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1 N i e d e r s c h r i f t über die 8. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trippstadt in der Legislaturperiode 2009/2014 am 19. April 2011 in der Karlstalhalle um Uhr Teilnehmer: Vorsitzender: Ortsbürgermeister Manfred Stahl Ortsbeigeordnete: Friedrich Granson Hans-Jürgen Schulz Ratsmitglieder: Amberger Karl Ludwig Bernhart Michael Bonin Birgit Dillenkofer Peter Freeman Sieglinde ab TOP 8 Germann Stefan Henzelmann Wolfgang Kitzmann Wolfgang Lang Markus Leis Manfred bis TOP 13 Mannweiler Reinhold Reyer Friedrich Scharmann Kurt Schmalenberger Helmut Schmalenberger Inge Sommer Georg Walter Markus Werner Günther Entschuldigte Ratsmitglieder: Celim Helmut Wunn Uwe Schriftführerin: VGA Jana Wilhelm NS GR Trippstadt doc

2 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Nachwahl von Ausschussmitgliedern 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kaiserslautern-Süd - Behandlung der Ergebnisse der landesplanerischen Stellungnahme (OG Trippstadt) 5. Annahme von Spenden 6. Veränderungssperre Auf der Steig-Neufassung - Anpassung des Geltungsbereiches der bestehenden Veränderungssperre an den aktuellen Bebauungsplanentwurf Auf der Steig-Neufassung 7. Änderung Straßenreinigungssatzung 8. Änderung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung 9. Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) Westpfalz IV - Entwurf zur Anhörung ( 10 (1) LPLG) und zur Beteiligung ( 6 (4) LPLG) 10. Nahwärmeversorgung - Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde 11. Spielplatz Taubenplatz - Auftragsvergabe Spielgeräte 12. Informationen Nichtöffentlicher Teil: 13. Stundung von Erschließungsbeiträgen 14. Gas-Konzessionsvertrag für die Ortsgemeinde Trippstadt 15. Dorferneuerungskonzept Trippstadt - Auftragserteilung 16. Bau- und Grundstücksangelegenheiten Die Einladung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung am erfolgt. Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 15 vom Beschlussfähigkeit gemäß Gemeindeordnung lag vor. Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Bernhart, den Antrag gestellt, den TOP 10 nicht zu behandeln, da aus ihrer Sicht noch Klärungsbedarf besteht. Nach kurzer Diskussion hat der Vorsitzende über diesen Antrag abstimmen lassen. Abstimmungsergebnis: 3 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen NS GR Trippstadt doc

3 Öffentlicher Teil: TOP 1: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der Vorsitzende hat das ehemalige Ratsmitglied, Herrn Eckhard Linn, verabschiedet und ihm für seine seit 1974 ununterbrochene Ratsmitgliedschaft im Namen der Ortsgemeinde Dank und Anerkennung ausgesprochen. Danach verpflichtete der Vorsitzende das neu in den Rat berufene Ratsmitglied Markus Walter. Die Niederschrift über die Verpflichtung liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. 1 bei. Herr Walter rückt für das ausgeschiedene Ratsmitglied Eckhard Linn nach. TOP 2: Einwohnerfragestunde Es lagen keine Anfragen vor. TOP 3: Nachwahl von Ausschussmitgliedern Das Ratsmitglied Eckhard Linn ist am aus der Ortsgemeinde Trippstadt verzogen und damit aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Herr Linn war Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Es sind neue Mitglieder in diese Ausschüsse nach zu wählen. Herr Linn gehörte der SPD-Fraktion an. Diese hat für die Besetzung das Vorschlagsrecht. Da Wahlen grundsätzlich in geheimer Abstimmung erfolgen, muss zuvor darüber abgestimmt werden, ob die Nachwahl per Akklamation erfolgen soll. Im Übrigen richtet sich die Wahl nach 45 i. V. m. 40 GemO. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Die nachfolgende Wahl wird per Akklamation durchgeführt NS GR Trippstadt doc

4 Auf Vorschlag der SPD-Fraktion werden folgende Personen als Ersatz für Herrn Eckhard Linn gewählt: Zum Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss (stellvertretendes Mitglied ist Herr Michael Bernhart) wird Herr Wolfgang Henzelmann gewählt. Zum Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss (stellvertretendes Mitglied ist Herr Michael Bernhart) wird Herr Michael Bernhart gewählt. Zum stellvertretenden Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss wird Frau Birgit Bonin gewählt. TOP 4: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG KL-Süd - Behandlung der Ergebnisse der landesplanerischen Stellungnahme (OG Trippstadt) Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd wurde eine landesplanerische Stellungnahme bei der Unteren Landesplanungsbehörde eingeholt. In der heutigen Sitzung des Gemeinderates Trippstadt werden die Ergebnisse der landesplanerischen Stellungnahme durch Frau Kaiser vom Planungsbüro WSW vorgestellt. Es hat sich hierbei jedoch gezeigt, dass bedingt durch die Flächenausweisungen der zulässige Schwellenwert von lediglich 1,3ha durch die Ausweisung überschritten wird. Eine Flächenreduzierung wurde von der Unteren Landesplanungsbehörde gefordert. Von Seiten der Ortsgemeinde Trippstadt sollte daher eine Flächenreduzierung erfolgen. Der Gemeinderat Trippstadt beschließt, dass im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, die Fläche im Bereich Heidenkopf entsprechend des Vorschlages der Unteren Landesplanungsbehörde reduziert wird. Abstimmungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Stimmenthaltung NS GR Trippstadt doc

5 TOP 5: Annahme von Spenden Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den Eingang folgender Spenden zugunsten der Gemeinde: Vereinigte Genossenschafts- u. Raiffeisenbank, Landstuhl 175,00 f. Kindertagesstätte Pfalzwerke AG, Otterbach 400,00 f. den Tag des offenen Denkmals Pfalzwerke AG, Otterbach 1.000,00 f. Kindertagesstätte Pfalzwerke AG, Otterbach 600,00 f. Bücherei Gasanstalt, Kaiserslautern 182,70 f. Bücherei Die Zuwendungsanzeigen liegen dieser Niederschrift als Anlage Nr. 2 6 bei. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der vorgetragenen Spenden zugunsten der Gemeinde. TOP 6: Veränderungssperre Auf der Steig-Neufassung - Anpassung des Geltungsbereiches der bestehenden Veränderungssperre an den aktuellen Bebauungsplanentwurf Auf der Steig-Neufassung Der Gemeinderat Trippstadt hat in seiner Sitzung am den Erlass der Veränderungssperre Auf der Steig-Neufassung beschlossen. Zwischenzeitlich hat sich diesbezüglich jedoch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Auf der Steig- Neufassung geändert. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist daher an den Geltungsbereich des aktuellen Bebauungsplanes anzupassen. Der Gemeinderat Trippstadt beschließt, dass der Geltungsbereich der Veränderungssperre Auf der Steig-Neufassung an den aktuellen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Auf der Steig-Neufassung angepasst wird (siehe Anlage Nr. 7 zur Niederschrift) NS GR Trippstadt doc

6 TOP 7: Änderung Straßenreinigungssatzung Die derzeitige Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Trippstadt ist vom Mittlerweile haben sich die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in diesem Bereich verändert, so dass die Straßenreinigungssatzung angepasst werden muss. Der Gemeinde- und Städtebund hat mit Stand vom eine neue Mustersatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen erarbeitet und stellt diese den Gemeinden zwecks Beschlussfassung zur Verfügung. Die Mustersatzung beinhaltet als Anlagen den Räum- und Streuplan sowie das aktuelle Straßenverzeichnis. Die Ortsgemeinde Trippstadt stellt die vorgeschlagene Satzung zur Reinigung öffentlicher Straßen entsprechend der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes fest und beschließt diese als Satzung der Ortsgemeinde Trippstadt (Anlage Nr. 8 zur Niederschrift). TOP 8: Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Beleuchtung Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert seit 2008 im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen Klimaschutzprojekte in Kommunen. Seit Januar 2011 wurde diese Förderrichtlinie novelliert, so dass nun auch Kommunen kleiner Einwohner in die Förderung mit aufgenommen werden können. Für die Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung wird ausschließlich der Einbau von LED-Leuchtmittel mit entsprechender Steuer- und Regelungstechnik gefördert. Die CO²-Emmissionen der Außen- und Straßenbeleuchtung müssen mindestens 60 % gegenüber dem Ist-Zustand reduziert werden. Die Förderung beläuft sich auf 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In einer Ortsbürgermeister-Besprechung wurde das Förderprogramm vorgestellt und Anbieter der LED-Technik haben ihre Produkte präsentiert. Die Pfalzwerke AG, Otterbach hat zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage Trippstadt im Ortsnetz Trippstadt und im Ortsnetz Langensohl die notwendigen Berechnungsunterlagen erstellt und einen Kostenvoranschlag vorgelegt. Die Kosten der Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage belaufen sich nur für die förderfähigen Kosten (60 % Energieeinsparung) für das Ortsnetz Trippstadt auf ,00 und für das Ortsnetz Langensohl auf ,00. Hierzu soll ein Förderantrag gemäß der Förderrichtlinie bei dem BMU-Förderprogramm eingereicht werden NS GR Trippstadt doc

7 Der Ortsgemeinderat beschließt einen entsprechenden Förderantrag zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsnetz Trippstadt und im Ortsnetz Langensohl durch die Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. TOP 9: Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) Westpfalz IV - Entwurf zur Anhörung (S 10 (1) LPLG) und zur Beteiligung ( 6 (4) LPLG) Das Landesentwicklungsprogramm bildet den Ordnungs- und Gestaltungsrahmen für die Raumentwicklung in Rheinland-Pfalz. Der Regionale Raumordnungsplan konkretisiert das Landesentwicklungsprogramm für den jeweiligen Planungsraum. In diesem Zusammenhang wird der Regionale Raumordnungsplan (ROP) Westpfalz derzeit fortgeschrieben. Am hat die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz (RROP IV) beschlossen und zur Anhörung gemäß 10 (1) LPLG bzw. zur Beteiligung gemäß 6 (4) LPLG bestimmt. Der Entwurf der Planunterlagen liegt nunmehr in der Zeit vom bis öffentlich zur Einsichtnahme aus. In diesem Zusammenhang haben die Kommunen und Gebietskörperschaften die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf zu formulieren. Gerade im Bezug auf die zukünftig restriktive Handhabung des Instrumentes Zielabweichungsverfahren, sollten die Kommunen kommunale Planungen denen möglicherweise Ziele der Raumordnung entgegenstehen, umgehend in den Prozess der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans einbringen. Jeder Ortsgemeinde wurde ein Exemplar des Regionalen Raumordnungsplans IV mit der Westpfalz-Information Ausgabe Nr.: 131 zur Verfügung gestellt. Eine digitale Fassung des Entwurfs kann auch im Internet unter heruntergeladen werden. Zu den Inhalten des Regionalplans Westpfalz IV wird von Seiten der Verwaltung auf folgende Punkte näher eingegangen: NS GR Trippstadt doc

8 a.) Textteil II.1.3. Schwellenwerte Mit den Schwellenwerten für die Wohnbauflächenentwicklung gibt die Regionalplanung der Bauleitplanung einen quantitativen Rahmen für die Siedlungsentwicklung vor um die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren. Die Schwellenwerte ergeben sich aus dem unter Berücksichtigung der mittleren Variante der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes Rheinland- Pfalz ermittelten Bedarf an weiteren Wohnbauflächen, abzüglich sowohl des Innen als auch des Außenpotentials (Bedarfswert Potenzialwert), jeweils zum Zeitpunkt der FNP-Fortschreibung. Der Bedarfswert wird differenziert nach Gemeinden mit Wohnfunktion und Gemeinden mit Eigenentwicklung. Der Bedarfswert wird nach einer genau festgelegten Formel ermittelt. Die angegebenen Werte hierzu sind bindend. Der Potentialwert ergibt sich aus der Erfassung der Innen sowie Außenpotentiale über das Projekt Raum+. Dabei gelten als Potenzial die Flächen der Nutzungskategorie Wohngebiet zu 100% sowie Flächen der Nutzungskategorie Mischgebiet zu 50 %- soweit diese als aktivierbar eingeschätzt wurden. Grundsätzlich wurde diese Thematik seht intensiv im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes behandelt. Zusammen mit dem zuständigen Planungsbüro, der Planungsgemeinschaft Westpfalz, der Unteren Landesplanungsbehörde und der Verwaltung wurde bezüglich der Berücksichtigung der Schwellenwerte im Rahmen der FNP-Fortschreibung eine Vorgehensweise ausgearbeitet, die den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes entspricht. Es ergeben sich somit von Seiten des Raumordnungsplans bezüglich der Schwellenwerte für Wohnbauflächenausweisung keine negativen Auswirkungen auf die zurzeit stattfindende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden die von Seiten des Landes im Programm Raum+ ermittelten Flächenpotentiale mit den im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ermittelten Werten (Baulückenkataster) verglichen und entsprechend korrigiert. Abschließend bleibt anzumerken, dass die im Anhang 1 zum Regionalen Raumordnungsplan ermittelten Werte, hierbei insbesondere die Schwellenwertparameter Potenzial lediglich informativen Charakter haben und änderbar sind NS GR Trippstadt doc

9 II.1.4 Großflächiger Einzelhandel Nach Ziel 57 des Landesentwicklungsprogramms ist die Errichtung und Erweiterung von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels nur in zentralen Orten zulässig (Zentralitätsgebot). Betriebe mit mehr als qm Verkaufsfläche kommen nur in Mittelund Oberzentren in Betracht. Ausnahmsweise sind in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion mit mehr als 3000 Einwohnern großflächige Einzelhandelsvorhaben bis zu insgesamt qm Verkaufsfläche zulässig, wenn dies zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Obwohl dieses Ziel bindend für den Regionalen Raumordnungsplans (ROP) Westpfalz IV ist, wurde es nicht in den Plan übernommen. Eine entsprechende Klarstellung und Übernahme in den Plan wäre daher sinnvoll. II.3.2 Energie (Windkraft) In der ROP-Westpfalz sind zur Steuerung der Windenergie Vorrang-, Ausschlussund ausschlussfreie Gebiete festgelegt. In der Verbandsgemeinde Kaiserslautern- Süd sind auf der Gemarkung Queidersbach ein Vorranggebiet Windenergienutzung und am Westrand der Gemarkung Linden ein ausschlussfreies Gebiet dargestellt. Bei der Festlegung der Flächen im ROP wurden Orte mit der Funktion Wohnen mit 1000m-Abstand gepuffert, alle übrigen Ortsgemeinden werden mit 500m gepuffert. Diese Unterscheidung ist der Bevölkerung nicht vermittelbar und verbietet sich auch nach dem Gleichheitsgrundsatz. Die Pufferflächen und Abstandsregeln haben sich ausschließlich an dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung zu orientieren. Sämtliche Orte sollten demnach Grundsätzlich mit 1000m Abstand gepuffert werden. b.) Planteil II.2.2 Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz Im ursprünglichen Regionalplan waren in den Waldgebieten südlich der Ortsgemeinde Trippstadt (Johanniskreuz ) mehrere Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesen. Diese sind in der aktuellen Fortschreibung nicht mehr dargestellt. Eine Begründung für den Wegfall dieser Vorranggebiete sollte gefordert werden. II Vorbehaltsgebiet Erholung / Tourismus gemäß Grundsatz 25 Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans wurde das bestehende Vorbehaltsgebiet Erholung /Tourismus wesentlich nach Westen erweitert. Somit befinden sich neuerdings neben den Gemarkungen Trippstadt, Stelzenberg und Schopp auch weite Teile der Gemarkungen Queidersbach, Krickenbach und Linden innerhalb des Vorbehaltsgebietes Erholung und Tourismus. Hierbei ist bei allen raumbeanspruchenden Maßnahmen darauf zu achten, dass die landschaftsgebundene Eignung dieser Räume für Freizeit und Erholung erhalten bleibt NS GR Trippstadt doc

