Wiederholungsfragen. 1. Einleitung und Einteilung

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1 Wiederholungsfragen 1. Einleitung und Einteilung l. Kommt es im Bereicherungsrecht entscheidend auf die Bereicherung an, auf die Entreicherung oder aufbeides gemeinsam? ( 1 I c) 2. Aus welchem Grund hat die zweite Kommission die verschiedenen Anspruchsgrundlagen des Bereicherungsrechts in 812 zusammengefaßt? ( 1 11 b) 3. Welche beiden Kondiktionen sind in enthalten? ( 111 b aal 4. Zu welcher Kondiktion gehört das Tatbestandsmerkmal "auf dessen Kosten" in 812 I? ( 1 IIb aal 5. Welche Kondiktionen sind in 812 I 2 enthalten? ( 1 TI b bb) 6. In welchem Verhältnis steht die condictio ob rem zur condictio indebiti? ( liibbb) 2. Das erlangte "Etwas" als Objekt der Bereicherung? 1. Sind unter dem erlangten "Etwas" nur Vermögensvorteile zu verstehen? ( 2 pr. a) 2. In welchen Formen kann das "erlangte Etwas" auftreten? ( 2 pr. b) 3. Zählen Sie beispielhaft Fallgruppen auf, die unter den Oberbegriff "positive Vermögensmehrung" fallen! ( 2 I a, b, c, d, e) 4. Warum spricht man heute von einer Bereicherung "durch Verwertung fremder Rechte und Dienstleistungen" statt wie früher von einer Bereicherung durch "Ersparung von Aufwendungen"? ( 2 III a) 5. Anband welchen Falles ist die neue Lehre entwickelt worden? ( 2 III b) 3. Die Leistungskondiktion 3 L Die Leistung 1. Nennen Sie die Voraussetzungen der Leistungskondiktion. ( 3 pr.) 2. Definieren sie den Begriff "Leistung"! ( 3 I 1 a) 3. Aus welchen Gründen wird der Leistungszweck in den Leistungsbegriff aufgenommen? ( 3 I 1 b aa, bb) 4. Was ist eine "Zuwendung"? ( 3 I 1 b bb) 5. Welches sind die beiden Leistungszwecke, deren Verfehlung eine Leistungskondiktion auslöst? ( 3 I 2 b) 6. Ist die Erfüllung einer fremden Schuld gemäß 267 eine Leistung gegenüber dem Gläubiger dieser Schuld? ( 3 I 2 b) 7. Warum ist die Zweckbestimmung bei der Leistungskondiktion weiter als die bei Erfüllung einer Verbindlichkeit nach 362? ( 3 I 3 a aal 8. Wer bestimmt den Zweck der Leistung? ( 3 I 3 a bb)

2 Wiederholungsfragen 9. Welchen Charakter hat die einseitige Zweckbestimmung und welche Regeln sind auf sie anzuwenden? ( 3 13 a cc) 10. Wie ist die Zweckbestimmung auszulegen? ( 3 I 3 b) 3 n. Das Fehlen des Rechtsgrundes 11. Wann fehlt der Rechtsgrund bei einer Leistung? ( 3 11 a) 12. Warum ist es nicht korrekt, das Fehlen des Rechtsgrundes in der Unwirksamkeit des Grundgeschäfts (z.b. des Kaufvertrags) zu sehen? ( 311 b) 3 In. Die einzelnen l.eistungskondiktionen l3. Wann greift die condictio indebiti ein? ( 3 III 1 a) 14. Was setzt das Gesetz dem Fehlen einer Forderung, auf die geleistet wurde, gleich? ( 3 III 1 b) 15. Muß der Kondizierende darlegen und beweisen, daß er das Nichtbestehen der Schuld, aufwelche er geleistet hat, nicht kannte? ( 3 III 1 c pr.) 16. Worin liegt der Grund für den Ausschluß der condictio indebiti in 814? ( 3 III 1 c aa) 17. Wird auch ein Minderjähriger gebunden, wenn er wissend auf eine Nichtschuld leistet? ( 3 III 1 c aa) 18. Ist 814 auf alle Kondiktionen anwendbar? ( 3 III 1 c cc) 19. Was ist der Unterschied zwischen der condictio ob causam finitam und der condictio indebiti? ( 3 III 2) 20. Welche der beiden Kondiktionen (Frage 19) ist anzuwenden, wenn der Rechtsgrund durch Anfechtung wegfallt? ( 3 III 2) 21. In welchen Fällen ist die condictio ob rem nicht anwendbar? ( 3 III 3 a) 22. Greift die condictio ob rem ein, wenn der bezweckte Erfolg zur Bedingung erhoben wurde? Wenn er ein unverbindliches Motiv ist? ( 3 III 3 b) 23. Auf welches Rechtsgeschäft bezieht sich das Gesetz in (2)? ( 3 III 3 b) 24. Kommt die condictio ob rem auch dann in Betracht, wenn ein wirksamer gegenseitiger Vertrag vorliegt, in welchem ein über die Gegenleistung hinausgehender Erfolg vereinbart wird? ( 3 III 3 e) 25. Muß der Leistende bei der datio ob rem geschäftsfahig sein, um an die von ihm gesetzte causa gebunden zu sein? ( 3 III 3 f) 26. Ist bei der datio ob rem eine Vereinbarung über den Leistungszweck erforderlich? ( 3 III 3 g) 27. In welchen Fällen ist die condictio ob rem ausgeschlossen? ( 3 III 3 i) 28. Was bezweckt der Leistende mit einer datio obligandi causa? ( 3 III 4) 29. Mit welchen Kondiktionen kann die condictio ob turpem vel iniustam causam konkurrieren? ( 3 III 5 a aa, bb) 30. Kommt es bei 817, 1 auf ein Verschulden des Empfangers an? ( 3 III 5 b) 31. Inwiefern ist 817, 2 inkorrekt? ( 3 III 6 pr.) 32. Was ist die ratio legis des 817, 2? ( 3 III 6 a) 108

