Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Trittau

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Trittau"

Transkript

1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Trittau Projektnummer: Juli 2013 Im Auftrag von: Gemeinde Trittau Fachdienst Planung und Umwelt Europaplatz Trittau Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, Hammoor, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

2

3 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Gewerbelärm Freizeitanlagen Gewerbelärm Allgemeines Reiterhof Betriebsbeschreibung Emissionen Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Quellenmodellierung Immissionsorte Beurteilungspegel Spitzenpegel Qualität der Prognose Freizeitlärm Belastungsdaten des Schäferhundvereins Emissionen Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Quellenmodellierung Beurteilungspegel Spitzenpegel Verkehrslärm LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

4 Seite 2 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung 6.1. Verkehrsmengen und -emissionen Immissionen Allgemeines Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I 05054_01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

5 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite 3 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Trittau sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlegung eines Reitbetriebes und für zusätzliche wohnbauliche Entwicklungen südlich der Rausdorfer Straße geschaffen werden. Es ist die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten (WA) und einer Fläche für die Landwirtschaft (Aussiedlungsbereich eines Reitbetriebes) vorgesehen. In der Nachbarschaft befindet sich das Gelände eines Schäferhundvereins. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden die erforderlichen Aussagen auf der Ebene der Bauleitplanung erarbeitet. Dabei sind grundsätzlich folgende Konflikte zu betrachten: Schutz der Nachbarschaft vor Gewerbelärm; Schutz des Plangebiets vor Freizeitlärm; Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr; Schutz schützenswerter Nutzungen (Wohn- und Büronutzung) innerhalb des Plangebiets vor Verkehrslärm. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [8] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [7], wobei zwischen gewerblichem Lärm, Sport-, Freizeit- und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [3]) orientieren. In der DIN 18005, Teil 1 wird für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA Lärm [6] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt. Gemäß TA Lärm sind auch Vorbelastungen aus Gewerbelärm für die Beurteilung zu berücksichtigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind vom Geltungsbereich der TA Lärm zunächst ausgeschlossen. Nach Hansmann (Kommentar zur TA Lärm) sind als landwirtschaftliche Betriebe nach TA Lärm jedoch nur solche Betriebe zu verstehen, in denen Ackerbau und Viehzucht (sogenannte Urproduktion) stattfindet. Der Viehhandel und die Massentierzucht ohne eigene Futtermittelerzeugung z.b. gehören nicht zur Landwirtschaft. Beurteilungsgrundlage für den Betrieb des Reiterhofes bildet im vorliegenden Fall daher die TA Lärm. Die Beurteilung des Freizeitlärms erfolgt gemäß DIN 18005, Teil 1 auf Grundlage länderspezifischer Richtlinien. Dementsprechend wird für die Beurteilung des in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangeltungsbereich gelegenen Schäferhundvereins die Freizeitlärm- Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein [16] herangezogen. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

6 Seite 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung In den Bebauungsplan sind gegebenenfalls Festsetzungen aufzunehmen, die dem Schutz der innerhalb des Plangeltungsbereiches geplanten baulichen Nutzungen dienen. Als Untersuchungsfälle werden der Prognose-Nullfall ohne Umsetzung der geplanten Maßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt. Die Untersuchungsfälle beziehen sich auf den Prognosehorizont 2025/ Örtliche Situation Das Plangebiet befindet sich in der südwestlichen Ortslage Trittau, im rückwärtigen Bereich südlich der Rausdorfer Straße (L 160) östlich der Bundesstraße B 404. Es ist die Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet (WA) sowie einer Fläche für die Landwirtschaft geplant. Südlich und westlich des Plangeltungsbereiches befinden sich Acker- und Weideflächen. Unmittelbar nordwestlich an den Plangeltungsbereich angrenzend liegt das Gelände eines Schäferhundvereins. Östlich des Plangebiets, südlich der Rausdorfer Straße befindet sich der momentane Standort des Reiterhofes. Dieser Reiterhof beabsichtigt, auf die geplante Fläche für die Landwirtschaft innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 39, 2. Änderung zu übersiedeln. Die nächstgelegene schutzbedürftigen Nutzungen befinden sich in folgenden Bereichen: Nördlich des Plangebiets, südlich der Rausdorfer Straße befindet sich Wohnbebauung. Dieser Bereich ist im Bebauungsplan Nr. 39 der Gemeinde Trittau als Mischgebiet (MI) festgesetzt (Immissionsorte IO4 und IO5). Im nordwestlichen Teilbereich des Plangeltungsbereiches (geplante WA-Ausweisung) ist bereits überwiegend Wohnbebauung vorhanden (Immissionsort IO3). Zusätzlich werden Immissionsorte auf den geplanten Baugrenzen (Immissionsorte IO1 und IO2) berücksichtigt. Der östliche Teil des Plangeltungsbereiches (geplante WA-Ausweisung) ist noch unbebaut. Auf den Baugrenzen werden exemplarische Immissionsorte (IO6 und IO7) berücksichtigt. Tabelle 1: Immissionsorte Sp Ze Immissionsorte Geschosse Anzahl der Adresse Einstufung 1 IO1 (Baugrenze im Plangeltungsbereich) WA 3 2 IO2 (Baugrenze im Plangeltungsbereich) WA 3 3 IO3 Rausdorfer Straße 69 f WA 3 4 IO4 Rausdorfer Straße 69 a MI 2 5 IO5 (Wohnhaus östlich Rausdorfer Straße 69 a) MI 2 6 IO6 (Baugrenze im Plangeltungsbereich) WA 3 7 IO7 (Baugrenze im Plangeltungsbereich) WA _01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

7 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite 5 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [7] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [8], unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Orientierungswerte nach [8] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen daher lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. durch eine geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV [3] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN die in Tabelle 2 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs-, Sport-, Freizeit- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6.00 Uhr und Uhr tags sowie die 8 Stunden von Uhr bis 6.00 Uhr nachts. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

8 Seite 6 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 [8] Nutzungsart Orientierungswert nach [8] nachts tags Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis bis 65 a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen Die zur Beurteilung des Verkehrslärms hilfsweise als Obergrenzen heranzuziehenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [3] Nr. Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Gewerbliche Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.5 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen (vgl. Abschnitt 3.2). Sport- und Freizeitanlagen sind gemäß Abschnitt 7.6 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgaben der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) bzw. der Ländervorschriften für Freizeitanlagen zu beurteilen (vgl. Abschnitt 3.3) Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen, die Belange der des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen; 05054_01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

9 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite 7 aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle; Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften im Sinne von 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines entsprechenden Nachweisverfahrens; Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden; Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude; ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [9]. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind Gewerbelärm Der geplante Reitbetrieb stellt eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] dar, so dass der Betrieb in den Geltungsbereich der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm [6]) fällt. Nach 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) ist nach TA Lärm... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1 am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die Immissionsrichtwerte sind in der Tabelle 4 aufgeführt. 1 Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung definiert. Die Vorbelastung ist nach Nummer 2.4 TA Lärm die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Letzterer stellt die Zusatzbelastung dar. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

10 Seite 8 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Tabelle 4: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6, TA Lärm [6] Bauliche Nutzung Beurteilungspegel Üblicher Betrieb Seltene Ereignisse (a) Kurzzeitige Geräuschspitzen Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten (a) im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden... Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes einzuhalten sind. Es gelten die in Tabelle 5 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Für die besondere Lästigkeit impulshaltiger und/oder einzelton- bzw. informationshaltiger Geräusche sieht Nummer 2.5 des Anhangs zur TA Lärm - je nach Auffälligkeit - Zuschläge von jeweils 3 db(a) bzw. 6 db(a) vor. Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung nicht aus Gründen des Lärmschutzes versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt _01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

11 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite 9 Tabelle 5: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [6] Beurteilungszeitraum werktags sonn- und feiertags Tag Tag Nacht (a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit Nacht (a) (a) 6 bis 22 Uhr 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TA Lärm... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, sofern sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [3] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sich an der 16. BImSchV [3], in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugrunde gelegt wird. Die zur Beurteilung heranzuziehenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in Tabelle 3 dargestellt. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend von der TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 Stunden (22 6 Uhr) Freizeitanlagen Die Beurteilung der Geräusche von Freizeitanlagen erfolgt anhand der Freizeitlärm- Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein [5], die für die Ermittlung der Beurteilungspegel je nach Art der Geräusche auf die 18. BImSchV [4], die TA Lärm [6] und die VDI 2058 Blatt 1 [10] verweist. Für die vor Lärmimmissionen zu schützenden Nutzungen in der Umgebung legt die Freizeitlärm-Richtlinie Immissionsrichtwerte außen fest, die in der Tabelle 6 zusammengestellt sind. Dabei sind die ebenfalls aufgeführten Beurteilungszeiträume und Beurteilungszeiten zu berücksichtigen. Gemäß der Häufigkeit der Nutzungen wird in der Freizeitlärm-Richtlinie nach Ereignissen üblicher Häufigkeit und seltenen Ereignissen unterschieden: Besondere Ereignisse und LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

12 Seite 10 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Veranstaltungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten. Verursacht eine Anlage trotz Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnik im Rahmen von seltenen Ereignissen relevante Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Ereignisse mit üblicher Häufigkeit, so soll erreicht werden, dass diese Überschreitungen nicht mehr als 10 db(a) betragen, keinesfalls aber oberhalb der Höchstwerte von 65/70 db(a) innerhalb/außerhalb der Ruhezeiten tags bzw. oberhalb von 55 db(a) nachts liegen. Von Bedeutung für die Beurteilung der Geräusche von Freizeitanlagen ist die Schutzbedürftigkeit der Nutzungen in den diesen Anlagen benachbarten Gebieten. Bei der Zuordnung der für die Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwerte zu den Gebieten im Einwirkungsbereich der Anlage ist grundsätzlich vom Bebauungsplan auszugehen. Existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan, so ist die tatsächliche bauliche Nutzung zugrunde zu legen. Tabelle 6: Immissionsrichtwerte außen gemäß Freizeitlärm-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein [5] Nutzung Pegelart Immissionsrichtwerte [db(a)] Ereignisse mit üblicher Häufigkeit seltene Ereignisse 1) tags nachts tags nachts werktags werktags a. R. 2) i. R. 3) ; sonn- und feiertags 2)3) ganztägig werktags Uhr sonn- und feiertags Uhr 4) werktags werktags a. R. 2) i. R. 3) ; sonn- und feiertags 2)3) ganztägig werktags Uhr sonn- und feiertags Uhr 4) KU Beurteilungspegel KU Spitzenpegel WR Beurteilungspegel WR Spitzenpegel WA Beurteilungspegel WA Spitzenpegel MI/MK Beurteilungspegel MI/MK Spitzenpegel GE Beurteilungspegel GE Spitzenpegel GI Beurteilungspegel GI Spitzenpegel ) Ereignisse und Veranstaltungen gelten dann als selten, wenn sie an höchstens 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten. 2) Tagesabschnitt außerhalb der Ruhezeiten: an Werktagen: 8 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 9 13 Uhr und Uhr Beurteilungszeit an Werktagen 12 h an Sonn- und Feiertagen 9 h 3) Tagesabschnitt innerhalb der Ruhezeiten: an Werktagen: 6 8 Uhr und Uhr an Sonn- und Feiertagen: 7 9 Uhr, Uhr und Uhr Beurteilungszeit jeweils 2 h 4) Beurteilungszeit 1 h (ungünstigste volle Stunde) 05054_01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

13 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite 11 Liegen aufgrund baulicher Entwicklungen in der Vergangenheit Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammen, kann eine besondere Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bestehen. Sofern an störenden Anlagen alle verhältnismäßigen Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt sind, kann die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme dazu führen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner mehr an Geräuschen hinnehmen müssen als die Bewohnerinnen und Bewohner von gleichartig genutzten Gebieten, die fernab derartiger Anlagen liegen. Die im Einzelfall noch hinzunehmende Geräuscheinwirkung hängt von der Schutzbedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes und den tatsächlich nicht weiter zu vermindernden Geräuschemissionen ab. Die zu duldenden Geräuschimmissionen sollen die Immissionsrichtwerte unterschreiten, die für die Gebietsart mit dem nächst niedrigerem Schutzanspruch gelten. Technische Schutzmaßnahmen und zeitliche Beschränkungen können ganz oder teilweise entbehrlich sein, wenn der Betreiber der Anlage nachweislich verpflichtet wird, den Benutzerinnen und Benutzern ein geräuscharmes Verhalten vorzuschreiben, und wenn er die Einhaltung seiner Vorschriften überwacht und Verstöße abstellt. Den Freizeitanlagen sind folgende bei bestimmungsgemäßer Nutzung auftretende Geräusche zuzurechnen: a. Geräusche von Nebenanlagen (z.b. Lautsprecher, Lüftungsanlagen); b. Geräusche von Benutzerinnen und Benutzern und Zuschauerinnen und Zuschauern; c. Geräusche von zur Anlage gehörenden Parkplätzen; d. Verkehrslärm auf Straßen, der eindeutig durch den Betrieb der Anlage bestimmt wird und nicht dem allgemeinen Straßenverkehr zuzuordnen ist. Enthält das zu beurteilende Geräusch Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen, ist dem Mittelungspegel ein Impulszuschlag zuzurechnen. Für die von Freizeitanlagen hervorgerufenen Geräusche (z.b. auch für Musik) ist im Allgemeinen ein Impulszuschlag erforderlich. Wenn sich aus dem Geräusch von Freizeitanlagen ein Einzelton heraushebt, ist ein Tonzuschlag von 3 db(a) oder 6 db(a) hinzuzurechnen. Der Zuschlag von 6 db(a) ist nur bei besonderer Auffälligkeit des Tons zu wählen. Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören unerwünschter Informationen ist je nach Auffälligkeit ein Informationszuschlag von 3 db(a) oder 6 db(a) zu berücksichtigen. Der Zuschlag von 6 db(a) ist nur bei besonders hohem Informationsgehalt (z.b. laute und gut verständliche Lautsprecherdurchsagen, deutlich hörbare Musikwiedergaben) zu wählen. Der Gesamtzuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit ist so zu wählen, dass er auf maximal 6 db(a) begrenzt bleibt. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

14 Seite 12 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung 4. Gewerbelärm 4.1. Allgemeines Für die Nutzung der im Bebauungsplan geplanten Fläche für die Landwirtschaft existiert bereits eine verfestigte Planung für die Umsiedlung eines Reiterhofes. In Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird diese Planung zugrunde gelegt, um die prinzipielle Verträglichkeit der vorgesehenen Ausweisung von Wohnbaufläche (WA) und einer möglichen gewerblichen Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft zu prüfen. Beurteilungsrelevante Vorbelastungen aus Gewerbelärm sind in der Nachbarschaft des Plangebiets nicht vorhanden. Der nächstgelegene Gewerbebetrieb, der Metallverarbeitungsbetrieb Schlösser, muss bereits mit der zu ihm nächstgelegenen Wohnbebauung schallschutzrechtlich verträglich sein. Aufgrund der deutlich größeren Entfernung zum Plangebiet sind daher keine beurteilungsrelevanten Gewerbelärm-Immissionen aus dem Betrieb der Fa. Schlösser zu erwarten Reiterhof Die Betriebsbeschreibung sowie die geplante Gebäudeanordnung basieren auf Angaben des Betreibers [28]. Momentan befindet sich der Reiterhof östlich des Plangeltungsbereiches südlich der Rausdorfer Straße. Es handelt sich dabei um einen reinen Familienbetrieb. Die derzeitig überwiegend betriebene Pensionspferdehaltung umfasst ca. 38 Boxen. Zukünftig ist geplant, das Betätigungsfeld des Reiterhofes auf die Ausbildung und den Verkauf von Pferden konzentrieren. Die Unterbringung von sog. Rentnerpferden soll deutlich verringert werden. Insgesamt ist für den Hof der Betrieb von max. 12 Boxen geplant. Im Rahmen dieser Planung ist die Umsiedlung des Familienbetriebs auf die geplante Fläche für Landwirtschaft innerhalb des Plangeltungsbereiches vorgesehen. Im südwestlichen Bereich der Fläche ist der Neubau einer Lagerhalle geplant. Westlich daran anschließend sollen die Pferdeboxen mit Reithalle sowie eine Mistplatte entstehen. Nördlich der Reithalle sind bis zu 6 Stellplätze vorgesehen. Im nördlichen Grundstücksbereich sollen 2 Einzelhäuser für betriebsbezogenes Wohnen gebaut werden. Ein Lageplan lag zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vor, so dass im Rahmen der vorliegenden Untersuchung auf eine konkrete Berücksichtigung der Gebäude des Reiterhofes verzichtet wird. Das den lärmtechnischen Berechnungen zugrunde liegende Betriebsszenario beschreibt einen maßgeblichen mittleren Spitzentag (an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht) und stellt den nach der TA Lärm für die Beurteilung heranzuziehenden üblichen Betrieb dar _01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

15 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite Betriebsbeschreibung Für Kunden- und Besucher-Pkw sind bis zu 6 Stellplätze geplant. Hinsichtlich der dadurch erzeugten Pkw-Verkehre ist mit bis zu 2 kompletten Stellplatzwechseln zu rechnen, dies entspricht 24 Pkw-Fahrten. Zur sicheren Seite wird davon ein Stellplatzwechsel innerhalb der Ruhezeiten (werktags 6:00 bis 7:00 Uhr bzw. 20:00 bis 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zusätzlich 7:00 bis 9:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr) berücksichtigt. Einmal wöchentlich werden die Boxen ausgemistet. Hierfür werden 8 Schlepperfahrten zwischen der Lagerhalle und der Mistplatte benötigt (eine Hin- und eine Rückfahrt für je 3 Boxen). Zur sicheren Seite wird in der vorliegenden Untersuchung ein durchgängiger 1- stündiger Schleppereinsatz in Ansatz gebracht. Darüber hinaus wird im August über einen Zeitraum von bis zu 4 Tagen das Stroh von den umliegenden Weide- bzw. Ackerflächen zu Rundballen verarbeitet, auf einem Transportwagen angefahren und dann mit dem Schlepper einzeln in die Lagerhalle verbracht. Aufgrund der geringen Anzahl von gehaltenen Pferden ist die Anschaffung eines Futtersilos noch nicht entschieden. Im Falle einer Silo-Futterlagerung ist mit maximal einer Lkw- Anlieferung pro Quartal im Bereich der Lagerhalle zu rechnen. Im anderen Fall ist geplant, dass Futter mit einem Privat-Pkw anzufahren, wodurch jedoch keine beurteilungsrelevanten zusätzlichen Geräuschimmissionen entstehen. Das Einbringen des Strohs und die evtl. Anlieferung des Futters durch Lkw sind als seltene Ereignisse gemäß TA Lärm zu bewerten. Als maßgeblicher Lastfall wird in der vorliegenden Untersuchung die Anlieferung der Strohballen untersucht. In diesem Zusammenhang wird im Bereich vor der Lagerhalle ein durchgängiger 4-stündiger Schlepperbetrieb außerhalb der Ruhezeiten berücksichtigt. Nachts ist kein regulärer Betrieb geplant. Weitere beurteilungsrelevante Vorgänge im Zusammenhang mit dem Betrieb des Reiterhofes sind nicht zu erwarten Emissionen Die Berücksichtigung der Geräusche durch die Pkw-Stellplätze erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der Parkplatzlärmstudie [18]. Bei der Quellenmodellierung wurde das getrennte Verfahren nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie verwendet, da sich im vorliegenden Fall der Pkw-Verkehr hinreichend genau abschätzen lässt und gesondert digitalisiert wird. Die Ermittlung der Emissionen der Pkw-Fahrten orientiert sich gemäß Parkplatzlärmstudie an den Werten der RLS-90 [11]. Dabei wird eine Geschwindigkeit von 30 km/h zugrunde gelegt. Da die Oberflächen-Ausführung noch nicht festliegt, wurde hinsichtlich der zu berücksichtigenden Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen der Worst-Case von 5 db(a) für Natursteinpflaster gemäß Parkplatzlärmstudie [18] berücksichtigt. Für die maßgeblichen Arbeitsvorgänge der Schlepperfahrten und -verladetätigkeiten (Misttransport und Strohernte) wird Literaturangaben und Erfahrungswerten entsprechend LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

16 Seite 14 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung von einem mittleren Schallleistungspegel von 105 db(a) für den Arbeitseinsatz ausgegangen. Alle weiteren Quellen auf dem Gelände des geplanten Reiterhofes sind aufgrund der größeren Entfernung, der geringeren Schallleistung oder Einwirkzeit von untergeordneter Bedeutung und werden im Folgenden vernachlässigt. Dies gilt auch für die Nutzung des geplanten Reitplatzes im südwestlichen Grundstücksbereich Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A [17] auf Grundlage des in der TA Lärm [6] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen sind aus dem Lageplan in der Anlage A 1.2 ersichtlich. Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt: die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten (Höhe nach Ortsbesichtigung [27] geschätzt); die Quellhöhe wie in Abschnitt angegeben; die Immissionsorthöhen wie in Abschnitt Die Quelllage wurde auf Grundlage der bereits verfestigten Planung berücksichtigt (siehe Anlage A 1.2). Eine abschließende Gebäudeplanung des Reiterhofs lag jedoch nicht vor, daher wurden diese in der Ausbreitungsrechnung nicht explizit berücksichtigt. Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurde gemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt der DIN ISO [13] ermittelt. Die Formeln zur Berechnung der Schallausbreitung gelten für eine die Schallausbreitung begünstigende Wettersituation ( Mitwindausbreitungssituation ). Zur Berechnung des Beurteilungspegels ist gemäß TA Lärm eine meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613 Teil 2 [13] zu berücksichtigen. Diese Korrektur beinhaltet die Häufigkeit des Auftretens von Mitwindsituationen, so dass der Beurteilungspegel einen Langzeitmittelungspegel darstellt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde zur sicheren Seite auf die Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur verzichtet Quellenmodellierung Die Parkvorgänge der Pkw sowie die Hauptarbeitsbereiche des Schleppers werden als Flächenschallquelle dargestellt, Pkw-Fahrten werden als Linienschallquelle modelliert. Als Quellhöhen wurden folgende Ansätze verwendet: Pkw-Fahrten und Stellplatzlärm: 0,5 m über Gelände; Traktorfahrten und Verladung: 1,0 m über Gelände _01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

17 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite Immissionsorte Die Berechnungen erfolgen für die in den Lageplänen der Anlage A 1.2 verzeichneten nächstgelegenen Immissionsorten. Dabei wurden für die noch unbebauten Grundstücke exemplarische Immissionsorte auf den geplanten Baugrenzen in den maßgeblichen Bereichen gewählt (IO6 und IO7). Die Immissionshöhe beträgt 2,5 m über Gelände für das Erdgeschoss und jeweils 2,8 m zusätzlich für jedes weitere Geschoss Beurteilungspegel Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Gewerbelärm wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten auf den Baugrenzen des Plangebiets bzw. an der nächstgelegenen schützenswerten Bebauung ermittelt. Dabei wurden zwei unterschiedliche Lastfälle (LF) betrachtet: LF 1: Maßgeblicher mittlerer Spitzentag (an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht); LF 2: Maßgebliches seltenes Ereignis (Einlagerung von Strohballen). Die Ergebnisse sind in der Tabelle 7 zusammengestellt. Darin sind die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten sowie die Immissionsrichtwerte (IRW) aufgezeigt. Teilpegelanalysen für den Tages- und Nachtabschnitt finden sich in der Anlage A 2.3. Tabelle 7: Beurteilungspegel aus Gewerbelärm tags Sp Ze Nr. Gebiet Immissionsort Immissionsrichtwert maßgeblicher, mittlerer Spitzentag seltene Ereignisse Geschoss Beurteilungspegel aus Gewerbelärm Lastfall 1 Lastfall 2 tags tags db(a) db(a) 1 IO1 WA EG 37,4 42,6 2 IO1 WA OG 36,8 41,8 3 IO1 WA OG 36,1 41,8 4 IO2 WA EG 35,9 41,5 5 IO2 WA OG 36,3 41,8 6 IO2 WA OG 36,6 42,1 7 IO3 WA EG 45,1 50,7 8 IO3 WA OG 46,1 51,5 9 IO3 WA OG 46,5 52,0 10 IO4 MI EG 44,9 52,9 11 IO4 MI OG 45,9 54,1 12 IO5 MI EG 43,8 53,4 13 IO5 MI OG 44,8 54,8 14 IO6 WA EG 46,5 56,6 15 IO6 WA OG 47,6 57,8 16 IO6 WA OG 48,1 58,2 17 IO7 WA EG 46,9 57,8 18 IO7 WA OG 48,3 59,0 19 IO7 WA OG 48,8 59,2 LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

18 Seite 16 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Zusammenfassend ist für die einzelnen Lastfälle folgendes festzuhalten: Lastfall 1: Die jeweiligen gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte tags werden eingehalten. Die Beurteilungspegel liegen dabei um mindestens 6 db(a) unterhalb des jeweiligen Immissionsrichtwertes (Relevanzkriterium). Das Relevanzkriterium gemäß TA Lärm wird somit eingehalten. Lastfall 2: Der Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse von 70 db(a) tags wird an sämtlichen Immissionsorten eingehalten. Ein nächtlicher Betrieb des Reiterhofes ist nicht geplant. Somit ist der geprüfte exemplarische Betrieb des Reiterhofs prinzipiell mit der umgebenden vorhandenen bzw. geplanten Wohnnutzung verträglich Spitzenpegel Um die Einhaltung der Spitzenpegelkriterien gemäß TA Lärm [6] zu prüfen, wurden die erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt. Tabelle 8: Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel tags Vorgang Schallleistungspegel [db(a)] Mindestabstand [m] WA 1) MI 1) tags nachts tags nachts Ladegeräusche 120 2) ) ) Beschleunigte Lkw-Abfahrt 104,5 3) ) < ) 1) 2) 3) 4) Zulässiger Spitzenpegel (WA): 85 db(a) tags, 60 db(a) nachts; (MI): 90 db(a) tags, 65 db(a) nachts; Schätzung zur sicheren Seite; Gemäß Parkplatzlärmstudie[18]; keine Vorgänge nachts. Bezüglich der Spitzenpegel sind eine beschleunigte Lkw- bzw. Schlepper-Abfahrt sowie kurzzeitige Geräuschspitzen bei Ladevorgängen von Interesse. Dabei wird hinsichtlich der Fahrgeräusche davon ausgegangen, dass Lkw und Schlepper als vergleichbar anzusehen sind. Die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung des zulässigen Spitzenpegels sind in der Tabelle 8 zusammengestellt. Nachts sind keine Geräuschspitzen zu erwarten. Die Mindestabstände werden überwiegend eingehalten, lediglich für Ladegeräusche in unmittelbarer Nähe zur westlichen Grundstücksgrenze wird der Mindestabstand zu den Baugrenzen der benachbarten WA-Ausweisung unterschritten. Während des regulären Betriebes ist jedoch davon auszugehen, dass Verladevorgänge lediglich im Bereich der weiter östlich geplanten Halle stattfinden, so dass der Mindestabstand eingehalten wird _01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

19 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite 17 Sollte im weiteren Planungsverlauf die Anschaffung eines Futtersilos beschlossen werden, so stellt der südwestliche Grundstücksbereich einen favorisierten Aufstellungsort dar. In diesem Fall sind vereinzelte Lkw-Anlieferungen (bis zu 4 Anlieferungen pro Jahr) in diesem Bereich zu erwarten. Für seltene Ereignisse gelten jedoch gemäß TA Lärm höhere maximal zulässige Spitzenpegel von 90 db(a). Dies entspricht für Ladegeräusche einem Mindestabstand von 13 m, welcher im Fall einer Futtersilo-Anlieferung eingehalten wird. Nachts sind keine beurteilungsrelevanten Spitzenpegel zu erwarten. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass hinsichtlich der kurzzeitig auftretenden Spitzenpegel den Anforderungen der TA Lärm entsprochen wird Qualität der Prognose Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verwendeten Ansätze liegen auf der sicheren Seite. Hinsichtlich der Betriebszeiten wurde ein konservativer Ansatz verwendet, so dass eine Überschreitung der im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel mit einiger Sicherheit nicht zu erwarten ist. Angaben über die Standardabweichungen für die Quellgrößen finden sich in den Tabellen der Anlage A Die Angabe einer Standardabweichung für die angesetzten Quellgrößen kann an dieser Stelle jedoch lediglich der Orientierung dienen und beschreibt die zu erwartende Streuung der Pegelwerte. An den maßgebenden Immissionsorten beträgt die zu erwartende Standardabweichung etwa 2 bis 3 db(a). (Anmerkung: Die angeführten Standardabweichungen dienen nur als Anhaltswerte zur Einschätzung der Qualität der Prognose. Belastbare Aussagen über die statistische Pegelverteilung sind nur dann möglich, wenn bei der Prognose für die Belastungen und die Schallleistungen von Mittelwerten ausgegangen wird. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden jedoch die Ansätze zur sicheren Seite hin getroffen und liegen gegenüber den Mittelwerten deutlich höher.) 5. Freizeitlärm 5.1. Belastungsdaten des Schäferhundvereins Die folgende Betriebsbeschreibung basiert auf Angaben des Vereins [29]. Der Schäferhundverein Ortsgruppe Trittau-Großensee besteht aus ca. 30 Mitgliedern. Im südöstlichen Bereich des Geländes befindet sich das Vereinsheim, nördlich davon eine vereinseigene Pkw-Stellplatzanlage. Der Trainingsplatz ist eingezäunt, so dass eine unkontrollierte Nutzung unterbunden ist. Die Ausrichtung des Vereins zielt auf die Ausbildung der Hunde bis hin zu Arbeitshunden ab. Der Regelmäßige Betrieb des Schäferhundvereins findet dienstags zwischen ca. 18:00 und 21:00 Uhr sowie samstags zwischen LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

20 Seite 18 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung ca. 15:00 und maximal 20:00 Uhr (bis zu 15 Personen bzw. Hunde) statt. Darüber hinaus wird der Trainingsplatz montags zwischen ca. 9:00 und 13:00 Uhr von der Polizei- Hundestaffel (bis zu 10 Personen bzw. Hunde) und mittwochs zwischen ca. 18:00 und 21:00 Uhr von der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Rettungshundestaffel (bis zu 8 Personen bzw. Hunde) genutzt. Des Weiteren wird der Trainingsplatz von schlüsselberechtigten Einzelpersonen für Hundetraining genutzt. Die reguläre Nutzung an Sonn- und Feiertagen ist jedoch nicht gestattet. Ein klassischer Hundeschulbetrieb, wie insbesondere die Sozialisierung von Welpen in größeren Gruppen, findet im vorliegenden Fall nicht statt. Als maßgeblicher regulärer Vorgang wird die Schutzdienst-Ausbildung des Schäferhundvereins zugrunde gelegt. Grundsätzlich bellen die Hunde dabei kaum, allerdings stellt das gezielte Anschlagen ein Ausbildungsziel dar. Eine Trainingseinheit dauert bis zu ca. 20 Minuten pro Hund. Dabei entfallen bis zu ca. 15 Minuten auf die sogenannte Unterordnung und etwa 5 Minuten auf den eigentlichen Schutzdienst. In der Schutzdienstphase wird u.a. das gezielte Anschlagen (Verbellen) der Hunde trainiert, was nach Auskunft des Vereins die maßgebende Lärmquelle in der Arbeit mit den Hunden darstellt. Die übrigen Hunde warten in der Zwischenzeit in den Fahrzeugen auf der Stellplatzanlage. Auf Grund des hohen mittleren Ausbildungsstands der Hunde verhalten sich die Hunde dabei überwiegend ruhig. In der vorliegenden Untersuchung wird dennoch davon ausgegangen, dass Hunde die Hälfte der Zeit durchgehend bellen. Sollte dies im realen Betrieb passieren, so werden die entsprechenden Hunde zur Beruhigung in die Verwahrungsboxen hinter dem Vereinsheim gebracht. Dort unterlassen die Hunde das Bellen nach Aussage des Vereins. Neben dem Training werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung die Stellplatzbewegungen berücksichtigt. Für die Beurteilung werden zwei unterschiedliche Lastfälle betrachtet. Zum Einen der samstägliche 5 stündige Betrieb außerhalb der Ruhezeiten und zum Anderen der mögliche Betrieb dienstags zwischen 20:00 und 21:00 Uhr innerhalb der Ruhezeiten. Das Training der Polizei und des ASB stellt sich hinsichtlich der Geräuschentwicklung vergleichbar dar. Eine nächtliche Vereinsnutzung findet nicht statt. Über die reguläre Nutzung hinausgehend werden vom Schäferhundverein ein bis zweimal pro Jahr größere Hundeschau-Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern (Hunde) ausgetragen. Diese finden in der Regel an Sonntagen zwischen 8:00 Uhr (erste Anfahrten) und 16:00 Uhr statt. Bei solchen Veranstaltungen parken die Teilnehmer direkt im nördlichen und westlichen Bereich der Trainingswiese. Die Hundeschau und die Bewertung der Hunde finden im zentralen Bereich der Wiese statt. Zur Besprechung der Einzelhunde und für Aufrufe wird eine elektroakustische Beschallungsanlage verwendet. Die beiden Lautsprecher werden im Bereich des Vereinsheims aufgestellt. Im Mittel wird die elektroakustische Anlage für 5 bis 10 Minuten pro Stunde benutzt. Es findet keine musikalische Beschallung statt. Der überwiegende Teil der Hunde ist bis zu ihrem Aufruf in Anhänger-Hundeboxen oder den Fahrzeugen im Parkplatzbereich auf der Trainingswiese untergebracht. In der vorliegenden Untersuchung werden in diesem Bereich durchgehend bellende Hunde in 05054_01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

21 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite 19 Pkw bzw. in Hundeverwahrungsboxen (Pkw-Anhänger) berücksichtigt. Im Austragungsbereich gehen die maßgeblichen Geräusche von den Hundehaltern selbst aus, die durch lautes Rufen, Knallgeräusche, Futterdosenrascheln u.ä. die Aufmerksamkeit und damit den Ausdruck ihres Hundes steigern wollen. Zusätzlich werden Kommunikationsgeräusche der Zuschauer sowie sporadisches Bellen während der An- und Abmärsche der Ausstellungshunde berücksichtigt. Diese Großveranstaltungen finden an weniger als 10 Tagen im Jahr statt. Sie stellen nach der Freizeitlärm-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein ein seltenes Ereignis dar. Im Folgenden sind die in der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten maßgeblichen Lastfälle zusammengefasst: Lastfall 1: Schutzdienst-Training (5 h samstags außerhalb der Ruhezeiten, 15:00 bis 20:00 Uhr) o o o Durchgehender Trainingsbetrieb auf dem Platz (5 Minuten Schutzdienst pro Hund, in Summe 75 Minuten Schutzdienst); Für die Hälfte des Trainingsbetriebs durchgehend bellende Hunde in den Pkw im Stellplatzbereich (150 Minuten); 30 Pkw-Bewegungen (je 15 An- und Abfahrten) auf der Stellplatzanlage (aufgerundet 4 Pkw-Bewegungen pro Stunde, bezogen auf die Beurteilungszeit). Lastfall 2: Schutzdienst-Training (1 h werktags innerhalb der Ruhezeiten, 20:00 bis 21:00 Uhr) o o o Durchgehender Trainingsbetrieb auf dem Platz (5 Minuten Schutzdienst pro Hund, in Summe 15 Minuten Schutzdienst); 30 Minuten durchgehendes Hundebellen in den Pkw im Stellplatzbereich; 15 Pkw-Abfahrten von der Stellplatzanlage (gerundet 8 Pkw-Bewegungen pro Stunde, bezogen auf die Beurteilungszeit). Lastfall 3: Hundeschau sonntags ( seltenes Ereignis ), durchgehender Volllastbetrieb innerhalb der mittäglichen Ruhezeit (13:00 bis 15:00 Uhr) o o o o o Besprechung der Hunde über die Lautsprecheranlage (insgesamt 15 Minuten); Sehr lautes Rufen (Animierung der Hunde) durch 2 Hundehalter, durchgehend für 15 Minuten sowie Kommunikationsgeräusche (50 Personen) durchgehend für 120 Minuten; Sporadisches Bellen während des An- und Abmarsches der Hunde zum Schauplatz, 30 Minuten (je ca. 15 Minuten An- bzw. Abmarsch); Durchgehendes Bellen von Hunden im Stellplatzbereich, in Pkw sowie in mobilen Verwahrungsboxen (Anhänger-Hundebox), 120 Minuten; 30 Pkw-Abfahrten (15 Pkw-Bewegungen pro Stunde, bezogen auf die Beurteilungszeit), davon gerundet je 8 Pkw-Bewegungen pro Stunde auf den Stellplätzen der Trainingswiese sowie dem regulären Stellplatz des Schäferhundvereins. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

22 Seite 20 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung 5.2. Emissionen Die Ermittlung der Emissionen durch Hundebellen erfolgt nach der VDI-Richtlinie 3770 (Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012) [16], die auf der Auswertung von umfangreichen Messungen beruht. Gemäß VDI 3770 wird für das Training (Schutzdienst) ein Schallleistungspegel von L WA = 94,7 db(a) (zuzgl. eines Impulszuschlags von 7,6 db(a)) berücksichtigt. Zur Berücksichtigung von Hundebellen in den Pkw wird ein Schallleistungspegel von L WA = 81,0 db(a) (zuzgl. eines Impulszuschlags von 10,6 db(a)) in Ansatz gebracht. Um das Bellen der Hunde in den mobilen Pkw-Anhänger-Boxen (während der Hundeschau) abzubilden wird der Ansatz für Hunde im Zwinger der VDI 3770 mit L WA = 101,2 db(a) (zuzgl. eines Impulszuschlags von 8,9 db(a)) zugrunde gelegt. Auf Grund des hohen mittleren Ausbildungsstands der Hunde tritt Bellen während des Anund Abmarsches kaum auf, so dass diese Geräuschquelle für den betrachteten Schäferhundverein während des regulären Trainingsbetriebes nicht in Ansatz gebracht wird. Für den An- und Abmarsch während der Hundeschau wird ein Schallleistungspegel von L WA = 95,6 db(a) (zuzgl. eines Impulszuschlags von 7,6 db(a)) eingerechnet. Weiterhin werden Kommunikationsgeräusche durch die anwesenden Gäste und Teilnehmer berücksichtigt. Hierzu wird der Ansatz der VDI 3770 [16] für gehobenes Sprechen von 70 db(a) pro Person verwendet. Dabei wurden für den Bereich der Trainingswiese 50 Personen in Ansatz gebracht, von denen jeweils die Hälfte gleichzeitig und durchgehend spricht. Zur Berücksichtigung der Animierungs-Rufe durch die Hundebesitzer während der Bewertung wurde der Ansatz der VDI 3770 für sehr lautes Rufen von 95 db(a) pro Person verwendet (zzgl. eines Informationszuschlags von 3 db(a), da dabei häufig die Namen der Hunde gerufen werden). Zur Berücksichtigung der Impulshaltigkeit ist ein pauschaler Zuschlag von 6 db(a) in Ansatz gebracht worden. Dabei wurden 2 gleichzeitig rufende Personen berücksichtigt. Der Emissionspegel der Lautsprecheranlage wurde so angesetzt, dass sich im Bereich der Schaufläche ein Schalldruckpegel von mindestens 70 db(a) ergibt. Zusätzlich wurde ein Zuschlag von 6 db für Informationshaltigkeit vergeben. Der Ansatz entspricht einem Schallleistungspegel von L WA = 110 db(a) für die einzelnen Lautsprecher. Bei dem Ansatz wurde eine typische Richtcharakteristik der Lautsprecher angenommen. Die Ermittlung der Geräusche durch den Stellplatzlärm sowie die An- und Abfahrten erfolgte in Anlehnung an die 18. BImSchV [4] gemäß den Rechenregeln der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90 [11]). Eine Zusammenfassung der Emissionsansätze ist in Anhang A 3.1 dargestellt _01_bericht.docx 12. Juli 2013 LAIRM CONSULT GmbH

23 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 39, 2. Änderung Seite Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A [17] auf Grundlage der Freizeitlärm-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein [5] gemäß VDI 2714 [14] und VDI [15]. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus den Lageplänen in der Anlage A 1.3 ersichtlich. Die Berechnung der Geräuschbelastung innerhalb des Plangeltungsbereiches erfolgt für zwei exemplarische Immissionsorte auf den geplanten Baugrenzen. Das bestehende Gebäude in diesem Bereich wurde in der Ausbreitungsrechnung nicht berücksichtigt. Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt: die Abschirmwirkung von Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten (Höhe nach Ortsbesichtigung [27] geschätzt); die Quellhöhe wie in Kapitel angegeben; die Immissionsorthöhen betragen für die im Lageplan verzeichneten Immissionsorte 2,5 m über dem Gelände für das Erdgeschoss und jeweils 2,8 m zusätzlich für jedes weitere Geschoss. Die Geländetopographie ist in der maßgeblichen Umgebung weitgehend eben, sodass mit einem ebenen Geländemodell gerechnet wurde. Lediglich im Bereich der Überführung der Rausdorfer Straße über die B404 wurde die Auf- bzw. Abfahrtsrampe berücksichtigt Quellenmodellierung Die Parkvorgänge der Pkw, die Emissionen des Schutzdienst-Trainings- /Hundeschauplatzes, An- und Abmarsch mit Hunden sowie Hundebellen in Pkw bzw. Transportboxen werden als Flächenschallquelle dargestellt. Pkw-Fahrten werden als Linienschallquelle und die Emissionen der Lautsprecher als Punktquelle modelliert. Als Quellhöhen wurden folgende Ansätze verwendet: Pkw-Fahrten und Stellplatzlärm: 0,5 m über Gelände; An- und Abmarsch: 0,5 m über Gelände; Hunde in Pkw bzw. Transportboxen: 0,5 m über Gelände; Schutzdienst-Training: 0,5 m über Gelände; Schauplatz: 1,6 m über Gelände; Lautsprecher: 2,0 m über Gelände. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli _01_bericht.docx

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 6B der Gemeinde Trittau

Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 6B der Gemeinde Trittau Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung und Ergänzung

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO.

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. V e r o r d n u n g zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. Vom 30. September 2015 1 Auf Grund des 13 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zum Betrieb einer Biogasanlage in der. Gemeinde Kirchgellersen

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zum Betrieb einer Biogasanlage in der. Gemeinde Kirchgellersen Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplans

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 35 Gewerbeareal Am Kreisel der Gemeinde Osterrönfeld Anpassung an aktuelle Planung

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 35 Gewerbeareal Am Kreisel der Gemeinde Osterrönfeld Anpassung an aktuelle Planung Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 35 Gewerbeareal

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

4.1 Zuschlag für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen 4.2 Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit

4.1 Zuschlag für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen 4.2 Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit 1 Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg - Vorpommern Erlaß des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Vom 3. Juli

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder 4 Fallgestaltungen der Bauleitplanung 1. Die Gemeinde plant den Bau oder die Änderung

Mehr

Malenter Runde

Malenter Runde Malenter Runde 08.11.2008 Sport-/Freizeitlärm Beispiele aus der Praxis Dipl.-Ing. Björn Heichen LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor, Germany, Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15;

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014

VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 Verantwortliches Handeln Der VCI unterstützt die weltweite Responsible-Care-Initiative 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche

Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche 1 LfU 2/1 Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche 1. Fahrzeuggeräusche auf einem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang

Mehr

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz

Mehr

Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel. Messungen am 18.

Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt an der Kaufhausstraße in Brunsbüttel. Messungen am 18. Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schallimmissionsmessungen im Bereich der Anlieferung zum Verbrauchermarkt

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber:

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen. Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Am Kohlrain in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen Fachabteilung Stadtplanung Friedrichstraße 21 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert

Mehr

Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten. ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013

Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten. ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013 Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, 12.12.2013 1. Einleitung Beschluss

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber:

Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen FAB Projektentwicklung Brunnenstraße 3 72074 Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen

Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 der Gemeinde Rellingen Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Abschätzung der Geräuschimmissionen am Wohnhaus Auf dem Bürrig 3 Rahmenbedingungen und Ansätze: 1. Haus Auf dem Bürrig 3 Westseite Südseite Höhe der Fenster (OK):

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1066/III

Immissionsgutachten Nr. 1066/III Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Freizeit- und Sportanlagen. Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung

Freizeit- und Sportanlagen. Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung Freizeit- und Sportanlagen Im Spannungsfeld zwischen Unterhaltung und Belästigung Rechtliche Bewertung der Geräuschimmissionen von Sport- und Freizeitanlagen Professor Dr. Ketteler 1 Rechtliche Bewertung

Mehr

Tierhaltung im Außenbereich

Tierhaltung im Außenbereich Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre

Mehr

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom 17.07. 2009 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken

Mehr

fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer

fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz

Mehr

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach.

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach. Industrie Service Energie und Umwelt TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH D-51101 Köln Stadt Wiehl Herr Dresbach Postfach 1220 51656 Wiehl Akkreditierung der Zentralstelle der Länder

Mehr

Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln

Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Beitrag im Rahmen des Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln München, 5. Dezember 2014 Foto: Freunde des Kölnischen

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG 33X129940 15.12.2014 Revision 0 Tobias Auchter Bauort Niederwaldstraße Herbolzheim Neubau einer Kfz-Werkstatt Bebauungsplan Niederwaldstraße Stadt Herbolzheim Seite 2 von

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Fachgebiet Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH

Mehr

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau:

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau: Beurteilungsfläche: Allgemeines Wohngebiet - Riegling Abstand min. ca. 150 m 49,0 db 47,0 db 49,0 db 47,0 db Die im allgemeinen Wohngebiet genannten Orientierungswerte von Tags 55,0 db Nachts 45,0 db werden

Mehr

TA Lärm Grundlagen und Anwendung im Bereich Zement / Kalk

TA Lärm Grundlagen und Anwendung im Bereich Zement / Kalk TA Lärm Grundlagen und Anwendung im Bereich Zement / Kalk Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte 16.02.2016 in Düsseldorf Dipl.-Ing. Andreas Wieczorek AGENDA 1 Schalltechnische Grundlagen

Mehr

Technische Anleitung Lärm 1998 - TA Lärm -

Technische Anleitung Lärm 1998 - TA Lärm - Technische Anleitung Lärm 1998 - TA Lärm - Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) VwV vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26,

Mehr

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar Unterlage 11.1 Unterlage 11.1 11.1.1 Einleitung Im Rahmen der Neubaumaßnahme B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs ist eine Schalltechnische Untersuchung für den Straßenverkehrslärm zu erstellen. Die Baumaßnahme

Mehr

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 vom: 25. Okt. 2010 Verkehrslärmuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 2.35 in Warendorf Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Warendorf Freckenhorster Straße

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße Stellungnahme zum Schallschutz STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Hannover, 25.04.2014 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6, 9. Änderung Im Knickfelde -Endfassung- Auftraggeber: Stadt Barsinghausen Postfach 11 41 30881 Barsinghausen Bearbeitung: Dipl.-Phys.

Mehr

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte -

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Thomas Przybilla LANUV NRW Fachbereich 45: [...], Geräusche und Erschütterungen Fon: 0201-7995-1492 E-Mail: thomas.przybilla@lanuv.nrw.de

Mehr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Raum-

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c 16761 Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnische Untersuchung - LÄRMIMMISSIONSPROGNOSE - Bebauungsplan Nr. 034 Wohngebiet Lok-Stadion Stadt

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gesundheitszentrum. Stadt Saarbrücken

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gesundheitszentrum. Stadt Saarbrücken Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Gesundheitszentrum Stadt Saarbrücken im Auftrag der Lesax GmbH Gießerstraße 18, 04229 Leipzig Bericht-Nr.: P14-108/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach zum Bebauungsplan Traubenstraße in Fellbach Projekt: 995/1 22. Juni 2011 Auftraggeber: Stadt Fellbach Amt 61 Marktplatz 1 70734 Fellbach Bearbeitung: Dipl. Ing.(FH) Thomas Heine Dipl. Ing. Tanja Jordan

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:

Mehr

Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen

Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen Für Mensch & Umwelt Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2014 Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen Thomas Myck Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten,

Mehr

1. Änderung des. Bebauungsplans Rosenhof Stadt Ellingen

1. Änderung des. Bebauungsplans Rosenhof Stadt Ellingen B E G R Ü N D U N G 1. Änderung des Bebauungsplans Rosenhof Stadt Ellingen Inhaltsverzeichnis: 1. Anlass zur Änderung des Bebauungsplanes 2. Verfahren 3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Änderungsbereiches

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr

Fachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus

Fachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus Daniel Kampus 21 05 2007 1 Instrumente der Raumordnung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Örtliches Entwicklungskonzept NEU: Aufzeigen der wesentlichen Lärmquellen (Bahn, Straße,

Mehr

KATRIN VOLLMER. Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach. Erläuterungsbericht. Projekt-Nr

KATRIN VOLLMER. Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach. Erläuterungsbericht. Projekt-Nr KATRIN VOLLMER Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach Erläuterungsbericht Projekt-Nr. 612-1936 September 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1 Aufgabenstellung...

Mehr

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb

Immissionsprognose Nr. 2678/IIb Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Lärmtechnische Untersuchung

Lärmtechnische Untersuchung Gemeinde Mönkeberg P:\Projekte\2015\115.2000 VERKEHR\115.2400 LÄRM\115.2435 Mönkeberg, B Plan Nr 26 Strandweg\03 Bearbeitung\Bericht\November 2015\151109 SG, Mönkeberg, B26, Gastronomie.docx Aufstellung

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.: 0

Mehr

Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen

Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen Kurzversion zur Veröffentlichung Auftraggeber: Windwärts Energie GmbH Hanomaghof 1 30449 Hannover

Mehr

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg »Lärm und Recht«03.07.2014 BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg Zur Person Marcus Münnich Diplom Chemiker Leiter des Umwelt und Naturschutzamtes Friedrichshain Kreuzberg Umwelt und Naturschutzamt Bezirksverwaltungsgesetz

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK 2011.077 MBa 05.05.2011 Voruntersuchung

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131)

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131) 2 10c 10b Tank- und Rastanlage Eisenach Emissionspegel - Übersicht der Emittenten (Prognose 2025 ohne Erweiterung) 1a 10a L1 2* Z1 Z2 A1 P1 L3 P2 P3 B1 P6 P4 L2 BAB A 4 P5 L4 A1 A Abfahrt B Bus-Stellplatz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 Schlosshotel Sophie im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg Auftraggeber(in):

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 04-04-5 Schallschutzuntersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Gemeinde Rellingen (Gewerbe- und Straßenverkehrslärm) Auftraggeber: Gemeinde Rellingen Hauptstraße

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee BEGRÜNDUNG zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee Inhalt : Teil A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Planungsgrundlage

Mehr

Wärmepumpenseminar Rico Schimmel

Wärmepumpenseminar Rico Schimmel Innung für f r Sanitär r + Heizung / Pforzheim Enzkreis Wärmepumpenseminar 27.09.2011 Rico Schimmel Inhalt 1. Einleitung 2. Anforderungen 3. Erläuterung verschiedener Schallpegel 4. Aufstellung im Freien

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 167 B Industriegebiet Barkhausen Nord der Stadt Paderborn - Fortschreibung - Auftraggeber(in):

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.

Mehr

Geräusche von Freiluftveranstaltungen mit Beschallungsanlagen

Geräusche von Freiluftveranstaltungen mit Beschallungsanlagen Rubrik Geräusche von Freiluftveranstaltungen Christoph Fritzsche Seminar 6/2014 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 13. Mai 2014 Inhalt Vom Veranstaltungskonzept bis zur Überwachungsmessung

Mehr

ENTWURF. Schallimmissionsprognose für den Bebauungsplan Festhallenumfeld Oos in Baden-Baden

ENTWURF. Schallimmissionsprognose für den Bebauungsplan Festhallenumfeld Oos in Baden-Baden Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Festhallenumfeld Oos in Baden-Baden BS Ingenieure Straßenplanung Verkehrsplanung Schallimmissionsschutz Projekt: Projektnummer: Auftraggeber: Projektleitung:

Mehr

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München

23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN4109 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer

Mehr

S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS)

S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS) 7.2 S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS) vom 23. April 2013 (Heidelberger Stadtblatt vom 2. Mai 2013) Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung in der

Mehr

10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung TOP 3 Lärmschutz. DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h.,

10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung TOP 3 Lärmschutz. DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h., 10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h., 16.05.2013 Darlegung der Unterschiede, insbesondere hinsichtlich des Lärms, zwischen der

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

Schall / Schatten. Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH

Schall / Schatten. Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH Schall / Schatten Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, 29.07.2014 Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH Folie 44 TÜV SÜD IS Wind Cert Services Standortbewertung Typenzertifizierung Windparkzertifizierung

Mehr

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Gemeinde Gottenheim Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher Bebauungsplan Au Neuentwicklung Lustnauer Straße 11 72074

Mehr

Sport- und Freizeitlärm, Bolzplatzimmissionen Seminarbeitrag vom Geltungsbereich. 1 Einleitung

Sport- und Freizeitlärm, Bolzplatzimmissionen Seminarbeitrag vom Geltungsbereich. 1 Einleitung 1 Einleitung Die unmittelbare Nachbarschaft von Sport- / Freizeitanlagen und Wohnnutzungen führt insbesondere in räumlich dicht bebauten innerstädtischen Bereichen zu Schallimmissionskonflikten mit der

Mehr

Schalltechnische Abschätzung

Schalltechnische Abschätzung Schalltechnische Abschätzung der durch den KFZ-Verkehr auf der Haupt-Erschließungsstraße eines möglichen Industrie-/Gewerbegebietes südlich der A 33 / östlich der Versmolder Straße der Stadt Dissen entstehenden

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/J 36 Wohnen am Nagelsholz der Stadt Bielefeld Auftraggeber(in): Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz

Mehr

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz 1 21423 Winsen/Luhe Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

Verkehrslärmberechnung

Verkehrslärmberechnung GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 25.08.2009 TNUL-HB/N/JuUl Verkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des

Mehr

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. (TA Lärm)

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. (TA Lärm) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom Bundeskabinett am 11.08.1998 beschlossene Fassung Seite: 1 Inhalt Nach

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Verkehrslärm und Verbesserungsmöglichkeiten

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Verkehrslärm und Verbesserungsmöglichkeiten Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Verkehrslärm und Verbesserungsmöglichkeiten Wer ist der VCD? Verkehrsclub für alle Alternative Interessenvertretung Mobilitätsberatung Verbraucherschutz Schutzbriefe und

Mehr

Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten

Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten Die Praxis zeigt, dass bei der Bestellung oder Anfrage schalltechnischer Kraftwerkskomponenten in vielen Fällen nicht hinreichend präzisierte

Mehr

TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH. Immissionsschutz / Lärmschutz

TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH. Immissionsschutz / Lärmschutz TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH Immissionsschutz / Lärmschutz Akkreditiertes Prüfinstitut Schalltechnische Untersuchung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Buschhoven BU13 Wilhelm-Tent- Straße -

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr