Stellungnahme Prof. Boehm

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme Prof. Boehm"

Transkript

1 1 Stellungnahme Prf. Behm WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT Institut für Infrmatins-, Telekmmunikatins- und Medienrecht (ITM) - Zivilrechtliche Abteilung - Prf. Dr. Franziska Behm Junirprfessur für IT-Recht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/728 A09 Lenard-Campus 9 D Münster Tel.: 02 51/ Fax: 02 51/ behmf@uni-muenster.de 07. Mai 2013 Stellungnahme zum "Gesetz zur Änderung des Plizeigesetzes des Landes Nrdrhein Westfalen und des Plizeirganisatinsgesetzes" Öffentliche Anhörung des Innenausschusses am 8. Mai 2013, Landtag Nrdrhein-Westfalen

2 2 Stellungnahme Prf. Behm 1 Schch in Schmid-Aßmann/Schch, besnderes Verwaltungsrecht, 14. Auflage 2008,de Gruyter, S. 194, Rn Ibid, S. 195.

3 3 Stellungnahme Prf. Behm 3 BVerfG, 1 BvR 256/08 vm

4 4 Stellungnahme Prf. Behm 4 Beispielhaft hier: 16a PlG NRW, Datenerhebung durch Observatin: (1)Die Plizei kann persnenbezgene Daten erheben durch eine durchgehend länger als 24 Stunden der an mehr als an zwei Tagen vrgesehene der tatsächlich durchgeführte und planmäßig angelegte Bebachtung (längerfristige Observatin) 1. über die in den 4 und 5 genannten und unter den Vraussetzungen des 6 über die drt genannten Persnen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben der Freiheit einer Persn erfrderlich ist und 17 PlG NRW, Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel: (1) Die Plizei kann persnenbezgene Daten erheben durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung vn Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen swie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprchenen Wrtes Nr. 1 über die Persnen, die in den 4 und 5 genannt werden, swie unter den Vraussetzungen des 6 über die drt genannten Persnen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben der Freiheit einer Persn erfrderlich ist

5 5 Stellungnahme Prf. Behm 5 PlG BW, 23a Besndere Bestimmungen über plizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekmmunikatin (1) Der Plizeivllzugsdienst kann hne Wissen des Betrffenen Verkehrsdaten im Sinne des 96 Absatz 1 des Telekmmunikatinsgesetzes über die in den 6 und 7 swie unter den Vraussetzungen des 9 über die drt genannten Persnen erheben (5) Auf Grund einer Anrdnung nach Absatz 2 der 3 hat jeder, der geschäftsmäßig Telekmmunikatinsdienste erbringt der daran mitwirkt, dem Plizeivllzugsdienst die Maßnahme nach Absatz 1 zu ermöglichen und die erfrderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Vn der Auskunftspflicht sind auch zukünftige Verkehrsdaten umfasst. Ob und in welchem Umfang hierfür Vrkehrungen zu treffen sind, bestimmt sich nach dem Telekmmunikatinsgesetz und der Telekmmunikatins-Überwachungsverrdnung in der jeweils geltenden Fassung. Für die Entschädigung der Diensteanbieter ist 23 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes entsprechend anzuwenden. PAG Bayern, Art. 34a Datenerhebung und Eingriffe in den Telekmmunikatinsbereich (1) Die Plizei kann durch die Überwachung und Aufzeichnung der Telekmmunikatin persnenbezgene Daten erheben 1.über die für eine Gefahr Verantwrtlichen, sweit dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand der die Sicherheit des Bundes der eines Landes der für Leib, Leben der Freiheit einer Persn der für Sachen, sweit eine gemeine Gefahr besteht, erfrderlich ist, der 2.über Persnen, sweit bestimmte Tatsachen die begründete Annahme rechtfertigen, dass a)sie für Persnen nach Nr. 1 bestimmte der vn diesen herrührende Mitteilungen entgegennehmen, hne insweit das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses nach 53, 53a StPO zu haben, der weitergeben der b)die unter Nr. 1 genannten Persnen ihre Kmmunikatinseinrichtungen benutzen werden. Etc. Art. 34b, Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter (1) Ist eine Datenerhebung nach Art. 34a Abs. 1 der Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 angerdnet, hat jeder, der geschäftsmäßig Telekmmunikatinsdienste erbringt der daran mitwirkt (Diensteanbieter), nach Maßgabe der Regelungen des Telekmmunikatinsgesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverrdnungen zur technischen und rganisatrischen Umsetzung vn Überwachungsmaßnahmen in der jeweils geltenden Fassung der Plizei die Überwachung und Aufzeichnung der Telekmmunikatin zu ermöglichen. (2) Die Plizei kann unter den Vraussetzungen des Art. 34a Abs. 1 Satz 1 der Abs. 3 Satz 1 Diensteanbieter verpflichten, 1. ihr vrhandene Telekmmunikatinsverkehrsdaten der in Art. 34a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 genannten Persnen zu übermitteln, 2. Auskunft über deren zukünftige Telekmmunikatinsverkehrsdaten zu erteilen der etc.

