G U T A C H T E N. Nr. L 8331

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "G U T A C H T E N. Nr. L 8331"

Transkript

1 G U T A C H T E N Nr. L 8331 zum Bebauungsplan Nr In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr, durch Gewerbe und durch Sport in Gotha Messstelle nach 29b (Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Auftraggeber: MILA Grundstücks- und Immobilien Verwertungsgesellschaft mbh Friedberger Anlage Frankfurt am Main VMPA-SPG HE Unsere Zeichen: UT-F2/He Dokument: L8331.docx Ausgestellt am: 12. Juni 2017 Das Dokument besteht aus 71 Seiten Seite 1 von 71 Anzahl der Ausfertigungen: 3fach Auftraggeber 1fach Auftragnehmer Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ralf Huber Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Managementsystem ISO 9001 / ISO14001 zertifiziert durch: Handelsregister Darmstadt HRB 4915 USt-IdNr. DE Informationen gem. 2 Abs. 1 DL-InfoV unter Bankverbindung: Commerzbank AG BIC DRESDEFFXXX IBAN DE Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Matthias J. Rapp Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Reiner Block Dipl.-Betrw. Erwin Blumenauer Telefon: Telefax: Beteiligungsgesellschaft von: TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Lärm- und Erschütterungsschutz Am Römerhof Frankfurt am Main Deutschland

2 Seite 2 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Lagebeschreibung Verkehrsaufkommen und Beschreibung der benachbarten Einrichtungen Verkehr auf der Schubertstraße und auf der Waltershäuser Straße Verkehrszählung auf der Panzerstraße Polizeidirektion Real-Markt Sportplatz Gotha-West Berücksichtigung des Lärmschutzes in der Bauleitplanung Verkehrsgeräusche Gewerbelärm Sportgeräusche Immissionsorte und Immissionswerte Immissionsorte Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil Richtwerte nach TA Lärm Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV Geplante Änderungen der 18. BImSchV Geräuschemissionen von Vorgängen auf dem Gelände des Real-Marktes Fahrgeräusche von Lkw Verladegeräusche Staplergeräusche Pkw-Parkplatzgeräusche Press-Container Kälteanlagen des Real-Marktes Geräuschemissionen beim Fußballspielen Bestimmung der Geräuschbelastung in dem Plangebiet Straßenverkehr Geräusche durch den Real-Markt Geräusche durch den Sportplatz Gotha-West Zusammenfassung und Diskussion Straßenverkehr Geräusche durch den Real-Markt Geräuschbelastung durch Sport Verzeichnis der Anhänge... 32

3 Seite 3 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Aufgabenstellung Die Stadt Gotha hatte im Jahre 1995 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein vormals militärisch genutztes Gelände/ GUS-Kaserne Garnison Gotha II in der Schubertstraße im Westteil der Stadt beschlossen. Das Gebiet umfasste eine Fläche von ca. 11 ha und wird planungsrechtlich in die 3 Teilbebauungspläne Nr und Nr sowie Nr unterteilt. Im Frühjahr 2013 hat die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH im Rahmen der Bauleitplanung für die 1. Änderung des B-Planes 52.1 sowie für den Teilbebauungsplan Nr in Gotha bereits die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109: Schallschutz im Hochbau für die zugehörigen Plangebiete ermittelt. Im Rahmen der Bauleitplanung zum B-Plan Nr in Gotha haben wir bereits die Geräuschbelastung durch den öffentlichen Straßenverkehr und durch den Real-Markt untersucht. Die Ergebnisse liegen zum Thema Verkehrslärm in Form des Gutsachtens Nr. L 8177 Rev. 1 vom 12. September 2016 und zum Thema Gewerbelärm in Form des Gutachtens Nr. L 8223 vom 28. November 2016 vor. Mit Bezug auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und in Abstimmung mit dem Landratsamt Gotha soll die schalltechnischen Untersuchung zu dem B-Plan Nr wie folgt erweitert werden. Berechnung des Straßenverkehrslärms in dem geplanten Baugebiet einschließlich des Verkehrs auf der Panzerstraße nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bestimmung der Geräuschbelastung durch den Real-Markt einschließlich der Verladegeräusche am Leergutlager und der Müllentsorgung sowie der Geräusche durch die Nutzung der Mitarbeiterparkplätze auf der W-Seite des SB-Marktes durch Mitarbeiter der Polizeiinspektion in der Schubertstraße, Ermittlung der Geräuschbelastung durch die Nutzung des Sportplatzes Gotha-West sowie Vergleich der ermittelten Geräuschbelastung mit den zulässigen Immissionswerten nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 bzw. nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und nach TA Lärm sowie der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). 2 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Bei der Abfassung dieses Berichtes wurden folgende Rechts- und Beurteilungsgrundlagen herangezogen: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I, Seite 1274); zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

4 Seite 4 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Achtzehnte Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) in der Fassung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 09. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) Sechzehnte Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) in der Fassung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I, Jahrgang 1990, Seite 1036), zuletzt geänderte durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl. Nr. 26, S. 503ff Länderausschuss für Immissionsschutz: Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm aus dem Jahre 1998, Protokoll der 101. Sitzung des LAI vom Mai 2001 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I Seite 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 mit Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 vom Mai 1987 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung VDI 2714 vom Januar 1988 (zurückgezogen), Schallausbreitung im Freien VDI 2720 Blatt 1, Entwurf vom Februar 1991 (zurückgezogen), Schallschutz durch Abschirmung im Freien VDI 3770 vom April 2002 Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitgeräusche DIN ISO vom Oktober 1999, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren DIN Teil 1 vom April 1984, Geräuschmessung an Maschinen, Luftschallemissionen, Hüllflächen-Verfahren

5 Seite 5 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 DIN EN ISO 3746 vom März 2011 Akustik Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene (ISO 3746:2010); Deutsche Fassung EN ISO 3746:2010 Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Parkplatzlärmstudie (6. Auflage), Augsburg 2007 Knuth Lenkewitz, Jürgen Müller: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten erschienen im Heft Umwelt und Geologie: Lärmschutz in Hessen, Heft 3, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden 2005 Ekkehard Knothe: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, erschienen im Heft Nr. 192 Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden 1995 Freudenstein: Geräuschemissionen bei Verladetätigkeiten, erschienen im Heft Nr. 129 Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden 1993 Merkblätter Nr. 25: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, herausgegeben vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LUA NRW), Essen, im Jahre 2000 Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoff-Containern (Wertstoffsammelstellen) von der Bayerischen Landesanstalt für Umwelt, München 1993 Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, erschienen in der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden 2000 Bebauungsplan Nr der Stadt Gotha - Erweiterung des allgemeinen Wohngebietes In der Güldenen Aue mit Teil A Planzeichnung, Teil B Textteil und Teil C Begründung, Vorentwurf vom August 2016 Gutachten Nr. L 7438 der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH vom 10. April 2013 zum Teilbebauungsplan Nr In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr Gutachten Nr. L 8177 Rev. 1 der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH vom 12. September 2016 zum Bebauungsplan Nr In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr und Gewerbe

6 Seite 6 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Gutachten Nr. L 8223 der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH vom 28. November 2016 zum Bebauungsplan Nr In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch den benachbarten Real-Markt Schallausbreitungsprogramm SAOS-NP in der Version des Ingenieurbüros Kramer Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin, mit Lima-Rechenkern Lima_7.exe vom 03. November 2016 des Büros Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbh, Dortmund 3 Lagebeschreibung Das Gebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Westen der Stadt Gotha (vgl. mit den Plänen in den Anhängen 1 und 2). Östlich der Schubertstraße befinden sich ein Real-Markt und die Landespolizeiinspektion Gotha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr zur Erweiterung des allgemeinen Wohngebietes In der Güldenen Aue umfasst in der Flur 15 der Gemarkung Gotha die Flurstücke 118/64 und 118/65 sowie Teilflächen der Flurstücke 118/54 und 118/106 mit einer Fläche von insgesamt 3,79 Hektar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt: Im Norden durch das Flurstück 105/1 in der Flur 15 der Gemarkung Gotha, im Osten durch das Flurstück 93/5 (Schubertstraße) der Flur 15, im Süden durch die Flurstücke 118/106 (Ida-Koch-Weg), 118/114, 118/115, 118/146 (Gustav-Berlet-Straße), 118/147, 118/148 und 118/149 in der Flur 15 der Gemarkung Gotha als Teilbereich des Bebauungsplans Nr der Stadt Gotha und im Westen durch das Flurstück 109 in der Flur 15 in der Gemarkung Gotha. Dem Bebauungsplan sind als externe Ausgleichsflächen in der Flur 15 Teilbereiche der Flurstücke 118/59 und 118/60 zugeordnet. 4 Verkehrsaufkommen und Beschreibung der benachbarten Einrichtungen 4.1 Verkehr auf der Schubertstraße und auf der Waltershäuser Straße Die Erschließung des Gebietes erfolgt durch Anbindung an die vorhandene Schubertstraße. Der Verkehr auf der Schubertstraße wird im Wesentlichen durch die Kunden des Real-Marktes und durch die Mitarbeiter des Polizeipräsidiums, aber auch durch die Anwohner aus dem vorhandenen Wohngebiet südlich des Plangebietes bestimmt. In einer Entfernung von rund 400 m zum geplanten Wohngebiet verläuft im Süden die stark befahrene Waltershäuser Straße. Für die Schubertstraße können in den relevanten Streckenabschnitten nach Informationen des Tiefbauamtes der Stadt Gotha entsprechend einer Zählung aus dem Jahr 2002 und der Prognose für das Jahr 2020 folgende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV-Werte) zugrunde gelegt werden (vgl. auch mit Gutachten Nr. L 7438 vom 10. April 2013 zum Teilbebauungsplan Nr. 52.2): Nullfall 2002: DTV = Kfz/24h Prognosefall 2020: DTV = Kfz/24h

