Kippelemente im Klima (Quelle: PIK Potsdam)
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- Harry Zimmermann
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5 Kippelemente im Klima (Quelle: PIK Potsdam)
6 Quelle: Umweltbundesamt
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8 Globaler Schüler- und Studentenstreik: 15. März ca Kundgebungen in mehr als 100 Staaten. In Deutschland, über Schüler in über 230 Städten. Berlin: Menschen
9 Über Menschen am 6. Oktober 2018 am Hambacher Wald Foto: BUND
10 Menschen am 1. Dezember bei der Klima-Kohle-Demo in Köln und Berlin Fotos: Jörn Neumann / Campact
11 wiederholt mit klarer Botschaft Foto: BUND
12 Umfrage des Instituts Kantar Emnid im Auftrag der Funke-Mediengruppe, Juli 2017, Grafik SFV
13 Politikverdrossenheit
14 Teilversagen der Gewalten der Demokratie in Zukunftsfragen? Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) = Regierung und öffentliche Verwaltung Rechtsprechung (Judikative) 4. Gewalt - öffentliche Medien: Presse & Rundfunk
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19 Entwicklung der Anteile der Erneuerbaren Energien Quelle: AGEE-Stat (Icons von Freepik/flaticon.com und Sabathius/openclipart.org)
20 Grafik: Prof. Volker Quaschning
21 Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik Am wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht Die Klage wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht erfolgreichen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbh, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat. basierend auf Gutachten: Paris-Abkommen, Menschenrechte und Klimaklagen von Prof. Ekardt vom Januar 2018
22 Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik Wer klagt? Klagebündnis von und 11 Einzelklägern
23 Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik Zu den Einzelklägern gehören u.a. Prof. Volker Quaschning Josef Göppel Wolf von Fabeck Hannes Jaenicke Prof. Daniel Kray Dr. Thomas Bernhard Johannes Jung Andreas Sanders und weitere
24 Verfassungsbeschwerde wegen: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Eigentums aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Verletzung des Grundrechts auf das ökologische Existenzminimum aus Art. 2 Abs. 1 GG i.v.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG Verletzung der Freiheitsrechte i.v.m. Art. 20 Abs. 3 GG wegen Missachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes & des Parlamentsvorbehalts
25 Klagebündnis fordert: Das Bundesverfassungsgericht soll feststellen, dass der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat 1. keine geeigneten Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen getroffen hat 2. keine hinreichenden Maßnahmen getroffen haben, um das Ziel des Paris-Abkommens, deutlich unter 2 und möglichst unter 1,5 C globale Erwärmung zu verursachen, zu erreichen, 3. wichtige Teile der Klimapolitik und Zielfestlegungen keine gesetzliche Grundlage aufweisen.
26 Die Kläger beantragen deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag und Bundesrat eine Frist erteilen soll, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um so rechtzeitig Nullemissionen zu erreichen, dass eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5 C (und wenn möglich noch weniger) noch gelingt.
27 Vollständige Klageschrift unter
28 Klimaklage.com Unterstützer werden: Informationen zur Klimaklage verbreiten Spenden
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30 Bei den Unterstützern / Spendern auch dabei Solarverein Goldene Meile e.v. (Sinzig / Remagen)
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32 greenpeace-factsheet-klimaklagen-weltweit.pdf
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34 BÜROKRATIE BESEITIGEN
35 EEG EEG EEG EEG EEG EEG PV- Novelle
36 Foto: Volker Quaschning
37 Karikatur: Gerhard Mester / SFV
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