Schalltechnische Untersuchung zur 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf - West I der Gemeinde Eitorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schalltechnische Untersuchung zur 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf - West I der Gemeinde Eitorf"

Transkript

1 Schalltechnische Untersuchung zur 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf - West I der Gemeinde Eitorf Projekt-Nr.: /02 vom Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Telefon Fax info@kramer-schalltechnik.de Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE Steuernummer 222/5710/0913 Messstelle für Geräusche nach 29b BImSchG Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Software-Entwicklung Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC für den Prüfbereich Geräusche (Gruppe V)

2 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 2 von 52 Schalltechnische Untersuchung zur 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf - West I der Gemeinde Eitorf Auftraggeber Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbh Gartenstraße Sankt Augustin Auftrag vom und Bestell-Nr. - Projektleiter Anschrift Dipl.-Ing. Silke Schmitz s.schmitz@kramer-schalltechnik.de Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Projekt-Nr /02 Bericht vom Seitenzahl 52 2 davon Anhang

3 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 3 von 52 Inhalt 1 Aufgabenstellung Vorgehensweise Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planung Verkehrsgeräuschsituation Berechnungsgrundlagen Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Berechnungsergebnisse Variante Bebauungsplan freie Ausbreitung : Variante Bauvorhaben mit Gebäudekörper Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN Schallminderungsmaßnahmen Aktive Schallschutzmaßnahmen Anordnung der Planbebauung Passive Schallschutzmaßnahmen Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung Hinweise zur Bauausführung Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen Planungsrechtliche Umsetzung... 46

4 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 4 von 52 9 Zusammenfassung Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen... 51

5 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 5 von 52 1 Aufgabenstellung Im Rahmen der 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf - West I der Gemeinde Eitorf soll die dort geplante Errichtung von Wohnbebauung schalltechnisch untersucht werden. Das zu untersuchende und derzeit unbebaute Grundstück im Bereich des Veilchenwegs in Eitorf, hier im Folgenden `Plangebiet genannt, befindet sich dabei u. a. im Einwirkungsbereich von Schienen- und Straßenverkehrsgeräuschquellen. Nachfolgend soll die zu erwartende Verkehrsgeräuschsituation im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte für die innerhalb des Plangebiets geplante, schutzbedürftige Wohnnutzung beurteilt werden. Hierzu sollen in der vorliegenden Untersuchung zwei Varianten berücksichtigt werden. Zum einen soll als Basis für das Bebauungsplanverfahren die Berechnung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN sowie der anschließenden Bestimmung des passiven Lärmschutzes gemäß DIN 4109 ( Lärmpegelbereiche ) im Rahmen einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets erfolgen. Zum anderen sollen die vorgenannten Berechnungen (nach DIN und nach DIN 4109) unter Berücksichtigung der vorgesehenen Planbauten bzw. deren definierten Konstellation innerhalb des Plangebiets durchgeführt werden. 2 Vorgehensweise Aus der unter Kapitel 1 beschriebenen Aufgabenstellung ergeben sich zwei grundsätzliche Berechnungsvarianten zur Darstellung der Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebiets, welche im Folgenden vereinfachend als Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung sowie Bauvorhaben - mit Gebäudekörper bezeichnet werden. Detaillierte Angaben bspw. zu den Plangrundlagen beider Varianten können dem Kapitel 3 entnommen werden. Des Weiteren sind im Rahmen dieser Untersuchung schalltechnische Voruntersuchungen hinsichtlich eventuell erforderlicher, aktiver Schallschutzmaßnahmen durchgeführt worden. Die aus akustischer Sicht optimierte und mit dem Auftraggeber [12] bzw. Stadtplanungsbüro [13] abgestimmte aktive Schallschutzvariante wird in diesem Bericht bzw. den aufgeführten Ergebnissen als erforderliche Maßnahme generell zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Kapitel 3 und 6.

6 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 6 von 52 3 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planung Das vorgesehene Plangebiet zur Errichtung der geplanten Wohnnutzungen befindet sich im nordwestlichen Bereich des Ortes Eitorf, Gemeinde Eitorf. Dabei liegt das Plangebiet u. a. im Einwirkungsbereich von Straßen- und Schienenverkehr. Im Süden wird das Plangebiet durch den Veilchenweg begrenzt, über den die Erschließung des Plangebiets erfolgen soll. Das Geländeniveau des Plangebiets befindet sich gegenüber dem nördlich angrenzenden Gelände in Hochlage, sodass nördlich bereits beginnend innerhalb des Plangebiets eine Böschung das Plangebiet von nördlich entlang verlaufenden, öffentlichen Verkehrswegen trennt. Dabei handelt es sich um die Landesstraße (L) 333 sowie um die wiederum nördlich in etwa parallel verlaufende Bahntrasse der Deutschen Bahn AG. Laut Deutscher Bahn AG wird diese Trasse durch den Betrieb der Strecke 2651 (Eitorf (West)) genutzt [15]. Weitere Einzelheiten können dem nachfolgenden Übersichtsplan in Bild 3.1 entnommen werden, auf dem neben dem orientierend markierten Plangebiet zudem die Umgebung des Untersuchungsbereichs dargestellt wird. Bild 3.1: Übersichtsplan ( Geobasis NRW (2017), keine amtliche Standardausgabe) im Bereich des geplanten Vorhabens, mit zusätzlicher orientierender Kennzeichnung des Plangebiets, unmaßstäblich

7 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 7 von 52 Innerhalb des Plangebiets auf einer derzeit unbebauten Fläche sollen nach Angaben des Auftraggebers [12] zwei Wohnhäuser mit jeweils ca. 6 Mietwohnungen errichtet werden. Deren Bauweise sieht aus schalltechnischer Sicht eine bis zu dreigeschossige Bauweise inklusive bspw. eines Dachgeschosses vor. Für das Plangebiet ist die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (MI) zu berücksichtigen [13]. Im Rahmen der schalltechnischen Voruntersuchungen (vgl. Kap. 2) wurden aktive Schallschutzmaßnahmen ermittelt, welche nach Rücksprache mit dem Auftraggeber [12] dieser Untersuchung zugrunde gelegt wurden. Hierbei handelt es sich um eine aktive Lärmschutzmaßnahme, welche in Form einer Lärmschutzwand im westlichen bzw. nordwestlichen Plangebiet einen Außenwohnbereich gegen einen Anteil, der von Norden einwirkenden Verkehrsgeräuschen abschirmen soll. Demnach ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf - West I und somit unter Berücksichtigung der hierin vorgesehenen Baugrenzen ( Bebauungsplan - freie Ausbreitung (vgl. Kap. 2)) die Errichtung der Lärmschutzwand (Lsw) folgendermaßen innerhalb des Plangebiets sicherzustellen: Die zu errichtende Lärmschutzwand (Lsw) unterteilt sich in zwei Teilstücke. Dabei ist das Lsw-Teilstück entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze in einer Mindestlänge von 7 m sowie das Teilstück, welches im Bereich der Böschungskante in Richtung Osten abknickt, in einer Mindestlänge von ca. 8,8 m mindestens bis zur westlichsten Baugrenze zu errichten. Die eingerechnete Lage/Anordnung der Lärmschutzwand wird in den Lärmkarten (vgl. u. a. Kap ) farblich markiert hervorgehoben. Die vorgenannte Bedingung wurde unter Berücksichtigung der vorgesehenen Baugrenzen bzw. einer entsprechend möglichen Bebauung ermittelt und dieser Variante in den Berechnungen und Darstellungen zugrunde gelegt. Ergänzende Bedingung: Sollte die vorgesehene Bebauung innerhalb des Plangebiets nicht an die westlichste Baugrenze herangebaut werden, ist die oben genannte abknickende Lärmschutzwand (in Richtung Osten bis zur Baugrenze) derart über diese Baugrenze in Richtung Osten hinweg weiterzuführen, sodass diese an die westliche Fassadenseite des westlichsten geplanten Wohnhauses heranrückt. Dabei sollte die Lage/Anordnung möglichst nördlich (bspw. südlich entlang der Böschungskante) auf dem Plangebiet vorgesehen werden. Die Lärmschutzwand ist unabhängig der auszuführenden Mindestlänge in einer Mindesthöhe (bezogen auf die Oberkante der jeweiligen Lsw-Teilstücke) von 108 m ünn vorzusehen. Informativ kann hier von einer orientierenden durchschnittlichen Höhe von ca. 2 m.

