Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Quickborn

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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Quickborn Projektnummer: Dezember 2015 Im Auftrag von: Stadt Quickborn Fachbereich Stadtentwicklung Rathausplatz Quickborn Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

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3 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Gewerbelärm Grundlagen zur Beurteilung von Fluglärmimmissionen Gewerbelärm Allgemein Betriebsbeschreibung Emissionen Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Quellenmodellierung Immissionsorte Beurteilungspegel Spitzenpegel Qualität der Prognose Verkehrslärm Verkehrsmengen Emissionen Straßenverkehrslärm Fluglärm Immissionen Allgemeines Schutz des Plangeltungsbereiches vor Straßenverkehrslärm Schutz der Erd- und Obergeschosse Schutz der Außenwohnbereiche LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

4 Seite 2 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes 6. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

5 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 3 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 will die Stadt Quickborn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Feuerwehrstellplatz östlich der Wache der freiwilligen Feierwehr schaffen. Die Ausweisung ist als bestandsabdeckendes Mischgebietes geplant. Der Feuerwehrstellplatz weist 39 Stellplätze auf. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung ist für das Plangebiet die zu erwartende Lärmbelastung zu ermitteln und ggf. zu klären, ob Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Teilgebiete erforderlich sind. Folgende Lärmkonflikte sind dabei zu beachten: Lärmbelastung durch Straßen- und Flugverkehr für das Gebiet, Schutz der Nachbarschaft vor Immissionen aus Anlagenlärm vom Plangebiet, Lärmbelastung durch den B-Plan induzierten Zusatzverkehr im Bereich der vorhandenen benachbarten schützenswerten Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [6], einschließlich der im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 [7] genannten schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms werden ergänzend die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [4]) herangezogen. Für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen wird in der DIN 18005, Teil 1 [6] auf die TA Lärm [5] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt. 2. Örtliche Situation Der Plangeltungsbereich grenzt im Norden an die Marktstraße, südlich und östlich des Plangebietes sind gewerbliche Betriebe angesiedelt. Westlich des Bebauungsplanes Nr. 39 befindet sich die Wache der freiwilligen Feuerwehr. Die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung befindet sich in folgenden Bereichen: Wohnbebauung an der Marktstraße und der Straße Klingenberg (Immissionsorte IO.01 und IO.02): Für diesen Bereich existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Entsprechend der tatsächlichen Nutzung wird von einen Schutzanspruch ausgegangen, der einem allgemeinen Wohngebiet (WA) vergleichbar ist. Wohnbebauung innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 39 (Immissionsorte IO.03 und IO.04): Für diesen Bereich ist in dem Bebauungsplan Nr. 39 [23] eine Einstufung als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Bürobebauung an der Pinneberger Straße (Immissionsort IO.05): Für diesen Bereich existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Entsprechend der tatsächlichen LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

6 Seite 4 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nutzung wird von einen Schutzanspruch ausgegangen, der einem Mischgebiet (MI) vergleichbar ist. Wohnbebauung an der Gärtnertwiete südwestlich des Bebauungsplanes Nr. 39 (Immissionsort IO.06). Für diesen Bereich existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. In Abstimmung mit der Stadt Quickborn, Fachbereich Stadtentwicklung [22] wird aufgrund der tatsächlichen Nutzung von einen Schutzanspruch ausgegangen, der einem Mischgebiet (MI) vergleichbar ist. Sp Ze Immissions orte Adresse Einstufung Anzahl der Geschosse 1 IO.01 Marktstraße 12 WA 3 2 IO.02 Klingenberg 35 WA 3 3 IO.03 Marktstraße 7 MI 3 (1.OG) 4 IO.04 Marktstraße 5 MI 2 5 IO.05 Pinneberger Straße 2 MI 4 (1.OG - 3.OG) 6 IO.06 Gärtnertwiete 2 MI 4 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [6] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [7] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Orientierungswerte nach [7] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

7 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 5 Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BIm- SchV [4] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Rahmen eines Austausches mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein bezüglich der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen, wird die Ausdehnung des Lärmschutzbereichs, innerhalb derer bauliche Anlagen aufgrund der Überschreitung des Tages-Orientierungswertes geschlossen auszuführen sind, etwas weiter gefasst. Danach sollte angestrebt werden Überschreitung des jeweiligen Orientierungswertes bei Außenwohnbereichen auf maximal 3 db(a) zu begrenzen. Im Einzelfall kann jedoch geprüft und abgewogen werden, ob diese Forderung angemessen ist, insbesondere wenn für die betroffenen Wohnungen noch andere Außenwohnbereiche auf lärmabgewandten Seiten vorhanden bzw. möglich sind. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 die in Tabelle 1 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts. Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 [7] Nutzungsart tags Orientierungswert nach [7] nachts Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis bis 65 a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

8 Seite 6 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [4] Immissionsgrenzwerte Nr. Gebietsnutzung tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Gewerbliche Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.5 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen (vgl. Abschnitt 0) Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle; Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften im Sinne von 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines entsprechenden Nachweisverfahrens, Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude, ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [8]. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

9 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite Gewerbelärm Nach 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BIm- SchG) ist nach TA Lärm... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1 am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die Immissionsrichtwerte sind in der Tabelle 3 aufgeführt. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 TA Lärm [5] Bauliche Nutzung Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Beurteilungspegel Üblicher Betrieb Seltene Ereignisse (a) Kurzzeitige Geräuschspitzen Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten (a) im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden... Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes einzuhalten sind. Es gelten die in Tabelle 4 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und 1 Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung definiert. Die Vorbelastung ist nach Nummer 2.4 TA Lärm die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Letzterer stellt die Zusatzbelastung dar. LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

10 Seite 8 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet ( Relevanzkriterium ). Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Tabelle 4: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [5] Beurteilungszeitraum werktags sonn- und feiertags Tag Nacht (a) Tag Nacht (a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 22 Uhr (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste (a) 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TA Lärm... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, sofern sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [4] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sich an der 16. BImSchV, in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugrunde gelegt wird. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend von der TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 Stunden (22 6 Uhr) _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

11 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 9 Tabelle 5: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [4] Immissionsgrenzwerte Nr. Gebietsnutzung tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Grundlagen zur Beurteilung von Fluglärmimmissionen Für die Beurteilung des Fluglärms ist der äquivalente Dauerschallpegel Leq(3) als grundlegendes Fluglärmbewertungsmaß des novellierten Fluglärmgesetzes [16]. Er ist ein direktes Maß für die am Immissionsort eingestrahlte Schallenergie und wird daher auch als energieäquivalenter Dauerschallpegel bezeichnet. 4. Gewerbelärm 4.1. Allgemein Um zu überprüfen, ob die vorhandene Pkw-Stellplatzanlage der Feuerwehr aus schallschutztechnischer Sicht verträglich ist, wird im Folgenden untersucht, ob die Emissionen aus dem Pkw-Stellplatz an den maßgebenden Immissionsorten der vorhandenen Nachbarbebauung die jeweiligen Immissionsrichtwerte einhalten Betriebsbeschreibung Das den lärmtechnischen Berechnungen zugrunde liegende Betriebsszenario beschreibt einen maßgeblichen mittleren Spitzentag (an mehr als 10 Tagen im Jahr erreicht) und stellt den nach der TA Lärm für die Beurteilung heranzuziehenden üblichen Betrieb dar. Hierbei werden die Belastungen für werktags berücksichtigt, da alle zwei Wochen mittwochs im Abendzeitraum Dienstbetrieb stattfindet. Die maßgeblichen Emissionen sind durch Geräusche der Stellplatzanlagen und Pkw-Fahrten gegeben. Voruntersuchungen haben ergeben, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastung an den Immissionsorten IO.03 und IO.04 Überschreitungen des Immissionsrichtwertes für Mischgebiete von 45 db(a) nachts zu erwarten sind. Daher erfolgte eine Prüfung mit zwei Varianten: LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

