Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Stand Juni 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Stand Juni 2015"

Transkript

1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Stand Juni 2015 Projektnummer: Juni 2015 Im Auftrag von: Stadt Brunsbüttel Röntgenstraße Brunsbüttel Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

2

3 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Freizeitlärm Freizeitlärm Lastfälle Emissionen Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Quellenmodellierung Immissionsorte Beurteilungspegel Spitzenpegel Verkehrslärm Verkehrsmengen Emissionen Immissionen Allgemeines Schutz des Plangeltungsbereiches Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

4 Seite 2 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 will die Stadt Brunsbüttel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweitung der Baugrenzen an der Eddelaker Straße schaffen. Die Ausweisung ist als allgemeines Wohngebiet und Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche soll ggf. das Haus der Jugend in das Förderschulgebäude einziehen. Bei der Nutzung des Hauses der Jugend handelt es sich um Freizeitnutzungen zum Beispiel für Tanzkurse, Nähkurse, Eltern/Kinder Gruppen, Frühstückscafé und offene Jugendarbeit. Vereinzelt sind auch Übernachtungspartys vorgesehen. Der Plangeltungsbereich befindet sich nordwestlich der Eddelaker Straße und südlich des Ziegelwegs. Die nächstgelegene Wohnbebauung liegt nördlich und südlich des Plangebiets sowie innerhalb des Plangeltungsbereiches. Östlich des Plangebiets befindet sich der Wohnmobilstellplatz (Freizeitnutzung). Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen und mögliche Konflikte darzustellen. In der vorliegenden Untersuchung werden daher folgende Konflikte bearbeitet: Schutz der Nachbarschaft vor Geräuschimmissionen der Freizeitnutzung; Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm; Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B- Plan-induzierten Zusatzverkehr. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [8] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [7], wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [4]) orientieren. Die Beurteilung des Freizeitlärms erfolgt gemäß DIN 18005, Teil 1 auf Grundlage länderspezifischer Richtlinien. Dementsprechend wird die Freizeitlärm-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein herangezogen. 2. Örtliche Situation Nordwestlich der Eddelaker Straße und südlich des Ziegelwegs liegt der Plangeltungsbereich. Die Gemeinbedarfsfläche befindet sich im Westen. Im nördlichen und östlichen Bereich ist eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Die maßgebenden schutzbedürftigen Nutzungen befinden sich in folgenden Bereichen: bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

5 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 3 Wohnbebauung westlich der Eddelaker Straße und südlich des Ziegelwegs im Plangebiet (IO 1 bis IO 5): Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 16, 12. Änderung ist eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Wohnbebauung südlich des Plangeltungsbereiches (IO 6 und IO 7): Für diesen Bereich existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung wird von einem Schutzanspruch ausgegangen, der einem allgemeinen Wohngebiet vergleichbar ist. Wohnbebauung nördlich des Plangeltungsbereiches (IO 8): Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 5 ist dieser Bereich als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind den Lageplänen in der Anlage A 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Immissionsorte Sp Ze Immissionsorte Adresse Einstufung Anzahl der Geschosse 1 IO 1 Eddelaker Straße 35 (Baugrenze) WA 3 2 IO 2 Eddelaker Straße 37 (Baugrenze) WA 3 3 IO 3 Eddelaker Straße 41 (Baugrenze) WA 3 4 IO 3 Eddelaker Straße 41 (rückwärtige Bebauung) WA 1 5 IO 4 Eddelaker Straße 43 (Baugrenze) WA 3 6 IO 5 Ziegelweg 9 WA 3 7 IO 6 Hermann-Löns-Weg 21 WA 2 8 IO 7 Hermann-Löns-Weg 18 WA 1 (1.OG) 9 IO 8 Eddelaker Straße 51a WR 2 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [7] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [8] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

6 Seite 4 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Die Orientierungswerte nach [8] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV [4] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Rahmen eines Austausches mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein bezüglich der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen, wird die Ausdehnung des Lärmschutzbereichs, innerhalb derer bauliche Anlagen aufgrund der Überschreitung des Tages-Immissionsgrenzwertes geschlossen auszuführen sind, etwas weiter gefasst. Danach ist eine Überschreitung des jeweiligen Orientierungswertes bei Außenwohnbereichen von maximal 3 db(a) akzeptabel. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 die in Tabelle 2 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

7 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 5 Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 [8] Nutzungsart tags Orientierungswert nach [8] nachts Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis bis 65 a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [4] Immissionsgrenzwerte Nr. Gebietsnutzung tags nachts db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle; Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften im Sinne von 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines entsprechenden Nachweisverfahrens, LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

8 Seite 6 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude, ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [9]. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind Freizeitlärm Zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche ist die Freizeitlärm- Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein [10] heranzuziehen, die für die Ermittlung der Beurteilungspegel auf die 18. BImSchV [5] und die TA Lärm [6] verweist. Für die von Lärmimmissionen zu schützenden Nutzungen in der Umgebung legt die Freizeitlärm-Richtlinie Immissionsrichtwerte außen fest, die in der Tabelle 3 zusammengestellt sind. Dabei sind die ebenfalls aufgeführten Beurteilungszeiträume und Beurteilungszeiten zu berücksichtigen. Gemäß der Häufigkeit der Nutzungen wird in der Freizeitlärm- Richtlinie nach Ereignissen üblicher Häufigkeit und seltenen Ereignissen unterschieden: Besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten. Von Bedeutung für die Beurteilung der Geräusche von Freizeitanlagen ist die Schutzbedürftigkeit der Nutzungen in den diesen Anlagen benachbarten Gebieten. Bei der Zuordnung der für die Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwerte zu den Gebieten im Einwirkungsbereich der Anlage ist grundsätzlich vom Bebauungsplan auszugehen. Existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan, so ist die tatsächliche bauliche Nutzung zugrunde zu legen, eine voraussehbare Änderung der baulichen Nutzung ist zu berücksichtigen. Liegen aufgrund baulicher Entwicklungen in der Vergangenheit Wohngebiete und Freizeitanlagen eng zusammen, kann eine besondere Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bestehen. Sofern an störenden Anlagen alle verhältnismäßigen Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt sind, kann die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme dazu führen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner mehr an Geräuschen hinnehmen müssen als die Bewohnerinnen und Bewohner von gleichartig genutzten Gebieten, die fernab derartiger Anlagen liegen. Die im Einzelfall noch hinzunehmende Geräuscheinwirkung hängt von der Schutzbedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes und den tatsächlich nicht weiter zu vermindernden Geräuschemissionen ab. Die zu dul bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

9 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 7 denden Geräuschimmissionen sollen die Immissionsrichtwerte unterschreiten, die für die Gebietsart mit dem nächst niedrigeren Schutzanspruch gelten. Technische Schutzmaßnahmen und zeitliche Beschränkungen können ganz oder teilweise entbehrlich sein, wenn der Betreiber der Anlage nachweislich verpflichtet wird, den Benutzerinnen und Benutzern ein geräuscharmes Verhalten vorzuschreiben, und wenn er die Einhaltung seiner Vorschriften überwacht und Verstöße abstellt. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte außen gemäß Freizeitlärm-Richtlinie 1) 2) 3) 4) Nutzung WR WA MI GE Pegelart Immissionsrichtwerte [db(a)] Ereignisse mit üblicher Häufigkeit Seltene Ereignisse 1) werktags a.r. 2) Tags Nachts 4) Tags Nachts werktags i.r. 3) ; sonn- und feiertags 2)3) ganztägig werktags a.r. 2) werktags i.r. 3) ; sonnund feiertags 2)3) ganztägig Spitzenpegel Spitzenpegel Spitzenpegel Beurteilungspegel Beurteilungspegel Beurteilungspegel Beurteilungspegel Spitzenpegel Ereignisse und Veranstaltungen gelten dann als selten, wenn sie an höchstens 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten. Tagesabschnitt außerhalb der Ruhezeiten: an Werktagen: 8 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 9 13 Uhr und Uhr Beurteilungszeit an Werktagen 12 h, an Sonn- und Feiertagen 9 h Tagesabschnitt innerhalb der Ruhezeiten: an Werktagen: 6 8 Uhr und Uhr an Sonn- und Feiertagen: 7 9 Uhr, Uhr und Uhr Beurteilungszeit jeweils 2 h Nachtabschnitt: an Werktagen: 22 6 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 22 7 Uhr Beurteilungszeit 1 h (ungünstigste volle Stunde) 4) Den Freizeitanlagen sind folgende bei bestimmungsgemäßer Nutzung auftretende Geräusche zuzurechnen: 1. Geräusche von Nebenanlagen (z.b. Lautsprecher, Lüftungsanlagen); 2. Geräusche von Benutzerinnen und Benutzern und Zuschauerinnen und Zuschauern; 3. Geräusche von zur Anlage gehörenden Stellplatzanlagen; LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

