SCHULRUND- SCHREIBEN FERIENTHEMA SCHULE SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung

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1 SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN Vorwort: Ferienthema Schule S 1 und 2 Personalvertretung Herzlich willkommen allen neuen Kolleg/innen S 2 Alles Gute allen neu ernannten Schulleiter/innen S 2 Ausschreibung von Leiterstellen S 3 Informationen für das neue Schuljahr S 4 Schulforum- Klassenforum S 5 Abos für das Tiroler Landestheater S 5 Gewerkschaft Interpädagogica 2011 S 5 Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: goed-aps@aps-tirol.at FERIENTHEMA SCHULE Schulschluss, Ferien und Schulbeginn sind Zeiten, in denen sich die Medien mit Hingabe und meist besonders objektiv dem Thema Schule widmen. Wie langweilig wäre ein Schulschluss ohne Feriendiskussion. Die Erwartungen wurden auch heuer wieder erfüllt. Befürworter und Gegner von Herbstferien haben viele Wochen lang versucht, einander mit mehr oder weniger sachlichen Argumenten von der Sinnhaftigkeit der eigenen Meinung zu überzeugen. Auch das Thema Lehrermangel fand sich mit all seinen Facetten in den Medien wieder. Der Höhepunkt der Pensionierungswelle fällt ja zeitlich zusammen mit einem stark erhöhten Bedarf an neuen Lehrerinnen und Lehrern, der vor allem auch durch die geplante flächendeckende Einführung der NMS und den Ausbau der Nachmittagsbetreuung zu erwarten ist. Vermutlich wird man sich aber ohnehin nach der Schulversuchsphase mit einer abgespeckten Version der NMS begnügen. Der Ansturm auf die neue Ausbildung zum akademischen Freizeitpädagogen scheint sich auch in Grenzen zu halten. Vorausschauend locken jetzt bereits einige Länder mit guten Angeboten. Etwa die Schweiz mit hohen Gehältern (bei höherer Lehrverpflichtung) oder Vorarlberg, das in Inseraten ankündigt, jungen Lehrerinnen und Lehrern mit Zuschüssen für Heimfahrten und Zweitwohnsitzgründung unter die Arme zu greifen. Auch die Ausbildung der zukünftigen Pädagogen wurde und wird wieder ausführlich diskutiert. Vom billigen Volksschullehrer je kleiner die Kinder, desto kürzer die Ausbildung scheint man sich inzwischen ja wieder verabschiedet zu haben. Gegen eine Akademisierung der Kindergärtnerinnen wehrt sich jetzt aus Angst vor hohen Personalkosten der Gemeindeverband. Bundesministerin Schmied will für die Schulen nach wie vor nur die Besten der Besten. Das geplante strenge Auswahlverfahren für zukünftige Lehrer kann allerdings nur bei entsprechender Nachfrage seinen Zweck erfüllen. Die Debatte über Vor- und Nachteile von Schuluniformen, bot wieder so manchem Experten die Möglichkeit, sich öffentlich zu einem wichtigen Schulthema zu äußern. In einer Randnotiz wurde auf die durch den Schülerrückgang notwendig gewordene Schließung von Schulstandorten in Tirol hingewiesen. Die Kleinvolksschulen Zedlach und Kaisers und die Sonderschule Wenns gibt es nicht mehr. Tirol geht in diesem Zusammenhang einen besonnenen Weg. Einerseits binden solch kleinen Standorte unverhältnismäßig viele personelle Ressourcen, die nicht vom Bund erstattet werden.

2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN FERIENTHEMA SCHULE (Fortsetzung von S 1) Andererseits bedeutet jede Schulschließung natürlich auch einen Verlust für den ländlichen Raum. Das Burgenland geht hier offensiv vor und belohnt jede Gemeinde, die eine Schule schließt mit und zusätzlichen für jede betroffene Klasse. Die Meldung, wonach von den Lehrerinnen und Lehrern nur im Sommer die Kurse der Pädagogischen Hochschulen angenommen hätten, veranlasste einige Kleinformate, sich wieder einmal völlig undifferenziert und polemisch über die fortbildungsresistenten österreichischen Pädagogen auszulassen. Beim Thema Dienst- und Besoldungsrecht haben sich die Verhandlungspartner erfreulicherweise darauf geeinigt, auf öffentliche Aussagen über Inhalte zu verzichten. Die Schuldzuweisung der Bundesministerin an die Gewerkschaft, es gehe nichts weiter, kam deshalb doch einigermaßen überraschend. Tatsache ist, dass Verhandlungstermine noch immer vom Dienstgeber vorgegeben werden und dass die zusätzlichen Kosten für höhere Einstiegsgehälter offenbar zu Unstimmigkeiten zwischen Bildungs- und Finanzministerium führen. Paul Kimberger, der neue Vorsitzende der Pflichtschullehrergewerkschaft, hat seine Forderung klar formuliert: Am Ende der Verhandlungen muss ein attraktives, modernes Dienstrecht stehen, mit deutlich höheren Einstiegsgehältern und zeitgemäßen Unterstützungssystemen. Was gibt es Neues im kommenden Schuljahr? Kaum gesetzliche Änderungen, 114 weitere Standorte für die Neue Mittelschule, Ausbau der Ganztagsbetreuung um zusätzliche Plätze, erstmaliges flächendeckendes Abprüfen der Bildungsstandards. Unseren Kolleginnen und Kollegen wünschen wir, dass es ein positives Schuljahr wird, in dem die Freude am Beruf überwiegt über all die Widrigkeiten, die der Schulalltag so mit sich bringt! Ein Herzlich Willkommen allen neuen Kolleg/innen Wir begrüßen alle neu in den Schuldienst getretenen Kolleginnen und Kollegen und wünschen Ihnen alles Gute für die Laufbahn als Landeslehrer/in! In einem Betrieb mit ca Bediensteten kann nicht immer alles völlig problemlos ablaufen - das liegt in der Natur der Sache. Sollte es also in Ihrem Berufsleben zu Schwierigkeiten kommen oder sollten Sie einfach Fragen im Zusammenhang mit Ihrer schulischen Tätigkeit haben, wenden Sie sich an uns. Egal ob es Gehaltsberechnungen sind oder Auskünfte über Lehrfächerverteilung, den Stundenplan, Ihre Rechte und Pflichten. Sie erreichen uns per Mail, per Fax und natürlich auch per Telefon. Sollten wir einmal nicht erreichbar sein, so rufen wir gerne zurück! Hinterlassen Sie Ihre Nachricht in unserem Büro oder auf der Mailbox. Das Büro ist unter 0512/ zu erreichen, die freigestellten Personalvertreter erreichen Sie auch unter folgenden Handynummern: Dr. Günther Friedrich: Walter Meixner: Gerhard Schatz: Wenn Sie uns Ihre Mailadresse bekanntgeben, dann senden wir Ihnen unsere Rundschreiben und andere Informationen persönlich zu. Sie können uns natürlich jederzeit auch mitteilen, dass Sie keine Infos mehr erhalten möchten. Viel Interessantes finden Sie auch auf unserer Homepage Den neuen Schulleiter/innen alles Gute Allen neu ernannten Schulleiterinnen und Schulleitern wünschen wir einen guten Start in die neue, verantwortungsvolle Aufgabe und viel Erfolg. Wir dürfen daran erinnern, dass wir als Personalvertretung für alle Landeslehrer/innen und somit natürlich auch für alle Schulleiter/innen zuständig sind! Erfahrungsgemäß werden Schulleitungen mit allen möglichen Fragen konfrontiert und nicht immer haben sie Antworten darauf. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne weiter! Alles Gute!

3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Ausschreibung von Leiterstellen GZ: IVa-2016/1647 Innsbruck, am A u s s c h r e i b u n g von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 die Leiterstelle an der nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule aus: Bezirk Imst Bezirk Innsbruck Stadt Bezirk Kufstein Bezirk Landeck VS Sautens VS Igls Vill VS Kufstein Stadt VS Landeck Perjen Die Aufgaben umfassen insbesondere Schulleitung und -management, Qualitätsmanagement, Schulund Unterrichtsentwicklung, Führung und Personalentwicklung sowie Außenbeziehungen und Öffnung der Schule Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - Lehramtsprüfung für die betreffende Schulart - pädagogische Kompetenz - Organisationstalent - Kommunikationsfähigkeit - Eignung zur Führung von Mitarbeiter/innen - Kooperationsbereitschaft - Konfliktfähigkeit - Kreativität - Fortbildungswille - EDV-Kenntnisse und administrative Erfahrungen Nach 26a Abs. 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (erhältlich bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Stadtmagistrat) im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des 2 Abs. 3 des Landesvertragslehrergesetzes 1966 sind ab 1. September 2002 auch Bewerbungen von Landesvertragslehrpersonen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 14. September Die Bewerbungsfrist endet am 12. Oktober 2011.

4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen für das neue Schuljahr Das Amt der Landesregierung hat ein neues Schulrundschreiben betreffend Erlassdatenbank für allgemein bildende Pflichtschulen Änderung in der Schulrundschreibendatenbank ( ) veröffentlicht. Die geänderten und die neuen Erlässe sind unter folgenden Links abrufbar. Erlass Nr. 1: Hier geht es um die Mitverwendung im Bereich der Neuen Mittelschule. Der Erlass Nr. 88: beinhaltet die Neuerungen im Zusammenhang mit Sabbatical und Altersteilzeit. Zum Thema Jahresnorm: Im Schuljahr 2011/12 beträgt die Jahresnorm für Lehrkräfte, deren 43. Geburtstag nach dem 29. Februar 2012 liegt Jahresstunden für Lehrkräfte, deren 43. Geburtstag vor dem 1. März 2012 liegt Jahresstunden Diese bzw Jahresstunden entsprechen den Jahresstunden eines 52-wöchigen Schuljahres und bilden die Ausgangsbasis der für Teilzeitbeschäftigte, für Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie für ein 53 Kalenderwochen umfassendes Schuljahr abweichend zu bemessenden Jahresnorm. Ausgegebenem Anlass rufen wir folgende Regelung in Erinnerung: Verminderung der Zahl der im Aufgabenbereich C zu erbringenden Stunden bei Invalidität Für Lehrkräfte, die wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit zum Bezug einer Rente auf Grund des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, des Opferfürsorgegesetzes oder des Heeresversorgungsgesetzes berechtigt sind, eine Rente als Folge eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit im Dienste einer Gebietskörperschaft beziehen oder im Besitz eines Bescheides gemäß 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, einer Gleichstellungsbescheinigung gemäß 13 Abs. 2 des Invalideneinstellungsgesetzes 1953 bzw. einer Gleichstellungsbescheinigung gemäß 13 Abs. 2 des Invalideneinstellungsgesetzes 1969 sind, sieht das LDG 1984 eine Verminderung der Zahl der von ihnen im Aufgabenbereich C zu erbringenden Stunden vor ( 43 Abs. 1 LDG 1984 i.v.m. 72 BDG 1979). Das Ausmaß der Stundenreduktion beträgt für Lehrkräfte, deren Erwerbsfähigkeit um bis zu 39 % gemindert ist: um mindestens 40 %, höchstens jedoch um 49 % gemindert ist: um mindestens 50 %, höchstens jedoch um 59 % gemindert ist: um mindestens 60 % gemindert ist: 16 Stunden 32 Stunden 40 Stunden 48 Stunden. Bei blinden Lehrkräften beträgt das Ausmaß der Stundenreduktion jedenfalls 48 Stunden. Alle Lehrkräfte, bei denen eine Invalidität im Sinne des 43 Abs. 1 LDG 1984 i.v.m. 72 BDG 1979 vorliegt, werden - sofern sie dies noch nicht getan haben - gebeten, dem Amt der Landesregierung den darüber ergangenen Bescheid zu übermitteln. ACHTUNG JUNGLEHRER/INNEN: Fahrtkostenzuschuss innerhalb der ersten Schulwoche beantragen! unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service

5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN Klassenforum Schulforum Klassenforum: Innerhalb der 1. bis 8. Schulwoche - Einberufung durch die Klassenlehrer/innen oder Klassenvorständen - Wahl der Klassenelternvertreter/innen und deren Stellvertreter/ innen. Die Durchführung der Wahl der Klassenelternvertreter/in und Stellvertreter/in obliegt dem/der Wahlvorsitzenden, der/die aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten der betreffenden Klasse gewählt oder vom Elternverein bestellt wird (SchUG 63a Abs. 5) Den Erziehungsberechtigten jeder Schülerin/jedes Schülers der betreffenden Klasse kommt jeweils eine beschließende Stimme zu. Die Übertragung der Stimme auf eine andere Person ist unzulässig und unwirksam. (SchUG 63a Abs. 6) In den Polytechnischen Schulen und in den Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, ist ein Schulgemeinschaftsausschuss gem. SchUG 64 (1) einzurichten. Das Klassenforum ist zuständig sofern die Entscheidungen nur eine Klasse betreffen. Schulforum Einzuberufen innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres - Einberufung durch die Schulleiter/ innen. Dem Schulforum gehören der Schulleiter/die Schulleiterin, alle Klassenlehrer/innen oder Klassenvorstände und die Klassenelternvertreter/innen aller Klassen der betreffenden Schule an. Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter bzw. die Schulleiterin. Das Schulforum ist zuständig sofern die Entscheidungen mehr als eine Klasse betreffen. (aus: Schulunterrichtsgesetz Stand ) Nähere Informationen finden Sie im SchUG 63a und 64 h p:// Abos für das Tiroler Landestheater Die Spielsaison im Tiroler Landestheater hat begonnen - in unserem Büro warten derzeit noch ca. 90 Abos darauf, an die Kolleg/innen verschickt zu werden. Dies kann erst geschehen, wenn bei uns eine Einzahlungsbestätigung eingelangt ist. Daher unsere Erinnerung an die Abonnenten: Bitte dringend die ABOS bezahlen, wir senden diese dann umgehend zu! Fahrt zur Interpädagogica Auch heuer organisieren wir wieder eine Fahrt zur Interpädagogica. Diese findet vom 10. bis 12. November in Wien statt. Die Fahrt wird diesmal mit der Bahn erfolgen und geht von Freitag, den 11. November bis Samstag, den 12. November Für Gewerkschaftsmitglieder haben wir einen sensationellen Preis in der Höhe von Euro 55.- (Fahrt und Hotel!!!!) erreicht! Wir werden uns auch bemühen, wieder Gratiseintrittskarten für den Messebesuch zu organisieren. Die Ausschreibung finden Sie im Anhang an dieses Rundschreiben bzw. auf unserer Homepage ( Anmeldungen bitte ausschließlich an die Firma Stoll in Söll (siehe Ausschreibung) richten! mit einfach besser informiert... Mit kollegialen Grüßen Dr. Günther Friedrich Walter Meixner Gerhard Schatz Vorsitzender

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