12 Seite 10 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Variante 1: 117 Pkw-Bewegungen tags, davon 39 Pkw-Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten und 39 Pkw-Bewegungen in der lautesten Nachtstunde. Zudem wurde eine Lärmschutzwand parallel zur Pkw-Stellplatzanlage im nördlichen Bereich mit einer Höhe von 4,0 m der Pkw-Stellplatzanlage und eine weitere Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,5 m nordöstlich der Pkw-Stellplatzanlage (siehe Anlage A 1.2) berücksichtigt; Variante 2 (eingeschränkter Nachtbetrieb): 138 Pkw-Bewegungen tags, davon 39 Pkw-Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten und 18 Pkw-Bewegungen in der lautesten Nachtstunde Emissionen Die maßgeblichen Emissionsquellen auf den Betriebsgrundstücken sind gegeben durch: Pkw- -Fahrten zum Stellplatz; Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.); Die Ermittlung der Emissionen der Pkw-Fahrten orientiert sich gemäß Parkplatzlärmstudie an den Werten der RLS-90 [9]. Dabei wird eine Geschwindigkeit von 30 km/h und eine Oberfläche aus Pflaster zugrunde gelegt. Für die Pkw- Stellplätze wurde das getrennte Verfahren nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie genutzt. Der Parkplatzsuchverkehr und der Durchfahranteil werden gesondert erfasst. Für die Oberflächenausführung der Stellplatzanlage wird von Pflaster mit einer Fugenbreite größer 3 mm ausgegangen. Die Belastungen sind in der Anlage A 5 zusammengestellt. Die Schallleistungspegel und die sich ergebenden Schallleistungs-Beurteilungspegel sind in der Anlage A 5.1.5, die verwendeten Basis-Oktavspektren sind in Anlage A aufgeführt. Die Lage der Quelle kann dem Plan in Anlage A 1.2 entnommen werden Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [14] auf Grundlage des in der TA Lärm [5] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquelle und der Immissionsorte sind aus der Anlage A 1.2 ersichtlich. Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt: die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten (Höhen nach Ortsbesichtigung [24] geschätzt); Quellenhöhen gemäß Abschnitt 4.4.2; 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

13 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 11 Immissionsorthöhen gemäß Abschnitt Der Verlauf des maßgebenden Umfelds des Plangeltungsbereichs wurde in dem dreidimensionalen Geländemodell berücksichtigt. Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurde gemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt der DIN ISO [12] ermittelt. Die Formeln zur Berechnung der Schallausbreitung gelten für eine die Schallausbreitung begünstigende Wettersituation ( Mitwindausbreitungssituation ). Zur Berechnung des Beurteilungspegels ist gemäß TA Lärm eine meteorologische Korrektur nach DIN ISO [12] zu berücksichtigen. Diese Korrektur beinhaltet die Häufigkeit des Auftretens von Mitwindsituationen, so dass der Beurteilungspegel einen Langzeitmittelungspegel darstellt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde zur sicheren Seite auf die Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur verzichtet. Aufgrund der geringen Abstände fällt die meteorologische Korrektur ohnehin gering aus Quellenmodellierung Die Modellierung der Quellen erfolgte durch Linien- und Flächenquellen. Die Lage der Quellen kann der Anlage A 1.2 entnommen werden. Als Quellhöhen wurden folgende Ansätze verwendet: Pkw-Fahrten: 0,5 m über Gelände; Stellplatzlärm: 0,5 m über Gelände Immissionsorte Die Berechnungen erfolgten für die in den Lageplänen der Anlage A 1.2 verzeichneten Immissionsorte. Die Immissionsorthöhen wurden für die Erdgeschosse gemäß Ortsbesichtigung [24] für die Mitte der Fenster (über Gelände) abgeschätzt. Für die weiteren Geschosse wurde jeweils eine Geschosshöhe von 2,8 m zugrunde gelegt Beurteilungspegel Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Gewerbelärm im Prognose-Planfall wurden die Beurteilungspegel an einigen maßgebenden Immissionsorten der angrenzenden Bebauung tags und nachts (lauteste Stunde nachts) getrennt ermittelt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 6 zusammengestellt. Teilpegelanalysen für den Tages- und Nachtabschnitt finden sich in der Anlage A 6. Beurteilungsrelevante Vorbelastung im Nachtzeitraum sind durch das BHKW auf dem Gelände der Stadtwerke Quickborn gegeben. Für den Nachtzeitraum wurden für die Immissionsorte IO.03, IO.04 und IO.06 die Beurteilungspegel aus den Messberichten des BHKW- Moduls der Stadtwerke Quickborn der Firma LAIRM Consult GmbH zu Grunde gelegt [20] und [21]. Dabei wurde zur sicheren Seite der Beurteilungspegel vom Messpunkt MP 1 (42,1 db(a)) für den Immissionsort IO.06 und der Beurteilungspegel vom Messpunkt MP 4 LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

14 Seite 12 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes (41,6 db(a)) für die Immissionsorte IO.03 und IO.04 berücksichtigt. (Hinweis: In der schalltechnischen Untersuchung [20] wurde für den Messpunkt MP 4 durch einen subjektiv wahrnehmbaren hochfrequenten Geräuschanteils für Tonhaltigkeit ein Zuschlag von 3 db(a) vergeben und zum LAeq hinzuaddiert. Durch die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen ist der hochfrequente Geräuschanteil zurückgegangen und ein Zuschlag für Tonhaltigkeit wurde nicht mehr vergeben [21], so dass der Beurteilungspegel L r dem Mittellungspegel (äquivalente Dauerschallpegel) L Aeq entspricht.) Für Variante 1 sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Tagesabschnitt (6:00 bis 22:00 Uhr): Für die Wohn- und Bürobebauung (Immissionsorte IO.01 bis IO.06) ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 37,0 db(a) tags, so dass die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 db(a) tags und für Mischgebiete (MI) von 60 db(a) eingehalten werden. Das Relevanzkriterium wird ebenfalls eingehalten. Nachtabschnitt (22:00 bis 6:00 Uhr): Im Nachtabschnitt ergeben sich an den maßgebenden Immissionsorten IO.01 und IO.02 Beurteilungspegel von bis zu 40,0 db(a). Die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete (WA) von 40 db(a) nachts werden eingehalten. Unter der Berücksichtigung der Vorbelastung vom BHKW-Modul ergeben sich an den Immissionsorten IO.03 bis IO.06 Beurteilungspegeln von bis zu 46,2 db(a). Überschreitungen von 1,0 db(a) unter Berücksichtigung der Vorbelastungen liegen im gemäß TA Lärm zulässigen Rahmen von 1 db(a). Verbleibende rechnerische Überschreitungen von bis zu 0,2 db(a) liegen im Rahmen der Rundungs- und Rechengenauigkeit und sind daher nicht beurteilungsrelevant. Somit erfüllt die Zusatzbelastung der Pkw-Stellplatzanlage trotz Überschreitung des Beurteilungspegelanteils an diesen Immissionsorten die Vorgaben der TA Lärm. Für Variante 2 sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Tagesabschnitt (6:00 bis 22:00 Uhr): Für die Wohn- und Bürobebauung (Immissionsorte IO.01 bis IO.06) ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 40,5 db(a) tags. Die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 db(a) tags und für Mischgebiete (MI) von 60 db(a) sowie das Relevanzkriterium werden an allen Immissionsorten eingehalten. Nachtabschnitt (22:00 bis 6:00 Uhr): Im Nachtabschnitt wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete (WA) von 40 db(a) nachts mit Beurteilungspegeln von bis zu 36,7 db(a) nachts an den Immissionsorten IO.01 und IO.02 eingehalten. Durch die Zusatzbelastung ergeben sich an den Immissionsorten IO.03 bis IO.06 Beurteilungspegel von 43,7 db(a). Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen errechnen sich Gesamtbeurteilungspegel von bis zu 45,8 db(a). Diese Überschreitungen von 0,8 db(a) liegen im gemäß TA Lärm unter Berücksichtigung der Vorbelastungen zulässigen Rahmen von 1 db(a) _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

15 IO.01 EG IO.01 1.OG IO.01 2.OG IO.02 EG IO.02 1.OG IO.02 2.OG IO.03 1.OG IO.04 EG IO.04 1.OG IO.05 1.OG IO.05 2.OG IO.05 3.OG IO.06 EG IO.06 1.OG IO.06 2.OG IO.06 3.OG Beurteilungspegel tags [db(a)] Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 13 Tabelle 6: Beurteilungspegel aus Gewerbelärm Sp Immissionsort Beurteilungspegel aus Gewerbelärm Beurteilungspegel aus Gewerbelärm Beurteilungspegel (Zusatzbelastung) (Gesamtbelastung) aus Gewerbelärm Uneingeschränkte Eingeschränkte Uneingeschränkte Eingeschränkte Immissions- Ze (Vorbelastung) Nutzung Nutzung nachts Nutzung Nutzung nachts richtwert Ge- Nr. Gebiet (Variante 1) (Variante 2) (Variante 1) (Variante 2) schoss tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO.01 WA EG 31,6 35,9 31,8 32,7 31,6 35,9 31,8 32,7 2 IO.01 WA OG 32,5 36,7 32,6 33,5 32,5 36,7 32,6 33,5 3 IO.01 WA OG 33,3 37,6 33,4 34,3 33,3 37,6 33,4 34,3 4 IO.02 WA EG 34,3 38,6 34,4 35,3 34,3 38,6 34,4 35,3 5 IO.02 WA OG 35,7 40,0 35,8 36,7 35,7 40,0 35,8 36,7 6 IO.02 WA OG 35,3 39,6 35,3 36,2 35,3 39,6 35,3 36,2 7 IO.03 MI OG 41,6 37,0 44,2 38,9 42,1 37,0 46,1 38,9 44,9 8 IO.04 MI EG 41,6 33,6 40,8 39,6 42,8 33,6 44,2 39,6 45,3 9 IO.04 MI OG 41,6 37,0 44,3 40,5 43,7 37,0 46,2 40,5 45,8 10 IO.05 MI OG 34,6 41,8 35,0 38,2 34,6 41,8 35,0 38,2 11 IO.05 MI OG 35,6 42,8 36,1 39,3 35,6 42,8 36,1 39,3 12 IO.05 MI OG 36,3 43,5 36,7 39,9 36,3 43,5 36,7 39,9 13 IO.06 MI EG 42,1 27,3 34,5 27,8 30,9 27,3 42,8 27,8 42,4 14 IO.06 MI OG 42,1 31,5 38,8 31,9 35,1 31,5 43,8 31,9 42,9 15 IO.06 MI OG 42,1 32,7 39,9 33,1 36,3 32,7 44,1 33,1 43,1 16 IO.06 MI OG 42,1 33,5 40,8 34,0 37,2 33,5 44,5 34,0 43,3 Abbildung 1: Beurteilungspegel tags aus Gewerbelärm (Gesamtbelastung) 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Variante 1 Variante 2 Immissionsrichtwert maßgebende Immissionsorte LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

