Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr "Baugebiet Endloser Weg" der Stadt Soest Auftraggeber Stadt Soest Windmühlenweg Soest Schallimmissionsprognose Nr vom 31. Okt Verfasser Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Umfang Textteil 26 Seiten Anhang 18 Seiten Ausfertigung als PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche info@uppenkamp-partner.de Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) Niederlassung Berlin Fon +49 (0) Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) Kapellenweg Ahaus Zeughofstraße Berlin Kampstraße Hamburg

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Grenzwerte des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) Schallschutz in Wohnungen Beschreibung der Emissionsansätze Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Schalldämmlüfter Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Auswirkungen des Neuverkehrs auf die Bestandsbebauung Inhalt Anhang A Immissionspläne: Verkehrsgeräusche im Plangebiet B Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 C Lagepläne Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 2 von 26

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lageplan mit Darstellung der erforderlichen Schallschutzwände (Verkehrslärm) 20 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 10 Tabelle 3: Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr Endausbau Tabelle 4: Verkehrsbelastungen Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr Endausbau Tabelle 5: Abschätzung der Pkw-Fahrten der Einwohner und Besucher, hervorgerufen durch das Planungsgebiet 14 Tabelle 6: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 3 von 26

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind Verkehrslärmuntersuchungen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr "Baugebiet Endloser Weg". Der Bebauungsplan stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Neubebauung bzw. Überplanung von Wohngebäuden in einem Allgemeinen Wohngebiet dar. Das Plangebiet befindet sich nördlich des Bergenringes zwischen dem westlich verlaufenden Endlosen Weg und dem östlich verlaufenden Katroper Weg. Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen und dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, sind die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt und auf der Grundlage der Norm DIN beurteilt worden. Im Rahmen der Prognose wurden folgende Situationen untersucht und dargestellt: - Ermittlung der Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet. Vergleich der ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Orientierungswerten nach DIN Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den B-Plan. - Des Weiteren wurden die schalltechnischen Auswirkungen der mit der Planung verbundenen zusätzlichen Verkehre auf die außerhalb des Plangebietes bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen zur Einstellung in die städtebauliche Abwägung ermittelt. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen in Teilbereichen des Plangebietes nicht erfüllt werden. Aufgrund der festgestellten Immissionssituation im Plangebiet sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen planungsrechtlich abgesichert werden und in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben werden. Geeignete Maßnahmen zum Erreichen eines ausreichenden Schallschutzes werden in Abschnitt 6 dieses Gutachtens beschrieben. 1 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 4 von 26

5 1 Grundlagen BImSchG DIN Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 DIN , Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung VLärmSchR 97 RLS-90 DIN 4109 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97. Bundesministerium für Verkehr, Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997 Sachgebiet 12.1: Lärmschutz. Verkehrsblatt 12/1997, S. 434 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Einführung DIN 4109 NRW Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v., Köln, Ausgabe 2001, Fassung 2005 Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 5 von 26

6 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: die Stadt Soest, die Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft Stolz mbh von Februar 2013, erstellt im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 43. Ein Ortstermin wurde am 23. Mai 2013 durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 6 von 26

7 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind Verkehrslärmuntersuchungen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr "Baugebiet Endloser Weg" der Stadt Soest. Der Bebauungsplan stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Neubebauung bzw. Überplanung mit Wohngebäuden in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) dar. Plangebiet befindet sich nördlich des Bergenringes zwischen dem westlich verlaufenden Endlosen Weg und dem östlich verlaufenden Katroper Weg. Gemäß Nutzungskonzept bietet das Plangebiet die Möglichkeit von bis zu 90 Wohneinheiten. Dazu ist es vorgesehen, im südwestlichen Plangebiet 2- bis 3-geschossige Mehrfamilienhäuser zu errichten. Die Erschließung dieser Häuser und der dazugehörigen Stellplätze erfolgt über Zuwegungen vom Endlosen Weg. Im Rahmen der Planung ist es darüber hinaus vorgesehen, die Bestandsbebauung Bartholdweg 3 bis13 mit zu überplanen und Planungsrecht für 2 weitere Einfamilienhäuser zu schaffen. Die Erschließung erfolgt wie bisher über den Bartholdweg. Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, sind die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festzustellen. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Des Weiteren sind die Auswirkungen der Planung auf die außerhalb des Plangebietes bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen in die städtebauliche Abwägung einzustellen und nach Maßgabe der jeweiligen Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wenn es sich um relevante Beeinträchtigungen handelt. Zur Untersuchung der Auswirkungen des Neuverkehrs werden die Lärmeinwirkungen durch die bestehende Verkehrsbelastung mit denen verglichen, die sich ergeben, wenn zusätzlich zu der vorhandenen Netzbelastung die Verkehre der geplanten Nutzungen berücksichtigt werden. In Ermangelung spezifischer Regelwerke für derartige Betrachtungen werden die DIN und die für den Neubau und die wesentliche Änderung von Verkehrswegen geltende Verkehrslärmschutzverordnung 3 zur Beurteilung herangezogen. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. 2 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 7 von 26

8 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 5 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in db(a) Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 4 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 8 von 26

9 Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 db(a) auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.2 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. 6 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 9 von 26

10 3.3 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 7 angewandt. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. In der Verkehrslärmschutzverordnung (hier: 2, Abs. 1) werden folgende zum Schutz der Nachbarschaft einzuhaltende Immissionsgrenzwerte (IGW) aufgeführt: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in db(a) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) Grenzwerte des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) Das Sondergutachten Umwelt und Gesundheit Risiken richtig einschätzen (1999) des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) gibt Hinweise zu der in einem Plangebiet zumutbaren und hinsichtlich der Gesundheit unbedenklichen Lärmbelastung. Bei ganztägig vorhandenem Verkehrslärm liegt der Schwellenwert von gesundheitlich unbedenklichem Außenlärm zur erheblichen Belästigung bei 65 db(a) (außen, tagsüber). Dieser Wert sollte somit auch aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nicht überschritten werden. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für die nächtliche Belastung bei Wohn-, Kern- und Mischgebieten wird unter gesundheitlichen Gesichtspunkten ein Immissionswert von 55 db(a) als maßgeblich angegeben. 7 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 10 von 26

11 3.5 Schallschutz in Wohnungen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnqualität im Allgemeinen und beim Aufenthalt im Freien im Besonderen der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Schutzziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile und somit bei Einhaltung von Schalldruckpegeln in Aufenthaltsräumen von 40 db(a) am Tag und 30 db(a) nachts ist gesundheitsverträgliches Wohnen möglich. Diese Werte beruhen auf den Empfehlungen der DIN DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 11 von 26

12 4 Beschreibung der Emissionsansätze Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war im Rahmen der Bauleitplanung eine schalltechnische Untersuchung der zukünftigen Verkehrslärmsituation durch den Straßenverkehrslärm auf der Hammer Landstraße und dem Londonring gemäß RLS90 und der DIN durchzuführen. Um für das Plangebiet eine ausreichende Lärmschutzmaßnahme zu erarbeiten, wurde in Hinblick auf die bekannte Verkehrszunahme durch eine zukünftige gewerbliche Ansiedlung auf dem ehemaligen Zuckerfabrikgelände die im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplanes Nr. 43 erstellte Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft Stolz mbh von Februar 2013 herangezogen. Im Rahmen der Prognosesicherheit wurde folgender Prognosefall den Berechnungen zugrunde gelegt. Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr Endausbau 2025: Dieser Fall stellt die im Jahr 2025 zu erwartenden Verkehrsaufkommen mit Berücksichtigung der gewerblich ausgelösten Verkehre bei vollständig erschlossenem Gewerbegebiet (B-Plangebiet 43.3) auf der Hammer Landstraße, dem Londonring und dem Bergenring dar. Weitere Verkehrswege sind hinsichtlich ihrer schalltechnischen Relevanz als untergeordnet einzustufen und werden daher nicht berücksichtigt. Tabelle 3: Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr Endausbau 2025 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 12 von 26

13 Maßgeblich für schalltechnische Berechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 9 ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres DTV in Kfz/24h. Steigungen oder Gefälle über 5 % liegen nicht vor. Für die erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen wird entsprechend Tabelle 2 der Richtlinie der Zuschlag programmintern berücksichtigt. In den nachfolgenden Tabellen sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken DTV, Lkw-Anteile p, zul. Höchstgeschwindigkeiten vzul. und Emissionspegel für den Tageszeitraum (Lm,E,T in db(a)) und für den Nachtzeitraum (Lm,E,N in db(a))den Prognose-Plan-Fall Endausbau 2025 zusammengefasst. Tabelle 4: Verkehrsbelastungen Prognose-Plan-Fall Bebauungsplan Nr Endausbau 2025 Straßenbezeichnung DTV M Tag pt Lkw Tag M Nacht pn Lkw Nacht v km/h Lkw v km/h Pkw LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Hammer Landstr. West ,7 50 4, ,5 55,6 Hammer Landstr. Ost, 100* ,5 31 9, ,4 54,7 Hammer Landstr. Ost, 70** ,5 31 9, ,2 52,6 Hammer Landstr. Ost, ,5 62 9, ,5 Londonring , ,9 53,1 Bergenring , , ,5 55,0 * Fahrspur stadtauswärts ** Fahrspur stadteinwärts Hierbei ist DTV die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h M die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke Kfz/h pt/n der prozentuale Anteil des Schwerverkehrs am durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen in % vzul die für den betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h für Pkw und Lkw, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h für Lkw und 130 km/h für Pkw Lm,E,T der Emissionspegel für die Tageszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr in db(a), berechnet auf der Grundlage der DTV Lm,E,N der Emissionspegel für die Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr in db(a), berechnet auf der Grundlage der DTV Die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zu erwartende Neuverkehre werden entsprechend der geplanten Nutzung nach Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung 10 wie folgt ermittelt. 9 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Heft 42, Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrsplanung (aktuelle Kennwerte und Ganglinien gemäß Programmsystem Ver_Bau Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Programmentwickler Dr. Dietmar Bosserhoff, Gustavsburg 2012) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 13 von 26

14 Tabelle 5: Abschätzung der Pkw-Fahrten der Einwohner und Besucher, hervorgerufen durch das Planungsgebiet Wohnhäuser Wohneinheiten Haushaltsgröße Einwohner Geplante/bestehende Wohngebäude EW/WE Min Max Min Max Min Max ,2 3, Einwohner Wege/ Wege/Werktag Anteil der Wege/Werktag MIV-Anteil Einwohner/d insgesamt Einw. Wege gebietsbezogen Einwohner Pkw-Fahrten/d Einwohner außerhalb 1,3 Wege/EW/d des Gebiets in % Pers./Pkw Min Max Min Max Min Max in % Min Max Min Max Min Max ,5 4, Anteil des Besucherverkehrs Wege/Werktag Besucher MIV-Anteil Einwohner Pkw-Fahrten/d Besucher 1,3 in % Pers./Pkw in % Min Max Min Max Min Max Wohnnutzung Quell-/ Zielverkehr Einwohner-Verkehr Besucher-Verkehr Güter-Verkehr Pkw Pkw Lkw Kfz Min Max Min Max Min Max Min Max Mittelwert Mittelwert Mittelwert Mittelwert Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 14 von 26

15 In Hinblick auf die Beurteilung ist jedoch darauf hinzuweisen, dass von den 90 möglichen Wohneinheiten bis zu 6 Wohneinheiten im Bestand (Wohnbebauung des Bartholdweges) vorhanden sind und bis zu 48 Wohneinheiten im Zuge des Planvorhaben durch den Abriss der Bestandsbebauung lediglich ersetzt werden. In Hinblick darauf wird aufgrund des Bauvorhabens letztlich mit einem tatsächlichen Mehraufkommen von maximal 154 Fahrzeugen im Quell- und Zielverkehr aus dem Plangebiet zu rechnen sein. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 15 von 26

16 5 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 5.1 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr auf dem Neubauabschnitt erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4 genannten Berechnungsgrundsätze. Hierzu wird das Programmsystem SAOS-NP der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Zur Berechnung wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Bei der Ausbreitungsrechnung werden Pegelminderungen durch Abstandsvergrößerung, Luftabsorption, Bodenund Meteorologiedämpfung sowie Abschirmung erfasst. Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt in Form von Gebäudelärmkarten oder Schallimmissionsplänen. Bei den Gebäudelärmkarten werden vor jeder Fassadenseite eines Gebäudes je Geschoss ein oder mehrere Immissionspunkte gelegt und die Beurteilungspegel des Straßenverkehrs bestimmt. Die Berechnung der Geräuschimmissionen in Form von Schallimmissionsplänen erfolgt flächenmäßig in einem festgelegten Raster, wobei für jede Rasterfläche im Untersuchungsgebiet ein Immissionspunkt gesetzt wird. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von tagsüber 55 db(a) ist durch den Farbwechsel braun/orange und der Orientierungswert von nachts 45 db(a) durch den Farbwechsel dunkelgrün/gelb gekennzeichnet. Der Orientierungswert für Mischgebiete (MI) von tagsüber 60 db(a) ist durch den Farbwechsel orange/rot und der Orientierungswert von nachts 50 db(a) durch den Farbwechsel gelb/braun gekennzeichnet. 5.2 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang A in Form von Schallimmissionsplänen wie folgt dokumentiert: Seite 3/4 Seite 4/5 Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tages- bzw. Nachtzeitraum im Bereich der Erdgeschosse (h=2,8m) Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tages- bzw. Nachtzeitraum im Bereich der 2.Obergeschosse (h=8,4 m) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 16 von 26

17 Wie aus den Schallimmissionsplänen im Anhang zu ersehen ist, wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN für Allgemeine Wohngebiete (WA) im Erdgeschoss zur Tageszeit bis in eine Plangebietstiefe von ca. 65 m und zur Nachtzeit bis in eine Plangebietstiefe von ca. 95 m parallel zum Bergenring überschritten. Mit zunehmender Geschosshöhe steigt die Überschreitung für das 2.Obergeschoss auf zur Tageszeit ca. 75 m und zur Nachtzeit ca. 115 m an. Die Immissionsgrenzwerte der im Rahmen der Abwägung häufig herangezogenen Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV), die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche nicht überschritten werden sollen, werden für Allgemeine Wohngebiete (WA) parallel zum Bergenring zur Tageszeit im Erdgeschoss ebenfalls bis in eine Plangebietstiefe von ca. 30 m und zur Nachtzeit bis in eine Plangebietstiefe von ca. 50 m überschritten. Mit Zunehmender Geschosshöhe steigt die Überschreitung für das 2.Obergeschoss auch auf zur Tageszeit ca. 40 m und zur Nachtzeit ca. 60 m an. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 17 von 26

18 6 Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet Dass die mit der Eigenart eines Baugebietes oder einer Baufläche verbundenen Erwartungen an den Schallschutz erfüllt sind, wird durch die Einhaltung der Orientierungswerte in der Norm DIN ausgedrückt. In vorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sind Überschreitungen der Orientierungswerte festzustellen, sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Im Allgemeinen ist dabei der aktive Lärmschutz an der Emissionsquelle dem passiven Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. Der aktive Lärmschutz in Form von baulichem Lärmschutz wird erforderlich, wenn der Außenbereich geschützt werden soll. Eine Wahrung des Immissionsschutzes im Inneren des Gebäudes kann durch sogenannte passive Maßnahmen, d. h. entsprechende Fenster- und Fassadenausführungen erreicht werden. Grundsätzlich sollte jedoch in Abhängigkeit der Bauweise die Einhaltung der Mischgebietswerte in den Außenbereichen (Terrassen/Balkone) sichergestellt sein. Um die Plangebiete unter dem Aspekt gesunder Wohnverhältnisse zu entwickeln, ist aus schalltechnischer Sicht neben den im Folgenden genannten und zu diskutierenden Maßnahmen insbesondere eine schalltechnisch günstige Orientierung der geplanten Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes von Bedeutung: Errichtung einer Lärmschutzwand von mindestens 4,5 m Höhe entlang des Bergeringes mit dem Ziel, zur Tageszeit die für Allgemeine Wohngebiete geltenden Orientierungswerte im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss nahezu und im 2. Obergeschoss die für Mischgebiete geltende Orientierungswerte einzuhalten. Um den seitlichen Einfall zu reduzieren, wird es darüber hinaus erforderlich, die Wand abknickend entlang des Endlosen Weges und des Katroper Weges auf 2,5 m abfallen zu lassen (siehe Abbildung 1). Für die 2. Obergeschosse sind darüber hinaus im Bebauungsplan Festsetzungen zu passivem Lärmschutz am Gebäude zu treffen. Die notwendigen Lärmpegelbereiche sind dem Anhang zu entnehmen. Eine geeignete Schallschutzmaßnahme stellt darüber hinaus eine schalltechnisch günstige Wohnungsgrundrissgestaltung dar. Hierbei sind schutzbedürftige Aufenthaltsräume so anzuordnen, dass deren Fenster im Bereich der lärmabgewandten Fassaden liegen oder die Belüftung der Räume über ein Fenster an einer Fassade ohne bzw. nur mit geringer 11 DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 18 von 26

19 Überschreitung der Orientierungswerte möglich ist. Zusätzliche Fenster eines Raumes sind dann auch in Fassaden mit hohen Überschreitungen möglich. Anmerkung Die oben dargestellte Maßnahme stellt aus schalltechnischer Sicht eine geeignete Maßnahme dar. Grundsätzlich sind jedoch weitere Maßnahmen möglich. So kann z. B. durch Erhöhung der Wand ein erhöhter Lärmschutz auch für das 2. Obergeschoss erreicht werden. Ebenfalls möglich ist es, im 2. Obergeschoss auf die Freisitze zu verzichten oder sie auf die straßenabgewandte Fassade zu bringen, um somit eine Reduzierung der Lärmschutzwandhöhe zu erreichen. Dieses bringt jedoch erhöhte passive Maßnahmen auch in Form von Lüftungseinrichtungen für den Nachtzeitraum mit sich. Im Folgenden sind die im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ermittelten Lärmschutzwände dargestellt. Schallschutzwände Bei der Schallschutzwand kommen u. a. Holz-Systeme, Ziegel- oder Betonsysteme sowie teilweise transparente Systeme (Glas, Kunststoff) in Frage. Eine Kombination zwischen den genannten Systemen ist ebenfalls möglich. Zu beachten ist generell, dass die Wandkonstruktion schalltechnisch dicht ausgeführt wird. Das Flächengewicht muss mindestens 10 kg/m² betragen bzw. ein bewertetes Schalldämm-Maß Rw von mindestens 25 db aufweisen. Um darüber hinaus keine Verschlechterung für die im Umfeld befindliche Wohnbebauung hervorzurufen und auch Mehrfachreflexionen auf dem Plangrundstück zu verhindern, wird es erforderlich, dass die Lärmschutzwand absorbierend ausgefüllt wird. Gemäß den Anforderungen der ZTV-LSW sollte sie der Absorptionsgruppe A3 entsprechen. 12 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 19 von 26

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21 Baukörperanordnung und Grundrissgestaltung Eine geeignete Schallschutzmaßnahme stellen schalltechnisch günstige Baukörperanordnungen und Grundrissgestaltung dar. Hierbei sollen schutzbedürftige Aufenthaltsräume so angeordnet werden, dass die Belüftung der Räume über ein Fenster an einer Fassade ohne bzw. nur mit geringer Überschreitung der Orientierungswerte möglich ist. Insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer sollten nach Möglichkeit an Fassaden liegen, an denen in der Nachtzeit ein Beurteilungspegel Lr von nicht mehr als 50 db(a) vorliegt. Zusätzliche Fenster dieser Räume sind dann auch in Fassaden mit höherer Lärmbelastung möglich. Glasvorbauten Vor die zur Belüftung notwendigen Fenster von Aufenthaltsräumen, die nicht durch die vorgenannten Maßnahmen ausreichend geschützt werden können, können (teil)verglaste Vorbauten vorgelagert werden. Besonders für Fenster, deren Fensterfläche senkrecht zur Schallquelle angeordnet ist, ist diese Maßnahme sehr wirkungsvoll, da dort eine Belüftungsmöglichkeit des verglasten Vorbaus von einer leisen Seite möglich ist. Durch diese Maßnahme können die Beurteilungspegel vor den Fenstern der Aufenthaltsräume um bis zu 15 db reduziert werden. Durch eine schallabsorbierende Verkleidung der Deckenuntersichten der verglasten Vorbauten kann die Pegelminderung nochmals um 5 db verbessert werden. Dies entspricht dem Stand der Technik und sollte bei sehr hohen Geräuschimmissionen zumindest dann berücksichtigt werden, wenn die Lüftungsöffnungen des Vorbaus nicht an leisen Seiten des Vorbaus liegen können. 6.1 Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen In der Einführungsbekanntmachung zur Norm DIN sind maßgebliche Außenlärmpegel genannt, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Nachweis ausreichender Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. Sie betragen in der Tageszeit: 56 db(a) bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien 61 db(a) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen etc. 66 db(a) bei Büroräumen etc. Im Anhang sind die maßgeblichen Außenlärmpegel in Form von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 dargestellt. Im Hinblick auf die geplante Bebauung ist darauf hinzuweisen, dass bei der Errichtung von schutzbedürftigen Räumen in den straßenzugewandten Fassadenbereichen eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. 13 Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 21 von 26

22 Die nachfolgende Tabelle entspricht Werten für R'w,res der Tabelle 8 der DIN Darin ist für verschiedene Lärmpegelbereiche das erforderliche resultierende Schalldämmmaß der Gesamtaußenfläche (erf. R'w,res) für Aufenthaltsräume von Wohnungen angegeben. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Berechnungsergebnissen sind in der Tabelle auch die den Lärmpegelbereichen entsprechenden Beurteilungspegel für Verkehrsgeräusche angegeben. Hierbei wird unterstellt, dass die Geräuschbelastung im Nachtzeitraum so deutlich absinkt, dass auch die Anforderungen an Schlafräume nachts mit i. d. R. um 10 db niedrigeren zulässigen Rauminnenpegeln (s. z. B. VDI 2719) eingehalten werden. Tabelle 6: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel (siehe Anhang B) Beurteilungspegel Tag erforderliches Schalldämmmaß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und ähnliches I bis 55 db(a) bis 52 db(a) 30 - II db(a) db(a) III db(a) db(a) IV db(a) db(a) V db(a) db(a) VI db(a) db(a) VII > 80 db(a) > 77 db(a) Die angegebenen Schalldämmmaße erf. R'w,res gelten für die gesamte Außenfassade eines Raumes, d. h. einschließlich Wandkonstruktion, Fenster, Rollladenkästen und ggf. weiterer Bauteile. Das erforderliche Schalldämmmaß der Fensterkonstruktionen lässt sich erst bei detaillierter Kenntnis der weiteren Aufbauten ermitteln. Einen Überblick über die möglichen Ausführungen erhält man durch das Heranziehen der Tabellen 9 und 10 der DIN 4109, die unten aufgeführt sind. 14 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 22 von 26

23 6.2 Schalldämmlüfter Da die Schalldämmung von Außenbauteile nur voll wirksam ist, solange Fenster geschlossen sind, sollte der Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm von mehr als 50 db(a) ist eine Raumlüftung über Fenster in Spaltlüftungsstellung in Hinblick auf den Schallschutz ungeeignet, sodass dann schalldämmende, ggf. fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen notwendig sind Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr werden bei einer baulichen Errichtung oder baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, unterschiedliche Anforderungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen gestellt. 15 Quelle: VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Abschnitt 10.2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 23 von 26

24 Zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden in der DIN 4109 verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen sind. Für die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind unter Berücksichtigung der verschiedenen Raumarten bzw. Raumnutzungen die in der folgenden Tabelle aufgeführten Anforderungen an die Luftschalldämmung einzuhalten. Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel (siehe Anhang B) Beurteilungspegel Tag erforderliches Schalldämmmaß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und ähnliches I bis 55 db(a) bis 52 db(a) 30 - II db(a) db(a) III db(a) db(a) IV db(a) db(a) V db(a) db(a) VI db(a) db(a) VII > 80 db(a) > 77 db(a) Der Umfang der durchzuführenden Lärmschutzmaßnahmen ergibt sich aus dem in der Planzeichnung eingetragenen Lärmpegelbereich gemäß DIN Die Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes R w,res hat nach DIN 4109 zu erfolgen. Fenster von nachts genutzten Räumen (i. d. R. Schlaf- und Kinderzimmer) sind innerhalb der Lärmpegelbereiche III bis V - wenn sie sich in den zu den Lärmquellen (Bergenring) ausgerichteten Fassaden befinden - zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinrichtungen/Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen. Ausnahmen können zugelassen werden. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises nach DIN 4109 ermittelt wird, dass durch die Errichtung vorgelagerter Baukörper oder sonstiger baulicher Anlagen aufgrund der verminderten Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. 16 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 24 von 26

25 7 Auswirkungen des Neuverkehrs auf die Bestandsbebauung Durch die hier betrachteten Bebauungsplanänderungen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung neuer Bebauung für Allgemeines Wohnen (WA) geschaffen. Hierdurch wird Neuverkehr erzeugt, der über das vorhandene öffentliche Straßennetz - hier insbesondere über die Straße Endloser Weg - abgewickelt wird. In Hinblick auf die Beurteilung ist darauf hinzuweisen, dass von den im Plangebiet möglichen 90 Wohneinheiten bis zu 6 Wohneinheiten im Bestand (Wohnbebauung des Bartholdweges) vorhanden sind und bis zu 48 Wohneinheiten im Zuge des Planvorhabens durch den Abriss der Bestandsbebauung lediglich ersetzt werden. In Hinblick darauf wird aufgrund des Bauvorhabens lediglich mit einem tatsächlichen Mehraufkommen von maximal 154 Fahrzeugen im Quell- und Zielverkehr aus dem Plangebiet zu rechnen sein. In Bezug auf die Wohnbebauung des Endlosen Weges 5 bis 1d sind durch die geplante Wohnbebauung lediglich Pegelerhöhungen durch den Zusatzverkehr von weniger als 1 db(a) zu erwarten. Da jedoch die Geräuschsituation maßgeblich durch den bereits vorhandenen Verkehr auf dem Bergenring und dem Endlosen Weg bestimmt wird, können- insbesondere im Nahbereich des Bergenringes - Überschreitungen der für Allgemeine Wohngebiete (WA) geltenden Orientierungswerte nicht ausgeschlossen werden. Da jedoch - die gemäß Weltgesundheitsorganisation WHO und dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (RSU) als gesundheitlich unbedenklich geltenden Außenlärm-Grenzen in Wohngebieten von tagsüber/nachts 65/55 db(a) und - die nach aktuellen Rechtsprechungen für einen städtebaulichen Missstand bzw. eine absolute Unzumutbarkeit geltenden Außenpegel von tags 70 db(a) und nachts 60 db(a) nicht überschritten werden, sind in Bezug auf die Bestandsbebauung keine weiterreichenden Maßnahmen erforderlich. In Bezug auf das Wohnhaus Katroper Weg 15 ist darüber hinaus anzumerken, dass das geplante Vorhaben keine schalltechnischen Auswirkungen auf die im Gutachten Nr dargestellten Ergebnisse hat. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 25 von 26

26 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Projektleiterin Dipl.-Ing. Peter Wenzel Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 26 von 26

27 Anhang Verzeichnis des Anhangs A Immissionspläne: Verkehrsgeräusche im Plangebiet B Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 C Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 1 von 18

28 A Immissionspläne: Verkehrsgeräusche im Plangebiet Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 2 von 18

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39 B Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 13 von 18

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41 C Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 15 von 18

42 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Maßstab: ~ 1: 5000 Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 16 von 18

43 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens Maßstab: ~ 1: 1500 Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Seite 17 von 18

44 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Topographische Karte Maßstab: Siehe Karte Gutachten-Nr.: Projekt: Verkehrslärmuntersuchung auf das Bebauungsplangebiet Endloser Weg Anhang Seite 18 von 18

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