10 Seite 8 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel 4. Verkehrslärm auf Straßen, der eindeutig durch den Betrieb der Anlage bestimmt wird und nicht dem allgemeinen Straßenverkehr zuzuordnen ist. Enthält das zu beurteilende Geräusch Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen, ist dem Mittelungspegel ein Impulszuschlag zuzurechnen. Für die von Freizeitanlagen hervorgerufenen Geräusche (z.b. auch für Musik) ist im Allgemeinen ein Impulszuschlag erforderlich. Wenn sich aus dem Geräusch von Freizeitanlagen ein Einzelton heraushebt, ist ein Tonzuschlag von 3 db(a) oder 6 db(a) hinzuzurechnen. Der Zuschlag von 6 db(a) ist nur bei besonderer Auffälligkeit des Tons zu wählen. Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören unerwünschter Informationen ist je nach Auffälligkeit ein Informationszuschlag von 3 db(a) oder 6 d(a) zu berücksichtigen. Der Zuschlag von 6 db(a) ist nur bei besonders hohem Informationsgehalt (z.b. laute und gut verständliche Lautsprecherdurchsagen, deutlich hörbare Musikwiedergaben) zu wählen. Der Gesamtzuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit ist so zu wählen, dass er auf maximal 6 db(a) begrenzt bleibt. 4. Freizeitlärm 4.1. Lastfälle Im Haus der Jugend sollen Veranstaltungen wie z.b. Jugendtreff, Tanzkurse, Nähkurse, Eltern/Kinder Gruppen, Frühstückscafé und offene Jugendarbeit usw. durchgeführt werden. Die Öffnungszeiten liegen in der Regel montags bis freitags zwischen 8:30 und 23:00 Uhr. Dabei werden die Geräuschimmissionen durch Kommunikationsgeräusche auf dem Hof sowie die Geräuschabstrahlung über Fenster und Türen untersucht. Als maßgebende Lastfälle werden die durchgängigen Nutzungen des Hauses der Jugend innerhalb der Ruhezeiten tagsüber bzw. in der lautesten Nachtstunde berücksichtigt. Diese beiden Lastfälle stellen die lärmtechnisch ungünstigsten Fälle dar. Für alle weiteren Lastfälle ist daher von einer Verträglichkeit auszugehen. Weiterhin wird die vorhandene Freizeitnutzung des Wohnmobilstellplatzes für die Gesamtbelastung berücksichtigt. Folgende Belastungen werden für die maßgebenden Lastfälle berücksichtigt: Nutzung tags innerhalb der Ruhezeit (abends zwischen 20:00 und 22:00 Uhr): Für den Betrieb des Hauses der Jugend werden die Kommunikationsgeräusche auf dem Hof mit ca. 20 Personen angenommen. Weiterhin wird die Schallabstrahlung über die Fenster und Türen mit einem Rauminnenpegel von 80 db(a) zzgl. der Zuschläge für Impuls- und Informationshaltigkeit von zusammen 6 db(a) angesetzt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Türen ca. 80 % der Zeit und von den Fenster ca. 70 % der Fläche (Kippstellung) geschlossen sind bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

11 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 9 Für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes werden 22 Wohnmobilanfahrten und Parken sowie Kommunikationsgeräusche von ca. 50 Personen berücksichtigt. Nutzung nachts (lauteste Nachtsstunde): Für das Haus der Jugend werden die Kommunikationsgeräusche auf dem Hof mit ca. 4 Personen angenommen. Weiterhin wird die Schallabstrahlung über die Fenster und Türen mit einem Rauminnenpegel von 80 db(a) zzgl. der Zuschläge für Impuls- und Informationshaltigkeit von zusammen 6 db(a) angesetzt. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Haupteingang ca. 90 % der Zeit und alle weiteren Türen und Fenster die ganze Zeit geschlossen sind. Für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes werden in der lautesten Nachtstunde eine Wohnmobilanfahrt und Parken sowie Kommunikationsgeräusche von ca. 50 Personen berücksichtigt Emissionen Zur Ermittlung der Kommunikationsgeräusche wird die VDI-Richtlinie 3770 (Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 [16]) herangezogen, die auf der Auswertung von umfangreichen Messungen beruht. Für das Haus der Jugend werden die Ansätze der VDI 3770 [7] für Gartenlokale und andere Freisitzflächen herangezogen. Hierbei wird auf den Terrassen von den oben genannten anwesenden Personenzahlen ausgegangen (siehe Abschnitt 4.1). Dabei wird des Weiteren angenommen, dass 50 % der anwesenden Gäste durchgehend gleichzeitig sprechen ( sprechen gehoben ). Für den Wohnmobilestellplatz wird ein Schallleistungspegel für Sprechen normal von L WA = 65 db(a). Hierbei wird angenommen, dass ca. 50 % der anwesenden Personen durchgängig sprechen. So ergibt sich ein Schallleistungsbeurteilungspegel von L WA = 79,0 db(a). Zur Berücksichtigung einer ggf. vorhandenen maßgebenden Schallabstrahlung des Gebäudes erfolgt die Berechnung dieser Schallabstrahlungen gemäß VDI 2571 [15]. Berücksichtigt werden dabei die maßgebenden Bauteile (Fenster und Türen). Bei massiven Bauteilen (Wände) ist aufgrund der höheren Bauschalldämm-Maße davon auszugehen, dass diese Bauteile die Geräusche aus dem Inneren nicht übertragen und damit keine Schallabstrahlung zu berücksichtigen ist. Für die Schalldämmung der Fenster wird im Folgenden ein resultierendes Schalldämm- Maß von 32 db und für Türen (Fenstertüren) ein resultierendes Schalldämm-Maß von 27 db in Ansatz gebracht. Weiterhin wird ein Rauminnenpegel von L I = 80 db(a) zzgl. der Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit von 6 db(a), die die erhöhte Lästigkeit durch unerwünschtes Mithören und / oder auffällige Einzeltöne sowie auffällige Impulsspitzen berücksichti- LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

12 Seite 10 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel gen, zugrunde gelegt. Vorhandene oder bei Veranstaltungen mitgebrachte elektroakustische Anlagen sind ggf. entsprechend einzupegeln. Die Berechnung der Emissionen der Wohnmobilfahrten erfolgt anhand der Rechenregeln der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90 [11]). Hierbei wird in der lautesten Nachtstunde eine Zufahrt berücksichtigt. Die Fahrgeräusche von Wohnmobilen sind in der Regel mit den Fahrgeräuschen von Pkw zu vergleichen. Dabei wird eine Geschwindigkeit von 30 km/h zugrunde gelegt. Die Ermittlung der Geräusche durch den Stellplatzlärm erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der Parkplatzlärmstudie [12]. Dabei wird das getrennte Verfahren gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie herangezogen, da die Fahrstrecke gesondert berücksichtigt wird Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A [17] gemäß der Freizeitlärm-Richtlinie auf Grundlage des in der TA Lärm [6] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus der Anlage A 1 ersichtlich. Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt: die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten (Höhen nach Ortsbesichtigung [20] geschätzt); Quellenhöhen gemäß Abschnitt 4.3.2; Immissionsorthöhen gemäß Abschnitt 4.3.3; Das maßgebende Umfeld des Plangeltungsbereichs ist weitgehend eben, so dass mit einem ebenen Geländemodell gerechnet wurde. Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurde gemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt der DIN ISO [13] ermittelt. Die Formeln zur Berechnung der Schallausbreitung gelten für eine die Schallausbreitung begünstigende Wettersituation ( Mitwindausbreitungssituation ). Zur Berechnung des Beurteilungspegels ist gemäß TA Lärm eine meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613 Teil 2 [13] zu berücksichtigen. Diese Korrektur beinhaltet die Häufigkeit des Auftretens von Mitwindsituationen, so dass der Beurteilungspegel einen Langzeitmittelungspegel darstellt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde zur sicheren Seite auf die Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur verzichtet Quellenmodellierung Die Parkvorgänge und die Kommunikationsgeräusche werden als Flächenschallquellen berücksichtigt. Die Fahrgeräusche auf der Zufahrt werden als Linienquelle modelliert. Die bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

13 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 11 Schallabstrahlungen werden als vertikale Flächenquellen dargestellt. Die Lage der Quellen kann der Anlage A 1 entnommen werden. Die Emissionshöhen betragen: Kommunikationsgeräusche Haus der Jugend: 1,6 m über Gelände; Türen, Verglasung am Haupteinngang: 0-2,0 m über Gelände; Fenster: 0,8-1,2 m über Gelände; Fahrwege: 1,0 m über Gelände; Stellplätze: 1,0 m über Gelände; Kommunikationsgeräusche Wohnmobilstellplatz: 1,2 m über Gelände Immissionsorte Die Berechnungen erfolgen für die in dem Lageplan der Anlage A 1 verzeichneten Immissionsorte. Die Immissionshöhen betragen 2,5 m über Gelände für das Erdgeschoss und jeweils 2,8 m zusätzlich für jedes weitere Geschoss Beurteilungspegel Zur Beurteilung wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten berechnet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 und der Abbildung 1 und Abbildung 2 zusammengestellt. Wenn für die maßgeblichen Lastfälle eine Verträglichkeit besteht, ist für den übrigen Betrieb (werktags außerhalb der Ruhezeiten von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags außerhalb der Ruhezeiten von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr) gleichfalls davon auszugehen, dass den Vorgaben der Freizeitlärm-Richtlinie [10] entsprochen wird. Für die maßgebenden Lastfälle ergeben sich folgende Ergebnisse: Lastfall tags innerhalb der Ruhezeiten: An den Immissionsorten IO 1 bis IO 5 ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 50,4 db(a), somit wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 50 db(a) tags innerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Verbleibende geringfügige Überschreitungen liegen im Rahmen der Rechen- und Rundungsgenauigkeit und sind daher nicht beurteilungsrelevant. Mit Beurteilungspegeln von bis zu 44,5 db(a) wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 50 db(a) tags innerhalb der Ruhezeiten an den Immissionsorten IO 6 und IO 7 eingehalten. Am Immissionsort IO 8 errechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 36,6 db(a), somit wird der Immissionsrichtwert für reine Wohngebiete von 45 db(a) tags innerhalb der Ruhezeiten unterschritten. LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