16 IO.01 EG IO.01 1.OG IO.01 2.OG IO.02 EG IO.02 1.OG IO.02 2.OG IO.03 1.OG IO.04 EG IO.04 1.OG IO.05 1.OG IO.05 2.OG IO.05 3.OG IO.06 EG IO.06 1.OG IO.06 2.OG IO.06 3.OG Beurteilungspegel nachts [db(a)] Seite 14 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Abbildung 2: Beurteilungspegel nachts aus Gewerbelärm (Gesamtbelastung) 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Variante 1 Variante 2 Immmissionsrichtwert maßgebende Immissionsorte 4.5. Spitzenpegel Um die Einhaltung der Spitzenpegelkriterien gemäß TA Lärm [5] zu prüfen, wurden die erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt. Bezüglich der Spitzenpegel sind beschleunigte Pkw-Abfahrt und Türen- bzw. Kofferraumschließen auf dem Stellplatz von Interesse. Die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung des zulässigen Spitzenpegels tags und nachts sind in der Tabelle 7 zusammengestellt. Im vorliegenden Fall werden die Mindestabstände tags zu allen benachbarten Nutzungen eingehalten, so dass dem Spitzenpegelkriterium der TA Lärm entsprochen wird. Für den Nachtabschnitt ist festzustellen, dass im Bereich der angrenzenden Bebauung nördlich der Stellplatzanlage vereinzelte Überschreitungen der zulässigen Spitzenpegel gemäß TA Lärm nachts nicht auszuschließen sind. Bei der Variante 1 ist unter Berücksichtigung der Lärmschutzwände jedoch nicht mit einer Überschreitung der zulässigen Spitzpegel zu rechnen. Werden die Mitglieder angehalten, sich möglichst leise zu verhalten, ist eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums für die Variante 2 nicht zu erwarten _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

17 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 15 Tabelle 7: Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel tags Vorgang Schallleistungspegel [db(a)] Mindestabstand [m] WA 1) MI 1) tags nachts tags nachts Türen-/ Kofferraumschließen 99,5 2) < 1 36 < 1 21 Beschleunigte Pkw-Abfahrt 92,5 2) < 1 17 < 1 9 1) Zulässiger Spitzenpegel (WA): 85 db(a) tags, 60 db(a) nachts; (MI): 90 db(a) tags, 65 db(a) nachts 2) Gemäß Parkplatzlärmstudie [10]; 3) keine Vorgänge nachts 4.6. Qualität der Prognose Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verwendeten Ansätze liegen auf der sicheren Seite. Hinsichtlich der Betriebszeiten wurde ein konservativer Ansatz verwendet, so dass eine Überschreitung der im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel mit einiger Sicherheit nicht zu erwarten ist. Angaben über die Standardabweichungen für die Quellgrößen finden sich in den Tabellen der Anlage A Die Angabe einer Standardabweichung für die angesetzten Quellgrößen kann an dieser Stelle jedoch lediglich der Orientierung dienen und beschreibt die zu erwartende Streuung der Pegelwerte. An den maßgebenden Immissionsorten beträgt die zu erwartende Standardabweichung etwa 1,3 bis 2,3 db(a). (Anmerkung: Die angeführten Standardabweichungen dienen nur als Anhaltswerte zur Einschätzung der Qualität der Prognose. Belastbare Aussagen über die statistische Pegelverteilung sind nur dann möglich, wenn bei der Prognose für die Belastungen und die Schallleistungen von Mittelwerten ausgegangen wird. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden jedoch die Ansätze zur sicheren Seite hin getroffen und liegen gegenüber den Mittelwerten deutlich höher.) 5. Verkehrslärm 5.1. Verkehrsmengen Als maßgebende Quellen wurden hinsichtlich des Straßenverkehrslärms die Bundesstraße B4 (Kieler Straße) und die Landesstraße L76 (Ellerauer Straße und Marktstraße) berücksichtigt. Hinsichtlich des Flugverkehrs wurde die Jahresdauerbelastung von der Messstelle M3 aus dem Jahr 2014 aus der Auswertung der Messstellen des Fluglärm-Systems (FLS) der Flughafen Hamburg GmbH berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbelastungen (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen Tagen des Jahres) für die Bundesstraße B4 und für die Landesstraße L76 (Ellerauer Straße LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

18 Seite 16 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und Marktstraße) wurden aus der Lärmaktionsplanung der Stadt Quickborn entnommen (Analyse DTV 2011 (2.LK)) [19]. Bei der Berechnung des Verkehrslärms nach RLS-90 wird der Lkw-Anteil p (Kfz mit mehr als 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht) benötigt. Da die Lkw- Anteile lediglich als Schwerverkehrsanteil (Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) vorliegen, wurden diese entsprechend den Zulassungsstellen des Kraftfahrtbundesamtes mittels dem Umrechnungsfaktor 1,64 [13] auf den Lkw-Anteil p (Kfz mit mehr als 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht) hochgerechnet. Alle Belastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30, wobei eine allgemeine Verkehrssteigerung von etwa 0,5 Prozentpunkt pro Jahr eingerechnet (Hochrechnungsfaktor: 1,105). Durch die 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 ergeben sich keine Änderungen des B-Plan induzierten Zusatzverkehr, da der Stellplatz und die Wohngebäude im Bestand vorhanden sind. Es ist mit keinen beurteilungsrelevanten Zunahmen auf den öffentlichen Straßen zu erwarten. Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in Anlage A Emissionen Straßenverkehrslärm Die Emissionspegel für den Verkehrslärm wurden für den Straßenverkehr entsprechend der Rechenregeln der RLS-90 [9] ermittelt. Die Zusammenstellungen der Verkehrsemissionen für den Straßenverkehr finden sich in der Anlage A Fluglärm Für das Stadtgebiet Quickborn liegen Angaben zur Fluglärmbelastung (Leq(3)) aus der Auswertung der Messstellen des Fluglärm-Systems (FLS) der Flughafen Hamburg GmbH vor. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr Änderung der Stadt Quickborn liegt nordwestlich der Messstelle M3 Quickborn, Goethe Schule. Einen Plan mit Darstellung der Lage der Messstelle, der Zahl der durch die Messstelle exemplarisch im Jahr 2014 am Tage und in der Nacht erfassten Fluglärmereignisse und eine Darstellung des Leq(3) der Jahre 2002 bis 2009 an der Messstelle 3 kann der Anlage A 7 entnommen werden. In Bezug auf die künftig für das Stadtgebiet Quickborn durch den Flugverkehr zum bzw. vom Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel zu erwartende Geräuschbelastung wird auf die Umwelterklärung des Hamburg Airport [18] verwiesen. Auszug aus der Umwelterklärung , Hamburg-Airport [18]: Um zu verhindern, dass der flugzeugbedingte Lärm wieder ansteigt, wurde bereits im Jahr 1998 ein sogenanntes Lärmkontingent eingerichtet. Dieses Kontingent stellt die zugelassene Obergrenze für den Fluglärm dar, die nicht überschritten werden darf. Als Ober _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

