KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

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1 Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Bau- und Raumakustik / Bauphysik Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Benannte Messstelle nach 29b BImSchG Software-Entwicklung Schalltechnische Untersuchung über die Verkehrsgeräuschsituation zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr ehemaliges Autohaus Reuterbrücke der Bundesstadt Bonn Bericht Nr /28 vom 14. August 2014 Otto-von-Guericke-Straße 8 Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE Telefon Telefax Bonn GARBE BP Reuterbrücke Schl G.doc D Sankt Augustin Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Internet info@kramer-schalltechnik.de

2 Seite 2 von 76 Schalltechnische Untersuchung über die Verkehrsgeräuschsituation zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr ehemaliges Autohaus Reuterbrücke der Bundesstadt Bonn Auftraggeber: GARBE Bonn GmbH & Co. KG Caffamacherreihe Hamburg Auftrag vom: Bearbeiter: Jens-Uwe Schlüter Telefon: Telefax: ju.schlueter@kramer-schalltechnik.de Anschrift: Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Bericht Nr.: /28 Bericht vom: 14. August 2014 Seitenzahl: 76 insgesamt 2 davon Anhang

3 Seite 3 von 76 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Beschreibung des Untersuchungsbereichs Verkehrsgeräuschsituation Berechnungsgrundlagen Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Berechnungsergebnisse der heutigen Bebauungssituation Berechnungsergebnisse für den Planentwurf Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN Schallminderungsmaßnahmen Aktive Schallschutzmaßnahmen Schallschutzgrundrisse durch gezielte Raumanordnung Passive Schallschutzmaßnahmen Planungsrechtliche Umsetzung Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Verkehrswegen Schalltechnische Auswirkungen durch die geplanten Baukörper (Reflexionen) Ausblick Zusammenfassung Anhang... 75

4 Seite 4 von 76 1 Aufgabenstellung Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr ehemaliges Autohaus Reuterbrücke der Bundesstadt Bonn im Bereich südlich der Reuterbrücke in Bonn-Kessenich ist die Errichtung von Wohnnutzungen geplant. Nachfolgend soll die zu erwartende Geräuschsituation im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. Falls erforderlich, sind entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs Das Vorhaben befindet sich in Bonn-Kessenich und soll mit einer Gesamtfläche von ca m² ungefähr 220 Wohneinheiten (Größenordnung) umfassen. Dabei ist eine Drei- bis Sechsgeschossigkeit zzgl. Staffelgeschoss der Plangebietsbebauung bei einer Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Nördlich bzw. nordöstlich des Vorhabens verläuft in Hochlage die Reuterstraße über die Reuterbrücke. Östlich und nordöstlich zum Plangebiet befindet sich die Bahntrasse Bonn Hauptbahnhof Bonn-Bad Godesberg. Eine fünfgeschossige Riegelbebauung mit zusätzlichem zurückversetzten Obergeschoss entlang des nördlichen und östlichen Plangebiets soll den Innenbereich und die dahinter liegenden Gebäude von den Verkehrsgeräuschen abschirmen. Im Rahmen der Planungen ist eine aktive Schallschutzmaßnahme in Form einer 4 m Schallschutzwand entlang der Bahntrasse vorgesehen. Weitere Einzelheiten können den Bildern 2.1 und 2.2 entnommen werden.

5 Seite 5 von 76 Bild 2.1: Übersichtsplan mit Baukörpern und Grundstücksgrenze (rote Linie) im Bereich der Reuterbrücke, Maßstab 1:4.000 (Quelle: Kartengrundlage Geobasis NRW 2014)

6 Seite 6 von 76 Bild 2.2: Lageplan, Bebauungskonzept im Rahmen des Bauvorhabens an der Reuterbrücke (Stand: ), Maßstab ca. 1:1.250

7 Seite 7 von 76 3 Verkehrsgeräuschsituation 3.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN [2], DIN ISO [6], der RLS-90 [3] und der Schall 03 [7]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: - Divergenz des Schallfeldes - Bodenabsorption - Luftabsorption - Reflexion an Hindernissen - Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner-Programm dienen: - ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. - die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN). - die Emissionspegel der Geräuschquellen. - die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Die geometrischen Daten werden gewonnen durch Digitalisierung, wobei die Koordinaten im allgemeinen auf das Gauß-Krüger-System bezogen werden. Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster mit 0,5 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Reflexionen werden gemäß RLS-90 [3] unter Ausschluss der Reflexionen am eigenen Gebäude berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind die Gebäude und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes farbig markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN 18005, Teil 2 [2] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 db dem Plan überlagert.

8 Seite 8 von Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel L m,e, die auf einem Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach RLS-90 [3] und für den Schienenverkehr nach Schall 03 [7]. Die Angaben zum Verkehrsaufkommen stammen aus folgenden Quellen: Schienenverkehr: Bahnstrecke 2630 (Abschnitt Bonn Hbf Bonn-Bad Godesberg), Verkehrsdaten Prognose 2025, Deutsche Bahn AG, Systemverbund Bahn - Umweltschutz, Schall- und Erschütterungsschutz, Berlin Straßenverkehr: Reuterstraße, DTV-Wert aus Verkehrszählung vom (Detektoren im Kreuzungsbereich Reuterstraße/Elisabethkirche/Burbacher Straße) und Lkw- Anteile gemäß Zählung von 2001, Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Zur Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrszunahme wird für die Reuterstraße ein Hochrechnungsfaktor von 3% für die letzten 3 Jahre berücksichtigt. Dies entspricht einer Schallpegelerhöhung von ca. 0,2 db. Weiterhin werden die ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten der berücksichtigten Straße beachtet.

