Teil B. Umweltbericht. - Vorentwurf - zum Bebauungsplan Nr. 143 Dickerhoff - Bossendorf. in Haltern

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1 Teil B Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 143 Dickerhoff - Bossendorf in Haltern - Vorentwurf - bearbeitet für: IPG GmbH & Co. KG Alte Str. 38b Witten bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / Mai 2018

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Größe, Lage und Abgrenzung des Plangebiets Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplanungen und deren Berücksichtigung bei der Planaufstellung bzw. Planänderung Fachgesetze Fachpläne Schutzausweisungen Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Schutzgut Fläche und Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft/Klima Schutzgut Landschaft Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter aufgrund der Anfälligkeit des Planvorhabens gegenüber schweren Unfällen und Katastrophen Quellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Plangebiet Dickerhoff - Bossendorf... 3 Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Planungsrelevante Umweltziele... 4

3 ökon GmbH, Münster Seite 3 1 Einleitung Die Stadt Haltern am See beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 Dickerhoff - Bossendorf, wodurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines Bebauungskonzeptes für das derzeit brachliegende, ehemalige Firmengrundstück der Josef Dickerhoff & Co. Bauunternehmung GmbH im Ortsteil Haltern-Hamm-Bossendorf ermöglicht werden sollen. Die Schritte der Bauleitplanung sind nach BAUGB 2 Abs. 4 einer Umweltprüfung zu unterziehen. Ermittelt werden soll hierbei, ob erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Gemäß 2a BAUGB ist in die Begründung zum Bebauungsplan ein Umweltbericht aufzunehmen, der die Umweltauswirkungen beschreibt, ggf. Alternativen prüft und die Abwägung hinsichtlich der Umweltbelange vorbereitet. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern. 2 Größe, Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet umfasst etwa 1,5 ha. Innerhalb des Plangebietes befinden sich unter anderem die gewerblich genutzten Betriebsflächen des inzwischen erloschenen Tiefbauunternehmens Dickerhoff in Haltern-Hamm-Bossendorf sowie drei private Wohnhäuser 5, 7, 9 am Kapellenweg (s. Abb. 1). Abb. 1: Plangebiet Dickerhoff - Bossendorf (umrandet: Plangebiet; unmaßstäblich, Land NRW (2018) Datenlizenz Deutschland DOP20 Version 2.0 (

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 3 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplanungen und deren Berücksichtigung bei der Planaufstellung bzw. Planänderung 3.1 Fachgesetze Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der Auswirkungen auf die Umweltbelange Berücksichtigung finden müssen. Schutzgutbezogene Zielaussagen aus den Fachgesetzen (Verordnungen, Satzungen, Richtlinien) sind: Tab. 1: Planungsrelevante Umweltziele Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes (in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Berichtserstellung) Menschen inklusive der menschlichen Gesundheit Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der Belange von Freizeit und Erholung bei der Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung von Emissionen. Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG inkl. Verordnungen Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. DIN 18005, Schallschutz im Städtebau Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden soll. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG (in Verb. mit FFH-RL und VS-RL) Landesnaturschutzgesetz NW LNatSchG NW Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier-und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Des Weiteren sind die Belange des Arten-und Biotopschutzes zu berücksichtigen. Die biologische Vielfalt ist zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) und der biologische Vielfalt zu berücksichtigen.

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 Fläche, Boden Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG Bundesbodenschutzverordnung - BBodSchV Ziele des BBodSchG sowie der BBodSchV sind: der langfristige Schutz oder die Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als o Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen, o Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser-und Nährstoffkreisläufen, o Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), o o Archiv für Natur-und Kulturgeschichte, Standort für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Anforderungen entstehen durch die Kennzeichnungspflicht für erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastete Böden. Wasser Wasserhaushaltsgesetz -WHG Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen Umgang mit Niederschlagswasser Schutz der Überschwemmungsgebiete Landeswassergesetz NRW - LWG NW Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie Berücksichtigung von wirtschaftlichen Belangen bei den Regelungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Klima Landesnaturschutzgesetz NW - LNatSchG NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Berücksichtigung der "Verantwortung für den Klimaschutz" sowie Darstellung klimaschutzrelevanter Instrumente. Luft Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG inkl. Verordnungen Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. GIRL Geruchsimmissions-Richtlinie Orientierungswerte zur Umweltvorsorge Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne.

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 Landschaft Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG Landesnaturschutzgesetz NW - LNatSchG NW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes im Rahmen der Bauleitplanung. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne und Anwendung der Eingriffsplanung bei Eingriffen in das Landschaftsbild. Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW - DSchG NW Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Schutz von Kultur-und Sachgütern im Rahmen der Orts- und Landschaftsbilderhaltung und -entwicklung. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne. 3.2 Fachpläne Regionalplan Das Plangebiet ist im Regionalplan Teilabschnitt Emscher-Lippe als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt ( Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Haltern am See stellt das Plangebiet als Gemischte Baufläche dar ( Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Landschaftsplanes. Bebauungsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans. 3.3 Schutzausweisungen Natura 2000-Gebiete / Naturschutzgebiete / Landschaftsschutzgebiete / Geschützte Biotope Im Plangebiet sind keine FFH- bzw. Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) ausgewiesen. Das nächste FFH-Gebiet Lippeaue (DE ) liegt ca. 100 m nördlich des Plangebiets jenseits des Wesel-Datteln-Kanals. Naturschutzgebiete (NSG) sind von der Planung nicht betroffen. Das nächste NSG Lippeaue (RE- 029) ist deckungsgleich mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet und liegt ca. 100 m nördlich des Plangebiets. Das Plangebiet liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Geschützte Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Biotopkataster NRW Schutzwürdige Biotope sind von der Planung nicht betroffen.

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 4 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 4.1 Schutzgut Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit Zur Einschätzung der Lärmauswirkungen wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Zur Einschätzung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das umliegende Straßennetz wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durch die NTS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH durchgeführt. Anhand der Berechnungsergebnisse konnte festgestellt werden, dass die vorhabenbezogenen Verkehre keinen nennenswerten Einfluss auf die bestehenden Verkehrsabläufe haben werden. Aus verkehrstechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben (NTS 2017, Vorabzug). 4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet umfasst die größtenteils versiegelten Betriebsflächen des inzwischen erloschenen Tiefbauunternehmens Dickerhoff in Haltern-Hamm-Bossendorf sowie drei private Wohnhäuser mit den zugehörigen Gärten. Hochwertige Biotope sind im Planbereich nicht vorhanden. Die vorhabensbedingte zusätzlich zu erwartende Versiegelung ist relativ gering. Die Inanspruchnahme der Flächen und ihrer Biotopfunktion wird - nach Vorliegen der endgültigen Planung - im Rahmen einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Fauna / Planungsrelevante Arten Auf Grundlage einer Geländebegehung sind negative Auswirkungen auf folgende planungsrelevante Arten nicht ausgeschlossen: Zwergfledermaus (pot. Gebäudequartiere) Breitflügelfledermaus (pot. Gebäudequartiere) Mehlschwalbe (Gebäudebrutstätten, 5 Altnester) Rauchschwalbe (Gebäudebrutstätten, 3 Altnester) Nachtigall (pot. Brutplatz in Brombeeren etc.) Darüber hinaus sind in den Gebäuden zahlreiche Altnester von besonders geschützten, aber nicht planungsrelevanten Vogelarten wie Amsel, Haussperling, Hausrotschwanz, Meisen etc. festgestellt worden. Zur Ermittlung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf (planungsrelevante) Tierarten wird parallel zum Umweltbericht eine Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II (ASP II) erstellt. Im Rahmen der ASP II wird das Plangebiet auf Vorkommen der oben genannten Tierarten untersucht, die möglichen Auswirkungen auf die festgestellten Arten beschrieben und ggf. Ausgleichsmaßnahmen konzipiert. Die Vogel- und Fledermausfauna wird im Rahmen von Kartierungen an insgesamt 8 Terminen erfasst, wobei drei Termine für die Erfassung der Vögel und fünf Termine für die Erfassung der Fledermausfauna vorgesehen sind. Folgend werden die Ergebnisse der bisher durchgeführten Kartierungen (Stand 21. KW 2018) dargestellt. Fledermäuse Bisher wurde ein Kartiertermin (Detektorbegehung am ) durchgeführt. Bei der Kartierung wurden drei jagende bzw. durchfliegende Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) festgestellt. Als typische Gebäude bewohnende Fledermaus sind zumindest Einzelhangplätze an den Gebäuden innerhalb des Plangebietes zu erwarten. Aufgrund der relativ geringen Aktivität

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 stellt das Plangebiet vermutlich keinen essentiellen Nahrungsraum für Fledermäuse dar. Abschließende Aussagen zur Nutzung des Plangebietes als Nahrungs- und Jagdraum für Fledermäuse können aktuell jedoch nicht getroffen werden. Zurzeit kann davon ausgegangen werden, dass die zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte mit Gebäude bewohnenden Fledermausarten (im vorliegenden Fall Zwergfledermaus und ggf. Breitflügelfledermaus) über Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden können. In den noch ausstehenden vier Kartierungen wird insbesondere die Nutzung der Gebäude und des Umfeldes untersucht. Die Kartierungen der Fledermausfauna werden vermutlich im August 2018 abgeschlossen sein. Vögel Durch die Ersteinschätzung konnten Vorkommen von Nachtigall, Mehlschwalbe und Rauchschwalbe innerhalb des Plangebietes nicht ausgeschlossen werden. Von den insgesamt drei geplanten Kartierungen wurden bisher zwei Termine durchgeführt. Am ersten Termin ( ) wurden im Rahmen einer Abendkartierung geprüft, ob das Plangebiet von Nachtigallen genutzt wird. Die Kartierung zeigte, dass sich westlich außerhalb des Plangebiets (> 200 m) ein Nachtigallenrevier befindet. Innerhalb des Plangebiets wurden keine Nachtigallen festgestellt, so dass durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf Nachtigallen zu erwarten sind. Am zweiten Termin ( ) wurden die Gebäude gezielt auf Schwalben-Vorkommen untersucht. Während der Kontrolle zeigte sich, dass sich in einem Rauchschwalbennest eine Hausrotschwanzbrut befand. Über dem Plangebiet wurden jagende Rauchschwalben festgestellt, ein Anflug der Altnester wurde nicht beobachtet. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die vorhandenen Schwalbennester von Rauch- oder Mehlschwalbe genutzt werden. Im Rahmen des ausstehenden dritten Termins (voraussichtlich Mitte Juni) wird abschließend geprüft, ob durch die Planung ein artenschutzrechtlicher Konflikt mit Gebäude bewohnenden Vogelarten zu erwarten ist. 4.3 Schutzgut Fläche und Boden Im Plangebiet sind folgende Bodentypen zu finden (GEOLOGISCHES LANDESAMT 1987): pb8: Podsol-Braunerde und Braunderde-Podsol großflächig im Plangebiet und (g)a7: Brauner Auenboden - kleinflächig im Norden des Plangebiets. Beide Böden sind im wms-dienst IS BK50 Bodenkarte von NRW 1 : WMS als schutzwürdig darstellt. Der aktuelle Versiegelungsgrad im Plangebiet ist relativ hoch. Die vorhabensbedingte zusätzlich zu erwartende Versiegelung wird relativ gering sein. Innerhalb des Bebauungsplanbereiches befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten. Erheblich Beeinträchtigungen des Schutzguts Fläche und Boden durch das Vorhaben sind nach derzeitigem Kenntnisstand bei Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht zu erwarten. 4.4 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt weder in einem Wasserschutz- noch in einem Überschwemmungsgebiet.

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Negative Auswirkungen auf den nördlich angrenzenden Wesel-Datteln-Kanals sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Da die vorhabensbedingte zusätzlich zu erwartende Versiegelung relativ gering sein wird, sind erhebliche negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung unwahrscheinlich. Aussagen zur Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. 4.5 Schutzgut Luft/Klima Durch die geplante Bebauung wird es nach jetzigem Kenntnisstand zu keiner Verschiebung der siedlungsklimatischen Charakteristika kommen. 4.6 Schutzgut Landschaft Aktuell wird das Landschafsbild im Plangebiet im Wesentlichen durch die drei vorhandenen Wohngebäude und das Betriebsgelände einschließlich der Betriebsgebäude des inzwischen erloschenen Tiefbauunternehmens Dickerhoff geprägt. Die Planung sieht die Errichtung eines innenstadtnahen Wohnquartiers mit rund Wohneinheiten vor. Abgeleitet aus der städtebaulichen Lage und der vorhandenen Topografie variiert die Geschossigkeit zwischen III- bis IV-geschossigen Gebäuden entlang der Recklinghäuser Straße und einer II - III-geschossigen Bebauung entlang der Flaesheimer Straße. Aufgrund der Vorbelastung durch die umgebende und überplante Bebauung sind erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaft nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. 4.7 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Kultur- und Sachgüter, die im Rahmen der Planung berücksichtigt werden müssen, sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Etwa 50 m östlich des Plangebets befindet sich mit der Katharinen-Kapelle ein denkmalgeschütztes Kirchengebäude. Die Kapelle gilt als älteste Steinkirche des Bistums Münster und stellt kulturgeschichtlich einen sehr hohen Wert auch über den Ortsteil hinaus dar. Bauliche Einwirkungen oder Einwirkungen durch ein Heranrücken von Bebauung an das Baudenkmal sind mit Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 143 nicht verbunden. Der Nahbereich der Kapelle ist über die Bestandsbebauung bereits vollständig und abschließend räumlich eingefasst (STADT HALTERN AM SEE 2018). 4.8 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern Nach jetzigem Kenntnisstand ist mit sich negativ verstärkenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die für die Bewertung entscheidend sein könnten, nicht zu rechnen. 4.9 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete Vorhaben benachbarter Plangebiete, die zu kumulierenden Auswirkungen führen können, sind nicht bekannt Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter aufgrund der Anfälligkeit des Planvorhabens gegenüber schweren Unfällen und Katastrophen Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 2 UVPG durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 5 Quellenverzeichnis BAUGB Baugesetzbuch (BauGB) GEOLOGISCHES LANDESAMT (Hrsg.) (1987): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1: , Blatt L 4308 Recklinghausen. Krefeld. NTS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2017): Wohnbauentwicklung Hamm-Bossendorf Haltern am See. Verkehrstechnische Untersuchung. Vorabzug vom STADT HALTERN AM SEE (2018): Bebauungsplan Nr. 143 Dickerhoff Bossendorf. Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung). Stand: Vorentwurf Mai 2018). Dieser Umweltbericht wurde von den Unterzeichnern nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt. (O. Miosga) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz (S. Bäumer) B. of Eng. Landschaftsentwicklung (A. Pöppelmann) Dipl.-Landschaftsökologin

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