19 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 17 grenze dient dabei die im Jahr 1997 erzeugte Lärmmenge. Um die Einhaltung dieses Kontingentes nachzuweisen, ermittelt die FHG die jeweils im vorangegangen Jahr aufgetretene Lärmmenge und stimmt diese mit den Behörden ab. Die Einhaltung des vereinbarten Lärmkontingents [18] wird durch den Vergleich der Leq(3) zwischen den Jahren 2002 und 2011 an der Fluglärmmessstelle M3 deutlich. Demnach wurden seit dem Jahr 2002 an der Messstelle M3 (Messstelle mit der größten Geräuschbelastung durch Flugverkehr in Quickborn) nur geringe Unterschiede der Jahresdauerlärmwerte (Leq3) festgestellt. Somit ist davon auszugehen, dass auch die künftige Geräuschbelastung durch Fluglärm in der Stadt Quickborn in der Größenordnung der bisher an den Fluglärmmessstelle M3 ermittelten Jahresdauerbelastung (Leq3) liegen wird. Für die Messstelle M3 Quickborn Goethe-Schule ergibt sich im Jahresmittel 2014 ein Leq(3) Fluglärm von 55,8 db(a) tags und 49,0 db(a) nachts. Diese Angaben werden im Weiteren für die Beurteilung der künftigen Fluglärmbelastung herangezogen Immissionen Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [14] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [9] für den Straßenverkehrslärm. Für die Beurteilung wurden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkungen von vorhandenen Gebäuden außerhalb des Plangeltungsbereiches sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. Die Berechnung der Geräuschbelastung innerhalb des Plangeltungsbereiches erfolgt in Form von Rasterlärmkarten. Der Geländeverlauf des Plangeltungsbereiches und der nahliegenden Umgebung wurde in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sind aus der Anlage A 1.1 ersichtlich Schutz des Plangeltungsbereiches vor Straßenverkehrslärm Schutz der Erd- und Obergeschosse Die Ausweisung der Bauflächen im Plangeltungsbereich ist als Mischgebiet (MI) vorgesehen. Im Plangeltungsbereich sind zwei Vollgeschosse und ein Dach-/ Staffelgeschoss zulässig. Die Ergebnisse werden in Form von Rasterlärmkarten zu Grunde gelegt und in Anlage A 3.2 bis A 3.7 dargestellt. Als maßgebendes Geschoss wurde das Dachgeschoss ermittelt. Im Plangeltungsbereich werden im maßgebenden Geschoss im Tageszeitraum Beurteilungspegel von bis zu 70 db(a) erreicht und im Nachtzeitraum Beurteilungspegel von bis zu 62 db(a). LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

20 Seite 18 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Die Orientierungswerte von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts werden im gesamten Plangeltungsbereich überschritten. Der Immissionsgrenzwert von 64 db(a) tags wird ab einem Abstand von 38 m zur Straßenmitte der Landesstraße L76 (Marktstraße) eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von 54 db(a) nachts wird im gesamten Plangeltungsbereich überschritten. Der Anhaltswert der Gesundheitsgefahr von 70 db(a) tags wird im gesamten Plangeltungsbereich nicht erreicht. Der Anhaltswert der Gesundheitsgefahr von 60 db(a) nachts wird ab einem Abstand von 20 m zur Straßenmitte der Landesstraße L76 (Marktstraße) eingehalten. Die Umsetzung von aktivem Lärmschutz entlang der nördlichen Grenze des Plangeltungsbereichs wird als nicht wirkungsvoll angesehen, da aktiver Lärmschutz zum Schutz des Obergeschosses und des Dach- bzw. Staffelgeschosses eine erhebliche Höhe aufweisen müsste und dementsprechend nicht wirtschaftlich wäre. Zusätzlich wäre die aktive Lärmschutzmaßnahme durch die Zufahrtsstraße zu den Pkw-Stellplätzen der Feuerwehr baulich begrenzt, wodurch sich die Wirksamkeit der aktiven Lärmschutzmaßnahme verringern würde. Gesunde Wohnverhältnisse können aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite), Abrücken von der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- und Wohnnutzungen vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN Der maßgebende Außenlärmpegel für den Verkehrslärm ergibt sich aus dem um 3 db(a) 2 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgrundlage bilden die Verkehrsbelastungen im Prognose-Nullfall/Planfall. Für Gewerbelärmbelastungen sind gemäß Abschnitt der DIN 4109 die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte am Tage bzw. im Einzelfall die tatsächlich zu erwartenden Geräuschemissionen als maßgeblicher Außenlärmpegel zu verwenden. Für den Plangeltungsbereich wird dementsprechend der maßgebliche Außenlärmpegel nach folgendem Ansatz gebildet: Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel tags + 3 db(a) + energetische Addition von 55,8 db(a). Mit der energetischen Addition von 55,8 db(a) (Fluglärmmessstelle M3 ermittelten Jahresdauerbelastung (Leq3) aus dem Jahr 2014) wird der Einfluss vom Fluglärm auf das Plangebiet berücksichtigt. Die Lage der Lärmpegelbereiche ist der A 4 zu entnehmen. Es ergibt sich innerhalb der Baugrenzen der Lärmpegelbereich IV und V. 2 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld gerichteter Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm) 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

21 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 19 Aufgrund der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes nachts sind zum Schutz der Nachtruhe im gesamten Plangeltungsbereich für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann Schutz der Außenwohnbereiche Für die Außenwohnbereiche bei Neu-, Um- und Ausbauten ist festzustellen, dass Außenwohnbereiche in den Bereichen, in denen der Orientierungswert von 60 db(a) tags um mehr als 3 db(a) überschritten wird, auszuschließen bzw. auf der lärmabgewandten Seite der Gebäude auszuführen sind. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig. Zudem kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung für ein konkretes Bauvorhaben geprüft werden, ob mit Abschirmungen auch auf Terrassen an den der Straßen zugewandten Seiten die Anforderungen an hinreichenden Schallschutz ggf. erfüllt werden. Daher wird empfohlen, den Einzelnachweis in die Festsetzungen aufzunehmen. 6. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen 6.1. Begründung a) Allgemeines Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 will die Stadt Quickborn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Feuerwehrstellplatz östlich der Wache der freiwilligen Feierwehr schaffen. Die Ausweisung ist als bestandsabdeckendes Mischgebietes geplant. Der Feuerwehrstellplatz weist 39 Stellplätze auf. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt und beurteilt. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung ) orientieren. Für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen wird in der DIN 18005, Teil 1 auf die TA Lärm verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt. b) Gewerbelärm Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Gewerbelärm wurden die Beurteilungspegel an einigen maßgebenden Immissionsorten der angrenzenden Bebauung ermittelt. Gewerblich relevante Vorbelastungen sind im Nachtzeitraum durch das BHKW auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke gegeben. LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

22 Seite 20 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Voruntersuchungen haben ergeben, dass an den Immissionsorten IO.03 und IO.04 Überschreitungen des Immissionsrichtwertes für Mischgebiete von 45 db(a) nachts zu erwarten sind. Daher erfolgte eine Prüfung mit zwei Varianten: Variante 1: Eine Lärmschutzwand parallel zur Pkw-Stellplatzanlage im nördlichen Bereich mit einer Höhe von 4,0 m der Pkw-Stellplatzanlage und eine weitere Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,5 m nordöstlich der Pkw-Stellplatzanlage (siehe Anlage A 1.2); Variante 2: Eingeschränkter Nachtbetrieb der Pkw-Stellplatzanlage (18 Pkw-Abfahrten). Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der oben genannten Lärmschutzmaßnahmen (Variante 1) die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte tags und das Relevanzkriterium der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Im Nachtabschnitt wir der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete (WA) von 40 db(a) nachts eingehalten. Der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 db(a) nachts wird unter Berücksichtigung der Vorbelastung um 1,2 db(a) überschritten. Überschreitungen von 1,0 db(a) unter Berücksichtigung der Vorbelastungen liegen im gemäß TA Lärm zulässigen Rahmen von 1 db(a). Verbleibende rechnerische Überschreitungen von bis zu 0,2 db(a) liegen im Rahmen der Rundungs- und Rechengenauigkeit und sind daher nicht beurteilungsrelevant. Durch den eingeschränkten Nachtbetrieb von maximal 18 Pkw-Abfahrten auf dem Pkw- Stellplatz (Variante 2) werden die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte tags und das Relevanzkriterium der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten. Im Nachtabschnitt wir der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete (WA) von 40 db(a) nachts eingehalten. Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen errechnen sich im Mischgebiet Gesamtbeurteilungspegel von bis zu 45,8 db(a). Diese Überschreitungen von 0,8 db(a) unter Berücksichtigung der Vorbelastungen liegen im gemäß TA Lärm zulässigen Rahmen von 1 db(a). Somit erfüllt die Zusatzbelastung der Pkw-Stellplatzanlage trotz Überschreitung des Beurteilungspegelanteils an diesen Immissionsorten die Vorgaben der TA Lärm. Hinsichtlich der Spitzenpegel der TA Lärm ist auszusagen, dass diese im vorliegenden Fall tags zu allen benachbarten Nutzungen eingehalten wird. Für den Nachtabschnitt ist festzustellen, dass im Bereich der angrenzenden Bebauung nördlich der Stellplatzanlage vereinzelte Überschreitungen der zulässigen Spitzenpegel gemäß TA Lärm nachts nicht auszuschließen sind. Bei der Variante 1 ist unter Berücksichtigung der Lärmschutzwände jedoch nicht mit einer Überschreitung der zulässigen Spitzpegel zu rechnen. Werden die Mitglieder angehalten, sich möglichst leise zu verhalten, ist eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums für die Variante 2 nicht zu erwarten. c) Verkehrslärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenab _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

