Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

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1 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 1 Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen Im Rahmen der Abwägung der zum 1. Entwurf des FNP Landsberg eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung war eine Ergänzung und Änderung des 1. Entwurfes des FNP Landsberg sowie die Erarbeitung eines 2. Entwurfes des FNP Landsberg erforderlich. Im Folgenden werden die einzelnen Ergänzungen/Änderungen gegliedert nach den einzelnen Ortschaften veranschaulicht. Dabei wird die Darstellung des nun erarbeiteten 2. Entwurfes der Darstellung des vorangegangenen 1. Entwurfes zum FNP gegenübergestellt. Es erfolgt die Benennung der Stellungnahme, auf der der Hinweis/ Einwand dargelegt wurde. Des Weiteren erfolgt zum allgemeinen Verständnis eine Begründung der vorgenommenen Ergänzung/Änderung auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses. GGf. werden durch StadtLandGrün auch ergänzende Hinweise zu den jeweiligen Punkten gegeben. Diese tragen einen informellen Charakter. Hinweis zu Änderungen in der Begründung: Die Änderungen und Ergänzungen, die sich aufgrund der Abwägung im Begründungstext ergaben wurden kursiv und durch Unterstreichung der entsprechenden Textpassage kenntlich gemacht. So können im Rahmen der erneuten Auslegung und Behördenbeteiligung die Änderungen nachvollzogen werden. Hinweis zur nochmaligen Behördenbeteiligung des 2. Entwurfes: Durch den Stadtrat soll beschlossen werden, dass die Behörden lediglich zu den Änderungen und Ergänzungen eine Stellungnahme abgeben können (gem. 4a Abs. 3 BauGB). Dieses Verfahren wird angewendet, um nicht den gesamten FNP im Rahmen der nochmaligen Beteiligung in Frage zu stellen. Denn die nicht geänderten Teile der Planzeichnung und Begründung sind ja durch die Behördenbeteiligung zum 1. Entwurf schon bestätigt worden und bedürfen keiner Änderung/Ergänzung.

2 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 2 1 Braschwitz Mägdeberge - Gewerbegebiet Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) vom Der FNP Braschwitz (1999) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1-1 Gewerbegebiet Mägdeberge entsprechend der Festsetzungen als gewerbliche Baufläche dar. Zwischenzeitlich wurden innerhalb des Geltungsbereiches großflächig Photovoltaikanlagen errichtet. Die Flächenbelegung mit PV-Modulen liegt mit 15 ha weit über der Hälfte des 20,8 ha großen Gewerbegebietes. Damit besitzt die Baufläche eher den Charakter einer Sonderbaufläche, die gewerbliche Nutzung ist untergeordnet. Die Darstellung wird aufgrund des Hinweises durch das MLV angepasst. Das heißt, die mit Photovoltaikanlagen belegten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes werden als Sondergebiet Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt. Die gewerblich genutzten Flächen werden als gewerbliche Baufläche dargestellt. Mit der Darstellung der inneren Erschließungsstraße wird die gesicherte Erschließung der Flächen nachgewiesen. Eine Änderung des Bebauungsplanes (Anpassung der Festsetzungen) ist erforderlich. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Braschwitz im Dezember 2016:

3 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 3 1 Braschwitz westlich Saarbrücker Straße / nördlich Gartenfachmarkt Landkreis Saalekreis vom Der FNP Braschwitz (1999) stellt den Bereich zwischen der Bahnlinie, der Saarbrücker Straße, Dehner und der Reide als gewerbliche Baufläche dar. Der Landkreis wies bereits in seiner Stellungnahme zum Vorentwurf darauf hin, dass für diesen Bereich ein seit rechtskräftiger B-Plan Nr. 1 Sonder- und Gewerbegebiet an der B 100 vorliegt. Der Hinweis wurde in der Abwägung zum Vorentwurf mit folgender Begründung weggewogen : Die Fläche zwischen Gartenfachmarkt und Bahnlinie ist durch Vernässung gekennzeichnet, außerdem quert die Reide die Fläche im nordöstlichen Bereich. Aktuell wird diese Fläche ackerbaulich genutzt. Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen zum 1. Entwurf des FNP wurde der Sachverhalt nochmals diskutiert, geprüft und mit folgendem Ergebnis abgewogen: Bei dem Standort handelt es sich um einen im REP festgelegten regional bedeutsamen Standort für Industrie und Gewerbe (Nr. 19 Gewerbepark Peißen/ Braschwitz/ Halle). Somit besteht aufgrund der übergeordneten Planung (REP) das Erfordernis der Darstellung des betreffenden Bereiches als gewerbliche Baufläche. Des Weiteren wäre bei Beibehaltung der Darstellung Fläche für die Landwirtschaft eine Änderung des B-Planes Nr. 1 erforderlich. Dies würde wiederum Kosten (Änderungsverfahren) für die Stadt Landsberg verursachen, was vermieden werden soll. Aus diesem Grund erfolgt die Darstellung der benannten Fläche als gewerbliche Baufläche. Somit wird die Darstellung aus dem rechtswirksamen FNP weitergeführt. keine Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Braschwitz im Dezember 2016:

4 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 4 1 Braschwitz Plößnitz östlich der Hauptstraße Änderungen resultieren aus Stellungnahme (n): Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vom Landkreis Saalekreis vom Der rechtswirksame FNP Braschwitz (1999) stellt östlich der Hauptstraße eine Fläche für die Landwirtschaft dar. In den o.g. Stellungnahmen wird zu den im 1. Entwurf des FNP Landsberg dargestellten geplanten Wohnbauflächen jeweils eine negative Stellungnahme abgegeben (so auch für die o.g. benannte straßenbegleitende Fläche an der Hauptstraße). Besonders geht aus den Stellungnahmen hervor, dass die Entwicklung in den Orten ohne zentrale Funktion (also die Orte außer das Grundzentrum Landsberg und die Ankerorte Niemberg und Hohenthurm) die städtebauliche Entwicklung (u.a. Bereitstellung von Wohnbauflächen) nur im Rahmen der Eigenentwicklung zu ermöglichen ist. Das MLV schreibt sogar, dass in den übrigen Ortschaften (außerhalb des zentralen Ortes Landsberg) keine Entwicklung stattfinden darf, die über den Eigenbedarf hinausgeht. Tatsächlich werden aber dort noch weitere Flächen für 153 WE neu ausgewiesen. Eigenentwicklung bedeutet eine Entwicklung aus dem Bestand heraus, d.h. eine Bebauung einzelner Lückengrundstücke sowie Nachnutzung zukünftig leerfallender Wohngrundstücke. Im Rahmen der Wohnbedarfsermittlung für das Jahr 2025 kann für keinen Ortsteil der Stadt Landsberg ein Mangel an Wohnbaufläche dargestellt werden. Der Nachweis für zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf außerhalb der zentralen Orte kann nicht erbracht werden. Damit kann auch eine Darstellung der Fläche entlang der Hauptstraße in Plößnitz als geplante Wohnbaufläche nicht begründet werden. Unter Berücksichtigung des Gebotes des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden wird die betreffende Fläche im 2. Entwurf des FNP als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Damit wird die Darstellung des rechtswirksamen FNP Braschwitz weitergeführt sowie den Zielen der Raumordnung entsprochen. Für das Argument des Ortschaftsrates, dass Bauwillige Grundstücke in der Größenordnung von ca m² suchen und diese Flächen im Ortsgebiet nicht finden, besteht folgender Lösungsansatz: Es besteht die Möglichkeit über die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung ( 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) einzelne Außenbereichsflächen (auch solche, die nicht im FNP als Bauflächen dargestellt sind) in die Baufläche einzubeziehen, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt ist. Somit ist es möglich, wenn ein Interessent eine Fläche von ca m² entwickeln will, über die Aufstellung einer Satzung eine direkt an eine bestehende Baufläche angrenzende Fläche als Bauland zu entwickeln. Diese Vorgehensweise wurde durch das Bauordnungsamt des Saalekreises auf Anfrage von StadtLandGrün positiv beschieden. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Braschwitz im Dezember 2016: Nach heftiger und intensiver Diskussion stimmt der Ortschaftsrat der Darstellung zu.

5 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 5 2 Hohenthurm Nördlich der Bahnlinie Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbh vom Die LMBV hat Einwände der Darstellung der zwischen dem Droyßiger Weg und der Bahn gelegenen Flurstücken (im Eigentum der LMBV befindlich) geltend gemacht. Im 1. Entwurf wurde dieser Bereich als Grünfläche dargestellt. Dieser Darstellung hat die LMBV auch in ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf schon nicht zugestimmt. In der Abwägung zum Vorentwurf wurde dieser Einwand weggewogen. Nun, in der Stellungnahme zum 1. Entwurf, stimmte die LMBV wiederum nicht zu, konkretisierte ihre Stellungnahme jedoch dahingehend, dass das zukünftige Planungsziel der LMBV für diese Fläche die Errichtung von PV-Anlagen sei. Diesem Vorschlag wird im 2. Entwurf des FNP gefolgt. Das westlich angrenzende Flurstück (in Kircheneigentum) wird weiterhin als Grünfläche mit der Überlagerung des Planzeichens Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Der östliche Bereich zwischen Bahnlinie und Droyßiger Weg wird gemäß dem Planungsziel des Flächeneigentümers (LMBV) als geplantes Sondergebiet Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt. Entlang der Bahnlinie bleibt die Signatur Lärmschutzwall/ -wand erhalten. Im nördlichen Bereich des geplanten Sondergebietes erfolgt zur Abgrenzung der gemischten und gewerblichen Baufläche die Darstellung eines ca. 10 m breiten Grünstreifens. In diesem können entsprechende Schall- und Sichtschutzmaßnahmen zur nördlich angrenzenden Bebauung umgesetzt werden. Die Fläche bleibt vorerst (bis zum Verkauf oder eigenen Entwicklung durch die LMBV) in ihrem jetzigen Zustand (Grünland) erhalten. Sollte sich die LMBV für eine Entwicklung der Fläche entscheiden bzw. nach Flächenverkauf der neue Eigentümer eine Entwicklung der Fläche vorhaben, dann ist an dieser Stelle gemäß Planungsziel FNP lediglich die Errichtung einer Photovoltaikanlage und als Abgrenzung zu den nördlich gelegenen Bauflächen die Entwicklung eines Grünzuges möglich. Eine Bebauung dieser Fläche mit Gebäuden sonstiger Art (z.b. Gewerbe) wird damit ausgeschlossen. Um auf der Fläche jedoch PV-Anlagen errichten zu können, ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes (Bebauungsplan - analog Gebiet Hohenthurmer Alpen) erforderlich. Wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst, kann dann im B-Plan u.a. festgesetzt werden, dass ein Grünstreifen, Sichtschutz o.ä. zwischen den zu errichtenden PV-Anlagen und den nördlich anschließenden gemischten bzw. gewerblichen Baufläche als Schutzstreifen herzurichten ist. Des Weiteren kann hier eine entsprechende Schallschutzmaßnahme entlang der Bahnlinie festgesetzt werden. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Hohenthurm im Dezember 2016:

6 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 6 3 Landsberg nordöstlich des Robert-Schumann-Ring Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vom Landkreis Saalekreis vom Der FNP Landsberg (1998) stellt nordöstlich des Robert-Schumann-Ringes und westlich der Wohnbaufläche Tornaer Weg/Bahnhofstraße eine Fläche für die Landwirtschaft dar. In den o.g. Stellungnahmen wird zu den im 1. Entwurf des FNP Landsberg dargestellten geplanten Wohnbauflächen jeweils eine negative Stellungnahme abgegeben (so auch für die o.g. benannte Fläche nordöstlich des Robert-Schumann-Ringes). Besonders geht aus den Stellungnahmen hervor, dass die Entwicklung in den Orten ohne zentrale Funktion nur im Rahmen der Eigenentwicklung zu ermöglichen ist. Das MLV schreibt sogar, dass in den übrigen Ortschaften (außerhalb des zentralen Ortes Landsberg) keine Entwicklung stattfinden darf, die über den Eigenbedarf hinausgeht. Tatsächlich werden aber dort noch weitere Flächen für 153 WE neu ausgewiesen. In der Kernstadt Landsberg sind in den vorhandenen B-Plangebieten noch ausreichend Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden vorhanden. Im Rahmen der Wohnbedarfsermittlung für das Jahr 2025 kann für keinen Ortsteil der Stadt Landsberg, so auch für den Ortsteil Landsberg selber, ein Mangel an Wohnbaufläche dargestellt werden. Der Nachweis für zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf auch für den zentralen Ortsteil Landsberg kann nicht erbracht werden. Somit kann eine weitere Darstellung von geplanten Wohnbauflächen in Landsberg am o.g. Standort nicht begründet werden. Unter Berücksichtigung des Gebotes des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden wird die betreffende Fläche im 2. Entwurf des FNP als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Damit wird die Darstellung des rechtswirksamen FNP Landsberg weitergeführt sowie den Zielen der Raumordnung entsprochen. Für die Entwicklung der Fläche besteht, bei nachgewiesenem und begründetem Bedarf, jederzeit die Möglichkeit, den FNP für diesen Bereich (über ein sog. Deckblattverfahren ) zu ändern. Im Parallelverfahren ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Landsberg im Dezember 2016:

7 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 7 3 Landsberg Nördl. Hallesche Landstraße Uwe Idelberger vom Nach Eingang der Stellungnahme wurde der Sachverhalt geprüft. Der rechtswirksame FNP Landsberg (1998) in der Fassung der 1. Änderung und rechtswirksam seit dem stellt für den Bereich nördlich der Halleschen Landstraße eine gemischte Baufläche dar. Die Darstellung des rechtswirksamen FNP Landsberg in der Fassung der 1. Änderung wird im vorliegenden 2. Entwurf des FNP weitergeführt und die betreffende Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Darstellung der gemischten Baufläche im FNP lediglich das städtebauliche Planungsziel der Stadt Landsberg dargestellt wird. Ein Baurecht besteht aufgrund der Darstellung im FNP generell nicht. Dazu müssen die erforderlichen Planverfahren eingeleitet werden (z.b. Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes wie B-Plan oder Satzung). Des Weiteren müssen die örtlichen Bauvorschriften (Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt) beachtet werden. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Landsberg im Dezember 2016:

8 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 8 3 Landsberg Nördl. Franz-Salomon-Straße keine Der rechtswirksame FNP Landsberg (1998) stellt nördlich der Franz-Salomon-Straße in Gollma eine gemischte Baufläche (M) dar. Für das Eckgrundstück an der Leipziger Straße / Franz-Salomon-Straße wurde am der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Am Mühlfeld gefasst und befindet sich im Verfahren. Die planerische Zielstellung des B-Planes sieht die Entwicklung einer Wohnbaufläche vor. Gemäß der für das FNP-Verfahren erarbeiteten Methodik werden die Festsetzungen von vorhandenen verbindlichen Bauleitplänen hinsichtlich der allgemeinen Art der baulichen Nutzung in den vorliegenden FNP übernommen. Östlich an den B-Plan grenzt eine Fläche an, auf der ein Feuerwehrgebäude errichtet wurde. Diese Fläche besitzt den Charakter einer Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung Feuerwehr. Im 2. Entwurf des FNP erfolgt die Darstellung des Geltungsbereiches des B-Planes Am Mühlfeld gemäß der Festsetzung als Wohnbaufläche. Die östlich angrenzende Fläche wird als Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung Feuerwehr dargestellt. keine Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Landsberg im Dezember 2016:

9 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 9 4 Niemberg Östlich der Betriebsfläche Roggemann Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vom Regionale Planungsgemeinschaft Halle vom Der rechtswirksame FNP Niemberg (1998) stellt nördlich der Alten Zollstraße und östlich der Straße Am Güterbahnhof bis zum nach Dammendorf/Gödewitz verlaufenden Feldweg eine gewerbliche Baufläche dar. Für den o.g. Bereich wurde kein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt und die Fläche befindet sich aktuell in landwirtschaftlicher Nutzung. Für den südlich an die benannte Fläche angrenzende Bereich liegt ein seit rechtskräftiger B-Plan (Nr. 4-7 Gewerbegebiet Niemberg- Ost 1. BA) mit einer Größe von ca. 12 ha vor. Diese Fläche ist lediglich zu 50% ausgelastet. Am Standort Niemberg stehen demnach noch ca. 6 ha innerhalb des rechtskräftigen B- Plangebietes für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Gemäß dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden sollte diese Fläche gewerblich entwickelt werden, bevor weitere landwirtschaftliche Nutzfläche durch eine Überbauung verbraucht wird. Die gewerbliche Ergänzungsfläche mit einer Größe von ca. 2,8 ha sollte lediglich eine Vorhaltefläche zur Erweiterung der im nördlichen Bereich des Gewerbegebietes ansässigen Firmen darstellen. Aktuell liegt jedoch kein dringliches Begehren einer baulichen Erweiterung der Firma vor. Eine verbindliche Bauleitplanung wurde für diese Fläche nicht aufgestellt. Des Weiteren erfolgte eine nochmalige Prüfung. Es wurde festgestellt, dass eine mögliche Erweiterung der Firma Roggemann innerhalb der schon als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereiches möglich ist. Die betreffende Fläche wird im 2. Entwurf des FNP Landsberg als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Dies begründet sich aus der Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfes sowie unter Berücksichtigung des Gebotes des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden. Im Ortschafts-FNP Niemberg (rechtswirksam seit und seine 1. Änderung seit rechtswirksam) ist die betreffende Fläche als gewerbliche Planungsfläche dargestellt. Bis zur Erlangung der Rechtswirksamkeit des vorliegenden FNP Landsberg (Gesamtstadt) ist ein verbindlicher Bauleitplan (B-Plan) aus dem Ortschafts-FNP herzuleiten ( 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Demnach besteht bis zur Erlangung der Rechtswirksamkeit des FNP Landsberg die Möglichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes, sollte ein kurzfristiges Erweiterungsbegehren der ansässigen Firma bestehen. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht dies nicht. Sollte nach Eintreten der Rechtswirksamkeit des FNP Landsberg eine konkrete Erweiterungsabsicht des ansässigen Betriebes bestehen, ist die Änderung des FNP für diesen Bereich jederzeit möglich. Dies kann im Parallelverfahren zum aufzustellenden verbindlichen Bauleitplan (B-Plan) über ein sog. Deckblattverfahren erfolgen. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Niemberg im Dezember 2016:

10 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 10 4 Oppin Östl. Dessauer Straße / südl. Friedensstraße Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vom Landkreis Saalekreis vom Der rechtswirksame FNP Oppin (2000) stellt westlich der Dessauer Straße und südlich der Friedensstraße eine geplante Wohnbaufläche sowie an der Dessauer Straße eine geplante gemischte Baufläche dar. Für diesen Bereich wurde ein verbindlicher Bauleitplan Nr. 5-7 aufgestellt. Der Entwurf aus 07/1996 wurde jedoch nicht fortgeschrieben. Er erlangte keine Rechtskraft und damit auch kein Planungsrecht! In den o.g. Stellungnahmen wird zu den im 1. Entwurf des FNP Landsberg dargestellten geplanten Wohnbauflächen jeweils eine negative Stellungnahme abgegeben (so auch für die o.g. benannte Fläche). Besonders geht aus den Stellungnahmen hervor, dass die Entwicklung in den Orten ohne zentrale Funktion (also die Orte und Ortsteile ausgeschlossen des zentralen Ortsteils Landsberg und der Ankerorte Niemberg und Hohenthurm) die städtebauliche Entwicklung (u.a. Bereitstellung von Wohnbauflächen) nur im Rahmen der Eigenentwicklung zu ermöglichen ist. Eigenentwicklung bedeutet die Entwicklung aus dem Bestand heraus, d.h. eine Bebauung einzelner Lückengrundstücke sowie Nachnutzung zukünftig leerfallender Wohngrundstücke. Das MLV schreibt sogar, dass in den übrigen Ortschaften (außerhalb des zentralen Ortes Landsberg) keine Entwicklung stattfinden darf, die über den Eigenbedarf hinausgeht. Tatsächlich werden aber dort noch weitere Flächen für 153 WE neu ausgewiesen. Im Rahmen der Wohnbedarfsermittlung für das Jahr 2025 kann für keinen Ortsteil der Stadt Landsberg ein Mangel an Wohnbaufläche dargestellt werden. Der Nachweis für zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf kann nicht erbracht werden. Damit kann auch eine Darstellung der Fläche südlich der Friedensstraße als geplante Wohnbaufläche nicht begründet werden. Aufgrund der Ermittlung des Wohnbedarfes sowie unter Berücksichtigung des Gebotes des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden wird an diesem Standort zukünftig keine bauliche Entwicklung angestrebt. Die Fläche wird als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Entlang der Dessauer Straße erfolgt die Darstellung einer straßenbegleitenden Grünfläche sowie die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) sowie einer straßenbegleitenden Grünfläche. Für die Entwicklung der Fläche besteht, bei nachgewiesenem und begründetem Bedarf, jederzeit die Möglichkeit, den FNP für diesen Bereich (über ein sog. Deckblattverfahren ) zu ändern. Im Parallelverfahren ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Oppin im Dezember 2016:

11 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 11 4 Oppin Gewerbepark Aeropark Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vom Der FNP Oppin (2000) stellt an der Niemberger Straße eine gewerbliche Baufläche dar. Diese Fläche wurde durch den Bebauungsplan Nr. 5-6 Verkehrslandeplatz Halle-Oppin (rechtskräftig seit ) überplant. Dieser setzt für den Geltungsbereich gewerbliche Bauflächen fest. Zwischenzeitlich wurden innerhalb des Geltungsbereiches großflächig Photovoltaikanlagen errichtet. Die Flächenbelegung mit PV-Modulen liegt mit 16 ha weit über der Hälfte des 17,3 ha großen Gewerbegebietes. Damit besitzt die Baufläche eher den Charakter einer Sonderbaufläche, die gewerbliche Nutzung ist untergeordnet. Die Darstellung wird aufgrund des Hinweises durch das MLV angepasst. Das heißt, die mit Photovoltaikanlagen belegten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes werden als Sondergebiet Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt. Die gewerblich genutzten Flächen werden als gewerbliche Baufläche dargestellt. Eine Änderung des Bebauungsplanes (Anpassung der Festsetzungen) ist erforderlich. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Oppin im Dezember 2016:

12 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 12 4 Oppin Maschwitz einzelne Flächen Meinolf Schültken vom Der rechtswirksame FNP Oppin (2000) stellt in den oben markierten Bereichen Grünflächen dar. Bei diesen Flächen handelt es sich um Grünland, dass als Mähwiese, Weide oder Acker genutzt wird und besitzen den Charakter einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Diese Flächen werden im 2. Entwurf des FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. keine Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Oppin im Dezember 2016:

13 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 13 4 Oppin Maschwitz einzelne Flächen Meinolf Schültken vom Der rechtswirksame FNP Oppin (2000) stellt im oben markierten Bereich ein Biotop nördlich des Weges dar. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde festgestellt, dass sich das benannte Biotop südlich des Weges befindet. Die Lage des Biotopes wird im 2. Entwurf des FNP auf die südliche Wegseite verschoben. Keine Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Oppin im Dezember 2016:

14 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 14 4 Oppin Maschwitz einzelne Flächen Meinolf Schültken vom Carl-Heinrich-Gans vom Anke Gans vom Der rechtswirksame FNP Oppin (2000) stellt die betreffende Fläche als gemischte Baufläche mit Überlagerung des Hinweises eines Altlastenverdachtes für die Fläche dar. Auf Nachfrage im Umweltamt/ SG Abfall und Bodenschutz des Landkreises wird die betreffende Fläche in der DSBA nunmehr als archivierte Fläche geführt. Somit erfolgt die Löschung des Planzeichens Altlastenverdacht für die Fläche Nr sowohl aus der Planzeichnung als auch aus dem Beiplan Anlage 4. Bei der Fläche handelt es sich um eine Betriebsfläche des ansässigen Landwirtschaftsbetriebes. Die Nutzung erfolgt als Lagerfläche, Abstellplatz für landwirtschaftliche Geräte sowie als Weidefläche. Nördlich der Fläche befindet sich eine Lagerhalle sowie eine neu errichtete Siloanlage. Auch südlich der Fläche schließt direkt eine Lagerhalle/Scheune sowie ein Gebäude mit Wohnnutzung an. Südlich der Straße Am unteren Teich befinden sich weitere Wohngebäude. Damit besitzt die Fläche den Charakter einer gemischten Baufläche. Die Darstellung des rechtswirksamen FNP Oppin der Fläche als gemischte Baufläche wird im 2. Entwurf des FNP weitergeführt. Keine Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Oppin im Dezember 2016:

15 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 15 4 Oppin Maschwitz ländliche Wege Meinolf Schültken vom Carl-Heinrich-Gans vom Michael Feigl vom Eheleute Ulrich und Heide Schreiber vom Thomas Spors und Fanny Feigl vom Rick Malina vom Anke Gans vom Gemäß Hinweisen aus den o.g. Stellungnahmen erfolgt die Darstellung der Ortsverbindungsstraße Maschwitz - Oppin/Harsdorf sowie Untermaschwitz - Oppin als Verkehrsfläche. Keine Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Oppin im Dezember 2016:

16 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 16 7 Queis Regionale Planungsgemeinschaft vom Gemäß Hinweis aus der o.g. Stellungnahme erfolgt zur Information die Kennzeichnung des im Entwurf des REP Halle vom räumlich neu festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Halle-Leipzig. Keine Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Queis im Dezember 2016:

17 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg 17 7 Queis Queis nördl. Delitzscher Straße Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vom Landkreis Saalekreis vom Der rechtswirksame FNP Queis (2000) stellt an der Delitzscher Chaussee eine geplante Wohnbaufläche und eine geplante gemischte Baufläche dar. Diese umfasst den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7-2 Wohn- und Mischgebiet An der Klepziger Straße 3. BA, der im Jahr 2003 Rechtskraft erhielt, sowie des VEP Motel Ritter Queis (Aufhebung des VEP 12/2002). Diese Fläche weist noch keine Bebauung auf. In den o.g. Stellungnahmen wird zu den im 1. Entwurf des FNP Landsberg dargestellten geplanten Wohnbauflächen jeweils eine negative Stellungnahme abgegeben (so auch für die o.g. benannte Fläche an der Delitzscher Straße). Besonders geht aus den Stellungnahmen hervor, dass die Entwicklung in den Orten ohne zentrale Funktion (also die Orte außer des Grundzentrums Landsberg und der Ankerorte Niemberg und Hohenthurm) die städtebauliche Entwicklung (u.a. Bereitstellung von Wohnbauflächen) nur im Rahmen der Eigenentwicklung zu ermöglichen ist. Das MLV schreibt sogar, dass in den übrigen Ortschaften (außerhalb des zentralen Ortes Landsberg) keine Entwicklung stattfinden darf, die über den Eigenbedarf hinausgeht. Tatsächlich werden aber dort noch weitere Flächen für 153 WE neu ausgewiesen. Eigenentwicklung bedeutet eine Entwicklung aus dem Bestand heraus, d.h. eine Bebauung einzelner Lückengrundstücke sowie Nachnutzung zukünftig leerfallender Wohngrundstücke. Im Rahmen der Wohnbedarfsermittlung für das Jahr 2025 kann für keinen Ortsteil der Stadt Landsberg ein Mangel an Wohnbaufläche dargestellt werden. Der Nachweis für zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf außerhalb der zentralen Orte kann nicht erbracht werden. Des Weiteren ist auf die Aktualisierung des Regionalen Entwicklungsplanes Halle hinzuweisen. Im REP- Entwurf vom ist u.a. eine Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Halle/Leipzig dargestellt. Zur Information wurde diese Abgrenzung in den 2. Entwurf des FNP Landsberg übernommen. Die betreffende Fläche wird durch das neue Siedlungsbeschränkungsgebiet überlagert. (In diesem Bereich ist gemäß Zielstellung Z 96 des LEP LSA 2010 eine Neuausweisung von Wohnbauflächen und von Flächen für andere lärmsensible bauliche Nutzungen ausgeschlossen.) Aufgrund der Ergebnisse der Wohnbedarfsermittlung und unter Berücksichtigung des Gebotes des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden sowie der Überlagerung der Fläche durch das Siedlungsbeschränkungsgebiet soll die Fläche zukünftig nicht als Wohnbaufläche weitergeführt werden. Die betreffende Fläche wird im 2. Entwurf des FNP als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Damit wird den Zielen der Raumordnung entsprochen. Eine Umsetzung des B-Planes wird aufgrund der Überlagerung mit dem Siedlungsbeschränkungsgebiet als sehr schwierig erachtet. Der Bebauungsplan Nr. 7-2 An der Klepziger Straße 3. BA ist aufzuheben. Südwestl. der Kleinen Engen Gasse ist eine geplante Wohnbaufläche als maßvolle Ergänzung zum siedlungskörper dargestellt. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Queis im Dezember 2016:

18 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg Sietzsch Gewerbegebiet Ost Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vom Für das Gewerbegebiet Ost besteht ein Bebauungsplan mit Genehmigung vom Dieser erlangte jedoch keine Rechtskraft. Dieser setzt für den Geltungsbereich gewerbliche Bauflächen fest. Zwischenzeitlich wurden innerhalb des Geltungsbereiches großflächig Photovoltaikanlagen errichtet. Die Flächenbelegung mit PV-Modulen liegt mit 60 ha weit über der Hälfte des 89,5 ha großen Gewerbegebietes. Damit besitzt die Baufläche eher den Charakter einer Sonderbaufläche, die gewerbliche Nutzung ist untergeordnet. Die Darstellung wird aufgrund des Hinweises durch das MLV angepasst. Das heißt, die mit Photovoltaikanlagen belegten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes werden als Sondergebiet Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt. Die gewerblich genutzten Flächen werden als gewerbliche Baufläche dargestellt. Eine Änderung des Bebauungsplanes (Anpassung der Festsetzungen) ist erforderlich. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Sietzsch im Dezember 2016:

19 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg Sietzsch Lohnsdorf - Eigenheimstraße keine Für die Fläche nördlich der Eigenheimstraße wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 5 (rechtskräftig seit ) erweitert. Der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am gefasst. Gemäß der für das FNP-Verfahren erarbeiteten Methodik werden die Festsetzungen von vorhandenen verbindlichen Bauleitplänen hinsichtlich der allgemeinen Art der baulichen Nutzung sowie ihrer Abgrenzung des Geltungsbereiches in den vorliegenden FNP übernommen. Die Wohnbaufläche wird im 2. Entwurf des FNP entsprechend des geänderten Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 5 erweitert. Das Änderungsverfahren ist fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Sietzsch im Dezember 2016:

20 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg Sietzsch Bageritz- Bageritzer Ring Andreas Lehmann vom Die Fläche wird im 2. Entwurf des FNP in die gemischte Baufläche einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Darstellung der gemischten Baufläche im FNP lediglich das städtebauliche Planungsziel der Stadt Landsberg dargestellt wird. Ein Baurecht besteht aufgrund der Darstellung im FNP generell nicht. Dazu müssen die erforderlichen Planverfahren eingeleitet werden (z.b. Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes wie B-Plan oder Satzung). Des Weiteren müssen die örtlichen Bauvorschriften (Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt) und weitere gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Sietzsch im Dezember 2016:

21 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg Sietzsch Bageritz- Transportbeton-Anlage keine Die Saale-Beton GmbH & Co. KG betreibt südwestlich Bageritz eine Transportbeton-Anlage. Die Betriebsgenehmigung für diesen Standort aus dem Jahr 2007 läuft demnächst aus. Die Saale-Beton will diesen Standort zukünftig sichern. Dazu ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes sowie die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich. Durch die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Saalekreis wurde bestimmt, dass zur Erteilung einer Baugenehmigung die Erstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung der Fläche als Gewerbegebiet sowie die Darstellung dieser Fläche als gewerbliche Baufläche im FNP Landsberg erforderlich ist. Um den Produktionsstandort zu sichern erfolgt die Darstellung des entsprechenden Flurstückes, dass sich im Eigentum der Saale-Beton befindet, als gewerbliche Baufläche. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Darstellung der gewerblichen Baufläche im FNP lediglich das städtebauliche Planungsziel der Stadt Landsberg, Sicherung des Produktionsstandortes, dargestellt wird. Ein Baurecht besteht aufgrund der Darstellung im FNP generell nicht. Dazu müssen die erforderlichen Planverfahren eingeleitet werden (z.b. Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes wie B-Plan). Des Weiteren müssen die örtlichen Bauvorschriften (Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt) und weitere gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Sietzsch im Dezember 2016:

22 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan Stadt Landsberg Sietzsch Delitzscher Straße / Westring und Ostring keine Das Gebiet Delitzscher Straße / Westring ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr Gewerbegebiet Ost. Er wurde am genehmigt, jedoch nicht zur Rechtskraft geführt. Die Entwicklung der Flächen am West- und Ostring nördlich der Delitzscher Straße erfolgt jedoch auf der Grundlage des Bebauungsplanes. Für den Bereich Westring setzt der B-Plan ein Mischgebiet fest. Gemäß der im FNP angewandten Methodik (Übernahme der Festsetzungen aus bestehenden Bebauungsplänen) erfolgt die Darstellung des Bereiches West- und Ostring als gemischte Baufläche. keine Ergebnis der Beratung durch den Ortschaftsrat Sietzsch im Dezember 2016: keine

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