Wasgau-Anzeiger. Wasgau-Anzeiger. DAHN Freitag, 23. Februar :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße. Blutspende 15.

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1 Wasgau-Anzeiger Wasgau-Anzeiger 1 1 Wochenblatt VerbandsgemeindeDahner Dahner Felsenland Felsenland Wochenblatt für für diedieverbandsgemeinde mitmitden denamtlichen amtlichenbekanntmachungen Bekanntmachungen 45.Jahrgang Jahrgang/ /Woche Woche08 08//Ausgabetag: Ausgabetag: Donnerstag, 22. Februar 45. Februar Kostenlose Zustellung an die Kostenlose Zustellung a. d.haushaltungen Haushaltungender dergemeinden: Gemeinden: Bobenthal Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Bundenthal Busenberg Busenberg Dahn Dahn Erfweiler Erfweiler Erlenbach bei Dahn Fischbach beib. Dahn Hirschthal Schindhard Schönau Schönau Erlenbach b. Dahn Fischbach Dahn Hirschthal Ludwigswinkel Ludwigswinkel Niederschlettenbach Niederschlettenbach Nothweiler Nothweiler Rumbach Rumbach Schindhard Blutspende DAHN Freitag, 23. Februar :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis und Ihren Blutspendeausweis mit. Zur besseren Verträglichkeit der Spende sollte man über den Tag verteilt 2 Liter getrunken haben. GEBRAUCHTWAGEN Audi A4 Avant 2,0 l TDI 110 kw (150 PS) clean Diesel, Euro 6 mit Adblue!!! Florettsilber-Metallic MMI Navigation, USB, Handyvorbereitung, Xenon-Plus, Klimaautomatik, Nebel, Bordcomputer, Sitzheizung, Einparkhilfe Plus, Anhängevorrichtung, elektr. Klappe hinten Kraftstoffverbrauch innerorts: 5,4 außerorts: 4,1 kombiniert: 4,6 CO2-Emission kombiniert: 122 g/km, Zul Service Service Vermittlung von Neufahrzeugen, Jahreswagen, EU-Fahrzeuge und Gebrauchtwagen von VW, Audi und Seat mit günstigen Finanzierungsund Leasingkonditionen!!! TÜV - Termine: , , GD Äußermühlstraße 79 D Dahn Telefon Info@autohaus-schmitt.de ,- EUR

2 2 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstr Tel.-Nr. ( ) (00) Montag - Freitag Uhr, Bürgerservice Uhr, Dienstagnachmittag Uhr, Donnerstagnachmittag Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauleitplanung -333 Werksgebühren Tel. Nr. ( ) , Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 Feuerwehrruf 1 12 Polizeiinspektion Dahn ( ) Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon ( ) Mobil (0 17 4) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, Danziger Straße 25, Bad Bergzabern. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad Bergzabern: Mittwoch: ab Uhr bis Uhr Samstag: Uhr bis Uhr Sonntag: Uhr bis Uhr Feiertags: von Uhr bis Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, Landau zuständig. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Notrufe Notdienste Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die wird ohne Vorwahl gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzurufen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Uhr bis Montag, Uhr An gesetzl. Feiertagen von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Werktages Sprechzeiten: samstags von Uhr bis Uhr sonn- und feiertags von Uhr bis Uhr ansonsten Rufbereitschaft / ZA I. Jüttner, Luitpoldplatz 5, Vinningen, Tel.-Nr. ( ) Tierärztlicher Notdienst / Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TA. G. Eichenlaub, Westring 1, Landau, Tel.-Nr. ( ) Großtiere: Bitte unter der Nummer Ihres Tierarztes erfragen!! Apothekennotdienst Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt zu erreichen: Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Auf der Webseite der Landesapothekenkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Bereitschaftsdienste Kanalwerk Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen von Abwassergruben! Entleerung der Abwassergruben Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. ( ) Wasserwerk Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasserwerkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen.