9 Seite 9 von 76 Tabelle 3.1: Schallemissionswerte, Strecke 2630 (Bonn Hbf Bonn-Bad Godesberg) - Schienenverkehr nach Schall 03 Zugart/ Strecke 2630 Zugzahl Tag / Nacht Zuglänge in m Scheibenbremsanteil in % Geschwindigkeit in km/h Einfluss der Fahrzeugart in db Einfluss der Fahrbahnart in db L m, E Tag / Nacht in db(a) GZ-E / ,3 / 72,0 GZ-E / ,6 / 65,6 RB-E / ,0 / 46,9 RB-ET / / 47,9 RB-ET / ,3 / 45,8 RB-VT / ,3 / RE-E / ,9 / 48,1 D/AZ-E / / 55,0 IC-E / ,5 / 50,7 ICE / ,4 / 51,6 NZ-E / ,3 / NZ-E / / 52,0 Gesamt 70,5 / 73,1 Der Einfluss von Betonschwellen wird gemäß Schall 03 [7] mit einem Zuschlag von 2 db berücksichtigt. Gleiches gilt auch für den sogenannten Schienenbonus (Korrekturwert S = -5 db), dieser ist in der vorstehenden Tabelle 3.1 enthalten. Tabelle 3.2: Schallemissionswerte - Straßenverkehr nach RLS-90 Straße DTV stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht Lkw-Anteil Tag / Nacht Zul. Höchstgeschwindigkeit L m, E Tag / Nacht in Kfz/24 h in Kfz/h in % in km/h in db(a) Reuterstraße (Brücke) * / 528* 4 / ,1 / 59,5 * gemäß RLS-90 Es wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittermastixasphalt ausgegangen.

10 Seite 10 von Berechnungsergebnisse der heutigen Bebauungssituation Die folgenden Lärmkarten 1.T/N bis 7.T/N zeigen für das Erdgeschoss bis zum 6. Obergeschoss die Beurteilungspegel zur Tages- und Nachtzeit an den östlichen Gebäuden der Franz-Lohe-Straße bei der derzeitigen Bebauungssituation. Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgte für die charakteristischen Berechnungshöhen 2,0 m; 5,6 m; 8,4 m; 11,2 m; 14,0 m; 16,8 m und 19,6 m. Lärmkarte 1.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im EG (Außenwohnbereich) Lärmkarte 2.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 1. OG Lärmkarte 3.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 2. OG Lärmkarte 4.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 3. OG Lärmkarte 5.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 4. OG Lärmkarte 6.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 5. OG Lärmkarte 7.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 6. OG

11 Seite 11 von 76 Lärmkarte 1.T: L r zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich), Maßstab 1:2.000

12 Seite 12 von 76 Lärmkarte 1.N: L r zur Nachtzeit im EG (Außenwohnbereich), Maßstab 1:2.000

13 Seite 13 von 76 Lärmkarte 2.T: L r zur Tageszeit im 1. 0G, Maßstab 1:2.000

14 Seite 14 von 76 Lärmkarte 2.N: L r zur Nachtzeit im 1. OG, Maßstab 1:2.000

15 Seite 15 von 76 Lärmkarte 3.T: L r zur Tageszeit im 2. OG, Maßstab 1:2.000

16 Seite 16 von 76 Lärmkarte 3.N: L r zur Nachtzeit im 2. OG, Maßstab 1:2.000

17 Seite 17 von 76 Lärmkarte 4.T: L r zur Tageszeit im 3. OG, Maßstab 1:2.000

18 Seite 18 von 76 Lärmkarte 4.N: L r zur Nachtzeit im 3. OG, Maßstab 1:2.000

19 Seite 19 von 76 Lärmkarte 5.T: L r zur Tageszeit im 4. OG, Maßstab 1:2.000

20 Seite 20 von 76 Lärmkarte 5.N: L r zur Nachtzeit im 4. OG, Maßstab 1:2.000

21 Seite 21 von 76 Lärmkarte 6.T: L r zur Tageszeit im 5. OG, Maßstab 1:2.000

22 Seite 22 von 76 Lärmkarte 6.N: L r zur Nachtzeit im 5. OG, Maßstab 1:2.000

23 Seite 23 von 76 Lärmkarte 7.T: L r zur Tageszeit im 6. OG, Maßstab 1:2.000

24 Seite 24 von 76 Lärmkarte 7.N: L r zur Nachtzeit im 6. OG, Maßstab 1:2.000

25 Seite 25 von Berechnungsergebnisse für den Planentwurf Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation ohne aktive Schallminderungsmaßnahmen erfolgt für die charakteristischen Berechnungshöhen 2,0 m; 5,6 m; 8,4 m; 11,2 m; 14,0 m; 16,8 m und 19,6 m was etwa den jeweiligen Geschosshöhen vom Erdgeschoss (Außenwohnbereich) bis zum 6. Obergeschoss (Staffelgeschoss) entspricht: In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel L r durch die Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) ohne Schallschutzwand dargestellt: Lärmkarte 8.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im EG (Außenwohnbereich), ohne aktive Schallminderungsmaßnahme Lärmkarte 9.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 1. OG, ohne aktive Schallminderungsmaßnahme Lärmkarte 10.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 2. OG, ohne aktive Schallminderungsmaßnahme Lärmkarte 11.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 3. OG, ohne aktive Schallminderungsmaßnahme Lärmkarte 12.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 4. OG, ohne aktive Schallminderungsmaßnahme Lärmkarte 13.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 5. OG, ohne aktive Schallminderungsmaßnahme Lärmkarte 14.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 6. OG (Staffelgeschoss), ohne aktive Schallminderungsmaßnahme

