Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg, Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg, Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Projekt-Nr.: /01 vom Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Telefon Fax info@kramer-schalltechnik.de Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE Steuernummer 222/5710/0913 Messstelle für Geräusche nach 29b BImSchG Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Software-Entwicklung Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC für den Prüfbereich Geräusche (Gruppe V)

2 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 2 von 42 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg, Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Auftraggeber Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Hauptstraße Neunkirchen-Seelscheid Auftrag vom Bestell-Nr. Projektleiterin Anschrift Dipl.-Ing. Silke Schmitz s.schmitz@kramer-schalltechnik.de Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Projekt-Nr /01 Bericht vom Seitenzahl 42 2 davon Anhang

3 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 3 von 42 Inhalt 1 Aufgabenstellung Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planung Geräuschsituation Gewerbegeräuschsituation Einwirkungen auf das Plangebiet Mögliche Gewerbegeräuschsituation innerhalb des Plangebiets Verkehrsgeräuschsituation Berechnungsgrundlagen Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Berechnungsergebnisse Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN Schallminderungsmaßnahmen Aktive Schallschutzmaßnahmen und Anordnung der Planbebauung Passive Schallschutzmaßnahmen Lärmpegelbereiche nach DIN Hinweise zur Bauausführung Planungsrechtliche Umsetzung Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen Neubau der Erschließungsstraßen Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation... 36

4 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 4 von 42 6 Zusammenfassung Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen... 41

5 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 5 von 42 1 Aufgabenstellung Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid soll die dort geplante Errichtung eines Mischgebiets schalltechnisch untersucht werden. Innerhalb des Plangebiets, welches entsprechend als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden soll, sind neben der Realisierung von Wohnnutzungen mischgebietsverträgliche, gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Das Plangebiet befindet sich zudem u. a. im Einwirkungsbereich von Straßenverkehrs- und Gewerbegeräuschquellen. Nachfolgend soll auf der Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfs die zu erwartende Verkehrs- sowie Gewerbegeräuschsituation im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. 2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planung Das vorgesehene Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid liegt im südwestlichen Randbereich des Ortsteils Neunkirchen und befindet sich derzeit innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 2 N Neunkirchen-Süd (3. Änderung). Mit Aufstellung des hier zu betrachtenden Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt Franziskus-Weg sollen die entsprechenden Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 2 N Neunkirchen-Süd (3. Änderung) überplant beziehungsweise aufgehoben werden. Das Plangebiet liegt südöstlich des Knotenpunktes der Bundesstraße (B) 507 / Landesstraße (L) 352, wobei die B 507 nördlich angrenzend entlang des Plangebiets verläuft. Westlich des Plangebiets getrennt durch zwei Bestandswohngebäude (u. a. ehemaliges Krankenhaus) führt die vorgenannte L 352 in nordsüdlicher Richtung vorbei. Weitere umliegende Bestandswohnbebauungen sind nördlich des Plangebiets bzw. der B 507 angesiedelt. Des Weiteren befinden sich neben den nordöstlich der B 507 gelegenen Sporthallen (Schwimmhalle) insbesondere gewerbliche Nutzungen im Umfeld des Plangebiets. Dabei handelt es sich u. a. um die südlich gelegene, herstellende

6 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 6 von 42 Gewerbenutzung der Firma Thurn, um den westlich der L 352 vorhandenen Lidl-Markt sowie um die nordwestlich des Kreisverkehrs bestehende Tankstelle (bft-tankstelle Kuttenkeuler GmbH). Innerhalb des Plangebiets, welches entsprechend als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden soll, sind neben der Realisierung von Wohnnutzungen mischgebietsverträgliche, gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Aufgrund der vorgesehenen Bebauung, welche maximal zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss bzw. ein Staffelgeschoss umfasst, werden im Folgenden zur Betrachtung der schutzbedürftigen Nutzungen aus schalltechnischer Sicht entsprechend bis zu drei zu berücksichtigende Geschosse zugrunde gelegt. Die Erschließung des Plangebiets ist über die L 352 (in diesem Abschnitt Hennefer Straße ) bzw. den Sankt-Franziskus-Weg vorgesehen. Weitere Einzelheiten können den nachfolgenden Bildern entnommen werden. Im Bild 2.1, dem Übersichtsplan, wird neben dem orientierend markierten Plangebiet zudem die Umgebung des Untersuchungsbereichs veranschaulicht. Im Bild 2.2 ist der aktuelle Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg, Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, dargestellt. Informativ sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sich mit dem Gedanken beschäftigt, innerhalb eines Teilbereiches der nördlichen Randbebauung des Plangebietes angrenzend zur B 507 ein Feuerwehrhaus zu errichten. Das Bauvorhaben ist zwar nicht Bestandteil des hier betrachteten Bebauungsplanverfahrens, jedoch wird hier eine mögliche Geräuschauswirkung durch den Betrieb des Feuerwehrhauses im Sinne einer sogenannten hoheitlichen Anlage orientierend in Ausblick gestellt.