3 3 Elektrizitätswerk Bereitschaftsdienst für die Stromversorgung der Stadt Dahn, Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard Während der normalen Arbeitszeit ist das Elektrizitätswerk unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Personals des Elektrizitätswerkes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist für die Stadt Dahn sowie die Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist der Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zuständig. Bereitschaftsdienst der Pfalzgas GmbH Frankenthal Zuständig für die Gasversorgung in der Stadt Dahn und den Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard: Störungsannahme rund um die Uhr unter Tel. (0800) Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen Die Stromversorgung der Gemeinde Erlenbach, Niederschlettenbach, Bobenthal, Nothweiler, Rumbach, Fischbach, Ludwigswinkel, Schönau und Hirschthal ist durch den Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Netzteam Hinterweidenthal, Tel. ( ) stets sichergestellt. Bei Störungen im Stromnetz: Tel. (0800) Aus der Verbandsgemeinde Aus der letzten Sitzung des Werksausschusses für den Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland In der letzten Sitzung des Werksausschusses für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am 1. Februar 2018 wurde den Ausschussmitgliedern das Ergebnis der Analyse zur Verbesserung der Abwasserbehandlung sowie zur Ermittlung des Einsparpotentials in den Abwasserreinigungsanlagen der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland präsentiert. Die von einem Mitarbeiter der Ingenieurgesellschaft Trauth und Jacobs, Kallstadt, vorgestellte Analyse, die vom Werksausschuss zu einem Angebotspreis von rund ,00 in Auftrag gegeben wurde und das Umweltministerium hierfür eine Zuweisung in Höhe von ,00 gewährt hat, hat ergeben, dass der größte Handlungsbedarf in der Abwasserreinigungsanlage Dahn, die letztmalig im Jahre 1996 erneuert wurde, besteht. Um die Betriebssicherheit der Kläranlage Dahn und damit die Reinigungsleistung weiterhin sicherzustellen, ist ein umfangreiches Sanierungspaket erforderlich. So müssen z.b. die bestehenden Schaltanlagen sowie Maschinen- und Elektrotechnik einschließlich Belüftungsregelung erneuert werden. Die voraussichtlichen Gesamtkosten einschließlich aller Nebenkosten werden auf rund 1,8 Millionen Euro geschätzt. Nach Durchführung der vorgenannten Maßnahmen wird mit einer Reduzierung des Energieverbrauchs in der Kläranlage Dahn mit bis zu kw/h pro Jahr gerechnet. Dem von der Ingenieurgesellschaft vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog zur Energieeffi zienzsteigerung in der Kläranlage Dahn wurde vom Ausschuss grundsätzlich zugestimmt. Für die geplanten Maßnahmen, deren Umsetzung in den nächsten 2 bis 3 Jahren vorgesehen ist, soll ein Förderantrag beim Ministerium eingereicht werden. In einem weiteren Tagesordnungspunkt befasste sich der Werksausschuss mit der Erneuerung der Fernwirktechnik in der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtung. Altersbedingt gibt es für diese vor über 20 Jahren eingebautetechnik keine Ersatzteile mehr. Aus Gründen der Betriebssicherheit sollen nun alle Anlagen im Bereich der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtung mit Automatisierungs- und Fernwirktechnik sowie mit neuen Prozessleitsystemen erneuert bzw. ausgerüstet werden. Aufgrund des Umfanges der vorgesehenen Maßnahmen muss mit Ausgaben in Höhe von ,00 in der Wasserversorgungseinrichtung und ,00 in der Abwasserbeseitigungseinrichtung in den Jahren 2018/2019 gerechnet werden. Auch für diese Maßnahmen gewährt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten entsprechende Fördergelder. Zur Ermittlung des genauen technischen Umfanges in den einzelnen Anlagen in der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtung und der damit sich ergebenden Kosten, wurde ebenfalls die Ingenieurgesellschaft Trauth und Jacobs aus Kallstadt mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Ferner hat der Werksausschuss wieder mehrere Aufträge vergeben. Weil die Ortsgemeinde Schönau beabsichtigt, die Wengelsbacher Straße auszubauen und den Auftrag hierzu bereits erteilt hat, hat der Werksausschuss auch die hierzu erforderlichen Arbeiten zur Erneuerung der Verund Entsorgungsleitungen ebenfalls an den insgesamt wirtschaftlichsten Anbieter, Firma Eurovia Teerbau GmbH, Neunkirchen, vergeben. Die zu Lasten der Verbandsgemeindewerke Dahner Felsenland gehenden Lose belaufen sich auf rund ,00 zur Erneuerung der Wasserleitung und ,00 zur Erneuerung der Kanalisation. Auch die Ortsgemeinde Bundenthal beabsichtigt die Reiterstraße verkehrsgerecht auszubauen. Aufgrund einer durchgeführten Kanalbefahrung hat sich der Werksausschuss in diesem Fall für eine Kanalsanierung (Renovationsverfahren/Inliner) entschieden und den Auftrag an die bei der öffentlichen Ausschreibung günstigst bietende Firma Jeschke Umwelttechnik aus Stutensee für rund ,00 vergeben. Weiterhin wurden die Wartungsarbeiten an den Abwasserpumpstationen und Druckrohrspülanlagen in der Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland wiederum an die Firma Rotec GmbH, die diese Arbeiten seit über 20 Jahren ausführt, vergeben. Zum Schluss des öffentlichen Teils der Sitzung wurden die Ausschussmitglieder noch über verschiedene Angelegenheiten, wie die kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz, informiert. Ebenfalls erfolgten Informationen über die aktuellen Baustellen sowie die für dieses Jahr vorgesehenen Ausschreibungen und die Änderungen in den neuen Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Werksausschuss mit mehreren Erlassangelegenheiten und erhielt einen Sachstandsbericht zu einer bestehenden Rechtsangelegenheit. Termine Umweltmobil 2018 Verbandsgemeinde Dahner-Felsenland Bobenthal, Vorplatz Gemeindehalle, , Uhr Mühlstraße Bruchweiler-Bärenbach, Dorfplatz, , Uhr Raiffeisenstraße Bruchweiler-Bärenbach, Dorfplatz, , Uhr Raiffeisenstraße Bundenthal, Dorfgemeinschaftshaus, , Uhr Hauptstraße 80 Bundenthal, Dorfgemeinschaftshaus, , Uhr Hauptstraße 80 Busenberg, Parkplatz Herrenfeldstraße , Uhr Busenberg, Parkplatz Herrenfeldstraße , Uhr Dahn, Schulacker, Pestalozzistraße , Uhr Dahn, Schulacker, Pestalozzistraße , Uhr Erfweiler, Belmontplatz , Uhr Erfweiler, Belmontplatz , Uhr Erlenbach, Gemeindehaus, Hauptstraße , Uhr Erlenbach-Lauterschwan, , Uhr Ortseingang, Brunnenstraße Fischbach, Vorplatz Schule, , Uhr Friedhof- /Hauptstraße Fischbach, Vorplatz Schule, Friedhof- /Hauptstraße , Uhr