10 Die Ausweitung des Vorbehaltsgebietes Erholung / Tourismus ist sicherlich empfehlenswert. II.2.9. Vorranggebiet Grundwasserschutz gemäß Ziel 36 Im Bereich der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd würde großflächig ein Vorranggebiet Grundwasserschutz ausgewiesen. Betroffen hiervon sind die Gemeinden Queidersbach, Krickenbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt. Innerhalb dieser Vorranggebiete sind nach den Vorgaben von Ziel 36 nur Nutzungen zulässig, von denen keine Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität und der Grundwasserneubildung ausgehen. Betroffen hiervon sind Flächen im Außenbereich, die Bereich im Innenbereich und in der direkten Umgebung der Ortslagen sind hiervon nicht betroffen. Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe Der Plan stellt Flächen für Industrie und Gewerbe dar. Diese stimmen jedoch teilweise nicht mit der Realität überein, bzw. sollten an die aktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes angepasst werden. Entsprechende Plangrundlagen sollten der Planungsgemeinschaft Westpfalz zur Verfügung gestellt werden. Da der Regionale Raumordnungsplan die Planungshoheit der einzelnen Ortsgemeinden betrifft, wird von Seiten der Verwaltung keine Beschlussempfehlung erteilt. Grundsätzlich sollte jedoch dem Entwurf zum Regionalen Raumordnungsplan (ROP) Westpfalz IV zugestimmt werden. Die vorstehenden Anregungen und Bedenken der Verwaltung werden beschlossen und sollen an die Planungsgemeinschaft Westpfalz weitergegeben werden. TOP 10: Nahwärmeversorgung - Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde Die Nahwärmeversorgung in der Ortsgemeinde Trippstadt soll durch einen neu gegründeten Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd verwirklicht werden. Die Versorgung der Bevölkerung (auch Gebäude in öffentlicher Trägerschaft) mit Heizenergie zählt zur Energieversorgung NS GR Trippstadt doc

11 In 67 Abs. 1 und 2 sind verschiedene Aufgaben auf die Verbandsgemeinde übertragen. Die Energieversorgung ist in diesem abschließenden Aufgabenkatalog nicht enthalten. Sie liegt somit gemäß 2 GemO in der Aufgabenhoheit der Ortsgemeinde. Die Übertragung einzelner Aufgaben einer Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde ist nach 67 Abs. 4 möglich. Falls die Aufgabe der Nahwärmeversorgung von Seiten der Verbandsgemeinde auch auf andere Projekte in anderen Ortsgemeinden ausgeweitet wird, wäre dann eine generelle Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde erforderlich. Hierzu wäre die Zustimmung der Verbandsgemeinde sowie die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Ortsgemeinden, in denen die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt ( 67 Abs. 3 GemO) erforderlich. Da es sich im vorliegenden Fall nur um die Errichtung einer Nahwärmeversorgung in der Ortsgemeinde Trippstadt handelt, ist zum momentanen Zeitpunkt nur die förmliche Übertragung der Aufgabe Nahwärmeversorgung von der Ortsgemeinde Trippstadt auf die Verbandsgemeinde erforderlich. Die einzelnen Fraktionen äußerten sich kurz zu diesem Thema. Die Ortsgemeinde Trippstadt überträgt gemäß 67 Abs. 4 GemO die Aufgabe der Nahwärmeversorgung in ihrem Ortsgebiet auf die Verbandsgemeinde Kaiserslautern- Süd. Der Gemeinderat stellt ausdrücklich fest, dass mit dieser Übertragung kein Anschluss an die Nahwärmversorgung verbunden ist. Eine diesbezügliche Entscheidung behält sich der Gemeinderat vor. Abstimmungsergebnis: 17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Stimmenthaltung TOP 11: Spielplatz Taubenplatz - Auftragsvergabe Spielgeräte Der Gemeinderat Trippstadt hat in seiner Sitzung vom die Spielplatzplanung des Büros STADT + NATUR angenommen. Bisher wurde mit der Platzvorbereitung und Gestaltung begonnen. Nun sollen die Spielgeräte die nach Vorgaben des Planungsbüros zugekauft werden sollen (Geräte und Zubehör mit TÜV Zertifikat) beschafft werden. Durch die Verwaltung wurden Angebote von 3 Fachfirmen eingeholt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote war die Fa. Nabinger, Frankenstein mit einer Angebotssumme von 5.589,43 und einer Differenz zum Zweitgünstigsten von 898,46 der güns NS GR Trippstadt doc

12 tigste Bieter. Für weitere Spielgeräte liegen noch keine Angebote vor. Diese sollen nach Baufortschritt beschafft werden. Vertraulich zu behandelnde Daten siehe Anlage Nr. 9 zur Niederschrift. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den günstigsten Bieter aus den jeweiligen weiteren Anfragen im Rahmen der festgestellten Planung, die Lieferung der Spielgeräte und Zubehör zu beauftragen. Der Auftrag zur Lieferung der Spielgeräte und Zubehör wird an den günstigsten Bieter, die Fa. Nabinger, Frankenstein mit der Bruttoangebotssumme von 5.589,43 vergeben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt für die weiteren Spielgeräte die Aufträge an den günstigsten Bieter zu vergeben. TOP 12: Informationen Herr Stahl informierte den Rat darüber, dass ab dem 2. Mai 2011 in der Nähe des Frischemarktes in der Hauptstraße eine Bushaltestelle eingerichtet wird. Herr Bernhart schlug vor, dass im Bereich des Verkehrskreisels am Wilensteiner Weg ein Hinweisschild für den neuen BMX-Park angebracht werden sollte NS GR Trippstadt doc

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 32. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trippstadt in der Legislaturperiode 2004/2009 am 30. Juni 2009 im Ratssaal der Karlstalhalle um 19.30 Uhr Teilnehmer: Vorsitzender:

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 16. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trippstadt in der Legislaturperiode 2004/2009 am 12. Dezember 2006 im Ratssaal der Karlstalhalle um 19.00 Uhr Teilnehmer: Vorsitzender:

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Linden in der Legislaturperiode 2004/2009 am 9. Juli 2004 in der Kulturfabrik Linden um 20.00 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzender:

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 14. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Linden in der Legislaturperiode 2009/2014 am 14. September 2012 in der Kulturfabrik Linden um 19.00 Uhr Teilnehmer: Vorsitzender:

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trippstadt in der Legislaturperiode 2009/2014 am 26. März 2013 im Ratssaal der Karlstalhalle um 19.30 Uhr Teilnehmer: Vorsitzender:

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trippstadt in der Legislaturperiode 2004/2009 am 11. März 2008 im Ratssaal der Karlstalhalle um 19.30 Uhr Teilnehmer: Vorsitzender:

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 10. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Queidersbach in der Legislaturperiode 2004/2009 am 11. Oktober 2005 im Rathaus um 20.00 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzende: Ortsbürgermeisterin

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 6. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates in der Legislaturperiode 2004/2009 am 14. März 2005 im großen Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes um 18.00 Uhr Teilnehmer:

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 9. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Linden in der Legislaturperiode 2009/2014 am 12. August 2011 in der Kulturfabrik Linden um 19.00 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzender:

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N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 10. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Krickenbach in der Legislaturperiode 2009/2014 am 25. November 2010 im Ratssaal des Rathauses um 19.00 Uhr Teilnehmer: Vorsitzender:

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