26 Seite 26 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 3.1 Baukörper 4 Baukörper 3.2 Baukörper 5 Lärmkarte 8.T: L r zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich) ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

27 Seite 27 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 3.2 Baukörper 5 Lärmkarte 8.N: L r zur Nachtzeit im EG (Außenwohnbereich) ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

28 Seite 28 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 3.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 9.T: L r zur Tageszeit im 1. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

29 Seite 29 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 3.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 9.N: L r zur Nachtzeit im 1. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

30 Seite 30 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 3.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 10.T: L r zur Tageszeit im 2. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

31 Seite 31 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 10.N: L r zur Nachtzeit im 2. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

32 Seite 32 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 3.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 11.T: L r zur Tageszeit im 3. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

33 Seite 33 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 11.N: L r zur Nachtzeit im 3. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

34 Seite 34 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Lärmkarte 12.T: L r zur Tageszeit im 4. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

35 Seite 35 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Lärmkarte 12.N: L r zur Nachtzeit im 4. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

36 Seite 36 von 76 Baukörper 1 Baukörper 4 Lärmkarte 13.T: L r zur Tageszeit im 5. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

37 Seite 37 von 76 Baukörper 1 Baukörper 4 Lärmkarte 13.N: L r zur Nachtzeit im 5. OG ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

38 Seite 38 von 76 Baukörper 4 Lärmkarte 14.T: L r zur Tageszeit im 6. OG (Staffelgeschoss) ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

39 Seite 39 von 76 Baukörper 4 Lärmkarte 14.N: L r zur Nachtzeit im 6. OG (Staffelgeschoss) ohne aktive Schallminderungsmaßnahme, Maßstab 1:2.000

40 Seite 40 von Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN Im Beiblatt 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau" [2] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche: Tabelle 3.3: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 (Auszug) Gebietsausweisung Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche in db(a) bzw. Nutzung tags nachts WA-Gebiete Beim Vergleich der Orientierungswerte mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten ohne aktive Schallminderungsmaßnahme (vgl. Lärmkarte 8.T bis Lärmkarte 14.N) wird ersichtlich, dass der Orientierungswert zur Tageszeit von 55 db(a) im zentralen und westlichen Bereich des Plangebietes im Erdgeschoss und bis ins 2. Obergeschoss eingehalten wird. Weiterhin ist beim Vergleich z.b. der Lärmkarten 1.T und 8.T zu erkennen, wie die geplante Bebauung die Geräusche von Bahn und Reuterstraße für die östlich gelegenen Bestandsgebäude der Franz-Lohe-Straße abschirmt. So zeigt sich anhand der Farbdarstellung, dass an den in der Mitte liegenden Gebäuden der östlichen Franz- Lohe-Straße die Farbe von Rot auf Braun wechselt. Dies entspricht hier einer Verbesserung des Beurteilungspegels zur Tageszeit um ca. 11 db im Bereich des Erdgeschosses. Zur Nachtzeit ist die Geräuschsituation durch die östlich verlaufende Bahn geprägt. Die Bestandssituation zeigt hier großflächig Beurteilungspegel von L r > 60 db(a) an den östlichen Fassaden. Durch die geplante Bebauung sinkt hier der Beurteilungspegel auf L r < 60 db(a) bis L r < 55 db(a) im mittleren Bereich. Es ergeben sich Minderungen bis zu 9 db auf Höhe des Erdgeschosses. Auch bei zunehmender Geschosshöhe ist eine Verbesserung gegenüber der Bestandsbebauung erkennbar. Der Vergleich im 5. Obergeschoss des Gebäudes Franz-Lohe-Straße 1 (1. Nördliche Gebäude östlich der Franz-Lohe-Straße) zeigt eine Pegelminderung von ca. 3 db zur Tageszeit und ca. 4 db zur Nachtzeit an der Ostfassade gegenüber der Bestandssituation.

41 Seite 41 von 76 Überschreitungen treten am Baukörper 1 an der nördlichen, östlichen und südlichen Fassadenseite auf. Auch an der nordwestlichen Fassadenseite des Baukörper 1, die Richtung der August-Bier-Straße liegt, kommt es zu Überschreitungen. Ebenfalls zu Überschreitungen kommt es an der Nordseite des Baukörpers 2.1 sowie an den Südund Ostfassaden der Baukörper 3.2 und 5. Im 4. Obergeschoss (vgl. Lärmkarte 12.T) kommen kleinere Bereiche an der Nordseite des Baukörpers 5 sowie ein Teil der Ostfassade des Baukörpers 4 dazu. Im 5. Obergeschoss werden die Orientierungswerte an der Nord- und Westseite des zentralen Baukörpers 4 und von den Emissionsquellen abgewandten Bereichen des zurückversetzten Obergeschoss des Baukörpers 1 eingehalten. Im Staffelgeschoss des Baukörpers 4 wird der Orientierungswert an der Westfassade eingehalten. Der Orientierungswert zur Nachtzeit von 45 db(a) wird innerhalb des Plangebietes an allen hier betrachteten Geschossen überschritten. Ausnahmen bilden vereinzelte Bereiche (grüner Farbbereich) an den zur Emissionsquellen abgewandten Seiten vorwiegend des Baukörper 1 bis zum 2. Obergeschoss. Dabei ist das Verkehrsaufkommen der Bahntrasse - speziell zur Nachtzeit pegelbestimmend. An den möglichen Außenwohnbereichen (vgl. Lärmkarte 8.T) wird der Orientierungswert zur Tageszeit an den der Emissionsquellen abgewandten Fassadenseiten bzw. im Innenbereich eingehalten. Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben in den Lärmkarten folgende Kennfarben: WA-Gebiete tags: orange, rot, dunkelrot und purpur nachts: gelb, braun, orange, rot, dunkelrot, purpur und blau 3.6 Schallminderungsmaßnahmen Wegen den festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte sind entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich Aktive Schallschutzmaßnahmen Wegen den festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte speziell zur Nachtzeit sind Schallminderungsmaßnahmen erforderlich. Entsprechende Möglichkeiten sind in ersten Rechendurchläufen optimiert worden. Dabei wird hier als aktive Minderungsmaßnahme als Kompromiss zwischen akustischer Wirkung und städtebaulicher Zielvorstellung eine 4 m hohe Schallschutzwand über dem entsprechenden Bodenniveau entlang der Bahntrasse vorgeschlagen. Hierbei sollte die Wand nach Norden bis unterhalb die Reuterbrücke mit einer Gesamtlänge von ca. 165 m

42 Seite 42 von 76 errichtet werden. Die Position der Schallschutzwand ist in den Lärmkarten 15.T bis 21.N und 22.N aufgeführt. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schallschutzwand beidseitig hochabsorbierend ausgestattet ist, um unerwünschte Reflexionen zu vermeiden. Als zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahme ist in den Planungen auch eine gebäudehohe, gläserne Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5 berücksichtigt worden. Diese schließt die südliche Öffnung (akustisches Leck), durch die die Verkehrsgeräusche der Bahn in den Innenbereich des Plangebietes eindringen. Die entsprechende Geräuschsituation sowie die Position der Schallschutzwand und der gebäudehohen, gläsernen Schallschutzwand sind in den folgenden Lärmkarten dargestellt: Lärmkarte 15.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im EG (Außenwohnbereich), mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Schallschutzwand an der Bahnlinie und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5) Lärmkarte 16.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 1. OG, mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Schallschutzwand an der Bahnlinie und gebäudehoher, gläsener Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5) Lärmkarte 17.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 2. OG, mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Schallschutzwand an der Bahnlinie und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5) Lärmkarte 18.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 3. OG, mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Schallschutzwand an der Bahnlinie und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5) Lärmkarte 19.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 4. OG, mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Schallschutzwand an der Bahnlinie und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5)

43 Seite 43 von 76 Lärmkarte 20.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 5. OG, mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Schallschutzwand an der Bahnlinie und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5) Lärmkarte 21.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Tages-/Nachtzeit im 6. OG (Staffelgeschoss), mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Schallschutzwand an der Bahnlinie und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5) Lärmkarte 22.N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 6. OG (Staffelgeschoss), mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Schallschutzwand an der Bahnlinie und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5) ohne Bebauung

44 Seite 44 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 15.T: L r zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich) mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

45 Seite 45 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 15.N: L r zur Nachtzeit im EG (Außenwohnbereich) mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

46 Seite 46 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 16.T: L r zur Tageszeit im 1. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

47 Seite 47 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 3.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 16.N: L r zur Nachtzeit im 1. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

48 Seite 48 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 17.T: L r zur Tageszeit im 2. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

49 Seite 49 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 17.N: L r zur Nachtzeit im 2. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

50 Seite 50 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 18.T: L r zur Tageszeit im 3. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

51 Seite 51 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 2.2 Baukörper 4 Baukörper 3.1 Baukörper 5 Baukörper 3.2 Lärmkarte 18.N: L r zur Nachtzeit im 3. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

52 Seite 52 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Lärmkarte 19.T: L r zur Tageszeit im 4. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

53 Seite 53 von 76 Baukörper 1 Baukörper 2.1 Baukörper 4 Baukörper 5 Lärmkarte 19.N: L r zur Nachtzeit im 4. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

54 Seite 54 von 76 Baukörper 1 Baukörper 4 Lärmkarte 20.T: L r zur Tageszeit im 5. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

55 Seite 55 von 76 Baukörper 1 Baukörper 4 Lärmkarte 20.N: L r zur Nachtzeit im 5. OG mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

56 Seite 56 von 76 Baukörper 4 Lärmkarte 21.T: L r zur Tageszeit im 6. OG (Staffelgeschoss) mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

57 Seite 57 von 76 Baukörper 4 Lärmkarte 21.N: L r zur Nachtzeit im 6. OG (Staffelgeschoss) mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

58 Seite 58 von 76 Lärmkarte 22.N: L r zur Nachtzeit im 6. OG (Staffelgeschoss) ohne Bebauung jedoch mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen (4 m Wand und gebäudehoher, gläserner Schallschutzwand zwischen Baukörper 1 und 5), Maßstab 1:2.000

