Vorwort zur Ausgabe 2001

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorwort zur Ausgabe 2001"

Transkript

1 Vorwort zur Ausgabe 2001 Der Praxisleitfaden zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in der nun vorliegenden 17. Auflage gibt auf aktuellem Stand einen Überblick über das gesamte Arbeitsgebiet der Entgeltabrechnung mit den vorgelagerten arbeitsrechtlichen und arbeitsgestaltenden Fragen und den nachgelagerten Bereichen Finanzbuchführung, Kostenrechnung und Statistik. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfüllt einerseits die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergebenden Pflichten. Andererseits werden der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen bestimmte Abzugs-, Melde- und Dokumentationspflichten aufgetragen. Neben dem aktuellen Stand im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht wurde in den einzelnen Abschnitten auch die historische Entwicklung der für die Lohn- und Gehaltsabrechnung wichtigen Grundlagen erläutert. Oftmals wird erst durch Kenntnis der historischen Entwicklung das Verständnis für die Notwendigkeit einzelner Abrechnungsschritte und ihre Einordnung im betriebswirtschaftlichen Umfeld möglich. Nicht selten führt eine derartige Analyse zu vollkommen neuen Lösungsansätzen bei der Organisation der Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Unternehmen, beipielsweise auch bei Fragen der Auftragsdatenverarbeitung oder der kompletten Auslagerung der Lohn- und Gehaltsabrechnung an ein Dienstleistungsunternehmen. Das Werk führt in alle vorkommenden Arbeiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung ein: von der Arbeitsbewertung über die Bruttolohnermittlung bei den verschiedenen Lohnarten wie Zeitlohn, Akkordlohn, Prämien-, Urlaubslohn, Sonderzuwendungen u. a. mit Zeit- und Leistungserfassung bis hin zur Bruttolohnabrechnung mit Aufgliederung nach steuerpflichtigen und steuerfreien Bezügen; dann zur Bemessung der Abzüge an Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherung, vermögenswirksamen Leistungen u. a. mit anschließender Nettolohnabrechnung. Ausführlich wird auch die Abrechnungstechnik bei Personalcomputer-Einsatz und Rechenzentrums-Anwendung besprochen; ebenso die mit der Lohnbuchhaltung zusammenhängende, umfangreiche Verwaltungsarbeit: Beitragsnachweise, Lohnkontenführung, Eintragungen in Personalpapiere, Meldewesen, Lohnsteuerjahresausgleich u. a. Der Praxisleitfaden zeigt auch anhand von Beispielen auf, wie die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit dem übrigen Rechnungswesen, insbesondere Buchführung, Kostenrechnung und Statistik, verzahnt ist. XI

2 Besonderheiten bei der Beschäftigung bestimmter Arbeitnehmergruppen wie Aushilfs- und Teilzeitbeschäftigte, Jugendliche, Mütter und Väter, ausländische Arbeitnehmer, Beschäftigte in Altersteilzeit, Schwerbehinderte, Heimarbeiter und Scheinselbständige sowie eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten aktuellen Daten der Sozialversicherung für das Jahr 2001 und zur Euro-Einführung runden die Ausführungen ab. Trotz der umfangreichen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen seit der letzten Ausgabe 1997 wurde der bewährte Aufbau beibehalten. Darüber hinaus finden in den einzelnen Abschnitten alle Neuerungen und geplanten Gesetzesänderungen für das Jahr 2001 Berücksichtigung. Damit ist der Praxisleitfaden zur Lohn- und Gehaltsabrechnung wieder auf aktuellem Stand. XII

3 Erster Abschnitt: Bruttolohnbildung Die Bruttolohnbildung ist das Kernstück der Lohnrechnung. Sie sollte auf einer in die gesamte Geschäftspolitik des Unternehmens sinnvoll eingegliederten Lohnund Personalpolitik basieren. 1 Grundlagen Es sei darauf hingewiesen, dass der Begriff Lohn (Arbeitslohn) in seiner umfassenden Bedeutung, wie er, der überwiegenden Praxis gemäß, hier gebraucht wird, in der Fachsprache zunehmend durch die Bezeichnung Entgelt oder Arbeitsentgelt ersetzt wird. 1.1 Grundbegriffe Mit Lohn bezeichnet man die Vergütung für die im Rahmen eines Dienstverhältnisses verrichtete Arbeit. Lohn (Arbeitslohn) im weiteren Sinne ist somit alles, was ein in abhängiger Stellung Tätiger aus seinem Dienstverhältnis bezieht; im engeren Sinne spricht man von Lohn, wenn der Empfänger der Vergütung Arbeiter, von Gehalt, wenn er Angestellter ist. Zuweilen wird auch zwischen Lohn als normaler laufender Vergütung für die Arbeitsleistung und anderen einmaligen oder gelegentlich wiederkehrenden Bezügen (z. B. Tantiemen, Jubiläumszuwendungen) unterschieden. Um die Lohnhöhe nach Leistungen, sozialen Verhältnissen u. ä. differenzieren zu können, trifft man einen Unterschied zwischen Grundlohn oder Grundgehalt und Zulagen oder Zuschlägen. Von Zulagen spricht man, wenn die zusätzliche Vergütung in absoluten Zahlen, meist je Zeiteinheit, festgelegt ist (z. B. Sozialzulage 20 DM im Monat), von Zuschlag, wenn sie in Form eines auf den Grundlohn bezogenen Prozentsatzes ausgedrückt wird (z. B. Mehrarbeitszuschlag 25 %). Nach der Form, in welcher dem Arbeitnehmer der Lohn oder das Gehalt gewährt wird, unterscheidet man zwischen Barlohn und Sachlohn (Naturallohn). Letzterer besteht in der Zuwendung von Gütern oder Dienstleistungen. Nach dem Maßstab für die Bemessung der Lohnhöhe sind vor allem Zeitlohn und Leistungslohn auseinanderzuhalten. Beim Zeitlohn hängt die Lohnhöhe von 7

4 der Zahl der zu vergütenden Zeiteinheiten ab. Er kann ein Stunden-, Tages-, Wochen- oder auch Monatslohn sein. Er wird vielfach für Qualitätsarbeit, wie Reparatur- und Montagearbeiten, oder für unmittelbar zeitbezogene Leistungen (Pförtnerdienst) gezahlt und ist die vorherrschende Form der Entlohnung von Angestellten. Beim Leistungslohn richtet sich die Lohnhöhe nach der erstellten (messbaren) Arbeitsleistung, und zwar beim Akkordlohn ausschließlich, beim Prämienlohn nur insofern, als beim Überschreiten einer festgesetzten Leistung auf den normalen Lohn ein Zuschlag, die Prämie, gezahlt wird. Der Akkord kann Geld- oder Zeitakkord sein, je nachdem, ob der Wert der Einzelleistung in Geld- oder Zeiteinheiten ausgedrückt wird. Beide Formen kommen als Einzel- und als Gruppenakkord vor. Beim Gruppenakkord führen mehrere Arbeiter im Akkordsystem eine gemeinsame Arbeitsleistung aus und haben an der Gesamtvergütung entsprechenden Anteil. Eine Leistungsentlohnung kommt auch bei Angestellten vor, beispielsweise bei Angestellten im Außendienst, wenn sich ihr Gehalt ganz oder teilweise nach den von ihnen erzielten Abschlüssen richtet, oder bei Kostenstellenleitern, die für eine Unterschreitung der Normalkosten prämiiert werden, bei am Umsatz beteiligten Geschäftsführern usf. Die Arbeits- und Sozialgesetzgebung verleiht dem Arbeitnehmer in bestimmten, genau bezeichneten Fällen auch dann einen Lohnanspruch, wenn er nicht gearbeitet hat. Je nachdem, wofür die Vergütung gezahlt wird, spricht man daher vom Lohn für geleistete Arbeit und Lohn für bezahlte Freizeit (Feiertags-, Urlaubslöhne). Nach der Art der kostenrechnerischen Zurechnung sind Fertigungs- und Gemeinkostenlöhne zu unterscheiden. Erstere sind unmittelbar für einen Kostenträger (Auftrag) erfassbar, letztere wie Löhne für Reinigung, Wartung u. ä. nicht. Diese Unterscheidung deckt sich oft mit der arbeitstechnischen Einteilung in Fertigungs- und Hilfslöhne. Unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung werden die Leistungen an die Arbeitnehmer in lohnsteuerfreie und lohnsteuerpflichtige eingeteilt. 1.2 Lohnpolitik Die Wahl des geeigneten Lohnsystems ist eine Frage von großer betriebswirtschaftlicher Bedeutung. Für jedes Unternehmen schlägt sich die gute oder schlechte Lösung dieses Problems unmittelbar in den Lohnkosten und Leistungen der Arbeitnehmer nieder. Die Entlohnungsweise soll vor allem gerecht sein und zu guten Leistungen bzw. zur Leistungssteigerung anspornen Leistungsanreiz Die Wahl des Lohnsystems unter dem Gesichtspunkt des Leistungsantriebes und der Erzielung bestmöglicher Arbeitsleistungen wirft gewisse Fragen auf. Der reine Zeitlohn bei gegebenem, unbeeinflussbarem Lohnsatz spornt nicht zur Mehrlei- 8

5 stung an. Er kommt in Betracht, wo es dessen nicht bedarf bzw. wo eine Leistungssteigerung wie beipielsweise bei Arbeiten, die vom Rhythmus einer Maschine diktiert sind entweder der Natur der Sache nach nicht möglich oder wie etwa bei typisch zeitbezogener Leistung, z. B. der eines Pförtners, oder bei rein geistiger Arbeit nicht bzw. nur sehr schwer messbar ist. Auch im kleineren Betrieb, in dem der Meister oder Betriebsinhaber (manchmal auch nur scheinbar) die Leistungen der einzelnen Arbeitnehmer noch leicht überwachen kann, werden häufig Zeitlöhne angewendet; ebenso bei Reparatur- und Montagearbeiten. Für den Leistungslohn ist typisch, dass die Arbeitnehmer durch eine Steigerung ihrer Leistung einen höheren Verdienst erhalten. Voraussetzung hierfür, insbesondere für die Akkordentlohnung, ist, dass der zeitliche Verlauf der Arbeit durch die Höhe der individuellen Leistung beeinflussbar, die Mengenleistung messbar, die Arbeit stückelbar und unter gleichen technischen Voraussetzungen wiederholbar ist. Der Prämienlohn ist eine Form der Leistungsentlohnung, die es erlaubt, den Leistungsanreiz auch in Arbeitsbereichen zur Geltung zu bringen, die der reinen Akkordarbeit verschlossen sind, vor allem bei der Angestelltentätigkeit. Hier bieten sich fast in allen Unternehmen durchaus brauchbare Ansatzpunkte für eine das Betriebsergebnis steigernde Verbesserung der Entlohnungsweise. Das Problem der Leistungsfeststellung muss jeweils individuell gelöst werden. Für einen Teil der Verwaltungsarbeiten ist dies nicht so schwierig. So bringen überwiegend mechanische Verrichtungen (z. B. frankieren, adressieren) eindeutige Mengenergebnisse, bei anderen müssen Hilfsmaßstäbe gesucht werden (vgl. Erster Abschnitt 2.2). Allerdings ist zu beachten, dass auch hierbei wie beim Akkordlohn die sorgfältige Qualitätskontrolle der Leistung eine unbedingte Voraussetzung ist, damit nicht die Mengenleistung auf Kosten der Qualität gesteigert wird oder Aufwendungen in andere Betriebsbereiche verlagert werden Grenzen der Leistungsentlohnung Die Methoden der Lohnbemessung stehen in engem Zusammenhang mit der Mechanisierung der Arbeitsabläufe. Zunächst ergibt sich im Zuge der technischen Entwicklung regelmäßig der Übergang vom Zeit- zum Akkordlohn. Bei höhergradiger Mechanisierung und beginnender Automation nehmen jedoch die vom Arbeiter unbeeinflussbaren Maschinenzeiten immer mehr zu, so dass die Entlohnungsweise einer kritischen Prüfung zu unterziehen ist. Dabei ergibt sich gewöhnlich ein Zurücktreten der Stücklöhne zugunsten durch Prämien modifizierter (seltener reiner) Zeitlöhne. Ein Arbeiter erhält beispielsweise eine Prämie dafür, dass er eine bestimmte, durch Arbeitsstudien ermittelte Zahl von Maschinen betreut. Die Konsequenz jeder Art von Leistungsentlohnung ist eine gegenüber dem Zeitlohn oft beträchtliche Mehrarbeit bei der Lohnabrechnung. Auch stellt sie ganz allgemein hohe Anforderungen an die Betriebsorganisation, verlangt beispielsweise bei Akkordarbeit eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung, deren positive Auswirkung freilich weit über ihre Bedeutung für die Lohnbemessung hinausgeht. Insbesondere bei stark differenzierten Prämienlöhnen muss man sich aber die 9

6 Einleitung: Funktion und Aufbau der Lohnabrechnung Zunächst soll die Aufgabe der Lohnabrechnung gegenüber den übrigen Betriebsaufgaben abgegrenzt und kurz die Stellung aufgezeigt werden, welche Lohnbuchhalter und Lohnbuchhaltung im Gesamtzusammenhang eines Unternehmens einnehmen. 1 Funktionsbereich der Lohnabrechnungsstelle Umfang und Abgrenzung des Aufgabenbereichs des mit der Lohnabrechnung betrauten Personenkreises ist abhängig von der Betriebsgröße und der Organisation des Unternehmens. 1.1 Lohnabrechnung und Personalverwaltung als Nebenaufgabe In sehr kleinen Betrieben wird die Lohnabrechnung von einem Angestellten oder vom Betriebsinhaber selbst bzw. einem seiner Angehörigen als Nebenaufgabe ausgeübt. Meist ist es der Finanzbuchhalter, der diese Funktion wahrnimmt. Dass die Lohnbuchhaltung nebenher geführt wird, kommt auch in mittleren Handelsbetrieben vor, die mehrere Angestellte in der Buchhaltung beschäftigen. Der Hauptbuchhalter betreut dann gewöhnlich auch das Lohnabrechnungswesen. Schon in kleineren Industrieunternehmen und in den meisten Mittelbetrieben der übrigen Wirtschaftszweige ist das Arbeitsgebiet»Lohnbuchhaltung«so umfangreich, dass der mit ihm Beschäftigte voll ausgelastet ist. Dieser Alleinlohnbuchhalter hat ein umfassendes Arbeitsfeld. Er hat nicht nur im Wesentlichen alle im Rahmen der Lohnerrechnung, Lohnabrechnung und Verwaltung anfallenden Arbeiten auszuführen, sondern auch die Personalverwaltung, teilweise sogar Personalleitungsaufgaben wahrzunehmen. Mit wachsender Betriebsgröße werden diese Funktionen aufgespalten. Der Lohnbuchhalter beschränkt seine Tätigkeit mehr und mehr auf die rein buchungstechnischen Vorgänge und die eng damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben, wie z. B. das Ausschreiben der Lohnsteuerbelege. Die übrigen, das allgemeine Personalwesen berührenden Aufgaben werden einem Personalreferenten zugewiesen. 1

7 1.2 Abspaltung von Personalaufgaben Die Abgrenzung zwischen Personalsachbearbeiter und Lohnbuchhalter oder zwischen der Abteilung»Lohnbuchhaltung«und der Personalabteilung wird unterschiedlich gehandhabt. Allgemein gesagt, obliegt dem Personalbüro die Personalführung und die Personalverwaltung, ersteres ist speziell Angelegenheit des Personalleiters, obgleich selbstverständlich in allen Bereichen des Betriebs Personalführungsaufgaben anfallen. Die Personalabteilung, deren Betätigungsfeld, insbesondere in arbeitsrechtlicher Hinsicht, selbstverständlich über das hier Dargestellte hinausgeht, nimmt von den mit dem Lohn und Gehalt zusammenhängenden Arbeiten vor allem die Lohnpolitik, die Lenkung des Personaleinsatzes und die Festlegung der Lohnsätze wahr, besorgt die Formalitäten bei Eintritt und Ausscheiden von Betriebsangehörigen, führt die Personalunterlagen, übt die Anwesenheits- und Zeitkontrolle aus, bearbeitet Urlaubsfragen, bewirkt ggf. die An- und Abmeldung bei den Krankenkassen und stellt vielfach auch Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus. 1.3 Abspaltung von Rechenaufgaben In Betrieben mit eigener zentraler Rechenstelle oder bei Einschaltung eines externen Rechenzentrums wird der Arbeitsbereich des Lohnbüros noch mehr eingeengt. Die Rechenarbeit und die Ausfertigung der Abrechnung ist Teilaufgabe dieser Zentralinstanz. Die Lohnstelle selbst bereitet die Belege so vor, dass sie von den Rechenanlagen welche auch die Lohnsteuer und Sozialversicherung automatisch berechnen einwandfrei verarbeitet werden können. Aufgrund der von der Rechenstelle ausgefertigten Brutto- und Nettolohnabrechnung werden dann die Löhne und Gehälter ausgezahlt bzw. überwiesen. Seit etwa 1990 werden betriebliche Aufgabenbereiche zunehmend an Dritte oder verselbständigte Dienstleistungsbereiche übertragen oder ausgelagert. Ziel ist eine Verringerung der Gemeinkosten und eine Konzentration auf das Kerngeschäft des Unternehmens. Für diesen Prozess wird der Begriff Outsourcing verwendet. Im Bereich datenverarbeitender Prozesse ist Outsourcing vor allem als Auftragsdatenverarbeitung mit komplexen Standardanwendungen, dazu gehört auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung, anzutreffen. 2 Abteilung Lohnbuchhaltung Eine ganze Reihe von Personen sind es, die, wie Zeitnehmer, Kalkulatoren, Werkstattschreiber, Lohnrechner usw., im größeren Betrieb direkt oder indirekt mit dem Lohnwesen zu tun haben. In der Abteilung»Lohnbuchhaltung«fasst man gewöhnlich nur diejenigen von ihnen zusammen, die sich ausschließlich der Lohnabrechnung widmen und die auch räumlich zusammengebracht werden können. 2

8 Da Letzteres bei ihnen nicht der Fall ist, werden Werkstattschreiber, obwohl sie die Lohnabrechnung vorbereiten, häufig nicht in die Lohnbuchhaltungsabteilung einbezogen. Diese umfasst nur die mit der Weiterbearbeitung der im Betrieb vorbereiteten Lohnbelege zur Brutto- und Nettolohnabrechnung (evtl. einschließlich Lohnverteilung) und der einschlägigen Verwaltungsarbeiten betrauten Arbeitskräfte. 2.1 Organisatorische Verzahnung Bezüglich der Eingliederung in die Betriebsorganisation gilt, dass die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung auf der einen Seite Glied des Rechnungswesens ist, auf der anderen eng mit dem Personalwesen zusammenhängt. Dementsprechend ist die Abteilung in den meisten Fällen gleichberechtigt neben den Zweigen Geschäftsbuchhaltung, Betriebsabrechnung, Zahlungsverkehr usw. der Großabteilung»Rechnungswesen«zugeordnet und insofern dem Leiter des Rechnungswesens unterstellt. Häufig ist sie auch als Nebenstelle der Personalverwaltung angegliedert und damit der Personalleitung untergeordnet. Innerhalb des Rechnungswesens steht die Lohnabrechnung die ja gewöhnlich auch als Nebenbuchhaltung bezeichnet wird arbeitstechnisch sowohl der Finanzbuchhaltung als auch der Betriebsabrechnungsstelle und dem statistischen Büro nahe. In Industriebetrieben hat sie gewöhnlich die meisten Berührungspunkte mit der Betriebsabrechnung. Auch auf die enge Zusammenarbeit mit den produzierenden und arbeitsvorbereitenden Stellen des Betriebs wäre nochmals hinzuweisen. 2.2 Interne Arbeitsteilung Die Arbeitsteilung innerhalb der Lohnbuchhaltung eines größeren Betriebes richtet sich wie üblich nach Art und Umfang der Arbeit. Außerdem ist sie stark von dem angewendeten Abrechnungsverfahren abhängig. Vom Fachlichen her stellen Bruttolohn- und Nettolohnabrechnung jeweils unterschiedliche Anforderungen. Erstere, die vor allem in der industriellen Wirtschaft eine große Bedeutung hat, verlangt vorwiegend Kenntnisse des betriebsinternen Ablaufs und der Fertigungstechnik (z. B. REFA). Bei dem Verantwortlichen für die Nettolohnabrechnung wird in erster Linie rechtliches Wissen vorausgesetzt. Seitdem die Lohnabrechnung in größeren Unternehmen durchweg EDV-unterstützt abläuft, sind die Bereiche Brutto- und Nettolohnabrechnung nicht mehr so streng getrennt wie früher; für beide erledigt das Rechenzentrum des Unternehmens fast die gesamte Rechen- und Schreibarbeit. Da bietet es sich eher an, die Vorbereitungsarbeiten für die EDV-Auswertung nach Arbeitnehmergruppen, Betriebsteilen, Werkstätten u. a. auf die Sachbearbeiter aufzuteilen. Ob die Mitarbeiter des Lohnbüros die abzurechnenden Tatbestände auch selbst auf maschinenles- 3

9 baren Datenträgern oder über Terminal erfassen, hängt von der Gesamtorganisation des Unternehmens ab. Früher wurde häufig zentral»abgelocht«. Heute strebt man meistens in die entgegengesetzte Richtung: Verlagerung der EDV-gerechten Erfassung an den»ort des Geschehens«, also in die Produktionsstätten selbst. Im Übrigen führt der Einsatz von Personalcomputern und die zunehmende Vernetzung der Datenverarbeitung auch zu einer Reorganisation der Lohnabrechnung. 3 Person des Lohnbuchhalters Lohnbuchhalter, insbesondere Alleinlohnbuchhalter, müssen vor allem zuverlässig und sachkundig sein. Sie brauchen nicht nur das Vertrauen der Geschäftsleitung, sondern auch ihrer Kollegen, die sich ja, bezüglich der Abzüge usw. weithin auf sie verlassen müssen. Verschwiegenheit verlangt der Umstand, dass sie häufig über die Gehälter und Löhne der gesamten Belegschaft Bescheid wissen, Ehrlichkeit und Charakterfestigkeit die Tatsache, dass sie meist, wenn auch nur mittelbar, über beträchtliche Beträge verfügen. Gute lohnsteuer-, sozialversicherungs-, arbeits- und tarifrechtliche Kenntnisse sind eine Selbstverständlichkeit. Im industriellen Sektor bedürfen die Angestellten des Lohnbüros noch guter technischer und betriebsorganisatorischer Kenntnisse. Insbesondere müssen sie über die Grundsätze der Arbeitszeitermittlung und Arbeitszeitbewertung, wie sie z. B. durch das REFA-System gegeben sind, Bescheid wissen. Erfahrung und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen werden vorausgesetzt. Die Aufgaben des Lohnbuchhalters werden in den folgenden Kapiteln ausführlich besprochen. An dieser Stelle sei nur auf ein (zwar von der Finanzverwaltung nicht eindeutig anerkanntes) Betätigungsfeld hingewiesen: die sich im Rahmen seiner Tätigkeit meist zwangsläufig ergebende Beratung der Betriebsangehörigen in lohnsteuerlichen, zuweilen auch arbeitsrechtlichen Fragen. Umsichtig wahrgenommen, verschafft ihm sein Arbeitsfeld eine Sonderstellung im Betrieb, die nicht selten die Möglichkeit einschließt, zwischen Arbeitnehmerschaft und Geschäftsleitung ausgleichend zu wirken. Bei dem Leiter einer größeren Lohnbuchhaltung stehen, neben den fachlichen Kenntnissen, die Aufgaben der Menschenführung und Arbeitsdisposition und die zu ihrer Erfüllung notwendigen Fähigkeiten (psychologisches Geschick, Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent) im Vordergrund. Da der Lohnbuchhalter mit personenbezogenen Daten umgeht, hat er bei seiner Arbeit die Datenschutzvorschriften zu beachten. 4 Lohnabrechnung und Betriebsorganisation Herkömmlicherweise stellt die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Rahmen der gesamten Betriebsorganisation ein weitgehend autonomes Arbeitsgebiet dar. Dies gilt nicht nur für die Fälle, bei denen konventionelle Lösungen im engeren Sinne 4

10 eingesetzt werden (also manuelle Arbeitstechnik, lediglich unterstützt durch mechanische Hilfsmittel), sondern es trifft gegenwärtig auch für die Mehrzahl der EDV-gestützten Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu die wie die manuell orientierten in diesem Werk dargestellt werden, obgleich bei ihnen die integrativen Ansätze verstärkt sind. Eine weitgehende Änderung der organisatorischen Einbindung der Personalabrechnung wird die neueste Entwicklung auf dem Gebiete der industriellen Fertigung mit sich bringen: CIM (Computer Integrated Manufacturing). Die EDV-unterstützte integrierte Fertigung will die Informationsströme und realen Arbeitsprozesse im Fertigungsbereich (wie Entwerfen, Entwickeln, Planen, Fertigen u. a.) zu einem geschlossenen System zusammenfassen. Auch andere heute gebräuchliche Änderungen der Betriebsorganisation, wie Abkehr vom Fließband, Abschaffung hierarchischer Zwischenstufen, Bildung weitgehend autonomer, sich selbst organisierender Arbeitsgruppen u. a., haben Auswirkungen auf die Organisation der Entgeltabrechnung. 5

Vorwort zur Ausgabe 2001... Wichtige Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2001...

Vorwort zur Ausgabe 2001... Wichtige Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2001... Inhaltsverzeichnis Vorwort zur Ausgabe 2001.................................... Wichtige Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2001............ XI XIII Einleitung: Funktion und Aufbau der Lohnabrechnung...............

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Inhaltsverzeichnis Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn und Gehaltsabrechnung 11 Wichtige Unterlagen für die Lohn und Gehaltsabrechnung 35

Inhaltsverzeichnis Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn und Gehaltsabrechnung 11 Wichtige Unterlagen für die Lohn und Gehaltsabrechnung 35 1 Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung 11 1.1 Zusammenstellen der Unterlagen für die Lohnabrechnung 12 1.2 Überblick der Bestandteile einer Lohnabrechnung 14 1.3 Meldepflichten

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht: Die Wirksamkeit des Arbeitsrechtes hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nimmt. Ein Geschäftsführer einer GmbH wird gesetzlich nicht

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Selbstständig als Buchführungshelfer interna

Selbstständig als Buchführungshelfer interna Selbstständig als Buchführungshelfer interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Tätigkeiten eines Buchführungshelfers... 8 Datenschutz... 10 Weitere Dienstleistungen... 10 Persönliche Voraussetzungen...

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten?

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Je schneller geschäftliches Handeln im Rechnungswesen Niederschlag findet, desto höher

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Die verschiedenen Leistungslohnsysteme

Die verschiedenen Leistungslohnsysteme Die verschiedenen Leistungslohnsysteme Im Friseurhandwerk werden seit Jahren mit mehr oder minder großem Erfolg verschiedene Leistungslohnsysteme praktiziert. Eine Gemeinsamkeit aller Systeme ist die Gewährung

Mehr

Merkblatt. Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn

Merkblatt. Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Merkblatt Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Es gibt Leistungen, bei denen es nicht unüblich ist, dass sie zeitlich und räumlich

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt. Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

3/10.2 Sachbearbeiter Personalwesen (Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge)

3/10.2 Sachbearbeiter Personalwesen (Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge) Personalverwaltung 3/10.2 1 3/10.2 Sachbearbeiter Personalwesen (Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge) WEKA MEDIA GmbH & Co. KG BAT Juni 2003 Kurzbeschreibung der Stelle 1. Berechnung und Zahlbarmachung der

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen.

Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Was ändert für Marc ab dem 1. Januar 2014? Andere Kündigungsfristen Recht auf einen Ausgleich für

Mehr

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER

MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER Dieser Leitfaden Mehrfachbeschäftigung behandelt die wichtigsten programmtechnischen Besonderheiten in Stotax Gehalt und Lohn für die Anlage, die Abrechnung und das Meldeverfahren

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Beschäftigung und Qualifizierung

Beschäftigung und Qualifizierung Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Monatliche Abrechnungswerte erfassen

Monatliche Abrechnungswerte erfassen Monatliche Abrechnungswerte erfassen Bei der Erfassung der monatlichen Abrechnungswerte bietet es sich an, die Lohnarten an Hand der Gliederung der Gesamtübersicht von oben nach unten systematisch zu erfassen.

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Esgibt viele Softwarelösungen für die Dienstplanung Esgibt aber nur einen Dienstplan wie diesen!

Esgibt viele Softwarelösungen für die Dienstplanung Esgibt aber nur einen Dienstplan wie diesen! EDV-Dienstplan Esgibt viele für die Dienstplanung Esgibt aber nur einen Dienstplan wie diesen! 1 Zeitersparniss durch Generator Automatische Planung mit Optimierer Optimierer Dienstplanung reduziert sich

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Wie Sie mit Mastern arbeiten

Wie Sie mit Mastern arbeiten Wie Sie mit Mastern arbeiten Was ist ein Master? Einer der großen Vorteile von EDV besteht darin, dass Ihnen der Rechner Arbeit abnimmt. Diesen Vorteil sollten sie nutzen, wo immer es geht. In PowerPoint

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999 Mind Mapping am PC für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement von Isolde Kommer, Helmut Reinke 1. Auflage Hanser München 1999 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 21222 0 schnell

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

Tag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss!

Tag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss! Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.kasperzyk.de LohnKompetenzCenter Tag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss! Ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Lohnabrechnung

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ

DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ Kurzfassung DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ Mag. Klaus Grabler 9. Oktober 2002 OITAF Seminar 2002 Kongresshaus Innsbruck K ennzahlen sind ein wesentliches Instrument

Mehr

Kostenrechnung im Unternehmen

Kostenrechnung im Unternehmen Kostenrechnung im Unternehmen Aufbau und Umsetzung eines Kostenrechnungssystems von Manuel Rüschke, Portus Corporate Finance GmbH Die Kostenrechnung ist ein wichtiges Instrument des Controllings. Ihr Ziel

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011 Lohnbuchhaltung Änderungen 8.6.7 Stand 06/2011 TOPIX Informationssysteme AG Inhalt 1 Tätigkeitsschlüssel 2010...3 1.1 Allgemeines...3 1.2 Der neue Tätigkeitsschlüssel...3 Umsetzung in TOPIX:8...4 2 Unfallversicherung:

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

Ihr Partner für Personal mit Qualität

Ihr Partner für Personal mit Qualität Ihr Partner für Personal mit Qualität Unser Niederlassungen in Oberösterreich 4810 Gmunden Bahnhofstraße 26 07612 / 47 96 8 Fax: Dw 99 4020 Linz Wiener Straße 71b 0732 / 79 01 01 Fax: Dw 99 4840 Vöcklabruck

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Zeit- und Selbstmanagement in der Prüfungsphase (den Studienabschluss planen) B. Reysen-Kostudis

Zeit- und Selbstmanagement in der Prüfungsphase (den Studienabschluss planen) B. Reysen-Kostudis Zeit- und Selbstmanagement in der Prüfungsphase (den Studienabschluss planen) Zeit- und Selbstmanagement in der Prüfungsphase: Die Entscheidung für die Prüfung Standortbeschreibung Wo stehe ich jetzt?

Mehr

Das qualifizierte Zeugnis die Beurteilung macht's

Das qualifizierte Zeugnis die Beurteilung macht's einfließen. 4 Unterschrift, Datum Der Arbeitgeber muss das Zeugnis handschriftlich unterschreiben. Je höher der Aussteller des Zeugnisses in der Hierarchie des Unternehmens steht, desto wertvoller wird

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Psychologie im Arbeitsschutz

Psychologie im Arbeitsschutz Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Lizenzierung von SharePoint Server 2013

Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Das Lizenzmodell von SharePoint Server 2013 besteht aus zwei Komponenten: Serverlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung der Zugriffe

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Formica 2.0: Montageauftrag erfassen: Auftragsgruppe

Formica 2.0: Montageauftrag erfassen: Auftragsgruppe Formica 2.0: Montageauftrag erfassen: Auftragsgruppe Wenn dieses Häkchen gesetzt ist, muss im Auftrag angegeben werden, an welchem Gerät die Montage durchgeführt wurde, um später die Zuordnung zu ermöglichen.

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr