Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Barmstedt

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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Projektnummer: Juli 2017 Im Auftrag von: Stadt Am Markt Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

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3 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Sportlärm Sportlärm Allgemeines Emissionen Fußball Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Beurteilungspegel Spitzenpegel Verkehrslärm Verkehrsmengen Emissionen Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm Immissionen Allgemeines Beurteilungspegel aus B-Plan-induziertem Zusatzverkehr Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

4 Seite 2 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 72 B beabsichtigt die Stadt für die Fläche südlich der AKN-Strecke Kaltenkirchen / Ulzburg Süd Elmshorn und östlich des Sportplatzes Düsterlohe der Spiel- und Sportvereinigung Rantzau e.v. die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen. Die Ausweisung ist als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen und mögliche Konflikte darzustellen. In der vorliegenden Untersuchung werden daher folgende Konflikte bearbeitet: Schutz des Plangeltungsbereichs vor Immissionen aus Sportlärm; Schutz des Plangeltungsbereichs vor Immissionen aus Verkehrslärm; Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B-Planinduzierten Zusatzverkehr Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [5] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [4], wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [2]) orientieren. Als Untersuchungsfälle werden der Prognose-Nullfall ohne Umsetzung der geplanten Maßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt. Die Untersuchungsfälle beziehen sich auf den Prognosehorizont 2030/35. Für die Beurteilung des Sportlärms verweist die DIN 18005, Teil 1 auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). In den Bebauungsplan sind gegebenenfalls Festsetzungen aufzunehmen, die dem Schutz der innerhalb des Plangeltungsbereichs geplanten baulichen Nutzungen dienen. Die vorliegende Untersuchung enthält die in diesem Zusammenhang erforderlichen Aussagen. 2. Örtliche Situation Der Plangeltungsbereich befindet sich südlich der AKN-Strecke Kaltenkirchen / Ulzburg Süd Elmshorn. Im Westen wird der Plangeltungsbereich durch die Straße Düsterlohe begrent. Im Osten und Süden liegt Wohnbebauung an der Norderstraße und der Großen Gärtnerstraße. Die maßgebenden schutzbedürftigen Bebauungen außerhalb des Plangebiets befinden sich in folgenden Bereichen: Wohnbebauung Düsterlohe 3 (IO 01): Für die Wohnnutzung existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Aufgrund der vorhandenen Situation wird von einem Schutzanspruch ausgegangen, der einem allgemeinen Wohngebiet vergleichbar ist bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

5 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 3 Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind dem Plan der Anlage A 1 zu entnehmen. 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [4] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [5] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Orientierungswerte nach [5] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BIm- SchV [2] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Rahmen eines Austausches mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein bezüglich der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen, wird die Ausdehnung des Lärmschutzbereichs, innerhalb derer bauliche Anlagen aufgrund der Überschreitung des Tages-Orientierungswertes geschlossen auszuführen sind, etwas weiter gefasst. Danach sollte angestrebt werden Überschreitung des jeweiligen Orientierungswertes bei Außenwohnbereichen auf maximal 3 db(a) zu begrenzen. Im Einzelfall kann jedoch geprüft und abgewogen werden, ob diese Forderung angemessen ist, insbesondere wenn für die betroffenen Wohnungen noch andere Außenwohnbereiche auf lärmabgewandten Seiten vorhanden bzw. möglich sind. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

6 Seite 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 die in Tabelle 1 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts. Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 [5] Nutzungsart tags Orientierungswert nach [5] nachts Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis bis 65 a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [2] Nr. Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte tags db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten nachts Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

7 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 5 Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle; Emissionsbeschränkungen für Gewerbeflächen durch Festsetzung maximal zulässiger flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel als Emissionskontingentierung nach der Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften im Sinne von 1, (4), Satz 1, Ziffer 2 BauNVO sowie eines entsprechenden Nachweisverfahrens, Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, Vorzugsweise Anordnung der Außenwohnbereiche im Schutz der Gebäude, ersatzweise passiver Schallschutz an den Gebäuden über maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau [6] [7] und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) [8] [9]. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind Sportlärm Beurteilungsgrundlage bildet die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV, [3]). Für die vor Lärmimmissionen zu schützenden Nutzungen in der Umgebung sind darin Immissionsrichtwerte festgelegt, die in der Tabelle 3 zusammengestellt sind. Dabei sind die in der ebenfalls aufgeführten Beurteilungszeiträume und Beurteilungszeiten zu berücksichtigen. Gemäß 18. BImSchV werden Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (innerhalb der morgendlichen Ruhezeiten tags) durch um 5 db(a) niedrigere Immissionsrichtwerte als außerhalb der Ruhezeiten tags berücksichtigt. Für die abendliche Ruhezeit sowie für die mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen gelten die Immissionsrichtwerte wie außerhalb der Ruhezeiten. Die bisherigen Beurteilungszeiträume der Ruhezeiten von 2 Stunden bleiben erhalten. Die Art der Nutzungen für die schützenswürdigen Bereiche ergibt sich gemäß 18. BImSchV aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Anlagen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

8 Seite 6 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung ab, ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV [3] Immissionsrichtwerte [db(a)] Nutzung Pegelart Ereignisse mit üblicher Häufigkeit seltene Ereignisse 1) tags nachts tags nachts a. R. 2) i. R. 3a) 4) i. R. 3b) 4) 5) a. R. 2) i. R. 3a) 4) i. R. 3b) 4) 5) GE MI Beurteilungspegel WA WR ) Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten dann als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. 2 ) Tagesabschnitt außerhalb der Ruhezeiten: an Werktagen: 8 20 Uhr Beurteilungszeit 12 h an Sonn- und Feiertagen: 9 13 Uhr und Uhr Beurteilungszeit 9 h 3a) Tagesabschnitt innerhalb der mittäglichen und abendlichen Ruhezeiten: an Werktagen: Uhr Beurteilungszeit 2 h an Sonn- und Feiertagen: Uhr und Uhr Beurteilungszeit jeweils 2 h 3b) Tagesabschnitt innerhalb der morgendlichen Ruhezeiten: an Werktagen: 6 8 Uhr Beurteilungszeit 2 h an Sonn- und Feiertagen: 7 9 Uhr Beurteilungszeit 2 h 4) Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten in die Zeit von Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst; die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen ist dann nicht zu berücksichtigen. 5) Nachtabschnitt: an Werktagen: 22 6 Uhr Beurteilungszeit 1 h (lauteste Stunde) an Sonn- und Feiertagen: 22 7 Uhr Beurteilungszeit 1 h (lauteste Stunde) Der für die Beurteilung maßgebliche Immissionsort liegt gemäß 18. BImSchV a. bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb, etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Geräusch am stärksten betroffenen Fensters eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes einer Wohnung, eines Krankenhauses, einer Pflegeanstalt oder einer anderen ähnlich schutzbedürftigen Einrichtung; b. bei unbebauten Flächen, die aber mit zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden bebaut werden dürfen, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit zu schützenden Räumen erstellt werden dürfen; c. bei mit der Anlage baulich, aber nicht betrieblich verbundenen Wohnungen in dem am stärksten betroffenen, nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienenden Raum. Den Ausführungen der 18. BImSchV entsprechend sind die Immissionsrichtwerte somit als Außenlärmpegel anzusehen, so dass passive Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte grundsätzlich nicht gewährleisten können bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

9 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 7 Außenwohnbereiche sind im Sinne der 18. BImSchV nicht als maßgebliche Immissionsorte anzusehen. Einzelne kurze Geräuschspitzen sollen den Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 db(a) sowie nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Bei seltenen Ereignissen sollen kurze Geräuschspitzen die geltenden Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 20 db(a) sowie nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. 4. Sportlärm 4.1. Allgemeines Zur Ermittlung der Emissionen aus der Sportnutzung wird die VDI-Richtlinie 3770 (Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 [14]) herangezogen, die auf der Auswertung von umfangreichen Messungen beruht. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen aus Sportlärm sind die benachbarten Fußballplätze zu berücksichtigen. Die Tennisanlage hat aufgrund des Abstandes zum Plangebiete keine beurteilungsrelevante Einwirkung auf den Plangeltungsbereich, daher wird diese in der vorliegenden Untersuchung nicht betrachtet. In Abhängigkeit der Nutzungen des Vereins ergeben sich unterschiedliche Lastfälle. Die untersuchten Lastfälle stellen den lärmtechnisch ungünstigsten Fall dar. Sofern für die maßgeblichen Lastfälle eine Verträglichkeit besteht, ist für den übrigen Betrieb gleichfalls davon auszugehen, dass den Vorgaben der 18. BImSchV [3] entsprochen wird. Folgende maßgebende Lastfälle werden untersucht: Lastfall 1, werktags (samstags) außerhalb der Ruhezeiten (8-20 Uhr) o 9 Stunden Punktspielbetrieb auf Sportplatz 1 mit 70 Zuschauern; o 9 Stunden Punktspielbetrieb auf Sportplatz 2 mit 35 Zuschauern; Lastfall 2, werktags innerhalb der Ruhezeiten (20-22 Uhr) o 1,5 Stunden Punktspielbetrieb auf Sportplatz 1 mit 70 Zuschauern; o 1,5 Stunden Punktspielbetrieb auf Sportplatz 2 mit 35 Zuschauern; Lastfall 3, sonn- und feiertags außerhalb der Ruhezeiten (9-13 Uhr und Uhr) o 7,5 Stunden Punktspielbetrieb auf Sportplatz 1 mit 70 Zuschauern; o 7,5 Stunden Punktspielbetrieb auf Sportplatz 2 mit 35 Zuschauern; Lastfall 4, sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten (13-15 Uhr) o o 1,5 Stunden Punktspielbetrieb auf Sportplatz 1 mit 70 Zuschauern; 1,5 Stunden Punktspielbetrieb auf Sportplatz 2 mit 35 Zuschauern; Im Nachtabschnitt (zwischen 22 bis 6 Uhr) findet kein Spielbetrieb statt. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

10 Seite 8 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Die genauen örtlichen Gegebenheiten (Lage und Bezeichnung der Spielfelder und Quellen) sind dem Plan der Anlage A 1 zu entnehmen. Eine Zusammenstellung der Lastfälle findet sich in Anlage A Emissionen Fußball Die maßgeblichen Emissionen beim Fußball sind durch die folgenden Quellen gegeben: Zurufe der Spieler untereinander auf dem Feld; Pfiffe des Schiedsrichters; Applaus und Rufe der Zuschauer am Spielfeldrand. Die Schallleistungspegel der Schiedsrichterpfiffe und die Geräusche der Zuschauer sind maßgebend von der Zuschaueranzahl abhängig. Eine Darstellung der Prognoseansätze gemäß VDI 3770 [14] findet sich in der Abbildung 1. Beim Fußballtraining ist gemäß VDI 3770 mit deutlich geringeren Emissionen zu rechnen ist als bei Fußballpunktspielen. Abbildung 1: Schallleistungspegel beim Fußball in Abhängigkeit von der Anzahl der Zuschauer gemäß VDI Schallleistungspegel LWA [db(a)] Zurufe Spieler Schiedsrichterpfiffe Spiel Zuschauerapplaus Summe Spiel Anzahl Zuschauer bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

11 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [15] gemäß 18. BImSchV auf Grundlage des in den VDI-Richtlinien 2714 [12] bzw [13] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen sind aus der Anlage A 1 ersichtlich. Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt: Die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten (Höhe nach Ortsbesichtigung [18] geschätzt); Die Quellhöhen gemäß VDI 3770 [14] für die Spieler und für stehende Zuschauer jeweils mit 1,6 m über Gelände als Flächenquelle modelliert; Die Immissionsorthöhen betragen für das Erdgeschoss 2,8 m über dem Gelände und jeweils 2,8 m zusätzlich für jedes weitere Geschoss. Das maßgebende Umfeld des Plangeltungsbereichs ist weitgehend eben, so dass mit einem ebenen Geländemodell gerechnet wurde Beurteilungspegel Zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmsituation wurden die Beurteilungspegel für die maßgebenden Lastfälle innerhalb des Plangeltungsbereichs berechnet und in Form von Rasterlärmkarten in Anlage A 3 graphisch dargestellt. Sofern für die maßgeblichen Lastfälle eine Verträglichkeit besteht, ist für den übrigen Betrieb gleichfalls davon auszugehen, dass den Vorgaben der 18. BImSchV [3] entsprochen wird. Zusammenfassend sind folgende Ergebnisse festzustellen: Lastfall 1, werktags (samstags) außerhalb der Ruhezeiten (8-20 Uhr) Innerhalb der Baugrenzen wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) außerhalb der Ruhezeiten tags überall eingehalten. Lastfall 2, werktags innerhalb der Ruhezeiten (20-22 Uhr) Der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) innerhalb der abendlichen Ruhezeiten tags wird im Bereich der Baugrenzen überall eingehalten. Lastfall 3, sonn- und feiertags außerhalb der Ruhezeiten (9-13 Uhr und Uhr) Im Bereich der Baugrenzen wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) außerhalb der Ruhezeiten tags eingehalten. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

12 Seite 10 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Lastfall 4, sonn- und feiertags innerhalb der Ruhezeiten (13-15 Uhr) Innerhalb der Baugrenzen liegen die Beurteilungspegel unterhalb des Immissionsrichtwerts für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) innerhalb der mittäglichen Ruhezeiten tags, somit wird der Immissionsrichtwert eingehalten Spitzenpegel Um die Einhaltung der zulässigen Spitzenpegel durch die Sportanlage zu prüfen, wurden die erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt. Die erforderlichen Mindestabstände sind in der Tabelle 4 zusammengestellt. Folgende maßgebende Vorgänge sind von Interesse: Schiedsrichterpfiffe bei Punktspielen; Alle weiteren Quellen haben niedrigere Schallleistungspegel, so dass sie bzgl. der Spitzenpegel vernachlässigt werden können. Im vorliegenden Fall sind die Abstände zum Plangebiet tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten größer als die erforderlichen Mindestabstände. Daher sind keine Überschreitungen des Spitzenpegelkriteriums zu erwarten. In den Nachtstunden findet kein Spielbetrieb statt, daher sind die Schiedsrichterpfiffe bzgl. des Spitzenpegelkriteriums nicht zu berücksichtigen. Tabelle 4: Erforderliche Mindestabstände zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel tags gemäß 18. BImSchV [3] Vorgang Schallleistungspegel LWA [db(a)] Erforderlicher Mindestabstand WA 1) [m] tags i.d.r. 2) nachts Schiedsrichterpfiffe 118 3) 31 4) 1) Immissionsrichtwert für Spitzenpegel: allgemeine Wohngebiete, 80 db(a) tags i.d.r. und 60 db(a) nachts; 2) innerhalb der Ruhezeiten; 3) gemäß VDI 3770 [14]; 4) keine Nutzung 5. Verkehrslärm 5.1. Verkehrsmengen Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Als maßgebende Quellen werden folgende öffentliche Verkehrswege berücksichtigt: Große Gärtnerstraße; Düsterlohe; AKN-Bahnstrecke -Elmshorn bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

13 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 11 Die Straßenverkehrsbelastung der Großen Gärtnerstraße (DTV - durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an allen Tagen des Jahres) wurden dem Verkehrsentwicklungsplan von 2009 entnommen. Der Lkw-Anteil der Gemeindestraßen wurde entsprechend der RLS-90 berücksichtigt [11]. Die gemessenen Zahlen wurden auf den Prognosehorizont 2030/35 hochgerechnet, wobei eine allgemeine Verkehrssteigerung von 15 % eingerechnet wurde, was etwa 0,5 Prozentpunkte pro Jahr entspricht (Hochrechnungsfaktor: 1,15). Im Geltungsbereich sind ca. 40 Wohneinheiten vorgesehen. Zur Berücksichtigung des B- Plan-induzierten Zusatzverkehrs erfolgte eine Abschätzung der zu erwartenden Verkehre auf Grundlage aktueller Fachliteratur [10]. Die Ansätze sind der Anlage A 4.1 zu entnehmen. Im vorliegenden Fall ist durch die Entwicklung neuer Wohnbauflächen (ca Wohneinheiten) mit etwa 220 Kfz/24h zu rechnen. Für die Verteilung der Kfz-Verkehre werden auf den berücksichtigten Straßen 100 % der Zusatzverkehre zur sicheren Seite angesetzt. Die Verkehrsbelastungen für den Schienenverkehr (Zugzahlen für das Jahr 2025 sowie weitere Parameter der Züge und Beschaffenheit der Gleisanlagen) wurden von der AKN Eisenbahn AG, Abteilung Betrieb zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastung findet sich in Anlage A (Straßenverkehr) und Anlage A 4.3 (Schienenverkehr) Emissionen Straßenverkehrslärm Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [11] berechnet. Eine Zusammenstellung zeigt die Anlage A Schienenverkehrslärm Die Emissionspegel für den Schienenverkehrslärm wurden gemäß Anlage 2 (zu 4) der 16. BImSchV [2] berechnet. Die Emissionen aus dem Schienenverkehr sind in der Anlage A zusammengestellt Immissionen Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programmes CadnaA [15] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [11] für den Straßenverkehrslärm und der Anlage 2 der 16. BlmSchV [2] für den Schienenverkehrslärm. Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

14 Seite 12 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Das maßgebende Umfeld des Plangeltungsbereichs ist weitgehend eben, so dass mit einem ebenen Geländemodell gerechnet wurde. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen sind aus der Anlage A 1 ersichtlich Beurteilungspegel aus B-Plan-induziertem Zusatzverkehr Zur Beurteilung der vom B-Plan-induzierten Zusatzverkehr auf öffentlichen Straßen in der Umgebung hervorgerufenen Geräuschimmissionen wurden für exemplarische Immissionsorte die Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtabschnitt getrennt berechnet. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 8 dargestellt. Die Lage der einzelnen Immissionsorte ist der Anlage A 1 zu entnehmen. Im Prognose-Nullfall ergeben sich an den Immissionsorten Beurteilungspegel von bis zu 53,2 db(a) tags und 43 db(a) nachts. Im Prognose-Planfall errechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 54,4 db(a) tags und 44,9 db(a) nachts. Die Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts werden somit eingehalten. Weiterhin liegen die Zunahmen vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall bei bis zu 2,8 db(a) und somit unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a). Zusammenfassend ist festzustellen, dass der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr somit nicht weiter beurteilungsrelevant ist. Tabelle 8: Beurteilungspegel aus B-Plan-induziertem Zusatzverkehr Sp Immissionsort Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm Ze Nr. Gebiet Immissionsgrenzwert Nullfall Planfall Prognose- Prognose- Zunahmen Geschoss tags nachts tags nachts tags tags nachts nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 1.1 WA EG 49,0 38,8 50,8 41,6 1,8 2,8 2 IO 1.1 WA OG 50,3 40,1 51,8 42,4 1,5 2,3 3 IO 1.2 WA EG 52,0 41,8 53,5 44,1 1,5 2,3 4 IO 1.2 WA OG 53,2 43,0 54,4 44,9 1,2 1, Schutz des Plangeltungsbereichs vor Verkehrslärm Innerhalb des Plangeltungsbereichs ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm im Plangeltungsbereich sind in Form von Rasterlärmkarten in der Anlage A 5 dargestellt. Innerhalb der Baugrenzen des Plangeltungsbereiches werden sowohl die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts überall eingehalten bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

15 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 13 Die Anhaltswerte für Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts werden innerhalb des gesamten Plangebiets eingehalten. Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind somit nicht erforderlich. Für die geplante Bebauung ergeben sich lediglich Anforderungen an den passiven Schallschutz. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- und Wohnnutzungen vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN 4109 [6][7] und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) [8][9]. Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt über die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 und der Entwürfe zu den 1. Änderungen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind in der Abbildung 2 für schutzbedürftige Räume und in Abbildung 3 für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, dargestellt. Für den Schutz der Nachtruhe sind in dem Bereich des Plangeltungsbereichs keine Festsetzungen erforderlich. Für geplante Außenwohnbereiche (Terrassen, Balkone, Loggien) ergeben sich ebenfalls keine Beschränkungen. 6. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen 6.1. Begründung a) Allgemeines Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 72 B beabsichtigt die Stadt für die Fläche südlich der AKN-Strecke Kaltenkirchen / Ulzburg Süd Elmshorn und östlich des Sportplatzes Düsterlohe der Spiel- und Sportvereinigung Rantzau e.v. die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen. Die Ausweisung ist als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens gegenüber dem Prognose-Nullfall ausgewiesen und bewertet. Dabei wurden die Belastungen aus Sportlärm und Verkehrslärm getrennt ermittelt. Als Untersuchungsfälle wurden der Prognose-Nullfall ohne Umsetzung der geplanten Maßnahmen und der Prognose-Planfall berücksichtigt. Beide Untersuchungsfälle beziehen sich auf den Prognose-Horizont 2025/30. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau, wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung ) orientieren. Die DIN 18005, Teil 1 verweist für die Beurteilung von Sportanlagen auf die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung). LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

16 Seite 14 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt b) Sportlärm Zur Beurteilung der Geräuschbelastung aus Sportlärm wurden die westlich benachbarten Sportplätze berücksichtig. Die Tennisplätze nordwestlich der Sportplatz sind aufgrund des Abstandes nicht weiter beurteilungsrelevant bezogen auf den Plangeltungsbereich und werden daher nicht berücksichtigt. Als maßgebende Lastfälle werden die Punktspielnutzungen werktags außerhalb und innerhalb der abendlichen Ruhezeit sowie sonn- und feiertags außerhalb und innerhalb der mittäglichen Ruhezeit betrachtet. Dabei wird davon ausgegangen, dass etwas 75 % der Beurteilungszeit (z.b.: 1,5 Stunden innerhalb der 2-stündigen Ruhezeiten) genutzt wird. Insgesamt ist festzustellen, dass in den betrachteten Lastfällen der jeweilige Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete innerhalb der Baugrenzen eingehalten wird. Für alle weiteren Lastfälle ist von einer Verträglichkeit auszugehen, da mit den oben genannten maßgeblichen Lastfällen den Vorgaben der 18. BImSchV [3] entsprochen wird. Überschreitungen des Spitzenpegelkriteriums gemäß 18. BImSchV sind im Tageszeitraum nicht zu erwarten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass das geplante Wohngebiet mit den vorhandenen Sportplatz immissionsschutzrechtlich verträglich ist. b) Verkehrslärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten sowie die AKN-Strecke -Elmshorn berücksichtigt. Die Straßenverkehrsbelastungen wurden dem Verkehrsentwicklungsplan entnommen und auf den Prognose- Horizont 2030/2035 hochgerechnet. Für den Schienenverkehr wurden Angaben der Deutschen Bahn (Prognose 2025) zugrunde gelegt. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 und der 16. BImSchV (2014). Im vorliegenden Fall ergeben sich durch den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr lediglich Zunahmen unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a), somit ist der B-Plan-induzierte Zusatzverkehr nicht beurteilungsrelevant. Innerhalb des Plangeltungsbereiches werden die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete tags und nachts sowie die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete tags und nachts überall eingehalten. Schutzmaßnahmen in Form von aktivem Lärmschutz sind somit nicht erforderlich. Für die geplante Bebauung ergeben sich lediglich Anforderungen an den passiven Schallschutz. Gemäß DIN 4109 (Juli 2016) und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) ergeben sich Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz der Wohn- und Büronutzungen vor von außen eindringenden Geräuschen. Die Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt über die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 und der Entwürfe zu den 1. Änderungen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind in der Abbildung bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

17 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 15 2 für schutzbedürftige Räume und in Abbildung 3 für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, dargestellt. Abbildung 2: maßgeblicher Außenlärmpegel für schutzbedürftige Räume, Maßstab 1:1250 LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

18 Seite 16 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Abbildung 3: maßgeblicher Außenlärmpegel für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, Maßstab 1: bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

19 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 17 Bezüglich des Schutzes der Nachtruhe ist festzustellen, dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Für die Außenwohnbereiche ergeben sich keine Beschränkungen Festsetzungen a) Schutz vor Verkehrslärm Zum Schutz der Wohn- und Büronutzungen werden die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 (Juli 2016) und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) entsprechend den nachfolgenden Abbildungen festgesetzt. Die Abbildung 3 gilt ausschließlich für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden. (Hinweis 1 an den Planer: Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind Abbildung 2 und Abbildung 3 zu entnehmen. Diese sind entsprechend in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu übernehmen) (Hinweis 2 an die Verwaltung und den Planverfasser: Die DIN-Vorschrift 4109 ist im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens durch die Verwaltung zur Einsicht bereitzuhalten und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinzuweisen). Zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung des Gebäudes in den nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen sind die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) zu ermitteln. Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 (Juli 2016) und der Entwürfe zu den 1. Änderungen (Januar 2017) nachzuweisen. Bargteheide, den 12. Juli 2017 erstellt durch: geprüft durch: Dipl.-Met. Miriam Sparr Projektingenieurin Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt Geschäftsführender Gesellschafter LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

20 Seite 18 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt 7. Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBI. I S. 1298, 1301); [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269); [3] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I Nr. 45 vom S. 1588) zuletzt geändert am 9. Februar 2006 durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (BGBl. I Nr. 33 vom S. 1468); [4] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [5] DIN Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [6] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016; [7] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016; [8] E DIN /A1, Schallschutz im Hochbau, Teil 1 : Mindestanforderungen; Änderung A1, Januar 2017; [9] E DIN /A2, Schallschutz im Hochbau, Teil 2 : Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen; Änderung A1, Januar 2017; Emissions-/Immissionsberechnung [10] Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Büro Bosserhoff, Gustavsburg; [11] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [12] VDI-Richtlinie 2714, Schallausbreitung im Freien, Januar 1988; [13] VDI-Richtlinie , Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997; [14] VDI-Richtlinie 3770, Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012; [15] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, München, Cadna/A für Windows, Computerprogramm zur bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

21 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt Seite 19 Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version 2017 (32- Bit), November 2016; Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [16] Verkehrsentwicklungsplan der Stadt ; [17] Bebauungsplanentwurf Nr.72 B der Stadt von dn stadtplanung, Pinneberg, Stand ; [18] Informationen gemäß Ortstermin, LAIRM CONSULT GmbH, LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

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23 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt I 8. Anlagenverzeichnis A 1 A 2 Lageplan, Maßstab 1: II Emissionen aus Sportlärm... III A 2.1 Lastfall 1... III A 2.2 Lastfall 2... III A 2.3 Lastfall 3... IV A 2.4 Lastfall 4... IV A 3 Sportlärm im Plangebiet, Maßstab 1: V A 3.1 Beurteilungspegel Lastfall 1, Aufpunkthöhe 5,3 m... V A 3.2 Beurteilungspegel Lastfall 2, Aufpunkthöhe 5,3 m... VI A 3.3 Beurteilungspegel Lastfall 3, Aufpunkthöhe 5,3 m... VII A 3.4 Beurteilungspegel Lastfall 4, Aufpunkthöhe 5,3 m... VIII A 4 Verkehrslärm... IX A 4.1 B-Plan-induzierter Zusatzverkehr gemäß Bosserhoff [12]... IX A Abschätzung der Einwohneranzahl über die Zahl der Wohneinheiten und die Haushaltsgröße... IX A Zusammenstellung der Ergebnisse der Einwohneranzahl... IX A Wohnnutzung: Einwohnerverkehr... IX A Wohnnutzung: Besucherverkehr... IX A Gebietsbezogener Wirtschaftsverkehr und Gesamtverkehr... X A Tagesbelastung im Kfz-Verkehr: Quell-/Zielverkehr... X A 4.2 Straßenverkehrslärm... X A Verkehrsbelastungen... X A Basis-Emissionspegel... X A Emissionspegel... XI A 4.3 Schienenverkehr... XI A Verkehrsbelastungen... XI A Emissionspegel... XI A 5 Verkehrslärm im Plangebiet, Maßstab 1: XII A 5.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 5,3 m... XII A 5.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 5,3 m... XIII LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

24 II Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt A 1 Lageplan, Maßstab 1: bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

25 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt III A 2 Emissionen aus Sportlärm A 2.1 Lastfall 1 Werktags außerhalb der Ruhezeiten 8:00 bis 20:00 Uhr Beurteilungszeit: 12 Stunden Sp ) L W L Ze W,r Quelle Kürzel Anzahl 1) Auslastung/ [db(a)] Einwirkzeit [db(a)] Lastfall 1: werktags a.d.rz. (8-20 Uhr) 12 h 1 9,0 h 94,0 540 min. 92,8 Sportplatz 1 afq1 2 9,0 h 104,1 540 min. 102,8 3 Zuschauerbereich Nord afq ,4 720 min. 95,4 4 Zuschauerbereich Süd afq ,4 720 min. 95,4 5 9,0 h 94,0 540 min. 92,8 Sportplatz 2 afq4 6 9,0 h 103,2 540 min. 101,9 7 Zuschauerbereich Ost afq ,4 720 min. 95,4 1) Trainigsdauer bzw. Anzahl Zuschauer, durchgängig redender Personen auf der Freifläche oder Kfz-Zu- und Abfahrten bzw. Durchfahrten pro Stunde 2) Schallleistungs-Beurteilungspegel des Vorganges bezogen auf den Beurteilungszeitraum A 2.2 Lastfall 2 Werktags innerhalb der Ruhezeiten 20:00 bis 22:00 Uhr Beurteilungszeit: 2 Stunden Sp Ze Quelle Kürzel Anzahl 1) L W Auslastung/ 2) L W,r [db(a)] Einwirkzeit [db(a)] Lastfall 2: werktags i.d.rz. (20-22 Uhr) 2 h 1 1,5 h 94,0 90 min. 92,8 Sportplatz 1 bfq1 2 1,5 h 104,1 90 min. 102,8 3 Zuschauerbereich Nord bfq ,4 120 min. 95,4 4 Zuschauerbereich Süd bfq ,4 120 min. 95,4 5 1,5 h 94,0 90 min. 92,8 Sportplatz 2 bfq4 6 1,5 h 103,2 90 min. 101,9 7 Zuschauerbereich Ost bfq ,4 120 min. 95,4 1) Trainigsdauer bzw. Anzahl Zuschauer, durchgängig redender Personen auf der Freifläche oder Kfz-Zu- und Abfahrten bzw. Durchfahrten pro Stunde 2) Schallleistungs-Beurteilungspegel des Vorganges bezogen auf den Beurteilungszeitraum LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

26 IV Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt A 2.3 Lastfall 3 Sonn- und Feiertage außerhalb der Ruhezeiten 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr Beurteilungszeit: 9 Stunden Sp ) L W L Ze W,r Quelle Kürzel Anzahl 1) Auslastung/ [db(a)] Einwirkzeit [db(a)] Lastfall 3: sonntags a.d.rz. (9-13 Uhr und Uhr) 9 h 1 7,5 h 94,0 450 min. 93,2 Sportplatz 1 cfq1 2 7,5 h 104,1 450 min. 103,3 3 Zuschauerbereich Nord cfq ,4 600 min. 95,9 4 Zuschauerbereich Süd cfq ,4 600 min. 95,9 5 7,5 h 94,0 450 min. 93,2 Sportplatz 2 cfq4 6 7,5 h 103,2 450 min. 102,4 7 Zuschauerbereich Ost cfq ,4 600 min. 95,9 1) Trainigsdauer bzw. Anzahl Zuschauer, durchgängig redender Personen auf der Freifläche oder Kfz-Zu- und Abfahrten bzw. Durchfahrten pro Stunde 2) Schallleistungs-Beurteilungspegel des Vorganges bezogen auf den Beurteilungszeitraum A 2.4 Lastfall 4 Sonn- und Feiertage innerhalb der Ruhezeiten 13:00 bis 15:00 Uhr Beurteilungszeit: 2 Stunden Sp ) L W L Ze W,r Quelle Kürzel Anzahl 1) Auslastung/ [db(a)] Einwirkzeit [db(a)] Lastfall 2: sonntags i.d.rz. (13-15 Uhr) 2 h 1 1,5 h 94,0 90 min. 92,8 Sportplatz 1 dfq1 2 1,5 h 104,1 90 min. 102,8 3 Zuschauerbereich Nord dfq ,4 120 min. 95,4 4 Zuschauerbereich Süd dfq ,4 120 min. 95,4 5 1,5 h 94,0 90 min. 92,8 Sportplatz 2 dfq4 6 1,5 h 103,2 90 min. 101,9 7 Zuschauerbereich Ost dfq ,4 120 min. 95,4 1) Trainigsdauer bzw. Anzahl Zuschauer, durchgängig redender Personen auf der Freifläche oder Kfz-Zu- und Abfahrten bzw. Durchfahrten pro Stunde 2) Schallleistungs-Beurteilungspegel des Vorganges bezogen auf den Beurteilungszeitraum bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

27 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt V A 3 Sportlärm im Plangebiet, Maßstab 1: A 3.1 Beurteilungspegel Lastfall 1, Aufpunkthöhe 5,3 m LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

28 VI Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt A 3.2 Beurteilungspegel Lastfall 2, Aufpunkthöhe 5,3 m bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

29 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt VII A 3.3 Beurteilungspegel Lastfall 3, Aufpunkthöhe 5,3 m LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

30 VIII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt A 3.4 Beurteilungspegel Lastfall 4, Aufpunkthöhe 5,3 m bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

31 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt IX A 4 Verkehrslärm A 4.1 B-Plan-induzierter Zusatzverkehr gemäß Bosserhoff [10] A Abschätzung der Einwohneranzahl über die Zahl der Wohneinheiten und die Haushaltsgröße Gebiet Nutzung Wohneinheiten Haushaltsgröße Einwohner EW/WE Min Max Min Max Min Max WA ,0 2, Summe A Zusammenstellung der Ergebnisse der Einwohneranzahl Gebiet Nutzung Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Abschätzung über Abschätzung über Abschätzung über Abschätzung über Abschätzung über Abschätzung über Gewählte Anzahl für Bruttobaulandfläche Nettobaulandfläche Wohneinheiten (Brutto) Wohneinheiten (Netto) BGF/NFL GFZ Verkehrsabschätzung Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max WA Summe A Wohnnutzung: Einwohnerverkehr Gebiet Nutzung Einwohner Wege/ Wege/Werktag Anteil der Wege/Werktag MIV-Anteil Pkw-Fahrten/d Einwohner/d insgesamt Einw.wege gebietsbezogen Einwohner Einwohner Wege/EW/d außerhalb des Gebiets in % 1,5 Pers./Pkw Min Max Min Max Min Max in % Min Max Min Max Min Max WA ,5 4, Summe A Wohnnutzung: Besucherverkehr Gebiet Nutzung Anteil Wege/Werktag MIV-Anteil Pkw-Fahrten/d des Besucherverkehrs Besucher Besucher in % Besucher 1,5 Pers./Pkw in % Min Max Min Max Min Max WA Summe LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

32 X Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt A Gebietsbezogener Wirtschaftsverkehr und Gesamtverkehr Summe A Tagesbelastung im Kfz-Verkehr: Quell-/Zielverkehr Gebiet Nutzung Wohnnutzung Gewerbliche Nutzung Gesamtverkehr Einwohner-Verkehr Besucher-Verkehr Güter-Verkehr Beschäftigten-V. Kunden-Verkehr Güter-Verkehr Pkw-Fahrten Pkw-Fahrten Lkw-Fahrten Pkw-Fahrten Pkw-Fahrten Lkw-Fahrten Kfz-Fahrten Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max WA Summe A 4.2 A Straßenverkehrslärm Verkehrsbelastungen Kfz/ 24 h % % Kfz/ 24 h % % Kfz/ 24 h % % Große Gärtnerstraße 1 str1 südlich Düsterlohe ,0 3, ,0 3, ,0 3,0 220 Düsterlohe 2 str2 nördlich Große Gärtnerstraße 0 0,0 0, ,0 0,0 220 A Basis-Emissionspegel Die folgende Zusammenstellung zeigt die in dieser Untersuchung verwendeten Basis-Emissionspegel L m,e gemäß RLS-90. Die Angaben sind auf 1 Pkw- oder Lkw-Fahrt je Stunde bezogen. Gebiet Nutzung Einwohner Lkw-Fahrten/ Beschäftigte Lkw-Fahrten/ Lkw-Fahrten der Beschäftigten/Werktag Kfz-Fahrten/ Einwohner/d Beschäftigtem/d Werktag 0,05 Lkw-F/EW/d Lkw-F/B/d Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max WA ,10 0, Sp Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Analyse / /35 Neuverkehre Ze Kürzel Straßenabschnitt DTV p t p n DTV p t p n DTV p t p n Sp Steigung/ Straßenoberflächkeitepegel Geschwindig- Emissions- Gefälle Straßentyp L Ze g D Stg StrO D v PKW v m,e,1 StrO LKW Pkw Lkw Kürzel Beschreibung % db( A) db(a) km/h db(a) nicht geriffelte Gussasphalte, 1 asph050 Asphaltbetone und < 5 0,0 asphalt 0, ,7 44,3 Splitmastixasphalt bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

33 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt XI A Emissionspegel Sp Prognose-Nullfall 2025/30 Prognose-Planfall 2025/30 maßgebliche maßgebl. maßgebliche maßgebl. Emissionspegel L Verkehrsstärken Anteile stärken Lkw- Verkehrs- Lkw- Ze m,e Anteile Straßenabschnitt Basis- L m,e Emissionspegel L m,e M t M n p t p n tags nachts M t M n p t p n tags nachts Kfz/h % db(a) Kfz/h % db(a) Große Gärtnerstraße 1 str1 asph ,0 3,0 56,6 46, ,0 3,0 57,0 46,8 Düsterlohe 2 str2 asph ,0 0,0 0,0 0, ,0 0,0 41,9 34,5 A 4.3 A Schienenverkehr Verkehrsbelastungen Schienenstrecke AKN Prognose 2025 Daten nach Schall Anzahl Zugart- v-max Fahrzeugkategorien gem Schall03_2012 Tag Nacht Traktion km/h Fahrzeugkat egorie Anzahl Fahrzeugkat egorie Anzahl Fahrzeugkat egorie Anzahl 1 1 GZ-V* 60 8_A Z Z RZ-VT 100 6_A Summe beider Richtungen *) Anteil Verbundstoff-Klotzbremsen = 80% gem. EBA-Anordnung vom Bemerkung zu Schall : Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie setzt sich wie folgt zusammen: Nr. der Fz-Kategorie -Variante bzw. -Zeilennummer in Tabelle Beiblatt 1_ Achszahl (bei Tfz, E- und V-Triebzügen-außer bei HGV) Fahrbahnart: Schwellengleis (Y-Stahlschwellen bzw. Holzschwellen) 2 Brücken mit massiver Fahrbahnplatte oder mit besonderem stählernen Überbau und Schwellengleis im Schotterbett (Tabelle 9, Zeile 3) Legende Traktionsarten: Zugarten : A E, -V = mit E- bzw. Diesellok bespannte Züge -ET, VT = Elektro- bzw. Dieseltriebzüge GZ = Güterzug RZ = Reisezug Emissionspegel Sp Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall Ze Streckenabschnitt tags Anzahl nachts Emissionspegel Lw' tags nachts db(a) AKN-Strecke A3 1 sch ,9 75,8 LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

34 XII Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt A 5 Verkehrslärm im Plangebiet, Maßstab 1:1.250 A 5.1 Beurteilungspegel tags, Aufpunkthöhe 5,3 m bericht.docx 12. Juli 2017 LAIRM CONSULT GmbH

35 Anlage: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 72 B der Stadt XIII A 5.2 Beurteilungspegel nachts, Aufpunkthöhe 5,3 m LAIRM CONSULT GmbH 12. Juli bericht.docx

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