8 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 8 von 52 Für alle erforderlichen o. g. Lärmschutzwand-Abschnitte wird eine Schalldämmung D LR von > 24 db (Gruppe B 3) gemäß ZTV-Lsw 06 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen [16] vorausgesetzt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. der konkreten Bauvorhaben innerhalb des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf - West I und somit unter Berücksichtigung der hierin vorgesehenen Planbauten ( Bauvorhaben - mit Gebäudekörper (vgl. Kap. 2)) ist die Errichtung der Lärmschutzwand (Lsw) demnach folgendermaßen innerhalb des Plangebiets sicherzustellen: Die zu errichtende Lärmschutzwand (Lsw) unterteilt sich in zwei Teilstücke. Dabei ist das Lsw-Teilstück entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze äquivalent der o.g. Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung in einer Mindestlänge von 7 m zu erbauen. Die Mindestlänge des Lsw-Teilstücks, welches im Bereich der Böschungskante in Richtung Osten abknickt, richtet sich nach der Lage des Gebäudekörpers innerhalb der Baugrenzen und somit nach der westlichsten Fassadenseite des geplanten Gebäudekörpers (vgl. Erläuterung unter der Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung ). Somit entspricht die Mindestlänge dieses Lsw- Teilstücks hier ca. 11 m. Die eingerechnete Lage/Anordnung der Lärmschutzwand wird in den Lärmkarten (vgl. Kap ) farblich markiert hervorgehoben. Die Lärmschutzwand ist in einer Mindesthöhe (Oberkante der jeweiligen Lsw- Teilstücke) von 108 m ünn vorzusehen. Informativ kann hier von einer orientierenden durchschnittlichen Höhe von ca. 2 m. Für die erforderlichen o. g. Lärmschutzwand-Abschnitte wird eine Schalldämmung D LR von > 24 db (Gruppe B 3) gemäß ZTV-Lsw 06 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen [16] vorausgesetzt. Den nachfolgenden Bildern 3.2 bis 3.7 können weitere Einzelheiten zur Planung entnommen werden. Das Bild 3.2 beschreibt den Entwurf [13] zur 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf - West I der Gemeinde Eitorf, welcher für die Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung als Plangrundlage heranzuziehen ist. Die Lage der vorgesehenen Gebäudekörper, deren Planung im konkreten Bauvorhaben der Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper zugrunde gelegt wird, kann dem Übersichtsplan in Bild 3.3 entnommen werden.

9 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 9 von 52 Weitere Plangrundlagen im Rahmen des konkreten Bauvorhabens (Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper ) werden in den Bildern 3.4 bis 3.6, den Grundrissen, sowie bspw. im Bild 3.7, einer Ansicht der Planung, dargestellt. Bild 3.2: Ausschnitt Entwurf zur 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf West I der Gemeinde Eitorf, [13], unmaßstäblich

10 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 10 von 52 Bild 3.3: Übersichtsplan, Lage der vorgesehenen Bauvorhaben innerhalb des Plangebiets [12] inklusive orientierender Lage/Anordnung der Lärmschutzwand, unmaßstäblich

11 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 11 von 52 Bild 3.4: Grundriss Erdgeschoss des Bauvorhabens Errichtung von 2x6 Mietwohnungen Eitorf, Veilchenweg [12], unmaßstäblich Bild 3.5: Grundriss 1. Obergeschoss des Bauvorhabens Errichtung von 2x6 Mietwohnungen Eitorf, Veilchenweg [12], unmaßstäblich Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin

12 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 12 von 52 Bild 3.6: Grundriss Dachgeschoss des Bauvorhabens Errichtung von 2x6 Mietwohnungen Eitorf, Veilchenweg [12], unmaßstäblich Bild 3.7: Ansichten des Bauvorhabens Errichtung von 2x6 Mietwohnungen Eitorf, Veilchenweg [12], unmaßstäblich

13 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 13 von 52 4 Verkehrsgeräuschsituation 4.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem Mapandgis, Version Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN Schallschutz im Städtebau [5], DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien [6], der RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen [9] und der Schall 03 [10]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: Divergenz des Schallfeldes Bodenabsorption Luftabsorption Reflexion an Hindernissen Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner- Programm dienen: ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN). die Emissionspegel der Geräuschquellen. die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Die geometrischen Daten werden durch Digitalisierung gewonnen. Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Einfach- und Mehrfachreflexionen werden unter Einschluss der Reflexionen an allen Fassaden berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind neben den Planbauten (in der Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper ) u. a. die Baugrenzen, die eingerechnete Lärmschutzwand und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN 18005, Teil 2 [5] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 db dem Plan überlagert.

14 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 14 von Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel, die auf einen Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach den RLS-90 [9] und für den Schienenverkehr nach der Schall 03 [10]. Straßenverkehr: Die Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen für die nördlich des Plangebiets verlaufende L 333 basieren in Abstimmung mit der Gemeinde Eitorf auf einer Verkehrsuntersuchung [14]. Demnach wurde im Sinne einer worst case -Berücksichtigung bezüglich der heranzuziehenden Verkehrsbelastungen der dort aufgeführte Prognose-Null-Fall zugrunde gelegt. Informativ sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass die Gemeinde Eitorf die Umsetzung eines anderen Plan-Falls präferiert, dieser würde gegenüber dem Prognose-Null-Fall geringere Verkehrsbelastungen erwarten lassen. Des Weiteren liegen durch die Verkehrsuntersuchung im berücksichtigten Prognose- Null-Fall sogenannte DTV W -Werte vor, welche den zu erwartenden werktäglichen Verkehr widerspiegeln. Dieser stellt üblicherweise eine höhere Verkehrsbelastung dar, als der gemäß RLS-90 anzusetzende DTV-Wert, welcher die durchschnittliche jährliche Verkehrsbelastung beschreibt. Hieraus ergibt sich durch den hier erfolgten Ansatz des DTV W -Werts eine weitere worst case - Betrachtung. Aus diesen zu erwartenden Verkehrsbelastungen (DTV W -Wert) des beschriebenen Prognose-Null-Falls wurden die erforderlichen schalltechnischen Kennwerte nach den RLS-90 [8] ermittelt. Dies beinhaltet, dass die anzusetzenden Lkw-Anteile anhand eines pauschalen Tabellenwertes in Abhängigkeit der hier vorliegenden Straßenkategorie berücksichtigt wurden, was wiederum einen üblicherweise zu hohen Anteil gegenüber dem tatsächlichen Lkw-Anteil zugrunde legt. In der nachfolgenden Tabelle 4.1 sind die oben aufgeführten Ausgangsdaten (Prognose-Null-Fall) sowie das derzeit geltende Geschwindigkeitskonzept zugrunde gelegt. Es wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Zuschläge für Lichtzeichensignalanlagen sind gemäß RLS-90 [8] berücksichtigt.

15 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 15 von 52 Tabelle 4.1: Schallemissionswerte (L m,e ) - Straßenverkehr nach RLS-90 (Prognose-Null-Fall) Straße DTV in Kfz/24 h Mittlere stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz/h Lkw-Anteil Tag/Nacht in % Zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h L m,e Tag/Nacht in db(a) L Abschnitt v. Westen / / ,6 / 56,7 65,6 / 54,6 L Abschnitt v. Westen / / ,9 / 54,8 L Abschnitt v. Westen / / ,2 / 55,2 Schienenverkehr: Das Verkehrsaufkommen für den dortigen Untersuchungsbereich, der Bahnstrecke 2651 (Eitorf (West)) wurde von der Deutschen Bahn AG [15] für den Tag- und Nachtzeitraum als Prognose (Jahr 2025) ermittelt. Der Einfluss der zugrunde zu legenden Fahrbahnart (hier gemäß Empfehlung der Deutschen Bahn AG [15]: Schotterbett mit Betonschwelle - wodurch keine Pegelkorrektur aufgrund der Fahrbahnart anzusetzen ist [10]), der Fahrzeug-Kategorien [15] etc. wird gemäß Schall 03 [10] berücksichtigt. Insgesamt ist festzuhalten, dass eine worst case -Berücksichtigung im Sinne einer schalltechnisch ungünstigen Betrachtung zur Ermittlung der uns nicht vorliegenden Angaben durchzuführen ist. Dementsprechend werden bspw. keine evtl. vorhandenen Schallminderungstechniken (wie bspw. besonders überwachtes Gleis o.ä.) eingerechnet. Schienengleiche Bahnübergänge werden mit den entsprechenden Zuschlägen bzw. Korrektur-Werten berücksichtigt. Die nachstehende Tabelle 4.2 spiegelt neben den übermittelten Eingangsdaten der Deutschen Bahn AG [15], deren Bezeichnung der geltenden Schall 03 [10] entspricht, ebenso die gemäß Schall 03 ermittelten Emissionswerte für die angesetzten Strecken der Deutschen Bahn AG wider. Hierbei sind die vorgenannten Korrektur-Werte nicht in der nachstehend aufgeführten Tabelle enthalten.

16 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 16 von 52 Tabelle 4.2: Schienenverkehr Deutsche Bahn AG (Prognose 2025) [15] * und Schallemissionswerte (L m,e ) nach Schall 03 [10] Zugart/ Strecke: Zug- Anzahl Tag/ Nacht V max in km/h FZ- Kat. 1 Anz FZ-1 FZ- Kat. 2 Anz FZ-2 FZ- Kat. 3 Anz FZ-3 FZ- Kat. 4 Anz FZ-4 FZ- Kat. 5 Anz FZ-5 L m,e Tag / Nacht in db(a) Strecke 2651: S 60 / RE-ET 19 / RE-E 21 / GZ-E 12 / GZ-E 4 / Z5_ A10 5- Z5_ A10 7- Z5_ A4 7- Z5_ A4 7- Z5_ A4 2 76,7 / 73,1 2 71,7 / 66, Z5 7 76,0 / 68,8 10- Z Z Z Z Z Z Z ,8 / 86,3 10- Z ,0 / 81,0 Gesamt 84,8 / 87,7 * Legende: V : Geschwindigkeit: FZ-Kat. : Fahrzeug-Kategorie gemäß Schall 03 [10]; Anz. FZ : Anzahl der Fahrzeuge der jeweiligen Kategorie; 4.3 Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Geräuschsituation durch die Verkehrsgeräusche erfolgt für die Berechnungshöhen 2,0 m, 5,6 m und 8,4 m. Dies entspricht etwa dem EG (und Außenwohnbereich), 1. OG und 2. OG bzw. dem Dachgeschoss der vorgesehenen Planung in beiden Varianten. Hinweis: Die zugrunde gelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen (vgl. Kap. 2 und 3) werden in beiden Berechnungsvarianten in den Lärmkarten als hellblaue Linie farblich gekennzeichnet hervorgehoben, und beschreiben so die erforderliche Lage bzw. Anordnung der Lärmschutzwände. Informationen bezüglich baulicher und schalltechnischer Anforderungen hinsichtlich der Ausführung können dem Kap. 3 und entnommen werden.

17 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 17 von 52 In den nachfolgenden ersten sechs Lärmkarten (Lärmkarten 4.1 bis 4.6) werden die Beurteilungspegel L r durch die Gesamtverkehrsgeräusche (Straße und Schiene) der Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung veranschaulicht, ehe im Anschluss die Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper in weiteren sechs Lärmkarten (Lärmkarten 4.7 bis 4.12) aufgeführt wird. (vgl. Kap. 3) Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung : Lärmkarte 4.1: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich), freie Schallausbreitung Lärmkarte 4.2: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG, freie Schallausbreitung Lärmkarte 4.3: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG, freie Schallausbreitung Lärmkarte 4.4: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG, freie Schallausbreitung Lärmkarte 4.5: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss, freie Schallausbreitung Lärmkarte 4.6: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss, freie Schallausbreitung

18 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 18 von 52 Lärmkarte 4.1: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich), freie Schallausbreitung

19 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 19 von 52 Lärmkarte 4.2: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG, freie Schallausbreitung

20 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 20 von 52 Lärmkarte 4.3: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG, freie Schallausbreitung

21 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 21 von 52 Lärmkarte 4.4: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG, freie Schallausbreitung

22 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 22 von 52 Lärmkarte 4.5: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss, freie Schallausbreitung

23 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 23 von 52 Lärmkarte 4.6: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss, freie Schallausbreitung

24 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 24 von Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper Lärmkarte 4.7: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich), mit Gebäudekörper Lärmkarte 4.8: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG, mit Gebäudekörper Lärmkarte 4.9: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG, mit Gebäudekörper Lärmkarte 4.10: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG, mit Gebäudekörper Lärmkarte 4.11: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss, mit Gebäudekörper Lärmkarte 4.12: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss, mit Gebäudekörper

25 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 25 von 52 Lärmkarte 4.7: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich), mit Gebäudekörper

26 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 26 von 52 Lärmkarte 4.8: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG, mit Gebäudekörper

27 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 27 von 52 Lärmkarte 4.9: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG, mit Gebäudekörper

28 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 28 von 52 Lärmkarte 4.10: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG, mit Gebäudekörper

29 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 29 von 52 Lärmkarte 4.11: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss, mit Gebäudekörper

30 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 30 von 52 Lärmkarte 4.12: Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss, mit Gebäudekörper