6 6 Stellungnahme Prf. Behm 6 Artikel 5 des Vrschlags für eine Richtlinie des Eurpäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Persnen bei der Verarbeitung persnenbezgener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung der Verflgung vn Straftaten der der Strafvllstreckung swie zum freien Datenverkehr KOM(2012)10 endgültig; Artikel 14 des Eurpl-Beschlusses 2009/371/JI; Artikel 15 des Eurjust- Beschlusses 2009/426/JI.

7 7 Stellungnahme Prf. Behm 7 Gusy, Überwachung der Telekmmunikatin unter Richtervrbehalt Effektiver Grundrechtsschutz der Alibi, ZRP 2003, S. 275 mit weiteren Nachweisen. 8 BVerfG, 1 BvR 256/08 vm , Rn BVerfGE v , Az.: 1 BvR 1299/05. Rn. 121 ff.; Kugelmann, Stellungnahme zur Anhörung vr dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft, BT Drs. 17/12034, S. 10.

8 8 Stellungnahme Prf. Behm 10 VGl. hier mit einer ausführlichen Würdigung: Bäcker, Stellungnahme zur Anhörung vr dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft, BT Drs. 17/12034, S. 10 ff. 11 BVerfG, 1 BvR 256/08 vm , Rn. 256.

9 9 Stellungnahme Prf. Behm 12 BVerfGE 67, 157, 172; 106, 28, 35 f.; bestätigt durch Beschluss vm BvR 1345/03, Rn. 51, vgl BVerfGE 100, 313, 358; 107, 299, 312; bestätigt durch Beschluss vm BvR 1345/03, RNn. 52, vgl BVerfG Beschluss vm BvR 1345/03, RN 57; Weitere Nachweise im Beschluss des BVerfG: Günther, NStZ 2005, S. 485 Fn 1, 491; Jrdan, Kriminalistik 2005, S. 514 <515 f.>; Demk, NStZ 2004, S. 57 <61>; Eisenberg/Singelnstein, NStZ 2005, S. 62 <66>; Bernsmann, NStZ 2002, S. 103; Günther, Kriminalistik 2004, S. 11 <14>; Weßlau, ZStW Bd. 113 <2001>, S. 681 <690>; Kudlich, JuS 2001, S <1168>, vgl BVerfG, Beschluss vm BvR 1345/03, Rn BVerfG, Beschluss vm BvR 1345/03, Rn. 77.

