Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskassenzusage

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1 Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskassenzusage Produktleitfaden

2 Inhaltsverzeichnis 1 Die Problemstellung Die Zielgruppe Der Marktzugang Das Produkt Die Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskassenzusage Die steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer Die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber Arbeitsrechtliche Behandlung Was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen? Was geschieht bei Insolvenz des Unternehmens? Müssen die späteren Leistungen angepasst werden? Die steuerliche Behandlung der Unterstützungskasse Die Highlights der BBV-Unterstützungskasse e.v Tarifauswahl innerhalb der Unterstützungskasse Verkaufsunterlagen Angebot und Aufnahmeunterlagen

3 1 Die Problemstellung Jeder Arbeitnehmer steht heute vor zwei wesentlichen Problemen: Problem Nr. 1: Was später an Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung fließt, bleibt weit hinter dem gewohnten Einkommen zurück. Sicher ist: Es wird zu wenig sein, um davon gut zu leben. Schon nach heutigem Stand können wir max. 41% unseres letzten Bruttoeinkomens als Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung ist also unerlässlich. Eine zusätzliche Absicherung könnte im Privatbereich beispielsweise durch Abschluss einer privaten Lebensoder Rentenversicherung erfolgen. Die Finanzierung erfolgt dann aber aus bereits versteuertem Einkommen und genau das lässt sich vermeiden. Mit der arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskassenzusage besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersversorgung aus unversteuertem Einkommen aufzubauen. Problem Nr. 2:... zeigt sich allmonatlich beim Blick auf die Gehaltsabrechnung, wenn wir sehen, was letztendlich unterm Strich nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Mit steigendem Einkommen steigt auch die Steuerbelastung jedes Einzelnen. 3

4 2 Die Zielgruppe Die arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskassenzusage eignet sich grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer. Insbesondere gut verdienende Arbeitsnehmer oder Führungkräfte, die die Höchstbeiträge des 3 Nr. 63 EStG für Direktversicherungen bereits ausgeschöpft haben, können sich über die Unterstützungskasse eine zusätzliche steuerlich geförderte Altersversorgung aufbauen. Voraussetzung zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung des Arbeitnehmers über die Unterstützungskasse ist die Mitwirkung des Arbeitgebers, denn dieser muss Mitglied in der BBV-Unterstützungskasse e.v. werden und die Abwicklung der Versorgung läuft über ihn. Da ihn die Unterstützung seiner Mitarbeiter jedoch kaum etwas kostet, spricht auch nichts gegen dessen Zustimmung. Im Gegenteil: Liegt eine Sozialversiche rungsersparnis vor (siehe hierzu Punkt 4.3), so spart auch der Arbeitgeber seinen Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Durch diese Möglichkeit, Lohnneben kosten zu sparen, ist also auch der Arbeitgeber ein wichtiger Ansprechpartner. Die Einrichtung einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung ist für die Mitarbeiter jedes Unternehmens möglich, unabhängig von Rechtsform und Größe. Nach 4 (4) Tarifvertragsgesetz (TVG) ist ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte allerdings nur mit Billigung der Tarifparteien zulässig. Es sollten deshalb nur außertarifliche Gehaltsbestandteile umgewandelt werden, sofern es nicht bereits eine Regelung im Tarifvertrag gibt. Insbesondere durch den eingeführten Anspruch des Arbeitnehmers auf Gehaltsumwandlung sind in Tarifabschlüssen jetzt vermehrt Vereinbarungen zur Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung getroffen. Der Unternehmer selbst kann immer dann über die Unterstützungskasse versorgt werden, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt und er in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft steht. 4