7 Seite 7 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Für die Waltershäuser Straße können folgende Werte angenommen werden: Nullfall 2002: DTV = Kfz/24h Prognosefall 2020: DTV = Kfz/24h In der Prognose für das Jahr 2020 wird für die Waltershäuser Straße mit einem Verkehrsrückgang um durchschnittlich Kfz pro Tag gerechnet. Im Sinne der Maximalbetrachtung wurde für die Berechnung der Geräuschbelastung in dem Plangebiet für die Waltershäuser Straße der DTV- Wert von Kfz/24 h angenommen. 4.2 Verkehrszählung auf der Panzerstraße Die offizielle Schubertstraße auf dem Flurstück 93/2 endet im Norden mit der Flurgrenze hinter der Einmündung Gastoniastraße, schräg gegenüber der Ein- und Ausfahrt zu dem Gelände mit dem Real-Markt. Das Verkehrsschild mit der Aufschrift kein offizieller Verkehrsgrund steht schon wenige Meter vor dem Ende der offiziellen Schubertstraße und kennzeichnet damit nicht exakt die Grenze der Schubertstraße. Die nördliche Verlängerung der Schubertstraße (ehemalige Panzerstraße ) wird von manchen Verkehrsteilnehmern als Abkürzung zur Eisenacher Straße im Norden (Landesstraße L 3007) genutzt. Sie ist aber von der Stadt Gotha nicht als offizieller Verkehrsweg freigegeben. Eine Verkehrszählung am 04. Mai 2017 im Auftrag der Firma MILA kommt für die Panzerstraße zu den in Tabelle 1 auf folgender Seite angegebenen Ergebnissen. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit die Anzahl der Staplerbewegungen im Bereich des Leergutlagers auf der W-Seite des Real- Marktes sowie die Anzahl der Lkw zur Anlieferung des SB-Marktes protokolliert. In der Nachtzeit zwischen und Uhr wurden an dem Zähltag auf der Panzerstraße ausschließlich Pkw gezählt. Wegen des begrenzten Beobachtungszeitraums zwischen und Uhr sowie zwischen und Uhr kann für die gesamte Nachtzeit zwischen und Uhr auf der Panzerstraße von einem Verkehrsaufkommen von 40 Pkw sowie 2 Lkw ausgegangen werden. Da es sich bei der Panzerstraße nicht um eine öffentlich gewidmete Straße handelt, gilt auf dieser Privatstraße grundsätzlich nicht die Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Berechnung der Geräuschbelastung durch den Verkehr auf der betonierten Panzerstraße wurden im vorliegenden Gutachten trotzdem die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angewendet.

8 Seite 8 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Tabelle 1: Ergebnisse der Verkehrszählung vom 04. Mai 2017 Uhrzeit Panzerstraße Real-Markt Lkw Sprinter Pkw Stapler Lkw Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Summe Uhr Uhr Polizeidirektion Das 4-geschossige Verwaltungsgebäude der Polizei in der Schubertstraße 6a weist eine Bruttofläche von ca m² auf. Es steht hier ein Parkplatz mit etwa 160 Stellplätzen zur Verfügung. Bei einer angenommenen Nutzung von 4 Pkw-Bewegungen pro Stellplatz und Tag (= 2 Pkw pro Stellplatz) errechnet sich hierdurch ein Fahrzeugaufkommen für die Polizeidirektion von 320 Pkw pro Tag; das entspricht 640 Pkw-Bewegungen pro Tag. 4.4 Real-Markt Nördlich der Polizeidirektion befindet sich in der Schubertstraße 20 ein Real-Markt mit einer Verkaufsfläche von rund m². Den Kunden des Einkaufszentrums stehen südlich und westlich des Verkaufsgebäudes insgesamt etwa 500 Pkw-Parkplätze zur Verfügung. Die Andienung und die Entsorgung des Marktes werden auf der dem geplanten Wohngebiet abgewandten östlichen Gebäudeseite abgewickelt.

9 Seite 9 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Das Einkaufszentrum ist von Montag bis Mittwoch und an Samstagen in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet. An Donnerstagen und an Freitagen bleibt der Markt abends bis Uhr geöffnet. Nach Angaben der Geschäftsleitung des Real-Marktes aus dem Jahre 2013 (vgl. auch mit Gutachten Nr. L 7438 vom 10. April 2013 zum Teilbebauungsplan Nr. 52.2) werden für die Anlieferung durchschnittlich 108 Lkw pro Woche erwartet. Zu neueren Lkw- und Pkw-Zahlen des Real- Marktes wurden uns keine Angaben gemacht. Die Beschilderung an den beiden Anlieferungsrampen des Real-Marktes (Food- und Non-Food-Bereich sowie Fleischanlieferung) begrenzt die Anlieferung auf die Tageszeit zwischen Uhr und maximal Uhr, sodass man davon ausgehen kann, dass in der Nachtzeit vor Uhr morgens kein Lkw auf das Marktgelände fährt. Die wesentliche Eingangsgröße für die Berechnung der Geräuschemissionen eines Parkplatzes ist die Bewegungshäufigkeit und die Anzahl der Stellplätze. An großen Verbrauchermärkten mit einer Verkaufsfläche von über m² beträgt das Pkw-Verkehrsaufkommen nach der Parkplatzlärmstudie 0,07 Bewegungen pro Stunde und pro m² Netto-Verkaufsfläche. Für den Real- Markt in Gotha mit einer Verkaufsfläche von insgesamt etwa m² erhält man damit ein tägliches Verkehrsaufkommen von Pkw-Parkbewegungen (= Pkw). Von dem ehemaligen Bauleiter des Real-Marktes, Herr Steffen Meister, wurde am Donnerstag, 10. November 2016, und am Freitag, 11. November 2016, das Verkehrsaufkommen an dem Markt in der Nachtzeit nach Uhr beobachtet. Dabei konnte er feststellen, dass am Donnerstag schon gegen Uhr der letzte Kunde den Markt verlassen hatte und am Freitag kurz vor Uhr die letzten 3 Kunden mit ihren Pkw von dem Markgelände fuhren. Nach Uhr verließ das Personal des Real-Marktes mit insgesamt 6 bzw. 7 Pkw den Parkplatz über die Schubertstraße in Richtung Süden (Waltershäuser Straße). Nach Rücksprache von Herrn Steffen Meister bei Herrn Koch von der Polizeidirektion Gotha gibt es keine Vereinbarung zum Parken von Mitarbeitern der Polizeidirektion auf dem Gelände des Real-Marktes. Schichtwechsel bei der Polizei ist um Uhr und für bestimmte Einsatzbereiche um Uhr. Bei der Verkehrszählung wurde festgestellt, dass 3 Pkw von der Polizeidirektion Gotha (Hausmeister und Pflegepunktpersonal) auf dem Real-Parkplatz parkten. Ansonsten waren keine Aktivitäten in dieser Hinsicht zu erkennen. 4.5 Sportplatz Gotha-West Der Sportplatz Gotha-West in der Von-Zach-Straße verfügt über 2 Spielfelder: ein Rasengroßspielfeld sowie ein Hartplatz oberhalb der Treppenanlage (vor der Instandsetzung öffentlicher Bolzplatz). Der Sportplatz Gotha-West wird vom Sportverein SV Westring Gotha e.v. mit 265 Mitgliedern genutzt. Nach Auskunft des Schul- und Jugendamtes der Stadt Gotha wird der Sportplatz für Fußballspielen zwischen Montag und Freitag von Uhr und für den Spielbetrieb am Wochenende je nach Bedarf von etwa bis Uhr genutzt. Gewöhnlich ist der Januar spielfrei (Hallenturniere). Im Spielbetrieb befinden sich 9 Mannschaften. Zusätzlich läuft im Verein das Projekt InWest Gotha Integration durch Fußball; damit begründet sich die tägliche frühe Nutzungszeit ab Uhr.

10 Seite 10 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Berücksichtigung des Lärmschutzes in der Bauleitplanung In 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, dass im Rahmen von raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend zum Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Als technisches Regelwerk steht für die Belange des Lärmschutzes in der Bauleitplanung die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau zur Verfügung. Im Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 werden schalltechnische Orientierungswerte genannt, die als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen sind. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Untersuchung der vorhandenen Vorbelastung und die Auswirkungen einer Planung, und zwar getrennt nach den verschiedenen Lärmquellenarten (Gewerbe, Verkehr, Sport, Freizeit etc.). Die schalltechnischen Beurteilungspegel werden für jede Lärmquellenart getrennt mit den dazugehörigen schalltechnischen Orientierungswerten verglichen. Diese Orientierungswerte sind nicht als Grenzwerte gedacht, sondern sie unterliegen einer verantwortlichen oder begründeten Abwägung. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 5.1 Verkehrsgeräusche In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte u.u. nicht einhalten. Besonders dann ist das umfangreiche Instrumentarium zur Lärmbekämpfung, vor allem das der bauleitplanerischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Flächen mit Überschreitungen möglichst gering zu halten. Es soll nicht alleine deshalb auf Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden, weil damit kein ausreichender Schallschutz erreicht werden kann. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. Eine Überschreitung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 um 5 kann noch das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. auch mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 01. September 1999, - 4 BN NVwZ-RR 2000). Nach diesem Urteil können bei der Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen als zusätzliche Entscheidungshilfe die Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) herangezogen werden. Diese Vorsorgegrenzwerte, die der Gesetzgeber für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen- und Schienenwegen vorsieht, liegen um 4 oberhalb der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1. Die Behandlung des Lärmschutzes in der städtebaulichen Planung kann jedoch keinesfalls ausschließlich auf den eingeschränkten Blickwinkel der 16. BImSchV eingegrenzt werden.

11 Seite 11 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Gewerbelärm Nach Nummer 7.5 in DIN Teil 1 werden im Rahmen der Bauleitplanung die Beurteilungspegel für gewerbliche Anlagen nach TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO ermittelt. Hinsichtlich der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans nach 1 (3) BauGB sind daher die Kriterien der TA Lärm auch im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten. Nach TA Lärm befindet sich der maßgebende Messpunkt zum Schutz vor Außengeräuschen im Freien 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raumes. Nach dem Urteil des BVerwG, 4. Senat, vom 29. November 2012 (Az: BVerwG 4 C 8.11) sieht die TA Lärm passive Lärmschutzmaßnahmen als Mittel der Konfliktlösung zwischen Gewerbe und Wohnen nicht vor. Nach Nummer 6.1 der TA Lärm sind für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigung außerhalb der betroffenen Gebäude gelegene Immissionsorte maßgeblich. Die Möglichkeit, einer Überschreitung der nach Nr. 6.1 und Nr. 6.7 maßgeblichen Immissionsrichtwerte mit passivem Lärmschutz zu begegnen, verfehlt daher das Schutzziel der TA Lärm. Aus der Maßgeblichkeit der Immissionsrichtwerte außen nach Nr. 6.1 und der Definition des maßgeblichen Immissionsortes in A.1.3 des Anhangs der TA Lärm bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes - ergibt sich, dass dieses Regelungswerk - anders als etwa für Verkehrsanlagen die 16. BImSchV und 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung) - den Lärmkonflikt zwischen Gewerbe und schutzwürdiger (insbesondere Wohn-) Nutzung bereits an deren Außenwand und damit unabhängig von der Möglichkeit und Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gelöst wissen will. Damit sichert die TA Lärm von vornherein für Wohnnutzungen einen Mindestwohnkomfort, der darin besteht, Fenster trotz der vorhandenen Lärmquellen öffnen zu können und eine natürliche Belüftung sowie einen erweiterten Sichtkontakt nach außen zu ermöglichen, ohne dass die Kommunikationssituation im Innern oder das Ruhebedürfnis und der Schlaf nachhaltig gestört werden können. Soweit andere Regelwerke wie die schon genannte 16. und 24. BImSchV passiven Lärmschutz zur Lösung des Nutzungskonflikts zulassen und damit einen geringeren Mindestwohnkomfort als Schutzziel zugrunde legen, beruht dies auf dem öffentlichen Interesse, das an den von diesen Regelungen erfassten (Verkehrs-) Anlagen besteht und weiterreichende Beschränkungen des Eigentumsinhalts zulasten der von Immissionen betroffenen Anliegern rechtfertigt. Der von der TA Lärm gewährte Schutzstandard steht nicht zur Disposition des Lärmbetroffenen und kann nicht durch dessen Einverständnis mit passiven Schallschutzmaßnahmen ausgeglichen werden. Denn das Bauplanungsrecht regelt die Nutzbarkeit der Grundstücke in öffentlichrechtlicher Beziehung auf der Grundlage objektiver Umstände und Gegebenheiten mit dem Ziel einer möglichst dauerhaften städtebaulichen Ordnung und Entwicklung. Das schließt aus, das maßgebliche Schutzniveau auf das Maß zu senken, das der lärmbetroffene Bauwillige nach seiner persönlichen Einstellung bereit ist hinzunehmen (Urteil vom 23. September BVerwG 4 C BVerwGE 109, 314 <324>). Der Beschluss des BVerwG, 4. Senat, vom , Az: 4 BN 6/12 zeigt jedoch auf, dass es nach den Umständen des Einzelfalls abwägungsfehlerfrei sein kann, die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen (nicht öffenbare Fenster, künstliche Belüftung) ein geeignetes Mittel ist, um den (Lärm-) Konflikt zwischen Wohnen und Gewerbe zu lösen und dadurch Abwehransprüche gegen den Gewerbebetrieb auszuschließen:

12 Seite 12 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Dagegen ist vorliegend die Wohnbebauung, die durch den Bebauungsplan ermöglicht werden soll, noch nicht vorhanden. Das macht im Hinblick auf das Ansinnen an die Bewohner, sich mit Maßnahmen des passiven Lärmschutzes abzufinden, einen Unterschied. Wer erwägt, eine mit passivem Schallschutz "belastete" Wohnung zu beziehen, weiß von vornherein, mit welchen Einschränkungen er zu rechnen hat. Will er sie entschärfen, ist es ihm grundsätzlich zumutbar, zur architektonischen Selbsthilfe zu greifen und - wenn möglich - bereits vor dem Einzug diejenigen Räume als Wohn- und Schlafräume vorzusehen, die auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes liegen; will er sie vermeiden, kann ihm zugemutet werden, vom Bezug der Wohnung Abstand zu nehmen.. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht immissionsreduzierenden Maßnahmen an den schutzwürdigen Gebäuden gegenüber Gewerbelärm keine vollständige Absage erteilt. Vielmehr sind gegenüber Gewerbelärm nur solche Maßnahmen zulässig, die sich mit den Vorgaben der TA Lärm vereinbaren lassen. So ist es etwa zulässig, durch den Einbau nicht öffenbarer Fenster einen relevanten Messpunkt im Sinne der TA Lärm (Immissionsort) auszuschließen. Ggf. kann die Lärmbelastung durch festverglaste Vorsatzschalen vor geöffneten Fenstern auf das zulässige Maß reduziert werden, wobei diese Maßnahme eine Pegelreduzierung von 5 10 gegenüber der freien Schallausbreitung erwarten lässt. Auch sind immissionsreduzierende Maßnahmen wie Veränderungen der Stellung des Gebäudes, des äußeren Zuschnitts des Hauses oder der Anordnung der Wohnräume und der notwendigen Fenster ohne weiteres möglich. 5.3 Sportgeräusche Nach Nummer in DIN Teil 1 ist bei der Beurteilung von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Sportanlagen die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu beachten. Bei genehmigungsbedürftigen Sportanlagen wird dagegen die TA Lärm herangezogen. Mit der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) wurde im Jahr 1991 eine Rechtsverordnung geschaffen, die für den öffentlich-rechtlichen Bereich die Beurteilung der durch Sportanlagen verursachten Geräuschimmissionen eindeutig regelt. Für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen, die nicht einer besonderen Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen, wird die Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV angewendet. Dabei zählen zur Sportanlage auch Einrichtungen, die mit der Sportanlage in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen. Zur Nutzungsdauer der Sportanlage gehören insbesondere auch die Zeiten des An- und Abfahrverkehrs sowie des Zu- und Abgangs der Sporttreibenden bzw. der Zuschauer. 6 Immissionsorte und Immissionswerte 6.1 Immissionsorte Die maximal zulässige Höhe von baulichen Anlagen im Plangebiet des B-Planes Nr (Vorentwurf vom August 2016) beträgt entsprechend den Festsetzungen 10 m. Daher wurde für die Immissionsorte IP 1 bis IP 4 auf der Baugrenze im östlichen Bereich des Plangebietes (vgl. mit den Plänen in den Anhängen 1 und 2) vom 2. OG, entsprechend 8,4 m über Grund, ausgegangen. Der Bereich mit den Immissionsorten IP 1 bis IP 4 soll in dem B-Plan Nr (Vorentwurf vom August 2016) als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

13 Seite 13 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Im Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 sind in allgemeinen Wohngebieten (WA) und Kleinsiedlungsgebieten (WS) folgende Orientierungswerte vorgesehen: tagsüber 55 und nachts 45 bzw. 40 Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Orientierungswert in der Nachtzeit gilt im Wesentlichen für Verkehrslärm. Die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 für den Gewerbelärm stimmen mit den Richtwerten nach TA Lärm für das entsprechende Baugebiet überein. Nach DIN Teil 1 ist die Einhaltung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Gemäß Beiblatt 1 der DIN Teil 1 sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen die Beurteilungspegel von verschiedenen Schallquellen (Verkehr, Gewerbe, Freizeit etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. 6.3 Richtwerte nach TA Lärm Für die Beurteilung von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne des BImSchG wird, mit Ausnahme von Sportgeräuschen, in der Regel die TA Lärm angewendet. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) dient zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die den Anforderungen des 2. Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Die in der TA Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte werden als im Grundsatz zutreffende Konkretisierung des Begriffs der schädlichen Umwelteinwirkung im Sinne des BImSchG angesehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer dazu geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Welche Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen sind, richtet sich nach der Zumutbarkeit. Dabei ist auf die konkrete Betroffenheit abzustellen, die insofern umgebungsabhängig ist. Nach den Messvorschriften der TA Lärm soll 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster eines nach DIN 4109 schutzbedürftigen Raumes gemessen werden. Das geplante Baugebiet entsprechend B-Plan 52.3 in Gotha soll als allgemeines Wohngebiet (WA) mit folgenden Richtwerten nach TA Lärm ausgewiesen werden: 55 tagsüber und 40 nachts. Die Tageszeit erstreckt sich von bis Uhr und die Nachtzeit von bis Uhr, dabei wird in der Nachtzeit zur Beurteilung die lauteste Nachtstunde herangezogen. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tage um nicht mehr als 30 und in der Nachtzeit um nicht mehr als 20 überschreiten.

14 Seite 14 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung In der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV - vom 12. Juni 1990 werden für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche in reinen und in allgemeinen Wohngebieten folgende Immissionsgrenzwerte festgesetzt: tagsüber 59 und nachts: Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV In der Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV - werden für allgemeine Wohngebiete (WA) folgende Immissionsrichtwerte festgelegt: tags außerhalb der Ruhezeiten: 55 tags innerhalb der Ruhezeiten: 50 sowie nachts: 40 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die in Tabelle 2 angegebenen Zeiten bzw. Zeitblöcke. Dabei sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 30 und in der Nachtzeit um nicht mehr als 20 überschreiten. Tabelle 2: Zeitblöcke gemäß 18. BImSchV für unterschiedliche Wochentage Wochentag Uhrzeit Ruhezeiten tagsüber - werktags Uhr Uhr Uhr - sonn- und feiertags Uhr Uhr Uhr Uhr nachts - werktags Uhr Uhr -- - sonn- und feiertags Uhr Uhr -- An Werktagen gilt für die Geräuscheinwirkungen tagsüber außerhalb der Ruhezeiten in der Zeit zwischen bis Uhr eine Beurteilungszeit von 12 Stunden. Für die Zeit zwischen und Uhr sowie zwischen und Uhr beträgt die Beurteilungszeit jeweils 2 Stunden (innerhalb der Ruhezeiten).