23 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 21 schnitten berücksichtigt. Die Straßenbelastung der Landesstraße L76 (Marktstraße und Ellerauer Straße) wurden aus der Lärmaktionsplanung der Stadt Quickborn entnommen (Analyse DTV 2011 (2.LK)). Alle Belastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 für den Straßenverkehrslärm. Im vorliegenden Fall ist durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht mit einer Zunahme im öffentlichen Straßenverkehr zu rechnen, so dass sich der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall nicht beurteilungsrelevant verändert. Mit der Jahresdauerbelastung (Leq3) aus dem Jahr 2014 an der Fluglärmmessstelle M3 wurde der Einfluss vom Fluglärm durch den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel auf das Plangebiet berücksichtigt. Die Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts werden im gesamten Plangeltungsbereich überschritten. Der Immissionsgrenzwert von 59 db(a) tags wird ab einem Abstand von 38 m zur Straßenmitte der Landesstraße L76 (Marktstraße) eingehalten. Der Immissionsgrenzwert nachts von 54 db(a) wird im gesamten Plangeltungsbereich überschritten. Der Anhaltswert der Gesundheitsgefahr von 70 db(a) tags wird im gesamten Plangeltungsbereich eingehalten, der Anhaltswert der Gesundheitsgefahr von 60 db(a) nachts wird ab einem Abstand von ca. 20 m zur Straßenmitte der Landesstraße L76 (Marktstraße) eingehalten. Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind aufgrund der Höhe des vorhandenen Gebäudes und der begrenzten Aufstellfläche durch die Zufahrt zu den Pkw-Stellplätzen der Feuerwehr nicht möglich. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den Erd- sowie den Obergeschossen können aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite), Abrücken der Baugrenze oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Der Schutz vor Verkehrslärm wird durch passiven Schallschutz sichergestellt. Hierzu werden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 festgesetzt. Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich bei Neu-, Um- und Ausbauten für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Für die Außenwohnbereiche bei Neu-, Um- und Ausbauten ist festzustellen, dass Außenwohnbereiche in den Bereichen, in denen der Orientierungswert von 60 db(a) tags um mehr als 3 db(a) überschritten wird, auszuschließen bzw. auf der lärmabgewandten Seite der Gebäude auszuführen sind. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig. Zudem kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung für ein konkretes Bauvorhaben geprüft werden, ob mit Abschirmungen auch auf Terrassen an LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

24 Seite 22 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes den der Straßen zugewandten Seiten die Anforderungen an hinreichenden Schallschutz ggf. erfüllt werden. Daher wird empfohlen, den Einzelnachweis in die Festsetzungen aufzunehmen Festsetzungen a) Schutz vor Gewerbelärm Variante 1: Zum Schutz vor Gewerbelärm werden die in der Planzeichnung dargestellten Lärmschutzwände festgesetzt. (Hinweis an den Planer: Lage der Lärmschutzwände aus der Planzeichnung der Abbildung 3 übernehmen.) Variante 2: Keine Festsetzung erforderlich. b) Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Zum Schutz der Wohnnutzungen vor Verkehrslärm werden bei Neu-, Um- und Ausbauten die folgenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau festgesetzt. (Hinweis an den Planer: Abgrenzung der Lärmpegelbereiche aus der Planzeichnung der Abbildung 4 übernehmen.) Die Festsetzungen gelten für die der Landesstraße L76 (Marktstraße) zugewandten Gebäude- und Seitenfronten. Für Rückfronten gelten um eine Stufe niedrigere Lärmpegelbereiche. Den genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven Schallschutz: Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel La db(a) erforderliches bewertetes Schalldämmmaß der Außenbauteile 1) R w,res Wohnräume Büroräume 2) IV V ) resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster und Lüftung zusammen) 2) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. [db] 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

25 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 23 Abbildung 3: Lage der Lärmschutzwände, Maßstab 1: 750 LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

26 Seite 24 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Abbildung 4: Lage der Lärmpegelbereiche, Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) LPB IV LPB V 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

27 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 25 Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen. Abweichend von der DIN 4109 ist der maßgebende Außenlärmpegel wie folgt zu berechnen: Maßgeblicher Außenlärmpegel = Beurteilungspegel tags + 3 db(a) + energetische Addition von 55,8 db(a). Zum Schutz der Nachtruhe sind im gesamten Plangeltungsbereich bei Neu-, Um- und Ausbauten für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. b) Schutz von Außenwohnbereichen Bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen, dessen Gebäudeseiten der Landesstraße L76 (Marktstraße) zugewandt sind, sind innerhalb des Plangeltungsbereiches dann zulässig, wenn der Nachweis mittels Immissionsprognose erbracht wird, dass der Beurteilungspegel im Mittelpunkt des Außenwohnbereichs am Tag nicht um mehr als 3 db(a) über dem Orientierungswert liegt. Alternativ können diese baulichen Anlagen vollständig baulich umschlossen ausgeführt werden. (Hinweis: Es wird empfohlen, folgenden Text mit in den Textteil B Festsetzungen aufzunehmen: Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den passiven Schallschutz resultieren. ) Bargteheide, den 9. Dezember 2015 erstellt durch: geprüft durch: Sören Doll, M.Eng. Projektingenieur Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt Geschäftsführender Gesellschafter LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

28 Seite 26 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes 7. Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I S. 1474, 1487); [2] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Nr. 37 vom S. 1757) zuletzt geändert am 21. Dezember 2006 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BGBl. I Nr. 64 vom S. 3316); [3] Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BGBl. I Nr. 29 vom S. 1548); [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269); [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (6. BImSchVwV), TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom S. 503); [6] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [7] DIN Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [8] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989; Emissions-/Immissionsberechnung [9] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [10] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayrischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. vollständig überarbeitete Auflage, 2007; 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

29 Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Seite 27 [11] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 275, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999; [12] DIN ISO , Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO :1996), Oktober 1999; [13] Statistische Mitteilungen des KBA FZ 25, ; [14] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, München, Cadna/A für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version (32- Bit), März 2015; Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [15] Eingangsdaten für schalltechnische Berechnungen, Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum Berlin, Schall- und Erschütterungsschutz (TUM 5); [16] Lärmmessstellennetz am Hamburg Airport, Flughafen Hamburg GmbH, Internetrecherche durch LAIRM CONSULT GmbH Stand November 2015; [17] Umwelterklärung , Hamburg-Airport, Flughafen Hamburg GmbH, Internetrecherche durch LAIRM CONSULT GmbH Stand Mai 2012; [18] Umwelterklärung , Hamburg-Airport, Flughafen Hamburg GmbH, Internetrecherche durch LAIRM CONSULT GmbH Stand November 2015; [19] LAIRM Consult GmbH, Bargteheide, Projektnummer: 14200, 2. Stufe der Lärmaktionsplanung der Stadt Quickborn, Stand 08. September 2015; [20] Messbericht über Geräuschimmissionen nach Neubau eines BHKW-Moduls auf dem Gelände der Stadtwerke Quickborn in Quickborn, LAIRM CONSULT GmbH, 8. Juli 2009; [21] Messbericht über Schallimmissionen am BHKW-Gebäude auf dem Gelände der Stadtwerke Quickborn in Quickborn Nachmessung nach umsetzen von Lärmschutzmaßnahmen, LAIRM CONSULT GmbH, 18. September 2009; [22] Telefonat mit der Stadt Quickborn, Fachbereich Stadtentwicklung, ; [23] Bebauungsplan ; [24] Informationen gemäß Ortstermin mit Fotodokumentation, LAIRM CONSULT GmbH, 19. Oktober LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

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31 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes I 8. Anlagenverzeichnis A 1 Lagepläne... III A 1.1 Übersichtslageplan Maßstab 1: III A 1.2 Lageplan Feuerwehrstellplatz, Maßstab 1: IV A 2 Straßenverkehrslärm... V A 2.1 Verkehrsbelastungen... V A 2.2 Basis- Emissionspegel... V A 2.3 Emissionspegel... V A 3 Rasterlärmkarten Verkehrslärm... VI A 3.1 Beurteilungspegel tags, ebenerdige Außenwohnbereiche (2 m ü. Gelände), Maßstab 1: VI A 3.2 Beurteilungspegel tags, Erdgeschoss (2,8 m ü. Gelände), Maßstab 1: VII A 3.3 Beurteilungspegel tags, 1. Obergeschoss (5,6 m ü. Gelände), Maßstab 1: VIII A 3.4 Beurteilungspegel tags, 2. Obergeschoss (8,4 m ü. Gelände), Maßstab 1: IX A 3.5 Beurteilungspegel nachts, Erdgeschoss (2,8 m ü. Gelände), Maßstab 1: 750 X A 3.6 Beurteilungspegel nachts, 1. Obergeschoss (5,6 m ü. Gelände), Maßstab 1: XI A 3.7 Beurteilungspegel nachts, 2. Obergeschoss (8,4 m ü. Gelände), Maßstab 1: XII A 4 A 5 Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 4109, Aufpunkthöhe 8,40 m (entspricht Dachgeschoss), Maßstab 1: XIII Anlagenlärm... XIV A 5.1 Betriebsbeschreibung... XIV A Fahrbewegungen Pkw... XV A Parkvorgänge... XVI A Oktavspektren Schallleistungspegel... XVI A Abschätzung der Standardabweichungen... XVII A Schallleistungspegel für die Quellbereiche... XVIII A 5.2 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel... XIX A 6 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm... XXI LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

32 II Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A 6.1 Variante 1... XXI A Teilpegelanalyse tags... XXI A Teilpegelanalyse nachts... XXI A 6.2 Variante 2... XXI A Teilpegelanalyse tags... XXI A Teilpegelanalyse nachts... XXI A 7 Lärmbelastung durch den Flugverkehr zum und vom Flughafen Hamburg- Fuhlsbüttel... XXII A Messstellen des Fluglärm-Systems (FLS) der Flughafen Hamburg GmbH... XXII A Messdaten der FLS-Messstelle M3 Quickborn Schule... XXIII A Dauerschallpegel L eq(3) von 2002 bis XXIII 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

33 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes III A 1 Lagepläne A 1.1 Übersichtslageplan Maßstab 1: LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

34 IV Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A 1.2 Lageplan Feuerwehrstellplatz, Maßstab 1: _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

35 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes V A 2 Straßenverkehrslärm A 2.1 Ze Kürzel A 2.2 Verkehrsbelastungen Sp Analyse DTV 2011 Prognose-Nullfall (2.LK) 2025/30 Straßenabschnitt Basis- Emissionspegel DTV p t p n DTV p t p n Kfz/ 24 h % % Kfz/ 24 h % % Bundesstraße 4 1 B4.1 nördlich der L ,7 11, ,7 11,0 2 B4.2 südlich der L ,4 9, ,4 9,0 Landesstraße L76 3 L76.1 zw. Renzeler Straße und der B ,0 15, ,0 15,9 4 L76.2 östlich der B ,0 12, ,0 12,3 Kürzel Beschreibung % db(a) db(a) km/h db(a) 1 asph050 nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone und Splitmastixasphalt < 5 0,0 asphalt 0, ,7 44,3 A 2.3 Emissionspegel Sp Steigung/ Straßenoberflächkeitepegel Geschwindig- Emissions- Gefälle Straßentyp L StrO D v PKW v m,e,1 Ze g D Stg StrO LKW Pkw Lkw Sp Prognose-Nullfall 2025/30 maßgebliche maßgebl. Emissionspegel L Verkehrsstärken Lkw- Ze m,e Anteile Straßenabschnitt Basis- Lm,E M t M n p t p n tags nachts Kfz/h % db(a) Bundesstraße 4 1 B4.1 asph ,7 11,0 64,3 57,6 2 B4.2 asph ,4 9,0 63,2 56,7 Landesstraße L76 3 L76.1 asph ,0 15,9 64,1 56,6 4 L76.2 asph ,0 12,3 65,2 57,3 LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

36 VI Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A 3 A 3.1 Rasterlärmkarten Verkehrslärm Beurteilungspegel tags, ebenerdige Außenwohnbereiche (2 m ü. Gelände), Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

37 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes VII A 3.2 Beurteilungspegel tags, Erdgeschoss (2,8 m ü. Gelände), Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

38 VIII Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A 3.3 Beurteilungspegel tags, 1. Obergeschoss (5,6 m ü. Gelände), Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

39 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes IX A 3.4 Beurteilungspegel tags, 2. Obergeschoss (8,4 m ü. Gelände), Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

40 X Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A 3.5 Beurteilungspegel nachts, Erdgeschoss (2,8 m ü. Gelände), Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

41 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes XI A 3.6 Beurteilungspegel nachts, 1. Obergeschoss (5,6 m ü. Gelände), Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

42 XII Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A 3.7 Beurteilungspegel nachts, 2. Obergeschoss (8,4 m ü. Gelände), Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

43 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes XIII A 4 Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 4109, Aufpunkthöhe 8,40 m (entspricht Dachgeschoss), Maßstab 1: 750 Marktstraße (L76) LPB IV LPB V LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

44 XIV Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A 5 Anlagenlärm A 5.1 Betriebsbeschreibung Das Verkehrsaufkommen durch die gewerbliche Nutzung ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Sp Anzahl Fahrzeuge Stellplätze tags nachts Richtung r4 Ze Teilverkehr Kürzel T r1 T r2 T r3 T Anzahl Anteil Kfz / Kfz / Kfz / Kfz / 13 h 3 h 8 h 1 h Variante 1 1 pkzu.1 zu 78 Stellplatzanlage % 2 pkab.1 ab pkzu1.1 zu 26 Stellplatz % 2 pkab1.1 ab pkzu2.1 zu 26 Stellplatz % 2 pkab2.1 ab pkzu3.1 zu 26 Stellplatz % 2 pkab3.1 ab Variante 2 (eingeschränkter Nachtbetrieb) 1 pkzu.2 zu 78 Stellplatzanlage % 2 pkab.2 ab pkzu1.2 zu 26 Stellplatz % 2 pkab1.2 ab pkzu2.2 zu 26 Stellplatz % 2 pkab2.2 ab pkzu3.2 zu 26 Stellplatz % 2 pkab3.2 ab Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 2:... Anzahl der Stellplätze; Spalte 3:... Anteil an Gesamtzahl; Spalten 6-9:... Beurteilungszeiträume wie folgt: T r1:... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr) T r2 :.. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr); T r3:... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms gemäß TA Lärm nicht maßgebend); T r4: lauteste Stunde nachts (zwischen 22 und 6 Uhr); 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

45 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes XV A Fahrbewegungen Pkw Die Berechnung der von den fahrenden Kfz ausgehenden Schallemissionen erfolgt in Anlehnung an die in der Parkplatzlärmstudie [10] beschriebene Vorgehensweise nach der RLS-90 [9]. Um die Einheitlichkeit des Rechenmodells für alle Lärmquellen (Fahrzeugverkehr, Parkvorgänge) zu gewährleisten, werden die Emissionspegel nach RLS-90 in mittlere Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde umgerechnet. Die folgende Tabelle zeigt den Ansatz. Sp mittlere Schallleistungspegel (ein Vorgang pro Stunde) Ze Kürzel Fahrwegsbezeichnung v D v Länge Dh g D Stg D StrO L W,r,1 km / h db(a) m % db(a) 1 f1 Pkw Zu- und Abfahrt 30-8,8 41 0,0 0,0 0,0 1,5 65,4 2 f2 Pkw Zu- und Abfahrt 30-8,8 30 0,0 0,0 0,0 1,5 64,0 3 f3 Pkw Zu- und Abfahrt 30-8,8 45 0,0 0,0 0,0 1,5 65,8 Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 1...Bezeichnung der Lärmquellen; Spalte 2...siehe Lageplan in Anlage A 1.1 zur Anordnung der einzelnen Fahrstrecken auf dem Betriebsgelände; Spalte 3...Nach Abschnitt der RLS-90 ist mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, mindestens jedoch mit v = 30 km / h zu rechnen. Spalte 4...Geschwindigkeitskorrekturen nach Gleichung 8 der RLS-90; Spalte 5...Längen der Fahrstrecke; Spalte 6...Höhendifferenzen im jeweiligen Abschnitt; Spalte 7...Längsneigung des Fahrweges (Steigungen und Gefälle nach Abschnitt der RLS-90 gleich behandelt); Spalte 8...Korrekturen für Steigungen und Gefälle nach Gleichung 9 der RLS-90; Spalte 9...Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen nach Tabelle 4 der RLS- 90 (hier Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm angesetzt); Spalte 10...Der Schallleistungspegel für eine Fahrt pro Stunde ergibt sich aus dem Emissionspegel nach Gleichung 6 der RLS-90 zu l 19,2 db( ). LW, r,1 Lm, E 10lg A Dabei ist l die tatsächliche Fahrweglänge unter Berücksichtigung des Höhenunterschiedes. Der Korrektursummand von 19,2 db resultiert aus den unterschiedlichen Bezugsabständen (L m,e : Schalldruckpegel in 25 m Abstand von der Emissionsachse L W,r,1 : Schallleistungspegel bezogen auf eine Länge von 1 m). LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

46 XVI Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A Parkvorgänge Neben den Fahrbewegungen sind im Bereich der Stellplatzanlagen zusätzlich die Geräusche aus den Parkvorgängen (Ein- und Ausparken, Türenschlagen etc.), dem Parkplatzsuchverkehr und dem Durchfahrtsanteil zu berücksichtigen. Es finden die Ansätze der Parkplatzlärmstudie [10] Verwendung. Sp mittlere Schallleistungspegel Ze Kürzel Quelle L W0 (ein Vorgang pro Stunde) K PA K I K StrO K D L W,r,1 db(a) 1 parkp Parkplätze Pkw getrennt 63, ,5 0,0 68,5 Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 3... Ausgangsschallleistungen für eine Bewegung pro Stunde (siehe Abschnitt 8.2 der Parkplatzlärmstudie); Spalte 4... Zuschläge für unterschiedliche Parkplatztypen nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie; Spalte 5... Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche (Türenklappen), ebenfalls nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie; Spalte 6... Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen gemäß Parkplatzlärmstudie (bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie sowie bei Parkplätzen an Einkaufszentren nicht erforderlich); Spalte 7... Zuschläge für den Schallanteil der durchfahrenden Fahrzeuge gemäß Parkplatzlärmstudie, bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie nicht erforderlich; Spalte 8... mittlerer Schallleistungspegel, ein Vorgang pro Stunde; A Oktavspektren Schallleistungspegel In der folgenden Übersicht sind die verwendeten Basis-Oktavspektren angegeben, die bei der Schallausbreitungsberechnung verwendet wurden. Grundlage bilden typische Oktavspektren aus aktuellen Regelwerken (Tankstellenlärmstudie [11] und Messauswertung). Sp relativer Schallpegel (auf 0 db(a) normiert) Ze Vorgang 31,5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz 8 khz db(a) 1 parkfahr Pkw-Anfahrten parkpr Parken an P+R-Anlagen, arithm. Mittel _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

47 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes XVII A Abschätzung der Standardabweichungen Im Folgenden werden die Standardabweichungen σ der Quellen abgeschätzt. Für jede Quelle sind verschiedene Fehler wie z.b. in den Belastungsansätzen (Pkw-Bewegungen), den Schallleistungspegeln, der Quellenmodellierung, der angenommenen Geschwindigkeit und damit der Einwirkzeiten etc. zu berücksichtigen. Sofern die Einzelfehler statistisch voneinander unabhängig sind, kann der Gesamtfehler als Wurzel aus der Summe der Quadrate der Einzelstandardabweichungen berechnet werden. Folgende Annahmen werden für die Einzelfehler getroffen: Eingangsgröße rel. + s - s s Mittel Fehler db(a) db(a) db(a) Basisschallleistung L W0, Pkw-Fahrt 2,5 2,5 2,5 Parkvorgang (inkl. Zuschläge) 3,0 3,0 3,0 Fahrweglänge l^ ± 10 % 0,4 0,5 0,4 Geschwindigkeit v ± 25 % 1,0 1,2 1,1 Dauer/Anzahl der Vorgänge ± 20 % 0,8 1,0 0,9 Für die mittleren Gesamtstandardabweichungen ergibt sich damit: Sp Einzelstandardabweichung Gesamt Ze Vorgang s LW0 s l^ s v s T s LW,r,1 s Anzahl s LWA db(a) Pkw-Fahrwege (bezogen auf eine Bewegung) 1 pf Pkw-Fahrt 2,5 0,4 1,1 2,8 0,9 2,9 Pkw-Stellplatz 2 pk Stellplatz 3,0 3,0 0,9 3,1 LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

48 XVIII Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A Schallleistungspegel für die Quellbereiche Sp Vorgänge Emissionen L W,r s LW,r Anzahl L W,Basis t t Ze Quelle n Kürzel P t L W,r,1 mrz orz Kürzel % T r1 T r2 T r4 db(a) db(a) db(a) Stellplatz Feuerwehr Variante 1 Pkw-Fahrt 1 pkzu f1 65,4 72,3 72,3 2 pf01 pkab f1 65,4 75,2 69,2 81,3 3 pf01 77,0 74,0 81,3 2,9 4 pkzu f2 64,0 66,1 66,1 5 pkab f2 64,0 69,1 63,1 75,2 6 pf02 pkzu f2 64,0 66,1 66,1 7 pkab f2 64,0 69,1 63,1 75,2 8 pf02 73,9 70,9 78,2 2,9 9 pkzu f3 65,8 67,9 67,9 10 pf03 pkab f3 65,8 70,9 64,9 76,9 11 pf03 72,7 69,7 76,9 2,9 Pkw-Stellplatzanlage 12 pkzu parkp 68,5 70,6 70,6 13 stpl01 pkab parkp 68,5 73,6 67,6 79,6 14 stpl01 75,4 72,4 79,6 3,1 15 pkzu parkp 68,5 70,6 70,6 16 stpl02 pkab parkp 68,5 73,6 67,6 79,6 17 stpl02 75,4 72,4 79,6 3,1 18 pkzu parkp 68,5 70,6 70,6 19 stpl03 pkab parkp 68,5 73,6 67,6 79,6 20 stpl03 75,4 72,4 79,6 3,1 Stellplatz Feuerwehr Variante 2 Pkw-Fahrt 21 pkzu f1 65,4 72,3 72,3 22 pf01 pkab f1 65,4 75,8 71,1 77,9 23 pf01 77,4 74,8 77,9 2,9 24 pkzu f2 64,0 66,1 66,1 25 pkab f2 64,0 69,7 65,0 71,8 26 pf02 pkzu f2 64,0 66,1 66,1 27 pkab f2 64,0 69,7 65,0 71,8 28 pf02 74,3 71,6 74,8 2,9 29 pkzu f3 65,8 67,9 67,9 30 pf03 pkab f3 65,8 71,4 66,8 73,6 31 pf03 73,0 70,4 73,6 2,9 Pkw-Stellplatzanlage 32 pkzu parkp 68,5 70,6 70,6 33 stpl01 pkab parkp 68,5 74,1 69,5 76,3 34 stpl01 75,7 73,1 76,3 3,1 35 pkzu parkp 68,5 70,6 70,6 36 stpl02 pkab parkp 68,5 74,1 69,5 76,3 37 stpl02 75,7 73,1 76,3 3,1 38 pkzu parkp 68,5 70,6 70,6 39 stpl03 pkab parkp 68,5 74,1 69,5 76,3 40 stpl03 75,7 73,1 76,3 3, _bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

49 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes XIX Anmerkungen zur Tabelle: Spalte 1...Bezeichnung der einzelnen Lärmquellen; Spalte 2...Bezeichnung des Einzelvorganges in Anlage A 5.1.2; Spalte 3...Anteil der Einzelvorgänge, der im jeweiligen Bereich auftritt; Spalten 4-6..Siehe Erläuterungen zu Spalte 6-9 in Anlage A 5.1; der Beurteilungszeitraum nachts umfasst eine Stunde (T r4). Anmerkung: Alle Werte in den Spalten 4 bis 6 wurden auf eine ganze Zahl von Vorgängen mathematisch gerundet. Dadurch bedingt sind geringfügige Abweichungen von der Gesamtsumme nach Anlage A 5.1 möglich, die jedoch keinen Einfluss auf die Genauigkeit der schalltechnischen Berechnungen haben. Spalten 7-8..Basisschallleistungen für einen Vorgang pro Stunde, nach Anlage A 5.1.2; Spalten 9-11 Schallleistungs-Beurteilungspegel tags (t) und nachts (n) inklusive der Zeitbeurteilung und mit allen nach TA Lärm gegebenenfalls erforderlichen Zuschlägen (mit/ohne Ruhezeitenzuschlag (mrz/orz)); Spalte 12 Standardabweichung des Schallleistungspegels (Anmerkung: Die Angabe einer Standardabweichung für die angesetzten Schallleistungspegel soll der Orientierung dienen und beschreibt die zu erwartende Streuung der Pegelwerte.) A 5.2 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel Zum Abschluss der Beschreibung des Emissionsmodells fasst die Tabelle die Schallleistungs-Beurteilungspegel für alle Einzelquellen zusammen. Sp Schallleistungs- Basis- Beurteilungspegel Lärmquelle Oktav- Ze tags tags Spektrum nachts mrz orz Gruppe Bezeichnung Kürzel Kürzel db(a) Betrieb der gewerblichen Gastronomie 1 Pkw-Fahrweg01 pf01 parkfahr 77,0 74,0 81,3 2 Pkw-Fahrweg02 pf02 parkfahr 73,9 70,9 78,2 3 Pkw-Fahrweg03 pf03 parkfahr 72,7 69,7 76,9 Pkw-Verkehre 4 Pkw-Stellplatz01 stpl01 parkpr 75,4 72,4 79,6 5 Pkw-Stellplatz02 stpl02 parkpr 75,4 72,4 79,6 6 Pkw-Stellplatz03 stpl03 parkpr 75,4 72,4 79,6 7 Pkw-Fahrweg01 pf01 parkfahr 77,4 74,8 77,9 8 Pkw-Fahrweg02 pf02 parkfahr 74,3 71,6 74,8 9 Pkw-Fahrweg03 pf03 parkfahr 73,0 70,4 73,6 Pkw-Verkehre 10 Pkw-Stellplatz01 stpl01 parkpr 75,7 73,1 76,3 11 Pkw-Stellplatz02 stpl02 parkpr 75,7 73,1 76,3 12 Pkw-Stellplatz03 stpl03 parkpr 75,7 73,1 76,3 Das Verkehrsaufkommen im Plangebiet ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt: LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