59 Seite 59 von 76 Die Schallschutzwand an der Bahnlinie und die gebäudehohe, gläserne Schallschutzwand verbessert die Geräuschsituation zur Tages- und Nachtzeit deutlich insbesondere in den unteren Geschossen entlang der Bahnstrecke und im gesamten Innenbereich des Plangebietes. Hier besonders aber der südliche innere Bereich hinter der gebäudehohen Glasschutzwand. Die Lärmkarte 15.T weist im Schallschatten der Baukörper 1 und 4 großflächig den Beurteilungspegel von 40 db(a) bis 45 db(a) aus. Im übrigen inneren Areal dominiert der Beurteilungspegel von 45 db(a) bis 50 db(a), selbst an der Ostfassade des südwestlich gelegenen Baukörpers 3.2 ergibt sich eine Minderung von ca. 2 db, obwohl hier weiterhin der braune Farbbereich (Beurteilungspegel 50 db(a) bis 55 db(a)) erkennbar ist. Die Verbesserung durch die östlich verlaufende Schallschutzwand an der Bahnlinie und die gläserne, gebäudehohe Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5 ist auch in den farbige Lärmkarten der oberen Geschosse erkennbar. Die Schallschutzwände verhindern Überschreitungen aber nicht generell, wie z. B. hier an der Randbebauung an den Nord- und Ostfassaden des Baukörpers 1 (obere Geschosse) und der Ost- und Südfassade des Baukörpers 5 zu erkennen ist. Somit sind ergänzend zu den Schallschutzwänden weitere Schallschutzmaßnahmen erforderlich Schallschutzgrundrisse durch gezielte Raumanordnung Durch gezielte Raumanordnung in den von den Verkehrsgeräuschen besonders betroffenen Bereichen des Baukörpers 1 und Baukörper 5 sowie der südöstliche Bereich des Baukörpers 3.2, kann der Schallschutz für schutzbedürftige Nutzungen verbessert werden. So sollten nur Nebenräume an den lärmbelasteten Seiten vorgesehen werden. Für den Baukörper 5 und den südöstlichen Bereich des Baukörpers 3.2 sind Schlafräume ausschließlich zu den lärmabgewandten Seiten zu orientieren. Mögliche nach Süden gelegene Wohnräume können durch verglaste Schallschutzloggien, über die auch die Belüftung erfolgt, geschützt werden. Die Öffnung der Fenster in den kritischen Bereichen sollte nur für Reinigungszwecke erfolgen. Im folgenden Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [5] ausgelegt, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden sicherstellen Passive Schallschutzmaßnahmen Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden können passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden.

60 Seite 60 von 76 Zur exakten Auslegung der Mindestanforderungen z.b. nach VDI 2719 [4] oder DIN 4109 [5] ist die genaue Kenntnis von Außengeräuschpegeln, Nutzungsart, Raumgröße, Fensterflächenanteil, Bauausführung usw. erforderlich. Da im derzeitigen Planungsstand nur die berechneten Außengeräuschpegel und teilweise die Nutzungen konkret vorliegen, können die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen noch nicht exakt festgelegt werden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Es wird die Festsetzung so genannter Lärmpegelbereiche (z.b. nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) empfohlen. Dazu sind gemäß DIN 4109 [5] zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Die "maßgeblichen Außenlärmpegel" sind die errechneten Beurteilungspegel zur Tageszeit zu denen gemäß DIN 4109 [5] ein Zuschlag von 3 db hinzuzufügen ist (Ermittlung des "maßgeblichen Außenlärmpegels"). Tabelle 3.4 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [5]. Tabelle 3.4: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Tageszeit in db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w, res des Außenbauteils in db Büroräume und ähnliches* I II III IV V VI ** VII > 80 ** ** 50 * Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist ** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche für das Plangebiet für das Erdgeschoss, das 2. und 4. Obergeschoss sowie für das oberste Staffelgeschoss ohne aktiven Lärmschutz ermittelt und die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche III bis VI in den Lärmkarten 3.1.LPB bis 3.4.LPB grafisch abgegrenzt dargestellt. Zusätzlich werden

61 Seite 61 von 76 informativ die Auswirkungen auf die Lärmpegelbereiche bei aktiven Schallschutz für das oberste Staffelgeschoss aufgeführt. Die flächenhafte Darstellung kann direkt in den Bebauungsplan übertragen werden. Dabei basieren die Lärmpegelbereiche auf der Geräuschsituation der Straßen- und Schienenfrequentierung. Der Lärmpegelbereich III (rote Farbkennung) bedingt bei Neubauten nur leicht erhöhte Anforderungen (vgl. Tabelle 3.5).

62 Seite 62 von 76 IV V VI I II III III IV V VI VII V Lärmkarte 3.1.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Bebauungsplangebiet im Bereich der Reuterbrücke, ohne aktive Schallschutzmaßnahmen (EG), Maßstab 1:2.000

63 Seite 63 von 76 IV V VI I II III III IV V VI VII V Lärmkarte 3.2.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Bebauungsplangebiet im Bereich der Reuterbrücke, ohne aktive Schallschutzmaßnahmen (2. OG), Maßstab 1:2.000

64 Seite 64 von 76 VI IV V I II III III IV V VI VII Lärmkarte 3.3.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Bebauungsplangebiet im Bereich der Reuterbrücke, ohne aktive Schallschutzmaßnahmen (4. OG), Maßstab 1:2.000

65 Seite 65 von 76 IV V I II III III IV V VI VII Lärmkarte 3.4.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Bebauungsplangebiet im Bereich der Reuterbrücke, ohne aktive Schallschutzmaßnahmen (6. OG, Staffelgeschoss), Maßstab 1:2.000

66 Seite 66 von 76 IV V III I II III IV V VI VII Lärmkarte 3.5.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Bebauungsplangebiet im Bereich der Reuterbrücke, mit aktiver Schallschutzmaßnahme in Form einer 4 m hohen Schallschutzwand an der Bahnlinie (6. OG, Staffelgeschoss), Maßstab 1:2.000

67 Seite 67 von 76 Anhand des Lärmpegelbereiches können im konkreten Einzelfall (z.b. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [5], Tabelle 8-10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach und Fensterkombinationen ermittelt werden. Dabei sollte es zulässig sein, durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen, dass mit der konkret gewählten Gebäudeausführung ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht wird (z.b. an der Rückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes) Konkrete Ausführungsbeispiele für bestimmte Raumarten Bei passivem Schallschutz für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %) sind die in Tabelle 3.4 beispielhaft aufgezeigten Anforderungen zu stellen, soweit sie über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster) hinausgehen. Tabelle 3.5: Konkrete Ausführungsbeispiele für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen Lärmpegelbereich Farbkennung Betrifft folgende Bereiche der Bauflächen I braun kommt hier nicht vor II orange kommt hier nicht vor III rot Dies betrifft überwiegend den südlichen und westlichen Bereich des Plangebietes Anforderungen für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %), die über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster) hinausgehen: Außenwände Keine weitergehenden Anforderungen Fenster, Fenstertüren Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen hinaus gehen (Schallschutzklasse 2 nach [4]) Dächer ausgebauter Dachgeschosse Falls nicht massiv ausgeführt, ist ein bewertetes Schalldämm-Maß R'w 40 db erforderlich Ausführungsbeispiel: Dacheindeckung auf Querlattung, Unterspannbahn, 60 mm Faserdämmstoffe, unterseitige Spanplatten oder Gipskarton mit 12 mm und 10 kg/m² auf Zwischenlattung

68 Seite 68 von 76 Fortsetzung Lärmpegelbereich Farbkennung Betrifft folgende Bereiche der Bauflächen IV dunkelrot Dies betrifft überwiegend den zentralen Bereich des Plangebietes V purpur Dies betrifft überwiegend den östlichen und nordöstlichen Bereich des Plangebietes VI blau kommt hier vor, jedoch nicht im Bereich der Planbebauung VII dunkelblau kommt hier nicht vor Anforderungen für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %), die über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster) hinausgehen: Außenwände Keine weitergehenden Anforderungen Keine weitergehenden Anforderungen Fenster, Fenstertüren Schallschutzklasse 3 nach VDI 2719 [4], bei der Bestellung sollte ein Prüfzeugnis mit einem bewerteten Labor-Schalldämm-Maß Rw,p 37 db vorausgesetzt werden (dies entspricht einem bewerteten Bau-Schalldämm- Maß R w 35 db) Schallschutzklasse 4 nach VDI 2719 [4], bei der Bestellung sollte ein Prüfzeugnis mit einem bewerteten Labor-Schalldämm- Maß Rw,p 42 db vorausgesetzt werden (dies entspricht einem bewerteten Bau- Schalldämm-Maß R w 40 db) Dächer ausgebauter Dachgeschosse Falls nicht massiv ausgeführt, ist ein bewertetes Schalldämm-Maß R'w 45 db erforderlich Ausführungsbeispiel: Dacheindeckung mit Anforderungen an die Dichtheit (z.b. Falzdachziegel bzw. Betondachsteine, nicht verfalzte Dachziegel bzw. Dachsteine in Mörtelbettung, Faserzementplatten auf Rauspund 20 mm), Unterspannbahn, 60 mm Faserdämmstoffe, unterseitige Spanplatten oder Gipskarton mit 12 mm und 10 kg/m² auf Zwischenlattung Falls nicht massiv ausgeführt, ist ein bewertetes Schalldämm-Maß R'w 50 db erforderlich Ausführungsbeispiel: Kann nur mit Kenntnis weiterer baulicher Einzelheiten angegeben werden Für Büronutzungen mit üblichen Bauausführungen (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %) gelten jeweils die Anforderungen des nächst niedrigeren Bereichs (z.b. gelten für Büronutzungen im Lärmpegelbereich IV die für den Lärmpegelbereich III vorstehend aufgeführten Anforderungen) Hinweise zur Lüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine "Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur unzureichend lösbar sind. Allgemein wird deshalb empfohlen, zumindest an Schlafräumen, vor denen nachts Beurteilungspegel von 45 db(a) überschritten werden, den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzu-

69 Seite 69 von 76 sehen (ab gelber Farbkennung in den Lärmkarten zur Nachtzeit), allerdings ab dem Lärmpegelbereich IV sollte dies zwingend vorgeschrieben werden. Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können VDI 2719 [4] und DIN 4109 [5] entnommen werden. 3.7 Planungsrechtliche Umsetzung Zur planungsrechtlichen Umsetzung der Ergebnisse im Bebauungsplan können die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte dargestellt werden. Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen sollten die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche III bis V nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (vgl. Kapitel ) flächenmäßig festgesetzt werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf. R w, res in db) der Außenbauteile entsprechend Tabelle 3.4 im Bebauungsplan angegeben werden. Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Baugenehmigungsverfahren bei dem Nachweis einer tatsächlich geringeren Geräuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen werden kann. Beispielsweise kann an einer Gebäuderückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes selbst ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht werden. Bei einer Realisierung des aktuellen Planentwurfs würden sich durch die abschirmende Wirkung der Baukörper 1 und 5 für den innenliegenden Grundstücksbereich deutlich niedrigere Lärmpegelbereiche ergeben. Daher wird vor Inbetriebnahme der Baukörper 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 und 4 die Fertigstellung des Rohbaus und der Fassade der Baukörper 1 und 5 empfohlen. Eine Festsetzung der konkreten Bauausführung wie für typische Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen in Kapitel aufgeführt ist zumeist nicht sinnvoll. 3.8 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Verkehrswegen Im Zusammenhang mit der geplanten Wohnbebauung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr ehemaliges Autohaus Reuterbrücke der Bundesstadt Bonn ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets zu bewerten. Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen (u.a. August-Bier-Straße) kann in Anlehnung an die 16. BImSchV [12] beurteilt werden.

70 Seite 70 von 76 Beurteilung Danach sind bei dem hier zu erwartenden Verkehrsaufkommen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Straßen wegen bereits vorhandener Verkehrsbelastungen (z.b. August-Bier-Straße) nur Veränderungen der Verkehrsgeräuschsituation deutlich unterhalb des Relevanzkriteriums von 3 db zu erwarten. Folglich ist das Verkehrsaufkommen durch den zusätzlichen Quell- und Zielverkehr des Plangebietes auf öffentlichen Verkehrswegen hier nicht beurteilungsrelevant. 3.9 Schalltechnische Auswirkungen durch die geplanten Baukörper (Reflexionen) Es wurde untersucht, ob durch Mehrfachreflexionen von Schallwellen an den geplanten Gebäuden, der Schallschutzwand und der gläsernen, gebäudehohen Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5 höhere Schallpegel an den Bestandsgebäuden resultieren. Gemäß RLS-90 Nr [11] wird die Erhöhung des Mittelungspegels durch Mehrfachreflexionen bei Verkehrsgeräuschquellen zwischen parallel, reflektierenden Stützmauern, Lärmschutzwänden und geschlossenen Hausfassaden zusätzlich zu der ersten Reflexion berechnen. Dabei werden hochabsorbierende Schallschutzwände (hier: geplante Schallschutzwand an der östl. gelegenen Bahnlinie) vernachlässigt und ein Lückenanteil zwischen den geplanten und bestehenden Gebäuden von 30% vorausgesetzt. Weiterhin spielt das Verhältnis von mittlerer Gebäudehöhe und Abstand der reflektierenden Flächen voneinander eine Rolle. Betrachtet man die Lückenanteile gegenüber des Baukörpers 1 an der Reuterstraße, Kaiserstraße und am Bonn-Center am Bundeskanzlerplatz, so erkennt man, dass dieser größer als 30% ist. Ebenfalls sind die Abstände zwischen den Gebäuden (z.b. Baukörper 1 und Bonn-Center mit ca. 85 m) relativ groß. Die Berechnung zeigen, dass die Mittelungspegel an den Bestandsgebäuden durch die direkt einwirkenden Verkehrsgeräuschquellen bestimmt werden und das die Geräuschsituation durch Mehrfachreflexionen an den geplanten Gebäuden nahezu unverändert bleibt und hier nicht beurteilungsrelevant ist Ausblick Durch die Kombination von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen wurden hier Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Schallschutzanforderungen gezeigt. Ergänzend lässt sich aus schalltechnischer Sicht die Geräuschsituation für die Außenbereiche im 5. Obergeschoss zwischen den zurückversetzten Geschossen des Baukörpers 1 verbessern. Hier könnte z.b. durch Glasscheiben eine weitere Abschirmung der Verkehrsgeräusche erreicht werden ohne die aufgelockerte Gebäudestruktur zu sehr zu beeinträchtigen. Auf der schallabgewandten Seite ergäben sich so Beurteilungspegel zur Tageszeit von ca. 54 db(a) bis 56 db(a). Zusätzlich ist

71 Seite 71 von 76 hiermit eine weitere Verbesserung der schalltechnischen Situation im gesamten Innenbereich sowie an der Ostfassade des Baukörpers 4 zu erwarten. 4 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrsgeräuschsituation im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr ehemaliges Autohaus Reuterbrücke der Bundesstadt Bonn im Bereich südlich der Reuterbrücke in Bonn- Kessenich untersucht. Dabei sind im Lärmeinwirkungsbereich von Straßen- und Schienenverkehrsquellen Wohnnutzungen vorgesehen. Die Verkehrsgeräuschsituation durch den Gesamtverkehr (Straße und Schiene) ist berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten für die Geschosshöhen vom Erdgeschoss bis 6. Obergeschoss zur Tages- und Nachtzeit dargestellt worden. Dabei wird die Verkehrsgeräuschsituation nach den Orientierungswerten der DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" beurteilt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Für Verkehrsgeräusche liegen diese für Allgemeine Wohngebiete (WA) zur Tageszeit bei 55 db(a) und zur Nachtzeit bei 45 db(a). Bestandsituation Die Lärmkarten zur heutigen Bebauungssituation (Lärmkarten 1. T/N - 7. T/N) zeigen über alle Geschosse größtenteils Beurteilungspegel zwischen L r > 60 db(a) bis L r < 75 db(a). Die Bestandsgebäude der angrenzenden Grundstücke an der Franz- Lohe-Straße weisen an der Ostfassade überwiegend Pegel von L r > 60 db(a) bis L r < 65 db(a) auf. Planentwurf ohne aktive Schallminderungsmaßnahmen Der Vergleich der Bestandsbebauung mit den Lärmkarten 8. T/N T/N - welche die Planbebauung berücksichtigt - zeigt eine deutliche Pegelminderung durch die abschirmende Wirkung der geplanten Bebauung. Im Erdgeschoss reduziert sich der Beurteilungspegel an den in der Mitte liegenden Gebäuden der östlichen Franz- Lohe-Straße zur Tageszeit um ca. 11 db, während sich zur Nachtzeit Minderungen bis zu 9 db ergeben. Auch bei zunehmender Gebäudehöhe ist durch die geplante Bebauung eine Verbesserung für die Bestandsgebäude an der Franz-Lohe-Straße erkennbar, wenn auch geringfügiger als im Erdgeschoss. Die Berechnungsergebnisse für den Planentwurf ohne aktive Schallminderungsmaßnahmen zeigen, dass Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN am Baukörper 1 an der nördlichen, östlichen und südlichen Fassadenseite sowohl zur Tages- als auch zur

72 Seite 72 von 76 Nachtzeit an allen Geschossen auftreten. Zur Tageszeit kommt es an der Nordseite des Baukörpers 2.1 sowie an den Süd- und Ostfassaden der Baukörper 3.2 und 5 ebenfalls zu Überschreitungen. Durch die abschirmende Wirkung der Baukörper 1 und 5 werden bei den westlich liegenden Gebäuden die Orientierungswerte bis auf die vorgenannten Stellen eingehalten. Ab dem 4. Obergeschoss kommt es jedoch auch in Bereichen der Baukörper 4 und 5 zu Überschreitungen, die ab dem 5. Obergeschoss größere Areale betreffen und auch den Baukörper 1 berühren. Der Orientierungswert zur Nachtzeit von 45 db(a) wird innerhalb des Plangebietes an allen hier betrachteten Geschossen größtenteils überschritten. Planentwurf mit aktiven Schallminderungsmaßnahmen Aufgrund der festgestellten Überschreitungen wird als aktive Schallminderungsmaßnahme eine 4 m hohe Schallschutzwand über dem entsprechenden Bodenniveau mit einer Gesamtlänge von ca. 165 m entlang der Bahntrasse bis unterhalb der Reuterbrücke vorgeschlagen. Als weitere aktive Schallschutzmaßnahme wird in den Planungen auch eine gebäudehohe, gläserne Schallschutzwand zur Schließung der Öffnung zwischen den Baukörpern 1 und 5 berücksichtigt. Die Schallschutzwand an der Bahnlinie und die gebäudehohe, gläserne Schallschutzwand verbessern die Geräuschsituation zur Tages- und Nachtzeit deutlich - insbesondere in den unteren Geschossen entlang der Bahnstrecke und in den Freibereichen im Inneren des Plangebietes. Die Lärmkarte 15.T weist im Schallschatten der Baukörper 1 und 4 großflächig den Beurteilungspegel von 40 db(a) bis 45 db(a) aus. Im übrigen inneren Areal dominiert der Beurteilungspegel von 45 db(a) bis 50 db(a), selbst an der Ostfassade des südwestlich gelegenen Baukörpers 3.2 ergibt sich eine Minderung von ca. 2 db, obwohl hier weiterhin der braune Farbbereich (Beurteilungspegel 50 db(a) bis 55 db(a)) erkennbar bleibt. Die Verbesserung durch die östlich verlaufende Schallschutzwand an der Bahnlinie und die gläserne, gebäudehohe Schallschutzwand zwischen den Baukörpern 1 und 5 ist auch in den farbigen Lärmkarten der oberen Geschosse erkennbar. Organisatorische Maßnahmen Durch die Grundrissplanung in den von den Verkehrsgeräuschen besonders betroffenen Bereichen des Baukörpers 1 und Baukörper 5 sowie im südöstlichen Bereich des Baukörpers 3.2 kann sichergestellt werden, dass keine schutzbedürftigen Räume zu lärmbelasteten Seiten angeordnet werden. So sollten nur Nebenräume zu den lärmbelasteten Seiten orientiert sein. Für den Baukörper 5 und den südöstlichen Bereich des Baukörpers 3.2 sind Schlafräume ausschließlich zu den lärmabgewandten Seiten zu orientieren. Mögliche nach Süden gelegene Wohnräume können durch

73 Seite 73 von 76 verglaste Schallschutzloggien, über die auch die Belüftung erfolgt, geschützt werden. Die Öffnung der Fenster in den kritischen Bereichen sollte nur für Reinigungszwecke erfolgen. Passive Schallschutzmaßnahmen Die Schallschutzwände verhindern die verbleibenden Überschreitungen nicht generell, wie z.b. an der Randbebauung an den Nord- und Ostfassaden des Baukörpers 1 (obere Geschosse) und der Ost- und Südfassade des Baukörpers 5 zu erkennen ist. Somit sind ergänzend zu den Schallschutzwänden passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur weitergehenden Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden wurden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen nach DIN 4109 ausgelegt. Da nur die berechneten Außengeräuschpegel konkret vorliegen, empfiehlt sich die Kennzeichnung so genannter Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan. Diese sind in den Lärmkarten 3.1.LPB. bis 3.4.LPB (ohne aktive Schallschutzmaßnahme) und 3.5.LPB (mit aktiver Schallschutzmaßnahme) dargestellt. Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan sollten die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche III bis V nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB flächenmäßig festgesetzt werden. Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Baugenehmigungsverfahren bei dem Nachweis einer tatsächlich geringeren Geräuschbelastung vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen werden kann. Bei einer Realisierung des aktuellen Planentwurfs würden sich durch die abschirmende Wirkung der Baukörper 1 und 5 für den innenliegenden Grundstücksbereich deutlich niedrigere Lärmpegelbereiche ergeben. Daher wird vor Inbetriebnahme der Baukörper 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 und 4 eine Fertigstellung des Rohbaus und der Fassade der Baukörper 1 und 5 empfohlen. Bezüglich der notwendigen Innenraumbelüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern wird empfohlen, zumindest an Schlafräumen mit nächtlichen Beurteilungspegeln über 45 db(a) den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungseinrichtungen vorzusehen, allerdings sollte dies ab dem Lärmpegelbereich IV zwingend vorgeschrieben werden.

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