4 4 Fischbach-Petersbächel, Walthariklause , Uhr Hirschthal, Ecke Haupt-/Brückenstraße , Uhr Ludwigswinkel, Gemeindehaus, , Uhr Landgrafenstraße Ludwigswinkel, Gemeindehaus, , Uhr Landgrafenstraße Niederschlettenbach, Pfarrhaus, , Uhr Weißenburger Straße Nothweiler, Dorfgemeinschaftshaus , Uhr Rumbach, In den Heuwiesen , Uhr Schindhard, am Sportplatz, , Uhr Burgstraße Schönau, Parkplatz Sportheim, , Uhr Gienanthstraße Schönau, Parkplatz Sportheim, Gienanthstraße , Uhr Aus den Ortsgemeinden Bruchweiler-Bärenbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Michael Zwick, dienstags, Uhr, im Rathaus, Raiffeisenstr. 15 oder nach telefonischer Vereinbarung, Tel Grünschnitt und Gartenabfälle Gelber Sack nicht Sache der Kreisverwaltung Für die Ausgabe und Abholung der gelben Wertstoffsäcke zeichnet im Landkreis bereits seit Anfang 2015 die Firma B+S Containerdienst aus Bad Kreuznach verantwortlich. Doch reibungslos läuft das Ganze immer noch nicht. Vor allem die bisher jährlich durchgeführte, flächendeckende Austeilung von gelben Wertstoffsäcken an alle Haushalte im Kreis funktioniert nicht ordnungsgemäß. Beim Referat Abfallwirtschaft gehen zahlreiche Beschwerden ein, obwohl die Kreisverwaltung weder für die Verteilung noch für die Einsammlung der gelben Wertstoffsäcke zuständig ist. Die Austeilung, das Einsammeln und die Verwertung der gelben Säcke ist ein von der Verpackungsindustrie in eigener Verantwortung und privatwirtschaftlich geschaffenes Wertstoffsammelsystem. Für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Südwestpfalz ist die Firma B+S Containerdienst aus Bad Kreuznach im Auftrag der Dualen Systeme Deutschland tätig. Aber nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sind derzeit verärgert. Auch die Kreisverwaltung ist auf Grund der sich häufenden Beschwerden mit der derzeitigen Situation unzufrieden. Auf Nachfrage beim Entsorger erhielt die Kreisverwaltung die Auskunft, dass sich die Verteilung auf Grund von Lieferproblemen aus Übersee verzögert. Wenn im Haushalt überhaupt keine gelben Wertstoffsäcke mehr vorrätig seien, könnten auch andere, transparente Klarsichtsäcke zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bei ordnungsgemäßer Befüllung würden diese mitgenommen. Sollte es bei der Austeilung und Einsammlung der gelben Wertstoffsäcke zu Schwierigkeiten kommen, empfiehlt die Kreisverwaltung sich direkt mit dem Entsorgungsunternehmen B+S Containerdienst, Telefon 0800/ , Mail: in Verbindung zu setzen. Wer Grünschnitt und Gartenabfälle einfach in Feld und Flur entsorgt begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann ein hohes Bußgeld für den Verursacher zur Folge haben. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Das Ablagern von Grünabfall an Orten, die nicht explizit dafür vorgesehen sind, ist illegal. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Schadstoffe in den Abfällen vorhanden sein können, welche die Umwelt belasten und zu einer Verschmutzung der Gewässer führen kann, sollten die giftigen Stoffe über den Boden ins Grundwasser gelangen. Gartenabfälle und Grünschnitt sind gem. der Abfallentsorgung ordnungsgemäß zu entsorgen. Entweder über die Biotonne, kompostieren im eigenen Garten oder kann kostenlos in den Recyclinghöfen abgeben werden. Da vermehrt illegale Entsorgungen festgestellt wurden, wird die Bevölkerung um Beachtung geben. Bundenthal Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Wolfgang Morio, montags, Uhr, im Rathaus, Hauptstr. 45, Tel Aus der letzen Gemeinderatssitzung Neue Kurse zum Meister und Techniker an der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe Die Handwerksordnung ermöglicht es direkt nach der Gesellenprüfung eine Meisterschule zu besuchen und anschließend die Meisterprüfung abzulegen. Damit wird für interessierte Gesellen der Weg zum Meister erheblich verkürzt. Im September 2018 beginnen an der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe wieder neue Kurse zum Meister und zur Meisterin im Tischler-, Maler- und Lackiererhandwerk in Vollzeit (ein Jahr) und zum/ zur staatlich geprüften Bautechniker/in bzw. staatlich geprüften Holztechniker/in ebenfalls in Vollzeit (zwei Jahre). Für diese Qualifizierungsmaßnahmen kann Meister-BAföG beantragt werden. Anfragen, Informationen und Anmeldung im Sekretariat der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe, Fritz-Erler-Str. 16, Karlsruhe, Tel. 0721/ , per Fax 0721/ oder unter karlsruhe.de bzw. Hinweise: Kurse zum Bautechniker bzw. Meisterkurse im Metallbauer- und Zimmerhandwerk beginnen ab Februar Die bestandenen Meisterund Technikerprüfungen ermöglichen einen Hochschulzugang. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Handwerkskammern und Hochschulen. In der Gemeinderatssitzung vom 06. Februar 2018 hat sich der Gemeinderat mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Öhlberg 3 befasst. Planungsziel ist es, die auf dem Grundstück Flst.Nr. 2049/9 ausgewiesene Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten bzw. Kinderspielplatz in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, da die Ortsgemeinde Bundenthal den Betrieb des Kindergartens auf dem o.g. Grundstück im Jahr 2011 eingestellt hat und nun beabsichtigt, dass Grundstück an einen privaten Investor zu veräußern. Aufgrund der Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindergarten bzw. Kinderspielplatz, kann das Gebäude einer privaten Nutzung aus bauplanungsrechtlichen Gründen erst dann zugeführt werden, wenn der Bebauungsplan entsprechend geändert worden ist. Demnach wurden die öffentlichen und privaten Belange abgewägt und entsprechend der Aufstellungsbeschluss gefasst. In diesem Zusammenhang ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ferner wurde das Ingeneurbüro Dilger mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Gemeinderat stimmte der Annahme von 2 Spenden für die Kindertagesstätte Paul Josef Nardini zu. Die gemeindliche Fremdveranstalter-Haftpflichtversicherung zur Nutzung des Turnraums der Kindertagesstätte Paul Josef Nardini wird zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Ferner stimmte der Gemeinderat zwei Bauanträgen zu. Einem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde versagt.

5 5 Bekanntmachung Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bundenthal; 4. Änderung des Bebauungsplanes Öhlberg 3 Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bundenthal hat in öffentlicher Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Öhlberg 3 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB zu ändern und den Planentwurf gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Übersichtslageplan ohne Maßstab: Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung Maßgebend ist der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Öhlberg 3 in der Fassung vom Januar Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplanes Öhlberg 3 soll das Grundstück Flst.Nr. 2049/9 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Derzeit ist diese Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten bzw. Kinderspielplatz festgesetzt. Der Kindergarten der Ortsgemeinde Bundenthal befindet sich seit dem Jahr 2011 jedoch im Neubau in der Weißenburger Straße. Somit steht das bisherige Kindergartengebäude auf dem vorgenannten Grundstück leer. Um das Gebäude bzw. das Grundstück einer privaten Nutzung zuzuführen, ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung wird in der Zeit vom 02. März 2018 bis einschließlich 02. April 2018 von montags bis einschließlich freitags von 9.00 Uhr bis Uhr sowie dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer 207, Dahn, sowie unter unter der Rubrik Verwaltung, Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung als im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Hinweis: In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. gez. Zwick Bürgermeister Dahn Sprechstunde des Stadtbürgermeisters, Alexander Fuhr, nach Vereinbarung, Tel Stadtratssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Montag, dem 26. Februar 2018, Uhr, im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schulstraße 29, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Dahn stattfindet. Die Sitzung ist öffentlich. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Stadt Dahn; Neuaufstellung des Bebauungsplanes Wachtfelsen a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 a Abs. 3 BauGB c) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB d) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 4 a Abs. 3 BauGB e) Satzungsbeschluss 3. Vollzug des Landesplanungsgesetzes (LPIG); Vereinfachte raumordnerische Prüfung gemäß den Bestimmungen des 18 LPIG; Erweiterung des Wasgau-Marktes in Bundenthal 4. Rückbau von Telefonzellen 5. Forsteinrichtung; Festlegung des Zeitpunktes für die Neuauflage der Forsteinrichtung 6. Aussegnungshalle Dahn; Auftragsvergabe für die Spengler- und Dachdeckerarbeiten 7. Bauanträge und Bauvoranfragen 8. Informationen des Vorsitzenden Dahn, den In Vertretung gez. Holger Zwick 1. Stadtbeigeordneter Haushaltssatzung der Stadt Dahn für die Jahre 2018 und 2019 vom Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 Euro ,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 Euro ,00 Euro der Jahresfehlbedarf auf ,00 Euro ,00 Euro 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen auf ,00 Euro ,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 Euro ,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 Euro ,00 Euro der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 Euro ,00 Euro der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 Euro ,00 Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und

6 6 Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für: zinslose Kredite auf 0,00 Euro 0,00 Euro verzinste Kredite auf ,00 Euro ,00 Euro zusammen auf ,00 Euro ,00 Euro 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf ,00 Euro ,00 Euro Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf ,00 Euro ,00 Euro 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf 300 v.h. 300 v.h. Grundsteuer B auf 365 v.h. 365 v.h. Gewerbesteuer auf 375 v.h. 375 v.h. 5 Beiträge Die Beiträge für die Herstellung und Unterhaltung von Feld- und Waldwegen nach 11 Kommunalabgabengesetz werden wie folgt festgesetzt: a) für Beitragspflichtige, die ihre Einnahmen aus der Jagdverpachtung gem. 7 der Beitragssatzung Feldund Waldwege vom der Stadt Dahn zur Verfügung stellen 7,34 Euro/ha 7,34 Euro/ha b) für alle übrigen Beitragspflichtigen 9,30 Euro/ha 9,30 Euro/ha 6 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum betrug ,58 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,58 Euro und zum ,58 Euro. 7 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. Dahn, den gez. Zwick 1. Stadtbeigeordneter Hinweis zur Haushaltssatzung der Stadt Dahn für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vom Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Die vom Stadtrat der Stadt Dahn in seiner Sitzung vom beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird gemäß 95 Abs. 4, 118 und 119 GemO staatsaufsichtlich genehmigt und zwar hinsichtlich eines Teilbetrages der veranschlagten verzinslichen Investitionskredite für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von ,-- Euro und für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von ,-- Euro sowie des Gesamtbetrages der