15 Seite 15 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 An Sonn- und Feiertagen wird bei Geräuscheinwirkungen in der Zeit zwischen und Uhr und von bis Uhr eine Beurteilungsdauer von 9 Stunden zugrunde gelegt. Für die Zeit innerhalb der Ruhezeiten zwischen und Uhr und zwischen und Uhr sowie zwischen und Uhr gilt eine Beurteilungsdauer von 2 Stunden. Die Ruhezeit von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von bis Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Beträgt die gesamte Nutzungsdauer zusammenhängend weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von bis Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. Dieser Beurteilungspegel wird dann mit dem Immissionsrichtwert für die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten verglichen. In der Nachtzeit wird dagegen die ungünstigste volle Stunde zur Beurteilung herangezogen. 6.6 Geplante Änderungen der 18. BImSchV Der Bundestag hat am 26. Januar 2017 die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat dieser Änderung am 31. März 2017 zugestimmt. Die Verordnung tritt 3 Monate nach der noch ausstehenden Verkündung in Kraft. In der neuen Verordnung werden die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie zusätzlich für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von bis Uhr um 5 erhöht. Damit gelten für diese Zeiten dieselben Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Diese Neuregelung gilt allerdings nicht für Kurgebiete und Krankenhäuser sowie Pflegeanstalten. Unberührt davon bleiben allerdings die morgendlichen Ruhezeiten; sie liegen nach wie vor um 5 unterhalb der Richtwerte für die Tageszeit außerhalb der Ruhzeiten. Die bisherigen Beurteilungszeiträume der Ruhezeiten werden beibehalten. Damit wird verhindert, dass lärmintensive Zeiten innerhalb der Ruhezeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb davon verrechnet werden. Weiterhin wird die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, dahingegen konkretisiert, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Sportanlage weiterhin den Altanlagenbonus nutzen kann. 7 Geräuschemissionen von Vorgängen auf dem Gelände des Real-Marktes Parkplätze an SB-Märkten und bei sonstigen Gewerbebetrieben sind dadurch gekennzeichnet, dass nicht wie bei viel befahrenen Straßen Geräusche des fließenden Verkehrs überwiegen, sondern ungleichmäßigere, zum Teil informationshaltige Geräusche wie Türenschlagen, Anlassen des Motors, An- und Abfahrgeräusche, Radio usw. auftreten. Zusätzlich sind noch impulshaltige Geräusche bei der Andienung des Marktes zu betrachten. Bei der Bestimmung der Geräuschbelastung durch den Betrieb eines SB-Marktes sind insbesondere folgende Geräuschvorgänge auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen:

16 Seite 16 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Lkw-Fahrgeräusche einschließlich der Kühlaggregate und Verladung der Fahrzeuge, Pkw-Parkplatzgeräusche und Nutzung der Einkaufswagen sowie Betrieb von Lüftungs- und von Kühlanlagen. 7.1 Fahrgeräusche von Lkw Die Hessische Landesanstalt für Umwelt (HLfU) hat die Geräuschemissionen von Lkw für den aktuellen Fahrzeugbestand repräsentativ für typische Fahrzustände untersuchen lassen. Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat sich entsprechend dieser Studie bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen. Die Geräuschemissionen für verschiedene Einzelvorgänge beim Betrieb eines Lkw werden in Tabelle 3 auf folgender Seite zusammengestellt. Im Sinne des Takt-Maximalpegelverfahrens mit einer Taktzeit von 5 Sekunden kann man für Impulsgeräusche, wie Motorstart und Türenschlagen usw., von einer Einwirkzeit von 5 Sekunden ausgehen. Tabelle 3: Schallemissionen eines Lkw Geräuschvorgang Schallleistung L WA L WA 1),1h 2) L WA,1h Türenschlagen Motorstart unterer Leerlauf Betriebsbremse Betätigen der fahrzeugeigenen Ladebordwand Fahrgeräusche bei 20 km/h - auf ebener Strecke je m - - auf Steigungsstrecken > 7 % je m - Rangieren bei 5 km/h - Strecke 30 m je m Strecke 40 m je m Strecke 50 m je m ) L WA,1h = längenbezogene Schallleistung für einen Vorgang pro Stunde 2) L WA,1h = Schallleistung für einen Vorgang pro Stunde Nach eigenen Untersuchungen der TÜV Hessen GmbH liegen die Geräuschemissionen eines Kleintransporters (Kleinbus bzw. Sprinter) nach aktuellen technischen Stand um rund 8 niedriger als die Fahrgeräusche eines großen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t (vgl. auch mit Messbericht Nr. L 7140-A vom 28. März 2012).

17 Seite 17 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Verladegeräusche In Tabelle 4 sind die zeitbezogenen mittleren Schallleistungspegel L WAT,1h, bezogen auf eine Stunde, für verschiedene Ladevorgänge entsprechend der o.g. Lkw-Studie angegeben. Für die kurzzeitige Geräuschspitze wie z.b. beim An- und Abkuppeln von Anhängern, beim Absetzen und Aufnehmen von Wechselbrücken und Aufliegern, beim Ablassen der Luft aus Luftfedern, beim Absetzen von Überladebrücken und beim Öffnen und Schließen der Ladebordwand usw. kann ein Schallleistungspegel L WA,max von bis zu 122 angesetzt werden. Tabelle 4: auf 1 Stunde bezogener Schallleistungspegel LWAT,1h beim Verladen Vorgang Schallleistung L WAT,1h Außenrampe Innenrampe Palettenhubwagen auf: - Überladebrücke fahrzeugeigene Ladebordwand Rollcontainer auf: - Überladebrücke fahrzeugeigene Ladebordwand Kleinstapler auf Überladebrücke Rollgeräusche auf Wagenboden In der Zeitschrift Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 129, wurden von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Angaben zu den Geräuschemissionen von typischen Verladevorgängen, wie sie z.b. an Lebensmittelmärkten auftreten, veröffentlicht. Die Schallleistung L WAFTeq für verschiedene Verladevorgänge auf Grundlage des Takt-Maximalpegels sowie die kurzzeitigen Geräuschspitzen L WA,max werden in Tabelle 5 zusammengestellt.

18 Seite 18 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Tabelle 5: Geräuschemissionen beim Verladen Geräuschvorgang mittlere kurzzeitige Schallleistung Geräuschspitze L WAFTeq L WA,max - Kühlaggregat am Lkw - mit eigenem Dieselmotor Elektroaggregat Auflegen der Überladebrücke Handverladung von Getränken und Backware Verladung mit Hubwagen und Rollcontainer Verladung mit Elektro-Hubwagen Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat im Jahre 1993 schalltechnische Hinweise erarbeitet, die zur Beurteilung der Geräuschemissionen von Sammelcontainern herangezogen werden können. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden von dem Landesamt für Umweltschutz eigenen Schallpegelmessungen an verschiedenen Wertstoffsammelstellen durchgeführt. Die Tabelle 8 gibt die ermittelten Schallleistungspegel bei einem Containeraustausch wider. Die Ergebnisse wurden aus dem mittleren Takt-Maximalpegel mit einer Taktdauer von 6 Sekunden gewonnen. Zusätzlich wird in dieser Tabelle die mittlere Einwirkdauer der Geräuschvorgänge angegeben. Tabelle 6: Schallleistungspegel beim Containeraustausch Geräuschvorgang L WAFTeq L WA,max Einwirkdauer Stahl-Abroll-Container - Absetzen sec - Aufnehmen sec - Summe mit Rangieren sec Stahl-Absetz-Container - Absetzen sec - Aufnehmen sec - Summe mit Rangieren sec

19 Seite 19 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Staplergeräusche Für die Verladung eines Lkw mit Hilfe eines Staplers kann nach eigenen Messerfahrungen von einer mittleren Schallleistung L WAFTeq einschließlich des Impulszuschlages K I von folgendem Wert ausgegangen werden: L WAFTeq = [ ] Im beladenen Zustand werden beim Fahren eines modernen Dieselstaplers Schallleistungspegel L WA auf Grundlage des energieäquivalenten Dauerschallpegels zwischen 90 und 94 erreicht. Die Fahrgeräusche von Dieselstaplern sind um rund 5 höher als die von Elektrostaplern. Insbesondere im leeren Zustand ohne Last ist durch das Schlagen der Gabeln und der Hebevorrichtung (Ketten) der Stapler in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und der Unebenheit der Fahrbahn zusätzlich ein Impulszuschlag K I von etwa 3 bis 5 zu berücksichtigen. Die Höhe des Impulszuschlages hängt stark von der gefahrenen Geschwindigkeit und den Bodenunebenheiten ab. 7.4 Pkw-Parkplatzgeräusche Gemäß der Parkplatzlärmstudie berechnet man die Geräuschbelastung durch den Betrieb eines Parkplatzes durch Betrachtung der eigentlichen Parkvorgänge, wie z.b. An- und Abfahrt, Motorstart und Türenschlagen, sowie dem Durchfahrverkehr. Näherungsweise kann dabei für N Parkbewegungen folgende Formel benutzt werden: L WA = [ 63 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg N ] mit K PA = Zuschlag für die Parkplatzart (siehe Tabelle 7) K I = Impulszuschlag (siehe Tabelle 7) K D = Zuschlag für den Anteil des Fahrverkehrs K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen N = Anzahl der Parkbewegungen je Stunde K D = [2,5 lg (f x B - 9)] für f x B > 10 Stellplätze K D = 0 für f x B < 10 Stellplätze f = Anzahl der Stellplätze je Bezugsgröße B = Bezugsgröße f x B = Anzahl der Stellplätze Für die Anzahl f der Stellplätze je Bezugsgröße werden in Abhängigkeit von der Parkplatzart in der Parkplatzlärmstudie folgende Werte angegeben: Diskothek: f = 0,50 Stellplätze / m² Netto-Gastraumfläche Gaststätten: f = 0,25 Stellplätze / m² Netto-Gastraumfläche Verbrauchermarkt und Warenhaus: f = 0,07 Stellplätze / m² Netto-Verkaufsfläche Discountmarkt: f = 0,11 Stellplätze / m² Netto-Verkaufsfläche Elektrofachmarkt: f = 0,04 Stellplätze / m² Netto-Verkaufsfläche Bau- und Möbelfachmarkt: f = 0,03 Stellplätze / m² Netto-Verkaufsfläche Hotel: f = 0,50 Stellplätze / Bett P+R- und Mitarbeiterparkplatz: f = 1,00 Stellplätze

20 Seite 20 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Tabelle 7: Zuschläge für unterschiedliche Parkplatzarten Zuschläge Parkplatz für Parkplatzart für Impulse K PA K I P+R-Parkplätze, Besucher- und Mit- Arbeiterparkplätze, Wohnanlagen Parkplätze an Einkaufszentren - Standard-Einkaufswagen Fahrwege aus Asphalt Fahrwege aus Pflaster lärmarme Einkaufswagen Parkplätze - Fahrwege aus Asphalt Fahrwege aus Pflaster Restaurant Gaststätten Schnellrestaurant Diskotheken 4 4 Autohöfe für Lkw 14 3 Die kurzzeitige Geräuschspitze beim Zuschlagen des Kofferraumdeckels an einem Pkw beläuft sich im Mittel auf einen Schallleistungspegel L WAF,max von 99,5 und von einer Pkw-Tür auf einen Wert von 97,5. Bei Parkplätzen, bei denen sich die Verkehrsaufteilung auf die einzelnen Fahrstraßen genau abschätzen lässt, wird die Geräuschbelastung durch die getrennte Berechnung der Pegelanteile aus dem eigentlichen Parkvorgang (An- und Abfahrt, Türenschlagen usw.) und aus dem Durchfahrverkehr bestimmt. Die Geräusche für den Durchfahrverkehr werden entsprechend den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) ermittelt. Die Schallanteile für die Parkvorgänge und für den Fahrverkehr auf dem Parkplatz werden energetisch addiert, wobei dann für die eigentlichen Parkvorgänge auf den Stellplätzen der Impulszuschlag K I für die unterschiedlichen Parkplatzarten entsprechend obiger Tabelle berücksichtigt wird. Der Zuschlag K StrO für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen beträgt für das getrennte Berechnungsverfahren wie folgt: für asphaltierte Fahrgassen: K StrO = 0 für Betonsteinpflaster mit Fugen < 3 mm: K StrO = 1,0 für Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm: K StrO = 1,5 für wassergebundenen Decken (Kies): K StrO = 4,0 für Natursteinpflaster: K StrO = 5,0

21 Seite 21 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Press-Container Für die Geräuschabstrahlung beim Pressvorgang eines gekapselten Containers liegt uns durch umfangreiche Messungen an vergleichbaren Märkten für den Schallleistungspegel L WA folgender mittlerer Erfahrungswert vor: L WA = 82 Der Pressvorgang dauert in etwa 2 Minuten. Die Geräusche beim Pressen sind in der Regel leicht tonal (K T = 3 ), aber nicht impulshaltig (K I = 0 ). Die Geräuschemissionen eines gekapselten Press-Containers liegen um rund 10 niedriger als die eines Containers ohne Schallschutzmaßnahmen. 7.6 Kälteanlagen des Real-Marktes Die Kälteanlagen des Real-Marktes befinden sich auf der Nordseite des Verkaufsgebäudes. Entsprechend dem Gutachten Nr. L 8223 vom 28. November 2016 erreicht die Geräuschabstrahlung sämtlicher Kühlanlagen des SB-Marktes eine Schallleistung L WA in Höhe von: L WA = 82 Die Geräusche durch die Kälteanlagen des Real-Marktes sind weder impulshaltig (K I = 0 ) noch tonal (K T = 0 ). 8 Geräuschemissionen beim Fußballspielen Mit der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) wurde im Jahre 1991 eine Rechtsverordnung geschaffen, die für den öffentlich-rechtlichen Bereich die Beurteilung der durch Sportanlagen verursachten Geräuschimmissionen eindeutig regelt. Im Auftrag des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft wurden im Jahre 1994 die Geräuschemissionen von Sportanlagen im Hinblick auf die Messvorschriften der 18. BImSchV eingehend untersucht (vgl. mit Wolfgang Probst: Geräuschemissionen von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechnische Prognosen). Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben in der VDI-Richtlinie 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen ihren Einfluss gefunden. So soll gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung für auffällige Pegeländerungen, wie z.b. für Aufprallgeräusche von Bällen, für Geräusche von Starterpistolen, Trillerpfeifen usw., ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit berücksichtigt werden. Dagegen entfällt dieser Zuschlag bei Geräuschen durch menschliche Stimmen, soweit sie technisch nicht verstärkt werden. Wenn Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen in der Teilzeit mehr als einmal pro Minute auftreten, so ist nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung der Mittelungspegel nach dem Takt-Maximalpegelverfahren mit einer Taktzeit von 5 Sekunden zu bestimmen. Dieser beinhaltet bereits den Zuschlag für Impulshaltigkeit. Bei Anlagen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung (Oktober 1991) baurechtlich genehmigt oder errichtet waren, ist für die betreffende Teilzeit mit Impulsen ein Abschlag von 3 zu berücksichtigen.

22 Seite 22 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Nach den Untersuchungen von Wolfgang Probst an insgesamt 40 Fußballplätzen beträgt der Schallleistungspegel für die Spieler auf dem Fußballfeld bei Trainingsbetrieb und bei Austragung von Punktspielen auf Grundlage des energieäquivalenten Dauerschallpegels L AFeq im Mittel L WAFeq = 94. Die Geräuschemissionen durch die Zuschauer kann in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl n wie folgt berechnet werden: L WAFeq = lg n in Dabei soll die Richtwirkung bei Prognosen vernachlässigt werden. Bei einer Zuschauerbeteiligung von 30 Personen, wie er bei Punktspielen der Jugend etwa üblich ist, errechnet sich ein Schallleistungspegel für die Geräuschemissionen der Zuschauer von gerundet 95, bei 100 Zuschauern von 100 und bei einer Zuschauerbeteiligung von etwa Personen entsprechend von 110. Da die Schiedsrichterpfiffe mehr als einmal pro Minute auftreten, wurde von Wolfgang Probst die Pfiffe mit der Trillerpfeife gemäß den Messvorschriften der Sportanlagenlärmschutzverordnung nach dem Takt-Maximalpegelverfahren ausgewertet. Die Schiedsrichter pfeifen mit wachsender Zuschaueranzahl n sowohl häufiger als auch lauter. Bei einer Zuschauerzahl von bis zu 30 Personen errechnen sich die Geräuschemissionen durch die Schiedsrichterpfiffe wie folgt: L WAFTeq = 73, lg (1 + n) in Mit mehr als 30 Zuschauern wird folgende Formel verwendet: L WAFTeq = 98,5 + 3 lg (1 + n) in Nach den Beobachtungen des TÜV Norddeutschland kann man näherungsweise eine gleichmäßige Verteilung der Schallemission über das gesamte Spielfeld annehmen. Die Geräusche beim Fußballspielen im Frequenzbereich von 500 bis Hz werden durch Rufe der Spieler, durch Rufe und Beifallsäußerungen der Zuschauer sowie durch Schiedsrichterpfiffe bestimmt. Die durch eine Trillerpfeife hervorgerufenen Pegel liegen im Frequenzbereich bei ca Hz. Der untere Bereich des Spektrums wird durch das dumpfe Geräusch beim Treten des Balles verursacht. Der energieäquivalente Dauerschallpegel beim Fußballspielen mit Zuschauerbeteiligung wird überwiegend durch die sozialen Geräusche geprägt. Als Höhe der Geräuschquelle kann ca. 1,7 m über Grund angenommen werden. In VDI 3770 werden folgende kurzzeitige Geräuschspitzen beim Fußballspielen angegeben: Torschrei bei ca. 200 Zuschauern: L WAF,max = 120 Schiedsrichterpfiffe: L WAF,max = 118 Rufe von Spielern oder Zuschauern: L WAF,max = 110 Die Schallleistungen der typischen Geräuschvorgänge beim Fußballspielen werden in Abhängigkeit von der Zuschauerbeteiligung einschließlich des Impulszuschlages in Tabelle 8 dargestellt.

23 Seite 23 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Tabelle 8: Geräuschemissionen L WA in beim Fußballspielen Punktspiele Geräuschvorgang Training ohne mit 50 mit 100 Zuschauer Zuschauern Zuschauern Spieler 94,0 94,0 94,0 94,0 Schiedsrichterpfiffe -- 73,0 103,6 104,5 Zuschauer ,0 100,0 Summe 94,0 94,0 104,8 106,1 9 Bestimmung der Geräuschbelastung in dem Plangebiet 9.1 Straßenverkehr Das Verkehrsaufkommen auf den verschiedenen Straßenabschnitten kann der Tabelle 9 entnommen werden (vgl. auch mit Kapitel 4). Tabelle 9: Verkehrsaufkommen auf den verschiedenen Straßenabschnitten Straßenabschnitt Nutzer Uhr Uhr Pkw Lkw Pkw Lkw Panzerstraße Schubertstraße Nord Panzerstraße (nördlich Real-Markt) Schubertstraße Mitte Panzerstraße (südlich Real-Markt) Real-Markt Summe Schubertstraße Süd Panzerstraße (südlich Polizei) Real-Markt Polizei Summe Waltershäuser Str Zur Bestimmung der Straßengeräusche wurden die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) herangezogen. Die Berechnungsergebnisse für die Verkehrsgeräusche in der Tagesund Nachtzeit im Plangebiet können für die Einzelpunkte IP 1 bis IP 4 der Tabelle 10 auf folgender Seite entnommen werden (vgl. mit den Berechnungsprotokollen in den Anhängen). Dabei wurde zwischen der Geräuschbelastung mit und ohne Panzerstraße unterschieden.

24 Seite 24 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Tabelle 10: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 für Verkehr, Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV und Belastung durch den Straßenverkehr in Tageszeit tagsüber ( Uhr) Immissionsort IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 Immissionswerte - Beiblatt 1 zu DIN Teil BImSchV Straßenverkehr - mit Panzerstraße ohne Panzerstraße nachts ( Uhr) Immissionswerte - Beiblatt 1 zu DIN Teil BImSchV Straßenverkehr - mit Panzerstraße ohne Panzerstraße Die Geräusche in dem Plangebiet durch die Straßenbahn auf der Waltershäuser Straße können im Hinblick auf die Kfz-Geräusche von den Straßen vernachlässigt werden. Somit werden an den Immissionsorten die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil für Verkehr in allgemeinen Wohngebieten (WA) von tagsüber 55 und in der Nachtzeit von 45 im gesamten geplanten Baugebiet unter Berücksichtigung des Verkehrs auf der Panzerstraße ausgeschöpft bzw. unterschritten. Die Geräusche durch den Verkehr auf den offiziellen öffentlichen Straßen ohne die Panzerstraße unterschreiten die maßgeblichen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil für Verkehr sowohl in der Tages- als auch in der Nachtzeit sogar um mindestens 8. Die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für reine und allgemeine Wohngebiete in Höhe von tagsüber 59 und nachts von 49 werden mit und ohne Panzerstraße wesentlich unterschritten. 9.2 Geräusche durch den Real-Markt Die Berechnung der Schallausbreitung für die Geräuschvorgänge auf dem Gelände mit dem Real-Markt erfolgt auf Grundlage der DIN ISO , die die Zusammenhänge zwischen der Schallemission (Schallleistungspegel) und Schallimmission im Einwirkungsbereich der Anlage (ausgedrückt durch den Schalldruckpegel) aufzeigen.

25 Seite 25 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Gemäß Punkt A.1.4. des Anhangs der TA Lärm ist zur Ermittlung der Beurteilungspegel die meteorologische Korrektur nach Punkt 8 der DIN ISO zu berücksichtigen. Dabei ist auf der Grundlage der örtlichen Wetterstatistiken und nach deren Analyse ein Faktor C 0 zu bestimmen bzw. abzuschätzen, der als Basis für die Bestimmung der meteorologischen Korrektur C met heranzuziehen ist. Für die hier betrachteten relevanten Immissionsorte wurde ein Wert für den Faktor C 0 (bezogen auf die Schallquellen, bei denen die geometrischen Kriterien für die Berechnung der meteorologischen Korrektur C met gegeben sind) mit 2 - im Einklang mit der Anmerkung 22 der DIN ISO abgeschätzt. Die Bodendämpfung wurde nach der Alternativformel entsprechend Gleichung 10 in DIN ISO ermittelt. Zur Berechnung der Geräuschbelastung durch den Real-Markt wurden folgende Vorgänge auf dem Gelände angenommen: Tageszeit zwischen Uhr und Uhr: Zur Andienung des Real-Marktes fahren pro Tag insgesamt 22 Lkw den Markt an, wobei 10 Lkw mit einem Diesel-Kühlaggregat ausgestattet sind. Das Diesel-Kühlaggregat am Lkw bleibt während der Verladung in der Anlieferungszone eingeschaltet. Für die Geräusche durch die Lkw-Kühlgeräte wurde an allen Immissionsorten ein Tonzuschlag K T in Höhe von 3 angewendet. Es werden im Food- bzw. Non-Food-Andienungsbereich des Real-Marktes in der Summe 150 Palletten bzw. Rollcontainer pro Tag verladen. Im Bereich der Fleischanlieferung werden insgesamt 50 Palletten bzw. Rollcontainer verladen. Insgesamt Kunden (= Pkw-Parkbewegungen) fahren pro Tag mit dem Pkw auf den Parkplatz. Die Fahrwege sind mit glattem Asphalt befestigt. Es wurde von normalen Einkaufswagen im Sinne der Parkplatzlärmstudie ausgegangen. Der Press-Container für das Altpapier im Entsorgungsbereich des Real-Marktes wird tagsüber etwa 50 Mal eingeschaltet. Dabei erreicht der Schallleistungspegel L WA beim Pressvorgang einen Wert von gerundet 92 über einen Zeitraum von 2 Minuten. Die Geräusche beim Pressen des Containers sind leicht tonal (K T = 3 ), aber nicht impulshaltig (K I = 0 ). Es werden 2 Container zur Entsorgung des SB-Marktes ausgetauscht. Im Bereich des Leergutlagers auf der W-Seite des Verkaufsgebäudes finden entsprechend der Verkehrszählung vom 04. Mai 2017 insgesamt 6 Staplerbewegungen zum Transport des Leergutes statt. Zudem wird hier Leergut im Freien für insgesamt 1 Stunde vom Stapler oder per Hand auf einen Lkw verladen. Die Kälteanlagen auf der Nordseite des Verkaufsgebäudes laufen kontinuierlich in dem vermessenen Betriebszustand (vgl. mit Kapitel 6.4). Die Geräusche durch die Kälteanlagen sind weder impulshaltig (K I = 0 ) noch tonal (K T = 0 ). Für 15 % der Lkw-Fahr- und Verladevorgänge sowie der Pkw-Parkbewegungen in der Zeit zwischen und Uhr bzw. zwischen und Uhr wird ein pauschaler Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 1,6 berücksichtigt.

26 Seite 26 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Nachtstunde zwischen Uhr und Uhr: In der Nachtstunde von Uhr bis Uhr verlassen 10 Kunden und 10 Mitarbeiter mit ihren Pkw das Marktgelände. Die Kälteanlagen auf der Nordseite des Verkaufsgebäudes laufen kontinuierlich wie gemessen. Die Ergebnisse für die Zusatzbelastung durch den Real-Markt in Gotha auf Grundlage der oben angegebenen Geräuschvorgänge werden in der Tabelle 11 zusammengestellt (vgl. mit den Berechnungsprotokollen in den Anhängen). Darüber hinaus können der Tabelle 11 die kurzzeitigen Geräuschspitzen durch verschiedene Geräuschvorgänge auf dem Betriebsgelände des Real- Marktes entnommen werden. Tabelle 11: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 für Gewerbelärm und Richtwerte nach TA Lärm sowie Belastung durch den Real-Markt in Geräuschquelle tagsüber ( Uhr) Immissionsorte IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 Immissionswerte - Beiblatt 1 zu DIN Teil TA Lärm Geräuschbelastung durch Real-Markt - Lkw-Geräusche 41,1 46,2 45,5 42,6 - Verladegeräusche 42,8 48,7 42,0 38,1 - Pkw-Parkplatzgeräusche 48,9 53,5 52,0 46,5 - Kälteanlagen 16,1 19,8 28,4 36,2 - Summe nachts ( Uhr) Immissionswerte - Beiblatt 1 zu DIN Teil TA Lärm Geräuschbelastung durch Real-Markt - Pkw-Parkplatzgeräusche 34,3 38,4 35,0 29,9 - Kälteanlagen 14,2 18,0 26,5 34,3 - Summe kurzzeitige Geräuschspitze - Pkw-Kofferraumdeckel Lkw-Bremsimpuls Verladung Austausch Abroll-Container

27 Seite 27 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Somit werden die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 für Gewerbelärm bzw. die Richtwerte nach TA Lärm für allgemeines Wohngebiet (WA) in dem Plangebiet des B-Planes 52.3 durch die Geräusche von dem Real-Markt sowohl tagsüber als auch nachts ausgeschöpft bzw. unterschritten. Die kurzzeitigen Geräuschspitzen durch verschiedene Impulsvorgänge auf dem Betriebsgelände überschreiten den maßgeblichen Tages-Richtwert von 55 um bis zu 14, wobei nach TA Lärm die Richtwerte am Tage kurzzeitig um bis zu 30 überschritten werden dürfen. In der Nachtzeit kann durch das Zuschlagen eines Pkw-Kofferraumdeckels der Nacht-Richtwert von 40 um bis zu 19 überschritten werden. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert in der Nachtzeit um nicht mehr als 20 überschreiten. 9.3 Geräusche durch den Sportplatz Gotha-West Durch das Fußballspielen auf dem Sportplatz Gotha-West werden in dem Plangebiet die in Tabelle 12 angegebenen Mittelungspegel erreicht (vgl. mit den Berechnungsprotokollen in den Anhängen). Dabei wurde davon ausgegangen, dass bei einem Punktspiel der 1. Mannschaft auf dem Rasenplatz 100 Zuschauer, während beim Training auf dem südlichen Hartplatz nur 10 Zuschauer anwesend sind. Dabei wurde im Sinne einer Maximalbetrachtung davon ausgegangen, dass auf dem Sportplatz Gotha-West ständig Fußball ohne Unterbrechungen in der jeweiligen Beurteilungszeit gespielt wird. Zusätzlich wird in Tabelle 12 die kurzzeitige Geräuschspitze für eine Trillerpfeife und für einen Torschrei auf den Sportplätzen angegeben. Für die Schiedsrichterpfiffe und für die Geräusche durch die Zuschauer wurde ein Tonzuschlag K T in Höhe von jeweils 3 berücksichtigt, während dieser Zuschlag für die eigentlichen Spielergeräusche nicht erforderlich ist. Die Berechnung der Schallausbreitung der Sportgeräusche erfolgte nach der 18. BImSchV auf Grundlage der VDI 2714 in Verbindung mit VDI 2720 Blatt 1. Tabelle 12: Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV und Geräuschbelastung durch Fußballspielen auf dem Sportplatz Gotha-West in Geräuschquelle Immissionsorte IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 Richtwert nach 18. BImSchV - außerhalb der Ruhezeiten innerhalb der Ruhezeiten Fußballpunktspiel - mit 100 Zuschauern ohne Zuschauer Fußballtraining kurzzeitige Geräuschspitze - Schiedsrichterpfiff Torschrei

28 Seite 28 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Zusammenfassung und Diskussion Im vorliegenden Gutachten wurde die Geräuschbelastung an insgesamt 4 Immissionsorten (IP 1 bis IP 4) auf der östlichen Baugrenze des B-Planes Nr In der Güldenen Aue durch Straßenverkehr, durch den benachbarten Real-Markt und durch den Sportplatz Gotha-West untersucht (vgl. mit den Plänen in den Anhängen 1 und 2) Straßenverkehr Die offizielle Schubertstraße auf dem Flurstück 93/2 endet im Norden mit der Flurgrenze hinter der Einmündung Gastoniastraße, schräg gegenüber der Ein- und Ausfahrt zu dem Gelände mit dem Real-Markt. Das Verkehrsschild mit der Aufschrift kein offizieller Verkehrsgrund steht schon wenige Meter vor dem Ende der offiziellen Schubertstraße und kennzeichnet damit nicht exakt die Grenze der Schubertstraße. Die nördliche Verlängerung der Schubertstraße (ehemalige Panzerstraße ) wird von manchen Verkehrsteilnehmern als Abkürzung zur Eisenacher Straße im Norden (Landesstraße L 3007) genutzt. Sie ist aber von der Stadt Gotha nicht als offizieller Verkehrsweg freigegeben. Die Berechnungsergebnisse für die Verkehrsgeräusche in der Tages- und in der Nachtzeit im Plangebiet können für die Einzelpunkte IP 1 bis IP 4 der Tabelle 13 entnommen werden. Dabei wurde zwischen der Geräuschbelastung mit und ohne Panzerstraße unterschieden. Tabelle 13: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 für Verkehr, Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV und Belastung durch den Straßenverkehr in Tageszeit tagsüber ( Uhr) Immissionsort IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 Immissionswerte - Beiblatt 1 zu DIN Teil BImSchV Straßenverkehr - mit Panzerstraße ohne Panzerstraße nachts ( Uhr) Immissionswerte - Beiblatt 1 zu DIN Teil BImSchV Straßenverkehr - mit Panzerstraße ohne Panzerstraße

29 Seite 29 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Da es sich bei der Panzerstraße nicht um eine öffentlich gewidmete Straße handelt, gilt auf dieser Privatstraße grundsätzlich nicht die Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Berechnung der Geräuschbelastung durch den Verkehr auf der betonierten Panzerstraße wurden im vorliegenden Gutachten trotzdem die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angewendet. Somit werden an den Immissionsorten die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil für Verkehr in allgemeinen Wohngebieten (WA) von tagsüber 55 und in der Nachtzeit von 45 im gesamten geplanten Baugebiet unter Berücksichtigung des Verkehrs auf der Panzerstraße eingehalten bzw. unterschritten. Die Geräusche durch den Verkehr auf den offiziellen öffentlichen Straßen ohne die Panzerstraße unterschreiten die maßgeblichen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil für Verkehr sowohl in der Tages- als auch in der Nachtzeit sogar um mindestens 8. Die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für reine und allgemeine Wohngebiete in Höhe von tagsüber 59 und nachts von 49 werden mit und ohne Panzerstraße auf jeden Fall wesentlich unterschritten Geräusche durch den Real-Markt Die Ergebnisse für die Geräuschbelastung in dem Plangebiet durch den Real-Markt in Gotha werden in der Tabelle 14 zusammengestellt. Darüber hinaus können dieser Tabelle die kurzzeitigen Geräuschspitzen durch verschiedene Geräuschvorgänge auf dem Betriebsgelände des Real-Marktes entnommen werden. Tabelle 14: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 für Gewerbelärm und Richtwerte nach TA Lärm sowie Belastung durch den Real-Markt in Geräuschquelle tagsüber ( Uhr) Immissionsorte IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 Immissionswerte - Beiblatt 1 zu DIN Teil TA Lärm Geräuschbelastung durch Real-Markt nachts ( Uhr) Immissionswerte - Beiblatt 1 zu DIN Teil TA Lärm Geräuschbelastung durch Real-Markt kurzzeitige Geräuschspitze - Pkw-Kofferraumdeckel

30 Seite 30 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Somit werden die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 für Gewerbelärm bzw. die Richtwerte nach TA Lärm für allgemeines Wohngebiet (WA) in dem Plangebiet des B-Planes 52.3 durch die Geräusche von dem Real-Markt sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten. In der Nachtzeit kann durch das Zuschlagen eines Pkw-Kofferraumdeckels der Nacht-Richtwert von 40 um bis zu 19 überschritten werden. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert in der Nachtzeit um nicht mehr als 20 überschreiten. Es gibt es keine Vereinbarung zum Parken von Mitarbeitern der Polizeidirektion auf dem Gelände des Real-Marktes. Der Parkplatz des Real-Marktes darf nur von Kunden und Mitarbeiters des Marktes genutzt werden Geräuschbelastung durch Sport Durch das Fußballspielen auf dem Sportplatz Gotha-West werden in dem Plangebiet die in Tabelle 15 angegebenen Mittelungspegel erreicht. Dabei wurde im Sinne einer Maximalbetrachtung davon ausgegangen, dass auf dem Sportplatz Gotha-West ständig Fußball ohne Unterbrechungen in der jeweiligen Beurteilungszeit gespielt wird. Zusätzlich wird in Tabelle 15 die kurzzeitige Geräuschspitze für eine Trillerpfeife und für einen Torschrei auf den Sportplätzen angegeben. Tabelle 15: Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV und Geräuschbelastung durch Fußballspielen auf dem Sportplatz Gotha-West in Geräuschquelle Immissionsorte IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 Richtwert nach 18. BImSchV - außerhalb der Ruhezeiten innerhalb der Ruhezeiten Fußballpunktspiel - mit 100 Zuschauern ohne Zuschauer Fußballtraining kurzzeitige Geräuschspitze - Schiedsrichterpfiff Torschrei Die zulässigen Immissionsrichtwerte in dem geplanten allgemeinen Wohngebiet nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) werden durch das Fußballspielen auf dem Sportplatz Gotha-West sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ruhezeiten deutlich um mindestens 11 unterschritten.

31 Seite 31 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Die Genauigkeit der vorliegenden Untersuchung wird auf + 3 geschätzt. Industrie Service, Geschäftsbereich Umwelttechnik Lärm- und Erschütterungsschutz Markus Gooßens fachlich Verantwortlicher Gruppe V Ralf Huber Sachverständiger

32 Seite 32 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L Verzeichnis der Anhänge Pläne Seite Anhang 1: Flurkarte 34 Anhang 2: Ausschnitt aus dem B-Plan Nr Bestimmung der Mittelungspegel Anhang 3: Erläuterung der Emissionstabelle 36 und 37 Anhang 4: Erläuterung der Immissionstabelle 38 Straßenverkehr tagsüber zwischen und Uhr Anhang 5: Datenbank 39 Anhang 5: Emissionstabelle 39 Anhang 6: Immissionsort IP 1 40 Anhang 6: Immissionsort IP 2 40 Anhang 7: Immissionsort IP 3 41 Anhang 7: Immissionsort IP 4 41 nachts zwischen und Uhr Anhang 8: Datenbank 42 Anhang 8: Emissionstabelle 42 Anhang 9: Immissionsort IP 1 43 Anhang 9: Immissionsort IP 2 43 Anhang 10: Immissionsort IP 3 44 Anhang 10: Immissionsort IP 4 44 Real-Markt tagsüber zwischen und Uhr Anhang 11: Emissionstabelle 45 bis 48 Anhang 12: Immissionsort IP 1 49 bis 51 Anhang 13: Immissionsort IP 2 52 bis 54 Anhang 14: Immissionsort IP 3 55 bis 57 Anhang 15: Immissionsort IP 4 58 bis 60 lauteste Nachtstunde zwischen und Uhr Anhang 16: Emissionstabelle 61 und 62 Anhang 17: Immissionsort IP 1 63 Anhang 18: Immissionsort IP 2 64 Anhang 19: Immissionsort IP 3 65 Anhang 20: Immissionsort IP 4 66

33 Seite 33 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Fußball auf dem Sportplatz Gotha-West Anhang 21: Emissionstabelle 67 Anhang 22: Immissionsort IP 1 68 Anhang 23: Immissionsort IP 2 69 Anhang 24: Immissionsort IP 3 70 Anhang 25: Immissionsort IP 4 71

34 Seite 34 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Anlage 1 Flurkarte Sportplatz Gotha West Plangebiet Real- Markt

35 Seite 35 von 71 Seiten zum Gutachten Nr. L 8331 Anhang 2 Ausschnitt aus dem B-Plan Nr IP 4 IP 3 Real- Markt IP 2 IP m

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

61267 Neu-Anspach. 1fach Auftragnehmer

61267 Neu-Anspach. 1fach Auftragnehmer G U T A C H T E N Nr. L 7605-1 im Rahmen der Bauleitplanung für die Bebauungspläne Gewerbegebiet Am Kellerborn 2. BA, 1. Änderung der Stadt Neu-Anspach hier: Schalltechnische Stellungnahme zur planerischen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr.

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr. GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM BNr. 6415-1 J 2010 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und

Mehr

Am Rathaus Fuldabrück. 1fach Auftragnehmer

Am Rathaus Fuldabrück. 1fach Auftragnehmer G U T A C H T E N Nr. L 8386 zum Bebauungsplan Nr. 30 Missefeld/Steinfeld hinsichtlich der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr, durch den kommunalen Bauhof und durch Sport in 34277 Fuldabrück Messstelle

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf sc A6285 161020 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 20.10.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.:

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 info@ibgreiner.de www.ibgreiner.de

Mehr

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14560-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 16.09.2016 bis 15.09.2021 Ausstellungsdatum: 16.09.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hamlar - Unterfeld" der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hamlar - Unterfeld der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

MIBEG Investment International (MII) GmbH Hegelstraße Bad Soden-Salmünster Unsere Zeichen: UT-F2/Hub. 1fach Auftragnehmer

MIBEG Investment International (MII) GmbH Hegelstraße Bad Soden-Salmünster Unsere Zeichen: UT-F2/Hub. 1fach Auftragnehmer G U T A C H T E N L 8247 zum Bebauungsplan Lebensmittelmarkt Baiersdorfer Straße hinsichtlich der Geräuschbelastung durch einen geplanten Netto-Markt in 91090 Effeltrich Messstelle nach 29b (ehemals 26)

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt. Parkplatzlärmstudie. 6. überarbeitete Auflage

Bayerisches Landesamt für Umwelt. Parkplatzlärmstudie. 6. überarbeitete Auflage Bayerisches Landesamt für Umwelt Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage Vorwort 7 Kapitel 1 Einführung 1.1 1.2 1.3 Grundsätzliches Wichtige Änderungen im Vergleich zur 5. Auflage Benutzungshinweise

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.06.2018 bis 10.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.06.2018 Urkundeninhaber: Möhler + Partner Ingenieure AG an den en Landaubogen

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen Schalltechnischen Untersuchung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes, Wohnentwicklungsfläche nördlich des Bebauungsplanes Nr. 57, der Gemeinde Trittau Projektnummer: 16303.01 Beratendes Ingenieurbüro

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO.

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. V e r o r d n u n g zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. Vom 30. September 2015 1 Auf Grund des 13 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11344 01 00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.06.2017 bis 18.06.2022 Ausstellungsdatum: 19.06.2017 Urkundeninhaber:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Stellungnahme zum finalen Planstand vom 28.10.2016 Auftraggeber: Citiplan GmbH Wörthstraße

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr. 4 44265 Dortmund

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede Messstelle nach 29b BImSchG von Helldorf-Eichenhof GbR Gartenweg 9 27726 Worpswede Unser Dokument Nr.: Unser Projekt Nr. Bearbeiter Telefon Datum 17-024-GT-01 17-024 Tetens 0421 7940 06042 16.05.2017 Schalltechnische

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18192-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 28.11.2012 bis 27.11.2017 Urkundeninhaber: ITAP Institut für technische

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 Nördlich des Friedhofs der Gemeinde Möhnesee Auftraggeber(in): Gemeinde Möhnesee Der Bürgermeister FB Entwicklung-Bau-Umwelt Hauptstraße

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung T&H Ingenieure GmbH (Dipl.-Ing. Markus Tetens) Erste Stellungnahmen vom 11.03. und 17.03. und 19.04.2016 Anlage zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 02/17 Gewerbegebiet

Mehr

Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung

Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung zur Sportfreianlage Elsen in Paderborn (Az.: GEN-09 1027 01 vom 30.04.2009) auf Grund der Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung Auftraggeber(in):

Mehr

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co.KG Große Bahnstraße Hamburg

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co.KG Große Bahnstraße Hamburg GmbH & Co.KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 24.06.2008 TNUL-Bi/Dd Schalltechnisches Gutachten zur geplanten 3.

Mehr

im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen

im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen Auftraggeber: Stadtverwaltung Ditzingen Am Laien 1 71254 Ditzingen Auftragsdatum: 16.12.2016 Datum:

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14137-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 27.09.2017 bis 09.05.2021 Ausstellungsdatum: 27.09.2017 Urkundeninhaber:

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017 GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE BNr. 7111-1 H 2017 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen nach TA-Lärm und DIN

Mehr

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28

Mehr

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster - - D- Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße 97 24536 Neumünster Industrie, Bau und Immobilien Niederlassung Hamburg Telefon +49.40.23603-0 Telefax +49.40.23603-810 Kontakt Pit Breitmoser Tel. direkt

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

BPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32

BPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32 GEO.VER.S.UM H. Pressler Birkenweg 8 93455 Traitsching VG Reischach Gemeinde Reischach Herrn Bgm. Herbert Vilsmaier Herrn Bernhard Reisbeck Eggenfeldener Straße 9 84571 Reischach per email an: reisbeck@reischach.de

Mehr

Neubau einer Sporthalle für den ASV Hamm im Bebauungsplan Nr in Hamm

Neubau einer Sporthalle für den ASV Hamm im Bebauungsplan Nr in Hamm BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN'

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN' DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN' BAULEITPLANUNG UND SCHALLSCHUTZ ERMITTELN - BEWERTEN - BEWÄLTIGEN GLIEDERUNG A SCHALLSCHUTZ IN DER

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen "Blumenthal"

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen Blumenthal itap GmbH Marie-Curie-Str. 8 26129 Oldenburg BGB-Grundstücksgesellschaft Herten BV Bremen, Schwaneweder Straße Hohewardstraße 345-349 45699 Herten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen

Mehr

Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012

Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik

Mehr

Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie einband_372-3.qxd 21.09.2005 09:32 Seite 1 Umwelt und Geologie Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern,

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf GTA mbh Lortzingstraße 1 30177 Hannover Stadt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Messstelle nach 29b BImSchG per E-Mail Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper von der IHK Hannover öffentlich bestellter

Mehr

G U T A C H T E N. Nr. L 7276

G U T A C H T E N. Nr. L 7276 Beteiligungsgesellschaft von: G U T A C H T E N Nr. L 7276 zum B-Plan Gewerbe- und Logistikgebiet am Wetterweg hinsichtlich der Belastung durch Gewerbelärm südwestlich der Kernstadt von Volkmarsen Messstelle

Mehr

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn G.-Nr. STB/981/2006 A.-Nr. 8102973223 Datum 07.12.2006 Zeichen Ov Gutachten TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung Bautechnik Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße II der Stadt Prüm

Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße II der Stadt Prüm Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße II der Stadt Prüm Projektnummer: 17022 Datum: 22.03.2017 Auftraggeber: Anders & Neunkirchen GbR Hennikerweg 54597 Weinsheim

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Projektnummer: 3435-15 Objekt: Wohnheim für behinderte Menschen Sophienstraße Neuss Auftraggeber: Lebenshilfe Neuss e.v. Hamtorwall 16 41460 Neuss gefertigt:

Mehr

Wer sind wir und was machen wir?

Wer sind wir und was machen wir? Wer sind wir und was machen wir? Teil des Landratsamtes Verwaltung Bettina Daisenberger, 08821/751-216 Doris Neuner, 08821/751-307 Technik Norbert Lemke, 08821/751-206 Hans-Martin Heidler, 08821/751-369

Mehr

A KUSTIK B ERATUNG J ACOBI

A KUSTIK B ERATUNG J ACOBI DR. GERT JACOBI DIPLOM-PHYSIKER BERATER FÜR AKUSTIK A KUSTIK B ERATUNG J ACOBI Bauvorhaben: Bebauungsplan Barmbek Nord 14 Drosselstraße 22305 Hamburg Auftraggeber: Richard Ditting GmbH & Co. KG Pinnasberg

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Geplante Wohnbebauung Am Lanzenbusch in Ramstein-Miesenbach im Auftrag der G & W Eurowohnbau GmbH, Am Neuen Markt 7, 66877 Ramstein-Miesenbach Bericht-Nr.: P17-0/1 vorgelegt

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B

Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer

Mehr

S t a d t S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung B 51 neu Gewerbelärm

S t a d t S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung B 51 neu Gewerbelärm S t a d t S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung B 51 neu Gewerbelärm Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/9449-01 Telefax 06561/9449-02 email info-schall@i-s-u.de

Mehr

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19616-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 25.02.2015 bis 24.02.2020 Ausstellungsdatum: 24.03.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 58/3 Sportanlage Pavenstädter Weg der Stadt Gütersloh Auftraggeber(in): Stadt Gütersloh Die Bürgermeisterin FB 61 - Stadtplanung Berliner

Mehr

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Anlage 17.2.1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau von Gemeindestraßen zur Nördlichen Entlastungsstraße in Herzebrock Auftraggeber(in): Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Gemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung

Gemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung Gemeinde Drebber Landkreis Diepholz Bericht-Nr.: SC217095.01 Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße Schalltechnische Beurteilung Auftraggeber: Koop Brinkmann GmbH Alter Bahnhofsweg 2 49457 Drebber Textteil:

Mehr

Untersuchung der Geräuscheinwirkung durch Nutzung eines Bolzplatzes am Wacholderweg in

Untersuchung der Geräuscheinwirkung durch Nutzung eines Bolzplatzes am Wacholderweg in BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach

Mehr

STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT

STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT Stadt Herzogenaurach Amt für Planung, Natur und Umwelt Marktplatz 11 91074 HERZOGENAURACH va-to-11.5832 12.11.2012 STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT Fachgutachten

Mehr