7 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 7 von 42 Bild 2.1: Übersichtsplan im Bereich des Plangebiets, mit zusätzlicher orientierender Kennzeichnung des Plangebiets sowie weiteren Informationen [14], unmaßstäblich Bild 2.2: Ausschnitt aktueller Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 N Sankt- Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (vom Planungsbüro Dittrich, Neustadt/Wied), [14], unmaßstäblich

8 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 8 von 42 3 Geräuschsituation Die Geräusch-Ein- bzw. Auswirkungen des Plangebiets werden im Folgenden betrachtet. Dabei wird die Gewerbegeräuschsituation unter Kap. 3.1 erläutert. Die allgemeine einwirkende Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Straßenverkehrswege wird für das Plangebiet berechnet und unter Kap. 3.2 dargestellt. 3.1 Gewerbegeräuschsituation Einwirkungen auf das Plangebiet Im Umfeld des Plangebiets befinden sich gewerbliche Nutzungen, deren Immissionseinwirkungen auf das Plangebiet schalltechnisch zu beurteilen sind. In westlicher Richtung liegt ein Lidl Discounter, Zum Kisseltal 1. In nordwestlicher Richtung befindet sich eine bft Tankstelle an der Hauptstraße 4. Ebenfalls in nordwestlicher Richtung gelegen sind die Bäckerei Eich mit Bistro sowie die Pizzeria La Conchiglia. Südlich des Plangebietes erstreckt sich das Betriebsgelände der Firmen Thurn Produkte und MTT Logistik. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus- Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid inklusive der umliegenden gewerblichen Nutzungen sind in Bild 3.1 dargestellt.

9 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 9 von 42 B C Discounter A Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid D Bild 3.1: Übersicht der gewerblichen Nutzungen Umfeld des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid. [Quelle: Zugriff: ] mit: A Lidl Discounter, B bft Tankstelle, C Bäcker Eich mit Bistro und Restaurant/Pizzeria La Conchiglia D Thurn Produkte und MTT Logistik Es ist sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm [3] innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid durch umliegende gewerbliche Nutzungen nicht überschritten werden. Für das Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist der Schutzanspruch eines Mischgebiets (MI) heranzuziehen. Die entsprechenden Immissionsrichtwerte sind in Tabelle 3.1 aufgeführt.

10 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 10 von 42 Tabelle 3.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Einstufung der Immissionsorte siehe blaue Kennzeichnung) Gebietsausweisung bzw. Nutzung Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm in db(a) tags nachts Industriegebiete (GI) Gewerbegebiete (GE) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS) Reine Wohngebiete (WR) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. Im Folgenden wird die Geräuschsituation für die einzelnen gewerblichen Nutzungen im Umfeld des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid betrachtet. Lidl Discounter Der Lidl Markt ist topographisch unterhalb des Plangebiets gelegen und befindet sich, gemessen ab dem östlichen Parkplatzrand des Discounters, in einem Abstand von ungefähr 90 Metern zum westlichen Rand des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

11 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 11 von 42 Bilder 3.2 und 3.3 Lidl Discounter, Zum Kisseltal 1 Westlich des Plangebiets liegen zwei bestehende Baukörper in der Hauptstraße 1 Franziskus Haus und im Sankt-Franziskus-Weg 2 zwischen Discounter und dem Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Beide Baukörper weisen gemischte Nutzung (Gewerbe/Büros und Wohnen) auf. Bilder 3.4 und 3.5 Abschirmende Baukörper Hauptstraße 1 Franziskus Haus (links) und Sankt-Franzikus-Weg 2 (rechts). Für den Lidl Discounter liegen uns keine nähern Unterlagen vor. Der Lidl Markt ist mit Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von Uhr bis 21:00 Uhr beschildert. Der Markt verfügt gemäß überschlägiger Zählung über ca. 120 Parkplätze, die nördlich und östlich des Baukörpers angeordnet sind. Südwestlich gelegen befindet sich ein offener Verladebereich mit LKW Rampe. Die Einkaufswagensammelbox ist in östlicher Richtung im Eingangsbereich des Marktes positioniert. Aufgrund der topographischen Situation, des gegebenen Abstandes zwischen Discounter und Plangebiet sowie der zusätzlichen Abschirmung durch die zwei bestehenden Baukörper liegt die Immissionsbelastung durch den Discounter orientiert an üblichen schalltechnischen Ansätzen für Discounter dieser Art im Plangebiet sicher unterhalb

12 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 12 von 42 der Immissionsrichtwerte. Aus Position des Discounters würden hier aufgrund des geringeren Abstandes ohnehin die bereits bestehenden Baukörper in der Hauptstraße 1 Franziskus Haus und im Sankt-Franziskus-Weg 2 als maßgebliche Immissionsorte gelten, für die der Schutzanspruch eines Mischgebiets (MI) heranzuziehen ist. Unter Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten in der Bestandsbebauung werden die Immissionsrichtwerte aufgrund größerer Abstände und zusätzlicher Abschirmung im gesamten Plangebiet sicher unterschritten. Eine detaillierte schalltechnische Betrachtung des Lidl Discounters ist somit an dieser Stelle nicht erforderlich. bft Tankstelle In nordwestlicher Richtung an der Hauptstraße 4 wird eine bft Tankstelle betrieben. Bilder 3.6 und 3.7 bft Tankstelle an der Hauptstraße 4 Für die Tankstelle liegt ein detailliertes schalltechnisches Gutachten aus 2011 vor [16]. In dem Gutachten wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für eine Erweiterung der Tankstelle eine umfassende Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm [3] durchgeführt. Nach Angaben der Gemeinde sind für die Tankstelle Betriebszeiten zur Tagzeit von Uhr bis Uhr genehmigt. Für den östlich der Tankstelle gelegenen Immissionsort IP 7 - Wohnhaus Hauptstraße 3 mit dem Schutzanspruch eines Mischgebiets (MI) wurde im Gutachten [16] ein Beurteilungspegel von 54 db(a) zur Tagzeit errechnet. Der Immissionsrichtwert von 60 db(a) für ein Mischgebiet wird somit bereits an diesem Immissionsort um 6 db unterschritten. Weiterhin liegt der äußerste nordwestliche Rand des Plangebiets in einem mindestens doppelten Abstand gegenüber dem oben genannten Immissionsort. Durch die Verdoppelung des Abstandes ist mindestens eine Pegelreduktion von 4 db gegeben, sodass

13 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 13 von 42 der Beurteilungspegel am Rande des Plangebiets bei < 50 db(a) liegt. Gemäß Abschnitt 2.2 der TA Lärm [3] Einwirkungsbereich einer Anlage liegt das Plangebiet aufgrund der Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um mindestens 10 db nicht mehr im Einwirkungsbereich der Tankstelle. Die Tankstelle ist somit schalltechnisch nicht beurteilungsrelevant. Bäckerei Eich mit Bistro und Pizzeria La Conchiglia Nordwestlich des Plangebiets in einem Baukörper an der Hauptstraße 3 werden die Bäckerei Eich mit Bistro sowie die Pizzeria La Conchiglia betrieben. Bilder 3.8 und 3.9 Bäckerei Eich mit Bistro und Pizzeria La Conchiglia Die Bäckerei Eich hat nach Angaben auf dem Türschild Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen Uhr und Uhr sowie zwischen Uhr und Uhr. An Samstagen sind die Öffnungszeiten zwischen Uhr und Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Bäckerei zwischen Uhr und Uhr geöffnet. Das Restaurant/Pizzeria La Conchiglia ist gemäß Aushang an der Tür dienstags bis freitags von Uhr bis Uhr und zwischen Uhr und Uhr geöffnet. Samstags liegen die Öffnungszeiten zwischen Uhr und Uhr und an Sonntagen zwischen Uhr und Uhr sowie zwischen Uhr und Uhr. Über beide Betriebe liegen uns keine näheren Informationen vor. Es handelt sich hier jedoch in beiden Fällen um Kleingewerbe bzw. gastronomische Nutzung. Gemäß üblicher schalltechnischer Ansätze für derartige Betriebe ist eine Überschreitung von Immissionsrichtwerten auf dem Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt- Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid verursacht durch den Betrieb der oben genannten gewerblichen Nutzungen aufgrund der gegebenen Abstände sicher auszuschließen. Die Bäckerei Eich mit Bistro sowie auch die Pizzeria La Conchiglia sind schalltechnisch nicht beurteilungsrelevant.

14 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 14 von 42 Thurn Produkte und MTT Logistik Das Betriebsgelände der Firmen Thurn Produkte und MTT Logistik liegt im Bebauungsplan Nr. 2 N Neunkirchen-Süd der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, 3. Änderung [17]. Bilder 3.10 und 3.11 Einfahrt (links) und Beschilderung (recht) am Betriebsgelände der Firmen Thurn Produkte und MTT Logistik Für den Bebauungsplan [17] wurde in 2007 eine Geräuschkontingentierung nach DIN [12] durchgeführt [18]. Bei einer Geräuschkontingentierung wird unterteilten Flächen in einem Plangebiet jeweils ein bestimmtes Emissionskontingent zugewiesen. Dieses Kontingent kann durch die angesiedelten Nutzungen ausgeschöpft werden, darf aber nicht überschritten werden. Bei der Kontingentierung ist sichergestellt, dass an den Immissionsorten der gemäß dem jeweiligen Schutzanspruch geltende Immissionsrichtwert nicht überschritten wird. In der im Rahmen der Kontingentierung durchgeführten schalltechnischen Untersuchung [18] liegt der Immissionsort IP 3 direkt am südöstlichen Rande und der Immissionsort IP 2 nahe dem südwestlichen Rand des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Durch die Kontingentierung ist sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte im Plangebiet eingehalten werden. Auch zukünftig anzusiedelnde gewerbliche Nutzungen auf dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 N Neunkirchen-Süd der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, 3. Änderung [17] sind emissionsseitig durch die Kontingentierung derart begrenzt, dass es zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Plangebiet kommen kann.

15 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 15 von 42 Zusammenfassung und Beurteilung der Gesamtsituation Es wird ersichtlich, dass die umliegenden gewerblichen Nutzungen keine Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Plangebiet hervorrufen. Durch die unterschiedlichen Einwirkrichtungen wird auch bei kumulativer Betrachtung der Immissionen aller umliegenden gewerblichen Nutzungen eine Überschreitung an allen plangegebenen Immissionsorten im Plangebiet ausgeschlossen Mögliche Gewerbegeräuschsituation innerhalb des Plangebiets Bei den oben aufgeführten gewerblichen Nutzungen handelt es sich um bereits vorhandene Betriebe außerhalb des Plangebietes deren schalltechnische Auswirkungen auf mögliche schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Plangebietes betrachtet wurden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind innerhalb des Mischgebietes geeignete gewerbliche Nutzungen möglich. Einzelheiten oder Details zu möglichen zukünftigen Nutzungen liegen z. Z. nicht vor, jedoch sind Büronutzungen, Arztpraxen etc. im nördlichen Randbereich des Plangebietes angrenzend zur B 507 denkbar, deren Baulichkeiten sich schallmindernd in Bezug auf den nördlichen Straßenverkehr auf südlich des Plangebietes gelegene Wohnnutzungen auswirken könnten bzw. würden. Da es bisher keine konkrete Planungsgrundlage für gewerbliche Nutzungen gibt, ist eine Beurteilung der Immissionen auf innerhalb und außerhalb des Plangebiets gelegene schutzbedürftige Nutzungen durch mögliche innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid gelegene gewerbliche Nutzungen im Vorfeld nicht beurteilbar. Für Mischgebiete (MI) ist ferner grundsätzlich keine Möglichkeit der Geräuschkontingentierung nach DIN [12] vorgesehen. Mögliche zukünftig anzusiedelnde gewerbliche Nutzungen im Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid müssen somit einzelfallbezogen im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens die Einhaltung der Immissionsrichtwerte innerhalb und außerhalb des Plangebiets durch ein schalltechnisches Gutachten nachweisen. Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid trägt sich mit dem Gedanken, innerhalb eines Teilbereiches der nördlichen Randbebauung des Plangebietes angrenzend zur B 507 ein Feuerwehrhaus zu errichten. Bei einem Feuerwehrhaus handelt es sich um eine hoheitlich betriebene Anlage die der Rettung von Menschenleben dient. Sie unterliegt

16 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 16 von 42 aufgrund nicht vorhandener spezialgesetzlicher Regelungen dem Bundesimmissionsschutzgesetz und somit resultierend der TA Lärm. Hinsichtlich der Ermittlung und Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Immissionen im Vergleich zu sonst typischen bzw. klassischen gewerblichen Betrieben oder Anlagen (z. B. Schreinerei, Schlosserei) wird der Einsatz des Martinshorns als Besonderheit einer hoheitlich betrieben Anlage gesehen. Der Betrieb des Martinshorns dient zur Inanspruchnahme eines Vorfahrtrechts um ungehindert auf die angrenzende Verbindungsstraße (B 507) gelangen zu können. Die Einsatzfahrzeuge machen durch die Aktivierung des Martinshorns auf ihre Sonderrechte nach 35 StVO aufmerksam. Dabei ist bei faktischer Betrachtung davon auszugehen, dass bei Einbezug des Martinshorns die Immissionsschutzanforderungen der bestehenden Wohnnutzungen außerhalb des Plangebietes sowie die vorgesehenen Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes speziell zur Nachtzeit überwiegend überschritten werden. Jedoch machen die Einsatzfahrzeuge wie bereits oben beschrieben durch die Aktivierung des Martinshorns auf ihr Sonderrecht nach 35 StVO aufmerksam, dass der Inanspruchnahme des Vorfahrtrechtes dient um die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung gemäß Rettungsgesetz NRW, 6 Absatz 1 sicherzustellen. Unter dem Gesichtspunkt der Priorität können somit die schalltechnischen Auswirkungen eines möglichen Feuerwehrhauses im Rahmen einer Abwägung im späteren Baugenehmigungsverfahren betrachtet werden.

17 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 17 von Verkehrsgeräuschsituation Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN Schallschutz im Städtebau [7], DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien [8] und der RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen [11]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: Divergenz des Schallfeldes Bodenabsorption Luftabsorption Reflexion an Hindernissen Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner- Programm dienen: ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN). die Emissionspegel der Geräuschquellen. die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Die geometrischen Daten werden durch Digitalisierung gewonnen. Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster mit 0,5 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 [11] unter Einschluss der Reflexionen an allen Fassaden berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind u. a. die Baugrenzen und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN 18005, Teil 2 [7] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 db dem Plan überlagert.

18 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 18 von Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel, die auf einen Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach den RLS-90 [11]. Die erforderlichen Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen gemäß RLS-90 sind nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid [13] für die zu berücksichtigenden Straßenabschnitte der B 507 (westlich sowie östlich des Kreisverkehrs) und der L 352 (südlich des Kreisverkehrs als Hennefer Straße und nördlich des Kreisverkehrs als Hauptstraße ) aus der Straßenverkehrszählung 2015 (Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfahlen (NWSIB) des Landesbetriebs Straßenbau NRW [15]) heranzuziehen. Die dabei vorliegenden Verkehrsdaten beinhalten neben dem DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) aller Kraftahrzeuge zudem die Angabe des darin enthaltenen Schwerverkehrs-Anteils über 3,5 t zul. Gesamtgewicht (GG). Im Rahmen der Berechnungen gemäß RLS-90 sind die Schwerverkehrs-Anteile über 2,8 t zul. GG einzurechnen. Um diesen Schwerverkehrsanteil berücksichtigen zu können, wurde gemäß den Abstimmungen mit der zuständigen Behörde auf die vorherige Straßenverkehrszählung 2010 zurückgegriffen. Dabei wurden die im Rahmen dieser Zählung im Jahr 2010 noch erhobenen Lieferwagenanteile (wissentlich, dass auch Fahrzeuge unter 2,8 t enthalten sind) auf diesen Straßenabschnitten zur Lärmvorsorge im Sinne einer worst case Betrachtung anteilig am DTV (2010) herausgerechnet und entsprechend anteilig am DTV (2015) übertragen. Nach erfolgter Ermittlung der zugrunde zulegenden Verkehrsdaten, wurde zur Berücksichtigung der gemäß RLS-90 geforderten Lärmvorsorge eine mögliche Verkehrszunahme bis ca. zum Prognosejahr 2030 berücksichtigt. Hierzu wurde abstimmungsgemäß eine mögliche allgemeine Verkehrszunahme von 10 % angenommen und entsprechend eingerechnet. Anschließend wurden die erforderlichen schalltechnischen Kennwerte für die relevanten Abschnitte berechnet. In der nachfolgenden Tabelle 4.1 sind die Ausgangsdaten (Prognosewerte für das Jahr 2030) hinsichtlich der Verkehrsaufkommen sowie der zugrunde gelegten Geschwindigkeiten aufgeführt. Entsprechende Zuschläge für die vorhandenen Steigungen auf der Bundesstraße 507 wurden gemäß RLS-90 (bei Steigungen über 5 %) eingerechnet, wobei diese vorgenannten Korrektur-Werte nicht in der nachstehend aufgeführten Tabelle enthalten sind. Bei den berücksichtigten Straßenoberflächen wird bspw. von As-

