Rechtsschutz des Bürgers gegen Grundrechtsverletzungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsschutz des Bürgers gegen Grundrechtsverletzungen"

Transkript

1 Rechtsschutz des Bürgers gegen Grundrechtsverletzungen Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG: Rechtsschutzgarantie ( Rechtsweg ) zu deutschen Gerichten (Art. 92 ff GG) Diese ist abzugrenzen von: Petitionsrecht (Art. 17 GG) an zuständige Instanzen (Behörden, Gerichte, Parlamente) der zuständigen Körperschaften Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG): (s.u.) Rechtsweg zu internationalen/ supranationalen Gerichten (Art. 34 EMRK, 230, 232 EGV). Folie 73

2 Subjektive Rechte Subjektives Recht ( in seinen Rechten ) => Schutznormkriterium: Grundrechte Unterscheidung: subjektives Recht - objektives Recht Formel: Ein subjektives Recht gewährt jede Rechtsnorm, welche Interessen abgegrenzter Personenkreise schützt und diese zu schützen bestimmt ist. Dieses sind nicht nur Grundrechte, grundrechtsähnliche Rechte und internationale Menschenrechte, sondern auch subjektive Rechte aus Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen. Unterschied: Außenrecht / Innenrecht => Es bestehen aber Transformatoren, wie etwa: Gleichheitsrechte, Selbstbindung und Willkürverbot. Der Rechtsschutzsuchende muss Träger des Rechts (Bezug: Grundrechtsträger) sein (s.a.a.: Verbandsklage sowie die Interessentenklage im Anwendungsbereich des EG-Rechts). Folie 74

3 Rechtsschutzgarantie Art. 19 Abs. 4 GG Bezug: Alle Staatsgewalt i.s.d. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG. Nur öffentliche Gewalt i.s.d. GG, also deutsche Staatsgewalt => keine supranationalen/ ausländischen Maßnahmen (EG). Aber => im Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GG gilt der Begriff nur eingeschränkt: Vollziehende Gewalt, unabhängig von Instanz (Regierung, Vollziehung) und Rechtsbereich (nicht begünstigend, begünstigend). Nicht die förmliche Gesetzgebung (Art. 97 GG) => Merksatz Rechtsschutz nach dem Gesetz, nicht gegen das Gesetz. im Konfliktfall: Vorlageverfahren (Art. 100 GG). Nicht die Rechtsprechung => Merksatz: Schutz durch Gerichte, nicht gegen Gerichte. (P) Letzte Instanz. Nicht die öffentlich-rechtlichen Körperschaften u.a., welche keine öffentliche Gewalt ausüben (Kirchen). Folie 75

4 Rechtsweggarantie Rechtsweg i.s.d. Art. 92 ff. GG => d.h. sachlich und persönlich unabhängig. Garantie des Zugangs zum Gericht o Der Rechtsweg muss gesetzlich eröffnet sein (andernfalls greift Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG). o Die Anrufung des Gerichts muss möglich/ zumutbar sein => keine unzumutbaren Beeinträchtigungen, wie etwa Vorverfahren, Kosten, Fristen, Präklusion. o Annahmepflicht des Gerichts: Verbot der Rechtsverweigerung. Effektivität des Rechtsschutzes: o vorbeugender Rechtsschutz jedenfalls bei Unzumutbarkeit o vorläufiger Rechtsschutz, wenn zur Rechtsverwirklichung notwendig o Rechtsschutz binnen angemessener Frist (s.a. Art. 6 EMRK) o Fortsetzungsfeststellungsrechtsschutz, soweit dieser zur Grundrechtsdurchsetzung geboten ist Folie 76

5 Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) Das Gericht darf seine Entscheidung nicht auf Tatsachen stützen, zu welchen die Beteiligten keine Gelegenheit zur Äußerung hatten. Daraus folgt insb.: Anspruch auf ordnungsgemäße Ladung zum Termin (Zeit, Ort, Gegenstand) Anspruch auf Hinweise zur Gehörsmöglichkeit, zum erheblichen Streitstoff, zum maßgeblichen Recht (Verbot der Überraschungsentscheidung) Anspruch auf Kenntnisnahme der Äußerung (Lektüre des Schriftsatzes!) Anspruch auf Auseinandersetzung mit erheblichem Vorbringen Bei Verletzung: Gehörsrüge (etwa: 321a ZPO) Verfassungsbeschwerde (subsidiär; hier aber ungewöhnlich oft erfolgreich) Folie 77

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten 8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut Zivilverfahrensrecht (Master) Thema: Prozessuale Grundrechte

Rechtswissenschaftliches Institut Zivilverfahrensrecht (Master) Thema: Prozessuale Grundrechte Zivilverfahrensrecht (Master) Thema: Prozessuale Grundrechte FS 2015 Prof. Dr. Tanja Domej Überblick Art. 6 Ziff. 1 EMRK: Recht auf Verhandlung über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen vor einem

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Der Anspruch auf rechtliches Gehör 9

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Der Anspruch auf rechtliches Gehör 9 Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Der Anspruch auf rechtliches Gehör 9 I. Das Recht auf Gehör 9 1. Allgemeines 9 2. Geschichtliche Entwicklung des Rechts auf Gehör 10 2.1. Das römische Recht 10 2.2. Das kanonische

Mehr

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Grundrechte Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Moderne Verfassung Legt rechtliche Grundlagen des Staates fest Enthält Grundwerte und Grundrechte Enthält Leitprinzipien Regelt Staatsorganisation

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren I. Grundbegriffe der Grundrechtsdogmatik II. Geschichtliche Grundlagen III. Standort und Rechtsquellen der Grundrechte

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 22.03.2012 WS 2011/12 Sachverhalt Frage: Hat eine Verfassungsbeschwerde des Z Aussicht auf Erfolg? Folie 2 Erfolgsaussichten

Mehr

WS 2008/09 GLIEDERUNG

WS 2008/09 GLIEDERUNG Prof. Dr. S. Muckel STAATSRECHT II. GRUNDRECHTE WS 2008/09 GLIEDERUNG Vorbemerkungen A) Bedeutung der Grundrechte für Studium und Examen B) Gang der Vorlesung C) Literaturhinweise 1 Grundbegriffe zu Grundrechten

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht I. Allgemeines Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Seite Geleitwort der Herausgeber... V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis...

Seite Geleitwort der Herausgeber... V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Seite Geleitwort der Herausgeber.............................. V Vorwort............................................... VII Inhaltsverzeichnis...................................... IX

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Rechtsstaat. Verfas s ungs prinzipien Rechtsstaatsprinzip

Rechtsstaat. Verfas s ungs prinzipien Rechtsstaatsprinzip Rechtsstaatsprinzip Rechtsstaat 131 Fragen Ist der Ausschluss gerichtlicher Kontrolle von Abhörmaßnahmen in Art. 10 II 2 GG verfassungsgemäß? Durfte die Rechtschreibreform durch Beschluss der Kultusminister

Mehr

E. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

E. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde E. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde I. Zuständigkeit/Rechtswegeröffnung, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG II. Ordnungsgemäßer Antrag, 23 BVerfGG III. Antragsberechtigung/Beschwerdefähigkeit,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die Grundrechte

Inhaltsverzeichnis. Die Grundrechte Zehntes Hauptstück Die Grundrechte 41. Kapitel. Allgemeine Lehren... 1 I. Entwicklung der Grundrechte... 1 A. Begriff und Funktion... 1 B. Geschichtliche Entwicklung in Österreich... 5 II. Literatur und

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe Sommersemester 2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe I. Materielle Prüfung Verletzung von Art. 4 I, II GG? 1. Schutzbereich betroffen? sachlich:

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);

Mehr

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000 Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Die Funktionen der Grundrechte

Die Funktionen der Grundrechte Die Funktionen der Grundrechte Status negativus Abwehrrechte gegen den Staat Subjektive Rechte Einrichtungsgarantien Objektive Wertentscheidung Status positivus Status activus Institutsgarantien Institutionelle

Mehr

Begriff der Grundrechte

Begriff der Grundrechte Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht II Grundrechte Universität des Saarlandes Begriff der Grundrechte Naturrechtliche Vorstellung: dem Staat vorausliegende Rechte des Individuums; Freiheit und Gleichheit

Mehr

Einführung in das Verwaltungsprozessrecht

Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage

Mehr

Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des BKA und seiner Beamten im Zusammenhang mit der Verhaftung und Haft des A.

Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des BKA und seiner Beamten im Zusammenhang mit der Verhaftung und Haft des A. Juristische Fakultät Universitätsrepetitorium - Sommersemester 2010 Bezüge zum Völker- und Europarecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Christoph

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung...17. Gang der Untersuchung...21. Thesen...23. Kapitel 1: Tatsächliche und rechtliche Grundlagen...

Inhaltsverzeichnis. Einleitung...17. Gang der Untersuchung...21. Thesen...23. Kapitel 1: Tatsächliche und rechtliche Grundlagen... Inhaltsverzeichnis Einleitung...17 Gang der Untersuchung...21 Thesen...23 Kapitel 1: Tatsächliche und rechtliche Grundlagen...25 1 Rechtsschutz (Rechtlicher Rahmen)...25 2 Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen...25

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Übung Verfassungsrecht

Übung Verfassungsrecht Übung Verfassungsrecht Bruno Binder/Margit Mayr SS 2010 Auflösung 2. Klausur VfSlg 17.819 An den V E R F A S S U N G S G E R I C H T S H O F Judenplatz 11 1010 Wien Antragstellerin: Haus GmbH vertreten

Mehr

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten

Mehr

Verwaltungsrecht II. 20. Vorlesung. Staatshaftungsrecht 3. Sommersemester Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht II. 20. Vorlesung. Staatshaftungsrecht 3. Sommersemester Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht II Sommersemester 2016 20. Vorlesung Staatshaftungsrecht 3 Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Staatshaftungsrecht (3) Programm für heute Die Amtshaftung 2/2 Haftung wegen Beeinträchtigung

Mehr

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG 2. Gesetzgebungsverfahren a) Initiativrecht Art. 108 LV: Volksbegehren,

Mehr

Private in gerichtlichem Auftrag

Private in gerichtlichem Auftrag Annemarie Brinkmann Private in gerichtlichem Auftrag Verfahren, Kriterien und Rechtsschutz bei der Vergabe an Insolvenzverwalter, Sachverständige und Dolmetscher Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte. 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet?

19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte. 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet? 19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet? Weil es neben diesem allgemeinen eine Reihe spezieller Gleichheitssätze

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht Obersatz: Die Klage des G hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Teil I: Allgemeine Feststellungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I.

Mehr

AG Staatsrecht II - Grundrechte

AG Staatsrecht II - Grundrechte AG Staatsrecht II - Grundrechte FALL 7 DAS UMSTRITTENE PFLICHTEXEMPLAR (NACH BVERFGE 58, 137 FF.) Die Verfassungsbeschwerde der KS-GmbH hat Aussicht auf Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist. A./

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtliche Grundlagen Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Verfassungsrechtliche Grundlagen 2. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Verfassungsrechtliche Grundlagen 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen

Mehr

Rechtssicherheit im Prüfungsverfahren. Vortrag Handwerkskammer Südthüringen 15.05.2014

Rechtssicherheit im Prüfungsverfahren. Vortrag Handwerkskammer Südthüringen 15.05.2014 Rechtssicherheit im Prüfungsverfahren Vortrag Handwerkskammer Südthüringen 15.05.2014 Vorschriftenhierarchie GG sowie EU-Recht Art. 3 I GG Art. 12 I GG Art. 19 I GG Bundesgesetze (sowie Landesgesetze)

Mehr

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012 Empirische Grundlagen Häufigkeit von Zwangsbehandlungen? Gewalt in der Psychiatrie

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 A. Das Recht der Landesverfassungsbeschwerde.... 17 I. Einführung... 17 1. Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz.... 17 a) Die Verfassungsbeschwerde in

Mehr

VerwPR (Einführung) VerwPR (Einführung)

VerwPR (Einführung) VerwPR (Einführung) I. Literatur A. Kommentare Fehling/Kastner, Verwaltungsrecht, 2.Aufl. 2010 Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009 Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011 Wolff/Decker, Studienkommentar VwGO, VwVfG, 2. Aufl. 2007

Mehr

GLIEDERUNG. Die Justizgrundrechte (Art GG)

GLIEDERUNG. Die Justizgrundrechte (Art GG) GLIEDERUNG Die Justizgrundrechte (Art. 101-104 GG) I. Stellung der Justizgrundrechte II. Gewaltenteilung Die Rechtsprechung III. Übersicht Justizgrundrechte (Art.101 I 2, 103 I-III, 104 GG) IV. Anspruch

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Einführung

Vorlesung Öffentliches Recht I. Einführung Vorlesung Öffentliches Recht I Einführung Organisation Zeitplan und Folien im Netz Kontakt E-Mail: matthias.baecker@kit.edu Sprechstunde: Mittwoch, 14:30 Uhr (bitte mit Anmeldung)!! Tutorium bei Herrn

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 15. A. Einleitung und Gang der Untersuchung 21

Abkürzungsverzeichnis 15. A. Einleitung und Gang der Untersuchung 21 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 A. Einleitung und Gang der Untersuchung 21 B. Die EMRK und ihr Einfluss auf die innerstaatliche Rechtsanwendung 25 I. Deutschland 26 1. Geltung der EMRK 26 1.1

Mehr

Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte

Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Zivil-, Straf-, Arbeitsgerichte Internationale Verwaltungs- Mietgerichte Strafgerichte: gerichte: Sozialversicherungs-

Mehr

2: System, Funktionen, Ausgestaltung

2: System, Funktionen, Ausgestaltung 2: System, Funktionen, Ausgestaltung A. Das System der Grundrechte Bedeutung eines Systems für den Grundrechtsschutz # Existenz allgemeiner Lehren für alle Grundrechte # Geschlossenheit des Grundrechtsschutzes

Mehr

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 9. Termin, 24.6.2015 Art. 14 GG Denkmalschutz - mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit

Mehr

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Überblick Grundrechtekatalog

Mehr

VU VERFAHRENSRECHT. Grundlagen

VU VERFAHRENSRECHT. Grundlagen VU VERFAHRENSRECHT Grundlagen VERWALTUNGSVERFAHREN WORUM GEHT ES (1) Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge(Verwaltung im materiellen Sinn) Erteilung einer Baubewilligung Entzug der Lenkerberechtigung Gewährung

Mehr

Einleitende Fragen. Liegt ein anfechtbarer Entscheid vor? Bestimmung des Anfechtungsobjektes:

Einleitende Fragen. Liegt ein anfechtbarer Entscheid vor? Bestimmung des Anfechtungsobjektes: Einleitende Fragen Liegt ein anfechtbarer Entscheid vor? Ja Bestimmung des Anfechtungsobjektes: 1. Wer hat entschieden? (örtliche und sachliche Zuständigkeit) 2. Wie wurde entschieden? (Entscheidart) Merke:

Mehr

Wirtschaftsspezifisches Verfassungsrecht. A. Wirtschaftsverfassungsrecht. B. Fall zum Wirtschaftsverfassungsrecht

Wirtschaftsspezifisches Verfassungsrecht. A. Wirtschaftsverfassungsrecht. B. Fall zum Wirtschaftsverfassungsrecht Wirtschaftsspezifisches Verfassungsrecht A. Wirtschaftsverfassungsrecht B. Fall zum Wirtschaftsverfassungsrecht HT 2009 1 A. Wirtschaftsverfassungsrecht I. Verfassungsprinzipien Grundzüge des Verfassungsprinzipien

Mehr

Einleitung. 1 EGMR NJW 2001, 2694 ff (Kudla./.Polen).

Einleitung. 1 EGMR NJW 2001, 2694 ff (Kudla./.Polen). Einleitung Jeder hat einen Anspruch auf Zugang zu und Rechtsschutz durch ein Gericht. Der Anspruch ist Konsequenz der Bindung an Recht und Gesetz. Als Ausgleich für das Verbot der Selbsthilfe erhält jeder

Mehr

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Dr. Edgar Bosch Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart a. D. und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs

Mehr

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren

Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren Dr. Edgar Bosch Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof und Prof. Dr. Jörg Schmidt Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Honorarprofessor

Mehr

Die Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen, französischen und europäischen Verwaltungsprozeßrecht von Claus Dieter Classen ARTIBUS J. C. B. Mohr (Paul

Mehr

Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG; s.a. Art. 20 Abs. 3 GG)

Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG; s.a. Art. 20 Abs. 3 GG) Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG; s.a. Art. 20 Abs. 3 GG) Vom BVerfG nicht als unantastbar i.s.d. Art. 79 Abs. 3 GG anerkannt ( nur... soweit in Art. 20 statuiert... ). Es bestehen zwei, miteinander verschränkte,

Mehr

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 8: Online-Durchsuchung

Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 8: Online-Durchsuchung Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II Fall 8: Online-Durchsuchung Fall 8: Sachverhalt BVerfG ODG 1: Voraussetzungen für Maßnahmen nach dem ODG 4 Satz 1: Heimlicher Zugriff auf informationstechnische

Mehr

Module IX und X Verwaltungsrechtspflege. I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene

Module IX und X Verwaltungsrechtspflege. I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene Module IX und X Verwaltungsrechtspflege I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene A. Verfassungsrechtlicher Rahmen Grundlage und Schranke der Neuordnung der Bundesrechtspflege bildete die am 12. März

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

Vortrag zum Thema. Umgang mit der Arbeitsagentur. Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin?

Vortrag zum Thema. Umgang mit der Arbeitsagentur. Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin? Vortrag zum Thema Umgang mit der Arbeitsagentur Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz Jura-Studium

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Einführung 1. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm im Semester 1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Polizei- und Ordnungsrecht 3. Grundzüge des

Mehr

Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines

Mehr

Der gemeineuropäische ordre public

Der gemeineuropäische ordre public Julia Föhlisch Der gemeineuropäische ordre public PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung xvn 1 TEIL1 Die Bestimmung des Inhalts und die

Mehr

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Als Verwaltungshandlungen sind alle Handlungen jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu betrachten, die ein Träger öffentlicher

Mehr

Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen

Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen Ass. jur. Christoph Dannecker Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen Einführung in die Interpretation des Grundgesetzes 1. Teil: Nemo tenetur für juristische Personen? Nemo

Mehr

Demokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden

Demokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Wahlen und Abstimmungen: Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden sind: o Bürgerbegehren => Antrag

Mehr

Das Vorverfahren vor der belangten Behörde

Das Vorverfahren vor der belangten Behörde Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko Das Vorverfahren vor der belangten Behörde Vortrag im Rahmen des Seminars Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte erster Instanz Herausforderungen für die belangte Behörde

Mehr

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung

Mehr

Peter Ottenberg. Das Petitionsrecht. Aufgaben und Rechte des. Ausschusses für Eingaben und Beschwerden

Peter Ottenberg. Das Petitionsrecht. Aufgaben und Rechte des. Ausschusses für Eingaben und Beschwerden Peter Ottenberg Das Petitionsrecht Aufgaben und Rechte des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden Jahrgang 1955, Diplom-Verwaltungswirt, Leiter des Büros der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Veröffentlichung

Mehr

1. Freier Warenverkehr

1. Freier Warenverkehr VII. Grundfreiheiten des Binnenmarktes - Arten Freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit der Selbständigen, Freiheit von Kapital- und Zahlungsverkehr

Mehr

Grundrechtsschutz der persönlichen Freiheit

Grundrechtsschutz der persönlichen Freiheit Grundrechtsschutz der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) körperliche Bewegungsfreiheit: Recht, den Ort, an dem man sich befindet, zu verlassen Raum, Gebäude, Gebäudekomplex => Einschränkung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 68.10 OVG 7 KS 87/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Ruhr-Universität Bochum

Ruhr-Universität Bochum Übersicht 1 Grundlagen 2 Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit 3 Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten 4 Das Widerspruchsverfahren und der informelle Rechtsschutz 5 Die Anfechtungsklage 6 Die Verpflichtungsklage

Mehr

Finanzgericht München.

Finanzgericht München. - --------------- Aus.fertigunp Az: 6 V 3800/12 --~--.... Finanzgericht München. Beschluss In der Streitsache Antragsteller gegen Finanzamt Kempten vertreten durch den Amtsleiter Am Stadtpark 3 87435 Kempten

Mehr

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 2002 Wichtige gesetzliche Bestimmungen: 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum

Mehr

Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Fachgebiet Öffentliches Recht Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Datum Version Titel 11.05.2009 1 Studierendenklausur Öffentliches Recht I WS 2008/2009 FÖR-Klausurenpool: Studierendenklausur FÖR weist

Mehr

Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Klage und Rechtsbegehren

Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Klage und Rechtsbegehren Rechtswissenschaftliches Institut Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Klage und Rechtsbegehren Freitag, 4. März 2016, 14:00 15:45 PD Dr. iur. Miguel Sogo, LL.M. Übersicht Grundlagen Klagearten Feststellungsklage

Mehr

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 1 2002 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes

Mehr

Vorlesung Baurecht. 5 Rechtsschutz

Vorlesung Baurecht. 5 Rechtsschutz 5 Rechtsschutz A. Baurecht als Instrument des Interessensausgleichs I. Zielsetzung des Baurechts: Lösung von Nutzungskonflikten; z.b. Trennung unvereinbarer Nutzungen, Sicherheitsanforderungen an Lage

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis 11. Abkürzungsverzeichnis 19

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis 11. Abkürzungsverzeichnis 19 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 19 1. Teil: Einleitung 23 A. Darstellung der Thematik 23 B. Gang der Untersuchung 28 2. Teil: Die Russische Föderation und der EGMR 31 A. Der

Mehr

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Inhalt Verzeichnis der Übersichten 12 Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Kapitel 1 Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 16 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 16 1.2 Sozialrecht 19 1.3 Gerichtszweige

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Verfassungsbeschwerde

Vorlesung Öffentliches Recht I. Verfassungsbeschwerde Vorlesung Öffentliches Recht I Verfassungsbeschwerde Wiederholung Die Polizei stellt an der A 5 nahe der Ausfahrt Karlsruhe-Durlach einen stationären Kfz-Kennzeichenscanner auf, um nach gestohlenen Kraftfahrzeugen

Mehr

Grundsätzliches zu Rechtsbehelfen

Grundsätzliches zu Rechtsbehelfen Grundsätzliches zu Rechtsbehelfen Ziel von Rechtsbehelfen ist die Anfechtung und erneute Kontrolle einer Entscheidung Prüfungsumfang Tatsachenfeststellung (z.b. Beschwerde) Rechtsfehler (z.b. Revision)

Mehr

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. GRUNDGESETZ = Ordnungsrecht einer besetzten ZONE VERFASSUNG = Wahl in freier Entscheidung des Volkes Präambel Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott (wer glaubt glaubts, wer nicht dann nicht, so wie

Mehr

Fall 24: Missliebige Zwangsmitgliedschaft

Fall 24: Missliebige Zwangsmitgliedschaft Fall 24: Missliebige Zwangsmitgliedschaft (Epping, Grundrechte, 5. Aufl. 2012, ISBN 978-3-642-28375-8) 1 Fall 24: Missliebige Zwangsmitgliedschaft (Epping, Grundrechte, 5. Aufl. 2012, S. 385) A. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte. Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder!

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte. Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder! Sommersemester 2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder! Die Verfassungsbeschwerde der P hat vorbehaltlich einer Annahme gem. Art. 94

Mehr

Fortsetzungsfeststellungskla ge Allgemeine Feststellungsklage Antrag auf Gewährung

Fortsetzungsfeststellungskla ge Allgemeine Feststellungsklage Antrag auf Gewährung Arten der Rechtsbehelfe Formlose Rechtsbehelfe: Nicht an Form oder Frist gebunden, Rechtsbehelfsführer muss keine eigene Beschwer vortragen (Popularbeschwerden möglich) Petition (Art. 17 GG) Bürger wendet

Mehr

Wahltarife zwischen PKV und GKV

Wahltarife zwischen PKV und GKV Wahltarife zwischen PKV und GKV Deutsches Institut für Gesundheitsrecht 24. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 1 Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers: dauerhafte Abgrenzung von GKV und PKV Erhaltung

Mehr

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / / (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) 2. Vorlesung (29-11-02) Geltungsbereich des Rechts Anwendung oder Bezug Objektives Recht Die Rechtsordnung ohne unmittelbaren konkreten Bezug Gesetze

Mehr

Entschädigung nach Art. 41 EMRK: 1.000,- für immateriellen Schaden, 3.500, für Kosten und Auslagen (einstimmig).

Entschädigung nach Art. 41 EMRK: 1.000,- für immateriellen Schaden, 3.500, für Kosten und Auslagen (einstimmig). Bsw 30804/07 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer 5, Beschwerdesache Neziraj gg. Deutschland, Urteil vom 8.11.2012, Bsw. 30804/07. Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 6 Abs. 3 EMRK - Verwerfung der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite

Inhaltsverzeichnis. Seite Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort zur 3. Auflage... V Vorwort zur 1. Auflage...VII Inhaltsverzeichnis... IX Verzeichnis der allgemeinen Grundrechtslehren... XIII Bibliografie und Recherche... XV Kapitel

Mehr

Informationen zur Härtefallkommission beim Innenministerium Baden-Württemberg

Informationen zur Härtefallkommission beim Innenministerium Baden-Württemberg Informationen zur Härtefallkommission beim Innenministerium Baden-Württemberg Wer oder was ist die Härtefallkommission? Die Härtefallkommission ist ein Gremium, das im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgewährung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 25.08 OVG 8 L 120/07 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Arbeitsbelastung des EGMR. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Arbeitsbelastung des EGMR. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Grundrechtsmodul für RiAA St. Gilgen, 7.10. 9.10.2013 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Organ des Europarats, Sitz in Straßburg

Mehr

Strafprozessordnung - StPO -

Strafprozessordnung - StPO - Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz

Mehr