Umweltbericht. Bebauungsplan 87 W östlich Moltkestraße. Stand März Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung

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1 Umweltbericht Stand März 2015 Bebauungsplan 87 W östlich Moltkestraße Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung Zustand des Plangebietes im November

2 Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Abbildungsverzeichnis... 4 Tabellenverzeichnis Einleitung Lage und Größe des Plangebietes Derzeitige Erschließung Heutige Nutzung und Struktur Planerische Vorgaben Der Gebietsentwicklungsplan Der Flächennutzungsplan Der Landschaftsplan Trinkwassergewinnung Der Bebauungsplan Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Der Bebauungsplan Neuplanung Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft Schutzgut Klima Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur und Sachgüter Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Abgrenzung des Untersuchungsraum Schutzgut Mensch Ausgangssituation Bewertung der Planung Schutzgut Pflanzen und Tiere Ausgangssituation

3 Inhaltsverzeichnis Schutzgut Klima Ausgangssituation Bewertung der Planung Schutzgut Landschaft Ausgangssituation Bewertung der Planung Schutzgut Boden Ausgangssituation Bewertung der Planung Schutzgut Wasser Ausgangssituation Bewertung der Planung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Ausgangssituation Bewertung der Planung Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern Ausgangssituation Bewertung der Planung Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten Zusätzliche Angaben Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Allgemein verständliche Zusammenfassung Literaturverzeichnis

4 Abbildungsverzeichnis 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage im Raum... 5 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Umweltschutzziele Schutzgut Mensch... 8 Tabelle 2: Umweltschutzziele Schutzgut Tiere und Pflanzen... 9 Tabelle 3: Umweltschutzziele Schutzgut Boden... 9 Tabelle 4: Umweltschutzziele Schutzgut Wasser Tabelle 5: Umweltschutzziele Schutzgut Luft Tabelle 6: Umweltschutzziele Schutzgut Klima Tabelle 7: Umweltschutzziele Schutzgut Landschaft Tabelle 8: Umweltschutzziele Schutzgut Kultur und Sachgüter Tabelle 9: Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

5 1 Einleitung Einleitung Lage und Größe des Plangebietes Die Stadt Willich liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach. Das Plangebiet gehört zu Alt-Willich und liegt direkt an der Moltkestraße. Das Plangebiet umfasst ca. 0,35 ha (siehe auch Begründung zum Bebauungsplan) Abbildung 1: Lage im Raum 1.2 Derzeitige Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt derzeitig über die Moltkestrasse. 1.3 Heutige Nutzung und Struktur Der Planbereich wurde in der Vergangenheit als Sportplatz der britischen Armee genutzt. Seit der Aufgabe des Standortes wurde der Bereich nicht oder nur eingeschränkt als Grünland genutzt. In der direkten Nachbarschaft befindet sich ein Bolzplatz und ein Hundeplatz auf dem Gelände. 5

6 2 Planerische Vorgaben 6 2 Planerische Vorgaben 2.1 Der Gebietsentwicklungsplan Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als allgemeinen Siedlungsbereich aus. 2.2 Der Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckausweisung Sportplatz dar. 2.3 Der Landschaftsplan Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. 2.4 Trinkwassergewinnung Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II innerhalb der in Aussicht genommenen Festsetzung als Wasserschutzzone IIIB. 2.5 Der Bebauungsplan Der Bebauungsplan 3 W CD weißt den Planbereich als private Grün- und Freifläche aus. 6

7 3 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 7 3 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 3.1 Der Bebauungsplan Neuplanung Es ist geplant, auf der ehem. Sportplatzfläche der Britischen Streitkräfte die derzeit nicht bzw. nur als Grünlandfläche genutzt wird einen Kindergarten zu errichten. Das erforderliche Baurecht soll durch die Ausweisung des Plangebietes als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Kindergarten erfolgen. 7

8 4 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan 8 4 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans wird entsprechend den Festlegungen des Baugesetzbuches für die Belange des Umweltschutzes gem. 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist im Umweltbericht zu dokumentieren und bei der Abwägung zu berücksichtigen. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. 4.1 Schutzgut Mensch Tabelle 1: Umweltschutzziele Schutzgut Mensch Quelle Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen TA Lärm 1998 DIN Schallschutz im Städtebau Zielaussage Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte Bodennutzung und eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen. Schutz der Schutzgüter: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig und dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort. Durch städtebauliche Maßnahmen soll die Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden soll. 8

