Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes STA 161"Rathausquartier" in Kamp-Lintfort Auftraggeber Stadt Kamp-Lintfort Am Rathaus Kamp-Lintfort Schallimmissionsprognose Nr vom 28. Feb Projektleiter Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Umfang Textteil 24 Seiten Anhang 22 Seiten Ausfertigung Vorabzug Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Uppenkamp und Partner GmbH.

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Verkehrslärmeinwirkungen Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Emissionsansätze Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Maßnahmen zur Lärmminderung Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Schalldämmlüfter Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Inhalt Anhang A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 2 von 24

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Planstand Juli 2017 des Bebauungsplanes Rathausquartier Abbildung 2: Darstellung des berücksichtigten Immissionsortes Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Tabelle 3: Zugrunde gelegte Schallemissionspegel Lm,E, ermittelt nach den RLS Tabelle 4: Gegenüberstellung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und der Beurteilungspegel Lr durch den Neubau des Parkplatzes für die maßgeblichen Immissionsorte innerhalb des Neubauabschnittes Tabelle 5: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 3 von 24

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von den Auftraggebern geplante Aufstellung des Bebauungsplanes STA 161 Rathausquartier mit dem Ziel, das Rathausquartier im Rahmen des Innenstadtumbaus attraktiver zu gestalten. Anstelle der derzeitig dort befindlichen Hochhäuser (Bunte Riesen) soll unter Einbeziehung des Parkhauses und des Rathausplatzes eine qualitativ hochwertige Wohnbebauung mit einem attraktiven Grün- und Freiraum entwickelt werden. Das Terrassenhaus Kamperdickstraße soll bestehen bleiben und somit in die Planung integriert werden. Die Erschließung des neuen Quartiers wird, wie bisher, über die Wilhelmstraße und die Markgrafenstraße erfolgen. Zur Vermeidung der flächenhaften Ausdehnung des Parkens sind für die Bewohner insgesamt ca. 88 Stellplätze in Form von oberirdischen Stellplätzen, Quartiersgaragen und Tiefgaragen vorgesehen. Öffentliche Stellplätze (ca. 19) sind an der Kamperdickstraße zwischen Rathaus und geplanter Bebauung vorgesehen. Um dem Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Wohnbebauung mit den im Umfeld befindlichen Schallemissionsquellen (Straßenverkehr/öffentlicher Stellplatz) zu prüfen. Darüber hinaus war eine schalltechnische Beurteilung der aktuell innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehenen 88 privaten Stellplätze vorzunehmen. Im Rahmen der Prognose wurden dabei folgende Situationen untersucht und dargestellt: - Ermittlung der auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes STA 161 Rathausquartier einwirkenden Straßenverkehrslärmimmissionen auf Grundlage der RLS 90. Im Zuge dessen wird der innerhalb des Plangebietes geplante öffentliche Parkplatz (ca. 20 Stellplätze) mit in die Gesamtbetrachtung der Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet eingestellt. Vergleich der ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV und den Orientierungswerten der DIN Bei Bedarf erfolgt die Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für die Bebauungspläne. Ermittlung der Geräuscheinwirkungen durch die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes STA 161 Rathausquartier geplanten 88 privaten Stellplätze. Vergleich der ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Orientierungswerten der DIN Hilfestellung im Rahmen des Abwägungsprozesses für die Ansiedlung der nach Baunutzungsverordnung erforderlichen Nebenanlagen der geplanten Wohngebäude. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 4 von 24

