Umweltbericht. 74.Änderung des Flächennutzungsplanes Am Bruch (Willich-Neersen) Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung

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1 Umweltbericht 74.Änderung des Flächennutzungsplanes Am Bruch (Willich-Neersen) Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung 1

2 Gliederung: 1. Einleitung 1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung 1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation, Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen 2.a.1 Schutzgut Mensch 2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 2.a.3 Schutzgut Luft und Klima 2.a.4 Schutzgut Landschaft 2.a.5 Schutzgut Boden 2.a.6 Schutzgut Wasser 2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 2.a.8 Wechselwirkungen 2.b Prognose 2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten 3. Zusätzliche Angaben 3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren 3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung 1

3 1 Einleitung Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes wird entsprechend den Festlegungen des Baugesetzbuches für die Belange des Umweltschutzes gem. 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind im folgenden Umweltbericht festgehalten worden. Lage und Größe des Plangebiets Die Stadt Willich liegt zwischen den Ballngsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchen-gladbach. Neersen ist einer der vier Ortsteile der Stadt Willich und liegt im südwestlichen Teil des Stadtgebiets. Der Geltungsbereich 74. FNPänderung umfasst ca. 15 ha und befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Neersen zwischen der Flöthbach Straße (B7) und der Bengdbruchstraße. Derzeitige Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Venloerstraße (B7), Neersener Str., Kirchhofstraße, Bonnacker und Bengdbruchstrasse. Venloerstraße Kirchhofstraße Heutige Nutzung und Struktur Das Plangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt, es befindet sich jedoch kein landwirtschaftlicher Betrieb innerhalb des Gebietes. Im Nordosten liegt der Ramshof, dessen denkmalgeschütztes Hauptgebäude mit seinen Nebengebäuden als Restaurant und Hotel mit 44 Betten und Tagungsraum genutzt wird. Westlich des Ramshofes befindet sich Wohnbebauung mit teilweise großzügigen Gärten. Südlich und östlich an das Plangebiet grenzt weitere Wohnbebauung an. Bengdbruchstraße 2

4 Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als allgemeinen Siedlungsbereich und als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche aus. Planbereich GEP 99 (Ausschnitt unmaßstäblich) Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der geplante B-Plan kann nicht aus den Darstellungen des wirksamen FNP entwickelt werden. Aus diesem Grund wird parallel zum laufenden B-PlanVerfahren die 74. Änderung des Flächen-nutzungsplans betrieben. Für den nordöstlichen Teil des Plangebietes, im Bereich Ramshof, existiert der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7 N Kirchhofstraße und setzt dort Fläche für die Landwirtschaft fest. FNP Ausschnitt unmaßstäblich 3

5 1a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung Durch die Rahmenplanung Neersen wird eine geordnete Siedlungsentwicklung für den westlichen Neersener Ortsrand angestrebt. Die Rahmenplanung dient dabei als Grundlage für die Realisierung in einzelne Baugebiete. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes 20 I N gegeben werden. Somit muss der Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen diesen Planungen angepasst werden. Inhalt der Änderung und ihre Auswirkungen Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft soll in Wohnbaufläche und Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel umgewandelt werden. Rechnerisch ergibt sich durch die Änderung ein Zuwachs der Wohnbaufläche um rund 7,0 ha, der Grünfläche um rund 5,1 ha und der Sondergebietsfläche um rund 1,2 ha, weiterhin werden u.a. Verkehrs- und Landwirtschaftsflächen ausgewiesen. Das Änderungsgebiet umfasst ca. 15,3 ha. Die Darstellungen der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes wirken sich nicht auf die übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes aus. Das Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 I N Am Bruch -, durchgeführt. 1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan Landschaftsplan Der Geltungsbereich des B-Plans liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 6 Mittlere Niers. Als Entwicklungsziel für diesen Bereich ist die Anreicherung der Feldflur vorgesehen. Mehrere geschützte Landschaftsbestandteile liegen im Planbereich. Durch die Aufnahme der Umbaumaßnahme Kreuzungsbereich B7, Kirchhofstr. Venloer Str., Neersener Str. liegt der nördliche Bereich der Flächennutzungsplanänderung im Landschaftsschutzgebiet Beckershöfe / Föthbach. 4

6 Fachgesetze Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Schutzgut Mensch Quelle Baugesetzbuch Zielaussage Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte Bodennutzung und eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen. Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen Schutz der Schutzgüter :Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Lärm 1998 DIN Schallschutz im Städtebau Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig und dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden soll. Schutzgut Tiere und Pflanzen Quelle Zielaussage Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Landschaftsgesetz NRW Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind. Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. VogelSchRL Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume. 5