9 4 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan Schutzgut Tiere und Pflanzen Tabelle 2: Umweltschutzziele Schutzgut Tiere und Pflanzen Quelle Bundesnaturschutzgesetz Landschaftsgesetz NRW Baugesetzbuch VogelSchRL Zielaussage Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzenund Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume. 4.3 Schutzgut Boden Tabelle 3: Umweltschutzziele Schutzgut Boden Quelle Bundesbodenschutzgesetz inkl. Bundesbodenschutz - verordnung Zielaussage Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten, sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen. Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. 9

10 4 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan Schutzgut Wasser Tabelle 4: Umweltschutzziele Schutzgut Wasser Quelle Wasserhaushaltsgesetz Zielaussage Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes Landeswassergesetz Verordnungen inkl. Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers. 4.5 Schutzgut Luft Tabelle 5: Umweltschutzziele Schutzgut Luft Quelle Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen TA Luft Zielaussage Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen mit erheblichen Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen usw. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. 4.6 Schutzgut Klima Tabelle 6: Umweltschutzziele Schutzgut Klima Quelle Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen TA Luft Zielaussage Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen mit erheblichen Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen usw. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. 10

11 4 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan Schutzgut Landschaft Tabelle 7: Umweltschutzziele Schutzgut Landschaft Quelle Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NRW Baugesetzbuch Zielaussage Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft und der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes (Landschaftspflege) im Rahmen der Bauleitplanung. 4.8 Schutzgut Kultur und Sachgüter Tabelle 8: Umweltschutzziele Schutzgut Kultur und Sachgüter Quelle Baugesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz Denkmalschutzgesetz NRW Zielaussage Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und Landschaftsbilderhaltung und entwicklung. Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders charakteristischen Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Kultur, Bau- und Bodendenkmälern. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. 11

12 5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 12 5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.1 Abgrenzung des Untersuchungsraum Für die Abschätzung der Umweltauswirkungen wurde der Planbereich, und je nach Schutzgut, ein Bereich von bis zu 500m um das Plangebiet betrachtet. 5.2 Schutzgut Mensch Ausgangssituation Das Plangebiet liegt unterhalb der An- und Abflugstrecken des Sichtverkehrs zum, bzw. vom VLP Mönchengladbach. Daher ist in geringem Maße mit Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu rechnen. Aufgrund der Lage im Immissionsbereich verschiedener Gewerbebetriebe sind mögliche Beeinträchtigungen im weiteren Verfahren zu prüfen Bewertung der Planung Durch die geplante Nutzung werden sich keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ergeben. 5.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere Ausgangssituation Das Plangebiet wird derzeit verhältnismäßig extensiv genutzt bzw. es ist vor allem in den Randbereichen brachgefallen und Brombeergebüsch breitet sich aus. Aufgrund der Nähe zum Gewerbegebiet und der störungsintensiven Nutzung der angrenzenden Bereiche als Bolz- und Hundeplatz wird derzeit davon ausgegangen, dass planungsrelevante Tierarten nicht vorhanden sind und nur störungstolerante, so genannte Allerweltsarten anzutreffen sind. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung der Stufe 1 wird derzeit erarbeitet und durch drei bis vier Begehungen zwischen Mitte März und Ende Juni ergänzt. 12

13 5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bewertung der Planung Der erforderliche Untersuchungsaufwand wird mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen im weitern Verfahren abgestimmt. Im weiteren Verfahren wird der Eingriff in Natur und Landschaft, entsprechend der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft des Landes NRW, ermittelt 5.4 Schutzgut Klima Ausgangssituation Das Untersuchungsgebiet liegt naturräumlich im Nordwestdeutschen Tiefland. Dieser Naturraum befindet sich in einem Klimabereich, der durch ein gemäßigtes, überwiegend feucht maritimes (Atlantik) Klima geprägt ist. Die mit den vorherrschenden Westwinden vom Atlantik herantransportierten feuchten und mäßig-warmen Luftmassen führen im Allgemeinen zu kühl-gemäßigten Sommern und mäßig-kalten Wintern. Die Winter sind vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer mäßig warm. Die Niederschlagsverteilung ist über das Jahr nahezu gleichmäßig verteilt, mit einem Maximum im Sommer. Die mittlere Jahressumme der Niederschlagshöhe beträgt mm. Die Windrichtungsverteilung in Willich wird maßgeblich durch den Luftmassentransport aus südwestlichen Richtungen bestimmt. Ein Sekundärmaximum ist für südliche Windrichtungen aufgrund der Leitwirkung des Rheins zu beobachten. Die lokalklimatische Situation im Untersuchungsbereich wird von der Topografie, der Vegetationsbedeckung und dem Grad der Versiegelung/Überbauung sowie den Nutzungsstrukturen geprägt im Plangebiet sowie durch die angrenzenden Nutzungen beeinflusst und kann zum Teil dem Stadtrand und z.t. dem Gewerbeklimatop zugeordnet werden. Das Stadtrand-Klimatop wird durch dichter stehende, maximal 3geschossige Einzelgebäude, Reihenhäuser oder Blockbebauung mit Grünflächen oder durch maximal 5-geschossige freistehende Gebäude mit Grünanlagen bestimmt. Die nächtliche Abkühlung ist stark eingeschränkt und im Wesentlichen von der Umgebung abhängig. Die lokalen Winde und Kaltluftströme werden behindert, während Regionalwinde stark gebremst werden. Zu diesem Klimatoptyp zählen die Flächennutzungen Reihenhausbebauung, Zeilen- /Mehrfamilienhausbebauung. Das Gewerbe-Klimatop entspricht im Wesentlichen dem Klimatop der verdichteten Bebauung, d. h.: Wärmeinseleffekt, geringe Luftfeuchtigkeit, erhebliche Windfeldstörung. Zusätzlich sind vor allem ausgedehnte Zufahrtsstraßen und Stellplatzflächen sowie erhöhte Emissionen zu nennen. Im nächtlichen Wärmebild fällt teilweise die intensive Auskühlung im Dachniveau großer Hallen auf (insbesondere mit Blechdächern), während die von Gebäuden gesäumten Straßenräume und Stellplätze weiterhin stark erwärmt bleiben. 13

14 5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bewertung der Planung Aufgrund der Nutzung, der bestehenden Situation und der Ortsrandlage sowie der geringen Größe des Plangebiets werden keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet. 5.5 Schutzgut Landschaft Ausgangssituation Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist vollständig anthropogen beeinflusst. Das Ortsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird primär durch die vorhandene Gebäudesubstanz des angrenzenden Gewerbegebietes charakterisiert. Einzelbäume und Baumreihen gliedern den Raum zusätzlich Bewertung der Planung Aufgrund der Vorbelastungen sowie der Lage des Planbereiches wird bei der Realisierung des Bebauungsplanes das Schutzgut Landschaft vermutlich nicht beeinträchtigt. 5.6 Schutzgut Boden Ausgangssituation Die naturräumliche Gliederung weist den Planbereich dem Naturraum Kempener Lehmplatte zu. Die nicht bebauten Flächen des Planbereiches sind überwiegend von Parabraunerden und Gleyböden überdeckt, unter dem lehmige Sande und Kiese aus Terrassenablagerung anstehen. Der Bereich gehört zu den Mittel- und Niederterrassen. Die anstehende Braunerde wird lt. Auskunftssystem BK50 Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes für die Lebensraumfunktion hohes Biotopentwicklungspotential für Extremstandorte als schutzwürdig eingestuft. Entsprechend des o.g. Auskunftssystems weisen Böden ein hohes Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte auf, wenn sie besonders nass, besonders trocken, sehr nährstoffarm oder sehr nährstoffreich sind. Daher werden hierzu die Kriterien Grundwasserstand, Staunässestufe sowie nutzbare Feldkapazität, Kationenaustauschkapazität und Bodentyp abgefragt. Das natürliche Bodengefüge ist durch Nutzung und die vorhandenen Befestigungen als gestört zu bezeichnen. Die Ertragsfähigkeit des Bodens ist mittel bis hoch. Das Plangebiet ist nach heutigem Kenntnisstand nicht von Altlasten betroffen. Auswirkungen der angrenzenden Altlast AS 280_028 ehem.härterei werden im weiteren Verfahren geprüft. 14

15 5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bewertung der Planung Aufgrund der geplanten Nutzung werden erhebliche negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch die Planung für einen Teilbereich der derzeitigen privaten Grün und Freiflächen erwartet. Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Bodendenkmalbehörde unverzüglich zu informieren. Auf die 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen. 5.7 Schutzgut Wasser Ausgangssituation Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Der Grundwasserflurabstand liegt bei über 2 m. Im Planungsbereich liegt das Grundwassereinzugsgebiet der geplanten Schutzzone IIIB des sich im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebietes Krefeld II. Die Grundwasserneubildungsrate ist im Bereich der unversiegelten Fläche als hoch zu bezeichnen Bewertung der Planung Durch die geplante Bebauung wird die Versickerungsrate hier erheblich reduzieren. Hier sind im Zuge der weiteren Planung Minimierungsmaßnahmen zu erarbeiten. 5.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Ausgangssituation Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind. Solche Sachgüter sind nicht vorhanden bzw. bekannt Bewertung der Planung Es werden keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet. 15

16 5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Die Auswirkungen betreffen somit ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge Ausgangssituation Wird im weiteren Verfahren ergänzt Bewertung der Planung Wird im weiteren Verfahren ergänzt. 16

17 5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes Tabelle 9: Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit Monitoring Mensch Immissionen insbesondere während der Bauphase. - Pflanzen Tiere Verlust von Vegetationsflächen Verlust von Lebens- und Nahrungsräumen - -/ Kontrolle der kompletten Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und der erhaltenswerten Gehölzbestände avifaunistische Bestandüberwachung Landschaft Bebauung von Freiflächen. - Boden Wasser Klima Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Bodenverdichtung durch Bebauung, Verlust von belebten Bodenflächen, überwiegender Verlust der Bodenfunktion und des Bodengefüges (Versiegelung, Bodenbewegung, Aufschüttung und Verdichtung) Verringerung der Versickerungsmöglichkeiten für Oberflächenwasser und Niederschlag, Verringerung der Grundwassererneuerung Beschleunigung des Wasserabflusses Verlust von Freiflächen und Erhöhung des Versiegelungsgrades die Belüftungsund Frischluftentstehungsfunktionen des Freiflächenkomplexes werden reduziert Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen der Schutzgüter im biotischen und abiotischen Bereich -/ - -/ Versiegelungsgrad anhand Luftbildauswertung Wassergüte in Rückhalteanlagen Überprüfung der Hausanschlüsse Einhaltung des Versiegelungsgrades und der Pflanzbindungen und gebote sehr erheblich/ erheblich/ wenig erheblich/ - nicht erheblich/ * Bedarf weitergehender Untersuchungen zur abschließenden Beurteilung 17

18 6 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 18 6 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich weiterhin nicht oder nur begrenzt landwirtschaftlich genutzt würde. 7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Wird im weiteren Verfahren ergänzt. 8 Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten Aufgrund der Lage des Plangebiets und der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückseigentümers wurde keine anderweitige Nutzungsmöglichkeit betrachtet. 18

19 9 Zusätzliche Angaben 19 9 Zusätzliche Angaben 9.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung entsprechend der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft des Landes NRW. (in Arbeit) Artenschutzrechtliche Vorprüfung entsprechend der Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. (in Arbeit) 9.2 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Aufgrund der bestehenden Situation sind die Schutzgüter durch die Aufstellung des Bebauungsplanes unterschiedlich stark betroffen. Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans für die Schutzgüter jedoch nicht erwartet. Der festgelegte Versiegelungsgrad ist einzuhalten und nach Abschluss der Bautätigkeiten zu überprüfen. Gleiches gilt für die Überprüfung der geplanten Begrünungsmaßnahmen (Pflanzgebote) für das Plangebiet.(wird im weiteren Verfahren ergänzt) 10 Allgemein verständliche Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 W östl. Moltkestraße- soll planungsrechtlich die Grundlage für den Bau eines Kindergartens auf einer Grünfläche ermöglicht werden, die seit Abzug der britischen Streitkräfte aus dem ehem. Stahlwerk Becker nicht mehr als Sportplatz genutzt wurde. Die Umweltprüfung hat die Aufgabe, die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter zu bewerten. Hierbei ist die bestehende Nutzungssituation und die geplante Nutzung bei Rechtskraft des Bebauungsplanes zu berücksichtigen und im weiteren Verfahren zu prüfen. Im betrachteten Bereich ist nicht davon auszugehen, dass durch die Planung die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Untersuchungsraum erheblich vermindert wird. Aufgrund der Lage und der Vorbelastungen dieses Bereiches werden die negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter als nicht erheblich eingeschätzt. Hormes 19

20 Literaturverzeichnis 20 Literaturverzeichnis LANUV NRW, (März 2008), Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen Ministerium für Umwelt u. Naturschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz des Landes NRW, (Dezember 2007), Geschützte Arten in NRW, Düsseldorf LANUV NRW, (2011) Fachbericht 36, Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung 20

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