinn ca. 150 TEUR im Jahr. Sein Büro hat er seit dem Beginn einer Tätigkeit im eigenen Haus (Wert 400 TEUR). Im Erdgeschoss befindet sich das Büro, im Obergeschoss wohnt er mit seiner Familie. Daneben hat er sonstiges Vermögen (Lebensversicherungsansprüche, Immobilien, Wertpapiere, Kontenguthaben) im Wert von 800 TEUR Bei einem Unfall stirbt Herr Abraham und hinterlässt seine Frau Eva, mit der er im gesetzlichen Güterstand lebte, und seine minderjährige Tochter Annabelle.
3 Einige zivilrechtliche Aspekte Es war kein Testament vorhanden: Gesetzliche Erbfolge Ehefrau ist Erbin zu 1/2 (1/4 Erbteil und 1/4 Zugewinnausgleich) Tochter ist Erbin zu 1/2 Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft Die Erben werden gemeinsam Gesamtrechtsnachfolger von Adam Ergänzungspflegschaft (Unternehmen) für Annabelle notwendig?
4 Einige schnelle Basics Es gibt kaum Unterschiede zwischen Besteuerung von Schenkungen und Erbfällen (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz) Die Freibeträge und Steuersätze hängen vom Verwandtschaftsgrad beziehungsweise Zivilstand (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft) ab. "Je weniger verwandt, desto teurer" Freibeträge "erneuern" sich alle zehn Jahre Alle Vermögensgegenstände werden mit den Verkehrswert besteuert Für Betriebsvermögen bestehen "Rabatteregelungen" - bis zur vollständigen Steuerfreistellung -, die jedoch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft sind
5 Einige schnelle Basics Steuerklasse Personenkreis bei Erbschaft Persönlicher Freibetrag bei Erbschaft I Ehegatte und Lebenspartner EUR Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder Enkelkinder EUR EUR II Eltern und Großeltern Geschwister Neffen und Nichten Stiefeltern, Schwiegereltern Geschiedene Ehegatten EUR EUR III alle übrigen Erben (z. B. Tanten, Onkel, Freunde, Bekannte) EUR
6 Einige schnelle Basics Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Steuerklasse I II III EUR 7 % 15 % 30 % EUR 11 % 20 % 30 % EUR 15 % 25 % 30 % EUR 19 % 30 % 30 % EUR 23 % 35 % 50 % EUR 27 % 40 % 50 % und darüber 30 % 43 % 50 %
7 Wie wird das Vermögen bewertet? Wertpapiere mit dem Kurswert (Fällige) Versicherungsansprüche und Guthaben mit dem Nominalwert Immobilien mit dem "Wert nach WertV" (Ertragswert, Vergleichswert, Sachwert) Und Unternehmen?
8 Für steuerliche Zwecke Quelle: Ramb, Die neue Bedarfsbewertung des Betriebsvermögens, NWB 42/2010, S. 3390ff Multiplikatorverfahren für Maklerunternehmen wohl zulässig (vgl. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen v , Versicherungsunternehmen)
9 Ertragswertverfahren Erstellung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Berater. Grundlage meist: IDW-Standard 'S 1' Wichtige Parameter Höhe der zukünftigen Erträge Bestandsprovisionen Angemessener "Unternehmerlohn" Zeitpunkt der zukünftigen Erträge Risikogerechter Zins Was ist im Wert enthalten? Notwendiges Betriebsvermögen Nicht notwendiges Betriebsvermögen ist hinzuzurechnen Zu übernehmende Schulden sind abzuziehen
10 Vereinfachtes Ertragswertverfahren Für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer wurde ein vereinfachtes Ertragswertverfahren von der Finanzverwaltung entwickelt Wichtige Unterschiede zu IDW 'S1' "Blick nur zurück statt voraus" Es wird kein risikorientierter, sondern nur ein allgemeiner, meist zu niedriger Zinssatz genutzt Nur "zweite Wahl" Es ist die Zukunft interessant und nicht Vergangenheit Der niedrige Zinssatz führt meist zu überhöhten Werten
11 Umsatzwertverfahren Heranziehung der Umsätze der Vergangenheit zur Wertermittlung ermittelt einen branchentypischen Prozentsatz bzw. Multiplikator Berechnungsgrundlage: nachhaltig erzielbarer Jahresumsatz Faktor wird ggf. um Wert der übrigen übernommenen Vermögensgegenstände erhöht Typische Faktoren sind z.b. Bestandscourtage LV/KV 0,7 bis 1,0 Kraftfahrt 1,0 Komposit (sonstiges) 2,0 Die individuellen Faktoren können hiervon auch deutlich abweichen
12 Begünstigung Unternehmen (derzeit*) zwei Möglichkeiten "Einfachere" Möglichkeit Unterscheidung: Betriebsvermögen / Verwaltungsvermögen (max. 50 / 50) Begünstigt : Normal 85% : 15% Abzugsbetrag bis zu EUR Rabatt auf Steuersatz: Differenz zu Steuerklasse I Voraussetzung (für Unternehmen bis 20 Mitarbeiter) Innerhalb der sieben folgenden Jahre: - Keine Veräußerung des Unternehmens, wesentlicher Betriebsgrundlagen - Ausnahmen möglich - Keine Entnahme von mehr als EUR über Gewinn * = Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig
13 zum Fall Berechnung Bereicherung Unternehmen, z.b EUR Freibetrag EUR verbleiben EUR davon 15% EUR Haus ½ (privat) EUR Anderes Vermögen EUR Summe EUR Erbschaftsteuer Ehefrau Eva Bereicherung (1/2) EUR./. Zugewinnausgleich, z.b EUR steuerpflichtig EUR./. Freibetrag ( EUR) EUR steuerpflichtig 0 EUR
14 zum Fall Berechnung Bereicherung Summe EUR Erbschaftsteuer Annabelle Bereicherung 1/ EUR Freibetrag EUR steuerpflichtig EUR ErbSt 11% EUR ErbSt gesamt EUR
15 Wie geht der Fall weiter? Eva und Annabelle können und wollen das Maklerunternehmen nicht weiterführen. Glücklicherweise erklärt sich ein guter Bekannter, Herr Claus, bereit, den Maklerbetrieb für 550 TEUR zu kaufen. Er wird die Mitarbeiter übernehmen und das Unternehmen mit seinem bestehenden Maklerunternehmen zusammenführen. Das Erdgeschoss des Hauses soll umgebaut werden, da die Mutter von Eva mit ins Haus einziehen soll.
16 Einige zivilrechtliche Aspekte Mögliche Schwierigkeiten beim Verkauf des Unternehmens Wie gehen Maklerverträge über? Wie gehen Courtagevereinbarungen über? Weitergabe von sensiblen Kundendaten (Gesundheitsangaben etc.) durch Maklervertrag gedeckt? Deckungslücken bei VSH möglich?
17 Folgen des Verkaufs - erbschaftsteuerlich Verbleibensfrist für Betriebsvermögen wird nicht gewahrt - Vergünstigungen gehen verloren Berechnung Bereicherung Unternehmen, z.b EUR Haus ½ (privat) EUR Anderes Vermögen EUR Summe EUR Erbschaftsteuer Ehefrau Eva Bereicherung (1/2) EUR./. Zugewinnausgleich, z.b EUR steuerpflichtig EUR./. Freibetrag ( EUR) EUR steuerpflichtig 0 EUR
18 Folgen des Verkaufs - erbschaftsteuerlich Berechnung Bereicherung Summe EUR Erbschaftsteuer Annabelle Bereicherung 1/ EUR Freibetrag EUR steuerpflichtig EUR ErbSt 15% EUR ErbSt gesamt EUR ( EUR)
19 Folgen des Verkaufs - einkommensteuerlich Einkommensteuerpflichtig ist der Verkauf des Unternehmens Verkaufspreis./. "Bilanzwert" Unternehmen, z.b. Zwischensumme + "Entnahme" des hälftigen Hauses./. Restbuchwert Haus, z.b. Veräußerungs-/Aufgabegewinn davon je ½ auf Eva und Annabelle Einkommensteuer (z.b. 40%) Gesamtsteuerbelastung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR ( EUR) EUR
20 Lösungsansätze Tochter wird Mitunternehmerin Testamentarische Regelung Zivilrechtliche Schwierigkeiten beim Verkauf Führen des Unternehmens als Gesellschaft (z.b. KG, GmbH & Co. KG, GmbH) Umwandlung muss Vertragsübergang gewährleisten (z.b. Ausgliederung)! Ein Erwerber kauft die Gesellschaft statt einem "Sammelsurium" von Vermögenswerten und Vertragsbeziehungen. Nutzung der erbschaftsteuerlichen Vorteile beim Unternehmen Verpachtung des Unternehmens? Fremdgeschäftsführung mit "gleitendem Übergang"? Haushälfte als Betriebsvermögen Finanzielle Vorsorge Vorherige "Entstrickung" Bewahrung des Betriebsvermögens durch GmbH & Co. KG-Lösung?
21 Fragen?
22 Ihr Ansprechpartner Daniel Ziska Steuerberater, Vorstand GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft Dudenstrasse 10, Berlin Tel (030) info@gpc-tax.de
23 Disclaimer Copyright: GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft ("GPC") Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GPC gestattet. Es wird auch seitens der jeweiligen Referenten keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Beratung. Page 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft Dudenstraße Berlin Fon ( ) Fax (+49 30)
25 Fall 7 Herr Lüders war Geschäftsführer und Gesellschafter an der ertragreichen BBP Kapitalkonzept und Immobilien GmbH. Er war mit drei weiteren Partnern zu gleichen Teilen beteiligt. Sein sonstiges Vermögen hatte einen Wert von 750 TEUR. Durch einen Unfall verstarb er; seine Lebensgefährtin ist Alleinerbin.
26 Fall 7 Durch den Todesfall und die Erbschaft liegt ein erbschaftsteuerlicher Sachverhalt vor. Die Erbschaftsteuerbelastung steigt je höher die Bereicherung des Erben und je "weniger verwandt" die Personen sind. Lebensgefährten werden wie fremde Dritte behandelt: Freibetrag nur 20 TEUR Steuersatz mindestens 30% (ab 13 Mio. EUR: 50%) Besondere Behandlung von Unternehmen (Klage BVerfG anhängig) Freibetrag bis 150 TEUR "Rabatt" auf den Wert zwischen 85% und 100% möglich Versteuerung mit der "besten" Steuerklasse (wie Ehepartner, Kinder) Verschiedene Voraussetzungen, u.a. Beteiligung an Kapitalgesellschaften mehr als 25% oder besondere vertragliche Verpflichtung zwischen Gesellschaftern (Stimmrechtsbindung) Beteiligung hier nur 25%. Daher volle Steuerpflicht.
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