5 Ergebnisse Schalltechnische Beurteilung des Neubaus des öffentlichen Parkplatzes Innerhalb des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines ca. 19 Stellplätze umfassenden öffentlichen Stellplatzes zu beurteilen. Der Neubau eines öffentlichen Stellplatzes unterliegt der Beurteilungsgrundlage der 16. BImSchV und wird zur Bestimmung von ggf. erforderlichen Anforderungen an Lärmschutz für sich betrachtet. Die Ermittlung der durch den Neubau der Stellplätze zu erwartenden Geräuschimmissionen an den bestehenden bzw. geplanten Wohngebäuden im Umfeld zeigen, dass die für Allgemeine Wohngebiete geltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von zur Tageszeit 59 und zur Nachtzeit 49 deutlich unterschritten werden. Daraus folgernd ergibt sich aus dem Stellplatzneubau somit keine Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Schalltechnische Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse wurden die Geräuscheinwirkungen des gesamten öffentlichen Verkehrs d. h. der Markgrafenstraße, der Wilhelmstraße und der geplanten öffentlicher Stellplatzanlage auf das Plangebiet ermittelt. Da es sich um einen Angebotsplan handelt, wird in Hinblick auf die Festsetzung potentiell erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen die Berechnung ohne das aktuell favorisierte Nutzungskonzept durchgeführt. Die Gegenüberstellung der innerhalb des Plangebietes prognostizierten Verkehrslärmeinwirkung mit den im Rahmen der Bauleitplanung für ein Allgemeines Wohngebiet anzustrebenden Orientierungswerte für Verkehrslärm von zur Tageszeit 55 und zur Nachtzeit 45 zeigt, dass diese im Erdgeschoss bis in eine Planungstiefe von ca. 20 m überschritten werden. Mit zunehmender Geschosshöhe steigt die Überschreitungstiefe auf ca. 30 m an. Damit sind bei vorliegender Planung die straßenseitig orientierten Fassaden durch Verkehrslärm beeinträchtigt. Der erforderliche Immissionsschutz innerhalb der Gebäude sollte daher über sogenannte passive Maßnahmen, d. h. Schallschutzfenster in den der Straßenführung zugewandten Fassade sichergestellt werden. Darüber hinaus zielführend ist es, Fenster von besonders schutzbedürftigen Räumen - wie etwa Schlaf- und Kinderzimmer - ggf. mit Lüftungseinrichtungen auszustatten. Des Weiteren ist auf straßenseitige Balkone zu verzichten. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 5 von 24

6 Schalltechnische Beurteilung der privaten Stellplätze im Plangebiet Grundsätzlich ist die Nutzung von Stellplätzen und Garagen, die dem Bedarf der geplanten Wohngebäude entsprechen, regelmäßig planungsrechtlich zulässig und es ist davon auszugehen, dass diese keine erheblichen und unzumutbaren Belästigungen hervorrufen. In Hinblick auf die seitens der Stadt im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführenden Abwägung soll durch die vorliegende schalltechnischen Untersuchung geprüft werden, ob durch die geplanten privaten Stellplätze eine erhebliche Belästigung innerhalb des Plangebietes zu erwarten ist. Im Rahmen dieser Einzelfallprüfung im Rahmen der Bauleitplanung wird dabei als Beurteilungsgrundlage die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau zugrunde gelegt. Für die geplante Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) werden in der DIN anzustrebende Orientierungswerte für Industrie-, Gewerbe- Freizeitlärm von zur Tageszeit 55 db und zur Nachtzeit 40 db genannt. Bei den privaten der Wohnanlage zuzuordnenden Stellplätzen handelt es sich jedoch nicht um eine dem Industrie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm zuzuordnende Anlage. Aus diesem Grund werden im Hinblick auf den Immissionsschutz des Plangebietes die privaten Stellplätze, die in ihrer Geräuschqualität mit einer öffentlichen Stellplatzanlage vergleichbar sind, mit in die Berechnung des Verkehrslärms auf Grundlage der RLS90 eingestellt. Die auf Grundlage der Parkplatzlärmstudie für Stellplätze an Wohnanlagen ermittelten Lärmeinwirkungen ergeben, dass bei alleiniger Betrachtung der Stellplatzanlagen und deren Zufahrten die Orientierungswerte von zur Tageszeit 55 zur Nachtzeit 45 auf Grundlage der RLS90 eingehalten werden. Aus schalltechnischer Sicht kann somit bei der zugrunde gelegten Frequentierung der Stellplatzanlage eine unzumutbare oder gar gesundheitsgefährdende Beeinträchtigung durch die privaten Stellplätze verneint werden. Darüber hinaus wird durch die auf Grundlage der RLS90 für den fließenden und ruhenden Verkehr durchgeführte Gesamtbetrachtung (öffentlichen bzw. privaten Stellplätze/angrenzenden Straßenführungen) der Immissionsschutz über die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereiche und ggf. Lüftungseinrichtungen auch in Bezug auf die privaten Stellplätze zur Nachtzeit ausreichend gesichert. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 6 von 24

7 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung 24. BImSchV Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV) vom 4. Februar BGBl. I, S ; S in der aktuellen Fassung TA Lärm DIN Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 DIN 18005, BBl. 1 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Berechnungsverfahren; Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016 DIN Einführung DIN 4109 NRW RLS-90 Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016 Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 7 von 24

8 Parkplatzlärmstudie Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: - Auftraggeber, Stadt Kamp-Lintfort. Ein Ortstermin wurde am 16. Jun durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 8 von 24

9 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die Beurteilung des seitens der Stadt Kamp-Lintfort geplanten Bauleitverfahrens STA 161 mit dem Ziel, das Rathausquartier neu zu entwickeln. Grundvoraussetzung der Neuordnung auf dem Gelände ist der Rückbau des Gebäudekomplexes der Bunten Riesen einschließlich des Parkhauses sowie die Aufgabe des Rathausplatzes. Das ca. 3,1 ha große, im Stadtkern von Kamp-Lintfort befindliche Plangebiet wird wie in der folgenden Abbildung dargestellt im Norden durch die Wilhelmstraße (innerhalb des Plangebietes), im Osten durch die Markgrafenstraße (innerhalb des Plangebietes), im Süden durch die Sparkasse und das AWO-Gebäude (außerhalb des Plangebietes) und im Westen durch das Rathaus und das Wohn- und Geschäftshaus Kamperdickstraße 15 (außerhalb des Plangebietes) begrenzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 9 von 24

10 Um die Wohnqualität innerhalb der Plangebiete sicherzustellen, sind die einwirkenden Verkehrslärmimmissionen im Rahmen des Planverfahrens festzustellen. Darüber hinaus war eine schalltechnische Beurteilung der Errichtung der aus dem geplanten Wohnungsbau notwendigen privaten Stellplätze durchzuführen. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Hierzu wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. 1 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 10 von 24

11 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 3 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 2 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 11 von 24

12 Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 innerhalb der Nachtzeit ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI- Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.2 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen, etwa eine vorhandene Gemengelagesituation, bestandsgeschützte Anlagen und Nutzungen sowie sonstige städtebauliche Aspekte. 4 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 12 von 24

13 Zumutbarkeitsschwelle Die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle liegt nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 am Tag und 60 im Nachtzeitraum 5. Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnund Arbeitsqualität, insbesondere der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden, ein wichtiges Ziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile kann gemäß den Empfehlungen der DIN ein gesundheitsverträgliches Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden. 3.3 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 6 angewandt. Eine Änderung ist wesentlich, wenn - eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder - durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 db oder auf mindestens 70 am Tage oder mindestens 60 in der Nacht erhöht wird oder - der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 am Tage oder 60 in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Beim Bau oder der wesentlichen Änderung ist dann sicherzustellen, dass die Beurteilungspegel die folgenden gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte (IGW) nicht überschreiten: Tabelle 2: Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Immissionsgrenzwerte in Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) Urteil vom 12. April 2000 BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 III ZR BGHZ 122, 76 <81> m. w. N. 6 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 13 von 24

14 4 Verkehrslärmeinwirkungen 4.1 Beschreibung des Vorhabens Die Stadt Kamp-Lintfort plant das Rathausquartier im Rahmen des Innenstadtumbaus attraktiver zu gestalten. Anstelle der derzeitig dort befindlichen Hochhäuser (Bunte Riesen) soll unter Einbeziehung des Rathausplatzes und des Parkhauses eine qualitativ hochwertige Wohnbebauung sowie ein attraktiver Grünund Freiraum entwickelt werden. Das Terrassenhaus Kamperdickstraße 18, 20 soll bestehen bleiben und somit in die Planung integriert werden. Eine potentielle Nachnutzung bzw. Gebietseinteilung ist der Abbildung 1 zu entnehmen. Abbildung 1: Planstand Juli 2017 des Bebauungsplanes Rathausquartier Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 14 von 24

15 Im Folgenden werden die auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrslärmimmissionen einschließlich des innerhalb des Plangebietes an der Kamperdickstraße geplanten öffentlichen sowie privaten Stellplätze entsprechend der folgenden Abbildung ermittelt. Das Rechenverfahren für die Ermittlung von Lärmpegeln an Straßenwegen wird durch die DIN vorgegeben und in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90 8 näher beschrieben. 7 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 15 von 24

16 4.2 Beschreibung der Emissionsansätze Der Schallemissionspegel Lm,E einer Straße wird nach den RLS 90 aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil p in % sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen > 5 % berechnet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den angrenzenden Straßen wird mit 30 km/h berücksichtigt. Steigungen oder Gefälle über 5 % liegen nicht vor. Für alle Straßenabschnitte wird von einem Fahrbahnbelag aus nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix ausgegangen, für den der Korrekturwert DStrO = 0 db beträgt. Zuschläge für die erhöhte Störwirkung von Lichtzeichen geregelten Kreuzungen und Einmündungen sind im Einwirkungsbereich des Plangebietes nicht zu berücksichtigen. Emissionsansätze öffentliche/private Straße Als Berechnungsgrundlage des Verkehrslärms wird für die Wilhelmstraße und die Markgrafenstraße seitens der Stadt Kamp-Lintfort Verkehrsbelastungszahlen von 3000 Kfz/24h genannt. Genaue Angaben zum Lkw- Anteil sind nicht vorhanden, so dass in Hinblick auf belastbare Werte die Ansätze der RLS90 zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus werden die Zu/Abfahrten zu den privaten dem Wohnen dienenden Stellplätzen ebenfalls in die Berechnungen eingestellt. Die rechnerisch ermittelten Fahrbewegungen werden dabei aufgerundet. Tabelle 3: Zugrunde gelegte Schallemissionspegel Lm,E, ermittelt nach den RLS 90 Nr. Name DTV [Kfz/24h] M T [Kfz/h] M N [Kfz/h] P T [%] P N [%] V Pkw T/N [km/h] LME T [] LME N [] Str_01 Wilhelmstraße West Str_02 Kreisverkehr Str_02 Kreisverkehr Str_03 Wilhelmstraße Ost Str_04 Markgrafenstraße Str_05 Zufahrt P Kamperdickstr ,6 Str_Z1 Zufahrt Ost 50% (Stpl. 1-50), Str_Z2 Zufahrt Nord 50% (Stpl. 1-50) Str_Z3 Zufahrt Nord (Stpl. 1-6) Str_Z4 Zufahrt Ost (Stpl. 1-24) Str_Z5 Zufahrt Ost (Stpl. 1-8) DTV die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h, M die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke Kfz/h, pt/n; der prozentuale Anteil des Schwerverkehrs am durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen in % gemäß RLS90, v die für den betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h für PKW und LKW, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h für LKW und 130 km/h für PKW, DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (RLS90, Tabelle 4), Lm,E der Mittelungspegel nach RLS 90 in einem horizontalen Abstand von 25m. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 16 von 24

17 Emissionsansätze öffentlicher/privater Parkplatz Für die öffentliche Stellplatzanlage in der Kamperdickstraße sind ca. 19 bewirtschaftete Stellplätze (werktags von 8-18 Uhr Parkscheibe; Dauer 1 oder 2 Stunden) vorgesehen. Die Berechnung des von dem öffentlichen Parkplatz ausgehenden Schallemissionspegels Lm,E erfolgt gemäß der nach den RLS-90 9 mit Lm,E = log (n N) + Dp. Hierbei ist: N n Dp die Anzahl der Bewegungen/Stunde und Stellplatz, die Anzahl der Stellplätze, der Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen (für Pkw-Parkplätze 0 db). Impulsanteile werden dabei nicht berücksichtigt. Der Schallleistungspegel LWA des Parkplatzes lässt sich aus dem Emissionspegel Lm,E wie folgt ableiten: LWA = Lm,E + 10 log ( ) Für die dem öffentlichen Parkplatz zuzuordnenden Stellplätze wird für die Parkplätze unter Berücksichtigung des konservativen Ansatzes eines 1-stündigen Aufenthaltes innerhalb des Bewirtschaftungszeitraumes (10 h) eine Frequentierung von tags 1,4 ermittelt. Die Frequentierung ergibt sich aus 2 Bew./Betriebsstunde zzgl. 1 Bewegung vor 8:00 Uhr und 1 Bewegung nach 18:00 Uhr. Für nachts werden in Anlehnung an die Parkplatzlärmstudie und die RLS90 je Stellplatz 0,06 Bewegungen/h in Ansatz gebracht. Für die privaten 88 Stellplätze wird in Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Geräuscheinwirkungen ebenfalls die RLS 90 als Berechnungsgrundlage berücksichtigt. Die Frequentierung der Stellplätze wird anhand der Parkplatzlärmstudie in die Berechnungen wie folgt eingestellt. Die in der folgenden Tabelle dargestellte gesamte Schallleistung wird als Flächenschallquelle mit einer Quellenhöhe von 0,5 m angesetzt. Nr. Name Ber. Art Anz. P Bew/h T Bew/h N ParkP Art LmE T [] LmE N [] Str_P_01/02 Parken öffentlich P+R P_A Parken privat Wohnen P_B Parken privat Wohnen P_HG.1 Parken privat (Hochgarage) Wohnen - - P_ HG.2 Parken privat(hochgarage) Wohnen - - P_TG Parken privat (Tiefgarage) Wohnen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, der Bundesminister für Verkehr, Bonn Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 17 von 24