14 Seite 12 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Lastfall nachts: An den Immissionsorten IO 6 bis IO 8 werden die jeweiligen Immissionsrichtwerte nachts ebenfalls eingehalten. Somit ist die Freizeitnutzung des Hauses der Jugend mit den oben genannten Ansätzen mit dem Schutz der benachbarten Nutzung verträglich. Tabelle 5: Beurteilungspegel aus der Freizeitnutzung Sp Ze Nr. Gebiet Immissionsort tags in der Ruhezeit Beurteilungspegel Die Beurteilungspegel liegen an den Immissionsorten IO 1 bis IO 5 bei bis zu 40,2 db(a), somit wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) nachts eingehalten. Verbleibende geringfügige Überschreitungen liegen im Rahmen der Rechen- und Rundungsgenauigkeit und sind daher nicht beurteilungsrelevant. Immissions- Lastfall 1: richtwert Tags Lastfall 2: Ge- innerhalb der Nachts nachts schoss Ruhezeit tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 1 WA EG 46,8 36,9 2 IO 1 WA OG 47,7 37,7 3 IO 1 WA OG 48,5 38,6 4 IO 2 WA EG 47,7 36,3 5 IO 2 WA OG 48,6 37,2 6 IO 2 WA OG 49,7 39,0 7 IO 3.1 WA EG 47,0 37,8 8 IO 3.1 WA OG 48,9 39,1 9 IO 3.1 WA OG 50,3 39,9 10 IO 3.2 WA EG 50,4 40,2 11 IO 4 WA EG 47,2 31,1 12 IO 4 WA OG 49,4 34,7 13 IO 4 WA OG 49,6 35,8 14 IO 5 WA EG 42,7 26,3 15 IO 5 WA OG 44,2 29,3 16 IO 5 WA OG 45,4 30,2 17 IO 6 WA EG 42,1 31,8 18 IO 7 WA OG 44,5 32,3 19 IO 8 WR EG 34,6 25,7 20 IO 8 WR OG 36,6 27, bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

15 IO 1 2.OG IO 2 2.OG IO OG IO 3.2 EG IO 4 2.OG IO 5 2.OG IO 6 EG IO 7 1.OG IO 8 1.OG Beurteilungspegel nachts [db(a)] IO 1 2.OG IO 2 2.OG IO OG IO 3.2 EG IO 4 2.OG IO 5 2.OG IO 6 EG IO 7 1.OG IO 8 1.OG Beurteilungspegel tags [db(a)] Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 13 Abbildung 1: Beurteilungspegel aus Lastfall tags innerhalb der Ruhezeiten 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Freizeitnutzung Immissionsrichtwert maßgebende Immissionsorte Abbildung 2: Beurteilungspegel aus Lastfall nachts 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Freizeitnutzung Immissionsrichtwert maßgebende Immissionsorte 4.4. Spitzenpegel Um die Einhaltung der zulässigen Spitzenpegel aus der Nutzung des Hauses der Jugend zu prüfen, wurden die erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt. Abschirmungen wurden zur sicheren Seite nicht berücksichtigt. Die erforderlichen Mindestabstände sind in der Tabelle 6 zusammengestellt. LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

16 Seite 14 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Folgende maßgebende Vorgänge sind von Interesse: o o o Schreien sehr laut; Schreien laut; Rufen normal; Alle weiteren Quellen haben niedrigere Schallleistungspegel, so dass sie bzgl. der Spitzenpegel vernachlässigt werden können. Im Tageszeitraum werden die jeweiligen Mindestabstände sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ruhezeiten eingehalten, so dass das Spitzenpegelkriterium eingehalten wird. Im Nachtzeitraum wird der Mindestabstand für Rufen normal eingehalten. Die Mindestabstände für laute und sehr laute Schreie nachts werden unterschritten, so dass eine Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums nicht sichergestellt werden kann. Allerdings kann im vorliegenden Fall durch die Aufsichtspersonen organisatorisch geregelt werden, dass sich im Nachtzeitraum die Besucher im Hofbereich leise wie möglich verhalten, so dass eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums so verhindert werden könnte. Tabelle 6: Erforderliche Mindestabstände zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel gemäß Freizeitlärm-Richtlinie Vorgang Schallleistungspegel LWA [db(a)] Erforderlicher Mindestabstand WA 1) [m] tags a.d.r. 2) tags i.d.r. 3) nachts Erforderlicher Mindestabstand WR 1) [m] tags a.d.r. 2) tags i.d.r. 3) nachts Schreien sehr laut 115 4) Schreien laut 108 4) Rufen normal 86 4) Immissionsrichtwert für Spitzenpegel: allgemeine Wohngebiete (WA): 85 db(a) tags a.d.r., 80 db(a) tags i.d.r. und 60 db(a) nachts; reine Wohngebiete (WR): 80 db(a) tags a.d.r., 75 db(a) tags i.d.r. und 55 db(a) nachts; außerhalb der Ruhezeiten; innerhalb der Ruhezeiten; gemäß VDI 3770 [16]. 1) 2) 3) 4) 5. Verkehrslärm 5.1. Verkehrsmengen Als maßgebende Quellen werden folgende öffentliche Verkehrswege berücksichtigt: Eddelaker Straße; Am Freizeitbad; Geschwister-Scholl-Weg; bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

17 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 15 Öffentlicher Parkplatz am Geschwister-Scholl-Weg. Die Verkehrsbelastungen für die Eddelaker Straße wurde dem Verkehrsgutachten [21] entnommen. Das Verkehrsgutachten weist für die Eddelaker Straße einen DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) von ca Kfz/24h für das Prognosejahr 2020 aus. Für die Straße Am Freizeitbad sowie den Geschwister-Scholl-Weg liegen keine Grundbelastungen vor, hier wurde ein geschätzter DTV von ca Kfz/24h bzw. 600 Kfz/24h zugrunde gelegt. Der Lkw-Anteil wurde gemäß RLS-90 für Gemeindestraßen berücksichtigt. Für den Parkplatz wurde die Belastung ebenfalls mit 600 Kfz- Bewegungen/24h abgeschätzt. Die Zahlen wurden auf den Prognosehorizont 2025/2030 hochgerechnet, wobei eine allgemeine Verkehrssteigerung von 5 % eingerechnet wurde, was etwa 0,5 Prozentpunkten pro Jahr entspricht (Hochrechnungsfaktor: 1,05). Zusätzlich wurde der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr aus der 10. und 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 im Prognose- Nullfall in der Grundbelastung berücksichtigt. Für den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr wurden die Belastungen abgeschätzt. Da der Plangeltungsbereich derzeit für eine Schule und Wohnnutzung genutzt wird, sind nur geringe zusätzliche Verkehre durch das Haus der Jugend zu erwarten. Für diese wurde eine Zusatzbelastung von ca. 100 Kraftfahrzeugbewegungen abgeschätzt. Die Verteilung wurde zur sicheren Seite mit 100 % in alle Richtungen angesetzt. Mit diesen Abschätzungen ergeben sich ausschließlich Emissionspegelerhöhungen von bis zu 0,4 db(a) tags und 0,5 db(a) nachts und liegen somit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) und deutlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a). Eine detaillierte Untersuchung des B-Plan-induzierten Zusatzverkehrs auf öffentlichen Straßen ist daher nicht erforderlich. Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in der Anlage A Emissionen Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [11] berechnet. Eine Zusammenstellung zeigt die Anlage A Immissionen Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Cadna/A [17] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [11]. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen ist aus der Anlage A 1 ersichtlich. Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

18 Seite 16 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Schutz des Plangeltungsbereiches Für das Plangebiet ist eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet bzw. als Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. Für die Gemeinbedarfsfläche wird für den Schutzanspruch davon ausgegangen, dass der einem Mischgebiet vergleichbar ist. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangebiet sind in Form von Rasterlärmkarten in der Anlage A 3.5 dargestellt. Im straßennahen Bereich ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 68 db(a) tags und 58 db(a) nachts. Im Bereich des allgemeinen Wohngebiets ergeben sich bis zu einem Abstand von bis zu 45 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts sowie bis zu einem Abstand von bis zu 75 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße Überschreitungen der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags und von 45 db(a) nachts. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche werden die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiet von 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts eingehalten. Lediglich im äußersten Süden werden die Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts überschritten. Aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Eddelaker Straße sind aus Belegenheitsgrunden (Grundstückszufahrten) nicht möglich. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- und Wohnnutzungen vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN Die Lärmpegelbereiche werden nach DIN 4109 [9], Ziffer 5.5 ermittelt. Der maßgebliche Außenlärmpegel für den Verkehrslärm ergibt sich aus dem um 3 db(a) 1 erhöhten Beurteilungspegel tags. Berechnungsgrundlage bilden die Verkehrsbelastungen im Prognose- Planfall (2025/30). Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche aus Verkehrslärm sind im Plan in Anlage A 4 dargestellt. In einem Abstand von bis zu 50 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags um mehr als 3 db(a) überschritten. Außenwohnbereiche bei Neu-, Um- und Ausbauten sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert um mehr als 3 db(a) überschritten wird, auszuschließen bzw. auf der lärmabgewandten Seite der Gebäude auszuführen. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig. Zudem kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung für ein konkretes Bauvorhaben geprüft werden, ob mit Abschirmungen auch auf Terrassen an den der Straße zugewandten Sei- 1 Zuschlag zur Berücksichtigung der Abhängigkeit der Schalldämmung von Fenstern vom Einfallswinkel des Schalls (Messung der akustischen Eigenschaften der Fenster im Prüfstand bei diffusem Schallfeld gerichteter Schalleinfall bei Straßenverkehrslärm) bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

19 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 17 ten die Anforderungen an hinreichenden Schallschutz ggf. erfüllt werden. Daher wird empfohlen, den Einzelnachweis in die Festsetzungen aufzunehmen. Zum Schutz der Nachtruhe sind im allgemeine Wohngebiet bis zu einem Abstand von bis zu 45 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße für Schlaf- und Kinderzimmer bei Neu-, Um- und Ausbauten schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeigneten Weise sichergestellt werden kann. 6. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen 6.1. Begründung a) Allgemeines Mit der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 will die Stadt Brunsbüttel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweitung der Baugrenzen an der Eddelaker Straße schaffen. Die Ausweisung ist als allgemeines Wohngebiet und Gemeinbedarfsfläche vorgesehen. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche soll ggf. das Haus der Jugend in das Förderschulgebäude einziehen. Bei der Nutzung des Haus der Jugend handelt es sich um Freizeitnutzungen zum Beispiel für Tanzkurse, Nähkurse, Eltern/Kinder Gruppen, Frühstückscafé und offene Jugendarbeit. Vereinzelt sind auch Übernachtungspartys vorgesehen. Weiterhin befindet sich im Plangeltungsbereich Wohnbebauung entlang der Eddelaker Straße und des Ziegelwegs, dieser Bereich soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt und bewertet. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [8] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [7], wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [4]) orientieren. Gemäß DIN Teil 1 bildet die Freizeitlärm-Richtlinie des Landes Schleswig- Holsteins die Beurteilungsgrundlage für die Freizeitnutzung. b) Freizeitlärm Bei der Ermittlung der Freizeitnutzungen wurden die maßgebenden Lastfälle untersucht. Als maßgebende Lastfälle werden die durchgängigen Nutzungen des Hauses der Jugend innerhalb der Ruhezeiten tagsüber bzw. in der lautesten Nachtstunde berücksichtigt. Diese beiden Lastfälle stellen die lärmtechnisch ungünstigsten Fälle dar. Für alle weiteren Lastfälle ist daher von einer Verträglichkeit auszugehen. Weiterhin wird die vorhandene Freizeitnutzung des Wohnmobilstellplatzes für die Gesamtbelastung berücksichtigt. LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

20 Seite 18 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Insgesamt ist festzustellen, dass die jeweiligen Immissionsrichtwerte in den jeweiligen Lastfällen tags innerhalb der Ruhezeiten und nachts eingehalten werden, so dass den Anforderungen der Freizeitlärm-Richtlinie entsprochen wird. Im Tageszeitraum wird das Spitzenpegelkriterium eingehalten. Im Nachtzeitraum ist durch organisatorische Maßnahmen (Anhalten zu ruhigem Verhalten der Besucher) eine Belästigung der Anwohner zu verhindern, da aufgrund der geringen Abstände eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums durch laute bzw. sehr laute Schreie nicht ausgeschlossen werden kann. c) Verkehrslärm Die Verkehrsbelastungen für die Eddelaker Straße wurde dem Verkehrsgutachten entnommen. Das Verkehrsgutachten weist für die Eddelaker Straße einen DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) von ca Kfz/24h für das Prognosejahr 2020 aus. Für die Straße Am Freizeitbad sowie den Geschwister-Scholl-Weg liegen keine Grundbelastungen vor, hier wurde ein geschätzter DTV von ca Kfz/24h bzw. 600 Kfz/24h zugrunde gelegt. Der Lkw-Anteil wurde gemäß RLS-90 für Gemeindestraßen berücksichtigt. Für den Parkplatz wurde die Belastung ebenfalls mit 600 Kfz-Bewegungen/24h abgeschätzt. Alle Belastungen wurden auf den Prognose-Horizont 2025/30 hochgerechnet. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90. Der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr ist nicht weiter beurteilungsrelevant, da die Zunahmen vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) und der Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a) liegen. Im Bereich des allgemeinen Wohngebiets ergeben sich bis zu einem Abstand von bis zu 45 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts sowie bis zu einem Abstand von bis zu 75 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße Überschreitungen der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags und von 45 db(a) nachts. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche werden die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiet von 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts eingehalten. Lediglich im äußersten Süden werden die Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts überschritten. Aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Eddelaker Straße sind aus Belegenheitsgrunden (Grundstückszufahrten) nicht möglich. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei Neu-, Um- und Ausbauten können aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite) oder passiven Schallschutz geschaffen werden. Der Schutz vor Verkehrslärm wird durch passiven Schallschutz sichergestellt. Hierzu werden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 festgesetzt bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

21 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 19 Bezüglich der Außenwohnbereiche ist festzustellen, dass in einem Abstand von bis zu 50 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags um mehr als 3 db(a) überschritten wird. Außenwohnbereiche bei Neu-, Um- und Ausbauten sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert um mehr als 3 db(a) überschritten wird, auszuschließen bzw. auf der lärmabgewandten Seite der Gebäude auszuführen. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig. Zudem kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung für ein konkretes Bauvorhaben geprüft werden, ob mit Abschirmungen auch auf Terrassen an den der Straße zugewandten Seiten die Anforderungen an hinreichenden Schallschutz ggf. erfüllt werden. Daher wird empfohlen, den Einzelnachweis in die Festsetzungen aufzunehmen. Zum Schutz der Nachtruhe sind im allgemeine Wohngebiet bis zu einem Abstand von bis zu 45 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße für Schlaf- und Kinderzimmer bei Neu-, Um- und Ausbauten schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeigneten Weise sichergestellt werden kann Festsetzungen a) Schutz vor Verkehrslärm Zum Schutz der Wohn- und Büronutzungen vor Verkehrslärm werden die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau für Neu-, Um- und Ausbauten festgesetzt. (Hinweis an den Planer: Abgrenzung der Lärmpegelbereiche aus der Planzeichnung der Abbildung 3 übernehmen.) Den genannten Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven Schallschutz: 1) 2) Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel L a db(a) erforderliches bewertetes Schalldämmmaß der Außenbauteile 1) R w,res Wohnräume Büroräume 2) [db(a)] III IV resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster und Lüftung zusammen) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen. LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

22 Seite 20 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Abbildung 3: Lage der Lärmpegelbereiche, Maßstab 1: bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

23 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 21 Zum Schutz der Nachtruhe sind bis zu einem Abstand von bis zu 45 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße bei Neu-, Um- und Ausbauten für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. In einem Abstand von 50 m zur Straßenmitte der Eddelaker Straße sind bei Neu-, Umund Ausbauten bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen geschlossen auszuführen (Ausschluss von Außenwohnbereichen). Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. Bargteheide, den 5. Juni 2015 erstellt durch: geprüft durch: Dipl.-Met. Miriam Sparr Projektingenieurin Dipl.-Ing. Björn Heichen Geschäftsführender Gesellschafter LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

24 Seite 22 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel 7. Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1740); [2] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Nr. 37 vom S. 1757) zuletzt geändert am 21. Dezember 2006 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BGBl. I Nr. 64 vom S. 3316); [3] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748); [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269); [5] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I Nr. 45 vom S. 1588) zuletzt geändert am 9. Februar 2006 durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (BGBl. I Nr. 7 vom S. 324); [6] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (6. BImSchVwV), TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom S. 503); [7] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [8] DIN Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [9] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989; [10] Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie, Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten, 22. Juni 1998; bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

25 Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Seite 23 Emissions-/Immissionsberechnung [11] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [12] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. vollständig überarbeitete Auflage, 2007; [13] DIN ISO , Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO :1996), Oktober 1999; [14] DIN EN ISO 717-1, Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung November 2006; [15] VDI 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976; [16] VDI-Richtlinie 3770, Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012; [17] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, München, Cadna/A für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version (32-Bit), November 2013; Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [18] Beschreibung der Nutzung innerhalb des Plangeltungsbereiches, Besprechungstermin bei der Stadt Brunsbüttel am ; [19] Plangeltungsbereich der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 der Stadt Brunsbüttel, Stand ; [20] Informationen gemäß Ortstermin mit Fotodokumentation, LAIRM CONSULT GmbH, [21] Stadt Brunsbüttel Verkehrsgutachten zum Neubau der Innerstadtentlastungsstraße, Anlage 8, Ingenieurgemeinschaft Sass & Kuhrt GmbH, ; LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

26

27 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel I 8. Anlagenverzeichnis A 1 A 2 Lageplan, Maßstab 1: II Emissionen aus Freizeitlärm... III A 2.1 Betriebsbeschreibung... III A 2.2 Basisschallleistungen der einzelnen Quellen... III A Fahrbewegungen... III A Parkvorgänge... IV A Kommunikationsgeräusche... V A Schallabstrahlung des Gebäudes... VI A Oktavspektren Schallleistungspegel... VII A Abschätzung der Standardabweichungen... VII A 2.3 Schallleistungspegel für die Quellbereiche... VIII A 2.4 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel... XI A 2.5 Beurteilungspegel aus Freizeitlärm... XII A Teilpegelanalyse Lastfall innerhalb der Ruhezeiten tags... XII A Teilpegelanalyse Lastfall nachts... XII A 3 Verkehrslärm... XIII A 3.1 Verkehrsbelastungen... XIII A 3.2 Basis-Emissionspegel... XIII A 3.3 Emissionspegel... XIV A 3.4 Zunahmen der Emissionspegel... XIV A 3.5 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm... XV A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,0 m, Maßstab 1: XV A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,8 m, Maßstab 1: XVI A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 2,8 m, Maßstab 1:1.500 XVII A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 5,6 m, Maßstab 1: XVIII A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 5,6 m, Maßstab 1: XIX A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,4 m, Maßstab 1: XX A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,4 m, Maßstab 1: XXI A 4 Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 4109, Aufpunkthöhe 8,4 m, Maßstab 1: XXII LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

28 II Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel A 1 Lageplan, Maßstab 1: bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