10 10 Stellungnahme Prf. Behm

11 Anhang zur Stellungnahme PlG NRW, Prf. Dr. Franziska Behm: Übersicht über die Regelungen anderer Bundesländer und des BundesPlG Erfasste Daten Vraussetzungen der Datenabfrage NRW Bayern Niedersachsen Rheinland-Pfalz Bestandsdaten isd 95, 111 TKG, 11 TMG; Flgende Verkehrsdaten isd 96 TKG Nummer der Kennung der beteiligten Anschlüsse der der Endeinrichtung, persnenbezgene Berechtigungskennung, bei Verwendung vn Kundenkarten die Kartennummer, bei mbilen TK-Endgeräten auch die Standrtdaten Flgende Nutzungsdaten isd 15 TMG Merkmale zur Identifikatin des Nutzers, Angaben über den Beginn und das Ende swie den Umfang der jeweiligen Nutzung nach Datum und Uhrzeit. Hhe Wahrscheinlichkeit eines Schadens für Leben Gesundheit der Freiheit der Abwehr einer gemeinen Gefahr vrhandene Telekmmunikatinsverkehrsdaten zukünftige Telekmmunikatinsverkehrsdaten für die Ermittlung des Standrtes eines Mbilfunkendgerätes erfrderliche spezifischen Kennungen ( 34b Abs. 2 i.v.m. 34a Abs. 1, 3) Dringende Gefahr für den Bestand der die Sicherheit des Bundes der eines Landes der Dringende Gefahr für Leib, Leben der Freiheit einer Persn Telekmmunikatinsverbindungsdaten i.s.d. 96 TKG ( 33c i.v.m. 33 Abs. 1 Nds.SOG i.v.m. 100g StPO) Inhalte der TK einschließlich der innerhalb des TK-Netzes in Datenspeichern abgelegten Inhalte. TK-Verbindungsdaten, Standrtkennung einer aktiv geschalteten Mbilfunkeinrichtung Gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben der Freiheit einer Persn Auskünfte über die TK, 31 Abs.1 POG RLP; Umfasst Inhalte der TK und Verkehrsdaten, 31 Abs. 2 Auskünfte über Nutzungsdaten nach 15 TMG, 31b Abs. Ermittlung vn spezifischen Kennungen (insb. Geräte- und Kartennummer) Standrt Gegenwärtigen Gefahr für Leib der Leben einer Persn der Gegenwärtige Gefahr für slche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrhung die Grundla-

12 Und nur, sweit die Erreichung des Zwecks der Maßnahme auf andere Weise aussichtsls der wesentlich erschwert wäre der Abwehr einer dringenden Gefahr für Sachen, sweit eine gemeine Gefahr besteht gen der den Bestand des Staates der die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, und nur, sweit zwingend erfrderlich Richtervrbehalt Nein Ja ( 34c Abs. 1 ivm 34 Abs. 4 PAG) Ja ( 33c S. 2 i.v.m. 33a Abs. 4 SOG) Ja ( 31 Abs. 4, 31a Abs. 3, 31b ivm 31 Abs. 4 POG) Nachhlung der richterlichen Anrdnung bei Gefahr im Verzug möglich kein Richtervrbehalt Ja, behördliche Anrdnung muss unverzüglich durch den Richter bestätigt werden ( 34c Abs. 1 ivm 34 Abs. 4 PAG) Ja, behördliche Anrdnung muss innerhalb vn drei Tagen durch den Richter bestätigt werden ( 33c S.2 i.v.m. 33a Abs. 5 SOG) Ja, behördliche Anrdnung muss unverzüglich durch den Richter bestätigt werden. ( 31 Abs. 5, 31a Abs. 3, 31b ivm 31 Abs. 5 POG) Wegfall des Richtervrbehalts bei der Standrtermittlung einer gefährdeten Persn Ja ( 34c Abs. 2 PAG) Maßnahme dient der Ermittlung des Aufenthaltsrtes der gefährdeten Persn Nur bei Gefahr im Verzug ( 31a Abs. 3 POG) Datenerhebung erflgt zur Ermittlung des Aufenthaltsrtes einer vermissten, suizidgefährdeten der snstigen hilflsen Persn

13 Einteilung der Betrffenen in Verantwrtliche und Nichtverantwrtliche Nein, Dritte werden genannt Ja Verantwrtliche, bzw. Persnen, welche Nachrichten vn der für diese entgegennehmen / weiterverbreiten ( 34b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.v.m. 34a Abs. 1 S. 1 PAG) Gefährdete Persnen ( 34b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.v.m. 34c Abs. 2 PAG; 34a Abs. 3 S. 1,) Ja Verantwrtlicher ( 33a Abs. 1 Nr. 1 SOG) Nichtverantwrtliche ( 33a Abs. 1 Nr. 2) ( 33c S.1: In 33a Abs. 1 genannte Persnen) Ja Verantwrtlicher, 31b Abs. 1 Nr.1 i.v.m. 4, 5 Nichtverantwrtlicher, 31b Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 7 Zudem: Persnen, die Mitteilungen für der vn Verantwrtlichen nach 4, 5 entgegennehmen - der weitergeben, 31b Abs. 1 Nr. 2 Baden-Württemberg Brandenburg Thüringen Saarland Erfasste Daten Verkehrsdaten i.s.d. 96 Abs. 1 TKG, 23a Abs. 1 BW PlG, Vertrags- / Bestandsdaten i.s.d. 95 TKG, 23a Abs. 9 BW PlG Daten gem. 111 TKG Vraussetzungen der Datenabfrage knkrete Gefahr für Leib, Leben der Freiheit einer Persn der für den Bestand der die Sicherheit des Bundes der Vrhandene Verkehrsdaten, Standrtdaten Zukünftige Verkehrsdaten Jeweils gem. 33b Abs. 6 BbgPlG Gefahr für Leib, Leben der Freiheit einer Persn der für den Bestand der die Sicherheit des Bundes der des Landes Verkehrsdaten gem. 96 Abs. 1 und 113a TKG, 34a PAG dringenden Gefahr für den Bestand der die Sicherheit des Bundes der eines Landes der für Leib, Leben der Freiheit einer Persn Verkehrsdaten nach dem TKG Standrtdaten Jeweils 28b Abs. 2 a.e. gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben der Freiheit einer Persn der vrbeugenden Bekämpfung der in 100c der Strafpr-

14 eines Landes der gemeine Gefahr Richtervrbehalt Ja (Anrdnung durch AG), 23a Abs. 2 Nachhlung der richterlichen Anrdnung bei Gefahr im Verzug möglich Wegfall des Richtervrbehalts bei der Standrtermittlung einer gefährdeten Persn Einteilung der Betrffenen in Verantwrtliche und Nichtverantwrtliche Ja, 23a Abs. 2 S. 7 i.v.m. 23 Abs. 3 S.8 Ja, 23a Abs. 3, hinsichtlich vermissten, suizidgefährdeten der hilflsen Persnen Verantwrtliche gem. 6, 7 Unbeteiligte unter bes. Vraussetzungen des 9 der für Sachen, sweit eine gemeine Gefahr besteht zessrdnung genannten Straftaten, 28b Abs. 2 Ja, 33b Abs. 6 S. 4 Ja, 34a Abs. 5 S. 1PAG Ja, 28b Abs. 5 S. 1 Ja, bei unverzüglicher richterlicher Bestätigung, 33b Abs. 6 S. 4 Ja, wenn Gefahr im Verzug, 33b Abs. 6 S. 4, letzter Hs. Ja, Einteilung in Verantwrtlichen und Ntstandspflichtigen gem. 33b Abs. 6 S. 1 i.v.m. Abs. 2 Ja, 34a Abs. 5 S. 2 PAG (gem. S. 3 gerichtliche Bestätigung innerhalb vn 3 Tagen erfrderlich) Verantwrtliche gem. 34a Abs. 3 S.1 Nr.1 Mutmaßlich Beteiligte einer Straftat, Nr. 2 Andere Persnen nur, wenn unvermeidliche Flge vn Erhebungen bei.g. Persnen Ja, 28b Abs.4 S. 4; unverzügliche Nachhlung erfrderlich Verantwrtliche gem. 28b Abs. 1 i.v.m. 4, 5 Nichtverantwrtliche gem. 6 Persnen, die mutmaßlich Straftaten begehen werden, 28b Abs. 1 S.1 Nr.2