5 3 Der Marktzugang Nachfolgend haben wir einige Tipps und Anregungen für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, interessierte Ansprechpartner für die Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskassenzusage zu finden und erfolgreich zu akquirieren. Durchforsten Sie zunächst Ihren Bestand nach Arbeitnehmern Jeder (gut verdienende) Arbeitnehmer kommt für eine Gehaltsumwandlung in Frage. Hat der Arbeitnehmer eine besondere Schlüsselstellung im Unternehmen, wird er bei seinem Arbeitgeber eher auf eine Zustimmungsbereitschaft treffen. nach Firmenkunden Vielleicht besteht bereits eine echte betriebliche Altersversorgung über Direktversicherungen, Pensionszusagen oder die Unterstützungskasse. Als Ergänzung bietet sich hier eine Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskassenzusage in Kombination geradezu an. Aber auch Firmen, die der Einrichtung einer echten betrieblichen Altersversorgung bisher ablehnend gegenüberstanden, unterstützen oft zumindest die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung der Mitarbeiter. nach Direktversicherungen (firmen- und arbeitnehmerfinanziert). Die Unterstützungskasse lässt sich ideal mit schon bestehenden Direktversicherungen kombinieren, insbesonders wenn die Höchstbeiträge des 3 Nr. 63 EStG bereits ausgeschöpft wurden. Wichtige und offene Ansprechpartner für dieses Thema sind Betriebsräte, die sich für das diesbezügliche Interesse der gesamten Belegschaft einsetzen können. Eine Beilage zur Gehaltsabrechnung steht Ihnen unter B zur Verfügung. Bei der Erstellung von Informationsblättern zum Aushang am schwarzen Brett oder einem kurzen Artikel in der Belegschaftszeitung sind wir Ihnen in der Hauptverwaltung gerne behilflich. In Zeitungen werden Firmengründungen oder Umfirmierungen über Geschäftsanzeigen bis hin zu Ausdrucken der Industrie- und Handelskammer sowie Handelsregistermitteilungen veröffentlicht. Oft suchen diese Unternehmen neue Mitarbeiter, und eine bav ist hier ein zusätzliches Argument. Schreiben Sie Steuerberater an oder laden Sie diese zu einer Informationsveranstaltung über betriebliche Altersversorgung ein. Haben Sie Kontakte zu Verbänden oder zur IHK? Z.B. ein kurzer Artikel mit Be ratungscoupon oder eine Anzeige in den jeweiligen Zeitschriften kann Ihnen helfen, Kontakte zu schaffen. Bei der Erstellung sind wir Ihnen gerne behilflich. nach Rückdeckungsversicherungen Evtl. besteht schon eine Versorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer; sprechen Sie die Versorgung der Belegschaft an. nach vermögenswirksamen Leistungen (jeder Arbeitnehmer hat auch einen Arbeitgeber). 5

6 4 Das Produkt 4.1 Die Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskassenzusage Die BBV-Unterstützungskasse e.v. ist eine rückgedeckte Gruppen-Unterstützungskasse in der Form eines eingetragenen Vereins. Als soziale Einrichtung mit dem ausschließlichen Zweck, Mitarbeitern der Mitgliedsunternehmen (sog. Trägerunternehmen) Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren, ist sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (siehe Punkt 4.6) steuerbefreit. Jede Firma kann unabhängig von Größe und Rechtsform Mitglied in der BBV-Unterstützungskasse e.v. werden. Somit besteht auch für kleine und mittelständische Unternehmen, für die die Gründung einer eigenen Unterstützungskasse zu kosten- und verwaltungsintensiv wäre, die Möglichkeit, diese Form der Altersversorgung zu nutzen. Und so funktioniert`s: Vereinbarung Gehaltsumwandlung Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass Gehaltsteile, die noch nicht ausgezahlt sind, zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung des Arbeitnehmers über die BBV-Unterstützungskasse e.v. verwendet werden. Mitgliedschaft Der Arbeitgeber wird Mitglied in der BBV-Unterstützungskasse e.v. und zahlt den vom Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt umgewandelten Betrag als Zuwendung an die Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse schließt in Höhe des umgewandelten Betrages eine Rückdeckungsversicherung ab. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter aus der Versicherung ist die Unterstützungskasse, versicherte Person der zu versorgende Mitarbeiter des Unternehmens. Speziell auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers bezogen, wird ein Leistungsplan erstellt, der Art und Höhe der Versorgungsleistungen festlegt. Diese entsprechen den aus der Versicherung finanzierten Leistungen. Dies können Alters- und/oder Hinterbliebenenleistungen in Form von Kapital oder Renten sein. Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Aufrechterhaltung der Versorgung (BUZ- Beitragsbefreiung) und/oder eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. 6

7 Praxistipp: Bei der Unterstützungskassenzusage bieten sich aufgrund der steuerlichen Behandlung beim Arbeitnehmer Rentenzusagen an, denn die Leistungen sind bei Bezug vom Arbeitnehmer zu versteuern (siehe Punkt 4.2). Bei Eintritt des Versorgungsfalles fließen die Versicherungsleistungen der Unterstützungskasse zu, die daraus entweder direkt oder über das Trägerunternehmen die Versorgungsleistung an den Arbeitnehmer erbringt. Jedes Trägerunternehmen und jeder Vertrag werden separat in der Unterstützungskasse geführt, so dass sichergestellt ist, dass der von jedem einzelnen Arbeitnehmer umgewandelte Betrag auch ausschließlich für dessen Versorgung verwendet wird. Sämtliche, im Zusammenhang mit der Einrichtung und Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung anfallenden Aufgaben werden dem Unternehmen von der Unterstützungskasse abgenommen. Begünstigung für den Todesfall Für die Begünstigung im Todesfall ist die strenge Definition von Hinterbliebenen zu berücksichtigen. Begünstigte für den Todesfall können sein: der überlebende Ehegatte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war; der eingetragene Lebenspartner i.s.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPart) steht dem Ehegatten gleich. die Kinder der versicherten Person im Sinne des 32 Abs. 3 bis 5 EStG in der zum Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage geltenden Fassung, der überlebende Lebenspartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes in einer auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaft gelebt hat, vorausgesetzt, die versicherte Person hat diesen Lebenspartner der Unterstützungskasse mit Anschrift und Geburtsdatum vor Eintritt des Versicherungsfalles schriftlich benannt. Sind keine Hinterbliebenen im obigen Sinne vorhanden, so wird ein Sterbegeld in Höhe der Leistung gezahlt, die aus dem Tarif für den Todesfall zur Verfügung gestanden hätte, maximal jedoch EUR. Die Zahlung erfolgt an die Erben, sofern die versicherte Person vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber der Unterstützungskasse keine andere Person als Begünstigten für das Sterbegeld schriftlich benannt hat. 4.2 Die steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer Der vom Arbeitnehmer gewünschte Betrag wird direkt aus seinem Bruttogehalt umgewandelt und somit der individuellen Besteuerung entzogen. Es entfällt keine Steuer auf den umgewandelten Betrag. Erst die Zahlung der späteren Versorgungsleistungen sind vom Versorgungsempfänger als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Versorgungsbezüge) gemäß 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG lohnsteuerpflichtig. Bei den Versorgungsbezügen wird ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR ( 9a S. 1 Nr. 1b EStG) und ein Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gemäß 19 Abs. 2 Satz 3 EStG berücksichtigt. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag wird bis zum Jahr 2040 nach und nach abgeschmolzen. Bei Zahlung einer einmaligen Kapitalleistung kann diese als Einkünfte für eine mehrjährige Tätigkeit ermäßigt besteuert werden, sog. Fünftelungs-Regelung ( 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Aufgrund der steuerlichen Behandlung empfiehlt sich in der Unterstützungskasse der Abschluss von Rentenversicherungen. 4.3 Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer Eine Umwandlung von außertariflichen Gehaltsbestandsteilen ist jederzeit möglich. Sollen tarifliche Gehaltbestandsteile umgewandelt werden, so ist dies immer dann möglich, sofern im Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel enthalten ist. Entsprechende Vereinbarungen werden in Tarifabschlüssen bereits vermehrt getroffen. Zuwendungen zur Unterstützungskasse bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV (West) sozialversicherungsfrei. 7

