Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B. der Stadt Quickborn. - Stand Juni

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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt Quickborn - Stand Juni Projektnummer: Juni 2017 Im Auftrag von: LEG Entwicklung Eckernförder Straße Kronshagen Im Einvernehmen mit der Stadt Quickborn Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

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3 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Verkehrslärm Straßen- und Schienenverkehrslärm Verkehrsmengen Fluglärm Emissionen Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm Immissionen Allgemeines Beurteilungspegel aus B-Plan-induziertem Zusatzverkehr Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm Beurteilung aus Gesamtverkehrslärm Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

4 Seite 2 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 B beabsichtigt die Stadt Quickborn im Ortsteil Quickborner Heide östlich der Friedrichsgaber Straße und südlich der Bahnstraße, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von neuen Bauflächen zu schaffen. Die vorhandene Wohnbebauung entlang der Bahnstraße wird dabei mit überplant. Die Ausweisung ist als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Die geplante Bebauung wird in erster Linie durch die Geräuschemissionen des Straßenverkehrs auf der Bahnstraße und der Friedrichsgaber Straße (L 76) sowie der AKN-Strecke A1 Hamburg-Eidelstedt Kaltenkirchen belastet. Nördlich der Bahnstraße sowie südwestlich der Friedrichsgaber Straße befinden sich gewerblich genutzte Flächen. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wird auf eine detaillierte Betrachtung der Auswirkungen des Gewerbelärms verzichtet, da die gewerbliche Nutzung durch deutlich näher liegende Bebauung (u.a. innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 104 A der Stadt Quickborn) eingeschränkt wird. Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen und mögliche Konflikte darzustellen. In der vorliegenden Untersuchung werden daher folgende Konflikte bearbeitet: Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr; Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm; Schutz des Plangeltungsbereichs vor Fluglärm. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [4] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [3], wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [2]) orientieren. In den Bebauungsplan sind gegebenenfalls Festsetzungen aufzunehmen, die dem Schutz der innerhalb des Plangeltungsbereiches vorhandenen und geplanten baulichen Nutzungen vor Verkehrslärm dienen. Die vorliegende Untersuchung enthält die in diesem Zusammenhang erforderlichen Aussagen. Für die Ermittlung der Beurteilungspegel aus dem Straßenverkehrslärm werden Prognoseverkehrsbelastungen (2025/30) verwendet. Die ggf. erforderlichen Aussagen zum Umweltbericht sind in den textlichen Vorschlägen für die Begründung enthalten _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

5 Seite 3 2. Örtliche Situation Die neuen Wohnbauflächen sollen östlich der Friedrichsgaber Straße und südlich der Bahnstraße ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt von der Bahnstraße. In straßennahen Bereich innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich bereits Wohnbebauung die mit überplant wird. In direkter Nachbarschaft des Plangeltungsbereiches befindet sich weitere Wohnbebauung. Für die Bebauung wird aufgrund der tatsächlichen Nutzung ein Schutzanspruch zugrunde gelegt, der dem eines allgemeinen Wohngebietes vergleichbar ist. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diese Bereiche existiert nicht. Tabelle 1: Immissionsorte Sp Ze Immissionsorte Anzahl der Adresse Einstufung Geschosse 1 IO 01 Bahnstraße 96 WA 2 2 IO 02 Bahnstraße 94 WA 2 3 IO 03 Bahnstraße 126 WA 2 Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind dem Plan der Anlage A 1 zu entnehmen. 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [3] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [4] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Orientierungswerte nach [4] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

6 Seite 4 abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BIm- SchV [2] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 die in Tabelle 2 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts. Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 [4] Nutzungsart tags Orientierungswert nach [4] nachts Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis bis 65 a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [2] Immissionsgrenzwerte Nr. Gebietsnutzung tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

7 Seite Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle; Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften im Sinne von 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines entsprechenden Nachweisverfahrens, Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude, ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden über maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [5], [7] und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) [6], [8]. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind. 4. Verkehrslärm 4.1. Straßen- und Schienenverkehrslärm Verkehrsmengen Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Als maßgebende Quellen werden folgende öffentliche Verkehrswege berücksichtigt: Bundesautobahn BAB 7; Bahnstraße; LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

8 Seite 6 Friedrichsgaber Straße (L 76); AKN-Strecke A1 Hamburg-Eidelstedt Kaltenkirchen. Die Straßenverkehrsbelastungen (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen Tagen des Jahres) und die maßgeblichen Lkw-Anteile (Kfz mit mehr als 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht, p) für den Prognose-Horizont 2025/30 wurden der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 A der Stadt Quickborn [17] entnommen. Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Zugzahlen sowie weitere Parameter) wurden von AKN Eisenbahn AG Abteilung Betrieb - Infrastruktur - Kaltenkirchen [13] zur Verfügung gestellt. Zur Berücksichtigung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs erfolgte eine Abschätzung der zu erwartenden Verkehre auf Grundlage aktueller Fachliteratur [11]. Die Ansätze sind der Anlage A zu entnehmen. Im vorliegenden Fall ist durch die geplanten 100 Wohneinheiten innerhalb des Plangeltungsbereiches mit etwa 456 Kfz/24h zu rechnen. Da die Verteilung der Kfz-Verkehre auf den umliegenden Straßenabschnitten nicht bekannt ist, werden auf der Bahnstraße und der Friedrichsgaber Straße je 50 % der Zusatzverkehre zur sicheren Seite in jede Richtung angesetzt. Auf der Erschließungsstraße wird der B- Plan-induzierte Zusatzverkehr zu 100 % berücksichtigt. Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in den Anlagen A (Straßenverkehr) und A (Schienenverkehr) Fluglärm Die Geräuschimmissionen durch den Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel sind den Fluglärmkarten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holsteins [15] zu entnehmen. Demnach liegt der Plangeltungsbereich weder am Tag noch in der Nacht innerhalb einer der Schutzzonen. Darüber hinaus liegen für das Stadtgebiet Quickborn Angaben zur Fluglärmbelastung aus der Auswertung der Messstellen des Fluglärm-Systems (FLS) der Flughafen Hamburg GmbH vor. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 104 B der Stadt Quickborn liegt zwischen der Messstelle M3 Quickborn Schule und der Messstelle M9 Quickborn Heide [16]. Am Tag ist daher innerhalb des Plangeltungsbereiches mit einem äquivalenten Dauerschallpegel L Aeq Tag zwischen 55,8 db(a) und 47,4 db(a) und in der Nacht mit einem äquivalenten Dauerschallpegel L Aeq Nacht zwischen 49,0 db(a) und 33,1 db(a) zu rechnen. Aufgrund der vorliegenden Straßen- und Schienenverkehrsbelastung tragen die Immissionen des Flugverkehrs zum / vom Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel nicht maßgebend zum Beurteilungspegel aus Verkehrslärm bei und werden daher vernachlässigt _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

9 Seite Emissionen Straßenverkehrslärm Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [9] berechnet. Für lichtzeichengeregelte Kreuzungen werden die Zuschläge gemäß Tabelle 2 der RLS-90 berücksichtigt. Eine Zusammenstellung zeigt die Anlage A Die Zunahme der Emissionspegel kann der Anlage A entnommen werden Schienenverkehrslärm Die Emissionspegel für den Schienenverkehrslärm wurden gemäß der Anlage 2 (zu 4) der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [2] berechnet. Die Emissionen aus dem Schienenverkehr sind in der Anlage A zusammengestellt Immissionen Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [12] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [9] für den Straßenverkehrslärm und der Anlage 2 (zu 4) der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [10] für den Schienenverkehrslärm. Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. Die Immissionshöhen für das Erdgeschoss wurden für die Fenstermitte gemäß [18] abgeschätzt. Für jedes weitere Geschoss werden zusätzlich 2,8 m berücksichtigt. Die Berechnung der Geräuschbelastung innerhalb des Plangeltungsbereiches erfolgt für das maßgebende Geschoss in Form von Rasterlärmkarten. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus der Anlage A 1 ersichtlich Beurteilungspegel aus B-Plan-induziertem Zusatzverkehr Straßenverkehrslärm Zur Beurteilung der vom B-Plan-induzierten Zusatzverkehr auf öffentlichen Straßen in der Umgebung hervorgerufenen Geräuschimmissionen wurden für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall für exemplarische Immissionsorte die Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtabschnitt getrennt berechnet. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 4 dargestellt. Die Lage der einzelnen Immissionsorte ist der Anlage A 1 zu entnehmen. LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

10 Seite 8 Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus dem B-Plan-induzierten Zusatzverkehr an der Bebauung entlang der Erschließungsstraße (Immissionsorte IO 01 bis IO 06) weder die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts noch die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts eingehalten werden. Dies ist jedoch bereits im Prognose-Nullfall der Fall. Die Zunahmen aus dem B-Plan-induzierten Zusatzverkehr belaufen sich in diesem Bereich auf bis zu 0,4 db(a) tags und 0,6 db(a) nachts. Diese Zunahmen liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) sowie deutlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a). Zusammenfassend zeigt sich, dass der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant ist. Tabelle 4: Beurteilungspegel aus B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs Sp Beurteilungspegel Immissionsort Orientierungswergrenzwert Prognose- Prognose- Immissions- Straßenverkehrslärm Differenz Ze Geschoss tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts Nullfall Planfall Nr. Gebiet db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 01 EG WA ,6 56,3 64,7 56,6 0,1 0,3 2 IO 01 1.OG WA ,4 57,2 65,5 57,4 0,1 0,2 3 IO 02 EG WA ,0 52,9 61,3 53,4 0,3 0,5 4 IO 02 1.OG WA ,7 55,5 63,8 55,8 0,1 0,3 5 IO 03 EG WA ,9 55,6 64,0 55,9 0,1 0,3 6 IO 03 1.OG WA ,9 56,7 65,0 56,9 0,1 0,2 7 IO 04 EG WA ,8 51,5 60,2 52,1 0,4 0,6 8 IO 04 1.OG WA ,3 54,2 62,6 54,6 0,3 0,4 9 IO 05 EG WA ,8 57,6 65,9 57,8 0,1 0,2 10 IO 05 1.OG WA ,2 58,1 66,3 58,2 0,1 0,1 11 IO 06 EG WA ,6 53,4 61,7 53,6 0,1 0,2 12 IO 06 1.OG WA ,1 55,1 63,1 55,2 0,0 0, Schienenverkehrslärm Die Beurteilungspegel aus Schienenverkehrslärm sind in der Tabelle 5 dargestellt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Schienenverkehrslärm gegenüber dem Straßenverkehrslärm nicht pegelbestimmend ist. Im Vergleich zum Prognose-Nullfall sind im Prognose-Planfall keine Veränderungen der Beurteilungspegel zu erwarten _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

11 Seite 9 Tabelle 5: Beurteilungspegel aus Schienenverkehrslärm Sp Ze Beurteilungspegel Immissionsort Orientierungswergrenzwert Prognose- Prognose- Immissions- Schienenverkehrslärm Differenz Geschoss Nullfall Planfall Nr. tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 01 EG WA ,0 52,3 60,0 52,2 0,0-0,1 2 IO 01 1.OG WA ,5 53,8 61,5 53,8 0,0 0,0 3 IO 02 EG WA ,9 49,1 56,8 49,1-0,1 0,0 4 IO 02 1.OG WA ,6 51,8 59,6 51,8 0,0 0,0 5 IO 03 EG WA ,5 51,8 59,5 51,8 0,0 0,0 6 IO 03 1.OG WA ,1 53,4 61,1 53,4 0,0 0,0 7 IO 04 EG WA ,8 48,0 55,8 48,0 0,0 0,0 8 IO 04 1.OG WA ,3 50,6 58,3 50,6 0,0 0,0 9 IO 05 EG WA ,2 53,4 61,2 53,4 0,0 0,0 10 IO 05 1.OG WA ,2 54,5 62,2 54,5 0,0 0,0 11 IO 06 EG WA ,3 49,6 57,3 49,6 0,0 0,0 12 IO 06 1.OG WA ,3 51,6 59,3 51,6 0,0 0, Beurteilung aus Gesamtverkehrslärm Die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung vom Verkehr auf öffentlichen Straßen und dem Schienenverkehr sind in der Tabelle 6 dargestellt. Es zeigt sich, dass der Verkehrslärm überwiegend durch den Straßenverkehrslärm bestimmt wird. Daher ergeben sich im Hinblick auf die Veränderungen vergleichbare Aussagen wie für den Straßenverkehrslärm. Die Zunahmen liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) sowie deutlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a). Die Anhaltswerte der Gesundheitsgefahr von 70 db(a) tags und/oder 60 db(a) nachts werden nicht erreicht. LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

12 Seite 10 Tabelle 6: Beurteilungspegel aus Gesamtverkehrslärm Sp Beurteilungspegel Immissionsort Orientierungswergrenzwert Prognose- Prognose- Immissions- Gesamtverkehrslärm Differenz Ze Geschoss Nullfall Planfall Nr. tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 01 EG WA ,9 57,8 66,0 57,9 0,1 0,1 2 IO 01 1.OG WA ,9 58,8 67,0 58,9 0,1 0,1 3 IO 02 EG WA ,4 54,5 62,7 54,8 0,3 0,3 4 IO 02 1.OG WA ,1 57,1 65,2 57,3 0,1 0,2 5 IO 03 EG WA ,2 57,1 65,3 57,3 0,1 0,2 6 IO 03 1.OG WA ,4 58,4 66,5 58,5 0,1 0,1 7 IO 04 EG WA ,3 53,2 61,6 53,6 0,3 0,4 8 IO 04 1.OG WA ,8 55,8 64,0 56,1 0,2 0,3 9 IO 05 EG WA ,1 59,0 67,2 59,2 0,1 0,2 10 IO 05 1.OG WA ,7 59,6 67,8 59,8 0,1 0,2 11 IO 06 EG WA ,1 55,0 63,1 55,1 0,0 0,1 12 IO 06 1.OG WA ,7 56,7 64,7 56,8 0,0 0, Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Innerhalb des Plangebiets ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet geplant. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet sind in Form von Rasterlärmkarten für das maßgebende Geschoss in der Anlage A 2.3 dargestellt. Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind auf den Baugrenzen parallel der Bahnstraße Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 67,8 db(a) tags und 59,7 db(a) nachts zu erwarten. Die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags von 45 db(a) nachts werden überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags wird ab einem Abstand von bis zu 82 m eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von 49 db(a) nachts wird überwiegend überschritten. Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind an der Straße Bahnstraße überwiegend aus Belegenheitsgründen und der Erschließung der Grundstücke nicht möglich. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den Erd- sowie den Obergeschossen können aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite) oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- und Wohnnutzungen vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN 4109 [5], [7] und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) [6], [8]. Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt über die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 und der Entwürfe zu den 1. Änderungen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind in der Abbildung 1 für schutzbedürftige Räume und in Abbildung 2 für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, dargestellt _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

13 Seite 11 Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Bei der Beurteilung von Außenwohnbereichen lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: Innerhalb des Plangeltungsbereiches wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche in Richtung der Bahnstraße bis zu einem Abstand von 81 m, gemessen von der Straßenmitte der Bahnstraße um mehr als 3 db(a) überschritten. In den Obergeschossen wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) innerhalb möglicher Außenwohnbereiche in Richtung der Bahnstraße ab einem Abstand von bis zu 129 m, gemessen von der Straßenmitte der Bahnstraße um nicht mehr als 3 db(a) überschritten. Befestigte Außenwohnbereiche wie Terrassen, Balkone und Loggien sind in den Bereichen, in denen der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) um mehr als 3 db(a) überschritten wird nur in geschlossener Gebäudeform zulässig. Offene Außenwohnbereiche sind ausnahmsweise auch dann zulässig, wenn mit Hilfe einer Immissionsprognose nachgewiesen wird, dass in der Mitte des jeweiligen Außenwohnbereichs der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete tags um nicht mehr als 3 db(a) überschritten wird. 5. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen 5.1. Begründung a) Allgemeines Die Stadt Quickborn plant mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 B, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen zu schaffen. Die vorhandene Wohnbebauung entlang der Bahnstraße wird dabei mit überplant. Es ist eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt und beurteilt. Die Auswirkungen aus Gewerbelärm wurden in der vorliegenden Untersuchung nicht detailliert betrachtet, da die gewerbliche Nutzung bereits durch näher liegende vorhandene Wohnbebauung beschränkt wird. Demzufolge ist im vorliegenden Fall nicht davon auszugehen, dass die geplante Bebauung innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 104 B der Stadt Quickborn zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten führt. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1, Schallschutz im Städ- LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

14 Seite 12 tebau. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung ) orientieren. b) Verkehrslärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten sowie die AKN-Strecke A1 Hamburg-Eidelstedt Kaltenkirchen berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbelastungen für den Prognose-Horizont 2025/30 wurden der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 A der Stadt Quickborn entnommen. Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr wurden von der AKN Eisenbahn AG Abteilung Betrieb - Infrastruktur - Kaltenkirchen zur Verfügung gestellt. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 und gemäß Anlage 2 (zu 4) der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zur Berücksichtigung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs erfolgte eine Abschätzung der zu erwartenden Verkehre auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten. Es zeigt sich, dass der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant ist. Innerhalb des Plangeltungsbereiches wird der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags überall überschritten. Der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete 59 db(a) tags wird überwiegend eingehalten, es ergeben sich jedoch Überschreitungen entlang der Bahnstraße innerhalb der Baufenster WA 1 und im Norden des Baufensters WA 4. Während des Nachtabschnitts wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 45 db(a) nachts im gesamten Plangeltungsbereich überschritten, der Immissionsgrenzwert für allgemeine Wohngebiete von 49 db(a) nachts wird überwiegend überschritten. Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind an der Straße Bahnstraße überwiegend aus Belegenheitsgründen und der Erschließung der Grundstücke nicht möglich. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den Erd- sowie den Obergeschossen können aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite) oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Gemäß DIN 4109 (Juli 2016) und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) ergeben sich Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz der Wohn- und Büronutzungen vor von außen eindringenden Geräuschen. Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt über die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 und der Entwürfe zu den 1. Änderungen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind in der Abbildung 1 für schutzbedürftige Räume und in Abbildung 2 für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, dargestellt _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

15 Seite 13 Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass bei einem maßgeblichen Außenlärmpegel von > 70 db(a) mit erheblichem passivem Schallschutz und damit zusätzlichen Baukosten zu rechnen ist. Abbildung 1: maßgeblicher Außenlärmpegel für schutzbedürftige Räume, Maßstab 1:2.500 WA 1 WA 4 WA 3 WA 8 WA 2 WA 5 WA 6 WA 7 WA 10 WA 9 WA 11 WA 12 > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

16 Seite 14 Abbildung 2: maßgeblicher Außenlärmpegel für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, Maßstab 1:2.500 WA 1 WA 4 WA 3 WA 8 WA 2 WA 5 WA 6 WA 7 WA 10 WA 9 WA 11 WA 12 > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

17 Seite 15 Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Befestigte Außenwohnbereiche wie Terrassen, Balkone und Loggien sind bis zu einem Abstand von 81 m gemessen von der Straßenmitte der Bahnstraße innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche und bis zu einem Abstand von 129 m gemessen von der Straßenmitte der Bahnstraße innerhalb möglicher Außenwohnbereiche in den Obergeschossen nur in geschlossener Gebäudeform zulässig. Offene Außenwohnbereiche sind ausnahmsweise auch dann zulässig, wenn mit Hilfe einer Immissionsprognose nachgewiesen wird, dass in der Mitte des jeweiligen Außenwohnbereichs der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete tags um nicht mehr als 3 db(a) überschritten wird Festsetzungen Zum Schutz der Wohn- und Büronutzungen werden für Neu-, Um- und Ausbauten die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 (Juli 2016) und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) entsprechend den nachfolgenden Abbildungen festgesetzt. (Hinweis 1 an den Planer: Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind Abbildung 1 und Abbildung 2 zu entnehmen. Diese sind entsprechend in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu übernehmen) (Hinweis 2 an die Verwaltung und den Planverfasser: Die DIN-Vorschrift 4109 ist im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens durch die Verwaltung zur Einsicht bereitzuhalten und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinzuweisen). Zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung des Gebäudes in den nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen sind die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) zu ermitteln. Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 (Juli 2016) und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) nachzuweisen. Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich bei Neu-, Um- und Ausbauten für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann und die Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 erfüllt werden. Befestigte Außenwohnbereiche wie Terrassen, Balkone und Loggien sind bis zu einem Abstand von 81 m gemessen von der Straßenmitte der Bahnstraße innerhalb möglicher ebenerdiger Außenwohnbereiche und bis zu einem Abstand von 129 m gemessen von der Straßenmitte der Bahnstraße innerhalb möglicher Außenwohnbereiche in den Obergeschossen LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

18 Seite 16 nur in geschlossener Gebäudeform zulässig. Offene Außenwohnbereiche sind ausnahmsweise auch dann zulässig, wenn mit Hilfe einer Immissionsprognose nachgewiesen wird, dass in der Mitte des jeweiligen Außenwohnbereichs der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete tags um nicht mehr als 3 db(a) überschritten wird. (Hinweis an den Planer: Ggf. sind für das Staffelgeschoss bzw. Dachgeschoss Festsetzungen erforderlich, um die Errichtung der akustisch dichten Brüstungen zum Schutz von Dachterrassen zu ermöglichen.) Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. Bargteheide, den 16. Juni 2017 erstellt durch: geprüft durch: Claudia Tschentke, B.Sc. Projektingenieurin Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt Geschäftsführender Gesellschafter _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

19 Seite Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBI. I S. 1298, 1301); [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269); [3] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [4] DIN Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [5] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016; [6] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016; [7] E DIN /A1, Schallschutz im Hochbau, Teil 1 : Mindestanforderungen; Änderung A1, Januar 2017; [8] E DIN /A2, Schallschutz im Hochbau, Teil 2 : Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen; Änderung A1, Januar 2017; Emissions-/Immissionsberechnung [9] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [10] Anlage 2 (zu 4) der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Stand 18. Dezember 2014; [11] Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Büro Bosserhoff, Gustavsburg; [12] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, München, CadnaA für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version 2017 (32-Bit), November 2016; LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

20 Seite 18 Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [13] Eingangsdaten für schalltechnische Berechnungen, AKN Eisenbahn AG, Abteilung Betrieb Infrastruktur-, Kaltenkirchen, Stand 12. Januar 2015; [14] Planzeichnungen von IPP Ingenieurgesellschaft Possehl & Parner GmbH & Co. KG, Kiel, Stand 26. Januar 2015; [15] Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Lärmschutzbereich Verkehrsflughafen Hamburg gem. 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, 31. Oktober 2011; [16] Flughafen Hamburg GmbH, Jahres-Leq-Bericht 2014; [17] Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 104 A der Stadt Quickborn, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide; [18] Informationen gemäß Ortstermin mit Fotodokumentation, LAIRM CONSULT GmbH, 06. Februar 2015; _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

21 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt I 7. Anlagenverzeichnis A 1 Lageplan, Maßstab 1: II A 2 Verkehrslärm... III A 2.1 Straßenverkehrslärm... III A Ermittlungen zum B-Plan-induzierten Zusatzverkehr... III A Verkehrsbelastungen... IV A Basis-Emissionspegel... IV A Emissionspegel... V A Zunahmen der Emissionspegel... V A 2.2 Schienenverkehrslärm... V A Verkehrsbelastungen... V A Zugzusammenstellung... VI A Emissionspegel... VII A 2.3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm, Maßstab 1: VIII A Beurteilungspegel tags, ebenerdige Außenwohnbereiche, Aufpunkthöhe 2,0 m... VIII A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m... IX A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m... X LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

22 II Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt A 1 Lageplan, Maßstab 1:2.500 Plangeltungsbereich Bebauungsplan Nr. 104 A WA 8 WA 4 WA 5 WA 6 WA 7 WA 9 WA 10 WA 11 WA 12 Erschließungsstraße WA 3 AKN Strecke HH-Eidelstedt - Kaltenkirchen Baugrenzen WA 1 Bahnstraße WA 2 IO 01 IO 03 IO 04 IO 02 Straße Kreuzung Schiene Haus Immissionspunkt IO 05 IO _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

23 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt III A 2 A 2.1 A Verkehrslärm Straßenverkehrslärm Ermittlungen zum B-Plan-induzierten Zusatzverkehr Abschätzen Bewohnerzahl Sp Ze geplante Nutzung Anzahl der geplanten Wohneinheiten Haushaltsgröße Anzahl der Bewohner Min Max Min Max Min Max 1 Wohnnutzung , Verkehrsaufkommen Sp Ze geplante Nutzung Anzahl der Einwohner Wege pro EW Anteil der Einwohnerwe ge außerhalb des Gebietes MIV Anteil Pkw-Fahrter pro Tag pro EW Verkehrerzeugung pro Tag in % Min Max Min Max Min Max Min Max 1 Wohnnutzung , ,0 70,0 1, Besucherverkehr Sp Anteil des Pkw-Fahrter Ze geplante Nutzung Anzahl der Einwohner Wege pro Besucher Besucherverk ehrs MIV Anteil pro Tag pro Verkehrerzeugung pro Tag EW in % in % Min Max Min Max Min Max Min Max 1 Wohnnutzung , ,0 70,0 1, Gebeitsbezogener Wirtschaftsverkehr Sp 1 Ze geplante Nutzung Wirtschaftsverkehr Wirtschaftsverkehr im Anzahl der Bewohner pro Einwohner Plangebiet in % Min Max Min Max 1 Wohnnutzung , Gesamtverkehrsaufkommen Sp 1 Ze Min Max 1 Einwohnerverkehr Besucherverkehr Wirtschaftsverkehr Summe Verkehrsaufkommen pro Tag in % LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

24 IV Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt A Verkehrsbelastungen Sp Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Ze Straßenabschnitt 2025/ /30 DTV p t p n DTV p t p n Differenz Kfz/24h % % Kfz/24h % % Kfz/24h A7 1 str01 zwischen AS 19 und AS ,0 17, ,0 17,0 0 Bahnstraße 2 str02 westlich Friedrichsgaber Str ,4 10, ,4 10, str03 östlich Friedrichsgaber Str ,6 8, ,6 8,7 228 Friedrichsgaber Straße 4 str04 südöstlich Bahnstraße ,6 8, ,6 8,7 228 Erschließung 5 str05 südöstlich Bahnstraße 309 0,0 0, ,0 0,0 456 A Basis-Emissionspegel Die folgende Zusammenstellung zeigt die in dieser Untersuchung verwendeten Basis-Emissionspegel L m,e gemäß RLS-90. Die Angaben sind auf 1 Pkw- oder Lkw-Fahrt je Stunde bezogen. Sp Steigung/ Straßenoberflächkeitepegel Geschwindig- Emissions- Gefälle Straßentyp L Ze g D Stg StrO D StrO v PKW v m,e,1 LKW Pkw Lkw Kürzel Beschreibung % db(a) db(a) km/h db(a) nicht geriffelte Gussasphalte, 1 asph050 Asphaltbetone und < 5 0,0 asphalt 0, ,7 44,3 Splitmastixasphalt Betone nach ZTV 2 bejt130 Beton 78 mit Längstexturierung < 5 0,0 betonjt -2, ,4 44,9 mit Jutetuch _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

25 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt V A Emissionspegel Sp Ze Straßenabschnitt Basis-L m,e maßgebliche Verkehrs- Emissionspegel L m,e maßgebl. Lkw- Emissionspegel L m,e maßgebliche Verkehrs- stärken Anteile stärken Anteile M t M n p t p n tags nachts M t M n p t p n tags nachts Kfz/h % db(a) Kfz/h % db(a) A7 1 str01 asbs ,0 17,0 77,1 71, ,0 17,0 77,1 71,7 Bahnstraße 2 str02 asph ,4 10,0 65,5 57, ,4 10,0 65,5 57,8 3 str03 asph ,6 8,7 62,2 53, ,6 8,7 62,3 54,1 Friedrichsgaber Straße 4 str04 asph ,6 8,7 65,9 56, ,6 8,7 66,0 56,4 Erschließung 5 str05 asph ,0 0,0 41,2 33, ,0 0,0 45,1 37,8 A Zunahmen der Emissionspegel Sp Emissionspegel L m,e [db(a)] maßgebl. Lkw- Prognose- Prognose- Ze Straßenabschnitt Nullfall Planfall Zunahme tags nachts tags nachts tags nachts db(a) A7 1 str01 zwischen AS 19 und AS 21 77,1 71,7 77,1 71,7 0,0 0,0 Bahnstraße 2 str02 westlich Friedrichsgaber Str. 65,5 57,7 65,5 57,8 0,1 0,1 3 str03 östlich Friedrichsgaber Str. 62,2 53,9 62,3 54,1 0,1 0,1 Friedrichsgaber Straße 4 str04 südöstlich Bahnstraße 65,9 56,3 66,0 56,4 0,1 0,1 Erschließung 5 str05 südöstlich Bahnstraße 41,2 33,8 45,1 37,8 3,9 3,9 A 2.2 Schienenverkehrslärm A Verkehrsbelastungen AKN-Strecke A1 Hamburg-Eidelstedt Kaltenkirchen Anzahl v-max Zugart Fahrzeugkategorien gemäß Schall 03 im Zugverband Tag Nacht km/h Fahrzeugkategorie Anzahl 107 VT 2E VT 2E Summe beider Richtungen Legende Zugarten: VT 2E = dieselelektrischer Doppeltriebwagen LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

26 VI Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt A Zugzusammenstellung Zug Nummer Fahrzeugkategorie 1 Anzahl VT 2E tags nachts Anzahl tags 107 Anzahl nachts 18 v [km/h] 80 1 HGV_TK HGV_MS HGV_TZ_ HGV_TZ_ HGV_TZ_ HGV_NZ HGV_NZ_ Anteil RSB 0% 5 SBAHN_WS SBAHN_RS DTZ Anteil KB 100% 7 ELOK_KB ELOK_SB DLOK Anteil KB 0% 9 RZW_KB RZW_SB GW 0 Anteil GGK 20% Anteil KSK 80% Anteil WS 0% Anteil RS 0% Anteil KW 20% 10 GW_GGK GW_KSK GW_WS GW_RS KW_GGK KW_KSK KW_WS Summe Abkürzungen: HGV = Hochgeschwindigkeitsverkehr, TK = Triebkopf, MS = Mittel-/Steuerwagen, TZ = Triebzug, NZ = Neigezug, 470 = ETR 470 (Beachtung Zuschläge für Teilquellen), WS = Wellenscheibenbremsen, RS = Radscheibenbremsen, DTZ = Doppelstock-Triebzug, KB = Klotzbremse, SB = Scheibenbremse, GGK = Grauguß-Klotzbremse, KSK = Verbundstoff- Klotzbremse, GW = Güterwagen, KW = Kesselwagen _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

27 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt VII A Emissionspegel Sp Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall Ze Pegelkorrekturen Streckenabschnitt Emissionspegel Anzahl Lw' Zeilen-Nr. Gleis Kürzel tags nachts Bahnübergang tags nachts db(a) AKN-Strecke A1 Hamburg-Eidelstedt Kaltenkirchen 1 sch ,9 72,1 2 Gleis 1 sch ,6 85,2 77,4 3 sch ,9 72,1 Anmerkungen und Erläuterungen: Spalten 1-2:...Streckenabschnitt; Spalten 3-4:...Anzahl der Züge; Spalten 5:...Pegelkorrekturen, Zeilen-Nr.; Spalten 6-7: A-bewerteter Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung; LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

28 VIII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt A 2.3 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm, Maßstab 1:2.500 A Beurteilungspegel tags, ebenerdige Außenwohnbereiche, Aufpunkthöhe 2,0 m WA 1 WA 4 WA 3 WA 8 WA 2 WA 5 WA 6 WA 7 WA 10 WA 9 WA 11 WA 12 > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

29 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt IX A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,1 m WA 1 WA 4 WA 3 WA 8 WA 2 WA 5 WA 6 WA 7 WA 10 WA 9 WA 11 WA 12 > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db LAIRM CONSULT GmbH 16. Juni _berichtsentwurf.docx

30 X Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B der Stadt A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,1 m WA 1 WA 4 WA 3 WA 8 WA 2 WA 5 WA 6 WA 7 WA 10 WA 9 WA 11 WA 12 > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db _berichtsentwurf.docx 16. Juni 2017 LAIRM CONSULT GmbH

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