15 Erfasste Daten Vraussetzungen der Datenabfrage Sachsen-Anhalt Hessen M-V (Entwurf der LReg) BundesPlG Verkehrsdaten i.s.d. 3 Nr. 30 TKG; 17a SOG LSA Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib der Leben einer Persn Verkehrsdaten i.s.d. 96, 113a TKG gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben der Freiheit einer Persn Nur Bestands- und Vertragsdaten gem. 95, 111 TKG (Bisher nur Überwachung und Aufzeichnung geregelt, 34a SOG M-V) Gefahr im Einzelfall Richtervrbehalt Ja, 17a SOG LSA Ja, 15a Abs. 5 S. 1 Nein, allerdings sind auch keine Verkehrsdaten erfasst (s..) Nachhlung der Ja Ja / richterlichen Anrdnung bei Gefahr im Verzug möglich Wegfall des Richtervrbehalts / / / bei der Standrtermittlung einer gefährdeten Persn Einteilung der Gefahrverursacher Nein, allerdings sind keine Betrffenen in Persnen die für.g. Verkehrsdaten erfasst (s..) Verantwrtliche Mitteilungen entgegennehmen und Nichtverantwrtlichben der weiterge- Jeder Persn, sweit unerlässlich Vertrags- und Bestandsdaten gem. 95, 111 TKG; 22a BPlG Erfrderlichkeit zur Ermittlung eines Sachverhaltes der Aufenthaltsrtes einer Persn, wenn diese Daten zur Erfüllung einer der BPl bliegenden Aufgabe erfrderlich Nein, allerdings sind auch keine Verkehrsdaten erfasst Nein, allerdings sind auch keine Verkehrsdaten erfasst

16 Anmerkungen: Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vllständigkeit. Nicht aufgeführte Bundesländer haben (nch) keine Regelungen zur Abfrage vn Bestands- Verbindungs- der Nutzungsdaten in den Plizeigesetzen getrffen, in Mecklenburg-Vrpmmern ist eine entsprechender Entwurf vn der Landesregierung beschlssen wrden, ein Landtagsbeschluss steht aber nch aus. 20a PlG NRW enthält keine Aussagen darüber, über wen die fraglichen Daten erhben werden dürfen. Es wird damit vn dem Grundsatz des Gefahrenabwehrrechts, dass sich knkrete Maßnahmen in erster Linie gegen den Verantwrtlichen und nur unter besnderen Vraussetzungen des Einzelfalls gegen Nichtverantwrtliche (Ntstandspflichtige) richten dürfen, abgewichen, bwhl die Abfrage vn Verkehrs- und Nutzungsdaten einen erheblichen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis darstellt. Diesem Grundsatz entsprechend ist es swhl in NRW für andere Frmen der Datenerhebung (vgl PlG NRW) als auch in den anderen Bundesländern hinsichtlich der Abfrage vn TK-Daten in der Regel (Ausnahme whl Hessen s.., swie Mecklenburg-Vrpmmern, welches aber nur Bestandsdaten erfasst die nicht unter das Fernmeldegeheimnis fallen) üblich, besndere Vraussetzungen hinsichtlich der betrffenen Persn, insbesndere für Nichtverantwrtliche, zu statuieren. Die Eingriffsschwelle liegt damit hinsichtlich Nichtverantwrtlichen deutlich unter derjenigen der meisten anderen Befugnisse. In den anderen Bundesländern sind i.d.r. nur Verkehrs- nicht hingegen Nutzungsdaten vn den Befugnissen umfasst Im Gegensatz zu allen anderen Landesplizeigesetzen ist die Abfrage nicht unter Richtervrbehalt gestellt. Insgesamt erhalten die Behörden in NRW damit (unter den etwas strengeren Vraussetzungen, unter denen eingegriffen werden darf) weitreichendere Befugnisse als in den anderen Bundesländern, da sie an weniger frmelle Vraussetzungen und keine (präventive) gerichtliche Kntrlle geknüpft sind. Die Kenntnisnahme der Überprüfbarkeit derartig eingriffsintensiver Maßnahmen durch externe Stellen (Gerichte der den Betrffenen selbst) ist daher alleine vn der Einhaltung der Unterrichtungspflicht nach 20a Abs. 4 durch die handelnde Behörde abhängig. Prf. Dr. Franziska Behm, Junirprfessur für IT-Recht, WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER, Institut für Infrmatins-, Telekmmunikatinsund Medienrecht (ITM) - Zivilrechtliche Abteilung -, 07. Mai 2013

Martin Engers Berlin, den 4. August 2008 Bundesministerium der Justiz

Martin Engers Berlin, den 4. August 2008 Bundesministerium der Justiz Martin Engers Berlin, den 4. August 2008 Bundesministerium der Justiz Infbörse 1 Vrratsdatenspeicherung der Smmerakademie 2008 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Hlstein Wrum geht

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung

Mehr

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen.

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen. Zertifizierung vn Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverrdnung (ChemKlimaschutzV) vm 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Artikel 3 Abs. 1 1 der Verrdnung (EG) Nr. 842/2006 2

Mehr

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de

Mehr

Wer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat.

Wer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat. Seite 1 206 3 Kaufmännische und Betriebswirtschaftliche Grundlagen Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle, die neue und interessante Aufgaben im Unternehmen übernehmen wllen und hierzu betriebswirtschaftliches

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB

Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Claudia Ewers Vertrieb 02.10.2014 Seite 1 Inhalt Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Begriff des Vertriebs Übersicht

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth Wegweiser Prmtinsprüfung Prmtinsrdnung 2008/2011 Stand 06.10.14 Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Prmtinsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der nach der Prmtinsrdnung vn 2008/2011

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:

Mehr

Videoüberwachung öffentlicher Plätze

Videoüberwachung öffentlicher Plätze Videoüberwachung öffentlicher Plätze Rechtliche Grundlagen und Sinnhaftigkeit des CCTV Name: Annabelle Neizert und Cornelia Werner Propädeutisches Seminar: Kriminologie Thema: Aktuelle Fragen des Strafrechts

Mehr

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013 AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität

Mehr

Artikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt.

Artikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt. Zweite Ordnung zur Änderung der Diplmprüfungsrdnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf Vm 03.06.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset- Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4764 25. 10. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von

Mehr

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2015. Verabschiedet am 21. April 2016

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2015. Verabschiedet am 21. April 2016 KPV KESB-Präsidienvereinigung Kantn Zürich c/ KESB Bezirk Pfäffikn ZH Schmittestrasse 10 Pstfach 68 8308 Illnau Tel 052 355 27 77 Fax 052 355 27 89 Web: www.kesb-zh.ch KESB-Kennzahlen Kantn Zürich Bericht

Mehr

Sehr wichtige Information

Sehr wichtige Information 1 Sehr wichtige Infrmatin vn Mensch zuerst Netzwerk Peple First Deutschland e.v. Es gibt eine sehr wichtige Änderung für die Bilder aus 'Das neue Wörterbuch für Leichte Sprache'. Es geht um die bunten

Mehr

Anforderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Anforderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Anfrderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Klimaschutzknferenz MV 2015 - Themenblck II Energieaudit Mehr Energieeffizienz durch Energieaudits? Jan Benduhn Referat 426 Energieberatung

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1)

WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1) WKE Lernfeld 10: Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln Seite 1/5 Lernsituatin WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1) Situatin Jhannes Schwaiger führt

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Bundesrat Drucksache 604/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Wi Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung

Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Vn: E-Rechnung an den Bund Gesendet: Dnnerstag, 16. Oktber 201413:16 Betreff: ERB-Newsle)er: Deutsch Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Sehr geehrte Abnnentin, sehr

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland

1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband 1 Allgemeines Der Erftverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge vn Beschaffungen vn Liefer-

Mehr

Bewerbung für die Auszeichnung RheumaPreis Fragebogen. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen aus und senden Sie ihn an die folgende Adresse:

Bewerbung für die Auszeichnung RheumaPreis Fragebogen. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen aus und senden Sie ihn an die folgende Adresse: Bewerbung für die Auszeichnung RheumaPreis Fragebgen Bitte füllen Sie diesen Fragebgen aus und senden Sie ihn an die flgende Adresse: Organisatinsbür RheumaPreis Pstfach 17 03 61 60077 Frankfurt/Main Angaben