29 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel III A 2 Emissionen aus Freizeitlärm A 2.1 Betriebsbeschreibung Das Verkehrsaufkommen ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Sp Anzahl Fahrzeuge Stellplätze Richtung T r1 T tags nachts Ze Teilverkehr Kürzel Anzahl Anteil r2 Kfz Kfz Wohnmobilstellplatz 1 wmzu1 zu 23 Stellplatzanlage % 2 wmab1 ab 22 1 Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 2:...Anzahl der Stellplätze; Spalte 3:...Anteil an Gesamtzahl; Spalten 6-9:...Beurteilungszeiträume wie folgt: T r1 :... außerhalb der Ruhezeiten tags (7 bis 20 Uhr) T r2 :.. in den Ruhezeiten tags (6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr); T r3 :... gesamte Nacht (22 bis 6 Uhr) (für die Beurteilung des Gewerbelärms gemäß TA Lärm nicht maßgebend); T r4 :... lauteste Stunde nachts (zwischen 22 und 6 Uhr); Nutzungszeiten sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Sp Vorgangsdauer [h] Ze Vorgänge Kürzel Anteil tags nachts Sonstiges 1 Kommunikation Wohnmobilstellplatz ko 100% 16 h 1 h 2 Kommunikation Haus der Jugend tags koht 100% 16 h 3 Kommunikation Haus der Jugend nachts kohn 100% 1 h 4 Abstrahlung Haus der Jugend koh 100% 16 h 1 h A 2.2 Basisschallleistungen der einzelnen Quellen T r1 T r2 A Fahrbewegungen Die Berechnung der von den fahrenden Kfz ausgehenden Schallemissionen erfolgt in Anlehnung an die in der Parkplatzlärmstudie [12] beschriebene Vorgehensweise nach der RLS-90 [11]. Um die Einheitlichkeit des Rechenmodells für alle Lärmquellen (Fahrzeugverkehr, Parkvorgänge) zu gewährleisten, werden die Emissionspegel nach RLS-90 in mittlere Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde umgerechnet. Die folgende Tabelle zeigt den Ansatz. LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

30 IV Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Sp mittlere Schallleistungspegel (ein Vorgang pro Stunde) Ze Kürzel Fahrwegsbezeichnung v D v Länge Dh g D Stg D StrO L W,r,1 km / h db(a) m % db(a) 1 f1 Wohnmobilfahrweg 30-8, ,0 0,0 0,0 1,5 72,1 Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 1... Bezeichnung der Lärmquellen; Spalte 2... siehe Lageplan in Anlage A 1 zur Anordnung der einzelnen Fahrstrecken auf dem Betriebsgelände; Spalte 3... Nach Abschnitt der RLS-90 ist mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, mindestens jedoch mit v = 30 km / h zu rechnen. Spalte 4... Geschwindigkeitskorrekturen nach Gleichung 8 der RLS-90; Spalte 5... Längen der Fahrstrecke; Spalte 6... Höhendifferenzen im jeweiligen Abschnitt; Spalte 7... Längsneigung des Fahrweges (Steigungen und Gefälle nach Abschnitt der RLS-90 gleich behandelt); Spalte 8... Korrekturen für Steigungen und Gefälle nach Gleichung 9 der RLS-90; Spalte 9... Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen nach Tabelle 4 der RLS-90 (hier Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm angesetzt); Spalte Der Schallleistungspegel für eine Fahrt pro Stunde ergibt sich aus dem Emissionspegel nach Gleichung 6 der RLS-90 zu l 19,2 db( ). LW, r,1 Lm, E 10lg A Dabei ist l die tatsächliche Fahrweglänge unter Berücksichtigung des Höhenunterschiedes. Der Korrektursummand von 19,2 db resultiert aus den unterschiedlichen Bezugsabständen (L m,e : Schalldruckpegel in 25 m Abstand von der Emissionsachse L W,r,1 : Schallleistungspegel bezogen auf eine Länge von 1 m). A Parkvorgänge Neben den Fahrbewegungen sind im Bereich der Stellplatzanlagen zusätzlich die Geräusche aus den Parkvorgängen (Ein- und Ausparken, Türenschlagen etc.), dem Parkplatzsuchverkehr und dem Durchfahrtsanteil zu berücksichtigen. Es finden die Ansätze der Parkplatzlärmstudie [12] Verwendung. Sp mittlere Schallleistungspegel Ze Kürzel Quelle L W0 (ein Vorgang pro Stunde) K PA K I K StrO K D L W,r,1 db(a) 1 park Lkw-Stellplätze 63, ,0 0,0 80, bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

31 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel V Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 3...Ausgangsschallleistungen für eine Bewegung pro Stunde (siehe Abschnitt 8.2 der Parkplatzlärmstudie); Spalte 4...Zuschläge für unterschiedliche Parkplatztypen nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie; Spalte 5...Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche (Türenklappen), ebenfalls nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie; Spalte 6...Zuschläge für unterschiedliche Straßenoberflächen gemäß Parkplatzlärmstudie (bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie sowie bei Parkplätzen an Einkaufszentren nicht erforderlich); Spalte 7...Zuschläge für den Schallanteil der durchfahrenden Fahrzeuge gemäß Parkplatzlärmstudie, bei getrenntem Verfahren gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie nicht erforderlich; Spalte 8...mittlerer Schallleistungspegel, ein Vorgang pro Stunde; A Kommunikationsgeräusche Für die Kommunikationsgeräusche werden Ansatze gemäß der VDI 3770 [16] verwendet. Es ergeben sich folgende Schallleistungspegel: Sp Ze Kürzel Vorgang mittlere Schallleistungspegel (ein Vorgang pro Stunde) L W0 K I T E L W,r,1 db(a) min. db(a) 1 kom Wohnmobilstellplatz 50 Personen anwesend 79, ,0 2 komh Hof tags 20 Personen anwesend 80, ,0 3 komhn Hof nachts 4 Personen anwesend 73, ,1 Anmerkungen und Erläuterungen: Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 3...Ausgangsschallleistungen unter Berücksichtigung der Anzahl der sprechenden Personen; Spalte 4...Zuschläge für die Impulshaltigkeit der Geräusche unter Berücksichtigung der Anzahl der sprechenden Personen; Spalte 5...Einwirkzeiten für einen Vorgang; Spalte 6...Schallleistungs-Beurteilungspegel, ein Vorgang pro Stunde; LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

32 VI Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel A Schallabstrahlung des Gebäudes Für die Schallabstrahlung aus dem Gebäude ergeben sich gemäß VDI 2571 unter Berücksichtigung des angegebenen Innenpegels und Schalldämm-Maße folgende Schallleistungspegel: Sp mittlere Schallleistungspegel Ze Gebäudeteil L I (pro Stunde) K I +K T S R' W L W,r,1 db(a) db(a) m² db db(a) Innenpegel Gemeinschaftshaus tags tu1g Tür 1 geschlossen 80% 80,0 6,0 6,0 27,0 61,8 2 tu1o Tür 1 offen 20% 80,0 6,0 6,0 0,0 82,8 3 tu2g Tür 2 geschlossen 80% 80,0 6,0 6,0 27,0 61,8 4 tu2o Tür 2 offen 20% 80,0 6,0 6,0 0,0 82,8 5 tu3g Tür 3 geschlossen 80% 80,0 6,0 4,0 27,0 60,1 6 tu3o Tür 3 offen 20% 80,0 6,0 4,0 0,0 81,0 7 tu4g Tür 4 geschlossen 80% 80,0 6,0 6,0 27,0 61,8 8 tu4o Tür 4 offen 20% 80,0 6,0 6,0 0,0 82,8 9 fen1g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 10,0 32,0 58,5 10 fen1o Fenster offen 30% 80,0 6,0 10,0 0,0 86,8 11 fen2g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 7,2 32,0 57,0 12 fen2o Fenster offen 30% 80,0 6,0 7,2 0,0 85,3 13 fen3g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 7,2 32,0 57,0 14 fen3o Fenster offen 30% 80,0 6,0 7,2 0,0 85,3 15 fen4g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 9,6 32,0 58,3 16 fen4o Fenster offen 30% 80,0 6,0 9,6 0,0 86,6 17 fen5g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 9,6 32,0 58,3 18 fen5o Fenster offen 30% 80,0 6,0 9,6 0,0 86,6 19 fen6g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 15,6 32,0 60,4 20 fen6o Fenster offen 30% 80,0 6,0 15,6 0,0 88,7 21 fen7g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 13,2 32,0 59,7 22 fen7o Fenster offen 30% 80,0 6,0 13,2 0,0 88,0 23 fen8g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 7,2 32,0 57,0 24 fen8o Fenster offen 30% 80,0 6,0 7,2 0,0 85,3 25 fen9g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 12,0 32,0 59,2 26 fen9o Fenster offen 30% 80,0 6,0 12,0 0,0 87,6 27 fen10g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 7,2 32,0 57,0 28 fen10o Fenster offen 30% 80,0 6,0 7,2 0,0 85,3 29 fen11g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 14,4 32,0 60,0 30 fen11o Fenster offen 30% 80,0 6,0 14,4 0,0 88,4 31 fen12g Fenster geschlossen 70% 80,0 6,0 8,0 32,0 57,5 32 fen12o Fenster offen 30% 80,0 6,0 8,0 0,0 85,8 Innenpegel Gemeinschaftshaus nachts tu1gn Tür 1 geschlossen 90% 80,0 6,0 6,0 27,0 62,3 34 tu1on Tür 1 offen 10% 80,0 6,0 6,0 0,0 79,8 35 tu2gn Tür 2 geschlossen 100% 80,0 6,0 6,0 27,0 62,8 36 tu3gn Tür 3 geschlossen 100% 80,0 6,0 4,0 27,0 61,0 37 tu4gn Tür 4 geschlossen 100% 80,0 6,0 6,0 27,0 62,8 38 fen1gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 10,0 32,0 60,0 39 fen2gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 7,2 32,0 58,6 40 fen3gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 7,2 32,0 58,6 41 fen4gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 9,6 32,0 59,8 42 fen5gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 9,6 32,0 59,8 43 fen6gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 15,6 32,0 61,9 44 fen7gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 13,2 32,0 61,2 45 fen8gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 7,2 32,0 58,6 46 fen9gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 12,0 32,0 60,8 47 fen10gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 7,2 32,0 58,6 48 fen11gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 14,4 32,0 61,6 49 fen12gn Fenster geschlossen 100% 80,0 6,0 8,0 32,0 59, bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

