Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 Hochmoor der Stadt Kaltenkirchen

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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 Hochmoor der Stadt Kaltenkirchen Projektnummer: Juni 2018 Im Auftrag von: Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße Kaltenkirchen Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

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3 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Gewerbelärm Verkehrslärm Verkehrsmengen Emissionen aus Straßenverkehrslärm Immissionen Allgemeines Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Gewerbelärm Emissionskontingentierung Vorweggenommene Verträglichkeitsuntersuchung Emissionen Emissionskontingente Betriebsbeschreibung Emissionsansätze Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Quellenmodellierung Immissionsorte Beurteilungspegel Spitzenpegel Qualität der Prognose Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

4 Seite 2 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans 6.2. Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

5 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 3 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 Hochmoor will die Stadt Kaltenkirchen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsgebäudes und Hochregellager schaffen. Die vorhandene Emissionsbeschränkung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 74 soll weiterhin verwendet werden. Der Plangeltungsbereich befindet sich südwestlich der Grashofstraße in der Südwestecke des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 74. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung beinhaltet folgende Aufgabenstellungen: Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr; Schutz schützenswerter Nutzungen (Büronutzung) innerhalb des Plangebiets vor Gewerbe- und Verkehrslärm; Vorweggenommene Verträglichkeitsuntersuchung des Betriebs mit dem Hochregallager. Im Rahmen der Vorsorge in der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte (OW) gemäß Beiblatt 1 [6] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [7], wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [4]) orientieren. In der DIN 18005, Teil 1 [6] wird für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA Lärm [5] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt. 2. Örtliche Situation Der Plangeltungsbereich befindet sich westlich der Grashofstraße. Im Norden grenzen der übrige Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 74 und im Süden der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 Westerwohhld-Nord, 5. und 6. Änderung an. Die nächstgelegene Wohnnutzung befindet sich nordwestlich und nördlich des Plangeltungsbereiches. Die maßgebenden schutzbedürftigen Bebauungen außerhalb des Plangeltungsbereichs befinden sich in folgenden Bereichen: Wohnbebauung nördlich des Plangeltungsbereiches (Immissionsort IO 1): Im Bebauungsplan Nr. 60 Südlich des Flottkamps, 2. Änderung ist dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Wohnbebauung nördlich des Plangeltungsbereiches (Immissionsorte IO 2 und IO3): Dieser Bereich ist im Bebauungsplan Nr. 50 Südlich des Flottmoorrings als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

6 Seite 4 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Wohnbebauung westlich des Plangeltungsbereiches (Immissionsorte IO 4 bis IO 6): Das Gebiet ist im Bebauungsplan 52A Südöstlich des Brookweges als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Grundschule Flottkamp (Immissionsort IO 7): Für diesen Bereich existiert kein rechtkräftiger Bebauungsplan. Gemäß Abstimmung mit der Stadt Kaltenkirchen wird von einem Schutzanspruch ausgegangen, der einem Mischgebiet (MI) vergleichbar ist. Wohnbebauung westlich des Plangeltungsbereiches (Immissionsort IO 8): Für dieses Gebiet existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die Nutzung befindet sich im Außenbereich. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung ist von einem Schutzanspruch auszugehen, der einem Mischgebiet (MI) vergleichbar ist. Wohnbebauung nördlich des Plangeltungsbereiches (Immissionsorte IO 9 und IO 10): Dieser Bereich ist im Bebauungsplan Nr. 76 Flottmoorkoppel als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind den Lageplänen der Anlage A 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Immissionsorte Sp Ze Immissionsorte Adresse Anzahl der Einstufung Geschosse 1 IO 1 Am Flottmoorpark 28 WA 3 2 IO 2 Flottmoorring 58 WA 14 3 IO 3 Flottmoorring 54b WA 4 4 IO 4 Krückauring 1g WA 2 5 IO 5 Krückauring 27 WA 2 6 IO 6 Krückauring 41 WA 2 7 IO 7 Hohenmoorweg 101 MI 2 8 IO 8 Hof Hohenmoor MI 2 9 IO 9 An der Krückau 1 WA 3 10 IO 10 An der Krückau 19 WA 3 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [6] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [7] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

7 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 5 Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Orientierungswerte nach [7] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BIm- SchV [4] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 [7] Nutzungsart tags Orientierungswert nach [7] nachts Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis bis 65 a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 die in Tabelle 2 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts. LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

8 Seite 6 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbliche Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.5 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen (vgl. Abschnitt 3.2). Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [4] Immissionsgrenzwerte Nr. Gebietsnutzung tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle; Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften im Sinne von 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines entsprechenden Nachweisverfahrens, Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude, ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden über den maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 1 und Teil 2 [8] [9]. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

9 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite Gewerbelärm Nach 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BIm- SchG) ist nach TA Lärm... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1 am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die Immissionsrichtwerte sind in der Tabelle 4 aufgeführt. Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes einzuhalten sind. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 TA Lärm [5] Bauliche Nutzung Beurteilungspegel Üblicher Betrieb Seltene Ereignisse (a) Kurzzeitige Geräuschspitzen Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) Gewerbegebiete Urbane Gebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten (a) im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden... Es gelten die in Tabelle 5 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in 1 Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung definiert. Die Vorbelastung ist nach Nummer 2.4 TA Lärm die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Letzterer stellt die Zusatzbelastung dar. LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