Mehr

Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung

Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Vn: E-Rechnung an den Bund Gesendet: Miwch, 05. Nvember 201414:43 Betreff: ERB-Newsleer: Deutsch Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Sehr geehrte Abnnentin, sehr geehrter

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Informationen zum Projekt Selbstreflexives Lernen im schulischen Kontext

Informationen zum Projekt Selbstreflexives Lernen im schulischen Kontext Prf. Dr. K. Maag Merki Prf. Dr. H.-G. Ktthff Prf. Dr. A. Hlzbrecher Infrmatinen zum Prjekt Selbstreflexives Lernen im schulischen Kntext Die Studie Selbstreflexives Lernen im schulischen Kntext wird in

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Nachrichtlich:

Mehr

Berliner Verbindungsbüro. "Datenspuren - Privatsphäre war gestern" 08. Mai 2005 Symposium des Chaos Computer Clubs

Berliner Verbindungsbüro. Datenspuren - Privatsphäre war gestern 08. Mai 2005 Symposium des Chaos Computer Clubs Berliner Verbindungsbüro "Datenspuren - Privatsphäre war gestern" 08. Mai 2005 Symposium des Chaos Computer Clubs Überblick Allgemeines zu eco TKÜ./. Vorratsdatenspeicherung Grundsätzliche Kritik Rechtsgrundlagen

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014

Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014 Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vgt 8. Oktber 2014 I. Altes und Grundsätzliches 1. Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Unselbstständiger

Mehr

Telefondienst, SMS. Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 26.03.12

Telefondienst, SMS. Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 26.03.12 Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 26.03.12 Telefondienst, SMS Rechtsgrundlage Max. Speicherdauer lt. TKG Empfehlung 1 Datenfelder Für Abrechnung mit Teilnehmer 2 Entgeltpflichtig,

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Sparpotential Gemeindeverwaltung

Sparpotential Gemeindeverwaltung Sparptential Gemeindeverwaltung Sparptential in den ö. Gemeindeverwaltungen Dr. Werner Lenzelbauer Land Oberösterreich Direktin Präsidium Abteilung Statistik Datum: 28.10.2014 - sfusin Die einer Gemeinde

Mehr

online Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die Stromeinspeisung bei Netzbetreibern für das Jahr 2012

online Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die Stromeinspeisung bei Netzbetreibern für das Jahr 2012 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die bei Netzbetreibern für das Jahr 202 Rücksendung bitte bis 07. Juni 203 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 3 Alt-Friedrichsfelde 60 035 Berlin

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Neue Entwicklungen im Internetrecht

Neue Entwicklungen im Internetrecht Neue Entwicklungen im Internetrecht Felix Banholzer Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Übersicht

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe Auf Grund der 54 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel. Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des

Mehr

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

Anmeldung für die SummerLanguageSchool Deutsch für Naturwissenschaft, Technik, Planen, Bauen und Umwelt

Anmeldung für die SummerLanguageSchool Deutsch für Naturwissenschaft, Technik, Planen, Bauen und Umwelt Zentraleinrichtung Mderne Sprachen an der Technischen Universität Berlin Anmeldung für die SummerLanguageSchl Deutsch für Naturwissenschaft, Technik, Planen, Bauen und Umwelt Allgemeine Angaben Anrede

Mehr

Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente Merkblätter Merkblatt Ausnahme für

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Verfügung 030/2000 vom 22.03.00 (Reg TP Amtsbl. 6/2000) 1. Nummernart Gegenstand dieser Regeln ist die Zuteilung von

Mehr

1 Name, Sitz. SATZUNG der Bürger-Energiegenossenschaft Hersfeld eg. 2 Zweck und Gegenstand. Inhalt

1 Name, Sitz. SATZUNG der Bürger-Energiegenossenschaft Hersfeld eg. 2 Zweck und Gegenstand. Inhalt SATZUNG der Bürger-Energiegenssenschaft Hersfeld eg in der Fassung des Beschlusses der Gründungsversammlung vm 02. April 2012 in Bad Hersfeld Inhalt 1 Name, Sitz... 1 2 Zweck und Gegenstand... 1 3 Mitgliedschaft...

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit / Honorarvertrag

Vertrag über freie Mitarbeit / Honorarvertrag Vertrag über freie Mitarbeit / Hnrarvertrag Vertragsnummer: (bitte immer angeben)..ho..... (Dienststelle erste 4 Ziff.).(HO). (Jahr). (laufende Nr. 5-stellig) zwischen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,

Mehr

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung

Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung 1. Rechtsgrundlagen - Gesetz über die Rechtsanwälte (RAG), LGBl. 2013 Nr. 415 in der geltenden Fassung. - Verordnung über die Rechtsanwaltsprüfung (RAPV), LGBl. 2013

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen www.wpk.de/stellungnahmen/ 12. Oktober 2010 Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Nach dem Schreiben vom 7. September

Mehr

Bachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs 55111 SS 2011 1

Bachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs 55111 SS 2011 1 Kurs 55111 SS 2011 1 LÖSUNGSHINWEISE Frage 1 Ist die Gewährung der Stellenzulage rechtmäßig mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben worden? Die Aufhebung der Gewährung der Stellenzulage mit Wirkung

Mehr

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und

Mehr

Die Begründung des Arbeitsverhältnisses (1)

Die Begründung des Arbeitsverhältnisses (1) Arbeitsrecht I Priv.-Dz. Dr. Gerg Annuß 2. Vrlesung - 29. April 2005 Die Begründung des Arbeitsverhältnisses (1) - Eingliederungstherie: Begründungstatbestand des Arbeitsverhältnisses ist nicht der Arbeitsvertrag,

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Fact Sheet 2 Personalkosten

Fact Sheet 2 Personalkosten Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)

Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

Stadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie

Stadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie Stadt Rödental Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinitin a) Die Stadt Rödental führt ein Markterkundungsverfahren nach

Mehr

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Aushangpflichten für Arbeitgeber Aushangpflichten für Arbeitgeber Allgemeines Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber

Mehr

Änderungen der Prüfungsordnungen in den Bachelor-Studiengängen BBA, BIS und IBS ab WS 2011/12. Information für Studierende

Änderungen der Prüfungsordnungen in den Bachelor-Studiengängen BBA, BIS und IBS ab WS 2011/12. Information für Studierende Fakultät IV, Abteilung Betriebswirtschaft Fakultät IV, Abteilung Wirtschaftsinfrmatik Änderungen der Prüfungsrdnungen in den Bachelr-Studiengängen BBA, BIS und IBS ab WS 2011/12 Infrmatin für Studierende

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Änderungen am Polizei- und Ordnungsbehördengesetz von Rheinland-Pfalz gemäß Gesetzentwurf vom 18.08.2010 (Drucksache 15/4879)

Änderungen am Polizei- und Ordnungsbehördengesetz von Rheinland-Pfalz gemäß Gesetzentwurf vom 18.08.2010 (Drucksache 15/4879) Änderungen am Polizei- und Ordnungsbehördengesetz von Rheinland-Pfalz gemäß Gesetzentwurf vom 18.08.2010 (Drucksache 15/4879) 1 Aufgaben der allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei (1) Die allgemeinen

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand Rechtsschutz gegen Richtlinien des Bundes Richtlinie Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsschutz

Mehr

Zertifikat. Kunststoffverwertung. Brockmann Recycling GmbH Heinrich-Brockmann-Straße 1 24568 Nützen/Kaltenkirchen

Zertifikat. Kunststoffverwertung. Brockmann Recycling GmbH Heinrich-Brockmann-Straße 1 24568 Nützen/Kaltenkirchen Zertifikat Kunststffverwertung Brckmann Recycling GmbH Heinrich-Brckmann-Straße 1 24568 Nützen/Kaltenkirchen Die Anlage, wurde am 13. Juli 2015 durch die eccycle GmbH auditiert und hat den Nachweis erbracht,

Mehr