7 Schutzgut Boden Quelle Bundesbodenschutzgesetz inkl. Bundesbodenschutz - verordnung Baugesetzbuch Schutzgut Wasser Quelle Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz inkl. Verordnungen Schutzgut Luft Quelle Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen TA Luft Schutzgut Klima Quelle Bundesimmissionsschutzgesetz Baugesetzbuch Zielaussage Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten, sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerungen zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Zielaussage Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers. Zielaussage Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen mit erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.s.w. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Zielaussage Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des 6

8 Naturhaushalts, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seine Rohstoff -vorkommen, sowie des Klimas. Schutzgut Landschaft Quelle Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NRW Baugesetzbuch Zielaussage Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft und der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes (Landschaftspflege) im Rahmen der Bauleitplanung. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Quelle Zielaussage Baugesetzbuch Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und Landschaftsbilderhaltung und entwicklung. Bundesnaturschutzgesetz Denkmalschutzgesetz NRW Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders charakteristischen Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder schützens- werter Kultur, Bau- und Bodendenkmälern. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation, Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen 2.a.1 Schutzgut Mensch (Ausgangssituation) Das Plangebiet wird zur Zeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich entsprechend den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes genutzt. Im südlichen und vor allem im Bereich des Hotelbetriebes sind einige Wohnhäuser vorhanden. Das Plangebiet dient durch seine Lage am Siedlungsrand zur Naherholung und ist als sogenanntes 5-Minuten-Grün einzustufen. Belastet wird das Gebiet insbesondere durch die nördlich angrenzende Landstrasse und durch die landwirtschaftliche Nutzung und die damit verbundenen Immissionen wie Lärm, Gerüche, Staub und ähnlichem. Das Plangebiet liegt unterhalb der An- und Abflugstrecken des Sichtflugverkehrs zum bzw. vom VLP Mönchengladbach, daher ist in geringem Maße mit Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu rechnen. Bewertung der Planung Es wird davon ausgegangen, dass durch die großzügige Freiflächenplanung die Auswirkungen hinsichtlich Naherholung, Klima / Luft, Landschaftsbild als gering eingestuft werden. 7

9 Eine Überprüfung des Abstandserfordernisses zu den Landwirtschaftlichen Betrieben und zu dem Gewerbegebiet an der Virmondstrasse hat bereits im Zuge der Rahmenplanung zum Baugebiet Am Bruch stattgefunden. Auf Grund der Voruntersuchungen für das Plangebiet durch die Rahmenplanung werden hier keine Auswirkungen sowohl auf das Plangebiet wie auch keine Auswirkungen auf die Gewerbebetriebe und gebiete zu erwarten sein. Die Belange des Geräuschimmissionsschutzes wurden im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren untersucht. Belastungen durch Verkehrslärm sind vor allem im nördlichen Plangebiet, im Bereich Venloerstrasse / Kirchhofstrasse vorhanden. Die orientierungswerte der DIN werden in Teilen des Plangebietes überschritten und Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan festgesetzt. Überscheitungen der Richtwerte werden durch Gewerbelärm nicht erwartet. (siehe auch Umweltbericht zum Bebauungsplan 20I N) 2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Ausgangssituation) Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum. Es ist komplett anthropogen (durch den Menschen) beeinflusst. Im Bereich der Bebauung befinden sich unterschiedliche Gartentypen im Spektrum vom Ziergarten bis zum reinen Nutzgarten. Weiterhin sind einige Landschaftshecken, Einzelbäume und Baumgruppen, die zum Teil über den Landschaftsplan Nr.6 geschützt werden, vorhanden. Im Bereich des Ramshofes sind zwischen 1992 und 1995 im Rahmen eines Förderprogramms Heckenpflanzungen durchgeführt worden, die heute als Geschützte Landschaftsbestandteile nach 47 LG NW anzusehen sind. Zu nennen ist außerdem die artenarme Spontanvegetation im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen. 8

10 Ausschnitt Stellungnahme Kreis Viersen Es ist davon auszugehen, dass die hochwertigen Biotope (Altbäume, Baumgruppen sowie Feldhecken) als Brut- und Nahrungsbereiche für Vögel und Kleinsäuger dienen; jedoch der überwiegende Teil aus kulturfolgenden Tieren besteht. Bei der Vogelkartierung, die durch den NABU durchgeführt wurde wurden keine Steinkauzbrutpaare jedoch 1-2 Kiebitzbrutpaare im Untersuchungsraum und im Planbereich festgestellt. Die Steinkauzkartierung wurde am und am und die Kiebitzkartierung am 14.05, und am durchgeführt. Weiterhin wurden jeweils zwei Rebhühner am 27.04, und am im Untersuchungsraum festgestellt. LÖBF- Biotope sind nicht im Plangebiet oder im Untersuchungsraum vorhanden. Eine ausführliche Biotoptypenkartierung wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt. Bewertung Trotz der anthropogen geprägten Vegetation bietet der Untersuchungsraum dennoch Lebensraum für einige Tierarten. Vor allem die ökologisch hochwertigen Bereiche sind als Biotope für Singvögel, kleinere Säugetiere und Insekten von Bedeutung. Diese hochwertigen Biotope sollen soweit wie möglich erhalten bleiben und sinnvoll ergänzt werden. Erhaltenswerte Bäume, Baumgruppen, Feldgehölz- und Schnitthecken sind im Zuge der Bebauungsplanaufstellung lagegenau einzumessen und durch Festsetzungen nach 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB im Bebauungsplan zu schützen. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird auf der Grundlage der Arbeitshilfe Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung aus dem Jahr 2006 der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Ermittlung des naturschutzrechtlichen erforderlichen Ausgleiches im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung bilanziert. 2.a.3 Schutzgut Luft und Klima (Ausgangssituation) Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischem Tiefland und ist von ozeanischem, jedoch kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die vorherrschende Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter. Das Planungsgebiet gehört überwiegend zu den Freilandklimatopen. Die klimatische Begünstigung der Kempener 9

11 Platte zeigt sich in der geringen Zahl an Tagen mit Schneebedeckung; sie stellt das schneeärmste Gebiet im niederrheinischen Raum dar. Vorbelastungen der Luftqualität bestehen nur im geringen Umfang im Bereich der Landstrasse und durch die landwirtschaftliche Produktion auf den Ackerflächen. Sonstige Vorbelastungen bestehen nach heutigem Kenntnisstand nicht. Bewertung Eine erhebliche Beeinflussung der Luftqualität und des Klimas durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und den daraus resultierenden Möglichkeiten für die verbindliche Bauleitplanung werden nicht erwartet, insbesondere da die Planung einen hohen Freiflächenanteil aufweist. Eine Überprüfung des Abstandserfordernisses zu den Landwirtschaftlichen Betrieben und zu dem Gewerbegebiet an der Virmondstrasse wird auf die Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung verlagert. 2.a.4 Schutzgut Landschaft (Ausgangssituation) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird von Ackerfluren bestimmt, Einzelbäumen und Baumreihen, Gärten und Hofanlage gliedern den Raum zusätzlich. Im Bereich des Ramshofes wurden in Rücksprache mit dem Kreis Viersen in der Vergangenheit Pflanzungund Anreicherungsmaßnahmen im Rahmen des Programms Förderung Naturschutz gefördert, die als Geschützte Landschaftsbestandteile zu behandeln sind. Bewertung Zum Zweck der Entwässerung des Baugebietes wird ein Teil des Planungsbereichs um einige Dezimeter erhöht, ihre Fernwirkung auf angrenzende Bereiche kann jedoch vernachlässigt werden. Um die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu minimieren ist es erforderlich den neu gebildeten Ortsrand landschaftstypisch ein zu grünen und im Zuge der Bauleitplanung zu sichern. 2.a.5 Schutzgut Boden (Ausgangssituation) Die naturräumliche Gliederung weist den Planbereich, dem Naturraum Kempener Lehmplatte zu. Die nicht bebauten Flächen des Planbereiches sind überwiegend von Parabraunerden und Gleyböden überdeckt, unter dem lehmige Sande und Kiese aus Terrassenablagerung anstehen. Der Bereich gehört zu den Mittel- und Niederterrassen. Die anstehende Braunerde wird lt. Auskunftsystem BK50 Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes für die Lebensraumfunktion hohes Biotopentwicklungspotential für Extremstandorte als schutzwürdig eingestuft. Entsprechend des o.g. Auskunftssystems weisen Böden ein hohes Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte auf, wenn sie besonders nass, besonders trocken, sehr nährstoffarm oder sehr nährstoffreich sind. Daher werden hierzu die Kriterien Grundwasserstand, Staunässestufe sowie nutzbare Feldkapazität, Kationenaustauschkapazität und Bodentyp abgefragt. Das natürliche Bodengefüge ist durch Agrarnutzung und die vorhandenen Bauten und Strassen als gestört bzw. zerstört zu bezeichnen. Die Ertragsfähigkeit des Bodens ist mittel bis hoch 10