18 4.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 unter Berücksichtigung der genannten Berechnungsgrundsätze. Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Berechnung der Geräuschimmissionen durch den Neubau des öffentlichen Stellplatzes erfolgt an einem repräsentativen Immissionsort vor der Fassade des maßgeblich betroffenen Gebäudes wie in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 2: Darstellung des berücksichtigten Immissionsortes Für das Erdgeschoss wird pauschal eine Immissionsorthöhe von 2,8 m (entsprechend der Höhe der Geschossdecke), für jedes weitere Geschoss eine Höhendifferenz von jeweils 2,8 m angesetzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 18 von 24

19 In den nachfolgenden Tabellen sind die Ergebnisse der punktuellen Berechnungen für die maßgeblichen Immissionsorte dargestellt. Entsprechend der RLS90 sind Zwischenergebnisse und Pegeldifferenzen auf 0,1 zu runden, Gesamtbeurteilungspegel auf ganze aufzurunden. Tabelle 4: Immissionsort Gegenüberstellung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und der Beurteilungspegel Lr durch den Neubau des Parkplatzes für die maßgeblichen Immissionsorte innerhalb des Neubauabschnittes Geschoss IGW der 16.BImSchV in Lr in Neubau Lr in Differenz Neubau/ IGW Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IP Whs A, WF, WA IP Whs A, WF, WA IP Whs A, WF, WA Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt in Form von Schallimmissionsplänen flächenmäßig in einem festgelegten Raster, wobei für jede Rasterfläche im Untersuchungsgebiet ein Immissionspunkt gesetzt wird. Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang beispielhaft für das 2. Obergeschoss wie folgt dokumentiert. Die Darstellung erfolgt sowohl für das Erdgeschoss als auch für das 2.Obergeschoss. Seite 11/13 Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tages- und Nachtzeitraum im Bereich des Erdgeschosses (Oberkante Fenster =2.8 m) ohne Nutzungskonzept. Seite 12/14 Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tages- und Nachtzeitraum im Bereich des 2. Obergeschosses (Oberkante Fenster =8.4 m) ohne Nutzungskonzept. Wie aus den Schallimmissionsplänen im Anhang zu ersehen ist, ergibt sich bei freier Schallausbreitung, d. h. ohne bestehende oder geplante Wohnbebauung, für das Plangebiet in Bezug auf die gebietsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte der DIN Folgendes: Die im Rahmen der Bauleitplanung für ein Allgemeines Wohngebiet anzustrebenden Orientierungswerte für Verkehrslärm von zur Tageszeit 55 und zur Nachtzeit 45 werden im Erdgeschoss bis in eine Planungstiefe von ca. 20 m überschritten. Das entspricht der 1. Häuserreihe entlang der Wilhelmstraße Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 19 von 24

20 und der Markgrafenstraße. Mit zunehmender Geschosshöhe steigt die Überschreitungstiefe auf ca. 30 m an. Damit sind bei vorliegender Planung die straßenseitig sowie die seitlichen Fassaden durch Verkehrslärm beeinträchtigt. 4.4 Maßnahmen zur Lärmminderung Dass die mit der Eigenart eines Baugebietes oder einer Baufläche verbundenen Erwartungen an den Schallschutz erfüllt sind, wird durch die Einhaltung der Orientierungswerte in der Norm DIN ausgedrückt. In vorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sind Überschreitungen der Orientierungswerte festzustellen, sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Im Allgemeinen ist dabei der aktive Lärmschutz an der Emissionsquelle dem passiven Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. Grundsätzlich sollte jedoch in Abhängigkeit der Bauweise die Einhaltung der Mischgebietswerte in den Außenbereichen (Terrassen/Balkone) sichergestellt sein. Der erforderliche Immissionsschutz innerhalb der Gebäude sollte daher über sogenannte passive Maßnahmen, d. h. Schallschutzfenster in den der Straßenführung zugewandten Fassade sichergestellt werden. Darüber hinaus zielführend ist es, Fenster von besonders schutzbedürftigen Räumen - wie etwas Schlaf- und Kinderzimmer - ggf. mit Lüftungseinrichtungen auszustatten. Des Weiteren ist auf straßenseitige Balkone zu verzichten. Die schalltechnische Situation unter Berücksichtigung eines möglichen Nutzungskonzeptes ist rein informell im Anhang in Form von Schallimmissionsplänen wie folgt dokumentiert: Seite16/18 Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tages- und Nachtzeitraum im Bereich des Erdgeschosses (H=2,8 m) mit Nutzungskonzept Seite 17/19 Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tages- und Nachtzeitraum im Bereich des 2. Obergeschosses (H=8,4 m) mit Nutzungskonzept Die farbigen Isophonenkarten im Anhang geben einen Einblick, wie sich die Geräuschsituation nach Umsetzung der Baumaßnahmen darstellen kann. Grundsätzlich ist dies jedoch nicht Bestandteil des Bauleitverfahrens sondern des Baugenehmigungsverfahrens. Hier könnte dann je nach tatsächlicher baulicher Ausführung im Rahmen eines Einzelnachweises z. B. aufgrund von Eigenabschirmung oder durch 10 DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 20 von 24

21 vorgelagerte Bebauungen nachgewiesen werden, dass ggf. für bestimmte Fassaden ein geringerer Schallschutz ausreicht Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden unterschiedliche Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel (siehe DIN oder DIN ) zuzuordnen sind. Für Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten die in Tabelle 7 aufgeführten Anforderungen an die Luftschalldämmung einzuhalten. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG nach DIN : , Gleichung (33) mit dem Korrekturfaktor KAL zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN : , Die nachfolgende Tabelle entspricht der Tabelle 7 der DIN Darin ist für verschiedene Lärmpegelbereiche das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß der Gesamtaußenfläche (erf. R'w,res) für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume angegeben. Die angegebenen Schalldämm- Maße erf. R'w,res gelten für die gesamte Außenfassade eines Raumes, d. h. einschließlich Wandkonstruktion, Fenster, Rollladenkästen und ggf. weiterer Bauteile. Tabelle 5: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis II III IV V VI VII > Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 21 von 24

22 Das erforderliche Schalldämm-Maß der Fensterkonstruktionen lässt sich erst bei detaillierter Kenntnis der weiteren Aufbauten ermitteln Schalldämmlüfter Da die Schalldämmung von Außenbauteilen nur voll wirksam ist, solange Fenster geschlossen sind, sollte der Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei A-bewerteten Außengeräuschpegeln Lm von mehr als 50 ist eine Raumlüftung über Fenster in Spaltlüftungsstellung in Hinblick auf den Schallschutz ungeeignet, sodass dann schalldämmende, ggf. fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen notwendig sind Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Hinweis Inwieweit die im Folgenden genannten Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan sich tatsächlich als Festsetzung oder aber als Hinweis oder Empfehlung im Bebauungsplan wiederfinden obliegt der planaufstellenden Behörde. Aus unserer Sicht empfehlen wir die Aufnahme als Festsetzung. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr werden bei einer baulichen Errichtung oder baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Lärmpegelbereiche zur Bestimmung des erforderlichen R'w,res des Außenbauteils sind entsprechend der im Anhang dargestellten Isophonenkarte Maßgeblicher Außenlärmpegel im Bebauungsplan zu kennzeichnen. Lärmpegel- bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Beurteilungspegel Tag Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis 55 bis II III IV V Quelle: VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Abschnitt 10.2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 22 von 24