31 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 31 von 52 5 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN Im Beiblatt 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau" [5] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche: Tabelle 5.1: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 (Auszug) Bezeichnung Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche in db(a) tags nachts MI-Gebiete Hinweis: Im Folgenden werden Plangebietsbereiche, welche nicht bewohnbare Bereiche innerhalb des Geltungsbereichs umfassen (bspw. Straßenkörper und überwiegende Böschungsbereiche) im Rahmen dieser Beurteilung nicht näher berücksichtigt. Dementgegen werden die vorgesehenen nutzbaren Grundstücksflächen inklusive der Bereiche innerhalb der Baugrenzen mit der vereinfachten Bezeichnung Wohnbereiche beschrieben und nachfolgend beurteilt. Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung : Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Mischgebiets (MI) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (4.1 bis 4.6) wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte innerhalb der Tageszeit auf Erdgeschosshöhe u.a. durch den Einfluss der Lärmschutzwand in den überwiegenden Wohnbereichen bzw. in der südlichen Plangebietshälfte eingehalten werden. Innerhalb der Baugrenzen sind im nördlichsten Bereich Überschreitungen um bis zu 9 db und im nordöstlichsten Plangebietsbereich um bis zu 10 db zu erwarten. Auf Höhe des 1. Obergeschosses sowie des 2. Obergeschosses bzw. des Dachgeschosses werden die Orientierungswerte flächiger gen Süden überschritten, wobei sich insgesamt die Überschreitungen auf bis zu 10 db beschränken. Dies ist durch die steigende Höhe bedingt, was u. a. den fehlenden Einfluss der Lärmschutzwand auf Höhe dieser Geschosse beinhaltet.

32 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 32 von 52 Innerhalb der Nachtzeit werden die Orientierungswerte auf allen Geschosshöhen im gesamten Plangebiet überschritten. Dabei beziffern sich die Überschreitungen bspw. innerhalb der Baugrenzen im nördlichsten Bereich auf bis zu ca. 17 db. In den Außenwohnbereichen der Grundstücke (auf Höhe des Erdgeschosses, siehe auch obige Erläuterung zur Tageszeit) werden die Orientierungswerte in den überwiegenden Wohnbereichen d.h. südlich der Lsw, in der südlichen Fläche innerhalb der Baugrenzen sowie südlich dessen eingehalten. Die zu erwartenden Überschreitungen beziffern sich im nordöstlichen Plangebietsareal auf bis zu 10 db, wohingegen der überwiegende Plangebietsbereich insbesondere aufgrund der Lsw eine Unterschreitung erwarten lässt. Hieraus resultierend sollte im Planungsprozess der Außenwohnbereich möglicher Wohnnutzungen südlich der Lsw sowie südlich der Gebäudekörper vorgesehen werden. Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper : Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Mischgebiets (MI) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (4.7 bis 4.12) wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte nördlich der Lsw und der Gebäudekörper innerhalb der Tageszeit um bis zu 11 db sowie innerhalb der Nachtzeit um bis zu 18 db überschritten werden. Die leicht erhöhte Überschreitung (um ca. 1 db) gegenüber der Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung ist im nordöstlichen Bereich durch Reflexionen am Gebäudekörper in Richtung Norden bedingt. Dementgegen kann innerhalb der Tageszeit auf Erdgeschosshöhe nahezu im gesamten verbleibenden Wohnbereich westlich, südlich sowie östlich der Gebäudeköper von einer Einhaltung bzw. einer Unterschreitung der Orientierungswerte ausgegangen werden. Auf Höhe der anderen Geschosse steigen die Bereiche, in den die Orientierungswerte überschritten werden, flächig insbesondere im südwestlichen Plangebiet an. Letztere gründet u. a. darin, dass die Lärmschutzwand auf dieser Höhe keinen schalltechnisch relevanten Einfluss aufweist. Insgesamt werden die Orientierungswerte südlich der Gebäudekörper in den überwiegenden Bereichen eingehalten. Ebenso kann die abschirmende Wirkung der Gebäudekörper selbst innerhalb der Nachtzeit festgestellt werden. Zwar werden die Orientierungswerte in den überwiegenden Plangebietsbereichen überschritten, allerdings werden die Orientierungswerte südlich der Gebäudekörper im Nahfeld der Gebäude selbst auf allen Geschosshöhen eingehalten.

33 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 33 von 52 In den vorgesehenen Außenwohnbereichen der Grundstücke (auf Höhe des Erdgeschosses, siehe auch obige Erläuterung zur Tageszeit) welche aufgrund der schalltechnischen Voruntersuchungen bereits in Abstimmung mit dem Auftraggeber [12] in die Bereiche südlich der Lärmschutzwand sowie südlich der Gebäudekörper geplant wurden werden die Orientierungswerte unterschritten. Selbst südöstlich des östlichen Gebäudekörpers werden die Orientierungswerte durch die abschirmende Wirkung des Gebäudekörpers selbst unterschritten, sodass hier ebenso ein entsprechend geschützter Außenwohnbereich genutzt werden könnte. Insgesamt überschreiten die Beurteilungspegel in beiden Varianten die Orientierungswerte im Nachtzeitraum höher als zur Tageszeit. Die Bereiche (im gesamten Plangebiet) mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben in beiden Varianten folgende Kennfarben: MI-Gebiete tags: rot, dunkelrot, lila nachts: braun, orange, rot, dunkelrot 6 Schallminderungsmaßnahmen Wegen den festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte sind entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu werden die im Folgenden aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen empfohlen. 6.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen Im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung ist bereits in beiden Varianten eine aktive Minderungsmaßnahme hier in Form einer Lärmschutzwand in einer Mindesthöhe (Oberkante der jeweiligen Lsw-Teilstücke) von 108 m ünn (vgl. Kap. 3 und 4.3) zugrunde gelegt und schalltechnisch eingerechnet worden. Die erforderlich sicherzustellende Lage/Anordnung, Mindesthöhen und Mindestlängen der Lsw sind dem Kapitel 3 zu entnehmen. Zu beachten ist dabei, dass jede Lärmschutzwand gemäß ZTV- Lsw 06 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen [16] auszuführen ist. Hierbei wird im vorliegenden Fall eine Schalldämmung DL R von mindestens 25 db (Gruppe B 3, gemäß ZTV-Lsw 06 [16]) für die Lärmschutzwand vorausgesetzt.

34 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 34 von 52 Die akustische Auswirkung der Lärmschutzwand verbessert die Geräuschsituation auf Höhe des Erdgeschosses bzw. in einem Teilbereich zum Schutz des Außenwohnbereiches deutlich, vermeidet weitere Überschreitungen der Orientierungswerte bzw. vermindert die Höhe der Überschreitung, verhindert Überschreitungen aber nicht generell. Weitere aktive Schallschutzmaßnahmen, zusätzlich zu der bereits festgelegten Lärmschutzwand deren Mindestlänge in Abhängigkeit der Bebauung innerhalb der Baugrenzen variiert (vgl. Kap. 3) sind hier u. a. aus städtebaulichen Gründen kaum realisierbar (Verhältnismäßigkeit bzw. Machbarkeit aufgrund der erforderlichen Abmessungen sowie der Lage und Abstand der Emissionsquellen/des Plangebiets, der vorgesehenen Geschosshöhen sowie die vorhandene Böschungssituation, welche eine spezielle Gründung der Lärmschutzwand bedingt). Um Außenwohnbereiche innerhalb des Plangebiets zu schaffen, deren Lärmbelastung einen Absolutpegel von unter 60 db(a) erwarten lassen, wurde demnach einerseits die oben beschriebene Lärmschutzwand ermittelt. Andererseits wurde in Kombination hiermit eine für den Außenwohnbereich schalltechnisch günstige Anordnung der Baugrenzen bzw. Planbebauung innerhalb des Plangebiets vorgesehen. 6.2 Anordnung der Planbebauung Diese oben genannte Anordnung der Baugrenzen bzw. Planbebauung innerhalb des Plangebiets beinhaltet, dass diese möglichst nördlich innerhalb des Plangebiets liegen, sodass die Plankörper selbst eine abschirmende Wirkung gegenüber den südlich des Gebäudes gelegenen Außenwohnbereichen bieten. Zudem ist festzuhalten, dass die Fassadenseiten, welche der Bahntrasse bzw. der Straße abgewandt sind (d.h. durch die Planbauten selbst abgeschirmt sind), geringere Pegel erwarten lassen, weshalb zu empfehlen ist, schutzbedürftige Nutzungen (insbesondere Schlaf- und Wohnräume) diesen Gebäudeseiten zu zuordnen. Aufgrund der gegebenen zu erwartenden Belastung nordwestlich sowie nordöstlich der Gebäudekörper sind Außenwohnbereiche in den abschirmten Bereichen (durch Plankörper und/oder durch die Lärmschutzwand) geschaffen worden. Daher werden im folgenden Abschnitt für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau [7] betrachtet, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden sicherstellen.

35 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 35 von Passive Schallschutzmaßnahmen Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude können passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen (z. B. nach VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" [8] oder DIN 4109 [7]) an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dach des ausgebauten Dachgeschosses) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden. Die Ergebnisse spiegeln im Rahmen der vorliegenden Untersuchung, wie u.a. bereits in Kapitel 3 erläutert, zum einen die Situation bei freier Schallausbreitung (Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung ) sowie zum anderen im Rahmen des konkreten Bauvorhabens (Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper ) wider. Bei beiden Varianten wurde die entsprechend Kapitel 3 beschriebene Lsw berücksichtigt. Es wird die Festsetzung so genannter Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan (z. B. nach 9 Abs. 1 Nr. 24 [2]) empfohlen. Gemäß DIN 4109 [7] sind zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 setzt sich evtl. aus der Summation einzelner maßgeblicher Außenlärmpegel zusammen, welche dabei ihrerseits wiederum je unterschiedlich berücksichtigter Lärmart zu ermitteln sind. Aufgrund dessen kann die Summation der einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegel auch resultierender Außenlärmpegel genannt werden. Bezüglich der "maßgeblichen Außenlärmpegel" ist vorab nach der DIN 4109 der maßgebliche Zeitbereich (entweder Tagesoder Nachtzeitraum) zu ermitteln. Zur Bestimmung der maßgeblichen Außenlärmpegel ausgehend des Straßen- sowie Schienenverkehrs ist hier nach DIN 4109 der Nachtzeitraum maßgeblich, weshalb auf den sich ergebenden Beurteilungspegel für die Nacht ein Zuschlag von 10 db(a) arithmetisch zu addieren ist. Zur Bestimmung des resultierenden Außenlärmpegels (bzw. maßgeblicher Außenlärmpegel ) ist gemäß DIN 4109 [7] auf den gebildeten Summenpegel der Beurteilungspegel ausgehend der einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegel inklusive der oben bereits erläuterten Nacht-Zuschläge ein weiterer Zuschlag von 3 db hinzuzufügen. Die Tabelle 6.1 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [7].

36 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 36 von 52 Tabelle 6.1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und Ähnliches Büroräume und Ähnliches* in db erf. R w, ges des Außenbauteils in db I II III IV V VI ** VII > 80 ** ** 50 * An Außenbauteil von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. ** Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung Da die tatsächlich ausgeführte Bebauungskonstellation innerhalb der 25. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 3 Eitorf - West I der Gemeinde Eitorf im Rahmen der Baugrenzen variieren kann, werden die Lärmpegelbereiche dabei auf der Basis einer Berechnung mit freier Schallausbreitung (ohne Planbebauung, aber mit der Mindest - Lärmschutzwand bis zu den Baugrenzen) festgelegt. Bei dieser Vorgehensweise wird der erforderliche Schallschutz immer gewährleistet. Anhand der Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z. B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [7], Tabelle 8-10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach und Fensterkombinationen ermittelt werden. Dabei sollte es zulässig sein, im konkreten Baugenehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen, dass mit der gewählten Gebäudeaus-

37 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 37 von 52 führung ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht wird. Beispielsweise treten an den lärmquellenabgewandten Seiten infolge der Eigenabschirmung der Gebäude geringere Pegel auf, wie aus den Lärmkarten auf der Basis des Bebauungsplanentwurfs (vgl. Kap. 3, Bild 3.2) zu ersehen ist. Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche für den Bebauungsplan ermittelt. Die Lärmkarten 6.1.LPB bis 6.3.LPB zeigen für den geplanten bebaubaren Bereich bzw. innerhalb der vorgesehenen Baugrenzen im Plangebiet die vorkommenden Lärmpegelbereiche IV bis VI, welche hier gemäß der DIN 4109 für die Nachtzeit ermittelt wurden. Zudem wird im Plangebiet in den Bereichen außerhalb der nördlich vorgesehenen Grundstücksbereiche bzw. außerhalb der vorgesehenen bebaubaren Bereiche der Lärmpegelbereich III und VII informativ farbig dargestellt. Dieser ist im Rahmen dieses Plangebiets bzw. dieser schalltechnischen Untersuchung eher von untergeordneter Bedeutung, da es sich hierbei um einen Bereich handelt, bei dem davon ausgegangen wird, dass hier keine Bebauung erfolgt insbesondere Straßenkörper bzw. Böschungsbereiche.

38 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 38 von 52 Lärmkarte 6.1 LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, EG, freie Ausbreitung, Nachtzeit

39 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 39 von 52 Lärmkarte 6.2 LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, 1. OG, freie Ausbreitung, Nachtzeit

40 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 40 von 52 Lärmkarte 6.3 LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, 2. OG bzw. Dachgeschoss, freie Ausbreitung, Nachtzeit

41 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 41 von Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper Im Rahmen des konkreten Bauvorhabens mit der definierten Gebäudekonstellation kann die Berechnung der Lärmpegelbereiche bezogen auf die jeweiligen Fassadenseiten der Gebäudekörper erfolgen. Anhand der Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z. B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [7], Tabelle 8-10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach und Fensterkombinationen ermittelt werden. Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche für das konkrete Bauvorhaben ermittelt. Die Lärmkarten 6.4.LPB bis 6.6.LPB zeigen für die vorgesehene Planbebauung die vorkommenden Lärmpegelbereiche I bis VI, welche hier gemäß der DIN 4109 für die Nachtzeit ermittelt wurden. Informativ sei erwähnt, dass die Lärmpegelbereiche I und II bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung sind und selbst der Lärmpegelbereich III (rote Farbkennung) bei Neubauten nur leicht erhöhte Anforderungen bedingen würde. Hinweis: Im Rahmen dieser Lärmkarten wurde die eingerechnete Lsw nicht dargestellt, da hier lediglich ein Ausschnitt des Plangebiets veranschaulicht wird.

