Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
|
|
- Margarete Sauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
2
3 Hamburger Examenskurs Zivilrecht Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft (Hg.) Gesetzliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Bettina Heiderhoff (Teil 1) Verfasst von Dr. Benjamin Leyendecker Mitarbeit: Natascha Lommatzsch Matteo Fornasier, LL.M. (Yale) (Teil 2) Skripten des Hamburger Examenskurses 2. Auflage 2010 Band 4
4 Hamburger Examenskurs Skriptenreihe 2010 Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Schlüterstraße 28, Hamburg Herausgeber: Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Umschlaggestaltung: BFGF Büro für Gestaltungsfragen, Hamburg, Buch- & Offsetdruckerei Stubbemann GmbH, Hamburg, Kristina Hohendorf, Fakultät für Rechtswissenschaft Satz und Layout: Das Herstellungsbüro, Hamburg Druck und Vertrieb: Mauke & Schweitzer ohg, Hamburg
5 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Schuldverhältnisse Teil 1 1. Teil: Vorüberlegungen... 1 A. Grundlagen... 1 B. Gesetzliche Regelungen... 2 I. Echte Verschuldenshaftung... 2 II. Haftung für vermutetes Verschulden... 2 III. Die Gefährdungshaftung... 3 C. Vorgehensweise Teil: Die echte Verschuldenshaftung... 4 A. 823 Abs. 1 BGB... 4 I. Geschützte Rechtsgüter Leben Gesundheits- und Körperverletzung... 6 a) Infizierung mit einer Krankheit... 6 b) Trennung von Körperteilen... 6 c) Ärztliche Heileingriffe... 7 d) Vorgeburtliche Schäden... 7 e) Verhinderte Familienplanung... 9 f) Schockschäden Freiheit Eigentum a) Substanzverletzungen b) Gebrauchsbeeinträchtigungen Sonstige Rechte a) Beschränkt dingliche Rechte b) Anwartschaftsrechte c) Dingliche Aneignungsrechte d) Mitgliedschaftsrecht / Immaterialgüterrechte e) Besitz f) Familienrechte g) Vermögen und Forderungsrechte h) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht i) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Recht am Unternehmen)... 29
6 II. Zurechenbare Handlung Handlung Haftungsbegründende Kausalität a) Kausalität b) Adäquanztheorie c) Schutzzweck der Norm Verkehrssicherungspflichten a) Systematische Einordnung der Verkehrssicherungspflichten b) Voraussetzungen III. Rechtswidrigkeit Rahmenrechte Rechtfertigung a) Anerkannter Rechtfertigungsgrund b) Einwilligung c) Verkehrsrichtiges Verhalten Sportverletzungen Beweislast IV. Verschulden Verschuldensfähigkeit a) 828 BGB b) 827 BGB Billigkeitshaftung nach 829 BGB Verschuldensmaßstab Verschulden Dritter Haftungsbeschränkungen a) Gesetzliche b) Vertragliche V. Zurechenbarer Schaden Schaden Haftungsausfüllende Kausalität a) Kausalität b) Vorhaltekosten c) Reserveursachen d) Vorteilsangleichung e) Allgemeines Lebensrisiko Art und Höhe der Schadenersatzpflicht B. 823 Abs. 2 BGB C. 824 BGB... 69
7 D. 825 BGB E. 826 BGB I. Allgemeine Voraussetzungen II. Fallgruppen Arglistige Täuschung Verleitung zum Vertragsbruch Missbrauch formaler Rechtsstellung F. 830 BGB I. Funktion II. 830 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 830 Abs. 2 BGB III. 830 Abs. 1 S. 2 BGB G. 839 BGB i.v.m. Art. 34 GG H. 839a BGB I. Beweislast Beweis des ersten Anscheins II. Beweislastumkehr Teil: Haftung für vermutetes Verschulden A. 831 BGB I. Verrichtungsgehilfe II. Unerlaubte Handlung III. In Ausführung der Verrichtung IV. Rechtswidrigkeit V. Ausschluss der Haftung Exkulpation a) 831 Abs. 1 S Alt b) 831 Abs. 1 S Alt B. 832 BGB C. 833, 834 BGB I. 833 S. 1 BGB Tierhalter Rechtsgutverletzung durch das Tier II. 833 S. 2 BGB III. 834 BGB D BGB E. 18 StVG... 87
8 4. Teil: Die Gefährdungshaftung A. Straßenverkehrshaftung I. 7 StVG Beim Betrieb Höhere Gewalt Halter Quotelung der Verursachungsbeiträge 17 Abs. 2 StVG StVG II. 18 StVG B. Sonstiges Teil: Sonderfälle A. Produzentenhaftung I. 823 Abs. 1 BGB Voraussetzungen a) Persönlicher Anwendungsbereich b) Sachlicher Anwendungsbereich Beweislast II. ProdHaftG Rechtsgutverletzung Produktfehler Zurechnungszusammenhang Rechtsfolge B. Arzthaftung
9 6. Teil: Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch A BGB I. Anwendungsbereich II. Voraussetzungen Eigentumsstörung Störer Rechtswidrigkeit des Zustandes Wiederholungsgefahr i.r.d Abs. 1 S. 2 BGB III. Rechtsfolge B BGB analog C. Exkurs: 906 BGB I. 906 Abs. 2 S. 2 BGB direkt II. 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog Teil: Konkurrenzverhältnis der deliktischen zu anderen Ansprüchen
10 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Schuldverhältnisse Teil 2 Vorbemerkung Teil: Bereicherungsrecht A. Grundgedanke und Funktion des Bereicherungsrechts B. Die Kondiktionstatbestände I. Die Tatbestände der Leistungskondiktion Anwendbarkeit der Leistungskondiktion a) Verhältnis zu vertraglichen Abwicklungsregelungen b) Sonderregelungen auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Arbeits- und Familienrechts c) Verhältnis zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ( 985ff. BGB) d) Verhältnis zur Geschäftsführung ohne Auftrag Etwas erlangt Durch Leistung a) Bewusste Vermehrung fremden Vermögens b) Zweckgerichtete Vermögensvermehrung aa) Solvendi causa bb) Donandi causa cc) Obligandi causa dd) Ob rem Ohne rechtlichen Grund a) Anfängliches Fehlen des Rechtsgrunds, 812 I 1 Fall 1 BGB b) Späteres Wegfallen des Rechtsgrunds, 812 I 2 Fall 1 BGB c) Nichteintritt des bezweckten Erfolgs, 812 I 2 Fall 2 BGB Sondertatbestände der Leistungskondiktion a) Kondiktion wegen Bestehens einer dauernden Einrede, 813 I BGB b) Kondiktion wegen gesetzes- oder sittenwidrigen Empfangs, 817 S. 1 BGB
11 6. Ausschluss der Leistungskondiktion a) Kenntnis der Nichtschuld, 814 Fall 1 BGB aa) Anwendungsbereich bb) Tatbestand b) Leistung aus sittlicher Pflicht oder Anstand, 814 Fall 2 BGB c) Nichteintritt des bezweckten Erfolgs, 815 BGB d) Gesetzes- oder Sittenverstoß des Leistenden, 817 S. 2 BGB aa) Anwendungsbereich bb) Gesetzes- oder Sittenverstoß durch den Leistenden cc) Kenntnis des Leistenden vom Gesetzes- bzw. Sittenverstoß dd) Einschränkungen in der Anwendung e) Kondiktionsausschluss bei unbestellten Lieferungen, 241a BGB II. Die Tatbestände der Nichtleistungskondiktion Entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten, 816 I 1 BGB a) Anwendbarkeit b) Verfügung eines Nichtberechtigten c) Wirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Berechtigten d) Rechtsfolge aa) Das durch die Verfügung Erlangte bb) Umfang der Herausgabepflicht cc) Entreicherung beim Nichtberechtigten wegen Zahlung eines Erwerbspreises? Unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten, 816 I 2 BGB a) Anwendbarkeit b) Tatbestand c) Analoge Anwendung auf den rechtsgrundlosen Erwerber? Einziehung einer fremden Forderung, 816 II BGB a) Anwendbarkeit b) Forderung des Anspruchstellers c) Keine Einziehungsberechtigung des Anspruchsgegners d) Wirksamkeit der Leistung an den Nichtberechtigten Kettendurchgriffskondiktion, 822 BGB a) Anwendbarkeit b) Bestand einer Primärkondiktion c) Unentgeltliche Zuwendung an Dritten d) Ausschluss der Bereicherungshaftung des Erstempfängers e) Analoge Anwendung bei rechtsgrundlosem Erwerb des Zweitempfängers?
12 5. Die allgemeine Eingriffskondiktion, 812 I 1 Fall 2 BGB a) Anwendbarkeit b) Etwas erlangt c) In sonstiger Weise aa) Das Subsidiaritätsdogma bb) Durchbrechungen des Subsidiaritätsdogmas d) Auf Kosten des Anspruchstellers aa) Rechtswidrigkeits- gegen Zuweisungstheorie bb) Beispiele für Eingriffe»auf Kosten«des Anspruchstellers cc) Zusätzliches Erfordernis der Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung? e) Ohne rechtlichen Grund f) Ausschluss der Eingriffskondiktion? Die Verwendungkondiktion, 812 I 1 Fall 2 BGB a) Anwendbarkeit b) Etwas erlangt c) In sonstiger Weise d) Auf Kosten des Anspruchstellers e) Ohne rechtlichen Grund f) Ausschluss der Verwendungskondiktion Die Rückgriffskondiktion, 812 I 1 Fall 2 BGB a) Anwendbarkeit b) Etwas erlangt c) In sonstiger Weise d) Auf Kosten des Anspruchstellers e) Ohne rechtlichen Grund f) Rechtsfolge C. Die Rechtsfolgen der ungerechtfertigten Bereicherung I. Der bereicherungsrechtliche Primäranspruch Herausgabe des»erlangten« Herausgabe der tatsächlich gezogenen Nutzungen, 818 I Fall 1 BGB II. Die bereicherungsrechtliche Sekundärhaftung Herausgabe von Surrogaten, 818 I Fall 2 BGB Wertersatz, 818 II BGB a) Objektiver oder subjektiver Wertbegriff? b) Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung c) Wertersatz in besonderen Fällen
13 III. Der Einwand der Entreicherung, 818 III BGB Anwendungsbereich Wegfall des Bereicherungsgegenstands aus dem Schuldnervermögen Anderweitige Vermögenseinbußen im Zusammenhang mit dem Bereicherungsvorgang a) Art des Zusammenhangs zwischen Vermögenseinbuße und Bereicherungsvorgang b) Entreichernde Vermögenseinbußen im Einzelnen c) Rechtsfolgen IV. Die verschärfte Bereicherungshaftung, 818 IV, 819, 820 BGB Kriterien der Bösgläubigkeit a) Rechtshängigkeit, 818 IV BGB b) Kenntnis des Empfängers vom fehlenden Rechtsgrund, 819 I BGB c) Gesetzes- oder Sittenverstoß des Empfängers, 819 II BGB d) Bewusstsein von der Ungewissheit des Erfolgseintritts, 820 I 1 BGB e) Bewusstsein von der Möglichkeit des nachträglichen Entfallens des Rechtsgrunds, 820 I 2 BGB Die Rechtsfolgen der verschärften Bereicherungshaftung V. Sonderproblematik: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung fehlgeschlagener gegenseitiger Verträge Die (strenge) Zweikondiktionenlehre Die Saldotheorie a) Inhalt b) Ausnahmen von der Saldotheorie Die modifizierte Zweikondiktionenlehre a) Kritik an der Saldotheorie b) Inhalt der modifizierten Zweikondiktionenlehre c) Sonderfälle der Anwendung VI. Sonderproblematik: Die»aufgedrängte«Bereicherung Problemstellung Lösungsansätze D. Die Einrede der Bereicherung, 821 BGB E. Der Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis I. Keine Mehrpersonenverhältnisse bei Einschaltung von Stellvertretern und Boten II. Leistungskette
14 III.»Echte«Mehrpersonenverhältnisse Die»Durchlieferung«als Grundmodell der Anweisungsfälle Die Überweisungsfälle Drittleistungsfälle Verträge zugunsten Dritter Zessionsfälle Teil: Geschäftsführung ohne Auftrag A. Grundlagen B. Die berechtigte GoA I. Das Verhältnis zu anderen Ausgleichsansprüchen II. Geschäftsbesorgung III. Für einen anderen Objektiv fremdes Geschäft Objektiv eigenes oder neutrales Geschäft Auch-fremdes Geschäft IV. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung V. Rechtfertigung der Geschäftsführung Interesse des Geschäftsherrn Wirklicher oder mutmaßlicher Wille des Geschäftsherrn a) Vorrang des wirklichen Willens b) Mutmaßlicher Wille c) Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden Willens des Geschäftsführers, 679 BGB Rechtfertigung durch Genehmigung, 684 S VI. Rechtsfolgen Pflichten des Geschäftsführers Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz, 683 S. 1, 670 BGB C. Die unberechtigte GoA I. Voraussetzungen II. Rechtsfolgen D. Die»unechte«GoA I. Fehlendes Bewusstsein von Fremdheit des Geschäfts II. Angemaßte Eigengeschäftsführung Übungsfall Literatur
Woche 5: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 5: Gesetzliche Schuldverhältnisse Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. Geschäftsführung ohne Auftrag
MehrBGB IV. Geschäftsführung ohne Auftrag. Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008
BGB IV Geschäftsführung ohne Auftrag Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Geschäftsführung ohne Auftrag, 677 ff. BGB - Tätigwerden für einen anderen ohne Rechtsbeziehung (= gesetzliches Schuldverhältnis)
MehrGoA und andere gesetzliche Schuldverhältnisse
GoA und andere gesetzliche Schuldverhältnisse 1. Berechtigte GoA = Rechtsgrund bei 812 I 1 Alt. 1 BGB 2. Berechtigte GoA = Rechtfertigungsgrund bei 823 I BGB ABER: Verletzungshandlung d. Geschäftsführers
MehrAchSo! Schuldrecht II. Gesetzliche Schuldverhältnisse - Materielles Recht & Klausurenlehre. Lernen mit Fällen. von Winfried Schwabe.
AchSo! Schuldrecht II Gesetzliche Schuldverhältnisse - Materielles Recht & Klausurenlehre. Lernen mit Fällen von Winfried Schwabe überarbeitet Schuldrecht II Schwabe schnell und portofrei erhältlich bei
MehrLösung Fall 3. Frage 1
Lösung Fall 3 Frage 1 I. Anspruch des F gegen H gem. 677, 683 S. 1, 670 BGB F könnte gegen H einen Anspruch auf Ersatz der durch die SMS entstandenen Kosten gem. 677, 683 S.1, 670 BGB haben. 1. Geschäftsbesorgung
MehrUniversität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs
MehrI. V gegen S auf Herausgabe des Untermietzinses gem. 535 II BGB (-), da keine Vereinbarung zur Entrichtung des Untermietzinses gem.
1 A. Vertragliche Ansprüche I. V gegen S auf Herausgabe des Untermietzinses gem. 535 II BGB (-), da keine Vereinbarung zur Entrichtung des Untermietzinses gem. 535 II II. V gegen S auf Schadensersatz i.h.d.
MehrInhalt. Einführung in das Schuldrecht BT 2
Inhalt Einführung in das Schuldrecht BT 2 Lektion 1: Das Deliktsrecht, 823 ff. 7 A. Der haftungsbegründende Tatbestand des 823 I 8 I. Handeln durch aktives Tun oder Unterlassen 8 II. Verletzung eines geschützten
MehrEBV: Nutzungen. -- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen --
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Nutzungen -- Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe der Nutzungen -- Teil 1: Ansprüche innerhalb des EBV 2 A. Haftung nach 987, 990:
MehrTipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage
Übersicht Wichtigste Anspruchsgrundlagen 1) Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten: a) aus typisierten Verträgen (im BGB ausdrücklich geregelte Vertragstypen, (vgl. Inhaltsverzeichnissen zum BGB,
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite. Literaturverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis
in INHALTSVERZEICHNIS Seite Literaturverzeichnis Materialien Abkürzungsverzeichnis VIII XVIII XIX 1. Teil Allgemeines zur Verwaltung und Vertretung 1. Kapitel Die Rechtsstellung des Kindes 1 I. Rechtsfähigkeit
MehrExamenskurs: Übersicht
Examenskurs: Übersicht Vertragsrecht: Vertragsschluss, Auslegung, Bindungswirkung 1. Fall: Der Futtermittelhandel Vertragsschluss, Recht der OHG, kaufmännisches Bestätigungsschreiben 2. Fall: Der Selbstmord
MehrJuristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Wintersemester 2010/2011. Lösung zu Fall 5. Frage 1
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Wintersemester 2010/2011 Lösung zu Fall 5 Frage 1 I. Vertragliche Ansprüche Vertragliche Ansprüche zwischen C und A bestehen mangels vertraglicher
MehrDie culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel. Grundgedanken für die culpa in contrahendo und ihre historische Entwicklung 1.Historische Entwicklung 3 I. Gesichte des Rechtsinstitutes 3
MehrDie Haftung des Quasi-Herstellers
Stefan Krüger Die Haftung des Quasi-Herstellers PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XI-XXVIII A. Einführung i I. Grundsätzliches zum Quasi-Hersteller
MehrZuwendungen von Ehegatten und Dritten im Verhältnis zum gesetzlichen Güterstand
Burkhard Schulze Ueding Zuwendungen von Ehegatten und Dritten im Verhältnis zum gesetzlichen Güterstand LIT Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Inhaltsverzeichnis IX Literaturverzeichnis XIV Einleitung 1 Teil
MehrDer Zins im Bereicherungsrecht
Christoph Schäfer Der Zins im Bereicherungsrecht Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Fall der Anlage rechtsgrundlos erlangten Geldes Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhalt: Literaturverzeichnis
MehrTeil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete
Fallbesprechung zum Grundkurs BGB II, SS 2014, FB 8 Die defekte Hebebühne Gliederung Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete A. Anspruch aus 536 I BGB? - richtige AGL bei Mietminderung (vgl.
MehrA. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V
Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende
Mehr1 Vertragliche Schuldverhältnisse
Prof. Dr. Dorothee Einsele WS 2014/2015 Schuldrecht Besonderer Teil 1 Vertragliche Schuldverhältnisse A. Verträge, gerichtet auf dauernde Übertragung von Vermögensgütern I. Kaufvertrag 1. Übersicht 2.
MehrExamenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse :
Fall 7: E M Herausgabe des erzielten Gewinnes? I. 535, 540 BGB (-) Fraglich ist, ob E gegen M einen vertraglichen Anspruch auf Herausgabe des erzielten Gewinns hat. Allerdings wurde keine Vereinbarung
MehrMethodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016
Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis
MehrPrüfungsschema Der zivilrechtliche Anspruch
Prüfungsschema Der zivilrechtliche Anspruch A. Anspruch entstanden I. Ansprüche aus Vertrag/Rechtsgeschäft - Primäransprüche auf Erfüllung (z.b. 433 I, II, 535) - Sekundäransprüche, z.b. 280 ff. II. Vertragsähnliche
MehrZivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Inhalt und Umfang des Bereicherungsanspruchs
Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Inhalt und Umfang des Bereicherungsanspruchs Wiederholung Welche Funktion erfüllt 822 BGB? Inwieweit kann man die allgemeine Nichtleistungskondiktion des 812 I 1 2.
MehrBibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Claudia Sykora Die Kondiktionssperre des 817 Satz 2 BGB Eine Untersuchung zur Rückabwicklung gesetzes- und sittenwidriger Geschäfte im Lichte der jüngeren Rechtsprechung Tectum Verlag Marburg, 2011 Zugl.
MehrFall 12 - Lösung. BGB-AT Fall 12 - Lösung - Seite 1. Anspruch des J (vertreten durch M) gegen K aus 812 I S.1, 1.Alt. BGB ÜBERSICHT FALL 12
BGB-AT Fall 12 - Lösung - Seite 1 Fall 12 - Lösung ÜBERSICHT FALL 12 II. Anspruch des J (vertreten durch M) gegen K aus 812 I S.1, 1.Alt. BGB I. Anspruch M gegen K 1. 985 BGB, Geldwertvindikation nach
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 15. I.Einleitung 17
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I.Einleitung 17 II. Das Kind als Täter 19 1. Die Verschuldenshaftung Minderjähriger 19 a. Einsichtsfahigkeit {discernemenf) als Haftungsvoraussetzung 19 aa.
MehrIV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz
IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz Möglichkeit der Selbstvornahme nach 634 Nr. 2, 637 Aufwendungsersatz angemessene Frist zur Nacherfüllung und Ablauf dieser Frist V. Rücktritt und Minderung 1. Allgemeines
MehrHochschuldozent Dr. Elmar Mand Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht. Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht - Allgemeiner Teil Juniorprofessur für Zivil- und Gesundheitsrecht Literaturempfehlungen Lehrbücher Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 14. Auflage 2003 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,
MehrFall Wie viele Verträge sind im Sachverhalt abgeschlossen worden? 2. Ist der Kauf wirksam? 3. Wer ist Eigentümer des Mofa?
Fall 1 Der 17-jährige Kevin kauft sich ein gebrauchtes Mofa zum Preis von 300,-. Der Verkäufer denkt sich nichts dabei, weil Kevin groß gewachsen ist und beim Kauf erklärt hat, er sei längst 18 Jahre.
MehrLösungsskizze Fall 1
Prof. Dr. Harald Siems GK BGB II SS 2005 Lösungsskizze Fall 1 A. M E; 5.000,- und Abnahme; 433 II BGB I. Kaufvertrag II. Umwandlung durch Rücktritt gem. 323 I, 346 I 1. Rücktrittsrecht a) gegenseitiger
MehrLösung Fall 10 Die verkauften Tourbusse
Lösung Fall 10 Die verkauften Tourbusse Teil a) A. Anspruch des E gegen X auf Herausgabe des Busses gem. 985 BGB E könnte gegen X einen Anspruch auf Herausgabe des Busses gem. 985 BGB haben. Dazu müsste
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter
Falllösung 3. Stunde: 1. Frage: Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? I. Angebot und Annahme Ein Vertrag entsteht grundsätzlich durch Angebot und Annahme; 145 ff BGB. Dies sind zwei Erklärungen,
MehrAndrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten
Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier
MehrVertiefung Zivilrecht II Schwerpunkt: Schuldrecht Besonderer Teil WS 2008/09
Michael Becker Vertiefung Zivilrecht II Schwerpunkt: Schuldrecht Besonderer Teil WS 2008/09 im Studiengang Law in Context Gliederungsübersicht mit Besprechungsfällen Literatur (Auswahl): Brox/Walker, Besonderes
MehrUniversität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_18_Degener-Sonnen_end.indd 1 13.10.2008 14:41:37 Juris_18_Degener-Sonnen_end.indd 2 13.10.2008 14:41:37 Hamburger Examenskurs
MehrAllgemeine Anspruchsgrundlagen
Crashkursskript Zivilrecht 1 Allgemeine Anspruchsgrundlagen A. Systeme zum Auffinden der Anspruchsgrundlagen Grundvoraussetzung für den Erfolg in der zivilrechtlichen Klausur ist die Fähigkeit zum Auffinden
MehrPrüfungsschema 823 Abs. 1
- 1 - Prüfungsschema 823 Abs. 1 A) Vorprüfung: Anwendbarkeit des Deliktsrechts (grds. Vorrang der 987 ff., vgl. 993 Abs. 1 a.e.) Wichtig: nur Ansprechen, wenn tatsächlich problematisch! B) Voraussetzungen
MehrExamensklausurenkurs - Klausur im Zivilrecht vom 11.06.2011 1626, 1629
2 I 80 Abs. 1 InsO 1, 13, 35 GmbHG G 488; 1191 Sicherungsvertrag K V M 1626, 1629 675, DepotG 675f S 3 I. Anspruch auf Löschung aus dem Sicherungsvertrag? - taugliche Anspruchsgrundlage nur, wenn Darlehen
MehrGrundkurs II Zivilrecht
, Grundkurs II Zivilrecht SoSe 2010 Prof. Dr. 1 Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der und der Ausschluss der Leistungspflicht
MehrDie 42 Fälle. GoA BereicherungsR. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz
Die 42 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester GoA BereicherungsR Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 7. Auflage einfach l
MehrDer Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht
Remigiusz Wojtkowiak Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 15 I. Ziel der Untersuchung;
MehrPROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 Fall 11: Lösung Die Klage wird Erfolg haben, soweit sie begründet ist, soweit also die Klägerin gegen den Beklagten
MehrGeschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts
Geschäftsfähigkeit Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können ( 105 I) Zu unterscheiden von: Ehe- und Testierfähigkeit
MehrSachenrecht Eigentum II
Sachenrecht Eigentum II PD. Dr. Christoph Luther Sachenrecht Eigentum Einführung Eigentum I. Einführung II. III. Rechte des Eigentümers 1. Nutzungs und Verfügungsmacht des Eigentümers 2. EBV, 985 1003
MehrFall 7. - Der Leasingvertrag - A. Anspruch auf Zahlung der ersten Rate aus 535 Abs. 2 BGB
Fall 7 - Der Leasingvertrag - A. Anspruch auf Zahlung der ersten Rate aus 535 Abs. 2 BGB B könnte gegen M einen Anspruch auf Zahlung der ersten Rate in Höhe von 400 Euro aus 535 Abs. 2 BGB haben. I. Vertragsschluss
MehrC Ansätze gegen eine ungeschriebene Haftung wegen materieller Unterkapitalisierung
INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis 15 Zeitschriften und Schriftensamnüungen 17 I Einleitung 19 A Ziel der Arbeit 19 B Gang der Untersuchung 19 1) Aufriss der Problematik 20 2) Wirtschaftliche Implikationen
MehrPropädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008 Fall 4: Airsoftgun: Sachverhalt Der 14jährige K kauft ohne Wissen seiner Eltern bei V von seinem Taschengeld eine Pistole
MehrA 432 Zielübung Zivilrecht
1 A 432 Zielübung Zivilrecht Frage 1: Ansprüche des X A. Ansprüche X gegen Z wegen des Sachschadens i.h.v. 4.000 I. 280 I, 311 II, III, 241 II BGB (c.i.c.) Voraussetzungen: 1. vorvertragliches Schuldverhältnis,
MehrFall 4 Lösung ausformuliert. Grundfall. A. Herausgabeansprüche des Victor (V) gegen Karl (K) I. Herausgabe des Bildbandes gemäß 985 BGB
Fall 4 Lösung ausformuliert Grundfall A. Herausgabeansprüche des Victor (V) gegen Karl (K) Beachte: Hier ist danach gefragt, ob V bzw. K etwas zurückverlangen können. Zu prüfen sind daher nur solche Ansprüche,
Mehr1. Kann F Ersatz der Kosten für die SMS nach 677, 683 S. 1, 670 BGB verlangen?
4. Fall Das gute Erbstück Nachdem F das Fahrrad des H an den Nachbarn seinen Bruders verkauft hat, verspürt er weiteren Tatendrang, um das Konto des H zu füllen. Am liebsten möchte er den ganzen Tag irgendwelche
MehrBürgerliches Recht. Thomas Zerres. Ein einführendes Lehrbuch in das Zivil- und Zivilprozeßrecht. Springer-Verlag
Thomas Zerres Bürgerliches Recht Ein einführendes Lehrbuch in das Zivil- und Zivilprozeßrecht Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York London Paris Tokyo HongJCong Barcelona Budapest Inhalt A. Zivilrecht
MehrÜbung im BGB für Fortgeschrittene. Prof. Dr. Inge Scherer
Übung im BGB für Fortgeschrittene Prof. Dr. Inge Scherer Bearbeitungszeit: 120 min 3. Besprechungsfall Über den Wolken Sachverhalt: Die 17jährige Miriam möchte gerne die Welt kennenlernen, deren Kenntnis
MehrSchuldrecht Besonderer Teil II
Schuldrecht Besonderer Teil II - vertragliche Schuldverhältnisse - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 10.15 11.45, ESA A freitags, 10.15 11.45, Phil B A. Überblick Verträge
MehrDie Haftung von Arbeitnehmern auf Schadensersatz bei Streik in Deutschland und Großbritannien -Ein systematischer Vergleich-
Die Haftung von Arbeitnehmern auf Schadensersatz bei Streik in Deutschland und Großbritannien -Ein systematischer Vergleich- INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung des Grades einer Doktorin des Rechts bei
MehrEin Vergütungsanspruch des B aus Werkvertrag, 631 Abs. 1 BGB, kommt nicht in Betracht, da ein Vertrag zwischen E und B nicht zustande gekommen ist.
Lösung Fall 2.1: I. Vertragliche Ansprüche Ein Vergütungsanspruch des B aus Werkvertrag, 631 Abs. 1 BGB, kommt nicht in Betracht, da ein Vertrag zwischen E und B nicht zustande gekommen ist. II. Quasivertragliche
MehrBeweislast und Beweisführung bei der Haftung des Frachtführers nach der CMR
Patrick Giefers Beweislast und Beweisführung bei der Haftung des Frachtführers nach der CMR PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Gliederung A. Einführung und Thema 35 B. Beweislast und Beweisführung
MehrDienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )
Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht
MehrAbkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung
Mehr0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht
0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen
MehrGENTECHNOLOGIE IN DER HAFTPFLICHT- VERSICHERUNG
Dr. Jill Bohnhorst GENTECHNOLOGIE IN DER HAFTPFLICHT- VERSICHERUNG PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 9 Inhaltsverzeichnis A. Problemdarstellung 17 B. Gang der Untersuchung 19 C. Gentechnologie
MehrDer zivilrechtliche Anspruchsaufbau
Prof. Dr. Thomas Hoeren Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau I. Ansprüche aus Vertrag 1. Primäransprüche auf Erfüllung - 433 Abs. 1 S. 1 (Anspruch des Käufers auf Übergabe und Eigentumsverschaffung) - 433
MehrLösungsskizze FB 6: Pfand oder Nichtpfand?
Frage 1 Lösungsskizze FB 6: Pfand oder Nichtpfand? A. Vertragliche Herausgabeansprüche (-) B. Herausgabeanspruch aus 985 BGB? I. Besitz der B (+) II. Eigentum der A 1. Ursprünglich Eigentum der A 2. Eigentumsverlust
MehrKompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014
Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................
MehrCrash-Kurs Fall 8. PD Dr. A. Schall. Universität zu Köln Großer Examens- und Klausurenkurs
Crash-Kurs Fall 8 PD Dr. A. Schall Der Pfandbonklau zur arbeitsrechtlichen Relevanz des wichtigen Falles s. BAG NJW 2011, 167 (Anm. Stoffels, ibid, S. 118) K ist mit seiner Freundin F im Supermarkt des
MehrÜbersicht Repetitorium Zivilrecht
Übersicht Repetitorium Zivilrecht BGB Allgemeiner Teil I. Rechtsgeschäft und Willenserklärung II. Willensmängel und Anfechtung III. Rechts- und Geschäftsfähigkeit IV. Stellvertretung V. Formerfordernisse
Mehr3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Problemstellung... 1 2 Gang der Untersuchung... 3 3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher Sicht...
MehrExamensklausurenkurs der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Wiss. Ang.. Richard Rummel 01. August 2008 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Sommersemester 2008 Examensklausurenkurs der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Lehrstuhl Nachfolge Leipold) Lösungsskizze
MehrI. Anspruch des F gegen K auf Herausgabe des Sonderdruckes gem. 985 BGB
Der 17-jährige Fußballfan F hat ohne das Wissen seiner Eltern von seinem reichen Patenonkel P einige wertvolle und seltene Panini-Bilder der WM 2006 geschenkt bekommen. Als er seinem 18-jährigen Klassenkameraden
MehrProf. Dr. Dr. Stefan Grundmann BGB GK II SS 2012 Lehreinheiten Nr Lehreinheit. Sonstige Delikts- und Gefährdungshaftungstatbestände
46. Lehreinheit Sonstige Delikts- und Gefährdungshaftungstatbestände merke: In zivilrechtlichen Klausuren sind in der Regel mehrere wichtige deliktsrechtliche Ansprüche zu beachten, die nebeneinander und
MehrReihenfolge der Anspruchsgrundlagen: Allgemein: 164 Stellvertreter. 116 Willenserklärung
Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen: 1. Vertragliche Ansprüche 433, 451, 611, 631 3 2. Vertragsähnliche Ansprüche 311, 280, 678, 683 9 3. dingliche Ansprüche 985, 987 11 4. deliktische Ansprüche 823, 826,
MehrEs handelt sich nicht um eine ausformulierte Lösung im Gutachtenstil, sondern um eine Niederlegung der wesentlichen gedanklichen Schritte der Lösung.
Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es handelt sich nicht um eine ausformulierte Lösung im Gutachtenstil, sondern um eine Niederlegung der wesentlichen gedanklichen Schritte der Lösung. Frage 1 A. Ansprüche
MehrLösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben
Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen Frage: Herausgabeansprüche F gegen O A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben 1. Ursprünglicher
Mehr5 Die Erfüllung des Kaufvertrags. I. Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Verfügungsgeschäfte/Abstraktions- und Trennungsprinzip
5 Die Erfüllung des Kaufvertrags I. Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Verfügungsgeschäfte/Abstraktions- und Trennungsprinzip (1) Die aus einem Kaufvertrag resultierenden Verpflichtungen bilden
MehrA. Haftung für tatsächliches Eigenverschulden
A. Haftung für tatsächliches Eigenverschulden I. Verletzung eines Rechtsgutes ( 823 I BGB) 1. Haftungsbegründender Tatbestand a. Rechtsgutverletzung / Rechtsverletzung b. Verletzungshandlung c. Haftungsbegründende
MehrGliederung Fall 2 B. (RECHTSVERNICHTENDE EINWENDUNGEN) C. (RECHTSHEMMENDE EINWENDUNGEN [EINREDEN]) Variante a) Variante b)
A. KAUFVERTRAG Gliederung Fall 2 I. ÜBEREINSTIMMENDE WILLENSERKLÄRUNGEN 1. Angebot a) Absichtsbekundung des V b) Bekundung der K c) Erklärung des V, für 15 verkaufen zu wollen 2. Annahme II. (WIRKSAMKEITSHINDERNISSE)
MehrPriv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil
Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006 Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Teil 1: Materialien und Literatur A. Materialien Gesetzestext Schönfelder, Deutsche Gesetze, Loseblatt, Stand 127.
MehrLösungsvorschlag Fall 1a
Lösungsvorschlag Fall 1a I. Anspruch V gegen R auf Herausgabe des Fahrrads aus 985 BGB 1. Anspruchsgegner ist Besitzer (+) 2. Anspruchsteller müsste Eigentümer des Fahrrads sein Ursprünglich war R Eigentümer
MehrFall 12. Fall nach Köhler, PdW BGB-AT, 25. Aufl., Fall 35
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 12 Fall nach Köhler, PdW BGB-AT, 25. Aufl., Fall 35 A. Anspruch des F gegen M auf Zahlung von drei Kaufpreisraten
MehrMusterlösung zur Einsendeaufgabe des Kurses 05316, Handelsrecht, KE 2 Verf.: wiss. Mitarb. Michael Neufang 1
Verf.: wiss. Mitarb. Michael Neufang 1 Gliederung1 I. Anspruch des E. auf Herausgabe der Waschmaschine gem. 985 BGB 1. Eigentumsverlust durch Erwerb vom Berechtigten bzw. vom Nichtberechtigten mit Einwilligung
MehrProf. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 3. Die Übereignung beweglicher Sachen
Sachenrecht Arbeitsblatt Nr. 3 Die Übereignung beweglicher Sachen I. Das dingliche Rechtsgeschäft 1. Für den Übereignungseffekt reicht das schuldrechtliche Geschäft - Kauf, Tausch, Darlehen, Werkvertrag,
MehrMateriell-rechtliche Sanktionen bei Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht durch Zeugen und Parteien
Materiell-rechtliche Sanktionen bei Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht durch Zeugen und Parteien Von Kerstin Prange Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Erster Teil Haftungsgrundlagen
Mehr1. Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolgs; auch bezeichnet als condictio causa data causa non secuta
V. Condicito ob causam finitam, 812 I 2, 1. Alt. BGB 1. Tatbestand der Leistungskondiktion 2. Unterschied zur condictio indebiti : Rechtsgrund bestand zur Zeit der Leistung, wäre aber später ohne Rückwirkung
Mehr2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines
2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.
MehrBGB - Schuldrecht Besonderer Teil
BGB - Schuldrecht Besonderer Teil von Dr. Volker Emmerich em.o. Professor an der Universität Bayreuth Richter am Oberlandesgericht Nürnberg a.d. 12., neu bearbeitete Auflage C. F. Müller Verlag Heidelberg
MehrDer Anspruch auf Löschung und Übertragung von Domains
Susanne Weckbach Der Anspruch auf Löschung und Übertragung von Domains Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Kapitel 1: Einführung und Gang der Untersuchung 15 A. Begriff und Funktionen von
MehrKündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
MehrGliederung Fall 1 A. KAUFVERTRAG, 433 ABS. 2 BGB
Gliederung Fall 1 A. KAUFVERTRAG, 433 ABS. 2 BGB B. ERLÖSCHEN DES ANSPRUCHS GEM. 326 ABS. 1 S. 1 BGB I. GEGENSEITIGER VERTRAG II. UNMÖGLICHKEIT GEM. 275 ABS. 1 3 BGB 1. Vorratsschuld 2. Konkretisierung
MehrGesetzliche Schuldverhältnisse
Professor Dr. iur. Arnd Arnold, Diplom-Volkswirt Gesetzliche Schuldverhältnisse - Gliederung und Literaturübersicht - 1. Teil: Einführung 1 Überblick über den Inhalt der Veranstaltung und Literaturempfehlungen
MehrWelche Rechte des bisherigen Eigentümers? [Anwaltsklausur: Verhindern des Eigentumsverlustes!! 771III, 769 ZPO, einstweilige Einstellung der ZV!!!
Skript ZPO II Band 1 S. 76 ff (KLASSIKER!!!!) 1. Die verlängerte Drittwiderspruchsklage Ausgangslage: Bei Vollstreckung von schuldnerfremden Sachen kann es zur Versteigerung kommen Nach Erlösauskehr für
MehrArbeitsgemeinschaft im BGB AT SS 2013 Ref. iur. Dorothée Kalb, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht (Prof. Binder)
Fall 1: I. Ansprüche V gegen die M A. Anspruch V gegen M auf die Zahlung der restlichen 200 Euro gem. 433 II BGB I. Kaufvertragsschluss 1. WE des V (+) 2. WE der M P: M ist gem. 106, 2 BGB beschränkt geschäftsfähig,
MehrTarifvertrag und Betriebsübergang
Bernd Waas Tarifvertrag und Betriebsübergang Die Fortgeltung tarifvertraglicher Regelungen im Fall des Betriebsübergangs gem. 613a Abs. 1 S. 2-4 BGB Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
MehrTeil 1: Ansprüche des A gegen C
VORLESUNGSBEGLEITENDE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) SOMMERSEMESTER 2010 Fall 11: Lösung Teil 1: Ansprüche des A gegen C I. Auf Herausgabe des Rings 1. Herausgabeanspruch nach
MehrLösungsskizze: Der unglückliche Fußballprofi
Lösungsskizze: Der unglückliche Fußballprofi A. Ansprüche V gegen U I. Herausgabeanspruch aus 985 BGB: 1. Unmittelbarer Besitz des U U ist unmittelbarer Besitzer, 854 BGB; E allenfalls Besitzdiener, 855
MehrExamens-Repetitorium Sachenrecht
Examens-Repetitorium Sachenrecht von Dr. Mathias Habersacjc ;;ih:g ;.;;., : -? : ; :.::' u ;; ;: ''! \ o. Professor an der UniversitärRegensbiirg'' *" " C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrA. Trennungs- und Abstraktionsprinzip
A. Trennungs- und Abstraktionsprinzip I. Verpflichtungen und Verfügungen Fall 1: A verkauft B seinen gebrauchten Mini für 5000,-. Da A den Wagen am Abend aber noch selbst benötigt, vereinbaren beide, dass
MehrDer Schutz der menschlichen Stimme gegen Übernahme und Nachahmung
Dr. Anke Schierholz Der Schutz der menschlichen Stimme gegen Übernahme und Nachahmung Gcsamtbibliothelc,l phnische Universität Darmstadt Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1998 Inhaltsverzeichnis Einleitung
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte
Rechtsgeschäfte Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäfte Sonstige Rechtsgeschäfte = Rechtsgeschäfte, durch die eine Person gegenüber einer anderen eine Leistungspflicht übernimmt - Kaufvertrag 433 Abs.
MehrDer Wahlgüterstand der Gütertrennung für die Europäische Ehe
Der Wahlgüterstand der Gütertrennung für die Europäische Ehe - Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Zugewinngemeinschaft des deutschen Rechts und der ehelichen Güterstände der Gütertrennung in Spanien
Mehr