50 XX Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 2:... Anzahl der Stellplätze; Spalte 3:... Anteil an Gesamtzahl; Spalten 6-9:... Beurteilungszeiträume wie folgt: T r1:... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr) T r2 :.. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr); T r3:... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms gemäß TA Lärm nicht maßgebend); T r4:... lauteste Stunde nachts (zwischen 22 und 6 Uhr); 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

51 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes XXI A 6 Beurteilungspegel aus Gewerbelärm A 6.1 Variante 1 A Teilpegelanalyse tags Sp Lärmquelle Teilbeurteilungspegel tags in db(a) IO.01 IO.01 IO.01 IO.02 IO.02 IO.02 IO.03 IO.04 IO.04 IO.05 IO.05 IO.05 IO.06 IO.06 IO.06 IO.06 Bezeichnung Kürzel EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG 1.OG EG 1.OG 1.OG 2.OG 3.OG EG 1.OG 2.OG 3.OG Pkw-Stellplatz der Feuerwehr 1 Pkw-Fahrweg01 pf01 29,2 30,2 31,1 33,2 34,8 34,1 30,9 19,6 22,2 23,1 23,8 24,4 16,2 18,2 20,6 21,6 2 Pkw-Fahrweg02 pf02 21,4 22,0 22,9 22,0 22,7 23,3 30,0 25,6 29,2 24,9 25,8 26,6 19,1 22,2 23,4 24,2 3 Pkw-Fahrweg03 pf03 20,6 21,2 21,7 21,3 22,1 22,5 26,5 22,9 25,3 26,2 27,4 27,8 19,4 22,4 24,2 25,1 4 Pkw-Stellplatz01 stpl01 19,5 20,1 20,8 21,0 21,7 21,7 28,5 24,4 28,8 26,8 27,7 28,6 19,6 24,7 25,5 26,2 5 Pkw-Stellplatz02 stpl02 21,4 22,0 22,7 20,8 21,5 22,0 29,3 28,0 31,8 28,0 29,1 29,9 20,2 25,3 26,3 27,1 6 Pkw-Stellplatz03 stpl03 21,3 22,0 22,7 19,4 20,2 20,7 28,8 28,6 31,6 29,2 30,4 30,8 21,1 25,9 26,9 27,8 7 Summe 31,6 32,4 33,3 34,3 35,8 35,3 37,0 33,6 37,0 34,6 35,6 36,3 27,3 31,5 32,7 33,5 A Teilpegelanalyse nachts Sp Lärmquelle Teilbeurteilungspegel nachts in db(a) IO.01 IO.01 IO.01 IO.02 IO.02 IO.02 IO.03 IO.04 IO.04 IO.05 IO.05 IO.05 IO.06 IO.06 IO.06 IO.06 Bezeichnung Kürzel EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG 1.OG EG 1.OG 1.OG 2.OG 3.OG EG 1.OG 2.OG 3.OG Pkw-Stellplatz der Feuerwehr 1 Pkw-Fahrweg01 pf01 33,5 34,5 35,4 37,5 39,1 38,4 38,2 26,9 29,5 30,4 31,1 31,7 23,5 25,5 27,9 28,9 2 Pkw-Fahrweg01 pf01 25,7 26,3 27,2 26,3 27,0 27,6 37,3 32,9 36,5 32,2 33,1 33,9 26,4 29,5 30,7 31,5 3 Pkw-Fahrweg01 pf01 24,8 25,4 25,9 25,5 26,3 26,7 33,7 30,1 32,5 33,4 34,6 35,0 26,6 29,6 31,4 32,3 4 Pkw-Stellplatz01 stpl01 23,7 24,3 25,0 25,2 25,9 25,9 35,7 31,6 36,0 34,0 34,9 35,8 26,8 31,9 32,7 33,4 5 Pkw-Stellplatz01 stpl01 25,6 26,2 26,9 25,0 25,7 26,2 36,5 35,2 39,0 35,2 36,3 37,1 27,4 32,5 33,5 34,3 6 Pkw-Stellplatz01 stpl01 25,5 26,2 26,9 23,6 24,4 24,9 36,0 35,8 38,8 36,4 37,6 38,0 28,3 33,1 34,1 35,0 7 Summe ohne Vorbelastung 35,9 36,7 37,5 38,6 40,0 39,6 44,2 40,8 44,3 41,8 42,9 43,5 34,5 38,8 39,9 40,8 A 6.2 Variante 2 A Teilpegelanalyse tags Sp Lärmquelle Teilbeurteilungspegel tags in db(a) IO.01 IO.01 IO.01 IO.02 IO.02 IO.02 IO.03 IO.04 IO.04 IO.05 IO.05 IO.05 IO.06 IO.06 IO.06 IO.06 Bezeichnung Kürzel EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG 1.OG EG 1.OG 1.OG 2.OG 3.OG EG 1.OG 2.OG 3.OG Pkw-Stellplatz der Feuerwehr 1 Pkw-Fahrweg01 pf01 29,2 30,2 31,1 33,2 34,8 34,1 31,7 21,6 23,7 23,9 24,6 25,2 17,0 19,0 21,4 22,4 2 Pkw-Fahrweg02 pf02 21,8 22,4 23,2 22,1 22,8 23,4 32,0 30,0 31,6 25,4 26,3 27,1 19,7 22,5 23,8 24,6 3 Pkw-Fahrweg03 pf03 20,6 21,2 21,7 21,3 22,1 22,5 27,7 25,5 26,9 26,9 28,1 28,4 20,1 23,0 24,9 25,7 4 Pkw-Stellplatz01 stpl01 20,5 21,1 21,8 21,2 21,9 22,1 31,4 36,2 36,5 26,7 27,6 28,5 19,4 24,3 25,2 25,9 5 Pkw-Stellplatz02 stpl02 21,8 22,4 23,1 20,9 21,6 22,2 31,7 32,9 34,3 28,4 29,5 30,4 20,7 25,7 26,7 27,6 6 Pkw-Stellplatz03 stpl03 21,6 22,2 22,9 19,6 20,3 20,8 30,8 31,5 33,1 29,7 31,0 31,4 21,6 26,3 27,5 28,4 7 Summe 31,8 32,6 33,4 34,4 35,8 35,3 38,9 39,6 40,6 35,0 36,1 36,7 27,7 31,8 33,1 34,0 A Teilpegelanalyse nachts Sp Lärmquelle Teilbeurteilungspegel nachts in db(a) IO.01 IO.01 IO.01 IO.02 IO.02 IO.02 IO.03 IO.04 IO.04 IO.05 IO.05 IO.05 IO.06 IO.06 IO.06 IO.06 Bezeichnung Kürzel EG 1.OG 2.OG EG 1.OG 2.OG 1.OG EG 1.OG 1.OG 2.OG 3.OG EG 1.OG 2.OG 3.OG Pkw-Stellplatz der Feuerwehr 1 Pkw-Fahrweg01 pf01 30,1 31,1 32,0 34,1 35,7 35,0 34,8 24,7 26,8 27,0 27,7 28,3 20,1 22,1 24,5 25,5 2 Pkw-Fahrweg02 pf02 22,7 23,3 24,1 23,0 23,7 24,3 35,2 33,2 34,8 28,6 29,5 30,3 22,9 25,7 27,0 27,8 3 Pkw-Fahrweg03 pf03 21,5 22,1 22,6 22,2 23,0 23,4 30,9 28,7 30,1 30,1 31,3 31,6 23,3 26,2 28,1 28,9 4 Pkw-Stellplatz01 stpl01 21,4 22,0 22,7 22,1 22,8 23,0 34,6 39,4 39,7 29,9 30,8 31,7 22,6 27,5 28,4 29,1 5 Pkw-Stellplatz02 stpl02 22,7 23,3 24,0 21,8 22,5 23,1 34,9 36,1 37,5 31,6 32,7 33,6 23,9 28,9 29,9 30,8 6 Pkw-Stellplatz03 stpl03 22,5 23,1 23,8 20,5 21,2 21,7 34,0 34,7 36,3 32,9 34,2 34,6 24,8 29,5 30,7 31,6 7 Summe 32,7 33,5 34,3 35,3 36,7 36,2 42,1 42,8 43,8 38,2 39,3 39,9 30,9 35,0 36,3 37,2 LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

52 XXII Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes A 7 A Lärmbelastung durch den Flugverkehr zum und vom Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel Messstellen des Fluglärm-Systems (FLS) der Flughafen Hamburg GmbH 15231_bericht.docx 9. Dezember 2015 LAIRM CONSULT GmbH

53 Anlage: Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes XXIII A Messdaten der FLS-Messstelle M3 Quickborn Schule A Dauerschallpegel Leq(3) von 2002 bis 2009 LAIRM CONSULT GmbH 9. Dezember _bericht.docx

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