42 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 42 von 52 Lärmkarte 6.4 LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, EG, mit Gebäudekörper, Nachtzeit

43 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 43 von 52 Lärmkarte 6.5 LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, 1. OG, mit Gebäudekörper, Nachtzeit

44 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 44 von 52 Lärmkarte 6.6 LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, 2. OG bzw. Dachgeschoss, mit Gebäudekörper, Nachtzeit

45 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 45 von Hinweise zur Bauausführung Zur Sicherstellung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist die konkrete Bauausführung (u. a. Außenwand, Dach, Fenster, etc.) durch einen entsprechenden Schallschutz-Nachweis zu überprüfen. Die volle Wirksamkeit der Schalldämmung einer Außenfassade bzw. im Einzelnen von Fenstern ist nur dann gegeben, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine "Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur unzureichend lösbar sind. Allgemein wird deshalb empfohlen, zumindest an Schlafräumen, vor denen nachts Beurteilungspegel von 45 db(a) überschritten werden, den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen. Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können VDI 2719 [8] und DIN 4109 [7] entnommen werden. Grundsätzlich kann empfohlen werden, die Wohn- bzw. insbesondere die Schlafräume die den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. 7 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebiets kann anhand des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrsaufkommens bzw. der Verkehrszunahme im Gegensatz zu dem sonstigen Verkehrsaufkommen beurteilt werden. Da kein erheblicher baulicher Eingriff im bestehenden öffentlichen Straßennetz erfolgt, ist die Verkehrslärmschutzverordnung-16. BImSchV [3] unmittelbar nicht einschlägig. Der planbedingte Verkehrsanteil auf bestehenden öffentlichen Straßen kann allerdings für einen Bebauungsplan besonders abwägungsrelevant sein, wenn die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (sogenannte zumutbare Belastung) von 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht überschritten wird. Liegt die derzeitige Belastung bereits ohne den planbedingten Verkehrsanteil an den bestehenden Gebäuden darüber, ist jeder weitere relevante Zusatzverkehr und die daraus resultierende rechnerische Pegelerhöhung abwägungsrelevant.

46 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 46 von 52 Im vorliegenden Fall werden die zusätzlichen Planverkehre das Plangebiet über den Veilchenweg erschließen. Aufgrund dieser verhältnismäßig gering frequentierten Straße werden die sogenannten zumutbaren Belastungen von 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht nicht an den zu berücksichtigenden Bestandsgebäuden nicht erreicht. Somit ist festzustellen, dass der Zusatzverkehr aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant ist. 8 Planungsrechtliche Umsetzung Zur planungsrechtlichen Umsetzung der Ergebnisse im Bebauungsplan (vgl. Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung ) müssen die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche IV bis VI nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [2] (s. Kapitel 5.2.1) flächenmäßig festgesetzt werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf. R w, res in db) der Außenbauteile entsprechend Tabelle 6.1 im Bebauungsplan angegeben werden. Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Baugenehmigungsverfahren bei dem Nachweis einer tatsächlich geringeren Geräuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen werden kann. Beispielsweise kann an einer Gebäuderückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes selbst oder die Abschirmung anderer Bauten ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht werden. Ab dem Lärmpegelbereich IV sollte der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen an Schlafräumen zwingend vorgeschrieben werden (vgl. Kapitel 6.3.3). Des Weiteren ist entsprechend den Erläuterungen bzw. Bedingungen zur Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung in Kapitel 3 die Errichtung der erforderlichen, aktiven Lärmschutzmaßnahme (Lärmschutzwand) sicherzustellen.

47 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 47 von 52 9 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrsgeräuschsituation im Bereich der 25. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Eitorf West I der Gemeinde Eitorf, welche eine Errichtung von Wohnnutzung vorsieht, schalltechnisch untersucht. Das Plangebiet befindet sich u. a. im Einwirkungsbereich von Schienen- und Straßenverkehrsgeräuschquellen. Im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung wurden zwei Varianten hinsichtlich der Planungsgrundlage berücksichtigt. Zum einen wurde für das Bebauungsplanverfahren die Berechnung und Beurteilung unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung (Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung ) und zum anderen für das konkrete Bauvorhaben zweier Wohnhäuser (mit je 6 Mietwohnungen) die Berechnung und Beurteilung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Gebäudekörper (Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper ) durchgeführt. (vgl. Kap. 2 und 3) Des Weiteren wurden schalltechnische Voruntersuchungen hinsichtlich aktiver Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Die aus akustischer Sicht optimierte Lärmschutzwand im westlichen Plangebietsbereich wurde dieser Untersuchung in beiden Varianten als erforderlich umzusetzende Lärmminderungsmaßnahme zugrunde gelegt. Dabei wurde die Lärmschutzwand entsprechend der jeweils zu berücksichtigenden Variante ermittelt und zugrunde gelegt. Nähere Informationen bzgl. der Lage/Anordnung, Mindesthöhe und Mindestlängen unter Bezug der jeweiligen Variante kann u. a. dem Kap.3 entnommen werden. Die Verkehrsgeräuschsituation durch den Straßen - sowie Schienenverkehr wurde innerhalb des Plangebietes in den Berechnungshöhen des EG (Höhe des Außenwohnbereichs), 1. OG sowie 2. OG bzw. Dachgeschoss in Form von farbigen Lärmkarten für die Tages- und Nachtzeit für beide vorgenannten Varianten dargestellt. Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung : Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Mischgebiets (MI) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (4.1 bis 4.6) wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte innerhalb der Tageszeit auf Erdgeschosshöhe u.a. durch den Einfluss der Lärmschutzwand in den überwiegenden Wohnbereichen bzw. in der südlichen Plangebietshälfte eingehalten werden. Innerhalb der Baugrenzen sind im nördlichsten Bereich Überschreitungen um bis zu 9 db und im nordöstlichsten Plangebietsbereich um bis zu 10 db zu erwarten. Auf Höhe des 1. Obergeschosses sowie dem 2. Obergeschoss bzw. dem Dachgeschoss werden die Orientierungswerte flächiger gen Süden überschritten, wobei sich insgesamt die Überschreitungen auf bis zu 10 db beschrän-

48 Projekt-Nr.: /02 vom Seite 48 von 52 ken. Dies ist durch die steigende Beurteilungshöhe bedingt, was u. a. den fehlenden Einfluss der Lärmschutzwand auf Höhe dieser Geschosse beinhaltet. Innerhalb der Nachtzeit werden die Orientierungswerte auf allen Geschosshöhen im gesamten Plangebiet überschritten. Dabei beziffern sich die Überschreitungen bspw. innerhalb der Baugrenzen im nördlichsten Bereich auf bis zu ca. 17 db. In den Außenwohnbereichen der Grundstücke (auf Höhe des Erdgeschosses, siehe auch obige Erläuterung zur Tageszeit) werden die Orientierungswerte in den überwiegenden Wohnbereichen d.h. südlich der Lsw, in der südlichen Fläche innerhalb der Baugrenzen sowie südlich dessen eingehalten. Die zu erwartenden Überschreitungen beziffern sich im nordöstlichen Plangebietsareal auf bis zu 10 db, wohingegen der überwiegende Plangebietsbereich insbesondere aufgrund der Lsw eine Unterschreitung erwarten lässt. Hieraus resultierend sollte im Planungsprozess der Außenwohnbereich möglicher Wohnnutzungen südlich der Lsw sowie südlich der Gebäudekörper vorgesehen werden. Variante Bauvorhaben - mit Gebäudekörper : Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Mischgebiets (MI) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (4.7 bis 4.12) wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte nördlich der Lsw und der Gebäudekörper innerhalb der Tageszeit um bis zu 11 db sowie innerhalb der Nachtzeit um bis zu 18 db überschritten werden. Die leicht erhöhte Überschreitung (um ca. 1 db) gegenüber der Variante Bebauungsplan - freie Ausbreitung ist im nordöstlichen Bereich durch Reflexionen am Gebäudekörper in Richtung Norden bedingt. Dementgegen kann innerhalb der Tageszeit auf Erdgeschosshöhe nahezu im gesamten verbleibenden Wohnbereich westlich, südlich sowie östlich der Gebäudeköper von einer Einhaltung bzw. einer Unterschreitung der Orientierungswerte ausgegangen werden. Auf Höhe der anderen Geschosse steigen die Bereiche, in den die Orientierungswerte überschritten werden, flächig insbesondere im südwestlichen Plangebiet an. Letztere gründet u. a. darin, dass die Lärmschutzwand auf dieser Höhe keinen schalltechnisch relevanten Einfluss aufweist. Insgesamt werden die Orientierungswerte südlich der Gebäudekörper in den überwiegenden Bereichen eingehalten. Ebenso kann die abschirmende Wirkung der Gebäudekörper selbst innerhalb der Nachtzeit festgestellt werden. Zwar werden die Orientierungswerte in den überwiegenden Plangebietsbereichen überschritten, allerdings werden die Orientierungswerte südlich der Gebäudekörper im Nahfeld der Gebäude selbst auf allen Geschosshöhen eingehalten.

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:

Mehr

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie KRAMER Schalltechnik GmbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach 26 BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer

Mehr

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie KRAMER Schalltechnik GmbH KRAMER Schalltechnik GmbH Siegburger Str. 39 D 53757 Sankt Augustin Stadt Remscheid Fachbereich Städtebau und Stadtentwicklung Herrn Huth Ludwigstraße 14 42853 Remscheid Schalltechnische

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Von-der-Heydt-Straße, in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn - Reflexionen

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Von-der-Heydt-Straße, in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn - Reflexionen Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 8216-22 Von-der-Heydt-Straße, in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn - Reflexionen Projekt-Nr.: 15 02 007/03 vom 12.08.2015 Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße

Mehr

Übersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab

Mehr

Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B

Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

AB CDEB D F D D D D D D

AB CDEB D F D D D D D D AB CDB D FD DDDDD Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Straßenverkehrslärm Objekt Standorterweiterung Deutsches Rotes Kreuz Blutspendedienst West ggmbh Feithstraße 180-186 58097 Hagen Bauherr

Mehr

KRAMER Schalltechnik GmbH

KRAMER Schalltechnik GmbH KRAMER Schalltechnik GmbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach 26 BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer

Mehr

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Bau- und Raumakustik / Bauphysik Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Benannte Messstelle nach 29b BImSchG Software-Entwicklung Schalltechnische

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

FESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN

FESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik Schallschutzprüfstelle Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 47 85 15 E-Mail: kontakt@gsa-ziegelmeyer.de

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 52 Hünsborn - In der Delle

Schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 52 Hünsborn - In der Delle Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Meßstelle nach 26 BImSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung Immissionsschutz Betriebslärmbekämpfung Maschinenakustik Bauakustik Bauleitplanung ACCON

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach 26, 28 BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg vereidigter

Mehr

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &

Mehr

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28

Mehr

Messbericht Nr. 3512

Messbericht Nr. 3512 Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmsituation im Bereich des Plangebietes Nr. 102 - Teil VI, Baugebiet: "Neuer Wall-Ost" in Lingen Auftraggeber:

Mehr

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg, Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg, Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg, Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Projekt-Nr.: 17 02 021/01 vom 09.08.2017 Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße

Mehr

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016 uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf sc A6158 160517 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 17.05.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Auftraggeber: Planung: Projekt-Nr.: Untersuchung

Mehr

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN

BNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN ÄNDERUNG B-PLAN 4.0 'ALTE KÖLNISCHE STRASSE NEUBAU VON WOHNHÄUSERN AN DER DÜSSELER STRASSE IN 42489 WÜLFRATH GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' BNr. 6635-2 H 2015

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld in Ober-Olm im Auftrag der WR Gewerbepark Nieder-Olm GmbH, Nieder-Olm Bericht-Nr.: P14-149/E2 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand Aufstellung des Bebauungsplans An der Boderitzer Straße der Gemeinde Bannewitz Ermittlung von Lärmpegelbereichen (maßgeblicher

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie Objekt: 2. Änderung des Bebauungsplans Kommunikation + Technologie an der Autobahnanschlußstelle Heimsheim Auftraggeber: IAV GmbH,

Mehr

Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr Im Spiringsfelde. Erstellt vom Stadtplanungsamt Paderborn Abt. Verkehr im September 2008

Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr Im Spiringsfelde. Erstellt vom Stadtplanungsamt Paderborn Abt. Verkehr im September 2008 Schalltechnische Berechnung Erstellt vom Stadtplanungsamt Paderborn Abt. Verkehr im September 2008 Bearbeiter : Dipl.- Ing. Jürgen Schell Dieser Bericht umfasst 18 Seiten, davon 7 Anlagen Stadtplanungsamt

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbb Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner Otto-Wagner-Str. 2a 82110

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich FORSCHUNGS- UND INFORMATIONS-GESELLSCHAFT FÜR FACH- UND RECHTSFRAGEN DER RAUM- UND UMWELTPLANUNG MBH Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich im Auftrag

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Ingenieurbüro Stöcker. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.5379 / 57 beiderseits Josef-Gockeln-Straße der Stadt Düsseldorf

Ingenieurbüro Stöcker. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.5379 / 57 beiderseits Josef-Gockeln-Straße der Stadt Düsseldorf Ingenieurbüro Stöcker Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.5379 / 57 beiderseits Josef-Gockeln-Straße der Stadt Düsseldorf Bericht Nr.: 61 04 02A Benannte Messstelle nach 26,28 BImSchG Die

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Ingenieurbüro Stöcker. Technische Akustik und Beratung im Umweltschutz

Ingenieurbüro Stöcker. Technische Akustik und Beratung im Umweltschutz 'sr Ingenieurbüro Stöcker Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 7 /01 (534) 2.Änderung Teil II Wohnbebauung Haus Harkorten der Stadt Hagen Bericht Nr.: 61 15 01 Benannte Messstelle nach 26,28

Mehr

Schalltechnische Untersuchung 1120 und 1050 Wien, Wolfganggasse

Schalltechnische Untersuchung 1120 und 1050 Wien, Wolfganggasse Zusammenfassender Kurzbericht GZ 153270 2017-03-30 A-3100 St. Pölten Schulring 15 Telefon: 02742/78607 FAX DW 20 e-mail: stpoelten@axis.at Internet: www.axis.at Wohnfonds Wien Wien, 2017-03-30 153270 Wei/Zeh

Mehr

Tel.: Fax: Internet:

Tel.: Fax: Internet: Schallimmissionsprognose im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße in 2766 Beverstedt Projekt Nr. 8.065-5 Messstelle bekannt gegeben nach 29b BImSchG Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf BAULEITPLANUNG DER STADT FRITZLAR Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Fritzlar Nr. 49 zur Anpassung der Anforderungen an den passiven Schallschutz für schutzbedürftige vereinfachte Änderung gemäß 13 BauGB

Mehr

Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz. A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße Weener. über

Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz. A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße Weener. über Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz, Kirchdorfer Straße 26, 26603 Aurich A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße 23 26826 Weener über THALEN CONSULT GmbH INGENIEURE - ARCHITEKTEN STADTPLANER Urwaldstraße

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

Betreff: Zusammenfassung der Schallerfordernisse zur Wohnbaufläche im Bereich Hermann-Ehlers-Allee 57 in Hannover

Betreff: Zusammenfassung der Schallerfordernisse zur Wohnbaufläche im Bereich Hermann-Ehlers-Allee 57 in Hannover Umweltschutz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Postfach 81 05 51 30505 Hannover HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover Am TÜV 1 30519

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG

AUSSENBEREICHSSATZUNG AUSSENBEREICHSSATZUNG der Gemeinde Gutach (Ortenaukreis) für den Bereich "Am Bühl" Fertigung:... Anlage:...1... Blatt:...1 5... Verfahren nach 35 Abs. 6 BauGB i.v.m. 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Krautstraße 5A und 9A in Berlin-Friedrichshain

Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Krautstraße 5A und 9A in Berlin-Friedrichshain zum Bauvorhaben Krautstraße 5A und 9A in Berlin-Friedrichshain Auftraggeber: WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbh Dircksenstraße 38 10178 Berlin Projektnummer: LK 2015.241 Berichtsnummer: LK

Mehr

Bericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing.

Bericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing. Schalltechnische Stellungnahme zu den Verkehrslärmeinwirkungen durch die Untersuchungsvarianten Bahnparallele und Dudenstraße im Rahmen der Variantenprüfung zur Verlegung der Straße Am Aubuckel in Mannheim-Feudenheim

Mehr

INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN

INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Raumakustik Umweltlärm Lärmbekämpfung 12-25-1671 05.06.2013 Dr/Kt Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Wa/ der Gemeinde Schwalmtal - Kurzfassung

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim Entwurf im Auftrag der Stadt Bad Nauheim Fachbereich Stadtentwicklung Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim Bericht-Nr.:

Mehr

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: gri@gri-berlin.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann

Mehr

Berechnung von Schallimmissionen

Berechnung von Schallimmissionen Bericht- Nr.: 21486/2633/553171074-B02 Berichtsdatum: 18.09.2017 Berechnung von Schallimmissionen durchgeführt von der Messstelle nach 29b BImSchG Auftraggeber: Wesertal Projektentwicklung Neulandstraße

Mehr

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr. acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5

Mehr

Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz Nettetal

Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz Nettetal TAC Technische Akustik Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz, Heinrich-Hertz-Straße 3, 41516 Grevenbroich Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz 11 41334 Nettetal 14.09.2017 Stellungnahme TAC 3519-17 Bebauungsplan

Mehr

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Gemeinde Michendorf

Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Gemeinde Michendorf acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik VMPA Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Messstelle nach 26, 28 BImSchG Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg

Mehr

Planfeststellung vom mit Deckblättern vom

Planfeststellung vom mit Deckblättern vom Unterlage 11.1 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen Planfeststellung vom 20.12.2007 mit Deckblättern vom 01.03.2018 B 388; Vilsbiburg - Pfarrkirchen Ausbau zw. Eggenfelden - Pfarrkichen Zusatzfahrstreifen

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

INGENIEURBÜRO PETER GERLACH

INGENIEURBÜRO PETER GERLACH INGENIEURBÜRO PETER GERLACH ING.-BÜRO GERLACH 28325 BREMEN ROCKWINKELER LANDSTRASSE 117A BERATENDER INGENIEUR VBI Mitglied der Ingenieurkammer Bremen Mitgl.-Nr. 95 Bau- und Raumakustik Bauphysik Schallschutz

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit Frau Benecke Rathaus Michaelstraße 41456 Neuss Bei Rückfragen: Herr Sökeland 0221-801917 - 12 norbert.soekeland@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 27.11.2015 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan

Mehr

SCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230

SCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230 Geographie/Raumplanung Verkehrsplanung Schallschutz Umweltplanung Dipl.Geogr.Univ. Anton Geiler Dürerweg 0 Tegernheim Tel. 00 - Fax. 00 - Mobil: 07-07 Email: a.geiler@pg-geoversum.de Stadt Riedenburg:

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 09-08-2.2 Schienenverkehrslärmuntersuchung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Domäne Neuvorwerk der Stadt Ratzeburg Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Stadt Ratzeburg

Mehr

Stadt Bad Vilbel. Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof

Stadt Bad Vilbel. Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof imaz1bg1.doc Stadt Bad Vilbel Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof Stadtteil Massenheim 16. April 2015 Bearbeitung: Dipl.-Geogr.

Mehr

INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Wärmeschutz Umweltlärm Lärmbekämpfung

INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Wärmeschutz Umweltlärm Lärmbekämpfung INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Wärmeschutz Umweltlärm Lärmbekämpfung 10-33-1535 28.12.2010 Bo Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 83-2 Willy-Brandt-Ring / Freiheitsstraße

Mehr

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach.

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach. Industrie Service Energie und Umwelt TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH D-51101 Köln Stadt Wiehl Herr Dresbach Postfach 1220 51656 Wiehl Akkreditierung der Zentralstelle der Länder

Mehr

Bericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße"

Bericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet Berghausstraße SCHALLSCHUTZ Consulting Dipl.-Ing. D. Friedemann cdf Bericht Nr. 15-3117 / 02 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 51 Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße" - Verkehrslärmuntersuchung

Mehr

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P 15040-A GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Heusenstamm betreibt ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan R 4 im Bereich Waldstraße/Am

Mehr

fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer

fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz

Mehr

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie KRAMER Schalltechnik GmbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Bau- und Raumakustik / Bauphysik Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Benannte Messstelle nach 29b BImSchG

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG dar] werden ebenfalls um bis zu 6 db überschritten.

schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG dar] werden ebenfalls um bis zu 6 db überschritten. Seite 35 zur Stellungnahme P 16053 GSA Ziegelmeyer GmbH 6. BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Die Berechnungen für die Tageszeit zeigen, dass in Höhe der, das Plangebiet südlich tangierenden L 3008

Mehr

Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Marienthal 35

Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Marienthal 35 ngenieurbüro Bergann Anhaus GmbH Jarrestraße 44 22303 Hamburg Tel.: (040) 65 05 203 0 Fax: (040) 65 05 203 29 info@iba-anhaus.de www.iba-anhaus.de Geschäftsführer: Frank Bergann Amtsgericht Hamburg HRB

Mehr

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik

Mehr

Projektnummer: Anlass und Aufgabenstellung. 2. Örtliche Situation. 3. Beurteilungsgrundlagen

Projektnummer: Anlass und Aufgabenstellung. 2. Örtliche Situation. 3. Beurteilungsgrundlagen Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zum Verkehrslärm für die Änderung des Flächennutzungsplans und den B-Plan Nördlich Nüssauer Weg der Gemeinde Büchen Projektnummer: 08143 Beratendes Ingenieurbüro

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe Bericht Nr. 2663.1/02 Auftraggeber: Gemeinde Hünxe Der Bürgermeister

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Anlage 17.2.1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau von Gemeindestraßen zur Nördlichen Entlastungsstraße in Herzebrock Auftraggeber(in): Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015 Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF Im Auftrag der FIRU mbh 67655 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P12-051/1 vorgelegt von der

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau Nr. 80 Birkenweg / Auriche Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: Vorhabenbezogener Bebau uungsplan Nr. 80 Birkenweg / Auriche er Straße in Esens / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3785-16-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr