Grundinformationen zu Aufgaben der Schüler- und Bildungsberatung (RS 22/2017) Lehrgang für Schülerberatung Strobl, 2018

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1 Grundinformationen zu Aufgaben der Schüler- und Bildungsberatung (RS 22/2017) Lehrgang für Schülerberatung Strobl, 2018 Schüler- und Bildungsberatung ist ein niederschwelliges Beratungsangebot an Sekundarstufenschulen Teil des standort- und clusterbezogenen Konzepts von IBOBB Teil des psychosozialen Unterstützungs- und Beratungssystem am Schulstandort 1

2 Schulstandortorientiertes Konzept von Information, Beratung und Orientierung Intention lt. RS Nr. 17/2012 alle Lehrer/innen (Fortbildungsmaßnahmen) BO-Unterricht Unterricht Praxiserfahrung Information Beratung Schüler- und Bildungsberatung Rollen im IBOBB-Standortkonzept Schulleiter/in: Gesamtverantwortung für Konzepterstellung und Umsetzung Koordination des BO-Unterrichtes: Koordination durch Schulleiter/in oder durch diese/n beauftragte Lehrkraft (BO- Koordinator/in) BO-Unterricht: Durch entsprechend qualifizierte Lehrkräfte (wenn eigenes Fach) oder alle Lehrer/innen (Koordination und Unterstützung erforderlich) Schüler- und Bildungsberater/innen: Information und Beratung laut RS 22/

3 Rolle der Schülerberatung in 18plus Schülerberater/innen führen die 18plus -Module selbst durch bzw. beraten/unterstützen andere Lehrer/innen bei der Durchführung 5 Bildungsberatung als Aufgabe der Schule Schüler- und Bildungsberater unterstützen Schulleitung, Klassenvorstände und Lehrer/innen bei der Bildungs- und Schullaufbahnberatung. Sie sind eine Erstanlauf- und Clearingstelle. Sie sind zu Sitzungen des Schulforums oder SGAs zuzuziehen. 3

4 Aufgaben der Schüler- und Bildungsberatung Information als Orientierungshilfe und Entscheidungsvorbereitung für den individuellen Bildungsweg Individuelle Beratung und Vermittlung von Hilfe: Informationsberatung bei individuellen Fragen zu (Aus-)Bildungsfragen Problemberatung bei Schwierigkeiten im Lernen und Verhalten, die schulischen Erfolg gefährden Schülerberatung Berufsorientierung Schülerberatung = Information und Beratung 1. Informationsberatung und Informationsmanagement 2. Problemberatung 3. Systemberatung Berufsorientierung = Unterricht 1. Vermittlung von Wissen und Erfahrungen 2. Impulse zur persönlichen Auseinandersetzung mit Fragen der Berufs- und Bildungswahl 4

5 Zugang aus Schüler/innensicht Schülerberatung 1. individuell 2. freiwillig 3. vertraulich (zusätzlich Informationstätigkeit in Form von Vorträgen vor Klassen und bei Elternabenden) Berufsorientierung 1. in der Gruppe (Klasse) 2. verpflichtend Schülerberatung: Informationsberatung 1. Informationsmanagement: Informationen sammeln, aufbereiten und verfügbar machen 2. Informationstransfer: Aufbereitung und Unterstützung bei der individuellen Bewertung von Informationen 3. Begleitende Beratung bei Entscheidungsprozessen: z.b. Klärung von Interessen, Fähigkeiten, Zielen; Lösung von Entscheidungskonflikten; Überwindung von Umsetzungshindernissen 5

6 Haupttrends in der Informationsberatung Unterstützung der Selbstreflexion: Kompetenzeinsicht Unterstützung bei Zielformulierungen: Kompetenzerweiterung Unterstützung der persönlichen Bewertung von Informationen direkte Informationsvermittlung Zusammenarbeit im Rahmen der Informationsberatung mit Berufsinformations- und Beratungszentren von AMS und Sozialpartnerorganisationen Lehrlingsberatungsstellen Psychologischer Studierendenberatung etc. 12 6

7 Schülerberatung: Problemberatung 1. Beratung bei Lern- /Verhaltensschwierigkeiten 2. Erste Anlaufstelle bei persönlichen Krisen 3. Vermittlung von Hilfe basierend auf Grundsätzen der Beratung wie Vertrauen, Empathie und Beziehungsorientiertheit, Ressourcen- und Stärkenorientierung, Verschwiegenheit und Datenschutz Schülerberatung: Systemberatung Unterstützung von Kooperationen durch Koordination Moderation Konfliktklärung 7

8 Schüler- und Bildungsberatung ist eine kompetente niederschwellige, schuleigene Erstanlaufstelle für psychosoziale Problemlagen! SSB unterstützt SL bei der Zuweisung/Empfehlung von geeigneten psychosozialen Unterstützungssystemen Schulpsychologie, Jugendcoaching, Schulsozialarbeit, Schulärzte/innen, ILB, KJH, Zusammenarbeit mit anderen Beratungssystemen mit der Schulpsychologie im Falle der Notwendigkeit psychologischer Abklärung von Problemlagen mit Schulärzten hinsichtlich gesundheitlicher Themen und Eignung für bestimmte Bildungswege mit Jugendcoaches in Bezug auf Mitwirkung beim Perspektiven- und Betreuungsplan mit anderen Lehrer/innen mit zusätzlicher Beratungsfunktion und Schulsozialarbeiter/innen mit Kinder- und Jugendhilfe (ev. nach Absprache mit Schulpsychologie) 16 8

9 Überblick über psychosoziale Beratungssysteme Kinder-/Jugendhilfe Schulärzte/innen Jugendcoaches (ab individuellem 9. SBJ) Schüler- /Bildungsberater Schulpsycholog/innen Andere Lehrer/innen mit zusätzlicher Beratungsfunktion Schulsozialarbeiter/innen (NMS, BMS) 17 Aufgabe im Rahmen der AusBildungspflicht 1. Information über AusBildungspflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2. Weiterverweisung ans Jugendcoaching bei Abbruchs- und Ausgrenzungsgefährdung 3. Unterstützung der Jugendcoaches beim Erstellen des Perspektiven- und Betreuungsplan Fußzeile 18 9

10 Qualifikation von Schüler-/Bildungsberater Absolvierung des Lehrgangs für Schüler- und Bildungsberatung nach einheitlichem Rahmencurriculum (RS 15/2008) im Ausmaß von 12 ECTS an einer PH Teilnahme an jährlich mind. einer regionalen oder überregionalen Fortbildungsveranstaltung 19 Qualifizierung für Spezialaufgaben Rahmenvorgaben für Lehrgänge 10

11 Auswahl von Lehrer/innen für SBB Grundvoraussetzungen laut Erlass (Empathie, Beratungsfähigkeiten, ) Teilnahme am LG für SBB Auswahl und Bestellung durch Schulleitung unter Einbeziehung des Kollegiums Enthebung von der Tätigkeit unter Mitwirkung der PV aufgrund mangelnder Eignung oder Ausübung möglich 21 Relevante Rundschreiben Rundschreiben Nr. 17/2012 (IBOBB) Grundsatzerlass für Schüler- und Bildungsberatung, RS Nr. 22/ rundsatzerlass_sbb.pdf Grundsatzerlass für Berufsorientierungskoordination, RS Nr. 30/ rundsatzerlass_sbb.pdf Informations- und Umsetzungserlass zur AusBildungspflicht bis 18 _bis_18.pdf?61edx

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