Bericht 4834.b1. Frei & Essler Baumanagement GmbH Maximilianstraße Starnberg. BV Wieninger Schloss Andechs

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1 Frei & Essler Baumanagement GmbH Maximilianstraße Starnberg Projekt-Nr. Bearbeiter/-in Datum 4834.b1 Frau Dettelbacher 28. November 2018 Bericht 4834.b1 BV Wieninger Schloss Andechs Untersuchung zum Schallimmissionsschutz Auftraggeber: Frei & Essler Baumanagement GmbH Auftrag vom: Der Bericht umfasst 14 Text- und 8 Anlageseiten

2 4834.b1 Seite 2 von 14 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Sachverhalt und Aufgabenstellung Regelwerke Planunterlagen Anforderungen Schallimmissionsschutz, Beiblatt 1 zu DIN Schallschutz der Außenbauteile, DIN 4109 (07/2016) Berechnungsgrundlagen Örtliche Gegebenheiten Staatsstraße Geräusche aus gewerblichen Anlagen Berechnungsergebnisse und Beurteilung Maßnahmen zum Lärmschutz Einhaltung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Maßnahmen zur Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden Schutz der Freibereiche Zusammenfassung und Schluss A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Lageplan mit Darstellung des Plangebietes Isophonenkarte ohne Lärmschutzwand entlang der Straße Isophonenkarte mit Lärmschutzwand entlang der Straße Anlage 4: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (07/2016) mit und ohne Lärmschutzwand entlang der Straße Anlage 5: Lageplan mit Darstellung der Flächen mit gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen auf dem Plangebiet

3 4834.b1 Seite 3 von 14 1 Sachverhalt und Aufgabenstellung Die Frei & Essler Baumanagement GmbH plant in Erling die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern, sieben Mehrfamilienhäusern und ein Appartementhaus. Im Zuge der geplanten Wohnbauprojekte ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wieninger Schloss vorgesehen. Für das Plangebiet sollen die Schallimmissionen, ausgehend von der angrenzenden Staatsstraße 2067, untersucht und entsprechend der beabsichtigten Gebietsausweisung nach Beiblatt 1 zu DIN bezüglich der dort angegebenen Orientierungswerte beurteilt werden. Falls erforderlich, sollen Maßnahmen für eine gebietsverträgliche Nutzung bzw. die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erarbeitet und angegeben werden. Die schallimmissionstechnische Bearbeitung erfolgt auf Grundlage von DIN Schallschutz im Städtebau, DIN 4109 (07/2016) Schallschutz im Hochbau, sowie deren jeweilig nachgegliederten Regelwerke. In dem vorliegenden Bericht werden die auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen, ausgehend von den öffentlichen Fahrverkehren auf der Staatsstraße 2067, wiedergegeben und entsprechend der Orientierungswerte in Beiblatt 1 zu DIN beurteilt. 2 Regelwerke Der schallschutztechnischen Bearbeitung liegen nachfolgende Regelwerke und Veröffentlichungen zugrunde: - DIN , Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung - Beiblatt 1 zu DIN 18005, Ausgabe Mai 1987 Schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planung - DIN , Ausgabe 07/2016 1) Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen - DIN , Ausgabe 07/2016 1) Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen - DIN ISO , Ausgabe Oktober 1999 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - RLS-90, Ausgabe 1990 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen

4 4834.b1 Seite 4 von 14 - RAS-Q 96, Ausgabe 1996 Richtlinien für die Anlage von Straßen 1) Die angegebenen Normenteile entsprechen nicht der aktuellen Auflage. Aufgrund des Bauordnungsrechts sind diese Normenteile dennoch für die Nachweisführung zum baulichen Schallschutz heranzuziehen. 3 Planunterlagen Für die schalltechnische Bearbeitung standen nachfolgende Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung: - Studie Wieninger Schloss, Stand Höhenlinien des Plangebiets als dxf-datei vom Die in diesem Bericht verwendeten projektbezogenen Daten wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder in seinem Auftrag angefragt. 4 Anforderungen Für das Plangebiet soll eine schallimmissionsschutztechnische Beurteilung auf der Grundlage des Beiblatts 1 zu DIN Schallschutz im Städtebau erfolgen. Die Immissionsorthöhe zur Beurteilung des Freibereiches wird nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg, vertreten durch Herrn Knill, auf einer Höhe von h = 2,3 m über Geländeoberkante berücksichtigt. Ergänzend soll eine schalltechnische Beurteilung bzw. Ausarbeitung der schallschutztechnischen Anforderungen der Außenbauteile für die höchsten zu erwartenden Geschosse der geplanten Bebauungen entsprechend DIN 4109 (07/2016) Schallschutz im Hochbau durchgeführt werden. Aufgrund ausstehender Festlegungen zur vorgesehenen Bebauung wird die Immissionsorthöhe für die Beurteilung des Schallschutzes der Außenbauteile auf Höhe des 3. Obergeschosses mit h = 8,0 m über Geländeoberkannte berücksichtigt. Nachstehend werden die schallimmissionsschutztechnischen Vorgaben entsprechend des Beiblattes 1 zu DIN sowie die schallschutztechnischen Anforderungen für Außenbauteile gemäß DIN 4109 (07/2016) wiedergegeben.

5 4834.b1 Seite 5 von Schallimmissionsschutz, Beiblatt 1 zu DIN Für das Plangebiet soll nach Angaben des Auftraggebers eine schallschutztechnische Verträglichkeit für ein "Allgemeines Wohngebiet nach Baunutzungsverordnung geprüft werden. Um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes bzw. der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen, ist die Einhaltung bzw. Unterschreitung nachstehender Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN wünschenswert. Allgemeines Wohngebiet (WA): tags nachts OW = 55 db(a) OW = 45 db(a) Besondere Hinweise Die angegebenen Orientierungswerte zur Nachtzeit beziehen sich auf die Beurteilung von Geräuschen ausgehend von Fahrverkehren auf öffentlichen Straßen. Eine Überschreitung der Orientierungswerte ist im Rahmen der Genehmigung einer Abwägung zugänglich, wobei gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben müssen. Die Beurteilungszeiträume tags und nachts werden entsprechend des Beiblattes 1 zu DIN vorausgesetzt. Entsprechend dem vg. Regelwerk werden nachstehende Beurteilungszeiträume berücksichtigt. tags nachts 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr 4.2 Schallschutz der Außenbauteile, DIN 4109 (07/2016) Die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume sind im bauordnungsrechtlichen Nachweisverfahren auf der Grundlage DIN 4109 (07/2016) Schallschutz im Hochbau entsprechend des maßgeblichen Außenlärmpegels zu dimensionieren. Der maßgebliche Außenlärmpegel bestimmt sich nach DIN (07/2016) für den jeweiligen Zeitraum wie nachfolgend: tags nachts 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, plus Zuschlag für erhöhte nächtliche Störwirkung Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt.

6 4834.b1 Seite 6 von 14 Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile schutzbedürftiger Räume nach DIN 4109 (07/2016) in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels werden nachstehend tabellarisch wiedergegeben. Tabelle 1: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen schutz- bedürftiger Aufenthaltsräume in Wohnungen nach DIN 4109 (07/2016) Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel LA in db(a) Erforderliches resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß von Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen erf. R'w,ges in db I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > 80 2) 2) Die Anforderungen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzusetzen 5 Berechnungsgrundlagen 5.1 Örtliche Gegebenheiten Das Plangrundstück befindet sich in der Nähe des Ortsrandes von Erling. Zur Verdeutlichung der örtlichen Situation ist in der Anlage 1 der Lageplan mit Darstellung des Plangebietes wiedergegeben. Bei den Böden handelt es sich im Bestand um überwiegend weiche Böden. Für die Planung wird von teils harten und teils weichen Böden ausgegangen. Bei den Ausbreitungsberechnungen nach DIN ISO wurde der Bodenfaktor mit G = 0,6 angenommen. Für das Plangebiet wird die vorhandene Höhensituation auf Grundlage der erhaltenen Planunterlagen berechnet und berücksichtigt. Die Ermittlung der Beurteilungspegel im betrachteten Prognosefall erfolgt auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen.

7 4834.b1 Seite 7 von Staatsstraße 2067 Für die Berechnung der Schallimmissionen, ausgehend von den Fahrverkehren der unmittelbar angrenzenden Staatsstraße, werden die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern im Bayerischen Straßeninformationssystem (BAYSIS) veröffentlichten Verkehrszählungen herangezogen. Die für das Jahr 2015 im Bereich des Plangebietes ermittelten Verkehrszahlen sind nachstehend tabellarisch angegeben. Tabelle 2: Verkehrszählungen St 2067, Zähljahr 2015 Straße Maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw Anteil p in % tags nachts tags nachts St ,5 7,8 Die in Tabelle 2 wiedergegebene durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke entspricht einer Zählung aus dem Jahr Aufgrund des zu erwartenden Zuwachses des Verkehrsaufkommens wird für die angegebenen Verkehrsstärken in Anlehnung an die Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS-Q 96) ein Zunahmefaktor für das Jahr 2028 von f = 1,08 berücksichtigt. Für die schalltechnische Untersuchung werden nachstehend tabellarisch wiedergegebene Verkehrszahlen berücksichtigt. Tabelle 3: Prognosewerte für das Jahr 2028 Straße Maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw Anteil p in % tags nachts tags nachts St ,5 7,8 Entsprechend der durchgeführten Ortseinsicht ist die Staatsstraße auf Höhe des Plangebietes asphaltiert ausgeführt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem untersuchten Streckenabschnitt liegt nicht vor. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts für Pkws und Lkws mit v = 50 km/h berücksichtigt. Die Korrektur für die Fahrbahnoberfläche beträgt gemäß RLS-90 DStrO = 0 db. Das Gefälle der Straße beträgt auf der Grundlage der vorliegenden Höhendaten bis zu g = 8,5 %. Der Zuschlag für Steigung und bzw. Gefälle nach RLS-90 wird Abschnittsweise mit bis zu DStg = 2,1 db berücksichtigt.

8 4834.b1 Seite 8 von 14 Der Emissionspegel der Straße in einem Abstand von 25 m berechnet sich nach RLS-90 für die untersuchten Zeiträume (ohne DStg) wie nachstehend tabellarisch wiedergegeben. Tabelle 4: Emissionspegel der St 2067 im Prognosefall (2028) Straße Emissionspegel Lm, E in db(a) tags nachts St ,8 49,2 Die Emissionsorthöhe wurde gemäß RLS-90 mit über Straßenoberkannte berücksichtigt. h = 0,5 m 5.3 Geräusche aus gewerblichen Anlagen Zur Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche ausgehend von gewerblichen Anlagen wurde am eine Ortseinsicht durchgeführt. Während der durchgeführten Ortseinsicht wurde keiner aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht für das Plangebiet relevanten gewerblichen Einrichtungen vorgefunden. Eine weitergehende Untersuchung der Geräusche ausgehend von gewerblichen Anlagen erfolgt in der vorliegenden Bearbeitung nicht. 6 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Die Berechnungen des Schallimmissionsschutzes erfolgen auf der Grundlage der Berechnungsvorschriften gemäß DIN sowie deren jeweilig nachgegliederten Regelwerke unter Zuhilfenahme des rechnergestützten Simulationsprogramms "SoundPlan" in der Version 8.1 mit Update von Die Berechnungen der Beurteilungspegel auf dem Plangebiet werden unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Randbedingungen mit einer Rasterauflösung von s = 0,5 m² durchgeführt. Nachstehend werden die Berechnungsergebnisse für das Plangebiet zur Beurteilung der schallimmissionsschutztechnischen Situation nach Beiblatt 1 zu DIN wiedergegeben. Die Ermittlung der Beurteilungspegel erfolgte nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg, vertreten durch Herrn Knill, in einer Höhe von h = 2,3 m über Geländeoberkannte.

9 4834.b1 Seite 9 von 14 Die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN für ein "Allgemeines Wohngebiet" werden auf dem südlichen Teil, der für die Bebauung vorgesehenen Flächen, im Tagund Nachtzeitraum überschritten. Im Tagzeitraum werden ab einem Abstand des Plangebiets zur Straßenachse von s 36 m die Orientierungswerte eingehalten. Im Nachtzeitraum werden an einem Abstand des Plangebiets zur Straßenachse von s 45 m die Orientierungswerte für ein "Allgemeines Wohngebiet" eingehalten. Die Berechnungsergebnisse sind in der Anlage 2 als Farbpegelraster dargestellt. 7 Maßnahmen zum Lärmschutz Auf der Grundlage der durchgeführten Berechnungen wurden auf dem Plangebiet Überschreitungen der Orientierungswerte für ein "Allgemeines Wohngebiet" festgestellt. Die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN können auf dem gesamten Plangebiet aus schalltechnischer Sicht nur durch eine Lärmschutzwand entsprechend Abschnitt 7.1 eingehalten werden. Aus städtebaulicher Sicht sowie der Berücksichtigung des vorhandenen Bodendenkmals entlang der Grundstücksgrenze, soll auf die Errichtung einer Lärmschutzwand verzichtet werden. Zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen geeignete passive Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet und aufgezeigt werden. Für eine entsprechende Abwägung der erforderlichen Maßnahmen werden nachstehend im Detail die einzelnen Maßnahmen zur Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN wiedergegeben. 7.1 Einhaltung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Für die bestehende Situation wurden auf dem Plangebiet rechnerisch Überschreitungen der Orientierungswerte für ein "Allgemeines Wohngebiet" nach Beiblatt 1 zu DIN ermittelt. Zur Verdeutlichung der schalltechnischen Situation sind die auf dem Plangebiet, ohne Lärmschutzmaßnahmen, zu erwartenden Immissionspegel in der Anlage 2 grafisch dargestellt. Sollen auf dem gesamten Plangebiet die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN eingehalten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen, z. B. in Form einer entlang der Staatsstraße zu errichtenden Lärmschutzwand geeignet bzw. vorzusehen.

10 4834.b1 Seite 10 von 14 Für das geplante Vorhaben ist jeweils eine Lärmschutzwand westlich und östlich der Grundstückszufahrt entlang der Staatsstraße zu errichten. Die Lärmschutzwand ist an Ein- und Ausfahrten, beidseitig in das Grundstück zu verlängern und wie nachfolgend dargestellt auszuführen: - Höhe der Lärmschutzwand über GOK: h = 3,5 m Lärmschutzwand, westlich der Grundstückszufahrt - Segmentlänge West, l = 15 m - Segmentlänge Süd, l = 50 m - Segmentlänge Ost, l = 17 m - Gesamtlänge, l = 82 m Lärmschutzwand, östlich der Grundstückszufahrt - Segmentlänge West, l = 17 m - Segmentlänge Süd, l = 75,5m - Segmentlänge Ost, l = 12,5 m - Gesamtlänge, l = 105 m Zur Verdeutlichung sind die in der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten Lärmschutzwände nachfolgend graphisch beschrieben. Abbildung: Lageplan mit Darstellung einer geeigneten Lärmschutzwand

11 4834.b1 Seite 11 von 14 Besonderer Hinweis Durch Schallreflexionen an der Lärmschutzwand kann sich die schalltechnische Situation an der bestehenden Bebauung, südlich der Staatsstraße, ändern. Soll der "Bestand" schallimmissionsschutztechnisch nicht schlechter gestellt werden, wird empfohlen den Einfluss der für das Plangebiet vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen auf das bestehende Bebauungsgebiet prüfen zu lassen. Vorbehaltlich einer detaillierten rechnerischen Prüfung wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die zuvor beschriebene Lärmschutzwand zumindest straßenseitig als hoch schallabsorbierend auszuführen ist. Schallharte Montagen, z. B. durch PV-Anlagen, sind zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Lärmschutzwand ergeben sich auf der zur Bebauung vorgesehenen Fläche des Plangebietes nachstehend rechnerisch ermittelte Beurteilungspegel. Beurteilungspegel im Tagzeitraum Lr, tags 55 db(a) Beurteilungspegel im Nachtzeitraum Lr, nachts 45 db(a). Mit der vg. Maßnahme können die Orientierungswerte für ein "Allgemeines Wohngebiet" der zur Bebauung vorgesehenen Fläche eingehalten werden. 7.2 Maßnahmen zur Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind alternativ nachstehend geeignete passive Lärmschutzmaßnahmen wiedergegeben sowie die Flächen des Plangebietes aufgezeigt, auf denen gesunde Wohnverhältnisse zu erwarten sind Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß der Außenbauteile schutzbedürftiger Aufenthaltsräume ermittelt sich auf Grundlage der DIN 4109 (07/2016) in Abhängigkeit des vorhandenen maßgeblichen Außenlärmpegels. Die Ermittlung zum maßgeblichen Außenlärmpegel wurden auf Höhe der obersten Geschosse der maximal vorgesehenen Bebauung (Wohnhaus mit EG, OG und DG) auf h = 8,0 m über Geländeoberkannte durchgeführt. Die Berechnungen wurden im Planfall sowohl mit der unter Abschnitt 7 dargestellten Maßnahme der Lärmschutzwand als auch ohne Lärmschutzwand durchgeführt. Entsprechend der DIN 4109 (07/2016) wurde für die Berechnungen zum Maßgeblichen Außenlärmpegel die Lärmbelastung derjenigen Tagzeit ermittelt, die die höhere Anforderung ergibt. Unter Berücksichtigung des Zuschlags von 10 db für die erhöhte nächtliche

12 4834.b1 Seite 12 von 14 Störwirkung ergibt sich die maßgebliche Lärmbelastung im Nachtzeitraum in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, wobei 3 db zu den berechneten Werten addiert wurden. Das Plangebiet ist entsprechend der rechnerisch ermittelten Außenlärmpegel sowohl mit als auch ohne Lärmschutzwand den Lärmpegelbereichen I bis III gemäß DIN 4109 (07/2016) zuzuordnen. Die auf dem Plangebiet ermittelten Lärmpegelbereiche sind in der Anlage 4 dargestellt. Das resultierende bewertete Schalldämm-Maß der Außenbauteile schutzbedürftiger Räume in Abhängigkeit des ermittelten Lärmpegelbereiches darf nach DIN 4109 (07/2016) ohne Raumkorrekturfaktor KAL sowie dem anzuwendenden Sicherheitsbeiwert nachstehend tabellarisch wiedergegebene Werte nicht unterschreiten. Tabelle 5: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen schutzbedürftiger Aufenthaltsräume in Wohnungen nach DIN 4109 (07/2016) Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel LA in db(a) Erforderliches resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß der Außenbauteile erf. R'w, ges in db I bis II 56 bis III 61 bis Die Fenster der Fassaden, welche dem Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 (07/2016) ausgesetzt sind können zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse z. B: als Festverglasungen, nicht öffenbare Fenster, mit vorgesetzten Wintergärten oder geschlossenen Logien ausgeführt werden. Ergänzend kann bei den straßennahen Häusern durch eine grundrissorientierte Bauweise (Anordnung schutzbedürftiger Aufenthaltsräume an den straßenabgewandten Fassaden) der schalltechnische Konflikt für künftige Bewohner gelöst werden Schutz der Freibereiche Neben den in Abschnitt genannten passiven Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb der Gebäude, ist es zudem erforderlich die Bewohner im Außen- bzw. Freibereich vor Lärmeinwirkungen zu schützen. Für den Schutz vorgesehener Freibereiche wurden zwei in die geplante Bebauung integrierte Lärmschutzwände auf dem Plangebiet berücksichtigt. Die Lage der Lärmschutzwände ist auf der Isophonenkarte in Anlage 5 blau gekennzeichnet.

13 4834.b1 Seite 13 von 14 Die berücksichtigten Lärmschutzwände sind wie folgt ausgebildet : Lärmschutzwand der Häusergruppe am Fischteich Länge: 4,5 m (geschlossen zwischen den Häusern) Höhe: 2,5 m Schalldämm-Maß Rw 24 db Lärmschutzwand Pförtnerhaus Länge: 10,0 m Höhe: 2,5 m Schalldämm-Maß Rw 24 db Ohne die in Abschnitt 7.1 genannte Lärmschutzwand entlang der Straße ergeben sich auf der Südseite des Grundstücks Lärmpegel die, die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN überschreiten. Auf den in der Anlage 5 rot dargestellten Flächen kommt es zur Überschreitung der Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet. Diese Flächen sind aufgrund der Lärmbelästigung nicht für den Aufenthalt im Freien geeignet. Da diese Flächen aufgrund der Lage zur Straße voraussichtlich nicht für den Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind, kann der Verzicht auf weitere Lärmschutzmaßnahmen im Zuge einer Abwägung durch die zuständige Genehmigungsbehörde entschieden werden. Auf den in der Anlage 5 grün gekennzeichneten Flächen ist auch ohne die Ausführung einer Lärmschutzwand entlang der Straße ein ungestörter Aufenthalt möglich.

14 4834.b1 Seite 14 von 14 8 Zusammenfassung und Schluss Für das geplante Bauvorhaben "Wieninger Schloss Andechs wurden in der vorliegenden Bearbeitung die einwirkenden Geräuschimmissionen, ausgehend von den öffentlichen Fahrverkehren auf der Staatsstraße 2067 rechnerisch ermittelt und unter Abschnitt 6 dieser Bearbeitung angegeben. Unter Berücksichtigung einer Lärmschutzwand entlang der Straße, wie in Abschnitt 7.1 beschrieben, können die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN für ein "Allgemeines Wohngebiet" auf dem gesamten Plangebiet eingehalten werden. Im Zuge des Abwägungsprozesses können auch passiven Maßnahmen zum baulichen Schallschutz zur Gewährleistung der Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile schutzbedürftiger Aufenthaltsräume nach DIN 4109 berücksichtigt werden. Bei dem Verzicht der Lärmschutzwand entfällt der Schutz des Außenbereiches. München, 28. November 2018 Sandra Dettelbacher, B. Eng Bearbeiter/ in Micheal Schlag stellv. Technischer Leiter Anlagen Verteiler: (als PDF-Dokument per Mail) Frei & Essler Baumanagement GmbH, Herr Essler Raumstation Architekten GmbH, Herr Sittmann-Haury

15 4834.b1 Anlage 1 Plangebiet Auszug aus dem Bayernatlas mit Kennzeichnung des Plangebiets (blau)

16 4834.b1 Anlage 2 Seite 1 Isophonenkarte, Tagzeitraum, ohne Lärmschutzwand entlang der Straße, Immissionsorthöhe 2,30 m ü. GOK

17 4834.b1 Anlage 2 Seite 2 Isophonenkarte, Nachtzeitraum, ohne Lärmschutzwand entlang der Straße, Immissionsorthöhe 2,30 m ü. GOK

18 4834.b1 Anlage 3 Seite 1 Isophonenkarte, Tagzeitraum, mit Lärmschutzwand entlang der Straße, Immissionsorthöhe 2,30 m ü. GOK

19 4834.b1 Anlage 3 Seite 2 Isophonenkarte, Nachtzeitraum, mit Lärmschutzwand entlang der Straße, Immissionsorthöhe 2,30 m ü. GOK

20 4834.b1 Anlage 4 Seite 1 I II III Isophonenkarte mit Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, Nachtzeitraum, ohne Lärmschutzwand entlang der Straße, Immissionsorthöhe 8,0 m ü. GOK

21 4834.b1 Anlage 4 Seite 2 I II III Isophonenkarte mit Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, Nachtzeitraum, mit Lärmschutzwand entlang der Straße, Immissionsorthöhe 8,0 m ü. GOK

22 4834.b1 Anlage 5 mit Aufenthaltsqualität ohne Aufenthaltsqualität Lageplan mit Darstellung der Flächen, in denen die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN für ein "Allgemeines Wohngebiet" (grün) eingehalten werden.

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