33 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel VII Anmerkungen und Erläuterungen: Spalte 1...Bezeichnung der abstrahlenden Flächen; Spalte 2...mittlerer Innenpegel; Spalte 3...Zuschlag für die Impulshaltigkeit, Informations- und Tonhaltigkeit der Geräusche; Spalte 4...Außenflächen des Bauteils; Spalte 5...bewertete bauschalldämm-maße der Bauteile; Spalte 6...mittlerer Schallleistungspegel, je Stunde; A Oktavspektren Schallleistungspegel In der folgenden Übersicht sind die verwendeten Basis-Oktavspektren angegeben, die bei der Schallausbreitungsberechnung verwendet wurden. Grundlage bilden typische Oktavspektren aus aktuellen Regelwerken. Sp relativer Schallpegel (auf 0 db(a) normiert) Ze Vorgang 31,5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz 8 khz db(a) 1 allhoch 2 parkpr Quellen allgemein, eher höhenlastig (DIN EN 717-1, Spektrum Nr. 1) Parken an P+R-Anlagen, arithm. Mittel 0,0-32,0-22,0-15,0-9,0-6,0-5,0-5,0 0,0 0,0-14,0-12,0-15,0-9,0-6,0-6,0-8,0-14,0 3 parkfahr Pkw-Anfahrten -8,0-6,0-14,0-9,0-9,0-9,0-11,0-18,0 A Abschätzung der Standardabweichungen Im Folgenden werden die Standardabweichungen σ der Quellen abgeschätzt. Für jede Quelle sind verschiedene Fehler wie z.b. in den Belastungsansätzen (Verkehrszahlen), den Schallleistungspegeln, der Quellenmodellierung, der angenommenen Fahrwegslängen und Geschwindigkeiten und damit der Einwirkzeiten etc. zu berücksichtigen. Sofern die Einzelfehler statistisch voneinander unabhängig sind, kann der Gesamtfehler als Wurzel aus der Summe der Quadrate der Einzelstandardabweichungen berechnet werden. Folgende Annahmen werden für die Einzelfehler getroffen: Eingangsgröße rel. + s - s s Mittel Fehler db(a) db(a) db(a) Basisschallleistung L W0, Fahrt 3,0 3,0 3,0 Basisschallleistung Parkvorgang 3,0 3,0 3,0 Basisschallleistung Kommunikation 3,0 3,0 3,0 Basisschallleistung Abstrahlung 3,0 3,0 3,0 Parkvorgang (inkl. Zuschläge) 3,0 3,0 3,0 Fahrweglänge l^ ± 10 % 0,4 0,5 0,4 Geschwindigkeit v ± 33 % 1,2 1,7 1,5 Aufenthaltsdauer / Betriebsdauer ± 10 % 0,4 0,5 0,4 Dauer/Anzahl der Vorgänge ± 20 % 0,8 1,0 0,9 LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

34 VIII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Für die mittleren Gesamtstandardabweichungen ergibt sich damit: Sp Einzelstandardabweichung Gesamt Ze Vorgang s LW0 s l^ s v s T s LW,r,1 s Anzahl s LWA db(a) Fahrwege (bezogen auf eine Bewegung) 1 pf Fahrweg 3,0 0,4 1,5 3,4 0,9 3,5 Stellplatz 2 stpl Stellplatz 3,0 3,0 0,9 3,1 Kommunikationsgeräusche 3 ko Kommunikation 3,0 0,4 3,0 0,9 3,0 Schallabstrahlung 4 sa Schallabstrahlung 3,0 0,4 3,0 0,9 3,0 A 2.3 Schallleistungspegel für die Quellbereiche Sp Vorgänge Emissionen L W,r s LW,r Anzahl L W,Basis Ze Quelle tag nachts Kürzel P t L W,r,1 Kürzel % T r1 T r2 db(a) db(a) db(a) Wohnmobilstellplatz Fahrweg 1 wmzu f1 72,1 73,6 2 fw1 wmab f1 72,1 73,4 72,1 3 fw1 76,5 72,1 3,5 Stellplätze 4 wmzu park 80,0 80,3 5 stpl1 wmab park 80,0 80,0 80,0 6 stpl1 83,2 80,0 3,1 7 wmzu park 80,0 75,7 8 stpl2 wmab park 80,0 75,7 9 stpl2 78,7 3,1 Kommunikationsgeräusche 10 ko kom 79,0 79,0 79,0 kom1 11 kom1 79,0 79,0 3,0 Haus der Jugend Hof 12 koht komh 85,0 85,0 13 hdj1 kohn komhn 81,1 81,1 14 hdj1 85,0 81,1 3,0 Türen und Fenster 15 koht tu1g 61,8 61,8 16 koht tu1o 82,8 82,8 17 tu1 kohn tu1gn 62,3 62,3 18 kohn tu1on 79,8 79,8 19 tu1 82,8 79,9 3,0 20 koht tu2g 61,8 61,8 21 koht tu2o 82,8 82,8 tu2 22 kohn tu2gn 62,8 62,8 23 tu2 82,8 62,8 3,0 24 koht tu3g 60,1 60,1 25 koht tu3o 81,0 81,0 tu3 26 kohn tu3gn 61,0 61,0 27 tu3 81,0 61,0 3,0 Fortsetzung folgende Seite bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

35 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel IX Fortsetzung vorhergehende Seite Sp Vorgänge Emissionen L W,r s LW,r Anzahl L W,Basis t t Ze Quelle Kürzel P t L W,r,1 mrz orz db(a) Kürzel % T r1 T r2 db(a) db(a) 28 koht tu4g 61,8 61,8 29 koht tu4o 82,8 82,8 tu4 30 kohn tu4gn 62,8 62,8 31 tu4 82,8 62,8 3,0 32 koht fen1g 58,5 58,5 33 koht fen1o 86,8 86,8 fen1 34 kohn fen1gn 60,0 60,0 35 fen1 86,8 60,0 3,0 36 koht fen2g 57,0 57,0 37 koht fen2o 85,3 85,3 fen2 38 kohn fen2gn 58,6 58,6 39 fen2 85,3 58,6 3,0 40 koht fen3g 57,0 57,0 41 koht fen3o 85,3 85,3 fen3 42 kohn fen3gn 58,6 58,6 43 fen3 85,3 58,6 3,0 44 koht fen4g 58,3 58,3 45 koht fen4o 86,6 86,6 fen4 46 kohn fen4gn 59,8 59,8 47 fen4 86,6 59,8 3,0 48 koht fen5g 58,3 58,3 49 koht fen5o 86,6 86,6 fen5 50 kohn fen5gn 59,8 59,8 51 fen5 86,6 59,8 3,0 52 koht fen6g 60,4 60,4 53 koht fen6o 88,7 88,7 fen6 54 kohn fen6gn 61,9 61,9 55 fen6 88,7 61,9 3,0 56 koht fen7g 59,7 59,7 57 koht fen7o 88,0 88,0 fen7 58 kohn fen7gn 61,2 61,2 59 fen7 88,0 61,2 3,0 60 koht fen8g 57,0 57,0 61 koht fen8o 85,3 85,3 fen8 62 kohn fen8gn 58,6 58,6 63 fen8 85,3 58,6 3,0 64 koht fen9g 59,2 59,2 65 koht fen9o 87,6 87,6 fen9 66 kohn fen9gn 60,8 60,8 67 fen9 87,6 60,8 3,0 68 koht fen10g 57,0 57,0 69 koht fen10o 85,3 85,3 fen10 70 kohn fen10gn 58,6 58,6 71 fen10 85,3 58,6 3,0 72 koht fen11g 60,0 60,0 73 koht fen11o 88,4 88,4 fen11 74 kohn fen11gn 61,6 61,6 75 fen11 88,4 61,6 3,0 76 koht fen12g 57,5 57,5 77 koht fen12o 85,8 85,8 fen12 78 kohn fen12gn 59,0 59,0 79 fen12 85,8 59,0 3,0 LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

36 X Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel Anmerkungen zur Tabelle: Spalte 1... Bezeichnung der einzelnen Lärmquellen; Spalte 2... Bezeichnung des Einzelvorganges in Anlage A 1; Spalte 3... Anteil der Einzelvorgänge, der im jeweiligen Bereich auftritt; Spalten Siehe Erläuterungen zu Spalte 6-7 in Anlage A 2.1; der Beurteilungszeitraum nachts umfasst eine Stunde (T r4 ). Anmerkung: Alle Werte in den Spalten 4 bis 6 wurden auf eine ganze Zahl von Vorgängen mathematisch gerundet. Dadurch bedingt sind geringfügige Abweichungen von der Gesamtsumme nach Anlage A 2.1 möglich, die jedoch keinen Einfluss auf die Genauigkeit der schalltechnischen Berechnungen haben. Spalten Basisschallleistungen für einen Vorgang pro Stunde, nach Anlage A bis A 2.2.4; Spalten 9-11 Schallleistungs-Beurteilungspegel tags (t) und nachts (n) inklusive der Zeitbeurteilung und mit allen nach TA Lärm gegebenenfalls erforderlichen Zuschlägen (mit/ohne Ruhezeitenzuschlag (mrz/orz)); Spalte Standardabweichung des Schallleistungspegels (Anmerkung: Die Angabe einer Standardabweichung für die angesetzten Schallleistungspegel soll der Orientierung dienen und beschreibt die zu erwartende Streuung der Pegelwerte.) bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

