Stadt Warstein Kernstadt. Bebauungsplan Stadtzentrum 10, Teilabschnitt Süd. Begründung + Umweltbericht zur 1. Änderung
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- Samuel Bäcker
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1 Stadt Warstein Kernstadt Bebauungsplan Stadtzentrum 10, Teilabschnitt Süd Begründung + Umweltbericht zur 1. Änderung PLUS-Markt "Kersting-Gelände" Stadt Warstein - Fachbereich Stadtentwicklung und Ordnung
2 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass der Planung Geltungsbereich Derzeitige Situation Planungsabsicht Art und Maß der baulichen Nutzung Umweltbericht Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Plans Darstellung der für den Plan bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen und deren Berücksichtigung bei der Planaufstellung Prüfung der Umweltbelange Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Plans Zusätzliche Angaben Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben Beschreibung der geplanten Maßnahmen des Monitoring Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben... 13
3 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 3 1 Anlass der Planung Die Firma Plus Warenhandelsgesellschaft mbh möchte Ihren derzeitigen Standort aus der Dieplohstraße in den Bereich der Hauptstraße verlagern, da am derzeitigen Standort die Anforderungen für einen modernen konkurrenzfähigen Lebensmittelmarkt nicht mehr gegeben sind. So fehlen unmittelbar am Gebäude Einstellplätze und die Verkaufsfläche ist nicht mehr ausreichend, um das Warensortiment entsprechend zu präsentieren. Der neue Marktstandort soll eine Verkaufsfläche von ca. 630m² und ca. 50 Einstellplätze aufweisen. Die geplante Art der Nutzung ist innerhalb des festgesetzten Kerngebiets generell zulässig. Sowohl ein Bauträger als auch die PLUS Warenhandelsgesellschaft mbh, Hamm haben Anträge auf Änderung des Bebauungsplans "Stadtzentrum 10", Teilabschnitt Süd gestellt. Um an dem neuen Standort einen Discountmarkt nach heutigen Gesichtspunkten realisieren zu können, ist abweichend von drei bis viergeschossigen Festsetzung des Bebauungsplans eine eingeschossige Bauweise beabsichtigt. Die Geschossigkeit, und damit verbunden die Höhenentwicklung des zu errichtenden Gebäudes war ein wesentliches städtebauliches Ziel des Bebauungsplans "Stadtzentrum 10, Teilabschnitt Süd". Gerade die Bebauung des Eckgrundstücks an der geplanten innerstädtischen Verbindungsstraße / Hauptstraße markiert zukünftig den Eingang in den zentralen Bereich der Kernstadt. Die beabsichtigte eingeschossige Bauweise wird deutlich von den planerischen Grundzügen abweichen, sodass für dieses Bauvorhaben nicht das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB sondern ein reguläres Änderungverfahren des Bebauungsplans erforderlich ist. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 1. Änderung dieses Bebauungsplan umfasst das Gelände des e- hem. Opel-Autohauses in der Kernstadt von Warstein mit einer Größe von ca. 3370m². Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Darstellung im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans.
4 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 4 3 Derzeitige Situation Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für das betreffende Grundstück eine drei- bis viergeschossige Bauweise fest. Der Antrag des Projektentwicklers und der Plus auf Änderung des Bebauungsplans ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung am abgelehnt worden. Nach ausgiebiger öffentlicher Diskussion und Erörterung des Rates (Sitzungen am und ) wurde der Antrag im Fachausschuss erneut beraten und letztendlich zugelassen. Nach Vorstellung des Gestaltungsentwurfs im Fachausschuss am wurde die Weiterführung des Verfahrens mit den Ergänzungen beschlossen, dass - eine Mindest-Traufhöhe im Bebauungsplan festgesetzt wird und - ein städtebaulicher Vertrag über die äußere Gestaltung des geplanten Bauvorhabens abgeschlossen wird. 4 Planungsabsicht Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass die beabsichtigte Bebauung (Errichtung eines eingeschossigen Discounter-Marktes) planungsrechtlich zulässig ist. Das städtebauliche Planungsziel bestand ursprünglich darin, entlang der Hauptstraße auch für die noch unbebauten Flächen entsprechend der Umgebungsbebauung eine mindestens drei- bis maximal viergeschossige Bauweise fest zu setzen. So sollte verhindert werden, dass bei einer Neubebauung nur die lukrativen Verkaufsflächen in der Erdgeschosszone errichtet werden. Dieses städtebauliche Ziel wird zugunsten einer Gesamtbetrachtung aufgegeben. Vorrangiges Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, dem bereits ansässigen Lebensmitteldiscounter einen neuen Standort zu ermöglichen, damit die Versorgungssituation im Innenstadtbereich von Warstein mit Lebensmitteln gesichert bleibt. Aus Sicht des Investors und des Betreibers ist die Einhaltung der festgesetzten Mehrgeschossigkeit nicht möglich, da sich auf dem kleinen Grundstück lediglich ein Markt an der unteren Verkaufsflächengröße von knapp über 600 m² mit ca. 50 Einstellplätzen realisieren lässt. Eine Mehrgeschossigkeit würde zwangsläufig dazu führen, dass die geplanten Einstellplätze von Mitmietern auf dem Grundstück mitgenutzt werden und nicht mehr den Kunden des Marktes zur Verfügung stehen.
5 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 5 Eine Mehrgeschossigkeit ist aus Sicht des Investors unter wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht möglich, da die Nutzung der Obergeschosse mit geeigneten (finanzkräftigen) Mietern und bei den beengten Grundstücksverhältnissen nicht realisierbar ist. Damit sich der geplante Baukörper in den vorhandenen städtebaulichen Kontext einfügt, wird für die Bebauung entlang der Hauptstraße eine Mindesthöhe im Bebauungsplan festgesetzt. Bis auf die geänderten Regelungen der vorliegenden 1. Änderung gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans "Stadtzentrum 10 - Teilabschnitt Süd" weiterhin. 5 Art und Maß der baulichen Nutzung Um die Errichtung eines Discounter-Marktes für den Bereich des ehem. "Kersting-Geländes" zu ermöglichen, wird die Geschossigkeit auf eine maximale viergeschossige Bauweise geändert. Auf die Festsetzung eines Mindestmaßes (bisher drei Geschosse) wird verzichtet. Mit der gewählten Festsetzung können Gebäude beginnend mit einem Geschoss bis zu einem Maximum von vier Geschossen ermöglicht werden. An der Festsetzung einer maximalen Viergeschossigkeit wird weiterhin festgehalten. Dies ist begründet in der gewählten Geschossigkeit nördlich und südlich des Änderungsbereichs. Um das Gebäude gestalterisch in den Bebauungszusammenhang einzufügen, wird ein Mindestmaß für die Traufhöhe von 6,80m festgesetzt. Dieses Maß entspricht in etwa den nördlich und südlich stehenden Gebäuden entlang der Hauptstraße. Der Bebauungsplan sieht den Abbruch des Hauses Hauptstraße 106 zur Realisierung der innerstädtischen Verbindungsstraße vor. Das Gebäude des Discounter-Marktes wird bis zur Realisierung der innerstädtischen Verbindungsstraße im Bebauungszusammenhang mit diesem Haus in geschlossener Bauweise errichtet. Nach dem Bau der Verbindungsstraße wird der Discounter-Markt als freistehendes Gebäude wirken. Um diese Planungsabsicht zu gewährleisten, wird für den Geltungsbereich der 1. Änderung eine abweichende Bauweise, und zwar als "geschlossene Bauweise zulässig" [g zulässig] festgesetzt. Der Verlauf der Baugrenze entlang der innerstädtischen Verbindungsstraße wird gegenüber der Festsetzung im Satzungsplan überarbeitet. Die Baugrenze wird in der 1. Änderung enger an die Verbindungsstraße und zwar parallel auf 1,50m Abstand zum Fahrbahnrand festge-
6 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 6 setzt. Dies ist das ingenieurtechnisch notwendige Maß, um die erforderliche Haltesichtweite vor der geplanten Ampelkreuzung an der Hauptstraße einzuhalten. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird zur Konfliktlösung der Verkehrssituation aus Richtung Norden eine Abbiegespur im Verlauf der Hauptstraße angelegt. Diese Maßnahme liegt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans sowie der vorliegenden 1. Änderung. 6 Umweltbericht 6.1 Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Plans Durch die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans "Stadtzentrum 10- Teilabschnitt Süd" soll die Errichtung eines eingeschossigen Lebensmittelmarkts mit ca. 630m² und ca. 50 Einstellplätzen auf einem ca m² großen Grundstück ermöglicht werden. Damit sich der geplante Baukörper in die Umgebungsbebauung einfügt, wird für die Bauflucht entlang der Hauptstraße eine Mindest-Traufhöhe festgesetzt. Naturschutzfachliche Belange sind durch die 1. Änderung des Bebauungsplans nicht beeinträchtigt. Durch die Änderung der oben beschriebenen Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung werden keine über die ursprünglichen Regelungen hinausgehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorbereitet. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Kompensationsmaßnahmen liegen außerhalb des Geltungsbereichs dieser Änderung und sind durch das Verfahren nicht betroffen.
7 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite Darstellung der für den Plan bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen und deren Berücksichtigung bei der Planaufstellung Schutzgut Fachgesetz / Fachplan Für den Plan bedeutsames Ziel des Umweltschutzes Mensch BauGB Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, insbes. Vermeidung von Emissionen. Mensch Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen). Vermeidung von bzw. Vorbeugung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Licht, Wärme Strahlen usw. (Emissionen). Mensch TA Lärm Schutz sowie deren Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Mensch DIN Schallschutz als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Lärmvorsorge und -minderung durch städtebauliche Maßnahmen. Tiere und Pflanzen BauGB Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturhaushalts und der Landschaftspflege bei der Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere - die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete, - die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen Bestandteilen. Tiere und Pflanzen FFH- und Vogelschutzrichtlinie Schutz und Erhaltung der natürlichen Lebensräume, Sicherstellung der biologischen Vielfalt, insbesondere die Erhaltung wildlebender Vogelarten. Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft in besiedelten und unbesiedelten Bereichen aufgrund ihres Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen, auch in Verantwortung künftiger Generationen. Dauerhafte Sicherung - der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, - der Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
8 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 8 - der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, - der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Boden BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen durch Maßnahmen der Nachverdichtung und Innenentwicklung. Gewährung einer sozialgerechten Bodennutzung. Boden Bundesboden- Schutzgesetz / Altlastenerlass Langfristiger Schutz des Bodens, seiner Funktion im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Wasser - Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen - zum Wohl der Allgemeinheit, - zur Unterlassung von vermeidbareren Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktion. Wasser Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz NRW - Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen, - Sparsame Verwendung des Wassers, - Bewirtschaftung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit. Luft Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen). Vermeidung von bzw. Vorbeugung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Licht, Wärme Strahlen usw. (Emissionen). Luft TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Erreichen eines hohen Schutzniveaus. Luft BauGB Erhaltung bestmöglicher Luftqualität Klima Landschaftsgesetz NRW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft in besiedelten und unbesiedelten Bereichen aufgrund ihres Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen, auch in Verantwortung künftiger Generationen. Dauerhafte Sicherung - der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, - der Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, - der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
9 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 9 Landschaft BauGB Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Landschaft Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft in besiedelten und unbesiedelten Bereichen aufgrund ihres Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen, auch in Verantwortung künftiger Generationen. Dauerhafte Sicherung - der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, - der Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, - der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien beruhenden Vorgaben werden nach ihrer inhaltlichen Bedeutung im vorliegenden Planverfahren berücksichtigt. 6.3 Prüfung der Umweltbelange (zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung) Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans ist gegenüber der ursprünglichen Planung des rechtskräftigen Bebauungsplans keine Veränderung der Auswirkungen auf die Schutzgüter verbunden. Die neu gewählte Art der Nutzung, welche durch diese 1. Änderung vorbereitet wird, unterscheidet sich gegenüber den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht in ihrer Auswirkung auf die Schutzgüter: - Durch die Änderung ist kein Verlust von Lebensräumen oder Teillebensräumen für Pflanzen und Tiere zu erwarten, da der Änderungsbereich nahezu vollständig versiegelt ist. - Die Auswirkungen auf den Boden werden nicht geändert. Seltene oder als gefährdet eingestufte Bodentypen kommen im Änderungsbereich nicht vor. Aufgrund der Lage im Innenstadtbereich von Warstein sind die Böden annähernd zu 100 Prozent versiegelt bzw. überbaut. Es handelt sich bei dem Grundstück um einen bekannten Altlastenstandort. Bodenuntersuchungen wurden bereits durch den Voreigentümer durchgeführt.
10 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 10 - Die Auswirkungen auf das Wasser werden nicht geändert. Eine Darstellung von Wasserschutzgebieten ist im Änderungsbereich nicht vorhanden. Das Grundstück grenzt in Richtung Osten an das Gewässer der Wäster. Änderungen an der Uferbefestigung werden im Planverfahren nicht vorbereitet noch sind solche in der Bauausführung vorgesehen. Die Außenwände des an die Wäster grenzenden Gebäudes können - abhängig vom Ergebnis des Geräuschgutachtens im Baugenehmigungsverfahren - als Teil einer Lärmschutzwand weiter Verwendung finden. Eine Verbesserung des Hochwasserabflusses kann durch die Änderung des Bebauungsplans nicht erreicht werden. - Veränderungen des örtlichen Kleinklimas - z.b. durch zusätzliche Überbauung und Bodenversiegelung - sind nicht zu erwarten. Die Flächen im Änderungsbereich sind nahezu vollständig versiegelt. Die geänderten Festsetzungen lassen keine Auswirkungen auf das Kleinklima erwarten. - Durch die geänderten Festsetzungen sind keine erheblichen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit zu erwarten. Die Sicherstellung der Nahversorgung im zentralen Bereich von Warstein ist insbesondere für nicht (mehr) mobile Menschen als positiv zu bewerten. Durch ein Geräuschgutachten ist die Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung sowie des Krankenhauses "Maria Hilf" im Rahmen der weiterführenden Planungen zum Bauantragsverfahren zu berücksichtigen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird ebenfalls im Bauantragsverfahren durch bauliche Maßnahmen ergänzt. So soll zur Verbesserung des Verkehrsflusses eine Linksabbiegespur in der Hauptstraße in Höhe des Einfahrtsbereichs eingerichtet und es sollen zur Sicherung der ein- und ausfahrenden Verkehre diese durch eine Mittelinsel von einander getrennt werden. - Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen liegen nicht vor. - Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler bzw. relevante Arten der FFH - Richtlinie bzw. FFH -Gebiete sind nicht betroffen. - Nach Darstellung des Altlastenkatasters sind nach derzeitigem Kenntnisstand Altlasten vorhanden. Die Auswirkungen auf die vorhandenen Altlasten werden durch das vorlie-
11 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite 11 gende Verfahren nicht verändert. Während der Bauphase sollte eine Begleitung der Maßnahme durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde beim Kreis Soest erfolgen. - Im Änderungsbereich sind weder Bodendenkmäler noch andere Kultur- und Sachgüter bekannt. - Denkmalschützerische sowie denkmalpflegerische Belange sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Geltungsbereich der 1. Änderung dieses Bebauungsplans nicht berührt. - Die Vermeidung von Emissionen und der sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist im Änderungsbereich gegeben. Bis auf die nicht vermeidbaren und zeitlich begrenzten Eingriffe der Baumaßnahme sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Emissionen der geplanten Stellplatzanlage können erst nach Vorliegen konkreter Unterlagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch ein Geräuschgutachten untersucht und entsprechende Maßnahmen realisiert werden. - Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsame Umgang und die effiziente Nutzung von Energie sind in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen geregelt und lassen sich durch die in diesem Änderungsverfahren gewählten Festsetzungen nicht beeinflussen. - Die Entsorgung von Abfällen und Abwässern erfolgt entsprechend den Regeln der Technik - Die Art der festgesetzten Nutzung entspricht dem Gebietscharakter. Die Intensität der Nutzung kann sich durch die Möglichkeit einer geringeren Geschossigkeit reduzieren. - Gebiete mit Immissionsgrenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind, liegen im Stadtgebiet von Warstein nicht vor. - Über die bereits beschriebenen Wirkungen hinaus sind aufgrund der Lage im Stadtkern und der stark antropogen bedingten Einflüsse keine Wechselwirkungen zwischen den Belangen zu erkennen.
12 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung Planungsalternativen, wie z.b. ein Umbau des vorhandenen Marktstandorts, wurden eingehend diskutiert und als nicht geeignet bzw. nicht finanzierbar verworfen. Die Ansiedlung des Marktes an einem außerhalb des Zentrums gelegenen Standort würde zu einer Verschlechterung der Umweltsituation durch weiteren Flächenbedarf führen. 6.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans sind gegenüber der Ursprungsplanung keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Kompensationsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 6.6 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Plans Bedingt durch die Lage des Plangebiets in der Kernstadt von Warstein bieten sich derzeit keine sinnvollen plankonformen Alternativen. Die Entwicklung des Risse- Geländes als Standort für ein zukunftsweisendes Einkaufs- und Dienstleistungszentrum ist unabhängig von der vorliegenden Planungsabsicht zu werten. 6.7 Zusätzliche Angaben Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben Die Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von örtlichen Erhebungen des Geltungsbereichs und seiner nähere Umgebung. Probleme bei der Zusammenstellung der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben traten nicht auf.
13 Bebauungsplan Stadtzentrum 10 südlicher Teilabschnitt Seite Beschreibung der geplanten Maßnahmen des Monitoring Begleitend zur 1. Änderung des Bebauungsplans wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen, in welchem u. a. weitergehende gestalterische Anforderungen an das Bauvorhaben sowie Fristen zur Realisierung des Projekts geregelt sind. So wird vereinbart, dass spätestens vier Jahre nach Rechtskraft der 1. Änderung das Bauvorhaben abgeschlossen sein soll. Zu diesem Stichtag ist eine Überprüfung der Planungsziele vorgesehen. Eine weitere Kontrolle soll jeweils im Rahmen von Bauanträgen oder Anträgen auf Nutzungsänderung ohne konkret zu bestimmenden Zeitpunkt durchgeführt werden Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben Durch die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans "Stadtzentrum 10- Teilabschnitt Süd" soll die Errichtung eines eingeschossigen Lebensmittelmarkts mit ca. 630m² und ca. 50 Einstellplätzen auf einem ca m² großen innerstädtischen Grundstück ermöglicht werden. Mit dieser Änderung des Bebauungsplans sind gegenüber dem Ursprungsplan keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Warstein, den (Kreggenwinkel) Stadtplaner
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