Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum Bebauungsplan Nr. 509 Am Steintor/Petersheide/Petersdamm Auftraggeber AKG Bau- und Entwicklungs- GmbH & Co. KG Füchtorfer Straße Glandorf Schallimmissionsprognose Nr vom 15. Mrz Verfasser Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Umfang Textteil 37 Seiten Anhang 25 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Verkehrslärmeinwirkungen Beschreibung der Emissionsansätze Straßenverkehr Beschreibung der Emissionsansätze Schienenverkehr Ermittlung der Geräuschimmissionen innerhalb des Plangebietes Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Schalldämmlüfter Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Auswirkungen des Neuverkehrs auf die Bestandsbebauung Freizeitlärm Beschreibung der Emissionsansätze Kommunikationsgeräusche im Freien Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Lärmminderungsmaßnahmen Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Inhalt Anhang A B C Tabellarische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne: Verkehrs-/Freizeitlärmgeräusche im Plangebiet D Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 2 von 37

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht der betrachteten Straßenführungen (schwarz/gelb) und der Bahnstrecke (blau) (siehe auch Anhang Seite 7) 15 Abbildung 2: Lageplan mit Darstellung der erforderlichen Schallschutzwand 20 Abbildung 3: Maßgebliche Immissionsorte für die verkehrliche Beurteilung außerhalb des Plangebietes 26 Abbildung 4: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte 32 Abbildung 5: Skizze eines Kastenfensters 35 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 14 Tabelle 3: Schienen-Belastungszahlen der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE), geplantes Szenario für Personenverkehr und Güterverkehr 17 Tabelle 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN Tabelle 5: Vergleich der Orientierungswerte mit den Beurteilungspegel im Prognose-Nullfall Tabelle 6: Vergleich der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV mit den Beurteilungspegeln im Prognose-Nullfall Tabelle 7: Vergleich der Beurteilungspegel Prognose-Nullfall 2025 und Prognose-Planfall 2025, Differenz 28 Tabelle 8: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach dem Freizeitlärmerlass NRW für die Tages-, Ruhe- und Nachtzeit 33 Tabelle 9: Beurteilungspegel Lr für den Beurteilungszeitrum Nacht, hier lauteste Nachtstunde 34 Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 3 von 37

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die seitens der AKG Bau- und Entwicklungs-GmbH & Co. KG auf einer Gewerbebrache geplante Entwicklung eines Wohnquartiers mit bis zu 243 Wohneinheiten am Südostrand des Ortsteils Münster-Wolbeck. Die planungsrechtliche Grundlage des Vorhabens soll über den Bebauungsplan Nr. 509 Am Steintor/Petersheide/Petersdamm mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA), in Teilbereichen als Mischgebiet (MI), erfolgen. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war im Rahmen der Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 509 die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens in Hinblick auf die im Umfeld befindlichen Emissionsquellen (Verkehr/Jugendzentrum), aber auch in Hinblick auf die im Umfeld befindliche Bestandsbebauung zu prüfen. Im Rahmen der Prognose wurden dabei folgende Situationen untersucht und dargestellt: Verkehrslärm 1. Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen (Straße/Schiene) einschließlich des innerhalb des Plangebietes zu erwartenden Verkehrs nach der RLS90 und der Schall 03. Vergleich der ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Orientierungswerten der DIN Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den B-Plan. 2. Ermittlung und Beurteilung der Änderung des Verkehrslärms aufgrund der durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre für die außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Bestandsbebauung nach der RLS90 und der Schall 03 als Bestandteil der Abwägung im Bauleitverfahren in Analogie zur DIN18005 und zur 16. BImSchV. Hierfür wird der Prognose- Nullfall 2025 (Verkehrsaufkommen 2025 ohne Planung) dem Prognose-Planfall 2025 (Verkehrsaufkommen 2025 mit Planung) gegenübergestellt. Freizeitlärm 1. Beurteilung der Freizeitlärmeinwirkungen durch das nordöstlich des Plangebietes befindliche Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck auf das Plangebiet auf Grundlage eines für das Jugendzentrum erstellten Schalltechnischen Berichtes der Kötter Consulting Engineers KG. Vergleich der ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Orientierungswerten der DIN Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den B-Plan. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 4 von 37

5 Ergebnisse Verkehrslärm Zu 1: Die schalltechnische Untersuchung der Gesamtverkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebietes hat ergeben, dass bei freier Schallausbreitung die Orientierungswerte für Allgemeine Wohn- und Mischgebiete im Nahbereich der Verkehrsführungen und insbesondere im Bereich des Bahnüberganges überschritten werden. Die Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte steigt dabei mit zunehmender Geschosshöhe an. Aufgrund der festgestellten Immissionssituation im Plangebiet sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen planungsrechtlich abgesichert werden und in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben werden. In Abstimmung mit den Planbeteiligten wurde der Schallimmissionsschutz dahingehend ausgelegt, dass in Hinblick auf den Freiraumschutz die gebietsspezifischen Orientierungswerte zur Tageszeit in Höhe des Erdgeschosses eingehalten werden. Dieses kann durch die Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 3 m wie in Abbildung 2 dargestellt erreicht werden. Die zu errichtende Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV-LSW 061 entsprechen. In Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten ist zur Verhinderung eines Pegelanstieges an der Bestandsbebauung der Straße Am Steintor, aber auch um Mehrfachreflexionen innerhalb des Plangebietes zu vermeiden, die zur Straße Am Steintor hin orientierte Seite der Lärmschutzwand hochabsorbierend auszuführen. Dies entspricht nach ZTV-LSW 2006 der Absorptionsgruppe A3 mit einer Absorption DLa von 8-11 db. Der darüber hinaus erforderliche Immissionsschutz zur Sicherung der Wohnqualität im Innern des Hauses ist dann durch passive Maßnahmen an den Gebäuden sicherzustellen. Zu 2: Die schalltechnische Untersuchung der Änderung des Verkehrslärms durch die ursächlich durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre an der außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Bestandsbebauung hat für die Gesamtverkehrsbelastung Folgendes ergeben. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 5 von 37

6 1. Aufgrund der aktuell geringen Straßenverkehrsbelastung im Bereich der Straße Petersheide führt die geplante Erschließung des Plangebietes an diesem Punkt zu Pegelerhöhungen im Gesamtverkehrslärm am Tag von bis zu 8 db und in der Nacht von bis zu 7 db. Mit dieser deutlichen Pegelerhöhung werden auch die bis dato eingehaltenen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete um bis zu 1 db am Tag und bis zu 3 db im Nachtzeitraum überschritten. Die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärm-schutzverordnung 2 von tags 59 und nachts 49, die als Grenze zur erheblichen Belästigung durch Verkehrsgeräusche betrachtet werden können, werden an den untersuchten Immissionsorten jedoch weiterhin unterschritten. 2. Im Einwirkungsbereich der Straße Am Steintor ist der Einfluss der Zusatzverkehre aufgrund der bereits höheren Verkehrsvorbelastung geringer und führt zur Tages- und Nachtzeit lediglich zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von 0,2 bis 0,4. Damit wird die bestehende Immissionssituation im Hinblick auf die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht wesentlich verschlechtert. Die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle, die nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 am Tag und 60 im Nachtzeitraum liegt, wird weder im Prognose Null-Fall 2025 noch im Prognose-Planfall 2025 überschritten. Freizeitlärm Unter Berücksichtigung der in dem Schalltechnischen Bericht der Kötter Consulting Engineers KG zugrunde gelegten Berechnungsansätze ist davon auszugehen, dass an der geplanten Wohnbebauung südlich der Anbindung Petersdamm innerhalb des Plangebietes die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie NRW in der lautesten Nachtstunde eingehalten werden. Anders sieht es für die unmittelbar an das Jugendzentrum angrenzende geplante Mischgebietsnutzung auf dem Grundstück Petersdamm 2 aus. Hier werden die Immissionsrichtwerte an den geplanten Baugrenzen deutlich überschritten. Aufgrund des Verursacherprinzips werden daher für dieses Grundstück Festsetzungen zum Schallschutz erforderlich, um bei dem Neubau, der baulichen Änderung oder Erweiterung einen schalltechnischen Konflikt vermeiden. 2 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 6 von 37

7 Grundsätzlich sind abschirmende Maßnahmen in Form einer Lärmschutzwand besonders an der Quelle effektiv. Mit zunehmendem Quellabstand erhöht sich bei gleichbleibender Schutzwirkung die erforderliche Schirmkantenhöhe. Da sich der Quellbereich jedoch nicht im Geltungsbereich des betrachteten Bebauungsplanes befindet, können hierzu keine Festsetzungen getroffen werden. Im vorliegenden Fall wäre die Höhe einer Lärmschutzwand, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festgesetzt werden könnte, mindestens so hoch wie der zu schützende Immissionsort auf dem Grundstücke Petersdamm 2. In Hinblick auf die zulässige Immissionshöhe erscheint aufgrund der städtebaulichen Situation die Errichtung einer Lärmschutzwand, die mindestens die Höhe des höchst gelegenen Immissionsortes aufweist, nicht zielführend. Aus gutachterlicher Sicht sind daher für die betroffenen Fassaden des Gebäudes in Ausrichtung zum Jugendzentrum alternative Maßnahmen für schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109 festzusetzen. Solche Maßnahmen an dem betroffenen Gebäude sollen dann dem Stand der Technik entsprechend sicherstellen, dass in den betroffenen Fassaden keine Aufpunkte zu schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 im Sinne der TA Lärm entstehen. Die Verhinderung des nach TA Lärm 0,5 m vor dem geöffneten Fenster gelegenen Aufpunktes kann z. B. - wie in Abbildung 5 dargestellt - durch sog. Kastenfenster, ähnliche Konstruktionen von auf die Fenster begrenzten Vorfassaden oder durch Festverglasungen mit Lüftungseinrichtungen erreicht werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 7 von 37

8 1 Grundlagen BImSchG DIN Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 DIN , Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) Geändert durch Art. 1 V v I 2269 TA Lärm Freizeitlärmerlass NRW Schall 03 RLS-90 DIN 4109 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -V (V Nr.) v Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Information Akustik 03 der Deutschen Bundesbahn). Bundesbahn- Zentralamt München, Ausgabe 2012 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 8 von 37

9 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: Wolters Partner Architekten und Stadtplaner GmbH, Ingenieurgesellschaft Stolz mbh. Ein Ortstermin wurde am 15. Jan durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 9 von 37

10 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die seitens der AKG Bau- und Entwicklungs-GmbH & Co. KG geplante Entwicklung eines Wohnquartiers im Südosten des Ortsteils Münster- Wolbeck. Die planungsrechtliche Grundlage des Vorhabens soll über den Bebauungsplan Nr. 509 Am Steintor/Petersheide/Petersdamm mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Mischgebiet (MI) erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 509 () umfasst eine Fläche ca. 11,5 ha. Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet. Westlich und nördlich grenzt unmittelbar an das Plangebiet ein Wohngebiet an, das insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise sowie einen Einzelhändler und ein Jugendzentrum geprägt ist. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 10 von 37

11 Im Osten verläuft parallel zur Straße Am Steintor eine Bahntrasse, die derzeit ausschließlich von Güterverkehr genutzt wird. Daran schließt sich landwirtschaftliche Nutzfläche sowie weiter östlich der Wolbecker Tiergarten an. Im Süden und Südwesten umgeben landwirtschaftliche Nutzflächen das Plangebiet. Das Wohngebiet soll auf den ehemals gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich der Straße Am Steintor und der Bahnlinie der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) mit bis zu 243 Wohneinheiten realisiert werden. Die Erschließung des neuen Wohngebiets wird einerseits ausgehend vom Knotenpunkt Hiltruper Straße (K 37)/Zumbuschstraße (K 36)/Petersheide über die Straße Petersheide erfolgen. Zudem ist eine weitere Anbindung von der Straße Am Steintor über den Straßenzug Petersdamm geplant. Um die Wohn- und Arbeitsqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, sind die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festzustellen. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Des Weiteren sind die Auswirkungen der Planung auf die außerhalb des Plangebietes bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen in die städtebauliche Abwägung einzustellen und nach Maßgabe der jeweiligen Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wenn es sich um relevante Beeinträchtigungen handelt. Zur Untersuchung der Auswirkungen des Neuverkehrs werden die Lärmeinwirkungen durch die bestehende Verkehrsbelastung mit denen verglichen, die sich ergeben, wenn zusätzlich zu der vorhandenen Netzbelastung die Verkehre der geplanten Nutzungen berücksichtigt werden. In Ermangelung spezifischer Regelwerke für derartige Betrachtungen werden die DIN und die für den Neubau und die wesentliche Änderung von Verkehrswegen geltende Verkehrslärmschutzverordnung 4 zur Beurteilung herangezogen. 3 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 11 von 37

12 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 6 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 5 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 12 von 37

13 Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 während der Nachtzeit ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.2 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 8 angewandt. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. 7 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 13 von 37

14 In der Verkehrslärmschutzverordnung (hier: 2, Abs. 1) werden folgende zum Schutz der Nachbarschaft einzuhaltende Immissionsgrenzwerte (IGW) aufgeführt: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) Zumutbarkeitsschwelle Bezogen auf den Verkehrslärm liegt die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 am Tag und 60 im Nachtzeitraum 9. Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnund Arbeitsqualität insbesondere der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Ziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile kann gemäß den Empfehlungen der DIN ein gesundheitsverträgliches Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden. Freizeitanlagen Freizeitanlagen sind Einrichtungen im Sinne des 3 Abs. 5 Nr. 1 oder Nr. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). In Nordrhein-Westfalen ist zur Berechnung und Beurteilung der durch den Betrieb von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen der Freizeitlärmerlass NRW 11 heranzuziehen. Die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen werden grundsätzlich nach der TA Lärm vom bewertet. Die Bemessung und Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung von Ausnahmen insbesondere im Hinblick auf die Immissionsrichtwerte, Beurteilungszeiträume und Regelungen zu seltenen Ereignissen, die im Freizeitlärmerlass benannt sind. 9 Urteil vom 12. April 2000 BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 III ZR BGHZ 122, 76 <81> m. w. N. 10 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2 11 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen (SMBl.NRW S. 566; Nr vom ) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 14 von 37

15 4 Verkehrslärmeinwirkungen Es ist geplant, im Südosten des Ortsteils Münster-Wolbeck westlich der Straße Am Steintor und der Bahnlinie der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) ein Wohngebiet mit bis zu 243 Wohneinheiten zu realisieren. Die Erschließung des neuen Wohngebiets wird einerseits ausgehend vom Knotenpunkt Hiltruper Straße (K 37)/ Zumbuschstraße (K 36)/Petersheide über die Straße Petersheide erfolgen. Zudem ist eine weitere Anbindung von der Straße Am Steintor über den Straßenzug Petersdamm geplant. Abbildung 1: Übersicht der betrachteten Straßenführungen (schwarz/gelb) und der Bahnstrecke (blau) (siehe auch Anhang Seite 7) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 15 von 37

16 Im Folgenden werden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen (Straße/Schiene) für die Strecken wie in Abbildung 1 dargestellt ermittelt. Das Rechenverfahren für die Ermittlung von Lärmpegeln an Straßen- und Schienenwegen wird durch die DIN vorgegeben und in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS sowie der Schall 03 (16. BImSchV, Anlage 2 in der Fassung vom ) näher beschrieben. 4.1 Beschreibung der Emissionsansätze Straßenverkehr Der Schallemissionspegel Lm,E einer Straße wird nach den RLS 90 aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil p in % sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen >5 % berechnet. Grundlage für die Ermittlung der Schallemissionen sind Angaben zu Verkehrsstärken sowie zu den Anteilen des Schwerverkehrs und zur prozentualen Aufteilung des Verkehrs auf den Tages- und den Nachtzeitraum aus einer verkehrlichen Untersuchung der Ingenieurgesellschaft Stolz mbh (IGS) aus dem Jahr Dabei wird in den Berechnungen der Prognose-Planfall 2025 unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Plangebiet zu erwartenden Zusatzverkehre dargestellt. Straßenbezeichnung und Abschnitt DTV Kfz/24 h maßgeb. stündl. Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw-Anteil p in % Tag Nacht Tag Nacht in km/h Tag Nacht v Lm,E in Str.1 Hiltruper Str. West ,3 2, ,3 48,8 Str.2 Zumbuschstr ,3 2, ,6 46,5 Str.3a Petersheide 50 km/h ,4 2, ,5 43,1 Str.3b Petersheide 30 km/h ,4 2, ,0 40,8 Str.4 Hiltruper Str. Nord ,4 2, ,0 48,5 Str.5 Am Steintor West ,3 4, ,4 37,1 Str.6a Am Steintor Süd 50 km/h ,5 3, ,6 46,0 Str.6b Am Steintor Süd 70 km/h (stadteinwärts) ,5 3, ,5 48,4 12 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 16 von 37

17 Straßenbezeichnung und Abschnitt DTV Kfz/24 h maßgeb. stündl. Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw-Anteil p in % Tag Nacht Tag Nacht in km/h Tag Nacht v Lm,E in Str.6b Am Steintor Süd 100 km/h (stadtauswärts) ,5 3, ,5 51,.2 Str.7 Am Steintor Nord ,6 3, ,0 46,5 Hierbei ist DTV die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h, M die maßgebende stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h, p der prozentuale Anteil des Schwerverkehrs am durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens in %, v die für den betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h für Pkw und Lkw, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h für Lkw und 130 km/h für Pkw, Lm,E der Mittelungspegel nach den RLS Beschreibung der Emissionsansätze Schienenverkehr Die in den Berechnungen berücksichtigten Belastungszahlen der angrenzenden Bahnlinie beruhen auf Angaben der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) und auf Grundlage der Schall 03 [2012]. Nach Aussage der WLE liegen für die derzeitig nur durch 4 im Tagesverkehr verkehrende Güterzüge genutzte Bahnstrecke Pläne und Untersuchungen zu einer Ertüchtigung für den Personenverkehr vor. In Hinblick auf eine potentielle Reaktivierung der Strecke Münster-Wolbeck wird in Hinblick auf eine ausreichende Prognosesicherheit der im Folgenden dargestellte Personenverkehr und Güterverkehr für die Beurteilung der Verkehrslärmsituation berücksichtigt. Tabelle 3: Schienen-Belastungszahlen der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE), geplantes Szenario für Personenverkehr und Güterverkehr Zugart Anzahl der Züge mittl. Zuglänge max. zulässige Geschwindigkeit Uhr Uhr m km/h Nahgüterzüge D-Lok mit Kesselwagen, freie Strecke Nahgüterzüge D-Lok mit Kesselwagen, freie Strecke V-Triebzug (LINT 41), freie Strecke Nahgüterzüge D-Lok mit Kesselwagen, Bahnübergang Nahgüterzüge D-Lok mit Kesselwagen, Bahnübergang V-Triebzug (LINT 41), Bahnübergang Total 52 6 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 17 von 37

18 Die Ermittlung der Emission erfolgt, getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum (LW A,T/LW A,N in ), entsprechend der Schall 03_2012. Unter Berücksichtigung der oben genannten Parameter und der entsprechenden Zuschläge bzw. Korrekturwerte für die Geschwindigkeit, die Ausführung der Strecke mit Betonschwellen und den Bereich des Bahnüberganges ergeben sich für das Jahr 2025 folgende längenbezogenen Schallleistungspegel zur Tages- (LW A,T) und Nachtzeit (LW A,N): Strecke/Streckenabschnitt LW'A,T LW'A,N in in Neubeckum Münster außerorts Neubeckum Münster innerorts Neubeckum Münster (Bahnübergangsbereich) Ermittlung der Geräuschimmissionen innerhalb des Plangebietes Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 und der Schall 03 unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.1 und Abschnitt 4.2 genannten Berechnungsgrundsätze. Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt in Form von Schallimmissionsplänen flächenmäßig in einem festgelegten Raster. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von tagsüber 55 ist durch den Farbwechsel braun/orange und der Orientierungswert von nachts 45 durch den Farbwechsel dunkelgrün/gelb gekennzeichnet. Der Orientierungswert für Mischgebiete (MI) von tagsüber 60 ist durch den Farbwechsel orange/rot und der Orientierungswert von nachts 50 durch den Farbwechsel gelb/braun gekennzeichnet. 4.4 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang A in Form von Schallimmissionsplänen wie folgt dokumentiert: Seite 11: Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm (Straße/Schiene) im Tageszeitraum im Bereich des Erdgeschosses ohne Lärmminderungsmaßnahmen Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 18 von 37

19 Seite 12/13: Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm (Straße/Schiene) im Tages- bzw. Nachtzeitraum im Bereich der Obergeschosse ohne Lärmminderungsmaßnahmen Wie aus den Schallimmissionsplänen im Anhang Seite 11 bis 13 zu ersehen ist, ergibt sich für das Plangebiet in Bezug auf die gebietsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte der DIN Folgendes: Auf dem im Nahbereich der Verkehrswege (Schiene/Straße) befindlichen Grundstück Petersdamm 2 mit Mischgebietsausweisung werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN im Bereich der Erd- und Obergeschosse zur Tages- und Nachtzeit eingehalten bzw. unterschritten. Innerhalb des Grundstücks Am Steintor 60 können lediglich im nordöstlich Grundstückbereich die Orientierungswerte für Mischgebiete eingehalten werden; im Nahbereich der Verkehrswege werde diese überschritten. Auf den als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen werden in Abhängigkeit der auf der Straße Am Steintor und der angrenzenden Bahnanlage zulässigen Höchstgeschwindigkeit die gebietsspezifischen Orientierungswerte der DIN im Bereich der Erdgeschosse zur Tageszeit bis eine Plantiefe von ca. 50 m und zur Nachtzeit bis in eine Plantiefe von ca. 70 m überschritten. Die Überschreitung nimmt mit zunehmender Geschosszahl zu. 4.5 Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet Dass die mit der Eigenart eines Baugebietes oder einer Baufläche verbundenen Erwartungen an den Schallschutz erfüllt sind, wird durch die Einhaltung der Orientierungswerte in der Norm DIN ausgedrückt. In vorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sind Überschreitungen der Orientierungswerte festzustellen, sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Im Allgemeinen ist dabei der aktive Lärmschutz an der Emissionsquelle dem passiven Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. Grundsätzlich sollte jedoch in Abhängigkeit der Bauweise die Einhaltung der Mischgebietswerte in den Außenbereichen (Terrassen/Balkone) innerhalb des Tageszeitraumes sichergestellt sein. Wie die Berechnungen zeigen, ist das Plangebiet insbesondere im Nahbereich der Straße am Steintor und der Bahnanlage der WLE durch Verkehrslärm beeinträchtigt. 14 DIN , Beiblatt 1 : Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 19 von 37

20 Zur Reduzierung der Verkehrsgeräusche mit dem Ziel, die für Allgemeine Wohngebiete (WA) geltenden Orientierungswerte im Bereich der Erdgeschosse, parallel zur Straße Am Steintor, einzuhalten, wird daher eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 3 m über Straßenniveau des Planungsgebietes entsprechend Abbildung 2 errichtet. Weiterreichende Lärmschutzwände im Bereich der Grundstücke Petersdamm 2 sind aufgrund der Art der Bebauung nicht zielführend; für diese Gebäude ist der Schallschutz mittels Festsetzung von passiven Maßnahmen sicherzustellen. Abbildung 2: Lageplan mit Darstellung der erforderlichen Schallschutzwand Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 20 von 37

21 Die Höhe der Lärmschutzwand bezieht sich auf das zukünftig gegebene mittlere Höhenniveau der Straßen im Plangebiet. Durch die Wandhöhe wird die Einhaltung der gebietsspezifischen Orientierungswerte im Erdgeschoss sichergestellt. Dies bedeutet, dass in Höhe der Fenster des Erdgeschosses und im Frei- (Garten-) bereich Geräuscheinwirkungen zu erwarten sind, welche für Wohnzwecke annehmbar sind. Im Bereich des ersten Obergeschosses wird ausschließlich der Immissionsschutz für den Innenraum über die entsprechende Ausführung der Fassaden und Fenster sichergestellt. Die Bezugnahme der Schirmhöhe auf das Niveau des Gleiskörpers ist nicht zielführend, da aufgrund des teilweise stärker abfallenden Geländes die Schirmhöhe der Wand zum Schutz der Erdgeschosse nicht ausreichend bemessen wäre. Grund hierfür sind unter anderem auch die einwirkenden Geräusche aus dem Straßenverkehr, die aufgrund des größeren Abstandes der Wand zur Straße Steintor in deutlich geringerem Maße abgeschirmt werden würden. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV-LSW 0615 entsprechen. Bezugnehmend auf die örtlichen Gegebenheiten ist zur Verhinderung eines Pegelanstieges an der Bestandsbebauung der Straße Am Steintor, aber auch um Mehrfachreflexionen innerhalb des Plangebietes zu vermeiden, die zu den Verkehrswegen gerichtete Seite der Lärmschutzwand hochabsorbierend auszuführen. Dies entspricht nach ZTV-LSW 2006 der Absorptionsgruppe A3 mit einer Absorption DLa von 8 11 db. Die Ergebnisse der Berechnungen der Maßnahme Abbildung 2 sind im Anhang von Schallimmissionsplänen wie folgt dokumentiert: Seite 14/15: Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm (Straße/Schiene) im Tages- bzw. Nachtzeitraum im Bereich der Erdgeschosse mit Lärmminderungsmaßnahmen (LSW H = 3 m über Plangebietsniveau) Seite 16/17: Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm (Straße/Schiene) im Tages- bzw. Nachtzeitraum im Bereich der Obergeschosse mit Lärmminderungsmaßnahmen (LSW H = 3 m über Plangebietsniveau) Seite 18: Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm (Straße/Schiene) im Tageszeitraum 16 im Bereich der Freiflächen (Immissionshöhe 1,6 m über Grund) mit Lärmminderungsmaßnahmen (LSW H = 3 m über Plangebietsniveau) 15 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) 16 Die Darstellung und Diskussion der Geräuschimmissionen im Bereich der Freiflächen beschränkt sich auf den Tageszeitraum, da die sog. Außenwohnbereiche wie Terrassen, Balkone oder andere zum Aufenthalt im Freien nutzbare und entsprechend gestaltete Freibereiche nachts keinen höheren Schutzanspruch haben als am Tag. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 21 von 37

22 Seite 20: Maßgebliche Außenlärmpegel Verkehrslärm (Straße/Schiene) mit Lärmminderungsmaßnahmen (LSW H = 3 m über Plangebietsniveau) Aus den farbigen Isophonenkarten im Anhang kann entnommen werden, an welchen Grundstücken bzw. Gebäuden Balkone zulässig sind. Darüber hinaus können aus den Isophonenkarten weiterreichende Maßnahmen in Hinblick auf die Sicherung der Nachtruhe entnommen werden. Diese können ohne Aufwand durch passive Maßnahmen am Gebäude, z. B. in Form von Schallschutzfenstern in Kombination mit Lüftungseinrichtungen für Schlafräume, sichergestellt werden Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen In der Einführungsbekanntmachung zur Norm DIN sind maßgebliche Außenlärmpegel genannt, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Nachweis ausreichender Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. Sie betragen in der Tageszeit: 56 bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien 61 bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen etc. 66 bei Büroräumen etc. Hierbei wird unterstellt, dass die Geräuschbelastung im Nachtzeitraum so deutlich absinkt, dass auch die Anforderungen an Schlafräume nachts mit i. d. R. um 10 db niedrigeren zulässigen Rauminnenpegeln (s. z. B. VDI 2719) eingehalten werden. Im vorliegenden Fall sinkt die Geräuschbelastung im Nachtzeitraum lediglich um 9 db ab. Aus diesem Grund wird zur Bestimmung des erforderlichen Schalldämmmaßes der Tageswert um 1 db erhöht. Die nachfolgende Tabelle entspricht der Tabelle 8 der DIN Darin ist für verschiedene Lärmpegelbereiche das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß der Gesamtaußenfläche (erf. R'w,res) für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume angegeben. Die angegebenen Schalldämmmaße erf. R'w,res gelten für die gesamte Außenfassade eines Raumes, d. h. einschließlich Wandkonstruktion, Fenster, Rollladenkästen und ggf. weiterer Bauteile. 17 Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 22 von 37

23 Tabelle 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis II III IV V VI VII > Das erforderliche Schalldämm-Maß der Fensterkonstruktionen lässt sich erst bei detaillierter Kenntnis der weiteren Aufbauten ermitteln. Einen Überblick über die möglichen Ausführungen erhält man durch das Heranziehen der Tabellen 9 und 10 der DIN 4109, die unten aufgeführt sind. 18 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 23 von 37

24 4.5.2 Schalldämmlüfter Da die Schalldämmung von Außenbauteilen nur voll wirksam ist, solange Fenster geschlossen sind, sollte der Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In der DIN wird darauf hingewiesen, dass bereits bei Außengeräuschpegeln über 45 bei teilweise geöffnetem Fenster ein ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Daher ist u. E. zu empfehlen, die Forderung von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für die Bereiche des Plangebietes, in denen nachts höhere Außengeräuschpegel als 45 vorliegen, in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. 19 DIN Schallschutz im Städtebau Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 24 von 37

25 4.6 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Die geplante Lärmschutzwand ist mit entsprechender Höhe im Bebauungsplan zu kennzeichnen. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV-LSW entsprechen. Bezugnehmend auf die örtlichen Gegebenheiten ist zur Verhinderung eines Pegelanstieges an der Bestandsbebauung der Straße Am Steintor, aber auch um Mehrfachreflexionen innerhalb des Plangebietes zu vermeiden, die zu den Verkehrswegen gerichtete Seite der Lärmschutzwand hochabsorbierend auszuführen. Dies entspricht nach ZTV-LSW 2006 der Absorptionsgruppe A3 mit einer Absorption DLa von 8 11 db. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr werden bei einer baulichen Errichtung oder baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Lärmpegelbereiche zur Bestimmung des erforderlichen R'w,res des Außenbauteils sind zu kennzeichnen. Lärmpegel- bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis II III IV V Die Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes R w,res hat nach DIN 4109 zu erfolgen. Fenster von nachts genutzten Räumen (i. d. R. Schlaf- und Kinderzimmer) sind innerhalb der an die Straßen Am Steintor und Petersdamm unmittelbar angrenzenden Grundstücke - sofern die Fassaden zur Lärmquelle ausgerichtet sind und höhere Außengeräuschpegel als 45 vorliegen - zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinrichtungen/ Rolladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen. Ausnahmen können zugelassen werden. 20 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 25 von 37

26 Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises nach DIN 4109 ermittelt wird, dass durch die Errichtung vorgelagerter Baukörper oder sonstiger baulicher Anlagen aufgrund der verminderten Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. 4.7 Auswirkungen des Neuverkehrs auf die Bestandsbebauung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung neuer Bebauung geschaffen. Hierdurch wird Neuverkehr erzeugt, der über das vorhandene öffentliche Straßennetz, insbesondere über die Petersheide und die Straße Am Steintor, abgewickelt wird. Die Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs wurden für den Prognose-Nullfall 2025 und für den Prognose- Planfall 2025 (Prognose-Nullfall 2025 zuzüglich des Neuverkehrs) berechnet. Die Frequentierung der Bahn wurde entsprechend dem angegebenen Szenario für eine potentielle Reaktivierung des Personenverkehrs berücksichtigt. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt an repräsentativen Immissionsaufpunkten, die aus Erfahrung von dem Verkehrsanstieg am stärksten betroffen sind. Die Immissionsaufpunkte an der Straße Am Steintor liegen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 376 Wolbeck Juffernkamp/Am Steintor/Tiergarten, der hierfür eine Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) festlegt. Der betrachtete Immissionsaufpunkt an der Petersheide liegt innerhalb des Bebauungsplanes WOL 4 Zumbuschstraße, der ebenfalls eine Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) ausweist. Abbildung 3: Maßgebliche Immissionsorte für die verkehrliche Beurteilung außerhalb des Plangebietes Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 26 von 37

27 In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der punktuellen Berechnungen für die maßgeblichen Immissionsorte dargestellt. Entsprechend der RLS 90 sind Zwischenergebnisse und Pegeldifferenzen auf 0,1 db zu runden, die Gesamtbeurteilungspegel auf ganze aufzurunden. Die Berechnungsergebnisse der Immissionsorte sind im Nachfolgenden tabellarisch für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall in Bezug auf die jeweiligen Orientierungswerte dargestellt. Tabelle 5: Vergleich der Orientierungswerte mit den Beurteilungspegel im Prognose-Nullfall 2025 Immissionsort Geschoss Orientierungswert ORW DIN18005 in Beurteilungspegel Lr in Gesamtverkehr Prognose-Nullfall 2025 Beurteilungspegel Lr in Differenz Prognose- Nullfall 2025/ORW Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag IP1/Am Steintor 41, SW-F EG IP1/Am Steintor 41, SW-F 1.OG IP2/Am Steintor 35, SW-F EG IP2/Am Steintor 35, SW-F 1.OG IP3/Petersheide 11, NO-F EG IP3/Petersheide 11, NO-F 1.OG Wie aus Tabelle 5 ersichtlich, werden an der Bestandsbebauung Am Steintor in den Bereichen ohne Lärmschutzwand die gebietsspezifischen Orientierungswerte der DIN für Allgemeine Wohngebiete (WA) bereits überschritten. An der Bestandsbebauung Petersheide werden die Orientierungswerte mit Pegeln von bis zu 49 am Tag und 41 nachts deutlich unterschritten. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 27 von 37

28 Tabelle 6: Vergleich der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV mit den Beurteilungspegeln im Prognose-Nullfall 2025 Immissionsort Geschoss Immissionsgrenzwerte IGW 16. BImSchV in Beurteilungspegel Lr in Gesamtverkehr Prognose-Nullfall 2025 Beurteilungspegel Lr in Differenz Prognose- Nullfall 2025/IGW Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag IP1/Am Steintor 41, SW-F EG IP1/Am Steintor 41, SW-F 1.OG IP2/Am Steintor 35, SW-F EG IP2/Am Steintor 35, SW-F 1.OG IP3/Petersheide 11, NO-F EG IP3/Petersheide 11, NO-F 1.OG Wie aus Tabelle 6 ersichtlich, werden bei den ermittelten Beurteilungspegeln die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zur Tageszeit eingehalten, zur Nachtzeit jedoch um bis zu 2 db überschritten. An der Bestandsbebauung Petersheide werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV deutlich unterschritten. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung der vollständigen Umsetzung des geplanten Wohnquartiers auf die Verkehrslärmsituation. Tabelle 7: Vergleich der Beurteilungspegel Prognose-Nullfall 2025 und Prognose-Planfall 2025, Differenz Immissionsort Geschoss Beurteilungspegel Lr in Gesamtverkehr Prognose-Nullfall- Fall 2025 Beurteilungspegel Lr in Gesamtverkehr Prognose 2025 Beurteilungspegel Lr in Differenz Prognose/ Prognose- Nullfall-Fall 2025 Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag IP1/Am Steintor 41, SW-F EG IP1/Am Steintor 41, SW-F 1.OG IP2/Am Steintor 35, SW-F EG IP2/Am Steintor 35, SW-F 1.OG IP3/Petersheide 11, NO-F EG IP3/Petersheide 11, NO-F 1.OG Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 28 von 37

29 Die schalltechnische Auswirkung der durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre für die außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Bestandsbebauung hat - bezogen auf die Gesamtverkehrssituation - zusammenfassend Folgendes ergeben. 1. Aufgrund der aktuell geringen Straßenverkehrsbelastung im Bereich der Straße Petersheide führt die geplante Erschließung des Plangebietes an diesem Punkt zu Pegelerhöhungen im Gesamtverkehrslärm am Tag von bis zu 8 db und in der Nacht von bis zu 7 db. Mit dieser deutlichen Pegelerhöhung werden auch die bis dato eingehaltenen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete um bis zu 1 db am Tag und bis zu 3 db im Nachtzeitraum überschritten. Die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 21 von tags 59 und nachts 49, die als Grenze zur erheblichen Belästigung durch Verkehrsgeräusche betrachtet werden können, werden an den untersuchten Immissionsorten jedoch weiterhin unterschritten. 2. Im Einwirkungsbereich der Straße Am Steintor ist der Einfluss der Zusatzverkehre aufgrund der bereits höheren Verkehrsvorbelastung geringer und führt zur Tages- und Nachtzeit lediglich zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von 0,2 bis 0,4. Damit wird die bestehende Immissionssituation im Hinblick auf die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht wesentlich verschlechtert. 21 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 29 von 37

30 5 Freizeitlärm Nördlich des Plangebietes befindet sich das Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung im Rahmen der Bauleitplanung Rechnung zu tragen, war die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Wohn- und Mischnutzung in Hinblick auf die angrenzende Emissionsquelle (Jugendzentrum) zu prüfen. Als Grundlage der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 509 wird der Schalltechnische Bericht der Kötter Consulting Engineers KG vom zugrunde gelegt. Demnach finden im Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck Partys, Konzerte, Theater etc. statt. Auf dem eingegrenzten Bahnsteigbereich (Freibereich) halten sich teilweise bis zu 200 Personen auf. Dieser Bereich stellt die maßgebliche Geräuschquelle bei Veranstaltungen, die in den Nachtzeitraum hineinreichen, dar. Aufgrund der zur lautesten Nachtstunde um 15 niedrigeren Immissionsrichtwerte kann auf eine Beurteilung der Geräuschsituation während des Tageszeitraumes verzichtet werden. 5.1 Beschreibung der Emissionsansätze Kommunikationsgeräusche im Freien Im Rahmen der gegenständlichen Prognose werden Kommunikationsgeräusche im Freien durch den permanenten Aufenthalt von 200 Jugendlichen auf dem Bahnsteigbereich berücksichtigt. Nach VDI-Richtlinie 3770 kann die Geräuschentwicklung bei Kommunikationsgeräuschen wie folgt beschrieben werden: LWAr = LWAeq + 10 log (n/n0) + 10 log (k/100%) Hierbei ist LWAeq = der Schallleistungspegel sprechender Menschen, n = die Anzahl der anwesenden Menschen (n0 = 1), k = der Anteil der tatsächlich sprechenden Personen. Bei Kommunikationsgeräuschen, die nicht im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten stehen, ist darüber hinaus zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung von impulshaltigen Geräuschen, d. h. kurzzeitigen Geräuschspitzen z. B. durch Zurufe etc., ein Impulszuschlag zu berücksichtigen. Der Impulszuschlag wird wie folgt ermittelt: Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 30 von 37

31 LI = 9,5-4,5*log (N*K) Im vorliegenden Fall berechnet sich der Schallleistungspegel der Außengastronomieflächen wie folgt: Schallleistungspegel sprechender Personen mit laut sprechend LWA = 65 Anteil der tatsächlich sprechenden Personen 50 % Anzahl der Personen auf der Außenfläche 200 Personen Impulszuschlag LI = 0,5 Schallleistungspegel der Außengastronomiefläche LWA = 85,5 Dieser Schallleistungspegel wird in der Prognose als Flächenschallquelle mit einer relativen Quellhöhe von 1,6 m über Geländeniveau in Ansatz gebracht. Anmerkung Während derartiger Veranstaltungen ist ein 10-köpfiges Security-Team im Einsatz, welches den Zugang, den Außenbereich und die Freifläche kontrolliert. Es wird darauf geachtet, dass Gespräche nur in normaler Lautstärke stattfinden, was durch die ständige Präsenz und Aufmerksamkeit des Security-Teams üblich ist. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde darüber hinaus in Hinblick auf die schutzbedürftige Nutzung auf dem Grundstück Am Steintor 60 eine Lärmschutzwand errichtet. Diese wurde bei den Berechnungen ebenfalls als Abschirmung in der Berechnung berücksichtigt. 5.2 Untersuchte Immissionsorte Im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der Ansätze werden punktuelle Immissionsorte festgelegt. Die in Abbildung 4 dargestellten Immissionsorte liegen im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 509 der eine Gebietsnutzung als Mischgebiet (MI) bzw. Allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt. Als maßgeblicher Immissionsort wurden dabei der IP1 in Hinblick auf eine potentielle Bebauung des Grundstückes Petersdamm 2 innerhalb des Mischgebietes und IP2 in Hinblick auf eine potentielle Bebauung innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) berücksichtigt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 31 von 37

32 Außenbereich Jugendzentrum (gelb) mit LSW (blau) Abbildung 4: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 32 von 37

33 Hierfür gelten die in Tabelle 8 angegebenen Immissionsrichtwerte nach dem Freizeitlärmerlass NRW 22 für die Tages-, Ruhe- und Nachtzeit: Tabelle 8: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach dem Freizeitlärmerlass NRW für die Tages-, Ruhe- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung/Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in Tag Ruhezeit Nacht IP1/Petersdamm 2, 1.OG MI IP2/Plangebäude, 1.OG WA Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion verwendet. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 24 berechnet: L A T (DW) = L W +D C + A in 25 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort, der Schallleistungspegel der Geräuschquelle, die Richtwirkungskorrektur, = Adiv + Aatm + Agr + Abar, die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung, die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption, die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, die Dämpfung aufgrund von Abschirmung. Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: 22 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen (SMBl.NRW S. 566; Nr vom ) 23 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 25 Formel (3) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 33 von 37

34 L A T (LT) = L A T (DW) + C met in 26 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 27 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter, die Höhe des Aufpunktes in Meter, der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter, ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db. Der Faktor C0 ist eine, insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung, abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. 5.4 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die derzeitige Nutzung als Schalldruckpegel LAT(LT) sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze wie folgt anzugeben: Tabelle 9: Beurteilungspegel Lr für den Beurteilungszeitrum Nacht, hier lauteste Nachtstunde Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung IP1/Petersdamm 2, 1.OG, MI (ehemals Gewerbegebiet) IP2/Plangebäude, 1.OG, WA IRWN in Lr,N in Wie aus Tabelle 9 ersichtlich, werden die zulässigen Immissionsrichtwerte zur ungünstigsten vollen Nachtstunde an den untersuchten Immissionsorten im Plangebiet südlich der Erschließungsstraße Am Steintor eingehalten. Auf dem Grundstücke Petersdamm 2 kann durch die Überplanung des Grundstücks als Mischgebiet der hierfür geltende Immissionsrichtwert jedoch nicht mehr eingehalten werden. 26 Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 34 von 37

35 Zur Wahrung des Immissionsschutzes in Hinblick auf das Jugendzentrum werden daher für das Grundstück Petersdamm 2 Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich Lärmminderungsmaßnahmen Grundsätzlich sind abschirmende Maßnahmen in Form einer Lärmschutzwand besonders an der Quelle effektiv. Mit zunehmendem Quellabstand erhöht sich bei gleichbleibender Schutzwirkung die erforderliche Schirmkantenhöhe. Da sich der Quellbereich jedoch nicht im Geltungsbereich des betrachteten Bebauungsplanes befindet, können hierzu keine Festsetzungen getroffen werden. Im vorliegenden Fall wäre die Höhe einer Lärmschutzwand, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festgesetzt werden könnte, mindestens so hoch wie der zu schützende Immissionsort auf dem Grundstück Petersdamm 2. In Hinblick auf die zulässige Immissionshöhe erscheint aufgrund der städtebaulichen Situation die Errichtung einer Lärmschutzwand, die mindestens die Höhe des höchst gelegenen Immissionsortes aufweist, nicht zielführend. Aus gutachterlicher Sicht sind daher für die betroffenen Fassaden des Gebäudes in Ausrichtung zum Jugendzentrum alternative Maßnahmen für schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109 festzusetzen. Solche Maßnahmen an dem betroffenen Gebäude sollen dann dem Stand der Technik entsprechend sicherstellen, dass in den betroffenen Fassaden keine Aufpunkte zu schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 im Sinne der TA Lärm entstehen. Die Verhinderung des nach TA Lärm 0,5 m vor dem geöffneten Fenster gelegenen Aufpunktes kann z. B. - wie in Abbildung 5 dargestellt - durch sog. Kastenfenster, ähnliche Konstruktionen von auf die Fenster begrenzten Vorfassaden oder durch Festverglasungen mit Lüftungseinrichtungen erreicht werden. Abbildung 5: Skizze eines Kastenfensters Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 35 von 37

36 Die Überschreitungsbereiche sind den farbigen Isophonenkarten im Anhang, Seite 9 und 10, zu entnehmen. 5.5 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch das Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck werden auf den Grundstücken Petersdamm 2 bei einer baulichen Errichtung oder baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, in den Bereichen, in denen zur Nachtzeit die für Mischgebiete geltenden Immissionsrichtwerte überschritten werden, schallmindernde Maßnahmen erforderlich. Die Maßnahmen beziehen sich auf Fenster von gemäß DIN 4109 schutzbedürftigen Räumen. Hier ist dem Stand der Technik entsprechend sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen am Gebäude in den betroffenen Fassaden im Sinne der TA Lärm keine Aufpunkte zu schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 entstehen. Gemäß derzeitigem Kenntnisstand kann dies beispielhaft durch Festverglasungen mit Lüftungseinrichtungen oder durch auf betroffene Fenster begrenzte Vorfassaden erreicht werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 36 von 37

37 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Projektleiterin Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 37 von 37

38 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C Tabellarische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne: Verkehrs-/Freizeitlärmgeräusche im Plangebiet D Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 1 von 25

39 A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 2 von 25

40 Legende Legende Emissionsberechnung Sportlärm/Berechnungen gemäß VDI 2714 Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach K0 db Raumwinkelmaß K_Omega Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf (bereits in Lw/LmE enthalten) Bez.Abst. m Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Messfl./Anz. m²/- Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen. Bei Eintragung = -1 ist die Quelle nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 3 von 25

41 Verkehr Straßenverkehr NR NAME SCS M_D M_N P_D P_N DSTRO_T YPE V_PKW V_LKW LME_D LME_N Str.1 Hiltruper Str. West Str.2 Zumbuschstr Str.3a Petersheide Str.4 Hiltruper Str. Nord Str.6a Am Steintor Süd Str.6b Am Steintor Süd Str.7 Am Steintor Nord Str.3b Petersheide Schienenverkehr Name ID Fahrzeugarten Anz_Tag_h Anz_Nacht_h nachs Lw_D Lw_N V Wagon 1 10g. KW_WS Wagon 2 10g. KW_WS Wagon 1 10g. KW_WS Wagon 2 10g. KW_WS NReise 1 6. V_Triebzug NReise 2 6. V_Triebzug NGüter 1 8. DLOK NGüter 2 8. DLOK Freizeitanlage Nr. Kommentar Gruppe RW [m] HW [m] hq [m] DO [db] KT [db] KI [db] Kommunikation Lw/LmE N [] num. Add. N [db] Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM [db] Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 4 von 25

42 B Dokumentation der Immissionsberechnungen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 5 von 25

43 Legende Legende Immissionsberechnung Sportlärm/Berechnungen gemäß VDI 2714 Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe Ls Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist Ls mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. K0 db Raumwinkelmaß K_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. sm m Horizontaler Abstand der Emissionsquelle zum Immissionsort DI db Richtwirkungsmaß De db Einfügungsdämmmaß eines Hindernisses (z. B. Schallschirm) Ds db Abstandsmaß DL db Luftabsorptionsmaß DBM db Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 6 von 25

44 Freizeitlärm Berechnungen für die lauteste Nachtstunde (z.b. 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1/Petersdamm 2, NO-F, 1.OG IP2/Plangebäude, NO-F, 1.OG IP1, Petersdamm 2, NO-F, 1.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] DC [db] DT [db] MM [db] KT/KI [db] Kommunikation Sum 48.4 Cmet [db] d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE N [] IP2, Plangebäude, NO-F, 1.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] DC [db] DT [db] MM [db] KT/KI [db] Kommunikation Sum 39.4 Cmet [db] d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 7 von 25

45 C Immissionspläne: Verkehrs-/Freizeitlärmgeräusche im Plangebiet Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 8 von 25

46 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: Keine Angaben Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Freizeitlärm Jugendeinrichtung Freie Schallausbreitung, Immissionshöhe 1.Obergeschoss (H=5 ) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 9 von 25

47 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: Keine Angaben Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Freizeitlärm Jugendeinrichtung Mit Bestands- bzw. Plannutzung, Immissionshöhe 1.Obergeschoss (H=5 ) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 10 von 25

48 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: Keine Angaben Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Verkehrslärm (Straße / Schiene) Prognose 2025 ohne Lärmminderungsmaßnahmen Erdgeschoss (H=2.8 m ü. Straßenniveau Plangebiet) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 11 von 25

49 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: Keine Angaben Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Verkehrslärm (Straße / Schiene) Prognose 2025 ohne Lärmminderungsmaßnahmen 1. Obergeschoss (H=5.6 m ü. Straßenniveau Plangebiet) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 12 von 25

50 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: Keine Angaben Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Verkehrslärm (Straße / Schiene) Prognose 2025 ohne Lärmminderungsmaßnahmen 1. Obergeschoss (H=5.6 m ü. Straßenniveau Plangebiet) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 13 von 25

51 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: Keine Angaben Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Verkehrslärm (Straße / Schiene) Prognose 2025 mit Lärmminderungsmaßnahmen Erdgeschoss (H=2.8 m ü. Straßenniveau) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 14 von 25

52 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: Keine Angaben Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Verkehrslärm (Straße / Schiene) Prognose 2025 mit Lärmminderungsmaßnahmen Erdgeschoss (H=2.8 m ü. Straßenniveau) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 15 von 25

53 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: Keine Angaben Verkehrslärm (Straße / Schiene) Prognose 2025 mit Lärmminderungsmaßnahmen 1.Obergeschoss (H=5.6m ü. Straßenniveau) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 16 von 25

54 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Maßstab: Keine Angaben Verkehrslärm (Straße / Schiene) Prognose 2025 mit Lärmminderungsmaßnahmen 1.Obergeschoss (H=5.6m ü. Straßenniveau) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 17 von 25

55 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: Keine Angaben Freiflächen (Immissionshöhe 1,6 m über Grund) mit Lärmminderungsmaßnahme Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 18 von 25

56 D Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 19 von 25

57 I II III IV V VI VII Planinhalt: Lageplan Maßstab: Keine Angaben Kommentar: Grafische Darstellung der Lärmpegelbereiche (Maßgebliche Außenlärmpegel der Verkehrsgeräusche) nach DIN 4109 Bezugshöhe (1.OG) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 20 von 25

58 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 21 von 25

59 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Maßstab: Keine Angaben Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 22 von 25

60 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Bebauungsplanentwurf Maßstab: Keine Angaben Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 23 von 25

61 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens Maßstab: Keine Angaben Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 24 von 25

62 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Topographische Karte Maßstab: siehe Karte Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Neuaufstellung des Schallimmissionsgutachtens Nr zum B-Plan Nr. 509 Seite 25 von 25

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