10 Seite 8 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet ( Relevanzkriterium ). Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Tabelle 5: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [5] Beurteilungszeitraum werktags sonn- und feiertags Tag Nacht (a) Tag Nacht (a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 22 Uhr (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste (a) 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TA Lärm... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, sofern sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [4] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sich an der 16. BImSchV, in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugrunde gelegt wird. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend von der TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 Stunden (22 6 Uhr) bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

11 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 9 4. Verkehrslärm 4.1. Verkehrsmengen Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Als maßgebende Quellen werden folgende öffentliche Verkehrswege berücksichtigt: Grashofstraße; Hamburger Straße (L320); Landesstraße L 326. Die für die Beurteilung erforderlichen Verkehrsbelastungen (Angaben der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen (DTV)) werden aus einer aktuellen Verkehrsuntersuchungen [21] für den Prognose-Horizont 2030 entnommen. Aufgrund der geringen Plangeltungsbereichsgröße und der vorhandenen Verkehrsbelastung ist davon auszugehen, dass sich durch die Änderung des Bebauungsplans keine beurteilungsrelevante Veränderung der Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Straßen ergibt, so dass eine detaillierte Untersuchung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs nicht erforderlich ist. Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in der Anlage A Emissionen aus Straßenverkehrslärm Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [11] berechnet. Eine Zusammenstellung zeigt die Anlage A Immissionen Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programmes CadnaA [19] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [11]. Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Innerhalb des Plangeltungsbereiches ist die Ausweisung, wie auch im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 74 als Gewerbegebiet (GE) geplant. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet sind in Form von Rasterlärmkarten in der Anlage A 3 dargestellt. Innerhalb des Plangeltungsbereiches soll auch weiterhin ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung ausgeschlossen bzw. keine Wohnnutzung zugelassen werden. LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

12 Seite 10 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Innerhalb des Plangeltungsbereiches liegen die Beurteilungspegel bei bis zu 73 db(a) tags und 65 db(a) nachts. Die Orientierungswerte für Gewerbegebiete von 65 db(a) tags und 50 db(a) nachts werden somit entlang der Grashofstraße überschritten. In einem Abstand von 17 m zur Straßenmitte der Grashofstraße wird der Immissionsgrenzwert für Gewerbegebiete von 69 db(a) tags und in einem Abstand von 25 m zur Straßenmitte der Grashofstraße der Immissionsgrenzwert für Gewerbegebiete von 59 db(a) nachts überschritten. Aufgrund des kleinen Bereiches der Überschreitungen innerhalb der Baugrenzen tags sowie des grundsätzlichen Ausschlusses von Wohnen und der geringen Wirksamkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen (Wand lediglich innerhalb des Plangeltungsbereich realisierbar) stehen aktive Lärmschutzmaßnahmen Außerverhältnis zum Schutzziel innerhalb des Plangeltungsbereiches. Der Schutz von Büronutzung im Plangeltungsbereich erfolgt daher durch passiven Schallschutz. Gesunde Arbeitsverhältnisse können aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite) oder ersatzweise durch passiven Schallschutz geschaffen werden. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büronutzungen vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN 4109 Teil 1 und Teil 2 (Januar 2018) [8] [9]. Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt über die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 (Januar 2018). Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind in der Abbildung 1 für schutzbedürftige Räume dargestellt. 5. Gewerbelärm 5.1. Emissionskontingentierung Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan sind Emissionskontingente gemäß DIN festgesetzt. Für den Plangeltungsbereich ist ein Emissionskontingent von 62 db(a) pro Quadratmeter tags und 52 db(a) pro Quadratmeter nachts festgesetzt. Diese Emissionskontingente sind auch in der Änderung des Bebauungsplans weiterhin anzusetzen, daher sollen die vorhandenen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 74 bezüglich des Gewerbelärms für die 1. Änderung des Bebauungsplans übernommen werden Vorweggenommene Verträglichkeitsuntersuchung Emissionen Emissionskontingente Im Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 Hochmoor der Stadt Kaltenkirchen sollen Emissionskontingente festgesetzt werden. Für die Fläche soll ein Emissionskontingent von 62 db(a) pro Quadratmeter tags und 52 db(a) pro Quadratmeter bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

13 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 11 nachts festgesetzt werden. Die Lage der Fläche ist im Lageplan der Anlage A 1.1 dargestellt Betriebsbeschreibung Das den schalltechnischen Berechnungen zugrunde liegende Betriebsszenario beschreibt einen maßgeblichen mittleren Spitzentag (an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht) und stellt den nach der TA Lärm für die Beurteilung heranzuziehenden üblichen Betrieb dar. Die folgenden Ansätze entsprechen den Angaben des zukünftigen Betreibers [25]. In der Produktion des zukünftigen Betriebs ist ein Schichtbetrieb mit bis zu 3 Schichten vorgesehen. Die Büronutzung erfolgt im Tageszeitraum. Im Osten des Plangeltungsbereiches soll das Bürogebäude mit Erweiterungsmöglichkeiten im Norden entstehen. Daran ist im Westen anschließend die Produktionshalle mit Laborund Montagebereichen vorgesehen. Westlich der Produktionshalle soll das Lager einschließlich des Hochregallagers entstehen. Im Süden des Lagerbereiches ist der Wareneingang und Warenausgang vorgesehen. Jeweils im Norden befinden sich die Erweiterungsmöglichkeiten. Der Entsorgungshof befindet sich südwestlich des Lagers und die Ladezone des Wareneingangs und Warenausgangs. Die Granulatanlieferung soll an der Nordostecke der Produktionshalle sattfinden, dabei soll ein im Gebäude installierter Kompressor zum Einsatz kommen. Die Zufahrt erfolgt im Südosten des Grundstücks von der Grashofstraße aus. Die Ladezone des Wareneingangs und Warenausgangs und die Besucherstellplätze südlich des Bürogebäudes werden entlang der Südseite des Gebäudes angefahren. Der Anlieferungsbereich für das Granulat und die übrigen Pkw-Stellplätze an der Ostseite und der Nordseite des Büros werden entlang der Ostseite des Bürogebäudes angefahren. Im folgenden werden 2 Ausbauvarianten untersucht: Ausbauabschnitt 1: Für die Besucher werden je 30 Pkw-Zu- und Abfahrten im Tageszeitraum berücksichtigt. Für die Mitarbeiter werden je 364 Pkw-Zu- und Abfahrten im Tageszeitraum davon 18 Pkw-Zu- und Abfahrten innerhalb der Ruhezeiten und 18 Abfahrten oder Zufahrten innerhalb der lautesten Nachtstunde angesetzt. Der Wareneingang und Warenausgang wird von 8 Kleintransportern im Tageszeitraum angefahren, die per Hand entladen werden. Weiterhin werden am Wareneingang und Warenausgang 10 7,5t-Lkw und 17 Sattelzuge im Tageszeitraum berücksichtigt. Für die 7,5t-Lkw werden 15 Paletten und für die Sattelzuge 33 Paletten angesetzt. Die Granulatanlieferung erfolgt mit bis zu 2 Lkw pro Tag. Für die Entsorgung werden ebenfalls 2 Lkw berücksichtigt. Weiterhin wird tagsüber 1 Wechselbrücke auf der Lafette an einer Laderampe abgestellt, diese wird im Nachtzeitraum jeweils mit 2 Paletten pro Stunde beladen, um dann im Tageszeitraum abgefahren zu werden. Die Nutzung der Lüftungsanlagen auf dem Dach sowie des Gabelstaplers im Hof sind ggf. durchgängig tags und nachts in der lautesten Nachtstunde erforderlich. Für die LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

14 Seite 12 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Containerpresse im Entsorgungshof wird von einer Nutzungszeit von bis zu 6 Stunden ausgegangen. Endausbau: Für die Besucher werden je 40 Pkw-Zu- und Abfahrten im Tageszeitraum angenommen. Für die Mitarbeiter werden je 378 Pkw-Zu- und Abfahrten im Tageszeitraum davon 25 Pkw-Zu- und Abfahrten innerhalb der Ruhezeiten und 25 Abfahrten oder Zufahrten innerhalb der lautesten Nachtstunde berücksichtigt. Der Wareneingang und Warenausgang wird von 9 Kleintransportern im Tageszeitraum angefahren, die per Hand entladen werden. Weiterhin werden am Wareneingang und Warenausgang 10 7,5t-Lkw und 17 Sattelzuge im Tageszeitraum sowie 1 Sattelzug innerhalb der lautesten Nachtstunde berücksichtigt. Für die 7,5t-Lkw werden 15 Paletten und für die Sattelzuge 33 Paletten angesetzt. Die Granulatanlieferung erfolgt mit bis zu 2 Lkw pro Tag. Für die Entsorgung werden ebenfalls 2 Lkw berücksichtigt. Weiterhin wird tagsüber 1 Wechselbrücke auf der Lafette an einer Laderampe abgestellt, diese wird im Nachtzeitraum jeweils mit 2 Paletten pro Stunde beladen, um dann im Tageszeitraum abgefahren zu werden. Die Nutzung der Lüftungsanlagen auf dem Dach sowie des Gabelstaplers im Hof sind ggf. durchgängig tags und nachts in der lautesten Nachtstunde erforderlich. Für die Containerpresse im Entsorgungshof wird von einer Nutzungszeit von bis zu 6 Stunden ausgegangen Emissionsansätze Die maßgeblichen Emissionsquellen auf den Betriebsgrundstücken sind gegeben durch: Pkw-Fahrten auf dem Betriebsgrundstück; Lkw-Fahrten auf dem Betriebsgrundstück; Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.); Lkw-Rangieren; Ladegeräusche; Gabelstaplerbetrieb; Containerwechsel; Schallabstrahlung der Produktion; Betrieb der haustechnischen Anlagen. Alle weiteren Quellen sind gegenüber den oben genannten nicht pegelbestimmend und werden daher vernachlässigt. Die Ermittlung der Geräusche durch die Pkw- und Lkw-Stellplätze erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der Parkplatzlärmstudie [12]. Bei der Quellenmodellierung wurde für die Besucherstellplätze und einen Teil der Mitarbeiter-Stellplätze das getrennte Verfahren nach bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

15 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 13 Abschnitt der Parkplatzlärmstudie verwendet. Der Parkplatzsuchverkehr und der Durchfahranteil sind gesondert berücksichtigt. Für die übrigen Mitarbeiter-Stallplätze wurde das zusammengefasste Verfahren nach Abschnitt angesetzt, hierbei sind die Parkplatzsuchverkehr und Durchfahranteile in den Zuschlägen enthalten. Für die Oberflächenausführung der Stellplatzanlage wird von Pflaster mit einer Fugenbreite größer 3 mm ausgegangen. Für die Lkw-Stellplätze wurde ebenfalls das getrennte Verfahren gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie herangezogen, da die Fahrstrecken (Rangieren) hier generell gesondert berücksichtigt werden. Die Ermittlung der Emissionen der Pkw-Fahrten auf den Zu- und Abfahrten orientiert sich gemäß Parkplatzlärmstudie an den Werten der RLS-90 [11]. Dabei wird eine Geschwindigkeit von 30 km/h zugrunde gelegt. Für die Fahrwegoberflächenausführung wird von Betonsteinpflaster ausgegangen. Für die Lkw-Fahrt- und -Rangiergeräusche auf Betriebsgeländen wird ein aktueller Bericht des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [14] herangezogen. Dabei wird für die Rangiervorgänge ein Schallleistungspegel angesetzt, der um 5 db(a) oberhalb des Fahrgeräusches von Lkw auf Betriebsgeländen (63 db(a) je Meter Fahrstrecke für einen Lkw pro Stunde) liegt. Eventuell vorhandene Rückfahrwarnsignale sind insbesondere während der Nachtstunden auszuschalten. Der Auslegung der TA Lärm entsprechend sind Kraftfahrzeugfahrten den Betriebsgeräuschen zu zurechnen, sobald bzw. solange sich eine Fahrzeugachse auf dem Betriebsgelände befindet. Demgemäß werden die Fahrstrecken zur sicheren Seite bis ca. zur Mitte der Straße noch der Anlage zugerechnet. Für den Betrieb des Elektrogabelstaplers bei der Beladung der Lkw wird ein typischer Schallleistungspegel von 90 db(a) bei einem mittleren Arbeitszyklus gemäß [20] berücksichtigt. Für die Containerwechsel stehen Literaturwerte auf Basis von aktuellen Messungen in einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [14] zur Verfügung. Dementsprechend werden Schallleistungspegel von 107 db(a) für das Absetzen und 109 db(a) für das Aufnehmen von Containern zuzüglich der Zuschläge für Impulshaltigkeit von 4 db(a) bzw. 7 db(a) zugrunde gelegt. Hinsichtlich der Einwirkzeit ist gemäß [14] von 1 Minute je Vorgang auszugehen. Hierbei ist zu beachten, dass für einen Containerwechsel an einem festen Standort in der Regel je 3 Absetz- und Aufnahmevorgänge erforderlich sind: Absetzen des angefahrenen leeren Containers (Zwischenlagerung); Aufnehmen des abzufahrenden Containers am Standort und Absetzen an anderer Stelle (Zwischenlagerung); Wiederaufnehmen des neuen Containers und Absetzen am endgültigen Standort; Aufnehmen des abgestellten Containers zur Abfuhr. LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

16 Seite 14 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Für die Schneckenpressen in den Containern wird ein Schallleistungspegel von 95 db(a) (inklusive 3 db(a) Impulszuschlag) verwendet. Diese Werte werden von Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, problemlos eingehalten. Für die Produktionshallen wurden am vorhandenen Standort in Kaltenkirchen eine messtechnisch Abschätzung des Hallinnenpegels vorgenommen. Hierbei wurde ein Innenpegel von 80 db(a) für den Bereich der Spritztechnik und von 88 db(a) für den Bereich der Granulatpumpen ermittelt. Die Ermittlung der Schallabstrahlung aus den Hallen erfolgt auf Grundlage der VDI-Richtlinie 2571 [18]. Dabei wurden typische Schalldämm-Maße für die gesamten Außenbauteile zugrunde gelegt. Für die Dachflächen unter Berücksichtigung von möglichen Lichtbändern wurde eine Schalldämmung von 25 db und für die Wände mit Fenstern eine Schalldämmung von 20 db angenommen. (Für die Ausführungsplanung ist entsprechend nachzuweisen, dass die gesamten Außenbauteile diese Anforderungen erfüllen). Für die Lüftungsanlagen wurden exemplarische Ansätze mit einem typischen Schallleistungspegel von 85 db(a) verwendet. Bei allen haustechnischen Anlagen wird unterstellt, dass sie keine ton- und/oder impulshaltigen Geräusche erzeugen (Stand der Technik). Die Schallleistungspegel sind in Anlage A 4 aufgeführt. Dort finden sich auch die verwendeten Basis-Oktavspektren. Die Lage der Quellen kann dem Lageplan in den Anlagen A 1.2 entnommen werden Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [19] auf Grundlage des in der TA Lärm [5] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und maßgeblichen Immissionsorte sind aus den Lageplänen in den Anlage A 1 ersichtlich. Im Ausbreitungsmodell wurden berücksichtigt: Die Abschirmwirkung von Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten (Höhen nach Ortsbesichtigung [24] geschätzt); Quellenhöhen gemäß Abschnitt ; Immissionsorthöhen gemäß Abschnitt ; Das maßgebende Umfeld des Plangeltungsbereichs ist weitgehend eben, so dass mit einem ebenen Geländemodell gerechnet wurde. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt in Oktaven gemäß DIN ISO [16]. Reflexionen, Beugungen und Abschirmungen an vorhandenen Gebäuden wurden berücksichtigt bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

17 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 15 Die Formeln zur Berechnung der Schallausbreitung gelten für eine die Schallausbreitung begünstigende Wettersituation ( Mitwindausbreitungssituation ). Zur Berechnung des Beurteilungspegels ist gemäß TA Lärm eine meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613 Teil 2 [16] zu berücksichtigen. Diese Korrektur beinhaltet die Häufigkeit des Auftretens von Mitwindsituationen, so dass der Beurteilungspegel einen Langzeitmittelungspegel darstellt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde zur sicheren Seite auf die Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur verzichtet. Bei der Ermittlung der Beurteilungspegelanteile aus dem Plangebiet unter Berücksichtigung der Emissionsbeschränkungen wurde gemäß den Vorgaben der DIN gerechnet Quellenmodellierung Die Parkvorgänge der Pkw und der Lkw, die Lkw-Rangiervorgänge, der Containerwechsel, der Gabelstaplerbetrieb sowie die Dachabstrahlung werden als horizontale Flächenschallquellen berücksichtigt. Die Fahrstrecken der Pkw und Lkw werden als Linienquellen modelliert. Die Ladevorgänge und die Wandabstrahlung werden als vertikale Flächenquelle dargestellt. Die haustechnischen Anlagen wurden als Punktquellen betrachtet. Die Lage der Quellen kann der Anlage A 1.2 entnommen werden. Die Emissionshöhen betragen: Pkw-Stellplatzanlage und Pkw-Fahrwege: 0,5 m über Gelände; Lkw-Fahrwege: 1,0 m über Gelände; Lkw Parken/Rangieren: 1,0 m über Gelände; Gabelstaplerbetrieb: 1,0 m über Gelände; Containerwechsel: 1,0 m über Gelände; Containerpresse: 2,0 m über Gelände; Abstrahlung Wand und Dach: gemäß der Planung über Gelände; Haustechnische Anlagen: 2,0 m über Dach Immissionsorte Die Berechnungen erfolgen für die in dem Lageplan der Anlage A 1.1 verzeichneten Immissionsorte. Die Immissionshöhen über Gelände für das Erdgeschoss wurde gemäß Ortsbesichtigung [24] abgeschätzt. Für jedes weitere Geschoss wurden jeweils ca. 2,8 m zusätzlich berücksichtigt Beurteilungspegel Zur Ermittlung der Lärmsituation an den maßgebenden Immissionsorten werden die aus den Emissionsbeschränkungen des Bebauungsplans ermittelten zulässigen Beurteilungspegelanteile mit den aus dem Betrieb entstehenden Immissionen verglichen. LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

18 Seite 16 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Die graphische Darstellung der Ergebnisse findet sich in Abbildung 1 und 2. Tabellarisch sind die Ergebnisse in Tabelle 6 dargestellt. Die Darstellung der Teilpegelanalyse ist der Anlage A 5 zu entnehmen. Folgende Ergebnisse sind für den 1. Bauabschnitt festzustellen: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr): An allen Immissionsorten liegen die Beurteilungspegel aus dem Betrieb unterhalb der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile aus dem Emissionskontingent. Somit werden die Anforderungen des Bebauungsplans im Tageszeitraum überall erfüllt. Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr): Im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) werden die Emissionsbeschränkungen an allen Immissionsorten erfüllt, da die Beurteilungspegel aus dem Betrieb unterhalb der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile aus dem Emissionskontingent liegen. Folgende Ergebnisse sind für den Endausbau festzustellen: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr): Die Beurteilungspegel aus dem Betrieb bewegen sich an allen Immissionsorten unterhalb der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile aus dem Emissionskontingent. Somit werden die Anforderungen des Bebauungsplans im Tageszeitraum überall erfüllt. Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr): Im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) wird den Emissionsbeschränkungen an allen Immissionsorten entsprochen, da die Beurteilungspegel aus dem Betrieb unterhalb der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile aus dem Emissionskontingent liegen bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

19 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 17 Tabelle 6: Beurteilungspegel aus Gewerbelärm Sp Ze Immissionsort Immissionsrichtwert Zusatzbelastung Ausbauabschnitt 1 Beurteilungspegel Differenz Logistikhalle Ausbau 1 Zusatzbelastung Endausbau Differenz Logistikhalle Endausbau Emissionskontingent Betriebs- Nr. Gebiet Geschosgrundstück tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 1 WA EG 34,4 24,4 19,7 16,3-14,7-8,1 21,0 18,5-13,4-5,9 2 IO 1 WA OG 34,4 24,4 19,8 16,3-14,6-8,1 21,0 18,5-13,4-5,9 3 IO 1 WA OG 34,4 24,4 19,8 16,4-14,6-8,0 21,1 18,5-13,3-5,9 4 IO 2 WA EG 35,2 25,2 20,4 17,2-14,8-8,0 21,7 19,3-13,5-5,9 5 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,5 17,3-14,7-7,9 21,8 19,3-13,4-5,9 6 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,5 17,3-14,7-7,9 21,8 19,4-13,4-5,8 7 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,5 17,3-14,7-7,9 21,8 19,4-13,4-5,8 8 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,6 17,4-14,6-7,8 21,9 19,5-13,3-5,7 9 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,7 17,4-14,5-7,8 22,0 19,5-13,2-5,7 10 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,7 17,4-14,5-7,8 22,0 19,5-13,2-5,7 11 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,8 17,5-14,4-7,7 22,0 19,6-13,2-5,6 12 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,8 17,5-14,4-7,7 22,1 19,6-13,1-5,6 13 IO 2 WA OG 35,2 25,2 20,9 17,6-14,3-7,6 22,2 19,7-13,0-5,5 14 IO 2 WA OG 35,2 25,2 21,0 17,7-14,2-7,5 22,2 19,8-13,0-5,4 15 IO 2 WA OG 35,2 25,2 21,0 17,7-14,2-7,5 22,3 19,8-12,9-5,4 16 IO 2 WA OG 35,2 25,2 21,1 17,8-14,1-7,4 22,3 19,8-12,9-5,4 17 IO 2 WA OG 35,2 25,2 21,1 17,8-14,1-7,4 22,4 19,9-12,8-5,3 18 IO 3 WA EG 35,5 25,5 20,8 17,6-14,7-7,9 22,1 19,7-13,4-5,8 19 IO 3 WA OG 35,5 25,5 20,8 17,6-14,7-7,9 22,1 19,7-13,4-5,8 20 IO 3 WA OG 35,5 25,5 20,8 17,7-14,7-7,8 22,2 19,7-13,3-5,8 21 IO 3 WA OG 35,5 25,5 20,9 17,7-14,6-7,8 22,2 19,8-13,3-5,7 22 IO 4 WA EG 35,6 25,6 20,7 17,6-14,9-8,0 22,1 19,7-13,5-5,9 23 IO 4 WA OG 35,6 25,6 20,8 17,7-14,8-7,9 22,1 19,7-13,5-5,9 24 IO 5 WA EG 35,9 25,9 20,7 17,6-15,2-8,3 22,0 19,7-13,9-6,2 25 IO 5 WA OG 35,9 25,9 20,7 17,7-15,2-8,2 22,1 19,7-13,8-6,2 26 IO 6 WA EG 36,0 26,0 20,5 17,6-15,5-8,4 21,8 19,5-14,2-6,5 27 IO 6 WA OG 36,0 26,0 20,6 17,6-15,4-8,4 21,8 19,5-14,2-6,5 28 IO 7 MI EG 37,9 27,9 24,0 22,4-13,9-5,5 25,4 24,7-12,5-3,2 29 IO 7 MI OG 37,9 27,9 24,4 22,9-13,5-5,0 25,9 25,2-12,0-2,7 30 IO 8 MI EG 43,8 33,8 31,7 28,5-12,1-5,3 30,8 29,1-13,0-4,7 31 IO 8 MI OG 43,8 33,8 31,8 28,6-12,0-5,2 30,9 29,2-12,9-4,6 32 IO 9 WA EG 38,3 28,3 25,1 22,0-13,2-6,3 26,9 24,5-11,4-3,8 33 IO 9 WA OG 38,3 28,3 25,2 22,1-13,1-6,2 27,0 24,5-11,3-3,8 34 IO 9 WA OG 38,3 28,3 25,2 22,2-13,1-6,1 27,0 24,6-11,3-3,7 35 IO 10 WA EG 37,6 27,6 24,0 21,0-13,6-6,6 25,7 23,3-11,9-4,3 36 IO 10 WA OG 37,6 27,6 24,0 21,0-13,6-6,6 25,7 23,4-11,9-4,2 37 IO 10 WA OG 37,6 27,6 24,1 21,1-13,5-6,5 25,8 23,4-11,8-4,2 LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

20 Beurteilungspegel nachts [db(a)] Beurteilungspegel tags [db(a)] Seite 18 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Abbildung 1: Beurteilungspegel tags an den maßgebenden Immissionsorten 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 zulässiger Beurteilungspegelanteil Betrieb Ausbau 1 Betrieb Endausbau Immissionsrichtwert maßgebende Immissionsorte Abbildung 2: Beurteilungspegel nachts an den maßgebenden Immissionsorten 50,0 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 zulässiger Beurteilungspegelanteil Betrieb Ausbau 1 Betrieb Endausbau Immissionsrichtwert maßgebende Immissionsorte Spitzenpegel Um die Einhaltung der Spitzenpegelkriterien gemäß TA Lärm [5] zu prüfen, wurden die erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

21 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 19 Bezüglich der Spitzenpegel sind kurzzeitige Geräuschspitzen bei Ladetätigkeiten, Absetzen von Containern, bei beschleunigte Lkw- und Pkw-Abfahrt sowie Türen- bzw. Kofferraumschließen auf den Stellplätzen von Interesse. Die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung des zulässigen Spitzenpegels sind in der Tabelle 7 zusammengestellt. Im vorliegenden Fall werden die Mindestabstände zu allen benachbarten Nutzungen tags und nachts eingehalten, so dass dem Spitzenpegelkriterium der TA Lärm entsprochen wird. Tabelle 7: Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel Vorgang Schallleistungspegel [db(a)] Mindestabstand [m] WA 1) MI 1) GE 1) tags nachts tags nachts tags nachts Ladetätigkeit 120 5) Abrollcontainer absetzen (LKW mit Hakenliftsystem) 119 4) Beschleunigte Lkw-Abfahrt 104,5 3) 3 52 < 1 36 < 1 21 Türen-/ Kofferraumschließen 99,5 3) < 1 36 < 1 21 < 1 12 Beschleunigte Pkw-Abfahrt 92,5 3) < 1 17 < 1 9 < 1 5 1) Zulässiger Spitzenpegel: (WA): 85 db(a) tags, 60 db(a) nachts; (MI): 90 db(a) tags, 65 db(a) nachts; (GE): 95 db(a) tags, 70 db(a) nachts 2) Gemäß Studie Hessisches Landesamt für Umwelt [13]; 3) Gemäß Parkplatzlärmstudie [12]; 4) Gemäß Studie Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie [14]; 5) Schätzung zur sicheren Seite; Qualität der Prognose Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verwendeten Ansätze liegen auf der sicheren Seite. Hinsichtlich der Betriebszeiten wurde ein konservativer Ansatz verwendet, so dass eine Überschreitung der im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel mit einiger Sicherheit nicht zu erwarten ist. Angaben über die Standardabweichungen für die Quellgrößen finden sich in den Tabellen der Anlage A Die Angabe einer Standardabweichung für die angesetzten Quellgrößen kann an dieser Stelle jedoch lediglich der Orientierung dienen und beschreibt die zu erwartende Streuung der Pegelwerte. An den maßgebenden Immissionsorten beträgt die zu erwartende Standardabweichung etwa 1 bis 3 db(a). (Anmerkung: Die angeführten Standardabweichungen dienen nur als Anhaltswerte zur Einschätzung der Qualität der Prognose. Belastbare Aussagen über die statistische Pegelverteilung sind nur dann möglich, wenn bei der Prognose für die Belastungen und die Schallleistungen von Mittelwerten ausgegangen wird. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

22 Seite 20 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans wurden jedoch die Ansätze zur sicheren Seite hin getroffen und liegen gegenüber den Mittelwerten deutlich höher.) 6. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen 6.1. Begründung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 Hochmoor will die Stadt Kaltenkirchen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsgebäudes und Hochregellager schaffen. Die vorhandene Emissionsbeschränkung des Bebauungsplans Nr. 74 soll weiterhin verwendet werden. Innerhalb des Plangeltungsbereiches soll Wohnnutzung auch zukünftig ausgeschlossen werden. Der Plangeltungsbereich befindet sich südwestlich der Grashofstraße in der Südwestecke des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 74. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens ausgewiesen und bewertet. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau, wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung ) orientieren. Die DIN 18005, Teil 1 verweist für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA Lärm, so dass die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt werden. Die nächstgelegenen schützenswerten Nutzungen befinden sich nördlich und nordwestlich des Plangeltungsbereichs (Ausweisung allgemeines Wohngebiet). Weitere schützenswerte Nutzungen befinden sich westlich und nördlich des Plangebiets mit einem Schutzanspruch der einem Mischgebiet vergleichbar ist. Nördlich, östlich und südlich des Plangeltungsbereiches befinden sich weitere gewerbliche Nutzungen. b) Verkehrslärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm aus den maßgeblichen Straßenabschnitten berücksichtigt. Die Verkehrsbelastung der Grashofstraße wurde aus der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan übernommen. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte gemäß 16. BImSchV (2014) auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90. Für den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr ist festzustellen, dass sich aus dem B-Plan-induzierten Zusatzverkehr keine beurteilungsrelevanten Zunahmen ergeben bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

23 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 21 Innerhalb des Plangeltungsbereiches liegen die Beurteilungspegel bei bis zu 73 db(a) tags und 65 db(a) nachts. Die Orientierungswerte für Gewerbegebiete von 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts werden somit entlang der Grashofstraße überschritten. In einem Abstand von 17 m zur Straßenmitte der Grashofstraße wird der Immissionsgrenzwert für Gewerbegebiete von 69 db(a) tags und in einem Abstand von 25 m zur Straßenmitte der Grashofstraße er Immissionsgrenzwert für Gewerbegebiete von 59 db(a) nachts überschritten. Aufgrund des kleine Bereiches der Überschreitungen innerhalb der Baugrenzen tags sowie des grundsätzlichen Ausschlusses von Wohnen und der geringen Wirksamkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen (Wand lediglich innerhalb des Plangeltungsbereich realisierbar) stehen aktive Lärmschutzmaßnahmen Außerverhältnis zum Schutzziel innerhalb des Plangeltungsbereiches. Der Schutz von Büronutzung im Plangeltungsbereich erfolgt daher durch passiven Schallschutz. Gemäß DIN 4109 (Januar 2018) ergeben sich Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz der Büronutzungen vor von außen eindringenden Geräuschen. Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt über die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 (Januar 2018). Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind in der Abbildung 1 für schutzbedürftige Räume dargestellt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass bei einem maßgeblichen Außenlärmpegel von > 70 db(a) mit erheblichem passivem Schallschutz und damit zusätzlichen Baukosten zu rechnen ist. c) Gewerbelärm Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Kaltenkirchen sind Emissionskontingente gemäß DIN festgesetzt. Für den Plangeltungsbereich ist ein Emissionskontingent von 62 db(a) pro Quadratmeter tags und 52 db(a) pro Quadratmeter nachts festgesetzt. Diese Emissionskontingente sind auch in der Änderung des Bebauungsplans weiterhin anzusetzen, daher sollen die vorhandenen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 74 bezüglich des Gewerbelärms für die 1. Änderung des Bebauungsplans übernommen werden. Für die vorweggenommene Verträglichkeitsuntersuchung des geplanten Betriebes mit Hochregallager wurden der erste Bauabschnitt und der Endausbau gemäß den Planungen und Angaben des Betreibers berücksichtigt. Insgesamt ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Angaben des Betreibers in beiden betrachteten Bauabschnitten die Anforderungen des Bebauungsplans erfüllt werden. Somit ist der geplante Betrieb mit den Festsetzungen des Bebauungsplans aus immissionsschutzrechtlicher Sicht verträglich. LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