8 Soweit die umgewandelten Beträge innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung liegen, sparen also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hierauf ihren Anteil zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Tipp: In Höhe der Ersparnis könnte der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine echte betriebliche Altersversorgung (beispielsweise auch über die Unterstützungskasse) finanzieren. Die Beitragszahlungsdauer muss der Versicherungsdauer entsprechen (also keine abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich). Der Beitrag muss jährlich gleichbleiben oder steigen (kein Einmalbeitrag möglich). Die Ansprüche aus der Versicherung dürfen nicht der Sicherung eines Darlehens dienen. Eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages ist also nicht zulässig. Die Versorgungsleistungen aus der Unterstützungskasse sind beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner. 4.4 Die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber Der vom Arbeitnehmer umgewandelte Betrag ist für den Arbeitgeber als Zuwendung an die Unterstützungskasse in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dies führt somit zu einer Gewinnminderung und Steuerersparnis für das Unternehmen. Weder die Versorgungsverpflichtung noch der Wert der Rückdeckungsversicherung werden in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Die Versorgung bleibt für das Unternehmen bei kongruenter Rückdeckung also bilanzneutral. Argument für die Praxis: Dies wird von Unternehmen häufig als Vorteil gegenüber einer Gehaltsumwandlung über eine Pensionszusage gewertet. Um die Zuwendung zur Unterstützungskasse in voller Höhe steuerlich geltend machen zu können, muss der Rückdeckungsversicherungsvertrag bestimmte Anforderungen erfüllen. Steuerliche Voraussetzungen der Rückdeckungsversicherung ( 4d Abs.1 Nr. 1c EStG): Die Versicherungsdauer muss auf den vereinbarten Rentenzeitpunkt abgestellt sein. 4.5 Arbeitsrechtliche Behandlung Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), auch Betriebsrentengesetz genannt. Durch das Altersvermögensgesetz haben sich auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung arbeitsrechtliche Änderungen ergeben, die insgesamt sehr zu begrüßen sind Was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen? Da der Arbeitnehmer die Versorgung selbst finanziert, ist sein Anspruch selbstverständlich auch vom ersten Tag an sicher. Aus diesem Grund hat der Arbeitnehmer einen sofortigen gesetzlich unverfallbaren Anspruch. Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen bleibt der Anspruch somit auf jeden Fall erhalten. Sein Anspruch bleibt in der Höhe erhalten, die sich aufgrund der bis zum Ausscheiden geleisteten Zuwendungen ergibt (Wert der jeweiligen Versicherung). Wechselt der Arbeitnehmer zu einem neuen Arbeitgeber, so kann die Versorgung weitergeführt werden, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied in der BBV-Unterstützungskasse e.v. wird Was geschieht bei Insolvenz des Unternehmens? Damit die vom Arbeitnehmer finanzierten Versorgungsleistungen auch von Beginn an vor einer möglichen In- 8

9 solvenz des Arbeitgebers geschützt sind, wird direkt bei Vertragsabschluss die Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet. Unabhängig von der Absicherung des Arbeitnehmers durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung sind unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen beim Pensions-Sicherungs-Verein a.g. (PSVaG) gegen Insolvenz zu sichern. Da die Ansprüche bei einer Gehaltsumwandlung von Beginn an unverfallbar sind, besteht auch von Beginn an die Verpflichtung des Arbeitgebers, Beiträge zur Insolvenzsicherung zu zahlen. Die BBV-Unterstützungskasse e.v. informiert das Trägerunternehmen über die erforderliche Meldung an den PSVaG und teilt ebenfalls jährlich die Beitragsbemessungsgrundlage mit. Ein ausführliches Rechenbeispiel finden Sie im Druckstück B (auch in Koko) Müssen die späteren Leistungen angepasst werden? Auch bei der Arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskassenzusage ist die Anpassungsprüfungspflicht zu beachten. Laufende Leistungen sind gem. 16 BetrAVG alle drei Jahre hinsichtlich einer Anpassung durch den Arbeitgeber zu überprüfen. Dabei sind zum einen die Belange des Versorgungsempfängers (Steigerung des Lebenshaltungskostenindex für einen Vier-Personen- Arbeitnehmerhaushalt mit mittlerem Einkommen) sowie die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Einmalige Kapital-leistungen unterliegen nicht der Anpassungsprüfungspflicht. Die Anpassungsverpflichtung entfällt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen um mind. 1% p.a. anzupassen. Diese Anpassung ist im Leistungsplan geregelt. Damit die Anpassung erfüllt ist, ist bei der Rückdeckungsversicherung der Einschluss einer garantierten Rentensteigerung von 1% zu empfehlen. Dies ist zwar aufgrund der derzeit ausreichenden Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen, um ein mögliches Nachschussrisiko für den Arbeitgeber zu vermeiden. Wird die garantierte Rentensteigerung von 1% nicht vereinbart, so bestätigt uns der Arbeitgeber mit dem Formular B , dass er auf ein mögliches Anpassungsrisiko hingewiesen wurde. 4.6 Die steuerliche Behandlung bei der Unterstützungskasse Die BBV-Unterstützungskasse e.v. ist gem. 5 Abs.1 Nr. 3 KStG steuerbefreit. Für die Steuerbefreiung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Unterstützungskassen dürfen ihren Leistungsempfängern (formal) keinen Rechtsanspruch gewähren. Für den Versorgungsberechtigten ergibt sich hieraus jedoch kein Nachteil. 2. Die Kasse darf Leistungen nur an Zugehörige oder frühere Zugehörige des Trägerunternehmens und deren Angehörige leisten. 3. Es muss sichergestellt sein, dass der Betrieb der Kasse nach dem Geschäftsplan und nach Art und Höhe der Leistungen eine soziale Einrichtung darstellt. Dies ist der Fall, wenn: sich die Leistungsempfänger nicht in der Mehrzahl aus dem Unternehmer/Gesellschafter oder deren Angehörigen zusammensetzen. bei Auflösung der Kasse das Vermögen satzungsgemäß nur den Leistungsempfängern und deren Angehörigen zugute kommt oder für ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwendet wird. die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet werden (eine freiwillige Gehaltsumwandlung ist keine Verpflichtung). den Leistungsempfängern oder den Arbeitnehmervertretungen der Trägerunternehmen satzungsgemäß und tatsächlich das Recht zusteht, an der Verwaltung sämtlicher Beträge, die der Kasse zufließen, beratend mitzuwirken. Hierzu entsendet jedes Trägerunternehmen ein Beiratsmitglied in die Unterstützungskasse. die zugesagten Leistungen, die in 3 i.v.m. 2 KStDV genannten Höchstbeträge nicht übersteigen. Im Regelfall liegt der Höchstbetrag einer Altersrente bei EUR jährlich, bei einer Kapitalzahlung bei ca EUR. 9