genehmigungspflichtigen Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von ,-- Euro. Durch die für das Haushaltsjahr 2019 erteilte Kreditgenehmigung ist eine Genehmigung der in 2018 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen u. E. entbehrlich. Die Kreditgenehmigung und die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt im Wege einer Ausnahme nach der VV Nr zu 103 GemO, da die beabsichtigte Kreditaufnahme nicht in Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Dahn steht. Die Entscheidung über die Genehmigung eines weiteren Teilbetrages der festgesetzten Investitionskredite für das Haushaltsjahr 2018 und 2019 in Höhe von ,-- Euro bzw. von ,-- Euro wird vorerst zurückgestellt. Die Kreditgenehmigung wird gem. 103 Abs. 2 GemO unter folgender Bedingung erteilt: Soweit die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen dient, dürfen nur die absolut unabweisbaren Auszahlungen getätigt werden. Die Einzelgenehmigung der Kredite behalten wir uns gemäß 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO vor. 2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis einschließlich jeweils Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr, sowie zusätzlich Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer 110, öffentlich aus. 3. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung gez. Zwick Bürgermeister Erfweiler Ortsbürgermeister, Walter Schwartz EINLADUNG zur Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Angliederungsgenossenschaft Erfweiler werden hiermit zu der am Donnerstag, den 15. März 2018, Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 9 in Erfweiler stattfindenden Versammlung öffentlich eingeladen. Der Jagdgenossenschaft gehören die Grundstückseigentümer der Flurstücke Nrn.: 2397/4, 2397/5, 2397/6, 2397/7, 2483/23, 2483/56, 2483/57, 2483/59, 2483/60, 2483/61, 2483/62, 2483/63, 2483/64, 2483/68, 2483/69, 2483/82, 2483/83, 2483/84, 2483/85, 2483/90, 2483/102, 2483/107, 2483/108 und 2571/1 der Gemarkung Erfweiler an. Wir bitten um rege Beteiligung seitens der Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von Ihnen eingebrachte Grundfläche durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachzuweisen. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundstücksfläche ( 11 Abs. 4 Landesjagdgesetz). Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. TAGESORDNUNG 1. Bericht des Jagdvorstandes 2. Verschiedenes Erfweiler, den 15. Februar 2018 gez. Friedrich Anstett Jagdvorsteher

7 7 EINLADUNG zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Erfweiler Die Jagdgenossenschaft Erfweiler lädt ein zu einer Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 15. März 2018, Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 9 in Erfweiler. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der Gemarkung Erfweiler mit Ausnahme der Flächen der Angliederungsgenossenschaft an. Wir bitten um rege Beteiligung seitens der Jagdgenossenschaft. Die Liste der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen liegt in Zimmer 106 in der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29 in Dahn, in der Zeit vom 26. Februar bis einschließlich 14. März 2018 jeweils Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, sowie zusätzlich dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr aus. Änderungswünsche an den von Ihnen eingebrachten Grundflächen in diesem Verzeichnis können durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachgewiesen werden. Ab dem 15. März 2018 gilt das Mitgliederverzeichnis als rechtskräftig. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundstücksfläche ( 11 Abs. 4 Landesjagdgesetz). Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. TAGESORDNUNG 1. Verlängerung des Jagdpachtvertrages 2. Jahresrechnung für das abgelaufene Jagdjahr 2016/ Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2018/2019 mit Genehmigung des Haushaltsplanes 4. Unterrichtung der Jagdgenossenschaft über die Abschussvereinbarung für das Jagdjahr 2018/ Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung 6. Wegebaumaßnahmen 7. Verschiedenes Erfweiler, den 15. Februar 2018 gez. Walter Schwartz Jagdvorsteher Niederschlettenbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Roman Mertz, jederzeit, nach Vereinbarung, Tel Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekanntgegeben, dass am Donnerstag, dem 1. März 2018, Uhr im Sitzungszimmer des Gasthauses Altes Schulhaus in Niederschlettenbach, Weißenburger Straße 3, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Niederschlettenbach stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftspläne für das Haushaltsjahr Unterrichtung des Gemeinderats über den Abschluss der überörtlichen Prüfung bei der Ortsgemeinde Niederschlettenbach für die Haushaltsjahre Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum b) Entlastung des Ortsbürgermeisters und der damaligen Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Niederschlettenbach, die ihn vertreten haben, Entlastung des damaligen Bürgermeisters und der damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland sowie Übertragung der Ermächtigungen gem. 17 GemHVO in das folgende Haushaltsjahr für das Haushaltsjahr Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum b) Entlastung des Ortsbürgermeisters und der damaligen Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Niederschlettenbach, die ihn vertreten haben, Entlastung des damaligen Bürgermeisters und der damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland sowie Übertragung der Ermächtigungen gem. 17 GemHVO in das folgende Haushaltsjahr für das Haushaltsjahr Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum b) Entlastung des Ortsbürgermeisters und der damaligen Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Niederschlettenbach, die ihn vertreten haben, Entlastung des damaligen Bürgermeisters und der damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland sowie Übertragung der Ermächtigungen gem. 17 GemHVO in das folgende Haushaltsjahr für das Haushaltsjahr Bauanträge und Bauvoranfragen 8. Auftragsvergabe für Elektro-Arbeiten am Zeltplatzgebäude 9. Durchführung einer 950-Jahr-Feier; a) Festlegung des Veranstaltungstermins b) Schaffung einer Ortschronik c) Spenden für die Ortschronik B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 10. Informationen des Ortsbürgermeisters Niederschlettenbach, den gez. Roman Mertz Ortsbürgermeister Nothweiler Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Kurt Görtler, nach Vereinbarung, Tel Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Es wird nochmals mitgeteilt, dass am Dienstag, dem 27. Februar 2018, um Uhr im Sitzungssaal des Dorfgemeinschaftshauses in Nothweiler, Lembacher Straße 1, eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Nothweiler stattfindet. Wir verweisen auf die öffentliche Einladung im Wasgau-Anzeiger vom 08. Februar Um entsprechende Beachtung durch die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen wird gebeten. Nothweiler, den 15. Februar 2018 gez. Herbert Steiner Jagdvorsteher Veranstaltungen Hinweis: Eingabeschluss per Internet 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr SamStag 24/2 Dahn Erste Hilfe Kurs Beginn: 9:00 Uhr Veranstalter: DRK Kreisverband SWP Erste Hilfe Kurs für Führerscheinerwerber.JuleiKas sowie Betriebshelfer. Bei Bedarf kann auch ein Sehtest gemacht werden. Dazu wird ein Personalausweis benötigt. Eine Anmeldung zum Kurs ist zwingend erforderlich unter oder treffpunkt: DRK Ortsvereinshaus 40.- Euro für den Kurs/ plus 6,50 Euro für den Sehtest SamStag 24/2 Ortsgemeinde Erfweiler Hallenflohmarkt Beginn: 9:00 Uhr Veranstalter: Gesangverein Liederkranz Erfweiler Hallenflohmarkt Jeder kann mitmachen Info: treffpunkt: Sängerhalle am Winterberg

8 8 SamStag 24/2 Ortsgemeinde Schindhard Kesselfleischessen Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: FC Schindhard Ab 12:00 gibt es Kesselfleisch und Bratwurst. Auf ihr Kommen freut der FC Schindhard. treffpunkt: Sportheim Schindhard SamStag 24/2 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Schlachtfest Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Bruchweiler Wellfleisch vom Buffet treffpunkt: PWV-Hütte Am Schmalstein SamStag 24/2 Ortsgemeinde Bundenthal Schlachtfest Beginn: 12:00 Uhr Veranstalter: Musikverein Bundenthal Frisches Kesselfleisch in Buffet-Form. Für Kaffee und Kuchen ist auch wieder gesorgt. Auf Ihr Kommen freut sich der Musikverein Bundenthal treffpunkt: Musikhalle Bundenthal SamStag 24/2 Ortsgemeinde Busenberg Jahreshauptversammlung Beginn: 20:00 Uhr Veranstalter: OGV Busenberg des Obst- und Gartenbauververeins e.v. Busenberg im Kelterhaus, mit Neuwahlen. Hierzu werden die Mitglieder des OGV Busenberg recht herzlich eingeladen. treffpunkt: Kelterhaus Busenberg SOnntag 25/2 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Walburgafest in der Heilsbach Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte Am Sonntag, den 25. Februar 2018 feiert die Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte in Schönau ihr traditionelles Walburgafest am Gedenktag ihrer Hauspatronin. Um 11 Uhr findet die Eucharistiefeier in der Hauskapelle mit dem Stiftungsvorsteher Dr. Friedrich Mohr statt. treffpunkt: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte SOnntag 25/2 Stadt Dahn Besinnungs-nachmittag Beginn: 14:00 Uhr Veranstalter: Katholische Frauengemeinschaft Dahn mit Pastoralassistentin Frau Nina Bender Thema: *Gott schreibt auf krummen Zeilen gerade* treffpunkt: Pater-Ingbert-Naab-Haus montag 26/2 Stadt Dahn Bibelabend Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: Kolpingsfamilie Dahn e.v. Nach der Methode Bibel-Teilen mit Pfr. i. R. - Erich Schmitt, Thema: Evangelium des nächsten Sonntages. treffpunkt: Pater-Ingbert-Naab-Haus DiEnStag 27/2 Stadt Dahn treffen goldies 2018 Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Dahn Kaffee und mehr Eingeladen ist jeder, der sich angesprochen fühlt: Treffen für Senioren bei den Goldies im evangelischen Gemeindehaus, Hauensteinerstraße 2a treffpunkt: Prot. Gemeindehaus mittwoch 28/2 Stadt Dahn geführte Wanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn in Zusammenarbeit mit dem Pwv Dahn Teil - Dahner Felsenpfad Teilstück: Hasenberg Braut und Bräutigam Satanspilz Pfaffenfels Schillerfels Felsspalt - Schwalbenfelsen Arena Weihers Ebene - * Kauert - Elwetritsche Fels PWV Hütte Im Schneiderfeld (Einkehr) Dahn (10 km) 12 km treffpunkt: Tourist-Information mittwoch 28/2 Ortsgemeinde Busenberg geführte Senioren- und gästewanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Busenberg Niedersimten - Gersbachtal - Naturfreundehaus treffpunkt: Busenberg mittwoch 28/2 Stadt Dahn Begegnung mit Senioren Beginn: 15:30 Uhr Veranstalter: Kolpingsfamilie Dahn e.v. Besuch des Senioren- und Pflegezentrums Sen Vital Dreiburgenblick. Gemeinsam mit den Bewohnern gestalten wir Handarbeitsmaterialien, Gäste herzlich willkommen! treffpunkt: Senioren- und Pflegezentrum Sen Vital Dreiburgenblick DOnnErStag 1/3 Stadt Dahn Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs gruppe Dahn/Pirmasens Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs Gruppe Dahn/Pirmasens Farb- und Stilberatung *Jeder Mensch ist einzigartig!* Mit Patricia Riesterer, Maikammer treffpunkt: Haus des Gastes in Dahn FrEitag 2/3 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Blutspende in Schönau Beginn: 16:30 Uhr Veranstalter: DRK Ortsverein Dahner Felsenland e.v. Blutspendetermin in Schönau. Zum Termin den Blutspendepass und den Personalausweis mitbringen. treffpunkt: Gienanthhaus Schönau FrEitag 2/3 Stadt Dahn Weltgebetstag der Frauen Beginn: 19:00 Uhr Veranstalter: Protestantische Kirchengemeinde Dahn und Katholische Frauengemeinschaft Dahn Thema: *Gottes Schöpfung ist sehr gut!* - Surinam - im Anschluss gemütliches Beisammensein im Pater-Ingbert-Naab-Haus treffpunkt: Protestantische Kirche FrEitag 2/3 Ortsgemeinde Busenberg Fachvortrag: Düngung und Beetpflege im Hausgarten Beginn: 19:00 Uhr Veranstalter: OGV Busenberg Der OGV Busenberg und die Firma L.u.B. Geschwind GmbH in Dahn laden zu diesem für jeden Hobbygärtner interessanten Fachvortrag des Herrn Reingardt von der Deutschen CUXIN DCM ein. Bodenproben können analysiert werden. Düngemittel mit attraktiven Rabatten werden angeboten. treffpunkt: Kelterhaus OGV Busenberg SamStag 3/3 Stadt Dahn Stärkungstag der Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs gruppe Dahn/ Pirmasens Beginn: 9:00 Uhr Veranstalter: Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs Gruppe Dahn/Pirmasens Stärkungstag *Heilendes Singen* mit Vera Kimmiig, Malsch und anderen Gruppen unserer Region. Abfahrt 9:00 Uhr Parkplatz Haus des Gastes in Dahn. Anmeldung bei Renate Wucher Telefon treffpunkt: Minfeld SamStag 3/3 Ortsgemeinde Ludwigswinkel Jahreshauptversammlung des PWV Hohe List e.v. Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: PWV Hohe List e.v. Alle Mitglieder des PWV Hohe List e.v. sind, am , um 10 Uhr, im Nebenraum des Hohe List-Wanderheims, recht herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung eingeladen. treffpunkt: Hohe List - Wanderheim, Nebenraum

9 9 SamStag 3/3 Ortsgemeinde rumbach Schlachtfest beim tus rumbach Beginn: 12:00 Uhr Veranstalter: TuS Rumbach 1959 e.v. Ab 12:00 Uhr Schlachtfest beim TuS Rumbach. Wir freuen uns auf Euer kommen. treffpunkt: Sportheim TuS Rumbach e.v. SamStag 3/3 Ortsgemeinde Schindhard generalversammlung Beginn: 18:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverein Schindhard Generalversammlung mit Wanderehrung in der Gaststätte Weißensteiner Hof in Busenberg treffpunkt: Pfälzerwaldverein Schindhard SamStag 3/3 Ortsgemeinde Busenberg generalversammlung Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: KZV P11 Busenberg Generalversammlung Kaninchenzuchtverein P11 Busenberg ohne Wahlen treffpunkt: Weißensteiner Hof Kunstaustellungen Atelier ART-Burkhart, Lauterstraße 8, Bruchweiler-Bärenbach, Tel.: , Bilder Holzobjekte - Akustikelemente in ständiger Ausstellung Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Kreisgalerie Dahn, Schulstraße 14, Dahn, Tel.: (06391) 3222 Dauerausstellungen: Stiftung Ludwig Schindler, Stiftung Emil Knöringer und Stiftung Petzinger Wechselausstellung: Wundervolle Natur Peter Engel, Ausstellung bis Öffnungszeiten: während der Wechselausstellung täglich von bis Uhr, Zwischen den Wechselausstellungen ist die Kreisgalerie geschlossen. Eintritt frei! Atelier-Galerie, Manfred Lehrmann, Burgenring 7, Dahn, Tel.: ( ) 15 00, Aquarelle und Ölgemälde in ständiger Ausstellung Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Atelier-Galerie, Lilo Kreft-Hirschinger, Frühlingstraße 1, Dahn, Tel:. ( ) 13 10, lud.kreft-hirschinger@online.de Aquarell Acryl Zeichnung Farbradierung - Ständige Ausstellung Öffnungszeiten: Donnerstag von bis Uhr u. n. Vereinbarung MAGU Kunsthaus, Hasenbergstraße 3, Dahn, Tel.: ( ) In ständiger Ausstellung: Farb Raum - Malerei von Frank G. Claudius und Schamanische Kunst von Friederike Claudius Öffnungszeiten: Donnerstag, Freitag bis Uhr u. n. Vereinbarung HolzArt Atelier Erwin Würth, Sandbuckel 2, Fischbach-Petersbächel, Tel.: ( ) 12 43, Zu neuem Leben - Ständige Ausstellung im Atelier Bilder und Skulpturen aus Strandgut und einheimischen Hölzern Öffnungszeiten: Mittwoch von bis Uhr, und nach Absprache. Eintritt frei! Galerie ipad-malerei, Torsten Hennig, Bitscher Straße 23c, Fischbach, Tel.: ( ) , Ständige Ausstellung von Bildern, die auf dem ipad gemalt und auf unterschiedlichsten Medien ausgedruckt sind Öffnungszeiten: nach Vereinbarung oder Aushang am Haus. Eintritt frei! Art Café-Galerie, Schützenstraße 5, Nothweiler, Tel.: ( ) Malerei und Bildhauerei von Rosa Klar Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonn- und Feiertage von bis Uhr. Eintritt frei! Galerie Drechslerei ohne Grenzen, Roman Dörholt, Wengelsbacher Str. 32, Schönau Tel.: , Ständige Ausstellung von gedrechselten Kunstobjekten Öffnungszeiten: nach Vereinbarung. Eintritt frei! Beratungsstellen TelefonSeelsorge Tel.: (0800) oder (0800) anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, Zweibrücken Tel. ( ) , Fax ( ) Rettungsdienst: 112 Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Anziehend - Die Kleiderstube in Dahn Öffnungszeiten: Jeden Donnerstag, von Uhr Pirmasenser Straße 20, gegenüber der Jungfernsprung - Apotheke Weitere Infos: oder Telefon ( ) Caritas-Zentrum Pirmasens Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Klosterstraße 9a, Pirmasens - Außenstelle im Jugendhaus Dahn, Schulstraße 19 Termine nach Vereinbarung, Tel.( ) Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Info und Anmeldung: Inge Hammerschmidt, Tel.: ( ) Termine im Internet unter:

10 10 Wasgau-Sozialstation Zentrale: Dahn, Schulstr. 11, Tel. ( ) , Fax Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Sylvia Thoss und Susanne Hitpass Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern (warm oder gefroren) Pflegestützpunkt Dahn Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Schulstr. 4, Dahn Ansprechpartner: Elke Weyandt, Tel. ( ) Sprechzeiten: montags, dienstags und donnerstags Uhr Eleonore Merk, Tel. ( ) Sprechzeiten: montags - freitags Uhr zusätzlich: montags Uhr Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung Aidsberatung und Durchführung HIV-Test Kreisverwaltung Südwestpfalz Frau Ute Mayer, Telefon ( ) nach telefonischer Vereinbarung Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn auffangen-informieren-begleiten Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Auch Männer sind willkommen! Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss ( ) fsh.andreagnirss@t-online.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr , Pirmasens, Tel. ( ) Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice für Senioren Essen auf Rädern (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Vereine + Betriebe - Sozialstation - Hauswirtschaft und Betreuung - kostenlose Beratung Sozialverband VdK Pirmasens Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, Pirmasens Tel. ( ) von Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Johanniter-Sozialstation Ambulanter Pflegedienst Zentrale 24h erreichbar unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. ( ) Leistungen: Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Südwestpfalz Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun wollen? - Nicht weniger! Büro Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: (0 6331) Büro Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: ( ) hospiz-suedwestpfalz@web.de Freundeskreis Blaues Kreuz Dahn Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und deren Angehörige Gruppenabende donnerstags, Uhr im protestant. Gemeindehaus, Hauensteiner Str. 2 Kontakt: Tel. ( ) 7 41 Internet: DMSG - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft MS-Selbsthilfegruppe Pirmasens, Landkreis Pirmasens Ansprechpartnerin: Frau Ilona Habermeyer, Tel. ( ) ; ilona _habermeyer@web.de Nachmittagstreffen: jeden 1. Mittwoch im Monat, Uhr Ce-BeeF-Clubraum, Adlerstr. 21, Pirmasens Stammtisch: jeden letzten Donnerstag im Monat, Uhr Kuchem s Brauhaus, Hauptstr. 13, Pirmasens Pfalzklinikum AdöR Betreuen Fördern Wohnen Teilhabezentrum Dahn Hauensteiner Str. 43, Dahn, Tel. ( ) Begleitung und Betreuung für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Wohnen am Lachberg, ambulante Hilfe nach Maß, tagesstrukturierte Angebote, offene Angebote und Beratung Ansprechpartner und Beratung: Herr Michael Köhler, telefonische Terminvereinbarung Tages- und Begegnungsstätte für Senioren Dahn Schillerstraße 17a, Dahn, Tel. ( ) Ziel der Tagesstätte: Fähigkeiten erhalten und fördern. Verbesserung der Lebensqualität, individuelle Tagesstruktur, gemeinsame Aktivitäten und Erleben in der Gruppe. Wir beraten sie gerne umfassend und kostenlos zu allen Leistungen der Pflegekassen. Ansprechpartner und Beratung: Frau Anne Bauer, telefonische Terminvereinbarung Selbsthilfegruppe Herzpatienten für Betroffene und Angehörige Treffen: am 1. Montag im Monat um Uhr im Städt. Krankenhaus Pirmasens, Caféteria im 1. Untergeschoss Kontakt: Rolf Jaksties, Tel. ( ) shg-herzpatienten@t-online.de Soziales Projekt der Kolpingsfamilie Dahn e.v. Hilfe für Bedürftige, Formalitätenhilfe, Einkaufsservice, Bewerbungshilfe Ansprechpartner: Harald Reisel, Berwartsteinstraße 7, Dahn Telefon ( ) , Fax ( ) , kolpingsfamilie-dahn@gmx.de Lebenshilfe Pirmasens / Kreisvereinigung Südwestpfalz e. V. Ambulante Dienste für Menschen mit körperlicher, geistiger, psychischer Beeinträchtigung und deren Angehörigen. Beratung und Begleitung in allen sozialen Fragen. Alleestr. 6, Pirmasens, Tel. ( ) info@lebenshilfepirmasens.de

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