12 Der Änderungsbereich ist nach heutigem Kenntnisstand nicht von Altlasten betroffen. Gleichsam ist nicht von einer negativen Auswirkung der in geringer Entfernung liegenden Altlastenverdachtsflächen AS 280/78, 280/73 und 280/81 auszugehen. Der im Plangebiet liegende Ramshof geht nach Angaben des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vermutlich auf eine mittelalterliche Gründung zurück. Aus diesem Grund ist es denkbar, dass Relikte der mittelalterlichen Bebauung und zugehörige Siedlungsfunde im Boden als Bodendenkmäler nach 2 DSchG NW erhalten geblieben sind. Diese Befunderwartung hat sich nach dem Ergebnis der am 13. und durchgeführten archäologischen Sachverhaltermittlung nicht bestätigt. Es wurden keine archäologischen Befunde festgestellt. Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung wurde vom Kampfmittelräumdienst überprüft. Die Luftbildauswertung war negativ, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Vor Durchführung größerer Bohrungen (z.b. Pfahlgründungen)sind Probebohrungen zu erstellen und mit ferromagnetischen Sonden zu überprüfen und mit dem Kampfmittelräumdienst abzustimmen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die zuständigen Behörden umgehend zu informieren und die Arbeiten sind sofort einzustellen. Bewertung Es liegen derzeit keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen (Altlasten) vor, die eine Kennzeichnungspflicht im Bebauungsplan begründen. Gegenüber dem derzeitigen Zustand sollen im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung bebaubare Flächen sowie Verkehrs- und Nebenflächen ausgewiesen werden. Der Anteil der versiegelten Flächen wird bis ca. 40 Prozent betragen. Durch die Bebauung wird es zu einer deutlichen Zunahme der Bodenverdichtung kommen. Bodengefüge und Bodenleben kann nur im Bereich der Freiflächen erhalten werden. Durch die FNP-änderung und die parallel laufende Bebauungsplanaufstellung sowie aus entwässerungstechnischen Gründen notwendigen Aufschüttungen wird das derzeit vorhandene Bodengefüge in diesen Bereichen zerstört. Dieser Eingriff ist als erheblich einzustufen und wenn möglich möglichst durch entsprechende Maßnahmen wie z.b. Entsiegelung an anderer Stelle auszugleichen oder durch gezielte Maßnahmen zum Bodenschutz zu minimieren. Entsprechende Maßnahmen sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen. Auf Grundlage der Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen kann abschließend davon ausgegangen werden, dass durch die Planung keine negative Auswirkungen auf Bodendenkmäler zu erwarten sind. Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Bodendenkmalbehörde unverzüglich zu informieren. 2.a.6 Schutzgut Wasser (Ausgangssituation) Der Planbereich liegt in der Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Darderhöfe Der Grundwasserflurabstand beträgt im Planungsgebiet derzeit ca. 1 m. Die Grundwasserneubildungsraten sind aufgrund der überwiegend unbebauten Bereichen als hoch zu bezeichnen. Oberflächengewässer sind im Planbereich nicht vorhanden. Im Untersuchungsraum sind einige Entwässerungsgräben vorhanden. 11