3 4. Die Nichtleistungskondiktion 33. Ist bei 817, 2 ein Verschulden des Leistenden zu fordern? ( 3 III 6 a) 34. Kann die Selbstbeschränkung des Gesetzes, die gegenüber dem sittenwidrig oder gesetzwidrig Leistenden angebracht ist, unter Umständen aufgegeben werden? ( 3 III 6 a, t) 35. Ist 817, 2 auch auf andere als Bereicherungsansprüche anwendbar? ( 3 III 6 c) 36. Wann kann man sich gegen 817, 2 auf 242 berufen? ( 3 III 6 d, e) 37. Bleibt eine Rückforderung nach 817, 2 ausgeschlossen, wenn die Leistung nur für eine bestimmte Zeit in ein fremdes Vermögen übergehen soll? ( 3 III 6 h) 4. Die Nichtleistungskondiktion I. Wodurch ist die Nichtleistungskondiktion negativ gekennzeichnet? ( 4 pr. a) 2. Wodurch ist die Nichtleistungskondiktion positiv gekennzeichnet? ( 4 pr. a) 3. Wann hat der Bereicherte etwas auf Kosten des Bereicherungsgläubigers erlangt? Muß der Bereicherungsgläubiger entreichert sein? ( 4 pr. a) 4. Was ist die Versionsklage? Existiert sie im BGB noch? ( 4 pr. c, III 3 a) 5. In welche Untergruppen läßt sich die Nichtleistungskondiktion einteilen? ( 4 pr. d) 4 L Die Eingriffskondiktion 6. Ist der Entzug oder die Vorenthaltung des Besitzes ein Eingriff in das Eigentum? ( 4 I 1 a) 7. Kann der Eingriff auch durch einen Dritten geschehen? ( 4 I 1 b) 8. Kann der Eingriff auch ohne menschliches Mitwirken geschehen? ( 4 I 1 c) 9. Wann spricht man von einer Verwendungskondiktion? ( 4 I I d, 11 pr. a) 10. Nach welcher Theorie bestimmt man, ob die Bereicherung "aufkosten des Gläubigers" geschehen ist? ( 4 I 2 pr.) 11. Wann spricht man von einer "Zuweisung" durch die Rechtsordnung? ( 4 I 2 a) 12. Haben obligatorische Rechte eine Zuweisungsfunktion? Was ist im Einzelfall zu prüfen? ( 4 I 2 c aa, bb) 13. Wann ist eine Bereicherung in sonstiger Weise rechtsgrundlos? ( 4 13 a) 14. Stellt eine gesetzliche Erwerbsanordnung grundsätzlich einen Rechtsgrund i.s.v (2) dar? ( 4 I 3 b aa) 15. Geschieht der Rechtserwerb infolge Verbindung, Vermischung, Vermengung und Verarbeitung mit Rechtsgrund i.s.v. 812 I 1 (2)? ( 4 I 3 b aa, 4 a) 16. Tragen der gutgläubige Erwerb und die Ersitzung einen Rechtsgrund in sich? ( 4 I 3 b aa, bb) 4 IL Die Verwendungskondiktion 17. Was sind Verwendungen? ( 4 11 pr. a) 18. Kommt eine Verwendungskondiktion in Betracht, wenn der Verwendende die Hauptsache im Eigenbesitz ~t? ( ) 109

4 Wiederholungsfragen 19. Wonach richtet sich der Ausgleich, wenn zwischen dem Verwendenden und dem Bereicherten ein Vertrag besteht, so daß der Verwendende Fremdbesitzer der Hauptsache ist? ( ) 4 In. Die Eingriffskondiktion nach Inwiefern kommt 816 I 1 eine klarstellende Funktion zu? ( 4 III 1 pr.) 21. Was ist eine VerfUgung? ( 4 III 1 a) 22. Wer ist Nichtberechtigter i.s.d. 816? ( 4 III 1 b) 23. Warum muß die VerfUgung gegenüber dem Berechtigten wirksam sein? ( 4 III 1 c) 24. Ist 816 I 1 auch dann anwendbar, wenn der Eigentümer sein Recht durch Einbau seiner Sachen an einen Dritten verliert? ( 4 III 1 c) 25. Kann der Berechtigte sich auch an den VerfUgenden halten, wenn die VerfUgung ihm gegenüber unwirksam war? ( 4 III 1 c aa) 26. Wie kann der Berechtigte sicherstellen, daß er bei einer Genehmigung auch wirklich den Gegenwert erhält? ( 4 III 1 c aa) 27. Kann der Berechtigte eine VerfUgung noch genehmigen, wenn er sein Recht bereits verloren hat? ( 4 III 1 c bb) 28. Muß nach 816 I 1 auch der erzielte Gewinn herausgegeben werden? ( 4 III 1 d aa, cc) 29. Unter welchen Umständen ist der Gewinn nicht herauszugeben? ( 4 III 1 d aa, bb) 30. Kann sich die Herausgabepflicht auch auf weniger als den objektiven Wert der veräußerten Sache beschränken? ( 4 III 1 d cc) 31. Kannjemand, der eine fremde Sache verschenkt, bereichert sein? ( 4 III 1 d cc) 32. Kann der nichtberechtigt VerfUgende den Kaufpreis, den er selbst zum Erwerb der Sache aufgewandt hat, als Entreicherung geltend machen? ( 4 III 1 d ee) 33. Warum läßt 816 I 2 den Durchgriff auf den Erwerber und damit die VersionSklage zu? ( 4 III 3 a) 5. Inhalt des Bereicherungsanspruchs 5 I. Die Haftung des unverklagten, gutgläubigen Bereicherten 1. Erfaßt die Bereicherungshaftung auch den erzielten Gewinn? ( 5 I pr., 3 a) 2. Muß der Bereicherte auch die Nutzungen, die er hätte ziehen können, nach 818 I ersetzen? ( 5 I 1) 3. Welcher Regelung im allgemeinen Schuldrecht entspricht die Regelung der Herausgabe des Surrogates in 818 I? ( 5 12 pr.) 4. Wann kommt Wertersatz nach in Betracht? ( 5 12 pr., 3.a.) 5. Nennen Sie Beispiele für Surrogate i.s.d. 818 I (3). ( 5 12 b) 6. Wird auch das "commodum ex negotiatione" von 818 I (3) erfaßt? ( 5 I 2 b) 110