10 4. Die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse müssen nach der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung für die Zwecke der Kasse dauernd gesichert sein. Garantierente ZUKUNFT, klassische Rententarife oder Kapital-Lebensversicherungen: hervorragende Produkte für jeden Bedarf - alle Tarife als gezillmerte und ungezillmerte Variante. Durch die ungezillmerten Tarife von Beginn an hohe Werte im Vertrag. Alle als 1% garantierte Rentensteigerung einschließbar ( 16 BetrAVG). Keine Aufnahme- und Verwaltungskosten für Anwärter (Ausnahme: bei Überweisern 1,50 EUR pro Person und Beitragsfälligkeit). Nur, wenn die spätere Rentenauszahlung über die BBV-Unterstützungskasse e.v. erfolgen soll, fallen geringere Gebühren an (siehe Gebührenordnung B 00009). Aufnahme schon ab 1 Versorgungsberechtigten möglich (auch 1GGF). 5. Übersteigt das tatsächliche Kassenvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres das zulässige Kassenvermögen um mehr als 25%, so wird die Kasse für den übersteigenden Teil partiell steuerpflichtig. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse wird das zulässige Kassenvermögen mit dem Deckungskapital das auf die zugesagte Leistung entfällt, das tatsächliche Kassenvermögen jedoch stets mit dem Deckungskapital zuzüglich Überschussguthaben bewertet. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Erhöhung der Zusage entsprechend der gutgeschriebenen Überschuss anteile wichtig. Beachten Sie deshalb: Die Überschussverwendungsart verzinsliche Ansammlung ist bei der Unterstützungskasse nicht möglich. Es kann nur die Bonusansammlung bzw. die Bonusrente verwendet werden. Die BBV-Unterstützungskasse e.v. achtet darauf, dass diese Voraussetzungen zur Steuerbefreiung jederzeit erfüllt sind. 4.7 Highlights der BBV-Unterstützungskasse e.v. 4.8 Tarifauswahl innerhalb der Unterstützungskasse In der Unterstützungskasse können sowohl Renten- als auch Kapitalversicherungen abgeschlossen werden. Die jeweilige garantierte Leistung wird dem Arbeitnehmer als Versorgungsleistung von der Unterstützungskasse zugesagt und um die jeweiligen Erträge der Kasse (=Überschussbeteiligung) erhöht. Als Überschussverwendungsart ist nur die Bonusansammlung bzw. die Bonusrente zugelassen. Zum Einschluss einer garantierten Rentensteigerung siehe Punkt Nicht möglich sind die Rententarife mit Rückzahlgarantie. Der Einschluss einer HRZ ist möglich. Der Einschluss einer BUZ ist ebenfalls möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Versicherung bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, ohne die Möglichkeit einer Weiterführung über den neuen Arbeitgeber, beitragsfrei gestellt wird und der BU-Schutz damit ebenfalls nicht mehr gegeben ist. Der Einschluss einer BU- Rente ist also nur bedingt über die Unterstützungskasse zu empfehlen. Eine Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung kann über die Unterstützungskasse nicht abgeschlossen werden, da es sich nicht um eine lebenslänglich laufende Leistung handelt. Für die BBV-Unterstützungskasse e.v. steht Ihnen ebenfalls die Garantierente ZUKUNFT zur Verfügung. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Fondsversicherung als Rückdeckungsversicherung innerhalb der Unterstützungskasse ist, dass für den Zeitpunkt der Fälligkeit eine garantierte Versicherungsleistung vereinbart ist. Bei der Garantierente ZUKUNFT 10

11 wird eine Mindestrente garantiert, die dem versorgungsberechtigten Mitarbeiter als Versorgungsleistung der Unterstützungsklasse zugesagt wird. Bitte beachten Sie, dass innerhalb der Unterstützungskasse nur die Tarifvarianten mit Garantielaufzeit möglich sind, nicht die Rückzahlgarantie. Mit der Garantierente ZUKUNFT sichern Sie Ihren Kunden alle Vorteile einer modernen Zukunftsvorsorge: Hohe Renditechancen an der Börse Ein Expertensystem sorgt für die Sicherheit und Rendite: Wie die einzelnen Teile des Beitrages auf die drei Töpfe verteilt werden, hängt immer von der aktuellen Kapitalmarktsituation ab. Bei steigenden Börsenkursen wird mehr Geldin Aktien angelegt, bei sinkenden Kursen wird umgeschichtet und überwiegend konservativ in Topf 1 bzw. 2 investiert. So wird das Verlustrisiko an den Aktienmärkten weitgehend reduziert, auch wenn die Börse mal schlecht läuft. Eine garantiert lebenslange Rente Das Highlight: Alles ohne Risiko, da die gesamten Beiträge zu mindestens 100% am Ende der Laufzeit garantiert sind. So funktioniert die Garantierente ZUKUNFT: Die Garantierente ZUKUNFT kombiniert Sicherheit und erstklassige Renditechancen durch das perfekte Zusammenspiel einer klassischen konservativen Anlage, eines Wertsicherungs-Fonds und einer Auswahl hochwertiger Aktienfonds. Dazu werden Ihre Beiträge automatisch auf drei Töpfe aufgeteilt: In Topf 1: wird ein Teil des regelmäßigen Beitrages bei der Bayerischen angelegt besonders sicher nach den Grundsätzen der Versicherung. Und gerade Versicherungen sind bekannt für ihre konservative und wertbeständige Anlagepolitik. Das bringt die nötige Basis-Sicherheit. Bei Topf 2: erfolgt die Anlage eines weiteren Teiles des Beitrages in einem Wertsicherungs-Fonds. Hier handelt es sich um einen Aktienfonds. Das Besondere an diesem Fonds: Der Wert des dort angesammelten Guthabens wird jeden Monat zu 80 Prozent abgesichert und in dieser Höhe garantiert. So werden Sicherheit und die Renditechancen der Börse sinnvoll vereint. Hier stehen zwei unterschiedliche Qualitätsfonds zur Auswahl. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung kann bei der Garantierente ZUKUNFT lediglich die Beitragsbefreiung bei der BUZ eingeschlossen werden, keine BU- Rente. Mit der Unterstützungskasse zeigen Sie Ihrem Kunden eine attraktive Möglichkeit, Steuer- und Sozialversicherungsvorteile zu nutzen. Die innovative Garantierente ZUKUNFT sorgt zusätzlich für den nötigen Rendite-Kick und bietet gleichzeitig eine Absicherung auf höchstem Niveau. Für weitere ausführliche Informationen zur Garantierente ZUKUNFT steht Ihnen auch der Produktleitfaden B zur Verfügung. Aufgrund der hohen Vertragswerte von Beginn an empfehlen wir den Abschluss von ungezillmerten Tarifen. Bei Topf 3: fließt der letzte Teil des Beitrages in renditestarke Investmentfonds, die Ihre Kunden aus einer hochwertigen Fondspalette frei auswählen können. Dieser Topf erhöht die Performance-Chancen deutlich. 11

12 5 Verkaufsunterlagen 5.1 Angebot und Aufnahmeunterlagen Angebot Ein Angebot kann über Bay4all sowie den BBV-Planer erstellt werden. Aufnahmeunterlagen Entscheidet sich der Arbeitnehmer zur Umwandlung von Gehaltsteilen, so sind die Aufnahmeunterlagen B auszufüllen. Leistungsplan (einschließlich Einverständniserklärung des Mitarbeiters) Im Leistungsplan sind alle wesentlichen Versorgungsdaten (Leistungsbeschreibung nach Art und Höhe) sowie einige Grundsätze geregelt. Werden mind. 10 Arbeitnehmer nach objektiv umschriebenen Merkmalen versichert, so kann der Abschluss eines Kollektivvertrages erfolgen. Hier kann dann die Tarifstufe 6 in Anspruch genommen werden. Verwenden Sie hierzu bitte die Anforderung zur Erstellung eines Kollektivvertrages (B ) mit der Anforderung zur listenmäßigen Angebotsabgabe (B ). Zusätzlich ist erforderlich: Aufnahmeantrag (B ) Der Arbeitgeber wird Mitglied in der BBV-Unterstützungskasse e.v. Dies geschieht durch den Aufnahmeantrag. Der Aufnahmeantrag ist nur einmal pro Trägerunter nehmen (Arbeitgeber) auszufüllen. Den Aufnahmeantrag finden Sie auch in Koko. Umwandlungsvereinbarung In der Vereinbarung über die Kürzung von Barbezügen zugunsten einer Altersversorgung sind die wesentlichen arbeitsrechtlichen Punkte geregelt. Verpfändungsvereinbarung Als Sicherstellung für einen möglichen Insolvenzfall wird die Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet. Die Verpfändung wird mit Anzeige beim Versicherer wirksam. Versicherungsantrag In den Aufnahmeunterlagen ist der spezielle Antrag BBV-Unterstützungskasse e.v. enthalten. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte ist die BBV- Unterstützungskasse e.v., versicherte Person der jeweilige Arbeitnehmer. Es unterschreibt also auch nur der Arbeitnehmer als versicherte Person. Der Arbeitgeber unterschreibt den Antrag nicht (die Mitgliedschaft erfolgt durch den Aufnahmeantrag). Die Unterlagen stehen Ihnen im Maklerportal und im Printportal zur Verfügung. Sämtliche Aufnahmeunterlagen gehen an OE 4214 bav-vertrag. Die Beilage zur Gehaltsabrechnung (B ), die in Firmen eingesetzt werden kann, beinhaltet einen Coupon, den die Mitarbeiter in der Personalabteilung abgeben können. Vereinbaren Sie mit der Firma bestimmte Zeiten, in denen Sie den Mitarbeitern zur Beratung zur Verfügung stehen. Übrigens: Auch zur Arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse stehen Ihnen sämtliche Verkaufsunterlagen zur Verfügung. 12

13 Das Verkaufsmaterial in der Übersicht: Druckstücke Bestell-Nr. Produktleitfaden B Beilage zur Gehaltsabrechnung B Fragen-/Antwort-Katalog B Beispiel Insolvenzsicherung B Aufnahmeunterlagen (einschl. Antrag) B Aufnahmeantrag B Verzicht auf garantierte Rentensteigerung 1% B Satzung B Gebührenordnung B Anforderung Erstellung Kollektivantrag B Anforderung listenmäßige Angebotsabgabe B

14 B (01.15) Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG Bayerische Beamten Versicherung AG Thomas-Dehler-Str München T 089/ F 089/ diebayerische.de

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