Die Auslegung des Rechts auf Bildung in der europaischen Grundrechtsordnung

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1 CECILEGUNTHER Die Auslegung des Rechts auf Bildung in der europaischen Grundrechtsordnung Eine Analyse von Schutzbereich und Reichweite - dargestellt am Beispiel des Art. 14 EU-GRCh (Art EuVerf) PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften

2 ABKCRZUNGSVERZEICHNIS XXV ElNFtJHRUNG ART. 14 EU-GRCH (ART EUVERF) - EIN DEUTUNGSOFFENER SCHUTZBEREICH 1 I.TEIL DIE ENTSTEHUNG DER GRUNDRECHTECHARTA 7 A. Die Entwicklung des Grundrechtsschutzes auf europaischer Ebene 7 I. Verzicht auf Grundrechtsverburgungen in den Grundungsvertragen 10 II. Die Entwicklung des europaischen Grundrechtsschutzes durch die Rechtsprechung des EuGH bis Die Grundrechtsjudikatur des EuGH 13 a) Rechtssache Algera u.a., b) Rechtssache Stork, c) Rechtssache van Gend & Loos, d) Rechtssache Stauder, e) Rechtssache Internationale Handelsgesellschaft, f) Rechtssache Nold, g) Rechtssache Rutili, h) Rechtssache Hauer, i) Zwischenergebnis und Konsequenzen des BVerfG Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte aus allgemeinen Rechtsgrundsatzen 18

3 X III. Verankerung von Gemeinschaftsgrundrechten seit dem Maastrichter Vertrag, IV. Beitritt der Gemeinschaft zur EMRK? 24 B. Ausdriickliche Grundrechtsverburgungen 25 2.TEIL I. Vorlaufer der Europaischen Grundrechtecharta seit II. Proklamation der Charta der Grundrechte der Europaischen Union am III. Unterzeichnung des Vertrags iiber eine Verfassung fur Europa am DIE FUNKTIONEN UND DIE INTERPRETATION DER GRUNDRECHTE DER EU- CHARTA 39 A. Die Grundrechtsfimktionen 39 I. Die subjektiv-rechtliche Dimension Abwehrfunktionen (,,status negativus") Leistungs- bzw. Schutzfunktionen (,,status positivus") Mitwirkungsfunktion (,,status activus") 44 II. Die objektiv-rechtliche Dimension Einrichtungsgarantien 45 a) Institutsgarantie 45 b) Institutionelle Garantie Gemeinschaftsgrundrechte als Elemente objektiver Wertordnung 46 III. Zusammenfassendes Ergebnis 49 B. Die Interpretation der Grundrechtecharta 49

4 XI I. Interpretatorischer Ruckgriff aus den nationalen Verfassungen auf die europaische Grundrechtecharta? 50 II. Methoden zur Auslegung der Grundrechtecharta Herkommliche Auslegungsmethoden im EU-Recht 54 a) Die Wortlautinterpretation 55 b) Die systematische Interpretation 57 c) Die teleologische Interpretation 58 d) Die historische Interpretation 59 e) Die rechtsvergleichende Auslegung 61 fjergebnis Vorgegebene Auslegungsregeln der Charta 63 a) Die Praambel (Teil II EuVerf) 64 b) Das Kompetenzausweitungsverbot des Art. 51 Abs. 2 EU-GRCh (Art. II-l 11 Abs. 2 EuVerf) 67 c) Das Schrankensystem des Art. 52 EU-GRCh (Art. II-l 12 EuVerf) 69 aa) Die Anpassungs-Regel, Art. 52 Abs. 2 EU-GRCh (Art. II-l 12 Abs. 2 EuVerf) 71 bb) Die EMRK-Regel, Art. 52 Abs. 3 EU-GRCh (Art. II-l 12 Abs. 3 EuVerf) 73 cc) Die Schranken-Regel, Art. 52 Abs. 1 EU-GRCh (Art. II-l 12 Abs. 1 EuVerf) 77 dd) Die Traditions-Regel, Art. 52 Abs. 4 EU-GRCh (Art. II-l 12 Abs. 4 EuVerf) 79 ee) Die Mitgliedstaats-Regel, Art. 52 Abs. 6 EU-GRCh (Art. II-l 12 Abs. 6 EuVerf) 83

5 XII 3. TEH. ff) Die Erlauterungs-Regel, Art. 52 Abs. 7 EU-GRCh (Art. II-l 12 Abs. 7 EuVerf) 84 d) Die Schutzniveau-Regel des Art. 53 EU-GRCh (Art. II-l 13 EuVerf) 86 e) Die Missbrauchs-Regel des Art. 54 EU-GRCh (Art. II-l 14 EuVerf) Auslegung nach der Rechtsprechung des EuGH zu den ungeschriebenen Gemeinschaftsgrundrechten Auslegung nach volkervertragsrechtlichen Auslegungsregeln 91 III. Zusammenfassendes Ergebnis 92 Dm ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES ART. 14 EU-GRCH 93 A. Die Beratungen des Grundrechtekonvents zu Art. 14 EU-GRCh 93 I. Protokoll der Vierten Sitzung des Konvents am 2./ II. Protokoll der Fitaften Sitzung des Konvents am 20./ III. Protokoll der Achten Sitzung des Konvents am 27./ IV. Protokoll der Dreizehnten Sitzung des Konvents am 28-/ V. Protokoll der Sechzehnten und Siebzehnten Sitzung des Konvents am bzw VI. Abschlusssitzung am B. Zusammenfassendes Ergebnis TEIL Dn: AUSLEGUNG DES ART. 14 EU-GRCH 103 A.DasRechtaufBildungnachArt. 14 Abs. 1,1. Alt. EU-GRCh 106

6 XIII I. Der sachliche Schutzbereich von,$ildung" Die grammatikalische Auslegung Die systematische Auslegung 108 a) Art. 14 Abs. 3,2. Alt. EU-GRCh 109 b) Abgrenzung zu Art. 14 Abs. 1,2. Alt. EU-GRCh 109 aa),,bildung" und,,berufliche Bildung" in Art. 149 und 150 EG 110 (1) Entstehungsgeschichte 111 (a) Der Begriff der,,berufsausbildung" in der Rechtsprechung des EuGH auf der Basis von Art. 128 EWGV 112 (aa) Rechtssache Casagrande, (bb) Rechtssache Forcheri, (cc) Rechtssache Gravier, (dd) Rechtssache Blaizot, (ee) Rechtssachen Lair und Brown, (ff) Rechtssache Humbel, (gg) Rechtssache Echternach und Moritz, (hh) Rechtssachen Erasmus, Petra und Comett II, (b) Zwischenergebnis 125 (2) Der Begriff der,,berufsausbildung" seit der Vertragsrevision von Maastricht (3)Bewertung 129 (4) Zwischenergebnis 134 bb) Ubertragung des Begriffsverstandnisses der Art. 149 und 150 EG auf Art. 14 Abs. 1 EU-GRCh? 135

7 XIV cc) Zwischenergebnis 138 c) Art. 2 S. 1 des 1. ZP zur EMRK 138 d) Bewertung und Zwischenergebnis Ergebnis 142 II. Der Gewahrleistungsumfang Die grammatikalische Auslegung Die systematische Auslegung 143 a) Ruckschliisse aus Einteilung in bestimmte Grundrechte-Gruppen? 144 aa) Gliederung der Grundrechte in bestimmte Kategorien 144 bb) Art. 14 EU-GRCh innerhalb der Freiheitsrechte 146 cc) Bewertung 148 dd) Zwischenergebnis 149 b) Artikel, in denen die Grundrechtsberechtigten ein,,recht haben" 149 aa), Jedefr) Mensch/Person hat das Recht auf..." 150 bb) )rfede(r) Mensch/Person hat das Recht auf Zugang zu..." 151 cc),,jede(r) Mensch/Person hat das Recht zu..." 152 dd) Bewertung 153 ee) Zwischenergebnis 154 c) Art. 2 S. 1 des 1. ZP zur EMRK 155 aa)wortlaut 155 bb) Rechtsprechung des EGMR 157 (1) Der,3elgische Sprachenfall",

8 XV (2) Zypern gegen Tttrkei, cc) Bewertung und Zwischenergebnis 161 d) Die Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten (Art. 52 Abs. 4 EU-GRCh) 163 aa) Ausdriickliche verfassungstextliche Anerkennung eines,,rechts auf Bildung" 163 (1) Finnland 163 (2)Spanien 164 (3) Tschechien 166 (4) Portugal 168 (5) Estland, Lettland, Slowakei 170 (6)Ungarn 172 (7) Zypern 174 bb) Verfassungen mit einem Recht auf Zugang zu bestimmten Bildungseinrichtungen 174 (l)belgien 174 (2)Danemark 175 (3) Frankreich 176 (4) Griechenland 177 (5)Irland 179 (6) Italien 179 (7) Litauen 180 (8) Luxemburg 181 (9) Malta 181

9 XVI (lo)niederlande 182 (ll)osterreich 183 (12)Schweden 185 (13) Polen, Slowenien 186 cc) Bildungszugang in der deutschen Verfassung 187 dd) Einfachgesetzliche Anerkennung eines Zugangs zu Bildungseinrichtungen: Vereinigtes Konigreich 192 ee) Zusammenfassender Vergleich und Bewertung 193 e) Die sonstigen internationalen Verpflichtungen (Art. 53 EU-GRCh) 195 aa) Art. 26 AEMR 195 bb) Art. 13 IPwirtR 197 cc) UN-Ubereinkornmen 199 (1) Art. 28 KRK 199 (2) Art. 10 Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 201 dd) Bewertung Ergebnis 202 III. Beeintrachtigung und Rechtfertigung des Rechts auf Bildung 202 l.eingriff Rechtfertigung des Eingriffs Ergebnis 207 IV. Zusammenfassendes Ergebnis 207 B. Das Recht auf Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Art. 14 Abs. 1,2. Alt. EU-GRCh 208

10 XVII I. Der sachliche Schutzbereich von,,beruflicher Aus- und Weiterbildung" Die grammatikalische Auslegung Die systematische Auslegung 209 a) Art. 150 EG 210 b) Die Sozialchartas 211 aa) Art. 10 ESC 211 bb) Nr. 15 der Gemeinschafischarta der Sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer 211 c) Die Verfassungsiiberlieferungen der Mitgliedstaaten (Art. 52 Abs. 4 EU-GRCh) 212 d) Zwischenergebnis Ergebnis 215 II. Der Gewahrleistungsumfang des Grundrechts Die grammatikalische Auslegung des Rechts auf,,zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung" Die systematische Auslegung 217 a) Artikel, in denen die Grundrechtsberechtigten ein,,recht auf Zugang" haben 217 b) Die Sozialchartas 217 aa) Art. 10 ESC 217 bb) Nr. 15 der Gemeinschaftscharta der Sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer 218 cc) Zwischenergebnis 218 c) Die Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten (Art. 52 Abs. 4 EU-GRCh) 219

11 XVIII aa) Anerkennung eines Rechts auf Zugang zur beraflichen Aus- und Weiterbildung als subjektives Qffentliches Recht 219 (1) Deutschland 219 (2)Italien 222 (3) Tschechien 223 bb) Anerkennung eines Rechts auf Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung als Staatszielbestimmung 223 cc) Zusammenfassender Vergleich und Bewertung 226 d) Die sonstigen intemationalen Verpflichtungen (Art. 53 EU-GRCh) Ergebnis 227 III. Beeintrachtigung und Rechtfertigung des Rechts auf Zugang zu beruflichen Aus- und Weiterbildung 227 l.eingriff Rechtfertigung des Eingriffs Ergebnis 229 IV. Zusammenfassendes Ergebnis 229 C. Das Recht auf unentgeltliche Teilnahme am Pflichtschulunterricht nach Art. 14 Abs. 2 EU-GRCh 230 I. Der sachliche Schutzbereich des,,unentgeltlichen Pflichtschulunterrichts" Die grammatikalische Auslegung 231 a) Der Begriff,pflichtschulunterricht" 231 b) Unentgeltlichkeit Die systematische Auslegung 232

12 a) Art. 14 Abs. 3,2. Alt. EU-GRCh 248 XLX a) Die Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten (Art. 52 Abs. 4 EU-GRCh) 232 aa),,pflichtschulunterricht" 233 bb) Unentgeltlichkeit des Pfhchtschuhmterrichts 236 (1) Kompensation samtlicher finanzieller Folgelasten durch Art. 14 Abs. 2 EU-GRCh? 236 (2) Unentgeltlichkeit aller Pflichtschulveranstaltungen? 237 b) Die sonstigen internationalen Verpflichtungen (Art. 53 EU-GRCh) 238 c) Bewertung und Ergebnis 239 II. Der Gewahrleistungsumfang des Grundrechts Die grammatikalische Auslegung Die systematische Auslegung Ergebnis 242 III. Beeintrachtigung und Rechtfertigung des Rechts auf unentgeltliche Teilnahme am Pflichtschulunterricht 243 l.eingriff Rechtfertigung des Eingriffs 245 IV. Zusammenfassendes Ergebnis 245 D. Die Freiheit zur Grundung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsatze nach Art. 14 Abs. 3,1. Alt. EU-GRCh 246 I. Der sachliche Schutzbereich der,,griindung von Lehranstalten" Die grammatikalische Auslegung Die systematische Auslegung

13 XX b) Art. 2 S. 2 des 1. ZP zur EMRK 248 c) Art. 16 EU-GRCh 251 d) Die Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten (Art. 52 Abs. 4 EU-GRCh) 253 aa) Ausdruckliche Verfassungsaussagen zur Griindung von privaten Schulen 253 bb) Fehlende Verfassungsaussagen zur Griindung von privaten Schulen 255 cc) Zusammenfassender Vergleich und Bewertung 256 e) Die sonstigen internationalen Verpflichtungen (Art. 53 EU-GRCh) Bewertung und Ergebnis 257 II. Der Gewahrleistungsumfang des Grundrechts Die grammatikalische Auslegung Die historische Auslegung Die systematische Auslegung 260 a),,werden [...] geachtet" 260 aa) Unterschiedliche Formulierungen innerhalb der Charta 260 bb) Bewertung und Zwischenergebnis 261 b) Art. 2 S. 2 des 1. ZP zur EMRK 264 c) Die Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten (Art. 52 Abs. 4 EU-GRCh) 265 aa) Ausdruckliche Verankerung eines Individualrechts zur Privatschulfreiheit 266 bb) Staatliche Finanzforderung von Privatschulen? 268

14 XXI cc) Zusammenfassender Vergleich und Bewertung 274 d) Die sonstigen intemationalen Verpflichtungen (Art. 53 EU-GRCh) Ergebnis 276 III. Beeintrachtigung und Rechtfertigung der Freiheit zur Grundung von Lehranstalten 276 l.eingriff Rechtfertigung des Eingriffs 277 a),,nach den einzelstaatlichen Gesetzen" 277 aa) Die grammatikalische Auslegung 279 bb) Die systematische Auslegung 279 (1) Einzelne Chartagrundrechte 279 (2) JJoppelte Schranken" neben Art. 52 Abs. 1 EU-GRCh? 280 (3) Bewertung 282 cc) Ergebnis 285 b),,unter Achtung der demokratischen Grundsatze" 285 aa) Die grammatikalische Auslegung 286 bb) Die systematische Auslegung 287 (1) Weitere Chartagrundrechte 287 (2) Abgrenzung zu Art. 54 EU-GRCh 288 (3) Bewertung 289 cc) Zwischenergebnis Ergebnis 291 IV. Zusammenfassendes Ergebnis 291

15 XXII E. Das Elternrecht nach Art. 14 Abs. 3,2. Alt. EU-GRCh 292 I. Der sachliche Schutzbereich Die grammatikalische Auslegung 292 a),,erziehung und Unterricht" 292 b),,religiose, weltanschauliche und erzieherische Uberzeugungen" 293 c) Zwischenergebnis Die systematische Auslegung 295 a) Art. 14 Abs. 3,1. Alt. EU-GRCh 295 b) Art. 2 S. 2 des 1. ZP zur EMRK 296 aa)wortlaut 296 bb) Rechtsprechung des EGMR 297 (1) Campbell und Cosans gegen GroBbritannien, (2) Valsamis u.a. gegen Griechenland, (3) Kjeldsen u.a. gegen Danemark (,,Sexualkundestreit"), (4) Zypern gegen Turkei, cc) Zwischenergebnis 301 c) Art. 24 EU-GRCh 302 d) Zwischenergebnis Ergebnis 303 II. Der Gewahrleistungsumfang des Grundrechts Die grammatikalische Auslegung 304 a),,werden [...] geachtet" 304 b),,sicherzustellen" 305

16 XXIII c) Zwischenergebnis Die systematische Auslegung 305 a) Art. 2 S. 2 des 1. ZP zur EMRK 306 b) Die Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten (Art. 52 Abs. 4 EU-GRCh) 307 c) Die sonstigen intemationalen Verpflichtungen (Art. 53 EU-GRCh) 312 d) Zwischenergebnis Ergebnis 315 III. Beeintrachtigung und Rechtfertigung des Elternrechts 315 l.eingriff Rechtfertigung des Eingriffs 316 a) Schranken des Art. 2 S. 2 des 1. ZP zur EMRK (Art. 52 Abs. 3 EU-GRCh) 316 b) Art. 24 EU-GRCh als Schranke 317 c),,nach den einzelstaatlichen Gesetzen" Ergebnis 318 IV. Zusammenfassendes Ergebnis 319 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE DER ARBEIT UND AUSBLICK A. Zusammenfassung der Ergebnisse 321 B. Bewertung 323 LlTERATURVERZEICHNIS 325

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