5 6. Leistungsketten und Dreiecksverhältnisse 7. Wonach richtet sich die Haftung des gutgläubigen und unverklagten Bereicherten? ( 5 I 4 a) 8. Wie ist festzustellen, ob noch eine Bereicherung vorhanden ist? ( 5 I 4 a aa) 9. Kann das Vennögen des Bereicherten noch gemehrt sein, auch wenn weder das primär Erlangte noch ein Surrogat dafür vorhanden ist? ( 5 I 4 a aa) 10. Kann eine Entreicherung auch vorliegen, wenn das primär Erlangte oder ein Surrogat noch im Vennögen des Bereicherten vorhanden ist? ( 5 I 4 a bb) 11. Kann der Bereicherte einen durch das erlangte Bereicherungsobjekt verursachten Schaden von der Bereicherung abziehen? ( 5 14 a cc) 12. Um welches Problem geht es bei der Saldotheorie? ( 5 14 c pr.) 13. Welche Vorschrift wird durch die Saldotheorie eingeschränkt? ( 5 14 c aa) 14. Welche Fallkonstellationen sind mit Hilfe der ursprünglichen Konstruktion der Saldotheorie nicht zu bewältigen? ( 5 I 4 c bb, cc) 15. Unter welchen Umständen ist die Saldotheorie zugunsten der Zweikondiktionentheorie aufzugeben? ( 5 14 c dd) 16. Welche Voraussetzungen verlangt 822, welche 816 I 2? ( 5 I 5 a) 17. Warum wird mit 816 I 2 und 822 eine Versionsklage ausnahmsweise zugelassen? ( 5 I 5 a) 18. Ist eine analoge Anwendung des 822 zulässig, wenn der ursprünglich Bereicherte zwar weiter haftet, der Gläubiger aber z.b. wegen Vennögensverfalls von ihm keinen Ersatz bekommen kann? ( 5 I 5 c) 5 II. Die verschärfte Bereicherungshaftung wegen Rechtshängigkeit oder Bösgläubigkeit 19. Was sind in erster Linie die Folgen der verschärften Bereicherungshaftung? ( pr.) 20. Was bedeutet "Bösgläubigkeit" bei 819 I? ( b aa) 21. Auf welche Fälle ist der Rechtsgedanke des 819 I entsprechend anzuwenden? ( b cc) 6. Leistungsketten und Dreiecksverhältnisse 6 LEinleitung 1. Was ist der Unterschied zwischen einer Leistungskette und einem Dreiecksverhältnis? ( 6 I a, b) 2. Was bedeutet im Dreiecksverhältnis die "Anweisung" des SanD, an G zu liefern? ( 6 I b aa) 3. Inwiefern entspricht im Dreiecksverhältnis die schuldrechtliche Bewertung der Lieferung des DanG der sachenrechtlichen Bewertung? ( 6 I b bb) 4. Was bedeutet Deckungs-, Valuta- und Zuwendungsverhältnis? ( 6 I b cc) 5. Was ist das Ziel der Lehre von den Dreiecksverhältnissen? ( 611) 111

6 Wiederholungsfragen 6 IIL Die Grunde 6. Welche drei Prinzipien sollen durch den Ausschluß der Versionsklage gewährleistet werden? ( 6 m pr.) 7. Aus welchen Gründen ist auch beim Doppelmangel ein Durchgriff nicht zuzulassen? ( 6 III a aa - dd) 6 No Die dogmatischen Hilfsmittel 8. Mit welchen dogmatischen Mitteln wird ein Durchgriff des D gegen G verhindert? ( 6 IV I, 2) 9. Warum liegen die Tatbestandsvoraussetzungen einer Nichtleistungskondiktion im Dreiecksverhältnis selten vor? ( 4 I 3 a) 10. Was besagt die Subsidiaritätsregel? ( 6 IV 2 b) 11. Wie läßt sich die Subsidiaritätsregel begründen? ( 6 IV 2 e) 6 V. Ausnahmen von der Subsidiaritätsregel 12. Wann kommt eine entsprechende Anwendung des 822 in Betracht? ( 6 V 1 a) 13. Wer hat nachzuweisen, daß durch einen Durchgriff in analoger Anwendung des 822 die Interessen der anderen Beteiligten nicht beeinträchtigt werden? ( 6 V 1 b) 14. In welchen Fällen ist von der Subsidiaritätsregel eine Ausnahme zu machen? ( 6 V2 pr., a, b) 15. Was versteht man unter einem Rechtsfortwirkungsanspruch? ( 6 V 2 b) 6 VIL Die rechtsgrundlose Verfügung des Nichtberechtigten 16. Was besagen die Theorien von der Einheitskondiktion und von der Doppelkondiktion? Welche Argumente lassen sich für und gegen diese Theorien vorbringen? ( 6 Vll a, b) 7. Einige besondere Dreiecksverhältnisse 7 I. Leistung auf fremde Schuld nach Ist bei einer Leistung auf eine fremde Schuld nach 267 beim Doppelmangel der DurchgriffD gegen G zuzulassen? ( 7 I a pr., bb) 2. In welchen Fällen kommt ein Durchgriff in Betracht? ( 7 I b) Fehlende Anweisung 3. Ist ein Durchgriff zuzulassen, wenn eine Anweisung von Anfang an nicht wirksam war? Wenn sie nachträglich unwirksam wurde? ( 7 TI b aa, bb) 4. In welchen Fällen ist ein DurchgriffD gegen G zuzulassen? ( 711 b aa a.e., c) 112

7 7. Einige besondere Dreiecksverhältnisse 7 IH. Vertrag zugunsten Dritter 5. Wann ist beim Vertrag zugunsten Dritter ein Durchgriff ausnahmsweise zulässig? ( 7 III c) 113

8 Sachregister abstraktes Schuldversprechen: 3 III 6 g actio de in rern verso: 4 b Anstandspflicht vgl. condictio indebiti Anweisung, fehlende: 7 II Anweisungsfälle: 6 I Arglist: 5 I 4 c ee auf Kosten: 1,2 b aa; 4 12 aufgedrängte Bereicherung: 5 I 4 b Ausschluß der Kondiktion wegen Gesetzes- oder Sittenverstoßes: 3 III 6; 6 VII d analoge Anwendung: 3 III 6 c - ratio legis: 3 III 6 a, f Befreiung von einer Verbindlichkeit: 2, 2 Behaltensgrund vgl. causa Bereicherung - aufgedrängte: 5 I 4 b durch Befreiung von einer Verbindlichkeit: 2, 2 durch nichtvennögenswerte Vorteile: 2 a durch Vermögensmehrung: 2, 1 durch Verwertung frernder Sachen und Dienstleistungen: 2, 3 durch Schuldanerkenntnis: 2, 1 b durch Nutzungsmöglichkeit: 2,3 d - und erlangtes,,etwas": 2 b Beweislast filr Rechtsgrund: 3 III 1 c; 3 h Bösgläubigkeit: 5 II 1 b - des Minderjährigen: 5 II 1 b bb causa, einseitig gesetzte: 3 III 1 c aa; 3 f commodum, stellvertretendes: 5 12 b condictio: 1,1 a condictio indebiti: 1, 2 a aa; b aa; 3I2a; 3IIIl Kenntnis des fehlenden Rechtsgrundes: 3 III 1 c aa - Leistung auf sittliche Pflicht oder Anstandspflicht: 3 III 1 b condictio ob causam (datorum) vgl. condictio ob rern condictio ob causam finitam: 1,2 a cc; b bb; 3 I 2 a; III 1 c ce; III 2 condictio ob rern: 1,2 a bb; b bb; 3 12 a; III 1 c cc; 3 II13, 4 Geschichte: 3 III 3 pr. Ausschluß: 3 III 3 1 condictio ob turpem vel iniustam causam: 1,2 a cc condictio sine causa: 1,2 a pr., dd; b aa datio - credendi causa vgl. datio ob rern und datio obligandi causa - donandi causa: 3 I 2 a - negotii gerendi causa vgl. datio ob rern - obligandi causa: 3 I 2 a; 111 4; 7 I - ob rern: 3I 2 a; II a - ob turpem vel iniustam causam: 3 I2a;III5 - solvendi causa: 3 12 a; II a Deckungsverhältnis: 6 I b cc Doppelkondiktion: 6 VII a, b Doppelmangel: 6 III a, VIa; 7 I 1 a bb, llb; III b Dreiecksverhältnisse: 3 I 1 b bb; 2 b; 6; 7 - Arten: 6 VI; 7 Drittleistung vgl. Leistung auf fremde Schuld Durchgriff: 4 III 3 a; 5 I 5 - Ausschluß: 6 II - V, VII b, c; 7 I la,b;lla,b;iiib - Gefahren: 6 I 1 pr.; a aa - ce; 2 a aa - ce; II 1 a aa - cc, 2 b bb; 3 b; 6 VIIb - Zulässigkeit: 6 V; VII C, 7 I b; II c; III c Eingriffskondiktion: 4 I; vgl. auch Verfügung eines Nichtberechtigten - durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung: 4 I 4 - wegen Verfügung eines Nichtberechtigten: 4 III Einheitskondiktion: 6 VII a, b Einrede - der Bereicherung: 2, 1 b; 3Inlb - der VeIjährung: 3 In 1 b einredebehaftete Forderung vgl. Leistung Einwilligung in Eingriff: 4 I 3 a Einziehung einer Forderung vgl. Verfügung eines Nichtberechtigten Empfllngerhorizont: 3 13 b Entreicherung: 1, 1 a; 5 14 a Erlangte, das, nach 816 I 1: 4 III 1 e

9 Sachregister Fehlen des Rechtsgrundes: 3 II fehlende Anweisllllg: 7 II Flugreise-Fall: 2, 3 b FordefWlgseinziehllllg vgl. Verfügllllg eines Nichtberechtigten Gegenleistung, Nichtberücksichtigung: 4 ml edd Geheißerwerb: 6 1 b bb Genehmigllllg der Verfilgllllg eines Nichtberechtigten: 4 m 1 c aa, bb; 2b Gesetzesverstoß: 3 m 5, 6 Gewinnherausgabe: 4 m 1 e aa, bb; 5 1 pr.; 3 a Jllllgbullen-Fall: 6 V 2 b Kenntnis des fehlenden Rechtsgrlllldes: 3 ml caa Leistllllg auf sittliche Pflicht oder Anstandspflicht: 3 m 1 b Leistllllg: 3 I auf angeblich eigene Schuld: 3 ml d auf einrede behaftete Forderung: 3m 1 b auffremde Schuld: 312 a; m 4; 71 Definition: 3 I I a. b Leistllllgsbegriff: 3 I I Leistllllgsketten: 6 I a Leistllllgskondiktion: 3 Leistllllgszweck; b; 3 12 Lotteriegewinn: 4 m 1 d bb; a; 6VIId Minderjähriger: 5 1 c dd Nichtleistllllgskondiktion: 4; vgl. auch Eingriffskondiktion lllld Verwendllllgskondiktion nichtvermögenswerte Vorteile: 2 a Nutzungen, Herausgabe: Nutzungsmöglichkeit: 2, 3 d Rechtsfortwirkllllgsanspruch: 6 V 2 Rechtsgrlllld, fehlender - bei der Leistllllgskondiktion: 3 II bei der Nichtleistllllgskondiktion: 413 rechtsgrlllldlose Verfilgllllg eines Nichtberechtigten: 6 VII Rechtshängigkeit: 5 II 1 a Rückerwerb des Nichtberechtigten: 6 VIIb Rückgriffskondiktion: 4 pr. e Saldotheorie: c - Arglist: c ee - Minderjähriger: 5 1 c dd Vorleistllllg: 514 c aa, bb SchuldaneIkenntnis: 2, 1 b Schuldversprechen, abstraktes: 3 m 6 g Sittenverstoß: 3 m 5, 6 sittliche Pflicht vgl. condictio indebiti stellvertretendes commodum: 512 b Strafgedanke im Bereicherungsrecht: 3 m 5 b; 6a Subsidiarität der Nichtleistllllgskondiktion: 61V2 - Ausnahme: 6 V Surrogate: Unentgeltlichkeit vgl. Verfilgllllg eines Nichtberechtigten llllmittelbare Vermögensverschiebllllg: 1,2 baa Valuta verhältnis: 6 1 b cc venire contra factum proprium: 3 m 1 c aa Fn.1O Verarbeitllllg: Verbindllllg: Verfilgllllg eines Nichtberechtigten: analoge Anwendllllg: 5 II 1 b cc - durch Forderungseinziehllllg: 4 m2 - durch Vermietung oder Verpachtllllg: 4 m I a - Folgen: 5 II 1 b - llllentgeltliche: 4 m 1 e cc; 4 III 3; Vermengllllg: Vermietllllg als Verfilgllllg vgl. Verfilgllllg eines Nichtberechtigten Vermischllllg: Vermögensverschiebllllg, llllmittelbare: I, 2 baa verschärfte Haftung: 5 II - nach Bösgläubigkeit: 5 II 1 b - nach Rechtshängigkeit: 5 II 1 a - nicht voll Geschäftsfähiger: 5 II 1 bbb Versionsklage: 4 pr. b, c; m 3 a; 5 1 5; 6N2e Vertrag zugllllsten Dritter: 7 III 116

10 Sachregister Verwendungskondiktion: 411 Verwertung fremder Sachen und Dienstleistungen: 2, 3 Vorleistung: 5 14 c aa, bb vorzeitige Tilgung einer Verbindlichkeit: 3 III I b a.e. Wertersatz: 4 Illi e ce; 5 I pr; 3 a Zahlung vgl. Leistung Zuweisungstheorie: 4 I 2 pr. absolute Rechte: 4 I 2 a - Besitz: 4 I 2 b obligatorische Rechte: 4 I 2 c Zuwendung: 3 I I b bb; 6 I b cc Zweckbestinunung: Änderung, nachträgliche: 3 III I d durch Dritte nach 267: 3 I 3 a cc; 7 I I a pr. durch nicht Geschäftsfhlrige: 3 I 3 acc einseitige: 3 III 3 f, g - nachträgliche: 3 III 3 a cc Zweckvereinbarung: 3 I 3 a bb; 3 g Zweikondiktionentheorie: 5 14 b dd 117

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