13 Die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser erfolgt über die bestehenden Kanäle im Trennsystem. Die Abwässer werden in der Kläranlage des Niersverbandes und in den Regenwasserbehandlungsanlagen der Stadt Willich gereinigt und danach in den jeweiligen Vorfluter geleitet. Bewertung Durch die geplante Bebauung und die dazugehörige Erschließung des Neubaugebietes wird die Grundwasserneubildungsrate in diesen Bereich verringert. Durch den hohen Anteil an privaten und öffentlichen Freiflächen werden die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate reduziert. Weiterhin werden die gesammelten Niederschläge unweit des Plangebietes in die Regenwasserbehandlungs- und rückhalteanlage Bettratherdyk eingeleitet und gedrosselt in die Cloer (Vorfluter) abgegeben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind somit als weniger erheblich bis erheblich einzustufen. Die Abwasserentsorgung findet im Trennsystem statt. 2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation) Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind. Hier ist die denkmalgeschützte Hofanlage Ramshof zu erwähnen, die sich im Norden des Plangebietes befindet. Bestehende landwirtschaftliche Flächen werden durch die Umsetzung der Planung zu Siedlungsflächen umgewandelt. Bewertung Die Planungen für die betrieblich notwendigen Erweiterungen des Hotelbetriebes Ramshof müßen mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt. Auf Grund der bereits funktionierenden fachlichen Betreuung durch diese Institution ist davon auszugehen, dass die denkmalrelevante Substanz nicht erheblich oder im geringstmöglichen Maß durch die Planung verändert wird. Aufgrund der durchgeführten Prospektion werden keine negativen folgen auf das archäologische Kulturgut erwartet. Die östliche Abgrenzung des Siedlungsbereichs in der vorliegenden Planung zerschneidet die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und führt zu einer Verschlechterung der vorhandenen Erschließung, die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt wird. 2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, die Auswirkungen betreffen somit ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Ausgangssituation ist ein durch landwirtschaftliche Nutzung dominierter Raum. Durch den Bebauungsplan wird die Ausdehnung des besiedelten Bereiches in die freie Landschaft ermöglicht. In der Folge werden sich insbesondere die Schutzgüter im Wechselgefüge mit der zukünftigen Bodennutzung verändern. Bewertung Festzustellen ist, dass sich Umweltauswirkungen insbesondere durch die Eingriffe in den Boden ergeben. Hier ist insbesondere die Versiegelung von Freiflächen, die nachhaltige 12

14 Zerstörung des Bodengefüges, die herabgesetzte Versickerungsrate der Niederschläge sowie die verringerte Grundwassererneuerung zu erwähnen und für das Plangebiet als erheblich zu betrachten. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen werden durch die geplante Durchgrünung des Plangebietes als gering eingestuft. Gleiches gilt für die übrigen Schutzgüter. 2. b Prognose Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Bewertung Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit Mensch Beeinträchtigung durch Verkehrsbelastungen, insbesondere - Verkehrslärm Abfall- und Abwasserentsorgung Neustrukturierung des Naherholungsraumes Pflanzen Verlust von Spontanvegetation im Bereich der Ackerflächen sowie von Gehölzflächen im Erweiterungsbereich des Ramshofes. Potentiale für neue Lebensräume und Ortsrandeingrünung durch Grüngestaltung des Baugebietes. Tiere Verlust von Teillebensräumen Potentiale für neue Lebensräume Landschaft Neustrukturierung des Landschaftsbildes mit Chancen zur Aufwertung durch die Ortsrandeingrünung. Boden teilweiser bis überwiegender Verlust der Bodenfunktion und des Bodengefüges (Versiegelung, Bodenbewegung, Aufschüttung und Verdichtung) Wasser Verlust von Oberflächenwasserretention / Verringerung der Grundwassererneuerung Beschleunigung des Wasserabflusses Klima Verlust von Freiflächen und Erhöhung des Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Versiegelungsgrades Beeinträchtigung des denkmalgeschützen Ramshofes durch die Veränderung des umgebenden Raumes Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen der Schutzgüter im biotischen und abiotischen Bereich sehr erheblich/ erheblich/ wenig erheblich/ - nicht erheblich *Bedarf weitergehender Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Planungsrechtliche Vorraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes geschaffen somit sind die Veränderungen des Plangebietes erst durch den Bebauungsplan möglich. Bei der Realisierung des Bebauungsplanes 20 I N Am Bruch wird die bestehende Situation und die Nutzung des - 13

15 Plangebietes wesentlich verändert. Aus einem landwirtschaftlich dominierten Bereich soll sich ein durchgrünter Siedlungsbereich entwickeln. Bei Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die im Einzelnen nach der erfolgten Bilanzierung vorgeschlagen und im rechtskräftigen B-Plan festgeschrieben werden, ist davon auszugehen, dass durch die Planung der Charakter des Gebiets verändert, aber die ökologische Wertigkeit nicht wesendlich vermindert wird. Die Auswirkungen auf die Schützgüter Wasser und Boden sind schwieriger auszugleichen so dass vermutlich insbesondere beim Boden erhebliche Beeinträchtigungen verbleiben werden. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich weiterhin überwiegend landwirtschaftlich genutzt würde. Der bereits bestehende Hotelbetrieb im Ramshof müsste zur Existenzsicherung anderweitige Entwicklungsmöglichkeiten suchen. Da die Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Stadt Willich anhält, ist davon auszugehen, dass an anderer Stelle im Stadtgebiet entsprechende Flächen auszuweisen wären. 2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind gem. 21 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) zu vermeiden, auszugleichen oder zu ersetzen. Hierfür stehen Maßnahmen zur Verfügung, die z. T. als Festsetzungen im parallel laufenden Bebauungsplan vorgeschlagen werden und nicht im Detail durch die Flächennutzungsplanung berücksichtigt werden können. Aus der Beschreibung der Umwelt mit ihren Bestandteilen sowie unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen ergeben sich umweltbezogene Zielvorstellungen und Anforderungen. - Berücksichtigung der Lärmemissionen - und Sicherung der erhaltenswerten Bäume und Gehölzstrukturen im Plangebiet - Aufwertung der Hausgärten durch Pflanzgebote - Beschränkung des Versiegelungsgrades - Ausweisung von privaten und öffentlichen Grünflächen mit MSPE Festsetzung 2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten Die unter Punkt 1a dargestellten Varianten ähneln sich in den Grundzügen der Planung sehr stark. Eine signifikante Abweichung in den Auswirkungen auf die Umwelt ist nicht ablesbar. Aufgrund geringer potentiel möglichen Baulandreserven im Bereich des Ortsteil Neersen sind Grundsätzliche Standortalternativen in der vorliegenden Größenordnung nicht vorhanden. 3. Zusätzliche Angaben 3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Als Grundlage für die Ermittlung der Immissionen aus dem Straßenverkehr werden die DIN Teil 1 sowie das Beiblatt 1 herangezogen. Weiterhin dient der Lärmminderungsplan der Stadt Willich dazu das Plangebiet einzuschätzen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu ermitteln. 14

16 Grundlage für die Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird die Arbeitshilfe der Landesregierung NRW Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung aus dem Jahr 2006 sein, so dass im parallelen Bebauungsplanverfahren mit Hilfe des Wertfaktors für die jeweiligen Biotoptypen der Eingriffswert ermittelt wird und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen empfohlen werden können und in konkrete Festsetzungen münden. 3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen werden insbesondere für die Schutzgüter Boden und Wasser erwartet. Da die konkreten Planinhalte in der verbindlichen Bauleitplanung, also im Bebauungsplan, der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird, geregelt und festgesetzt werden, wird hier auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Gleiches gilt für den Umfang der Monitoringmaßnahmen, die aus den Festlegungen des B-Plans abzuleiten sind und deshalb im entsprechenden Umweltbericht definiert werden. 3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung Die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes 20 I N Am Bruch zu schaffen um auf ca. 18 ha eine heute überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche in einen Siedlungsbereich zu entwickeln und einer bereits bestehenden Hotelnutzung durch die Ausweisung als Sonderbaufläche Erweiterungsmöglichkeiten zu gestatten. Die geplante Durchgrünung der Wohnbereiche und des Siedlungsrandes wirken sich positiv auf den Planbereich selbst, auf die angrenzenden vorhandenen Siedlungsflächen und auf das Landschaftsbild aus. Es ist angestrebt den erforderlichen Ausgleich in Natur und Landschaft im Planbereich selbst durchzuführen und durch eine Durchgrünung des Planbereiches den Naherholungscharakter (5-Minuten- Grün) zu stärken. Die bestehende und zu erwartende Lärmbelastung wurde im Zuge der Bebauungsplanaufstellung durch ein schalltechnisches Gutachten untersucht und die sich daraus ergebenden Maßnahmen münden in Festsetzungen des Bebauungsplanes. Durch gezielte Festsetzungen im Bebauungsplan sollen erhaltenswerte und prägende Einzelgehölze und Gehölzgruppen erhalten und durch Pflanzgebote der verbleibende Freiraum hochwertig angelegt und gestaltet werden. Die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne von 2 Abs. 4 BauGB sind die Belastungen des Boden und seiner Funktionen, die durch die Baumöglichkeiten und durch die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen entstehen werden. Das Klima wird sich im Planbereich selbst von einem Freilandklimatop zu einem eher durch Besiedelung geprägten Klimatop verändern. Diese Veränderungen wird sich auch auf den bereits besiedelten Bereich auswirken. Durch die geplante Durchgrünung des Plangebietes und die verhältnismäßig geringe Größe des Plangebiets werden die Auswirkungen auf den Untersuchungsraum als vertretbar eingestuft Hormes Stadt Willich GB II/

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