37 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel XI A 2.4 Zusammenfassung der Schallleistungs-Beurteilungspegel Zum Abschluss der Beschreibung des Emissionsmodells fasst die Tabelle die Schallleistungs-Beurteilungspegel für alle Einzelquellen zusammen. Sp Schallleistungs- Basis- Beurteilungspegel Lärmquelle Oktav- Ze Spektrum tags nachts Gruppe Bezeichnung Kürzel Kürzel db(a) Freizeitnutzungen 1 Wohnmobilfahrweg fw1 parkfahr 76,5 72,1 2 Wohnmobil- Wohnmobilstellplatz 1 stpl1 parkpr 83,2 80,0 3 Stellplatz Wohnmobilstellplatz 2 stpl2 parkpr 78,7 4 Kommunikationsbereich kom1 allhoch 79,0 79,0 5 Hof Haus der Jugend hdj1 allhoch 85,0 81,1 6 Tür Eingang Haus der Jugend tu1 allhoch 82,8 79,9 7 Tür Nord Haus der Jugend tu2 allhoch 82,8 62,8 8 Tür Süd Haus der Jugend tu3 allhoch 81,0 61,0 9 Tür Ost Haus der Jugend tu4 allhoch 82,8 62,8 10 Haupteingang Haus der Jugend fen1 allhoch 86,8 60,0 11 Fensterband 1 Haus der Jugend fen2 allhoch 85,3 58,6 12 Fensterband 2 Haus der Jugend fen3 allhoch 85,3 58,6 Haus der 13 Fensterband 3 Haus der Jugend fen4 allhoch 86,6 59,8 Jugend 14 Fensterband 4 Haus der Jugend fen5 allhoch 86,6 59,8 15 Fensterband 5 Haus der Jugend fen6 allhoch 88,7 61,9 16 Fensterband 6 Haus der Jugend fen7 allhoch 88,0 61,2 17 Fensterband 7 Haus der Jugend fen8 allhoch 85,3 58,6 18 Fensterband 8 Haus der Jugend fen9 allhoch 87,6 60,8 19 Fensterband 9 Haus der Jugend fen10 allhoch 85,3 58,6 20 Fensterband 10 Haus der Jugend fen11 allhoch 88,4 61,6 21 Haupteingang Haus der Jugend fen12 allhoch 85,8 59,0 LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

38 XII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel A 2.5 A Beurteilungspegel aus Freizeitlärm Teilpegelanalyse Lastfall innerhalb der Ruhezeiten tags Sp Lärmquelle Teilbeurteilungspegel tags innerhalb der Ruhezeit in db(a) IO 1 IO 2 IO 3.1 IO 3.2 IO 4 IO 5 IO 6 IO 7 IO 8 Bezeichnung Kürzel 2.OG 2.OG 2.OG EG 2.OG 2.OG EG 1.OG 1.OG Lastfall: tags innerhalb der Ruhezeiten 1 Wohnmobilfahrweg fw1 27,4 26,9 24,3 20,9 22,8 17,6 18,2 19,2 19,0 2 Wohnmobilstellplatz 1 stpl1 32,6 32,7 31,1 26,0 30,0 23,8 24,5 24,5 25,2 3 Wohnmobilstellplatz 2 stpl2 24,8 24,7 22,5 19,4 22,4 17,6 19,6 20,6 19,2 4 Kommunikationsbereich kom1 27,4 27,6 25,9 21,0 25,4 19,1 19,2 19,9 20,9 5 Hof Haus der Jugend hdj1 41,3 41,7 43,1 43,7 38,0 32,1 34,8 35,3 26,8 6 Tür Eingang Haus der Jugend tu1 33,6 35,5 27,6 23,8 25,6 25,6 17,4 28,6 7,4 7 Tür Nord Haus der Jugend tu2 21,7 17,0 25,7 18,3 34,9 40,7 17,0 16,3 22,5 8 Tür Süd Haus der Jugend tu3 16,9 14,8 14,6 11,4 12,6 18,4 34,7 33,2 7,2 9 Tür Ost Haus der Jugend tu4 36,5 40,6 45,0 45,7 43,5 19,3 12,5 19,2 27,8 10 Haupteingang Haus der Jugend fen1 28,9 27,0 28,6 26,0 25,7 28,6 31,5 33,2 11,8 11 Fensterband 1 Haus der Jugend fen2 40,1 43,2 36,3 38,1 27,6 20,6 31,7 32,7 16,5 12 Fensterband 2 Haus der Jugend fen3 23,1 26,7 34,9 26,9 45,9 41,0 19,7 17,2 29,5 13 Fensterband 3 Haus der Jugend fen4 19,0 20,4 22,4 19,1 21,8 33,7 16,7 16,4 11,2 14 Fensterband 4 Haus der Jugend fen5 19,6 20,1 21,9 19,4 20,7 29,9 18,4 17,7 10,1 15 Fensterband 5 Haus der Jugend fen6 22,0 22,2 23,4 21,0 21,9 30,5 22,1 20,8 11,6 16 Fensterband 6 Haus der Jugend fen7 21,5 21,4 22,0 19,3 20,4 28,6 23,9 21,4 10,3 17 Fensterband 7 Haus der Jugend fen8 19,0 18,2 18,5 15,6 17,0 24,6 27,1 21,4 8,6 18 Fensterband 8 Haus der Jugend fen9 40,9 39,3 39,5 39,2 36,5 25,6 35,2 39,0 28,9 19 Fensterband 9 Haus der Jugend fen10 38,5 37,7 38,4 38,3 35,3 25,8 30,4 35,4 26,6 20 Fensterband 10 Haus der Jugend fen11 41,1 41,7 43,2 43,8 38,8 25,0 30,9 37,0 25,2 21 Haupteingang Haus der Jugend fen12 34,0 39,6 37,9 31,4 31,5 24,9 15,6 19,8 18,5 22 Summe 48,5 49,7 50,3 50,4 49,6 45,4 42,1 44,5 36,6 A Teilpegelanalyse Lastfall nachts Sp Lärmquelle Teilbeurteilungspegel nachts in db(a) IO 1 IO 2 IO 3.1 IO 3.2 IO 4 IO 5 IO 6 IO 7 IO 8 Bezeichnung Kürzel 2.OG 2.OG 2.OG EG 2.OG 2.OG EG 1.OG 1.OG Lastfall: nachts 1 Wohnmobilfahrweg fw1 23,0 22,5 19,9 16,5 18,4 13,2 13,8 14,8 14,6 2 Wohnmobilstellplatz 1 stpl1 29,4 29,5 27,9 22,8 26,8 20,6 21,3 21,3 22,0 3 Wohnmobilstellplatz 2 stpl2-53,9-54,0-56,2-59,3-56,3-61,1-59,1-58,1-59,5 4 Kommunikationsbereich kom1 27,4 27,6 25,9 21,0 25,4 19,1 19,2 19,9 20,9 5 Hof Haus der Jugend hdj1 37,4 37,8 39,2 39,8 34,1 28,2 30,9 31,4 22,9 6 Tür Eingang Haus der Jugend tu1 13,6 15,5 7,6 3,8 5,6 5,6-2,6 8,6-12,6 7 Tür Nord Haus der Jugend tu2 1,7-3,0 5,7-1,7 14,9 20,7-3,0-3,7 2,5 8 Tür Süd Haus der Jugend tu3-3,1-5,2-5,4-8,6-7,4-1,6 14,7 13,2-12,8 9 Tür Ost Haus der Jugend tu4 16,5 20,6 25,0 25,7 23,5-0,7-7,5-0,8 7,8 10 Haupteingang Haus der Jugend fen1 2,1 0,2 1,8-0,8-1,1 1,8 4,7 6,4-15,0 11 Fensterband 1 Haus der Jugend fen2 13,4 16,5 9,6 11,4 0,9-6,1 5,0 6,0-10,2 12 Fensterband 2 Haus der Jugend fen3-3,6 0,0 8,2 0,2 19,2 14,3-7,0-9,5 2,8 13 Fensterband 3 Haus der Jugend fen4-7,8-6,4-4,4-7,7-5,0 6,9-10,1-10,4-15,6 14 Fensterband 4 Haus der Jugend fen5-7,2-6,7-4,9-7,4-6,1 3,1-8,4-9,1-16,7 15 Fensterband 5 Haus der Jugend fen6-4,8-4,6-3,4-5,8-4,9 3,7-4,7-6,0-15,2 16 Fensterband 6 Haus der Jugend fen7-5,3-5,4-4,8-7,5-6,4 1,8-2,9-5,4-16,5 17 Fensterband 7 Haus der Jugend fen8-7,7-8,5-8,2-11,1-9,7-2,1 0,4-5,3-18,1 18 Fensterband 8 Haus der Jugend fen9 14,1 12,5 12,7 12,4 9,7-1,2 8,4 12,2 2,1 19 Fensterband 9 Haus der Jugend fen10 11,8 11,0 11,7 11,6 8,6-0,9 3,7 8,7-0,1 20 Fensterband 10 Haus der Jugend fen11 14,3 14,9 16,4 17,0 12,0-1,8 4,1 10,2-1,6 21 Haupteingang Haus der Jugend fen12 7,2 12,8 11,1 4,6 4,7-1,9-11,2-7,0-8,3 22 Summe 38,6 39,0 39,9 40,2 35,8 30,2 31,8 32,3 27, bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

39 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel XIII A 3 Verkehrslärm A 3.1 Verkehrsbelastungen Sp Prognose-Nullfall Prognose 2020 Prognose-Planfall 2025/ /30 Ze Kürzel Straßenabschnitt DTV p t p n DTV p t p n DTV p t p n Kfz/ 24 h % % Kfz/ 24 h % % Kfz/ 24 h % % Eddelaker Straße 1 str1 zw. Koogstr. und An der Sprante ,0 3, ,0 3, ,0 3,0 100 Am Freizeitbad 2 str2 zw. Koogstr. und Eddelaker Str ,0 3, ,0 3, ,0 3,0 100 Geschwister-Scholl-Weg 3 str3 nördlich Eddelaker Str ,0 3, ,0 3, ,0 3,0 100 Parkplatz mit 32 Stellplätzen 4 pkpl1 nördlich Eddelaker Str A 3.2 Basis-Emissionspegel Die folgende Zusammenstellung zeigt die in dieser Untersuchung verwendeten Basis- Emissionspegel L m,e gemäß RLS-90. Die Angaben sind auf 1 Pkw- oder Lkw-Fahrt je Stunde bezogen. Neuverkehre Sp Steigung/ Straßenoberflächkeitepegel Geschwindig- Emissions- Gefälle Straßentyp L Ze g D v PKW v m,e,1 Stg StrO D StrO LKW Pkw Lkw Kürzel Beschreibung % db(a) db(a) km/h db(a) nicht geriffelte Gussasphalte, 1 asph050 Asphaltbetone und < 5 0,0 asphalt 0, ,7 44,3 Splitmastixasphalt LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

40 XIV Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel A 3.3 Emissionspegel Sp Prognose-Nullfall 2025/30 Prognose-Planfall 2025/30 maßgebliche maßgebl. maßgebliche maßgebl. Emissionspegel L pegel L Emissions- Verkehrsstärken Anteile stärken Lkw- Verkehrs- Lkw- Ze m,e m,e Anteile Straßenabschnitt Basis- L m,e M t M n p t p n tags nachts M t M n p t p n tags nachts Kfz/h % db(a) Kfz/h % db(a) Eddelaker Straße 1 str1 asph ,0 3,0 61,2 51, ,0 3,0 61,3 51,1 Am Freizeitbad 2 str2 asph ,0 3,0 57,3 47, ,0 3,0 57,5 47,3 Geschwister-Scholl-Weg 3 str3 asph ,0 3,0 53,2 43, ,0 3,0 53,7 43,5 Parkplatz mit 32 Stellplätzen 4 pkpl ,5 47, ,9 47,6 A 3.4 Zunahmen der Emissionspegel Sp Emissionspegel L m,e Prognose- Prognose- Zunahmen Ze Kürzel Straßenabschnitt Nullfall Planfall tags nachts tags nachts tags nachts db(a) Eddelaker Straße 1 str1 zw. Koogstr. und An der Sprante 61,2 51,0 61,3 51,1 0,1 0,1 Am Freizeitbad 2 str2 zw. Koogstr. und Eddelaker Str. 57,3 47,1 57,5 47,3 0,2 0,2 Geschwister-Scholl-Weg 3 str3 nördlich Eddelaker Str. 53,2 43,0 53,7 43,5 0,4 0,4 Parkplatz mit 32 Stellplätzen 4 pkpl1 nördlich Eddelaker Str. 54,5 47,1 54,9 47,6 0,4 0, bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

41 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel XV A 3.5 Beurteilungspegel aus Verkehrslärm A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,0 m, Maßstab 1:1.500 LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

42 XVI Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 2,8 m, Maßstab 1: bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

43 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel XVII A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 2,8 m, Maßstab 1:1.500 LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

44 XVIII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 5,6 m, Maßstab 1: bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

45 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel XIX A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 5,6 m, Maßstab 1:1.500 LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

46 XX Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel A Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 8,4 m, Maßstab 1: bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

47 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel XXI A Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 8,4 m, Maßstab 1:1.500 LAIRM CONSULT GmbH 5. Juni bericht.docx

48 XXII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Grünanlage Braake und Bildungszentrum der Stadt Brunsbüttel A 4 Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 4109, Aufpunkthöhe 8,4 m, Maßstab 1: bericht.docx 5. Juni 2015 LAIRM CONSULT GmbH

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans

Mehr

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen Schalltechnischen Untersuchung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes, Wohnentwicklungsfläche nördlich des Bebauungsplanes Nr. 57, der Gemeinde Trittau Projektnummer: 16303.01 Beratendes Ingenieurbüro

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr V Sparkassenarena Parkhaus der Stadt Kiel

Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr V Sparkassenarena Parkhaus der Stadt Kiel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.11 der Gemeinde Müssen

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.11 der Gemeinde Müssen Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.11 Projektnummer:

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Müssen

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Müssen Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Kaltenkirchen

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Kaltenkirchen Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 80 Projektnummer:

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 255 der Stadt Flensburg Stand 09. November 2016

Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 255 der Stadt Flensburg Stand 09. November 2016 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6 der Hansestadt Buxtehude

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6 der Hansestadt Buxtehude Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6 der Hansestadt

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B

Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Brunsbüttel

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Brunsbüttel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Quickborn

Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Quickborn Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel Stand 2016

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel Stand 2016 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 55 der Gemeinde Büchen

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 55 der Gemeinde Büchen Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 55 Projektnummer:

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm auf den Plangeltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 der Gemeinde Büchen

Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm auf den Plangeltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 der Gemeinde Büchen Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

Begründung. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255)

Begründung. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Groß Tarup westlicher Teil (Nr. 255) Begründung 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255) Stadt Flensburg Fachbereich Entwicklung und Innovation Stadt und Landschaftsplanung Flensburg, 15.12.2014

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017 GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE BNr. 7111-1 H 2017 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen nach TA-Lärm und DIN

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Stand Januar 2018

Schalltechnische Untersuchung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Stand Januar 2018 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 128 Lerchenstraße. der Stadt Elmshorn

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 128 Lerchenstraße. der Stadt Elmshorn Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 128 Lerchenstraße

Mehr

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

Projektnummer: Anlass und Aufgabenstellung. 2. Örtliche Situation. 3. Beurteilungsgrundlagen

Projektnummer: Anlass und Aufgabenstellung. 2. Örtliche Situation. 3. Beurteilungsgrundlagen Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zum Verkehrslärm für die Änderung des Flächennutzungsplans und den B-Plan Nördlich Nüssauer Weg der Gemeinde Büchen Projektnummer: 08143 Beratendes Ingenieurbüro

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr.

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr. GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM BNr. 6415-1 J 2010 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 73. der Stadt Kappeln

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 73. der Stadt Kappeln Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH

B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein Straße: Bundesstraße 304 Station: B 304_720_2,145 bis B 304_780_1,708 B 304 Ortsumgehung Obing Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Neubau

Mehr

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Barmstedt

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Barmstedt Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich Unterlage 15.3 Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich - nachrichtlich - Planfeststellung Staatsstraße St 3308 Neubau der Ortsumgehung Karlstein Neubau von Anschluss St 3308 / AB 17 bis Anschluss

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB-1117-8054/02 13.11.2017 ACCON GmbH Zertifiziert nach

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Himmelpforten - Stand Juli

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Himmelpforten - Stand Juli Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Übersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer

Mehr

Lärmtechnische Untersuchung

Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 24 Wohltorf Lärmtechnische Untersuchung für die Gemeinde Wohltorf Kreis Herzogtum Lauenburg Christa-Höppner-Platz 1 21521 Dassendorf Projektnummer: 16-023 Stand: 31. August 2016 Seite

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B. der Stadt Quickborn. - Stand Juni

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 104 B. der Stadt Quickborn. - Stand Juni Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF Im Auftrag der FIRU mbh 67655 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P12-051/1 vorgelegt von der

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hamlar - Unterfeld" der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hamlar - Unterfeld der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14560-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 16.09.2016 bis 15.09.2021 Ausstellungsdatum: 16.09.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016 uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht A Seite 1 v. 10 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der immissionsrelevanten, gewerblichen G eräuschemissionen und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf Das Plangebiet Im Breitenfeld II

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek Vorentwurf Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Telefon (0441) 57061-0 Fax (0441)

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr. 4 44265 Dortmund

Mehr

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Projektnummer: 3435-15 Objekt: Wohnheim für behinderte Menschen Sophienstraße Neuss Auftraggeber: Lebenshilfe Neuss e.v. Hamtorwall 16 41460 Neuss gefertigt:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 Hochmoor der Stadt Kaltenkirchen

Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 Hochmoor der Stadt Kaltenkirchen Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

Sch c a h l a lte t c e h c n h i n sc s h c e h e U n U t n er e su s c u h c u h n u g n

Sch c a h l a lte t c e h c n h i n sc s h c e h e U n U t n er e su s c u h c u h n u g n Altöttinger Straße, St 2107 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 17a Am Waldrand Gemeinde Kastl 1 2 3 4 5 17 16 15 6 14 13 7 8 9 10 18 12 11 Schulstraße Pfarrer-Hilz-Straße Dipl.-Ing. (FH) F.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 132 der Stadt Eutin - Stand Projektnummer: März 2016

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 132 der Stadt Eutin - Stand Projektnummer: März 2016 LAIRM CONSULT GmbH Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 9b BImSchG (Geräuschmessungen) (( DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle DPL9845000

Mehr

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Mehr

SCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230

SCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230 Geographie/Raumplanung Verkehrsplanung Schallschutz Umweltplanung Dipl.Geogr.Univ. Anton Geiler Dürerweg 0 Tegernheim Tel. 00 - Fax. 00 - Mobil: 07-07 Email: a.geiler@pg-geoversum.de Stadt Riedenburg:

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 Nördlich des Friedhofs der Gemeinde Möhnesee Auftraggeber(in): Gemeinde Möhnesee Der Bürgermeister FB Entwicklung-Bau-Umwelt Hauptstraße

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie Objekt: 2. Änderung des Bebauungsplans Kommunikation + Technologie an der Autobahnanschlußstelle Heimsheim Auftraggeber: IAV GmbH,

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten. Bebauungsplan "Siechberg III" Untersuchung des Gewerbelärms. Untersuchungsbericht ACB /03

Schalltechnisches Gutachten. Bebauungsplan Siechberg III Untersuchung des Gewerbelärms. Untersuchungsbericht ACB /03 Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplan "Siechberg III" Untersuchung des Gewerbelärms Untersuchungsbericht ACB-1117-8001/03 im Auftrag der Stadt Ochsenhausen 10.11.2017 ACCON GmbH Provinostraße 52 86153

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber:

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr