Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach:

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1 Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: PVB Stand: Staatsrecht Abschnitt: Gesamte Stundenzahl: 22 Doppelstunden (44 Unterrichtsstunden) Vorliegende Informationen: Karl-Heinz Dittrich/Gudula Hommel, Staatsrecht, Grundlagenwissen, 5. völlig neu bearbeitete Auflage, Heidelberg Erfolgskontrolle: Leistungsnachweis Betreuender Dozent: Frank Richter Frank.Richter@bva.bund.de Telefon: Lernziel Lerninhalt Stoffgliederung Der Teilnehmer soll Grundbegriffe der allgemeinen Staatslehre kennen. Monarchie, Republik Diktatur und Demokratie Die Staatsformen der Monarchie und der Republik werden kurz besprochen. Die Regierungsformen der Diktatur und der Demokratie werden kurz besprochen. Diese Themen sollen nur soweit angesprochen werden, wie sie für das Verständnis unserer Verfassung erforderlich sind. Ideengeschichtliche Exkurse sind auf das Nötigste zu beschränken. C:\GS\Word_1.doc Seite 1 von 7

2 Kurze Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte seit Die Teilnehmer sollen keine Geschichtszahlen pauken, sondern ein Hintergrundwissen erhalten, das es ihnen erlaubt, mit dem GG besser umgehen zu können. Jede Verfassung hat eine Vorgeschichte. Gerade das Grundgesetz versucht, einige Fehlentscheidungen der Weimarer Zeit zu korrigieren. Andere wichtige Bestimmungen des Grundgesetzes, beispielsweise die Staatszielbestimmung Föderalismus, haben eine lange Tradition und reichen bis in das Mittelalter zurück. Reichsverfassung von 1849 Verfassung des Kaiserreiches von 1871 Weimarer Reichsverfassung von 1919 Das Ermächtigungsgesetz von 1933 Der Parlamentarische Rat in Bonn 1948/49 Die deutsche Einigung 1990 und die Diskussion um eine mögliche Verfassungsreform in den neunziger Jahren. C:\GS\Word_1.doc Seite 2 von 7

3 Die Staatszielbestimmungen in Art. 20 GG Die Teilnehmer sollen erkennen, dass es sich hier um staatsrechtliche Fundamentalnormen handelt, die unserem Verfassungsleben eine Grundlage liefern und durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützt werden. Republik Republik Das Staatsoberhaupt wird demokratisch gewählt Demokratie Bundesstaat Demokratie Volkssouveränität Grundsatz der repräsentativen Demokratie Wahlrechtsgrundsätze nach Art. 38 GG Mehrheitsprinzip/Minderheitenschutz Kommunikationsgrundrechte: Art. 5 und 8 GG Mehrparteiensystem nach Art. 21 GG Prinzip der wehrhaften Demokratie Bundesstaat Bund und Länder haben Staatsqualität Das Bundesstaatsprinzip in der Gesetzgebung Das Bundesstaatsprinzip in der Verwaltung Homogenitätsklausel C:\GS\Word_1.doc Seite 3 von 7

4 Bundesstaat Sozialstaat Kooperativer Föderalismus Sozialstaat Soziale Freiheit Soziale Gleichheit Rechtsstaat Möglichkeiten und Grenzen des Sozialstaatsprinzips Rechtsstaat Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes Rückwirkungsverbot Justizgewährleistungsrechte nach Art. 19 Abs. 4 GG sowie die Art. 101 und 103 bis 104 GG Tierschutz und Umwelt (Art. 20a). Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Tierschutz und Umwelt Schutzpflicht des Staates für Umwelt und Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. C:\GS\Word_1.doc Seite 4 von 7

5 Die Verfassungsorgane Die Teilnehmer sollen die Funktion der Verfassungsorgane kennen lernen. Der Bundestag Der Bundestag Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, die Funktion des Bundespräsidenten zu beschreiben. Der Bundespräsident Der Bundesrat Aufbau und Arbeitsweise des Parlaments Gesetzgebungsfunktion (Art. 76ff. GG) Regierungsbildungsfunktion (Art. 63 GG) Oppositionsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion (Art. 44, 67 GG) Rechtsstellung des einzelnen Abgeordneten (Art. 38 GG) Die Fraktion Der Bundespräsident Historischer Hintergrund Wahl durch die Bundesversammlung Die Befugnisse des Bundespräsidenten als eines nicht-regierenden Staatsoberhauptes Das formelle und materielle Prüfungsrecht Der Bundesrat Der Bundesrat als Vertreter der Länder im Bund Zusammensetzung und Aufgaben C:\GS\Word_1.doc Seite 5 von 7

6 Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, die Arbeit der Bundesregierung zu beschreiben. Die Bundesregierung Die Bundesregierung Richtlinienkompetenz des Kanzlers oder der Kanzlerin Kollegialprinzip Bei den Klagearten reicht es aus, wenn die Teilnehmer die Klagearten anhand des Art. 93 GG benennen und definieren können. Ressortprinzip Das Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht Aufgaben und Organisation Hüter der Verfassung Verfassungsrechtliche Klagearten: Verfassungsbeschwerde Abstrakte Normenkontrolle Bund-Länder-Streitigkeit Organstreitverfahren Kommunalverfassungsbeschwerde C:\GS\Word_1.doc Seite 6 von 7

7 Das Gesetzgebungsverfahren Die Befugnisse der einzelnen Verfassungsorgane und das Bundesstaatsprinzip wurden schon behandelt. Hier geht es rein um das Verfahren. Die Grundrechte Das Gesetzgebungsverfahren Die Grundrechte Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist in der Lage, den Stellenwert der Grundrechte und ihre Bedeutung für einen freiheitlichen Rechtsstaat zu beschreiben. Das Gesetzgebungsverfahren Einleitungsverfahren: wer ist Gesetzgebungsbefugt? Der Bund oder die Länder? Der Weg durch den Bundestag Die Rolle des Bundesrates Der Vermittlungsausschuss Der Bundespräsident Die Grundrechte Grundrechte und Menschenrechte Freiheits- und Gleichheitsrechte Abwehrrechte und Teilhaberechte Schutz der Grundrechte: Art. 19 GG Einzelne Grundrechte werden genauer vorgestellt: Art. 1, 2, 3, 5, 8, 12 GG. Die Problematik von Grundrechtseinschränkungen: Welche Rechtsposition hat Vorrang. Das Individuum oder der die Allgemeinheit? C:\GS\Word_1.doc Seite 7 von 7

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