KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

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1 KRAMER Schalltechnik GmbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Bau- und Raumakustik / Bauphysik Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Benannte Messstelle nach 29b BImSchG Software-Entwicklung Schalltechnische Untersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Otto-Hahn-Straße der Bundesstadt Bonn, Ortsteil Buschdorf Bericht Nr /04 vom 19. August 2014 KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Telefon Telefax Internet info@kramer-schalltechnik.de 12Bonn BPlan Otto- Hahn-Straße Sch G.doc

2 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 2 von 54 Schalltechnische Untersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Otto-Hahn-Straße der Bundesstadt Bonn, Ortsteil Buschdorf Auftraggeber: Montana Wohnungsbau GmbH Aegidienberger Straße 29c Bad Honnef Auftrag vom: Bearbeiter: Jens-Uwe Schlüter Telefon: + 49 (22 41) Telefax: + 49 (22 41) ju.schlueter@kramer-schalltechnik.de Anschrift: KRAMER Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Bericht Nr.: /04 Bericht vom: 19. August 2014 Seitenzahl: 54 insgesamt 13 davon Anhang

3 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 3 von 54 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Beschreibung des Untersuchungsbereichs Verkehrsgeräuschsituation Berechnungsgrundlagen Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Berechnungsergebnisse Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN Schallminderungsmaßnahmen Planungsrechtliche Umsetzung Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Verkehrswegen Verkehrsgeräuschsituation durch neu zu errichtende öffentliche Verkehrswege Gewerbliche Geräuschsituation Beschreibung des Untersuchungsbereichs Immissionsorte Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Geräuschquellen und Einwirkzeiten Berechnung Immissionspegel Beurteilung der Geräuschsituation Zusammenfassung Anhang... 42

4 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 4 von 54 1 Aufgabenstellung Die Montana Wohnungsbau GmbH plant im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr Otto-Hahn-Straße der Bundesstadt Bonn die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes. Das Vorhaben befindet sich im Einwirkungsbereich von Verkehrsgeräuschquellen sowie gewerblicher Nutzungen. Nachfolgend soll die zu erwartende Geräuschsituation im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. Falls erforderlich, sind entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs Das Plangebiet befindet sich in Bonn im Stadtteil Buschdorf, südöstlich der Otto- Hahn-Straße. Hier sollen ca. 80 Wohneinheiten in Geschosswohnungsbau sowie ca. 80 Doppelhaushälften und ca. 35 Reihenhäuser entstehen. Dabei ist vorgesehen den Geschosswohnungsbau entlang der Otto-Hahn-Straße mit 3 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss zu realisieren. Der in der 2. Zeile weitere geplante Geschossbau, die ca. 80 Doppelhaushälften und die ca. 35 Reihenhäuser sollen mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem, geneigtem Dach ausgeführt werden. Das Plangebiet erhält eine ringähnliche Straße, welche seitens der Otto-Hahn-Straße erschlossen wird. Umgeben wird das Vorhaben von Straßen- und Schienenverkehrsquellen. Dabei sind hinsichtlich der Straßen im Fernbereich des Plangebietes die Autobahn A 555 zu nennen. Im Nahbereich liegen im Osten die Kölnstraße, im Nordwesten die Otto- Hahn-Straße und die Lärchenstraße sowie im Süden die Schlesienstraße und die Hans-Herter-Straße. Im Westen des Plangebietes befindet sich die 1-gleisige Bahnstrecke der Häfen und Güterverkehr Köln AG. Planungen sehen vor, neben dieser Gleisanlage eine 2-gleisige Weiterführung der Straßenbahnlinien 61 und 65 mit einer Haltestelle verlaufen zu lassen. Diese liegt etwa auf halber Strecke zwischen Otto- Hahn-Straße und Schlesienstraße. Für die Streckenführung der geplanten Straßenbahnverlängerung existieren zwei Entwürfe, wobei die Streckenführung des Entwurfs A südlich des Plangebietes nach Osten verläuft. Alternativ sieht der Entwurf B eine Weiterführung entlang der bestehenden Güterbahnlinie in südöstlicher Richtung vor und erst eine spätere, südlich der Schlesienstraße, Führung nach Osten. Im Rahmen erster Orientierungsberechnungen kristallisierte sich eine Überschreitung der entsprechenden Immissionsschutzanforderungen heraus. Somit wird in der weiteren Untersuchung eine Schallschutzwand mit 3 m Höhe entlang der westlichen, südöstlichen und z.t. östlichen Plangebietsgrenze berücksichtigt. Diese ist Bestandteil in allen hier betrachteten Berechnungen.

5 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 5 von 54 Gewerbliche Nutzungen existieren an der südlichen Seite des Plangebietes, dabei handelt es sich überwiegend um Lagerplätze. Den nächstgelegenen und schalltechnisch dominierenden Bereich stellt der Abschleppdienst Ernst Godau GmbH dar. Das westliche Areal dieser Fläche, nördlich der Schlesienstraße, wird als Parkplatz für Lastkraftwagen benutzt. Die östliche Gewerbefläche in Richtung Kölnstraße dient als Lager- und Parkplatzfläche. Hier lagern Fremdfirmen Ausrüstungen in Containern und kleinen Hallen. In diesem Bereich befindet sich auch ein Mitarbeiterparkplatz der Lastkraftwagenfahrer. Südwestlich des Plangebietes, ebenfalls nördlich der Schlesienstraße in einem kleinen Wäldchen befindet sich der Lagerplatz eines Schaustellerbetriebes, etwas weiter südwestlich betreibt eine überregionale Autoteile- und Reparaturkette eine Verkaufs- und Kfz-Werkstatt. Zwei weitere Gewerbebetriebe existieren südöstlich der Schlesienstraße. Hier handelt es sich um eine Kfz-Werkstatt und ein Betrieb für Kunstprägetechnik. Diese Betriebe haben ihren Zugang von der Straße am Paulusacker. Weitere Einzelheiten können den folgenden Bildern 2.1 bis 2.3 entnommen werden.

6 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 6 von 54 Bild 2.1: Übersichtsplan mit rot markiertem Bereich des Plangebietes in Bonn-Buschdorf, Maßstab 1:6.500

7 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 7 von 54 Bild 2.2: Entwurf Plangebiet Otto-Hahn-Straße in Bonn-Buschdorf (Stand: ), Maßstab ca. 1:2.600 Bild 2.3: Entwurf A (rotschwarze Linie); Entwurf B (blauschwarze Linie) Straßenbahnverlängerung der Linie 61 und Linie 65, Maßstab ca. 1:7.800

8 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 8 von 54 3 Verkehrsgeräuschsituation 3.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN [4], DIN ISO [7], der RLS-90 [5] und der Schall 03 [6]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: - Divergenz des Schallfeldes - Bodenabsorption - Luftabsorption - Reflexion an Hindernissen - Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner-Programm dienen: - ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. - die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN). - die Emissionspegel der Geräuschquellen. - die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Die geometrischen Daten werden gewonnen durch Digitalisierung, wobei die Koordinaten im allgemeinen auf das Gauß-Krüger-System bezogen werden. Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster mit 0,5 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Reflexionen werden gemäß RLS-90 [5] unter Ausschluss der Reflexionen am eigenen Gebäude berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind die Gebäude und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes farbig markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN 18005, Teil 2 [4] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 dem Plan überlagert.

9 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 9 von Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel L m,e, die auf einem Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach RLS-90 [5] und für den Schienenverkehr nach Schall 03 [6]. Die Angaben zum Verkehrsaufkommen stammen aus folgenden Quellen: Schienenverkehr: - Straßenbahnstrecke Linien 61 und 65, Stadtwerke Bonn (SWB), Zugzahlen (Mo - Fr) gemäß dem aktuellen Fahrplan (gültig ab ) an der Endhaltestelle Bonn-Koppenhagener Straße [12] und Informationen vom Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn [16]. Die Zuglänge wird als Doppeltraktion mit 56 m berücksichtigt - Güterverkehrstrecke der Häfen und Güterverkehr AG Köln - auf diesem Gleis findet zur Zeit kein Güterverkehr statt [17] und wird laut Veröffentlichung im Bundesanzeiger [21] stillgelegt. Straßenverkehr: - Bundesautobahn A 555, Straßenverkehrsdaten, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen, Fachcenter Vermessung/Straßeninformationssysteme, Straßenverkehrszählung 2010 [14]. - Kölnstraße, Lärchenstraße, Otto-Hahn-Straße, Schlesienstraße und Hans- Herter-Straße Verkehrsgutachten Bebauungsplan Nr Otto-Hahn- Straße der AB Stadtverkehr GbR Büro für Stadtverkehrsplanung [18]. - Busfahrplan der Linien 604 und 630, Stadtwerke Bonn (SWB), Buszahlen (Mo - Fr) gemäß dem aktuellen Fahrplan (gültig ab ) an der Haltestelle Bonn-Dellweg [13] Zur Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrszunahme wird für die A 555 ein Hochrechnungsfaktor von 2% für die letzten 2 Jahre berücksichtigt. Dies entspricht einer Schallpegelerhöhung von ca. 0,1. Weiterhin werden die ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten zur Tages- und Nachtzeit der berücksichtigten Straßen beachtet.

10 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 10 von 54 Tabelle 3.1: Schallemissionswerte, Straßenbahnstrecke 61 und 65 - Schienenverkehr nach Schall 03 Zugart/ Straßenbahn Zugzahl Tag / Nacht Zuglänge in m Scheibenbremsanteil in % Geschwindigkeit in km/h Einfluss der Fahrzeugart in Einfluss der Fahrbahnart in L m, E Tag / Nacht in S61 und S / ,6 / 54,4 Der Einfluss von Brücken, Bahnübergängen und Kurvenradien wird gemäß Schall 03 [6] mit den entsprechenden Zuschlägen berücksichtigt, diese sind jedoch in der vorstehenden Tabelle 3.1 noch nicht enthalten. Tabelle 3.2: Schallemissionswerte - Straßenverkehr nach RLS-90 Straße DTV stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht Lkw-Anteil Tag / Nacht Zul. Höchstgeschwindigkeit Tag / Nacht L m, E Tag / Nacht in Kfz/24 h in Kfz/h in % in km/h in Autobahn A 555 Teilbereich zwischen Höhe AK Bonn-Nord und ca. Allerstraße/Am Großen Maar (Richtung Köln) Autobahn A 555 ab ca. Höhe Allerstraße/Am Großen Maar (Richtung Köln) Autobahn A 555 Teilbereich zwischen Höhe Roisdorfer Straße und ca. Allerstraße/Am Großen Maar (Richtung Bonn) Autobahn A 555 Teilbereich zwischen Höhe ca. Allerstraße/Am Großen Maar und Schlesienstraße (Richtung Bonn) / 345 2,9 / 5,2 100 / 80 71,0 / 62, / 345 2,9 / 5,2 130 / ,6 / 66, / 345 2,9 / 5,2 120 / ,7 / 65, / 345 2,9 / 5,2 100 / 80 71,0 / 62,7

11 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 11 von 54 Straße DTV stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht Lkw-Anteil Tag / Nacht Zul. Höchstgeschwindigkeit Tag / Nacht L m, E Tag / Nacht in Kfz/24 h in Kfz/h in % in km/h in Autobahn A 555 Teilbereich zwischen Höhe Schlesienstraße und AK Bonn-Nord / 345 2,9 / 5,2 80 / 80 69,1 / 62,7 Kölnstraße / 104 4,9 / 6,1 50 / 50 62,2 / 54,6 Otto-Hahn-Straße östlich Lärchenstraße Otto-Hahn-Straße westlich Lärchenstraße Otto-Hahn-Straße westlich Lärchenstraße Otto-Hahn-Straße westlich Am Spielplatz ,0 / 46,1 2,2 / 4,3 50 / 50 56,4 / 50, ,6 / 40,1 2,5 / 4,3 50 /50 56,0 / 49, ,6 / 40,1 4,7 / 4,9 50 / 50 57,2 / 49, ,6 / 40,1 4,7 / 4,9 30 / 30 54,7 / 47,4 Lärchenstraße ,8 / 7,5 11,9 / 26,7 30 / 30 49,8 / 47,8 Schlesienstraße östlich Hans-Herter-Straße Schlesienstraße westlich Hans-Herter-Straße ,8 / 87,8 10 1) / 3 1) 50 / 50 62,6 / 52, ,2 / 73,4 10 1) / 3 1) 50 / 50 61,8 / 51,6 Hans-Herter-Straße ,2 / 9,0 10 1) / 3 1) 50 / 50 52,7 / 42,5 1) Gemeindestraße gemäß RLS-90 Es wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittermastixasphalt ausgegangen. Die Pegelerhöhung von 0,1 aufgrund der aus Sicherheitsgründen berücksichtigten angesetzten Verkehrszunahme von 2% für die Autobahn A 555 ist in der Tabelle 3.2 nicht enthalten. 3.3 Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Geräuschsituation durch die Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene für die Bahntrassenführung Entwurf A und Entwurf B) erfolgt für die charakteristischen Berechnungshöhen 2,0 m und 8,4 m was etwa dem Erdgeschoss (Außenwohnbereich) und dem 2. Obergeschoss entspricht. In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel L r durch die Gesamtverkehrsgeräusche (Straße und Schiene) dargestellt:

12 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 12 von 54 Lärmkarte 3.1.T/N: Lärmkarte 3.2.T/N: Lärmkarte 3.3.T/N: Lärmkarte 3.4.T/N: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf A) zur Tageszeit / Nachtzeit, Berechnungshöhe 2,0 m (EG/Außenwohnbereich) mit 3 m Schallschutzwand Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf A) zur Tageszeit / Nachtzeit, Berechnungshöhe 8,4 m (2. OG/DG) mit 3 m Schallschutzwand Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf B) zur Tageszeit / Nachtzeit, Berechnungshöhe 2,0 m (EG/Außenwohnbereich) mit 3 m Schallschutzwand Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf B) zur Tageszeit / Nachtzeit, 8,4 m (2. OG/DG) mit 3 m Schallschutzwand

13 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 13 von >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.1.T: Beurteilungspegel (L r ) der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf A) zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich) mit 3 m Schallschutzwand (rote Linie), Maßstab 1: >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.1.N: Beurteilungspegel (L r ) der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf A) zur Nachtzeit im EG (Außenwohnbereich) mit 3 m Schallschutzwand (rote Linie), Maßstab 1:2.300

14 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 14 von >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.2.T: Beurteilungspegel (L r ) der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf A) zur Tageszeit im 2. OG mit 3 m Schallschutzwand (rote Linie), Maßstab >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.2.N: Beurteilungspegel (L r ) der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf A) zur Nachtzeit im 2. OG mit 3 m Schallschutzwand (rote Linie), Maßstab 1:2.300

15 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 15 von >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.3.T: Beurteilungspegel (L r ) der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf B) zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich) mit 3 m Schallschutzwand (rote Linie), Maßstab 1: >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.3.N: Beurteilungspegel (L r ) der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf B) zur Nachtzeit im EG (Außenwohnbereich) mit 3 m Schallschutzwand (rote Linie), Maßstab 1:2.300

16 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 16 von >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.4.T: Beurteilungspegel (L r ) der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf B) zur Tageszeit im 2. OG mit 3 m Schallschutzwand (rote Linie), Maßstab >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.4.N: Beurteilungspegel (L r ) der Verkehrsgeräusche (Bahntrasse Entwurf B) zur Nachtzeit im 2. OG mit 3 m Schallschutzwand (rote Linie), Maßstab 1:2.300

17 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 17 von Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN Im Beiblatt 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau" [4] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d.h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche: Tabelle 3.3: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 (Auszug) Gebietsausweisung Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche in bzw. Nutzung tags nachts WA-Gebiete Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (Lärmkarten 3.1.T bis 3.4.N) wird ersichtlich: Straßen- und Schienenverkehr (Lärmkarten 3.1.T bis 3.4.N): Beim Bahntrassenverlauf des Entwurfs A im Bereich der EGs werden die Orientierungswerte zur Tageszeit an fast allen Fassaden der Gebäude im Planbereich eingehalten. Überschreitungen zur Tageszeit treten an den Nord-, Ost- und Westfassaden der ersten Gebäudereihe an der Otto-Hahn-Straße und den Südfassaden der Gebäude im südlichen Plangebiet auf. Im Bereich des 2. Obergeschosses werden die Orientierungswerte zur Tageszeit an den Nord-, West- und Südfassaden zum Aussenbereich des Plangebietes überschritten mit Ausnahme einiger Gebäude bzw. Fassaden im östlichen und inneren, südlichem Plangebiet (braune Farbkennung). Zur Nachtzeit werden die Orientierungswerte beim Entwurf A im Bereich der EGs im inneren Plangebiet eingehalten (dunkelgrüne Farbkennung). In den Außenbereichen des Plangebietes werden sie überschritten. Im Bereich des 2. OGs werden die Orientierungswerte zur Nachtzeit überwiegend im gesamten Plangebiet ebenfalls an den Außenbereichen überschritten. Im inneren Plangebiet und an den nach innen gewandten Fassaden werden die Orientierungswerte (dunkelgrüne Farbkennung) z.t. eingehalten. Beim Bahntrassenverlauf des Entwurfs B wird der Orientierungswert zur Tageszeit im überwiegendem Bereich des Plangebietes im Bereich der EGs eingehalten. Über-

18 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 18 von 54 schreitungen findet man hier an den Nord-, Ost- und Südfassaden der Gebäude an der Otto-Hahn-Straße. Im Bereich des 2. OGs werden die Orientierungswerte zur Tageszeit im inneren Plangebiet eingehalten. Die Überschreitungen sind an den nach außen vom Plangebiet gerichteten Fassaden der nördlichen, westlichen und südlichen Randbebauung. Zur Nachtzeit werden die Orientierungswerte im Bereich der EGs beim Entwurf B an den Gebäuden im überwiegenden Teil des inneren Plangebietes eingehalten. Überschreitungen sind hier an den Fassaden der Gebäude entlang der Otto-Hahn-Straße, mit Ausnahme der Südfassaden. Ebenfalls Überschreitungen ergeben sich an den Fassaden der Gebäude die in Richtung der Schienen liegen und an den Südostfassaden der Gebäude im südöstlichen Plangebiet. Im Bereich der des 2. OGs werden die Orientierungswerte fast im gesamten Plangebiet überschritten. Hier wird nur an einigen Fassaden im inneren, nördlichen Bereich des Plangebietes die Orientierungswerte eingehalten. In den möglichen Außenwohnbereichen der Wohngebäude für die Bahntrassenführung Entwurf A und B wird der Orientierungswert am Tage im überwiegenden Bereich des Plangebietes eingehalten. Überschreitungen treten an den Fassaden der geplanten Bebauung an der Otto-Hahn-Straße auf. Aus planungsrechtlicher Sicht werden Pegel unter 60 [19] im Einwirkungsbereich von Verkehrswegen noch für zumutbar gehalten (vgl. Lärmkarte 3.1.T und. Lärmkarte 3.3.T, orange Farbmarkierung, Pegel < 60 ). Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben in den Lärmkarten folgende Kennfarben: WA-Gebiete tags: orange, rot und dunkelrot nachts: gelb, braun, orange und rot

19 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 19 von Schallminderungsmaßnahmen Wegen den festgestellten Überschreitungen (Straße und Schiene) der Orientierungswerte sind entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich Aktive Schallschutzmaßnahmen Aktive Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel die Verkehrsgeräusche innerhalb des Plangebietes wirkungsvoll abzuschirmen sind in Form einer 3 m hohen Schallschutzwand bereits berücksichtigt worden und zeigen, dass sich die Außenwohnbereiche auch in Richtung der geplanten, schalltechnisch ungünstigere Straßenbahntrasse Entwurf A überwiegend realisieren lassen. Im Entwurf B wird der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) zur Tageszeit fast im gesamten Plangebiet eingehalten. Im folgenden Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [8] ausgelegt, die den erforderlichen Schallschutz für schutzbedürftige Nutzungen in den Gebäuden sicherstellen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Es wird die Festsetzung so genannter Lärmpegelbereiche (z. B. nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) empfohlen. Dazu sind gemäß DIN 4109 [8] zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Die "maßgeblichen Außenlärmpegel" sind die errechneten Beurteilungspegel zur Tageszeit zu denen gemäß DIN 4109 [8] ein Zuschlag von 3 hinzuzufügen ist (Ermittlung des "maßgeblichen Außenlärmpegels"). Tabelle 3.4 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [8].

20 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 20 von 54 Tabelle 3.4: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Tageszeit in Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w, res des Außenbauteils in Büroräume und ähnliches* I II III IV V VI ** VII > 80 ** ** 50 * Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist ** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche für das Plangebiet ermittelt und die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche II bis IV in den Lärmkarten 3.1.LPB bis 3.6.LPB grafisch dargestellt. Im Bebauungsplan sollte eine flächenmäßige Darstellung erfolgen (vgl. weiße Punktlinien). Dabei basieren die Lärmpegelbereiche auf der Geräuschsituation der Straßen- und Schienenfrequentierung. Der Lärmpegelbereich III (rote Farbkennung) bedingt bei Neubauten nur leicht erhöhte Anforderungen (vgl. Tabelle 3.5).

21 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 21 von 54 III I II III II IV V VI VII KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.1.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Straßen- und Schienenverkehr (Bahntrasse Entwurf A, EG mit 3 m hohe Schallschutzwand), Maßstab 1:3.000

22 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 22 von 54 I II III IV V II VI VII III KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.2.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Straßen- und Schienenverkehr (Bahntrasse Entwurf A, 2. OG mit 3 m hohe Schallschutzwand), Maßstab 1:3.000

23 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 23 von 54 I II III II IV V VI VII III KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.3.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Straßen- und Schienenverkehr (Bahntrasse Entwurf A, 4. OG ohne 3 m hohe Schallschutzwand), Maßstab 1:3.000

24 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 24 von 54 III I II III IV II V VI VII KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.4.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Straßen- und Schienenverkehr (Bahntrasse Entwurf B, EG mit 3 m hohe Schallschutzwand), Maßstab 1:3.000

25 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 25 von 54 III I II III IV II V VI VII KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.5.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Straßen- und Schienenverkehr (Bahntrasse Entwurf B, 2. OG mit 3 m hohe Schallschutzwand), Maßstab 1:3.000

26 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 26 von 54 III I II III IV II V VI VII KRAMER Schalltechnik GmbH Lärmkarte 3.6.LPB: Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, Straßen- und Schienenverkehr (Bahntrasse Entwurf B, 4. OG ohne 3 m hohe Schallschutzwand), Maßstab 1:3.000

27 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 27 von 54 Anhand des Lärmpegelbereiches können im konkreten Einzelfall (z.b. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [8], Tabelle 8-10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach und Fensterkombinationen ermittelt werden Konkrete Ausführungsbeispiele für bestimmte Raumarten Bei passivem Schallschutz für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %) sind die in Tabelle 3.5 beispielhaft aufgezeigten Anforderungen zu stellen, soweit sie über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster) hinausgehen. Die Angaben sind im Allgemeinen nicht für Festsetzung im Bebauungsplan geeignet, sie sollen nur den abstrakten Begriff Lärmpegelbereich konkretisieren.

28 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 28 von 54 Tabelle 3.5: Konkrete Ausführungsbeispiele für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen Lärmpegelbereich Farbkennung Betrifft folgende Bereiche der Bauflächen Anforderungen für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %), die über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster) hinausgehen: Außenwände Fenster, Fenstertüren Dächer ausgebauter Dachgeschosse I braun kommt hier nicht vor Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten standardmäßigen Bauausführungen hinausgehen. II orange Dies betrifft beim Entwurf A die Häuser im inneren, östlichen Bereich. Beim Entwurf B, betrifft dies fast alle Häuser ab der 2. Gebäudereihe von der Otto-Hahn-Straße aus betrachtet. III rot Dies betrifft beim Entwurf A überwiegend die Nord-, Ost-, Süd- und Westfassaden der Häuser an der Otto-Hahn-Straße sowie die zur geplanten Straßenbahntrasse gerichteten Fassaden der 1. Gebäudereihe im Westen. Beim Entwurf B betrifft dies die Nord-, Ost-, Süd- und Westfassaden der Gebäude entlang der Otto- Hahn-Straße. Die Westfassaden der am westlichen Plangebiet entlang der geplanten Straßenbahntrasse liegenden Gebäude Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten standardmäßigen Bauausführungen hinausgehen. Keine weitergehenden Anforderungen Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen hinaus gehen (Schallschutzklasse 2 nach [9]) Falls nicht massiv ausgeführt, ist ein bewertetes Schalldämm-Maß Rw,P 40 erforderlich Ausführungsbeispiel: Dacheindeckung auf Querlattung, Unterspannbahn, 60 mm Faserdämmstoffe, unterseitige Spanplatten oder Gipskarton mit 12 mm und 10 kg/m² auf Zwischenlattung III IV dunkelrot Dies betrifft überwiegend beim Entwurf A und B die Fassaden des Gebäudes an der Keine weitergehenden Anforderungen Schallschutzklasse 3 nach [9], bei der Bestellung sollte ein Prüfzeugnis mit Falls nicht massiv ausgeführt, ist ein bewertetes Schalldämm-Maß Rw,P 45 erforderlich Ausführungsbeispiel:

29 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 29 von 54 Lärmpegelbereich Farbkennung Betrifft folgende Bereiche der Bauflächen nordwestlichen Ecke des Plangebietes an der Otto-Hahn- Straße. V purpur Betrifft hier keine Fassaden Anforderungen für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %), die über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster) hinausgehen: Außenwände Fenster, Fenstertüren Rw,P 37 vorausgesetzt werden Einzelauslegung nach [8, 9] VI blau kommt hier nicht vor Einzelauslegung nach [8, 9] VII dunkelblau kommt hier nicht vor Einzelauslegung nach [8, 9] Dächer ausgebauter Dachgeschosse Dacheindeckung mit Anforderungen an die Dichtheit (z.b. Falzdachziegel bzw. Betondachsteine, nicht verfalzte Dachziegel bzw. Dachsteine in Mörtelbettung, Faserzementplatten auf Rauspund 20 mm), Unterspannbahn, 60 mm Faserdämmstoffe, unterseitige Spanplatten oder Gipskarton mit 12 mm und 10 kg/m² auf Zwischenlattung Für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %) gelten jeweils die Anforderungen des nächst höheren Bereichs (z.b. gelten dann im Lärmpegelbereich III die für den Lärmpegelbereich IV vorstehend aufgeführten Anforderungen) Für Büronutzungen mit üblichen Bauausführungen (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis 50 %) gelten jeweils die Anforderungen des nächst niedrigeren Bereichs (z.b. gelten für Büronutzungen im Lärmpegelbereich IV die für den Lärmpegelbereich III vorstehend aufgeführten Anforderungen) III Hinweise zur Lüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine "Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur unzureichend lösbar sind. Allgemein wird deshalb empfohlen, zumindest an Schlafräumen, vor denen nachts Beurteilungspegel von 45 überschritten werden, den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen (ab gelber Farbkennung in den Lärmkarten zur Nachtzeit), allerdings ab dem Lärmpegelbereich IV sollte dies zwingend vorgeschrieben werden. Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können VDI 2719 [9] und DIN 4109 [8] entnommen werden.

30 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 30 von Planungsrechtliche Umsetzung Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen sollten die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche II bis IV nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (s. Kapitel 3.5) festgesetzt werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich nach DIN 4109 und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf. R w, res in ) der Außenbauteile entsprechend Tabelle 3.4 im Bebauungsplan angegeben werden. Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Baugenehmigungsverfahren bei dem Nachweis einer tatsächlichen geringeren Geräuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen werden kann. Beispielsweise kann an einer Gebäuderückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes selbst ein niedrigerer Lärmpegel erreicht werden. Ab dem Lärmpegelbereich IV sollte der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen an Schlaf- und Ruheräumen zwingend vorgeschrieben werden (vgl. Kapitel ). 3.7 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Verkehrswegen Im Zusammenhang mit der geplanten Wohnbebauung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr Otto-Hahn-Straße in Bonn-Buschdorf ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets zu bewerten. Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen (u.a. Otto-Hahn-Straße) kann in Anlehnung an die 16. BImSchV [3] beurteilt werden. Beurteilung Danach sind bei dem hier zu erwartenden Verkehrsaufkommen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Straßen wegen bereits vorhandener Verkehrsbelastungen (z.b. Otto-Hahn-Straße) nur Veränderungen der Verkehrsgeräuschsituation deutlich unterhalb des Relevanzkriteriums von 3 zu erwarten. 3.8 Verkehrsgeräuschsituation durch neu zu errichtende öffentliche Verkehrswege Einen Straßenneubau im Sinne der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV [3]) stellt die Anbindung an die Otto-Hahn-Straße dar. Diese wird hier wie eine öffentliche Straße behandelt.

31 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 31 von 54 Nach der 16. BImSchV [3] dürfen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen die Immissionsgrenzwerte der Tabelle 3.6 nicht überschritten werden. Tabelle 3.6: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Gebietsausweisung / Schutzbedürftigkeit An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten Immissionsgrenzwerte in tags nachts In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten In Gewerbegebieten Beurteilung Angesichts der zu erwartenden Verkehrsmengen im Einwirkungsbereich der Erschließungsstraße werden die entsprechenden Grenzwerte der 16. BImSchV [3] eingehalten. Eine Anspruchsberechtigung für Lärmschutz ist damit nicht gegeben. 4 Gewerbliche Geräuschsituation 4.1 Beschreibung des Untersuchungsbereichs Südlich des Plangebiets befinden sich Gewerbeflächen. Den größten und nächstgelegenen Bereich stellt die südöstliche Lagerfläche der Firma Ernst Godau Abschleppdienst GmbH an der Kölnstraße 601 dar. Dieser Platz wird unterschiedlich genutzt. So wird der östliche Bereich an der Kölnstraße überwiegend als Lagerplatz von Fremdfirmen genutzt, die dort in aufgestellten Containern und kleinen Hallen sowie auf den Freiflächen Baugeräte, Kfz-Teile, Anhänger etc. lagern. Im Anschluss an diesen Bereich befindet sich ein Pkw-Parkplatz mit ca. 70 Stellplätzen. Dieser Parkbereich ist für die Mitarbeiter einer Spedition bestimmt, die mit den auf dem westlichen Lagerbereich abgestellten LKWs ihre Touren bedienen. Der übrige Bereich dieses Lagerplatzes wird zur Lagerung von Altautos genutzt. Das gesamte Areal ist mit einer ca. 2 m hohen Schutzwand, die aus Containern und unterschiedlichen Platten errichtet ist, umgeben. An der Schlesienstraße 590, gegenüber der Hans-Herter- Straße befindet sich eine A.T.U Filiale mit Kfz-Reparaturwerkstatt und Verkaufsraum. In der Straße Am Paulusacker 4 südöstlich des Plangebietes existiert die Lkw- und Kfz-Werkstatt Friedrich Kussmaul und Am Paulusacker 8 die Firma Gimbel Prägetechnik GmbH.

32 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 32 von 54 Die Immissionsorte im Plangebiet sind von Osten nach Westen nummeriert, da hier noch keine Straßennamen festgelegt wurden. Einzelheiten können den folgenden Bildern 4.1 und 4.2 entnommen werden. KRAMER Schalltechnik GmbH A C Plangebiet C B Bild 4.1: Übersichtsplan des Lagerplatzes der Firma Godau in Bonn - Buschdorf, Maßstab 1:3.500 mit: A: Pkw-Parkplatz B: Lkw-Parkplatz C: Lagerflächen rote Linie : Schallschutzwand 3 m, Schutzwand 2 m

33 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 33 von 54 IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 Bild 4.2: Übersichtsplan mit Immissionsorten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr Otto-Hahn-Straße der Bundesstadt Bonn, Maßstab 1: Immissionsorte Für die Berechnung und Beurteilung der Geräuschsituation werden die den Gewerbebetrieben nächstgelegenen im Plangebiet gelegenen Gebäude ausgewählt (maßgebliche Immissionsorte nach TA Lärm). Die Lage der einzelnen Immissionsorte kann dem Bild 4.2 entnommen werden. Tabelle 4.1: Immissionsorte mit Bezugshöhe und Gebietsausweisung Immissionsort Bezugshöhe Schutzanspruch/ Gebietsausweisung IO 1 2. OG Allgemeines Wohngebiet IO 2 2. OG Allgemeines Wohngebiet IO 3 2. OG Allgemeines Wohngebiet IO 4 2. OG Allgemeines Wohngebiet IO 5 2. OG Allgemeines Wohngebiet 4.3 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Die Geräuschsituation der Gewerbebetriebe wird nach TA Lärm [2] beurteilt. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Beurteilungszeiträume Tag von Uhr bis Uhr sowie Nacht von Uhr bis Uhr (bzw. die lauteste Nacht-

34 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 34 von 54 stunde) und gelten für die Gesamtbelastung eines Immissionsortes durch Anlagen im Sinne der TA Lärm [2]. Tabelle 4.2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden (Plangebietseinstufung gelb gekennzeichnet) Gebietsausweisung bzw. Nutzung Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm in tags nachts Industriegebiete (GI) Gewerbegebiete (GE) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS) Reine Wohngebiete (WR) Kurgebiete, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen nicht um mehr als 30 am Tage und 20 zur Nachtzeit überschritten werden. 4.4 Geräuschquellen, Einwirkzeiten und Schallemissionswerte Die für die Geräuschemission relevanten Quellen der Gewerbebetriebe lassen sich wie folgt unterteilen: Spedition auf dem Bereich der Autoverwertung Godau: - 70 Pkw-Parkplätze mit jeweils einer Pkw-An- und Abfahrt in der Zeit von ca Uhr bis Uhr an Werktagen. Dies bedeutet einen 2-fachen Umschlag pro Stellplatz als Maximalbetrachtung und entspricht 140 Pkw- Bewegungen Lkw-Parkplätze mit jeweils einer Lkw-An- und Abfahrt in der Zeit von ca Uhr bis Uhr an Werktagen. Dies bedeutet einen 2-fachen Umschlag pro Stellplatz als Maximalbetrachtung und entspricht 120 Lkw- Bewegungen mit schwerem Lkw (40 t).

35 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 35 von 54 Abschleppdienst Godau: - 10 Pkw-An- und Abfahrten innerhalb der Öffnungszeit von Uhr bis Uhr an Werktagen. Dies bedeutet 20 Pkw-Bewegungen. - 3 Anlieferungen von Altautos zur Tageszeit an Werktagen zwischen Uhr und Uhr mit Abschleppwagen Lkw (7,5 t). - 1,5 Stunden pro Tag Ausbesserungsarbeiten des Untergrundes mit einem Radlader auf der mittleren und westlichen Fläche des Lagerplatzes. Je Lkw werden 2 Minuten Standlaufzeit angesetzt. Hinsichtlich des Pkw- und Lkw-Parkplatzes wird der Schallemissionspegel gemäß Parkplatzlärmstudie [15] ermittelt. Für die weiteren oben aufgeführten Gewerbebetriebe wird die Studie Handwerk und Wohnen [20] betrachtet, die Informationen zu Schalldruckpegeln in Abhängigkeit von der Entfernung von verschiedenartigen Betrieben liefert. So wird für Kfz- Werkstätten mit 13 bis 49 Mitarbeitern in einem Abstand von 75 m und für Kfz- Werkstätten bis 12 Mitarbeitern in einem Abstand von ca. 50 m ein äquivalenter Dauerschallpegel zur Tageszeit von ca. L Aeq 45 angegeben. Für einen Metallbaubetrieb (hier Prägebetrieb) bis zu 12 Mitarbeiter wird für einen äquivalenter Dauerschallpegel zur Tageszeit von L Aeq 45 eine Entfernung von 75 m ausgewiesen. Dabei bezieht sich die Entfernungsangabe auf die schalltechnisch, ungünstige Position zu den Quellen, wie z.b. offene Hallentore. Da hier die Abstände zwischen den Betrieben und der geplanten Wohnbebauung im Süden zwischen 140 m und 175 m liegen, kann davon ausgegangen werden, dass deren Beurteilungspegel mehr als 10 unter dem maßgebenden Immissionsrichtwert (WA) liegt und somit nicht beurteilungsrelevant sind. Weitere Einzelheiten können dem akustischen Modell im Anhang B2 und den Ausgangsspektren im Anhang B3 entnommen werden. 4.5 Berechnung der Immissionspegel Die Berechnung der Immissionspegel gemäß TA Lärm [2] in Verbindung mit DIN ISO [7] zur Tageszeit ist aus dem Anhang B für die Immissionsorte IO 1 bis IO 5 ersichtlich. Die Nachtzeit findet hier keine Berücksichtigung, da für die betrachtete Gewerbefläche kein Nachtbetrieb vorgesehen ist. Alle Berechnungsgrundlagen, das digitale Berechnungsmodell und Angaben zur Prognosesicherheit sind im Anhang B aufgeführt.

36 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 36 von 54 Die bereits zeitlich beurteilten Immissionspegel (werktags) durch alle relevanten Geräuschquellen im Zusammenhang mit den bestehenden Gewerbebetrieben betragen an den maßgeblichen Immissionsorten: Tabelle 4.3: Immissionspegel zeitlich beurteilt an Werktagen Immissionsort Immissionspegel Tag in IO 1 51,5 IO 2 50,8 IO 3 50,4 IO 4 49,1 IO 5 46,3 4.6 Beurteilung der Geräuschsituation Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilung einer Geräuschsituation nach TA Lärm [2] erfordert die Bildung von Beurteilungspegeln und den Vergleich der Beurteilungspegel mit den maßgeblichen Immissionsrichtwerten. Zusätzlich ist das Spitzenpegelkriterium auf Erfüllung zu überprüfen. Die Bildung der Beurteilungspegel geschieht mit folgenden Ansätzen: Zeitliche Bewertung Durch die zeitliche Bewertung wird berücksichtigt, dass die einzelnen Geräusche in den Beurteilungszeiträumen nur zeitweise einwirken. Damit werden die Immissionspegel auf die zeitlichen Mittelungspegel der Geräusche im Beurteilungszeitraum umgerechnet (Tag, Nacht bzw. lauteste Nachtstunde). Die zeitliche Bewertung erfolgte bereits im Rahmen der Ausbreitungsrechnung durch Bezug auf die für die jeweiligen Quellen relevanten Einwirkzeiten auf die einzelnen Bezugszeiträume. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Bei Geräuscheinwirkungen in der Zeit von Uhr und Uhr an Werktagen sowie Uhr, Uhr und Uhr an Sonn- und Feiertagen ist die erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag von 6 zu den jeweiligen Mittelungspegeln der Teilzeiten zu berücksichtigen, in denen die

37 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 37 von 54 Anlagengeräusche auftreten. Der Zuschlag gilt nicht für MK-, MD-, MI-, GE- und GI- Gebiete. Durch den Betrieb der Spedition innerhalb der Ruhezeit zwischen Uhr an Werktagen wird hier ein Zuschlag von 1,0 angesetzt. Zuschlag für Einzeltöne Wenn sich aus dem Anlagengeräusch mindestens ein Einzelton deutlich hörbar heraushebt, ist die dadurch hervorgerufene erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag zu dem jeweiligen Mittelungspegel der dafür infrage kommenden Teilzeiten zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag beträgt je nach Auffälligkeit des Tons 3 oder 6. Ein Zuschlag ist hier nicht erforderlich und wird nicht angesetzt. Zuschlag für Impulse Nach TA Lärm ist bei Messungen der äquivalente Dauerschallpegel L Aeq zu bestimmen und ggf. ein Zuschlag für Impulse hinzuzufügen. Der Zuschlag beträgt nach Auffälligkeit der Impulse 3 oder 6 oder wird aus der Differenz L AFTeq - L Aeq ermittelt. Ein Zuschlag ist bereits in den Schallemissionswerten ausreichend berücksichtigt Beurteilung In der nachfolgenden Tabelle werden die ermittelten Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche aufgeführt und mit den Immissionsrichtwerten aus Kapitel 4.3 verglichen. Tabelle 4.5: Beurteilungspegel durch die bestehenden Gewerbebetriebe zur Tageszeit an Werktagen und Immissionsrichtwertvergleich Immissionsorte (IO) Beurteilungspegel Tag in Immissionsrichtwert Tag in Überschreitung Tag IO keine IO keine IO keine IO keine IO keine

38 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 38 von 54 Spitzenpegelkriterium nach TA Lärm Kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse, die den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 überschreiten, sind anhand der Ansätze für Maximalpegel (Lkw) gemäß Parkplatzlärmstudie [15] bei den vorliegenden Abständen auszuschließen Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung nach TA Lärm An Immissionsorten, an denen noch andere Anlagen im Sinne der TA Lärm [2] einwirken können (Vorbelastung), ist für die hier untersuchten Betriebe (Zusatzbelastung, hier Abschleppdienst, Spedition mit Parkplätzen) eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte notwendig, damit die zukünftige Gesamtgeräuschsituation durch Anlagen im Sinne der TA Lärm (Gesamtbelastung) ebenfalls die Immissionsrichtwerte einhält. Die Betrachtung der Vorbelastung kann gemäß TA Lärm [2] entfallen, wenn unter alleiniger Berücksichtigung der Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 unterschritten werden. Dieses ist hier an den Immissionsorten IO 1 bis IO 4 zur Tageszeit nicht gegeben, wodurch eine weiterführende Untersuchung bezüglich einer Vorbelastung mit Ausnahme des Immissionsortes IO 5 zur Tageszeit vorgenommen wird. Zur Tageszeit ist an den Immissionsorten IO 1 bis IO 4 keine relevante Vorbelastung zu erwarten. Dies wurde im Rahmen der Betrachtung der Studie Handwerk und Wohnen [20] gezeigt (vgl. Kapitel 4.4). Da auf Grund der Entfernungen der Betriebe zu den betrachteten Immissionsorten ein Immissionsrichtwertanteil von mehr als 10 unter dem Immissionsrichtwert zu erwarten ist, kann dieser von den nächstgelegenen Betrieben voll ausgeschöpft werden. 5 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrs- und Gewerbegeräuschsituation im Rahmen des Bebauungsplans Nr Otto-Hahn-Straße der Bundesstadt Bonn untersucht. Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes Die Verkehrsgeräuschsituation durch den Verkehr (Straße und Schiene) ist berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten für die charakteristischen Geschosshöhen von 2,0 m (Erdgeschoss/Außenwohnbereich) und 8,4 m (2. Obergeschoss/Dachgeschoss) zur Tages- und Nachtzeit dargestellt worden.

39 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 39 von 54 Bei einer Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" resultiert nachstehendes: Straßen- und Schienenverkehr : Beim Bahntrassenverlauf des Entwurfs A im Bereich der EGs werden die Orientierungswerte zur Tageszeit an fast allen Fassaden der Gebäude im Planbereich eingehalten. Überschreitungen zur Tageszeit treten an den Nord-, Ost- und Westfassaden der ersten Gebäudereihe an der Otto-Hahn-Straße und den Südfassaden der Gebäude im südlichen Plangebiet auf. Im Bereich des 2. Obergeschosses werden die Orientierungswerte zur Tageszeit an den Nord-, West- und Südfassaden zum Außenbereich des Plangebietes überschritten mit Ausnahme einiger Gebäude bzw. Fassaden im östlichen und inneren, südlichem Plangebiet (braune Farbkennung). Zur Nachtzeit werden die Orientierungswerte beim Entwurf A im Bereich der EGs im inneren Plangebiet eingehalten (dunkelgrüne Farbkennung). In den Außenbereichen des Plangebietes werden sie überschritten. Im Bereich des 2. OGs werden die Orientierungswerte zur Nachtzeit überwiegend im gesamten Plangebiet ebenfalls an den Außenbereichen überschritten. Im inneren Plangebiet und an den nach innen gewandten Fassaden werden die Orientierungswerte (dunkelgrüne Farbkennung) z.t. eingehalten. Beim Bahntrassenverlauf des Entwurfs B wird der Orientierungswert zur Tageszeit im überwiegendem Bereich des Plangebietes im Bereich der EGs eingehalten. Überschreitungen findet man hier an den Nord-, Ost- und Südfassaden der Gebäude an der Otto-Hahn-Straße. Im Bereich des 2. OGs werden die Orientierungswerte zur Tageszeit im inneren Plangebiet eingehalten. Die Überschreitungen sind an den nach außen vom Plangebiet gerichteten Fassaden der nördlichen, westlichen und südlichen Randbebauung. Zur Nachtzeit werden die Orientierungswerte im Bereich der EGs beim Entwurf B an den Gebäuden im überwiegenden Teil des inneren Plangebietes eingehalten. Überschreitungen sind hier an den Fassaden der Gebäude entlang der Otto-Hahn-Straße, mit Ausnahme der Südfassaden. Ebenfalls Überschreitungen ergeben sich an den Fassaden der Gebäude die in Richtung der Schienen liegen und an den Südostfassaden der Gebäude im südöstlichen Plangebiet. Im Bereich des 2. OGs werden die Orientierungswerte fast im gesamten Plangebiet überschritten. Hier wird nur an einigen Fassaden im inneren, nördlichen Bereich des Plangebietes die Orientierungswerte eingehalten. In den möglichen Außenwohnbereichen der Wohngebäude für die Bahntrassenführung Entwurf A und B wird der Orientierungswert am Tage im überwiegenden Be-

40 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 40 von 54 reich des Plangebietes eingehalten. Überschreitungen treten an den Fassaden der geplanten Bebauung an der Otto-Hahn-Straße auf. Aus planungsrechtlicher Sicht werden Pegel unter 60 im Einwirkungsbereich von Verkehrswegen noch für zumutbar gehalten (vgl. Lärmkarte 3.1.T und. Lärmkarte 3.3.T, orange Farbmarkierung, Pegel < 60 ). Aktive Schallschutzmaßnahmen sind bereits in Form einer 3 m hohen Schallschutzwand bereits ausreichend berücksichtigt. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden wurden zusätzlich passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luft-schalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen nach DIN 4109 ausgelegt. Da nur die berechneten Außengeräuschpegel konkret vorliegen, empfiehlt sich die Kennzeichnung so genannter Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan. Diese sind in der Lärmkarten 3.1.LPB bis 3.4.LPB dargestellt. Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan sollten die hier vorkommende Lärmpegelbereich II bis IV nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB flächenmäßig festgesetzt werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf. R w, res in ) der Außenbauteile im Bebauungsplan angegeben werden. Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Baugenehmigungsverfahren bei dem Nachweis einer tatsächlichen geringeren Geräuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen werden kann. Beispielsweise kann an einer Gebäuderückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes selbst ein niedrigerer Lärmpegel erreicht werden. Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können VDI 2719 und DIN 4109 entnommen werden. Ab dem Lärmpegelbereich IV sollte der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen an Schlafund Ruheräumen zwingend vorgeschrieben werden. Verkehrsgeräuschsituation außerhalb des Plangebietes Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf bestehenden öffentlichen Verkehrswegen Im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Otto-Hahn-Straße der Stadt Bundesstadt Bonn ist eine relevante Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf vorhandenen öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebietes im Sinne der

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