23 Fenster von nachts genutzten Räumen (i. d. R. Schlaf- und Kinderzimmer) sind innerhalb des Plangebietes - sofern die Fassaden zur Lärmquelle ausgerichtet sind und höhere Außengeräuschpegel als Lm =50 [VDI 2719] vorliegen - zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten. Das Schalldämm-Maß von Lüftungseinrichtungen/Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bau-Schalldämm-Maßes R'w,res zu berücksichtigen. Ausnahmen können zugelassen werden. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises nach [DIN ] ermittelt wird, dass durch die Errichtung vorgelagerter Baukörper oder sonstiger baulicher Anlagen aufgrund der verminderten Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 23 von 24

24 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Für den Inhalt verantwortlich: Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Projektleiterin Berichtserstellung und Auswertung Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Prüfung und Freigabe Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 24 von 24

25 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 1 von 22

26 A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 2 von 22

27 Legende Emissionsberechnung Verkehrslärm/Berechnungen gemäß 16. BImSchV Zeichen Einheit Bedeutung Straße Nr. - Laufende Emissionsquellenortskennzahl Emissionsquellen mit gleichen Koordinaten (bei ggf. unterschiedlicher Höhe) haben gleiche Nummern. Name - Bezeichnung Achs.Abst. m Achsabstand LmE Mittelungspegel der Emissionsquelle. Der Wert LmE beinhaltet bereits die in den Spalten num.add., Messfl./Anz. sowie Anz. getätigten Angaben. DTV Kfz/24h Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke Str.Gatt. - Straßengattung M Kfz/h Maßgebende Stündliche Verkehrsstärke p % Maßgebender Lkw-Anteil v Km/h Zulässige Höchstgeschwindigkeit DStrO db Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Stg. % Steigung des Streckenabschnittes MFrefl. db Mehrfachreflexion Parkplatz Nr. - Laufende Emissionsquellenortskennzahl Emissionsquellen mit gleichen Koordinaten (bei ggf. unterschiedlicher Höhe) haben gleiche Nummern. Name - Bezeichnung Ber.Art. Berechnungsart LmE Mittelungspegel der Emissionsquelle. Der Wert LmE beinhaltet bereits die in den Spalten num.add., Messfl./Anz. sowie Anz. getätigten Angaben. Anz. P - Anzahl Stellplätze Bew/h - Bewegungen pro Stunde ParkP. Art - Parkplatzart KPA db Zuschlag für die Parkplatzart f - Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße KStrO db Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen Einw.T Min Einwirkzeit der Emissionsquelle Hinweis: Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt bzw. entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 3 von 22

28 Verkehr Straße öffentlich/privat Nr. Name Achs. Abst. m LmE T LmE N DTV Kfz/24h Str. Gatt. M T Kfz/h Str_01 Wilhelmstraße West Str_03 Wilhelmstraße Ost Str_04 Markgrafenstraße Str_02 Kreisverkehr Str_02 Kreisverkehr Str_05 Zufahrt Kamperdickstraße Str_Z1 Zufahrt Ost Str_Z2 Zufahrt Nord Str_Z3 Zufahrt Nord Str_Z4 Zufahrt Ost Str_Z5 Zufahrt Ost M N Kfz/h p T % p N % v Pkw T km/h v Lkw T km/h v Pkw N km/h v Lkw N km/h DStrO db Stg. % MFrefl. db Parken öffentlich/privat Nr. Name Ber. Art LmE T LmE N Anz. P Str_P02 Parken Str_P01 Parken P_A Parken P_B Parken Bew/h T Bew/h N ParkP. Art KPA db f KStrO db Einw.T T min Einw.T N min Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 4 von 22

29 B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 5 von 22

30 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 6 von 22

31 C Dokumentation der Immissionsberechnungen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 7 von 22

32 Legende Immissionsberechnung Verkehrslärm/Berechnungen gemäß 16. BImSchV Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Emissionsquellenortskennzahl Emissionsquellen mit gleichen Koordinaten (bei ggf. unterschiedlicher Höhe) haben gleiche Nummern. Kommentar - Bezeichnung der Emissionsquelle Gruppe - Bezeichnung der Emissionsquellengruppe LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. s m Abstand der Emissionsquelle zum Immissionsort. Die Berechnung erfolgt softwareintern und ist bei Linien- bzw. Flächenquellen u. U. nicht händisch überprüfbar. DB db Pegeländerung durch topografische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen. D s db Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption. Die Berechnung erfolgt softwareintern und ist u. U. nicht händisch überprüfbar. DBM db Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung. Bei entsprechender Abschirmung entfällt DBM (-). Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden. Ist energetisch im LAT enthalten. LmE Mittelungspegel der Emissionsquelle. Der Wert LmE beinhaltet bereits die in den Spalten num.add., Messfl./Anz. sowie Anz. getätigten Angaben. T/N - Tageszeit/Nachtzeit Hinweis: Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt bzw. entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 8 von 22

33 Nr. Kommentar Gruppe Ls N Ls T s m DB db Ds db DBM db Refl. Ant. db LmE T LmE N IP Whs A 1.OG Nr. Kommentar Gruppe Ls N Str_01 Wilhelmstraße West Str_02 Kreisverkehr Str_02 Kreisverkehr Str_03 Wilhelmstraße Ost Str_04 Markgrafenstraße Str_05 Zufahrt Kamperdickstraße Str_P01 Parken 1-9 Parken öffentlich Str_P02 Parken 1-10 Parken öffentlich Sum Ls T s m DB db Ds db DBM db Refl. Ant. db LmE T LmE N IP Whs A 2.OG Nr. Kommentar Gruppe Ls N Str_01 Wilhelmstraße West Str_02 Kreisverkehr Str_02 Kreisverkehr Str_03 Wilhelmstraße Ost Str_04 Markgrafenstraße Str_05 Zufahrt Kamperdickstraße Str_P01 Parken 1-9 Parken öffentlich Str_P02 Parken 1-10 Parken öffentlich Sum Ls T s m DB db Ds db DBM db Refl. Ant. db LmE T LmE N IP Whs A EG Nr. Kommentar Gruppe Ls N Str_01 Wilhelmstraße West Str_02 Kreisverkehr Str_02 Kreisverkehr Str_03 Wilhelmstraße Ost Str_04 Markgrafenstraße Str_05 Zufahrt Kamperdickstraße Str_P01 Parken 1-9 Parken öffentlich Str_P02 Parken 1-10 Parken öffentlich Sum Ls T s m DB db Ds db DBM db Refl. Ant. db LmE T LmE N Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 9 von 22

34 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 10 von 22

35 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: keine Angabe Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Freie Schallausbreitung, Immissionshöhe EG (2,8m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 11 von 22

36 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: keine Angabe Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Freie Schallausbreitung, Immissionshöhe 2.OG (8,4m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 12 von 22

37 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) Maßstab: keine Angabe Freie Schallausbreitung, Immissionshöhe EG (2,8m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 13 von 22

38 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) Maßstab: keine Angabe Freie Schallausbreitung, Immissionshöhe 2.OG (8,4m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 14 von 22

39 I II III IV V VI VII Planinhalt: Lageplan Kommentar: Maßgeblicher Außenlärmpegel Maßstab: keine Angabe Freie Schallausbreitung, Immissionshöhe 2.OG (8,4m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 15 von 22

40 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: keine Angabe Mit Nutzungskonzept, Immissionshöhe EG (2,8m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 16 von 22

41 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: keine Angabe Mit Nutzungskonzept, Immissionshöhe 2.OG (8,4m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 17 von 22

42 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 26:00 Uhr) Maßstab: keine Angabe Mit Nutzungskonzept, Immissionshöhe EG (2,8m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 18 von 22

43 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 26:00 Uhr) Maßstab: keine Angabe Mit Nutzungskonzept, Immissionshöhe 2.OG (8.4m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 19 von 22

44 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 20 von 22

45 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 21 von 22

46 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Bebauungsplanentwurf Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten im Rahmen der Bauleitplanung Rathaus-Quartier Seite 22 von 22

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