24 Seite 22 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Abbildung 1: maßgeblicher Außenlärmpegel für schutzbedürftige Räume 75 db(a) 70 db(a) 69 db(a) > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

25 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite Festsetzungen a) Schutz vor Gewerbelärm (Hinweis an den Planer: Die Festsetzungen sind aus dem rechtskräftigen Bebaungsplan Nr. 74 der Stadt Kaltenkirchen zu übernehmen.) b) Schutz gemäß DIN 4109 Zum Schutz der Büronutzungen werden die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 (Januar 2018) entsprechend der nachfolgenden Abbildung festgesetzt. (Hinweis 1 an den Planer: Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind Abbildung 1 zu entnehmen. Diese sind entsprechend in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu übernehmen.) (Hinweis 2 an die Verwaltung und den Planverfasser: Die DIN-Vorschrift 4109 Teil 1 und Teil 2 (Januar 2018) ist im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens durch die Verwaltung zur Einsicht bereitzuhalten und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinzuweisen.) Zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes in den nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen sind die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß für das jeweilige Außenbauteil (einschließlich aller Einbauten) gemäß DIN 4109 (Januar 2018) zu ermitteln. Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 (Januar 2018) nachzuweisen. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. Bargteheide, den 22. Juni 2018 erstellt durch: geprüft durch: gez. Dipl.-Met. Miriam Sparr Projektingenieurin gez. Dipl.-Ing. Björn Heichen Geschäftsführender Gesellschafter LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

26 Seite 24 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans 7. Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI. I S. 2771, 2773); [2] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3635); [3] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786); [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269); [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (6. BImSchVwV), TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom S. 503), zuletzt geändert am 8. Juni 2017 durch Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2017 (BAnz AT B5); [6] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [7] DIN Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [8] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Januar 2018; [9] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 2018; [10] DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006; Emissions-/Immissionsberechnung [11] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [12] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. vollständig überarbeitete Auflage, 2007; [13] Hessische Landesanstalt für Umwelt, Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, aus: Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 1992, 16. Mai 1995; bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

27 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seite 25 [14] Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005; [15] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 275, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999; [16] DIN ISO , Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO :1996), Oktober 1999; [17] DIN EN ISO 717-1, Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung November 2006; [18] VDI 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976; [19] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, München, Cadna/A für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version 2018 (32- Bit), November 2017; [20] forum SCHALL, Österreich, November 2006; Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [21] Verkehrsuntersuchung Kaltenkirchen B-Plan Änderung Kreuzung Hamburger Straße /Feldstraße /Grashofstraße, Gertz Gutsche Rümenapp, Hamburg/Berlin, Juni 2018; [22] Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Kaltenkirchen; [23] Entwurf Satzung der Stadt Kaltenkirchen über den Bebauungsplan Nr. 74 Hochmoor 1. Änderung; Architektur + Stadtplanung Baum Schwormstede GbR, Hamburg, Stand ; [24] Informationen gemäß Ortstermin, LAIRM CONSULT GmbH, [25] Planskizzen des Betriebs und Betriebsbeschreibung, WISKA Hoppmann GmbH, Kaltenkirchen, Abstimmungsgespräch LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

28

29 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans I 8. Anlagenverzeichnis A 1 Lagepläne... III A 1.1 Übersichtsplan, Maßstab 1 : III A 1.2 Lageplan Quellen Betriebsgelände, Maßstab 1 : IV A Ausbauabschnitt 1... IV A Endausbau... V A 2 Verkehrslärm... VI A 2.1 Verkehrsbelastung... VI A 2.2 Basis-Emissionspegel... VI A 2.3 Emissionspegel... VI A 3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm... VII A 3.1 Tags, Aufpunkthöhe 4,0 m, Maßstab 1: VII A 3.2 Nachts, Aufpunkthöhe 4,0 m, Maßstab 1: VIII A 4 Gewerbelärm... IX A 4.1 Ansätze für die flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegel... IX A 4.2 Betriebsbeschreibung... IX A 4.1 Basisschallleistungen der einzelnen Quellen... X A Fahrbewegungen Pkw... X A Fahrbewegungen Lkw und Elektrogabelstapler... XI A Parkvorgänge... XII A Betriebsvorgänge... XIII A Technik... XIII A Schallabstrahlung von den Produktionshallen... XIV A Oktavspektren Schallleistungspegel... XIV A Abschätzung der Standardabweichungen... XV A 4.2 Schallleistungspegel für die Quellbereiche... XVI A 4.3 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel... XX A 5 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm... XXI A 5.1 Ausbauabschnitt 1 Teilpegelanalyse tags... XXI A 5.2 Ausbauabschnitt 1 Teilpegelanalyse nachts... XXI LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

30 II Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans A 5.3 Endausbau Teilpegelanalyse tags... XXII A 5.4 Endausbau Teilpegelanalyse nachts... XXII bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

31 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans III A 1 Lagepläne A 1.1 Übersichtsplan, Maßstab 1 : LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

32 IV Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans A 1.2 Lageplan Quellen Betriebsgelände, Maßstab 1 : A Ausbauabschnitt bericht_18-06.docx 22. Juni 2018 LAIRM CONSULT GmbH

33 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans V A Endausbau LAIRM CONSULT GmbH 22. Juni bericht_18-06.docx

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