19 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 19 von 42 phaltbeton ( 0/11) oder Splittmastixasphalt (0/8 u. 0/11) ausgegangen, welche entsprechend der RLS-90 bzw. der Allgemeinen Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr einen Korrekturwert von D Stro = -2 db(a) bei zul. Höchstgeschwindigkeiten von über 60 km/h vorsehen. Bei zul. Höchstgeschwindigkeiten kleiner gleich 60 km/h wird entsprechend kein Korrekturwert (D Stro = 0 db(a)) berücksichtigt. (vgl. nachstehende Tabelle). Tabelle 3.2: Schallemissionswerte (L m,e ) - Straßenverkehr nach RLS-90 (Prognose 2030) Straße DTV in Kfz/24 h Mittlere Stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz/h Lkw- Anteil Tag/Nacht in % zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h L m,e Tag/Nacht in db(a) B westlich Kreisverkehr / 107 3,2 / 4,2 B östlich Kreisverkehr / 47 8,7 / 13,9 Hennefer Straße (L 352) - südlich Kreisverkehr / 74 7,2 / 10, ,4 / 54,1 61,0 / 53,8 60,4 / 53,5 60,2 / 53,5 61,8 / 54,7 61,7 / 54,6 Hauptstraße (L 352) - nördlich Kreisverkehr / 53 6,6 / 8, ,2 / 52, Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Geräuschsituation durch die Straßenverkehrsgeräusche erfolgt auf Basis einer freien Schallausbreitung für die drei Berechnungshöhen 2,0 m, 5,6 m und 8,4 m über dem Geländeniveau. Dies entspricht in etwa dem EG (und Außenwohnbereich), 1. OG sowie dem 2. OG bzw. dem Staffelgeschoss der vorgesehenen Planung. In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel L r durch die Straßenverkehrsgeräusche dargestellt: Lärmkarte 3.1: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich)

20 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 20 von 42 Lärmkarte 3.2: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG Lärmkarte 3.3: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG Lärmkarte 3.4: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG Lärmkarte 3.5: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss/Staffelgeschoss Lärmkarte 3.6: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss/Staffelgeschoss Lärmkarte 3.1: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich), unmaßstäblich

21 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 21 von 42 Lärmkarte 3.2: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG, unmaßstäblich

22 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 22 von 42 Lärmkarte 3.3: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG, unmaßstäblich

23 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 23 von 42 Lärmkarte 3.4: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG, unmaßstäblich

24 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 24 von 42 Lärmkarte 3.5: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss/Staffelgeschoss, unmaßstäblich

25 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 25 von 42 Lärmkarte 3.6: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 2. OG bzw. Dachgeschoss/Staffelgeschoss, unmaßstäblich

26 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 26 von Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN Im Beiblatt 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau" [7] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche: Tabelle 3.3: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 (Auszug) Bezeichnung Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche in db(a) tags nachts MI-Gebiete Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Mischgebiets (MI) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (3.1 bis 3.6) wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte innerhalb der Tageszeit in allen Geschosshöhen in den überwiegenden Plangebietsbereichen eingehalten werden. Eine Ausnahme bildet hier der nördliche Plangebietsstreifen entlang der dort vorbeiführenden Bundesstraße 507, innerhalb dieses Bereiches sind Überschreitungen der Orientierungswerte vorwiegend um bis zu 5 db (vgl. rote Kennzeichnung) bzw. im Randbereich um bis zu 9 db zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in der vorgenannte Randbereich gemäß Bebauungsplan als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern [14] vorgesehen ist, sodass hier abstimmungsgemäß kein Wohnbereich (z. B. Außenwohnbereich) zu berücksichtigen ist. Innerhalb der Nachtzeit kann in allen Geschosshöhen mit einer Einhaltung der Orientierungswerte in der gesamten südlichen Plangebietshälfte gerechnet werden. Innerhalb der vorgesehenen Baugrenzen ist zur Nachtzeit in nördlicher Richtung auf dem Plangebiet mit einer Überschreitung um bis zu 5 db zu rechnen. Nördlich der Baugrenzen allerdings außerhalb der vorgesehenen Bebauung ( Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, s. o.) steigen die Überschreitungen in Richtung Bundesstraße an.

27 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 27 von 42 Insgesamt kann festgehalten werden, dass die zu erwartenden Straßenverkehrsgeräusche zum einen in Richtung der nördlich des Plangebiets entlang verlaufenden Bundesstraße 507 ansteigen. Zum anderen nehmen die Überschreitungen mit zunehmender Beurteilungshöhe leicht zu, sodass im Erdgeschoss die flächenmäßig größten Bereiche zu erwarten sind, in denen die geltenden Orientierungswerte eingehalten werden, wohingegen die Plangebietsflächen mit Einhaltung der Orientierungswerte im 2. OG bzw. Dachgeschoss/Staffelgeschoss vergleichsweise kleiner als im Erdgeschoss werden. In den Außenwohnbereichen (siehe u. a. auch obige Erläuterung zur Tageszeit) sind zwar Überschreitungen der Orientierungswerte zu erwarten, diese beziehen sich nahezu gänzlich auf den nördlichen Randbereich, welcher gemäß Bebauungsplan als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern vorgesehen ist. Die zu erwartenden Überschreitungen innerhalb der sonstigen Plangebietsflächen beziffern sich nördlich entlang der nördlichsten Baugrenzen auf bis zu 2 db, sodass südlich dessen die Außenwohnbereiche einen Absolut-Wert unter 60 db(a) bzw. in nahezu der gesamten südlichen Plangebietshälfte unter 55 db(a) erwarten lassen. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Berechnung keine Plan- Gebäude berücksichtigt, sodass bei entsprechender Errichtung von Gebäuden insbesondere durch eine Anordnung im Norden des Plangebiets eine Lärmminderung durch die hierdurch entstehende Abschirmung in den südlichen Plangebietsbereichen erwarten lässt. Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben folgende Kennfarben: tags: nachts: rot, dunkelrot (dunkelrot lediglich im äußersten nördlichen Randbereich innerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern) braun, orange, rot (rot lediglich im äußersten nördlichen Randbereich nördlich der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern) 4 Schallminderungsmaßnahmen Wegen den festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte bei den einwirkenden Straßenverkehrsgeräuschen sind entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich. Zudem erfolgt im Zuge der Bestimmung des passiven Lärmschutzes (vgl. Kap. 4.2) die Berücksichtigung vorhandener bzw. möglicher Gewerbegeräusche. Dabei

28 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 28 von 42 wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den schutzbedürftigen Nutzungen durch die außerhalb und innerhalb des Plangebiets möglichen gewerblichen Nutzungen vorausgesetzt. 4.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen und Anordnung der Planbebauung Aktive Schallschutzmaßnahmen auf dem Plangebiet mit dem Ziel die vorhandenen Überschreitungen der Straßenverkehrsgeräusche komplett abzuschirmen, sind hier u. a. aus städtebaulichen Gründen kaum realisierbar (Verhältnismäßigkeit bzw. Machbarkeit aufgrund der vorhandenen Topographie in Bezug auf das ansteigende Plangebiet im Gegensatz zur Emissionsquelle und der somit erforderlichen Abmessungen (sehr hohe aktive Maßnahmen wären erforderlich, um das deutlich ansteigende Gelände bzw. die vorgesehenen Gebäude zu schützen)). Hinsichtlich der Anordnung der Planbebauung kann einerseits empfohlen werden, eine Bebauung längs entlang der Bundesstraße 507 zu errichten, welche die rückwärtige Bebauung gegenüber dem einwirkenden Straßenverkehr abschirmt. Andererseits kann empfohlen werden, bei dieser abschirmenden Bebauung darauf zu achten, dass die Nutzungen innerhalb des Gebäudes derart ausgerichtet sind, dass schutzbedürftige Räumlichkeiten/Nutzungen in der straßenabgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Im folgenden Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau [9] betrachtet, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden sicherstellen. 4.2 Passive Schallschutzmaßnahmen Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude sind passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen (z. B. nach VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" [10] oder DIN 4109 [9]) an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dach des ausgebauten Dachgeschosses) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Es wird die Festsetzung so genannter Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan (z. B. nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [2]) empfohlen. Gemäß DIN 4109 [9] sind zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außen-

29 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 29 von 42 lärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 setzt sich evtl. aus der Summation einzelner maßgeblicher Außenlärmpegel zusammen, welche dabei ihrerseits wiederum je unterschiedlich berücksichtigter Lärmart zu ermitteln sind. Aufgrund dessen kann die Summation der einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegel auch resultierender Außenlärmpegel genannt werden. Bezüglich der "maßgeblichen Außenlärmpegel" ist vorab nach der DIN 4109 der maßgebliche Zeitbereich (entweder Tagesoder Nachtzeitraum) zu ermitteln. Im vorliegenden Fall wird somit auf den maßgeblichen Außenlärmpegel ausgehend des Straßenverkehrslärms aufgrund der umliegenden sowie der innerhalb des Plangebiets möglichen Gewerbenutzungen zudem der maßgebliche Außenlärmpegel für Gewerbelärm gemäß DIN 4109 energetisch addiert. Hierbei ist anzumerken, dass diese Einrechnung des Gewerbelärms im vorliegenden Fall aufgrund des lediglich in der nördlichen Plangebietshälfte stärker einwirkenden Straßenverkehrs, insbesondere in der südlichen Plangebietshälfte einen dominierenden Einfluss auf den resultierenden Außenlärmpegel nimmt. Zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels ausgehend des o.g. Straßenverkehrs ist nach DIN 4109 der Nachtzeitraum maßgeblich, weshalb auf den sich ergebenden Beurteilungspegel für die Nacht ein Zuschlag von 10 db(a) arithmetisch zu addieren ist. Der maßgebliche Außenlärmpegel ausgehend des o.g. Gewerbelärms wird hier nach DIN 4109 anhand der im Bebauungsplan vorgesehenen Gebietskategorie (MI) bzw. des hiernach einzuhaltenden Immissionsrichtwertes der TA Lärm [3] zugrunde gelegt. D. h. es wird ein Pegel von 60 db(a) energetisch addiert. Dieser setzt sich aus dem innerhalb des Gewerbegebietes geltenden Immissionsrichtwert von 45 db(a) für die Nachtzeit [5] sowie einem Zuschlag von 15 db(a) (gemäß DIN 4109) zusammen. Informativ sie erwähnt, dass dieser resultierend zu addierende Wert dem Pegel entspricht, welcher für die Tageszeit heranzuziehen wäre. Zur Bestimmung des resultierenden Außenlärmpegels (bzw. maßgeblicher Außenlärmpegel ) ist gemäß DIN 4109 [9] zur Nachtzeit auf den gebildeten Summenpegel der Beurteilungspegel ausgehend der einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegel inklusive der oben bereits erläuterten Nacht-Zuschläge ein weiterer Zuschlag von 3 db hinzuzufügen.

30 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 30 von 42 Die Tabelle 4.1 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [9]. Tabelle 4.1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und Ähnliches Büroräume und Ähnliches* in db erf. R w, ges des Außenbauteils in db I II III IV V VI ** VII > 80 ** ** 50 * An Außenbauteil von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. ** Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Da die tatsächlich ausgeführte Bebauungskonstellation im Rahmen der Baugrenzen variieren kann, werden die Lärmpegelbereiche dabei auf der Basis einer Berechnung mit freier Schallausbreitung (ohne Planbebauung) festgelegt. Bei dieser Vorgehensweise wird der erforderliche Schallschutz immer gewährleistet. Anhand der Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z. B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [9], Tabelle 8-10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach und Fensterkombinationen ermittelt werden. Dabei sollte es zulässig sein, im konkreten Baugenehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen, dass mit der gewählten Gebäudeausführung ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht wird. Beispielsweise treten an den

31 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 31 von 42 lärmquellenabgewandten Seiten infolge der Eigenabschirmung der Gebäude geringere Pegel auf, wie aus den Lärmkarten auf der Basis des Bebauungsplanentwurfs (vgl. Kap. 2, Bild 2.2) zu ersehen ist. Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche für das Bauvorhaben ermittelt. Die Lärmkarten 4.1.LPB bis 4.3.LPB zeigen für die geplanten bebaubaren Bereiche die vorkommenden Lärmpegelbereiche III und IV, welche hier gemäß der DIN 4109 für die Nachtzeit ermittelt wurden. In den nördlichsten Plangebietsbereichen u.a. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern die nicht als bebaubare Bereiche vorgesehen sind, wird der Lärmpegelbereich V informativ farbig dargestellt. Hinweis: Eine zusätzliche Beschriftung ergänzend zur Legende wird hier aufgrund der nicht bebaubaren Flächen nicht vorgenommen. Informativ sei erwähnt, dass der Lärmpegelbereich II bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung ist und selbst der Lärmpegelbereich III (rote Farbkennung) bei Neubauten nur leicht erhöhte Anforderungen bedingt.

32 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 32 von 42 IV III Lärmkarte 4.1.LPB LPB nach DIN 4109 (Straßenverkehr und Gewerbe), Nachtzeit, EG, unmaßstäblich

33 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 33 von 42 IV III Lärmkarte 4.2.LPB LPB nach DIN 4109 (Straßenverkehr und Gewerbe), Nachtzeit, 1. OG, unmaßstäblich

34 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 34 von 42 IV III Lärmkarte 4.3.LPB LPB nach DIN 4109 (Straßenverkehr und Gewerbe), Nachtzeit, 2. OG bzw. Dachgeschoss/Staffelgeschoss, unmaßstäblich Hinweise zur Bauausführung Zur Sicherstellung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist die konkrete Bauausführung (u. a. Außenwand, Dach, Fenster, etc.) durch einen entsprechenden Schallschutz-Nachweis zu überprüfen. Die volle Wirksamkeit der Schalldämmung einer Außenfassade bzw. im Einzelnen von Fenstern ist nur dann gegeben, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine "Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur unzureichend lösbar sind. Allgemein wird deshalb empfohlen, zumindest an Schlafräumen, vor denen nachts Beurteilungspegel von 45 db(a) überschritten werden, den Einbau entsprechend ausgelegter fensterun-

35 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 35 von 42 abhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen. Im Lärmpegelbereich IV sollte dies zwingend im Bebauungsplan vorgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird auf den möglicherweise nachgewiesenen (durch eine schalltechnische Untersuchung im Rahmen des konkreten Baugenehmigungsverfahrens), eingehaltenen niedrigeren Lärmpegelbereich im Einzelfall hingewiesen werden. Grundsätzlich kann empfohlen werden, die Wohn- bzw. insbesondere die Schlafräume die den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können VDI 2719 [10] und DIN 4109 [9] entnommen werden. 4.3 Planungsrechtliche Umsetzung Zur planungsrechtlichen Umsetzung der Ergebnisse im Bebauungsplan müssen für die möglichen Bebauungen die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche III bis IV nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [2] (s. Kapitel 4.2.1) flächenmäßig festgesetzt werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf. R w, res in db) der Außenbauteile entsprechend Tabelle 4.1 im Bebauungsplan angegeben werden. Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Baugenehmigungsverfahren bei dem Nachweis einer tatsächlich geringeren Geräuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen werden kann. Beispielsweise kann an einer Gebäuderückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes selbst oder die Abschirmung anderer Bauten ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht werden. Im Lärmpegelbereich IV sollte der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen an Schlafräumen zwingend vorgeschrieben werden (vgl. Kapitel 4.2.2).

36 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 36 von 42 5 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation zum einen auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets und zum anderen durch den geplanten Straßenneubau im Plangebiet zu bewerten. 5.1 Neubau der Erschließungsstraßen Einen Straßenneubau oder einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV [5] stellt lediglich die geplante Erschließungsstraße innerhalb des Plangebiets bzw. der Zufahrtsbereich zum Plangebiet ausgehend der bestehenden Straße Sankt Franziskus Weg dar. Diese können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht konkret betrachtet werden, da keine definierte Nutzungsstruktur innerhalb des Plangebiets vorliegt. Ob die Ziel-und Quellverkehrsgeräusche im Rahmen des zu berücksichtigenden Neubaus beurteilungsrelevant sind, kann erst mit konkreten Bauantragsunterlagen im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Allerdings wurde zur Einschätzung der Situation ein mögliches Verkehrsaufkommen mit einem DTV (durchschnittliche jährliche Verkehrsstärke) von Kfz/24 h angenommen, der das Plangebiet im Bereich des Straßenneubaus von der Straße Sankt- Franziskus-Weg befährt. Die Berechnung wurde gemäß RLS-90 mit den entsprechenden Kennwerten angesetzt, wobei von einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgegangen wurde. Dabei konnte eine Unterschreitung der Grenzwerte gemäß 16. BImSchV (Mischgebiet tags 64 db(a) / nachts 54 db(a)) von über 14 db am relevant angrenzenden Immissionsort (Sankt-Franziskus-Weg 2) festgestellt werden. 5.2 Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Straßen kann in Anlehnung an die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) [5] beurteilt werden. Diese können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht betrachtet werden, da keine konkrete Nutzungsstruktur innerhalb des Plangebiets vorliegt. Ob die Ziel- und Quellverkehrsge-

37 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 37 von 42 räusche auf öffentlichen Verkehrswegen beurteilungsrelevant sind, kann erst mit konkreten Bauantragsunterlagen im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Wie bereits unter Kap. 5.1 erläutert, wurde auch hier zur Einschätzung der Situation ein mögliches Verkehrsaufkommen mit einem DTV (durchschnittliche jährliche Verkehrsstärke) von Kfz/24 h angenommen, der die nächstgelegene relevante öffentliche Straße, den Sankt-Franziskus-Weg, befährt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit vorhandenen Verkehrsaufkommen auf diesem Straßenabschnitt in den Kfz/24 h enthalten sind. Die Berechnung wurde gemäß RLS-90 mit den entsprechenden Kennwerten angesetzt, wobei von einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgegangen wurde. Dabei konnte eine Einhaltung bzw. Unterschreitung der Grenzwerte für ein Mischgebiet gemäß 16. BImSchV (tags 64 db(a) / nachts 54 db(a)) von 4 db am relevant angrenzenden Immissionsort (Sankt-Franziskus-Weg 2) ermittelt werden. Die Orientierungswerte der DIN (Mischgebiet: tags 60 db(a) / nachts 50 db(a)) würden ebenso eingehalten. 6 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrs- sowie Gewerbegeräuschsituation im Bereich des Bebauungsplans Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid schalltechnisch betrachtet. Gewerbegeräuschsituation außerhalb des Plangebiets: (vgl. Kap ) Im Umfeld des Plangebiets befinden sich bestehende gewerbliche Nutzungen. Die südlich des Plangebiets gelegenen gewerblichen Nutzungen liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans mit Geräuschkontingentierung. Durch die Kontingentierung ist eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte auf dem Plangebiet ausgeschlossen. Bei den westlich und südlich gelegenen gewerblichen Nutzungen wird eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Art der Nutzungen, des Abstandes, der Topographie und teilweiser Abschirmung ausgeschlossen. Durch die unterschiedlichen Einwirkrichtungen ist auch bei kumulativer Betrachtung der Immissionen durch die einzelnen Nutzungen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte ausgeschlossen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Umfeld des Plangebiets führen somit zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte innerhalb des Plangebiets.

38 Projekt-Nr.: /01 vom Seite 38 von 42 Mögliche Gewerbegeräuschsituation innerhalb des Plangebiets (vgl. Kap ) Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind innerhalb des Mischgebietes geeignete gewerbliche Nutzungen möglich. Einzelheiten oder Details zu möglichen zukünftigen Nutzungen liegen z. Z. nicht vor, jedoch sind Büronutzungen, Arztpraxen etc. im nördlichen Randbereich des Plangebietes angrenzend zur B 507 denkbar, deren Baulichkeiten sich schallmindernd in Bezug auf den nördlichen Straßenverkehr auf südlich des Plangebietes gelegene Wohnnutzungen auswirken könnten bzw. würden. Einzelheiten hierzu können im späteren Baugenehmigungsverfahren betrachtet werden. Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes (vgl. Kap. 3.2) Die zukünftige Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege (Straßen) wurde innerhalb des Plangebietes in den Berechnungshöhen des Außenwohnbereichs (2 m über Gelände, näherungsweise auch EG), 1. OG sowie 2. OG bzw. Dachgeschoss/Staffelgeschoss in Form von farbigen Lärmkarten für die Tages- und Nachtzeit dargestellt. Dabei wurde eine freie Schallausbreitung berücksichtigt. Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Mischgebiets (MI) mit den Berechnungsergebnissen wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte innerhalb der Tageszeit in allen Geschosshöhen in den überwiegenden Plangebietsbereichen eingehalten werden. Eine Ausnahme bildet hier der nördliche Plangebietsstreifen entlang der dort vorbeiführenden Bundesstraße 507, innerhalb dieses Bereiches sind Überschreitungen der Orientierungswerte vorwiegend um bis zu 5 db (vgl. rote Kennzeichnung) bzw. im Randbereich um bis zu 9 db zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in der vorgenannte Randbereich gemäß Bebauungsplan als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern [14] vorgesehen ist, sodass hier abstimmungsgemäß kein Wohnbereich (z. B. Außenwohnbereich) zu berücksichtigen ist. Innerhalb der Nachtzeit kann in allen Geschosshöhen mit einer Einhaltung der Orientierungswerte in der gesamten südlichen Plangebietshälfte gerechnet werden. Innerhalb der vorgesehenen Baugrenzen ist zur Nachtzeit in nördlicher Richtung auf dem Plangebiet mit einer Überschreitung um bis zu 5 db zu rechnen. Nördlich der Baugrenzen allerdings außerhalb der vorgesehenen Bebauung ( Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, s. o.) steigen die Überschreitungen in Richtung Bundesstraße an. In den Außenwohnbereichen (siehe u. a. auch obige Erläuterung zur Tageszeit) sind zwar Überschreitungen der Orientierungswerte zu erwarten, diese beziehen sich nahezu gänzlich auf den nördlichen Randbereich, welcher gemäß Bebauungsplan als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern vorgesehen ist. Die zu erwartenden

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