Tarifliche und betriebliche Übergangsinstrumente im Überblick

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1 Fachtagung Übergänge in die Rente Hannover, Januar 2014 Tarifliche und betriebliche Übergangsinstrumente im Überblick Ergebnisse der Studie Flexibel in die Rente Norbert Fröhler Universität Duisburg-Essen Fakultät für Bildungswissenschaften Institut für Soziale Arbeit und Sozialpolitik

2 Gliederung 2 1. Altersteilzeit 2. Vorruhestandsregelungen 3. Ausgleich von Rentenabschlägen 4. Langzeitkonten 5. Teilzeitbeschäftigung 6. Teilrenten 7. Betriebliche Altersvorsorge

3 1. Altersteilzeit 3 Angebot an Übergangsinstrumenten (2010, in %) Privatwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten + Betriebsrat Altersteilzeit 55 vorgezogene Rente + betriebliche Leistungen Vorruhestand + geringfügige Beschäftigung Beschäftigung + Teilrente 11 Langzeitkonto 11 Arbeitslosengeld + betriebliche Leistungen 6 WSI-Betriebsrätebefragung 2010

4 Altersteilzeit 4 Nutzung (Mitte 2009): 16% der jährigen svpfl. Beschäftigten; 25% der Jährigen 2/3 der ATZ-Verhältnisse mit mind. 5 Jahren Dauer; Ø Eintrittsalter: 58 Jahre, Ø Austrittsalter: 62 Jahre 90% Blockmodell, 10% Gleichverteilungsmodell; meist ein betriebliches Standardmodell gängig: 6 Jahre Blockmodell, Lj. Angebot + Nutzung stark abhängig von Branche, Betriebsgröße, Tarifbindung + betriebl. Interessenvertretung Nutzung zusätzlich abhängig von individuellen Ressourcen: v.a. mittlere Qualifikations- + Entgeltgruppen; Vollzeitbeschäftigte; geringe gesundheitl. Einschränkungen

5 Altersteilzeit 5 Ende 2009: Abschaffung der BA-Förderung; Folge: mehrheitlich Neuverhandlung von Tarif- + Betriebsvereinbarungen notwendig Zentrale Entwicklungstendenzen: Verschärfung der Nutzungsvoraussetzung + -bedingungen: Beschränkung/Abschaffung von Rechtsansprüchen; Beschränkung des Zugangs auf bestimmte Beschäftigtengruppen Anhebung des Mindestalters; Verkürzung der max. Laufzeit Absenkung der finanziellen Ausstattung keine Neuabschlüsse: v.a. in Branchen/Betrieben mit geringer Primär- + Sekundärmacht der Beschäftigten (v.a. Niedriglohnbranchen; KMU) z.t. Ersatz durch kostengünstigere Übergangsinstrumente Abnahme von Angebot + Nutzung

6 2. Vorruhestandsregelungen 6 zentrales Übergangsinstrument bis zur Etablierung der Altersteilzeit 1. Tariflicher Vorruhestand auf Basis des Vorruhestandsgesetzes Tarifvertrag zum Vorruhestand im privaten Bankgewerbe (seit 1984) Anspruch Rechtsanspruch Quotierung ja; Voraussetzung: mind. 10 Jahre Betriebszugehörigkeit nein Dauer 1 Jahr nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit 2 Jahre nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt Entgelt in den ersten 3 Monaten 75%, danach 70% des letzten Bruttomonatsgehalts Nutzung (2011): 2% der Beschäftigten im Bankgewerbe

7 Vorruhestandsregelungen 7 2. Besondere Altersgrenzen Berufsgruppen mit hohen Leistungsanforderungen bzw. Arbeitsbelastungen; v.a. im öffentlichen Dienst Berufssoldaten: Lj. (je nach Dienstgrad) Fluglotsen: ab 55 Polizei- + Justizvollzugsdienst, Feuerwehr: ab 60 Lehrer: ab 64 Beamte: i.d.r. voller Versorgungsausgleich Angestellte: Teilausgleich durch Abfindung + verpflichtender Teilausgleich durch die Beschäftigten in Form einer privaten Kapitalversicherung

8 Vorruhestandsregelungen 8 3. Betriebliche Vorruhestandsmodelle i.d.r. freiwillige AG-Leistung; z.t. auch Bestandteil von Sozialplänen/Sozialtarifverträgen + Rationalisierungsschutzabkommen i.d.r. nur befristet + bei größerem Personalabbau/-umbau meist in Form einer einmaligen Abfindungszahlung z.t. Pflicht zur Arbeitslosmeldung + Anrechnung der ALG-Bezüge Angebot (2010): mind. 6% der befragten Betriebe Nutzung: hohe Nutzungsquoten; aufgrund meist attraktiver Konditionen häufiger auch von unteren Qualifikations- + Entgeltgruppen sowie gesundheitlich Eingeschränkten

9 Vorruhestandsregelungen 9 Beispiel für ein betriebliches Vorruhestandsmodell anteilig Rentenminderung in GRV + bav anteilig betriebliche Leistungen (Erfolgsbeteiligung u.ä. ) Arbeitgeber-Anteile zur RV (ohne Zeiten ALG-Bezug) Arbeitgeber-Anteile zur KV + PV (ohne Ruhenszeit + ALG-Bezug) Basis: 80% des vorherigen Nettoentgelts Ruhenszeit Sperrzeit Arbeitslosengeld i.d.r. 24 Monate ¼ = 18 Monate Abfindung gesetzliche Altersrente + Betriebsrente Erwerbsaustritt i.d.r. frühestens mit 58 Laufzeit: max. 5 Jahre frühestmögliche Altersrente i.d.r. mit 63

10 3. Ausgleich von Rentenabschlägen 10 Kombination von vorgezogener gesetzlicher Altersrente + Abfindung Angebot (2010): 14% der befragten Betriebe Nutzung: abhängig von Attraktivität + Alternativen; insges. Dominanz von mittleren + höheren Entgeltgruppen Zusatzbeiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen in der GRV (seit 1996) Nutzung (2012): 0,4% der Neurentner mit Abschlägen

11 4. Langzeitkonten (Zeitwertkonten) 11 betriebliche Arbeitszeitkonten mit längerem Ausgleichszeitraum entweder als Lebensarbeitszeitkonto (nur Rentenübergang) oder als optionales Konto (mehrere Freistellungszwecke) Gesetze zur Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (1998; 2009) Förderung durch nachgelagerte Versteuerung + Verbeitragung Beschäftigungsfiktion in der Freistellungsphase keine unangemessene Abweichung der Entgelte zwischen Arbeits- + Freistellungsphase (+/- 30%-Punkte) Störfall : Recht auf Mitnahme; Übertragung auf DRV Bund (Grenzbetrag 2014: /ABL, /NBL); Übertragung in bav (nur bei Renteneintritt; nur steuerfrei mgl.); Verbrauch oder Auszahlung Anlagevorschriften wie Sozialversicherungsträger; 20% Aktienanteil mgl. (in Tarifvertrag auch mehr); Nominalwertgarantie durch AG Insolvenzschutz: AG-Pflicht (Grenzbetrag 2014: /ABL, /NBL)

12 Langzeitkonten 12 Angebot (2010): 11% der befragten Betriebe steigt mit Betriebsgröße: 23% der Großbetriebe (> Tsd.), 8% der Kleinbetriebe (<50) in West höher als in Ost häufiger in Betrieben mit hohem Flexibilitätsbedarf wg. starken Nachfrageschwankungen, umfassender Projekt- und/oder dauerhafter Mehrarbeit Nutzung: steigt mit Einkommen + Alter höhere Nutzungsquoten + Wertguthaben nur bei obligatorischem Ansparprozess oder attraktiven AG-Zuschüssen sonst weitgehend Beschränkung auf höhere Entgeltgruppen + Beschäftigte mit hohem Mehrarbeitsvolumen

13 5. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung im Alter mit Lohnausgleich Altersfreizeiten klassisches tarifliches Instrument; in den meisten Branchen abgeschafft, in einigen noch in Form einiger zusätzlicher Urlaubstage existent; in Form reduzierter Wochenarbeitszeit nur noch in Chemie + KfZ-Gewerbe Bsp. Chemie: 2,5 Std./Woche ab 57; Wechselschicht: 3,5 Std./Woche ab 55 Reduzierte Vollzeit (Chemie) seit 2013 Bestandteil der Demografie-Tarifverträge 80% der tariflichen Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich; Tarifgebiet Ost: auch 50% mit Teilausgleich mgl. Finanzierung über Demografie-Fonds II (200 /Jahr) oder Arbeitszeit-Fonds (Tarifgebiet Ost; 1 Std./Woche) ab 60 (Vollkonti), 61 (Teilkonti), 62 (alle); Festlegung im Betrieb Erhöhung von Dauer/Lohnausgleich durch Einbringen der Altersfreizeiten

14 Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung im Alter ohne Lohnausgleich v.a. in Branchen/Betrieben mit rudimentärer Übergangsgestaltung + etablierter Teilzeitbeschäftigung i.d.r. rein individuelle Vereinbarungen 3. Vorruhestand mit geringfügiger Beschäftigung v.a. in Kombination mit vorgezogener Altersrente oder ATZ Angebot (2010): 14% der befragten Betriebe Nutzung (2007): 3% der vorzeitigen Altersrentner heterogene Nutzungsmuster: sowohl benachteiligte (wg. Zuverdienst) als auch privilegierte (wg. Wissenstransfer) Besch.gruppen stärker vertreten

15 6. Teilrenten 15 seit 1992 gesetzliche Altersrente auch als 1/3-, 1/2- oder 2/3-Rente mgl. gleiche Voraussetzungen/Bedingungen wie Vollrente: frühestens mit Zugang in vorgezogene Altersrente; dauerhafte Abschläge auf Teilrente Fortsetzung einer reduzierten Erwerbstätigkeit möglich individuelle Hinzuverdienstgrenzen: ca. -20% der bisherigen Bezüge bei 1/3-Rente, -40% bei 1/2-Rente, -60% bei 2/3-Rente Teilrente + Teilzeitentgelt stets niedriger als vorheriges Entgelt Angebot (2010): 11% der befragten Betriebe Nutzung (2012): 0,2% der Neurentner

16 Teilrenten 16 Chemischen Industrie: Tarifvertrag Lebensarbeitszeit + Demografie (2008) Kombination von gesetzlicher Teilrente mit Teilzeit oder Wertguthaben Ausgleich von Einkommens-/Renteneinbußen durch Demografie-Fonds I (330 /Jahr) Näheres regeln die Betriebsparteien Angebot (2012): 1% der tarifgebundenen Betriebe

17 Teilrenten 17 Öffentlicher Dienst: Flexible Alterszeitregelung (FALTER) (2010) Modell zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit gleitender Rentenübergang durch Kombination von Teilzeit + gesetzlicher Teilrente über die Regelaltersgrenze hinaus Halbierung der bisherigen Arbeitszeit über 4 Jahre gleichzeitig Bezug einer 1/3- oder 1/2-Rente Beginn: 2 Jahre vor Regelaltersgrenze Ende: 2 Jahre nach Regelaltersgrenze kein Anspruch; nur bei dienstlichem Interesse

18 7. Betriebliche Altersvorsorge 18 günstige Voraussetzungen zur Nutzung für Rentenübergang: Bezug Betriebsrente unabhängig von gesetzlichen Renten bereits ab 60. bzw. 62. Lj. (Versorgungszusagen nach 2011) mgl. Rechtsanspruch bei Bezug einer gesetzlichen Rente Regelaltersgrenze kann unter der gesetzlichen liegen keine Abschläge + Kürzungen bei vorzeitigem Bezug vorgeschrieben Förderung durch geringere Pauschalbesteuerung (Zusagen vor 2005) bzw. nachgelagerte Besteuerung + geringere nachgelagerte Verbeitragung (KV/PV: voller Beitrag; RV/ALV: -)

19 Betriebliche Altersvorsorge Ausgleich von Renteneinbußen in GRV Kombination zusätzliche bav-beiträge + vorgezogene gesetzl. Altersrente; über Entgeltumwandlung bereits individuell mgl. 2. Brückenrente eigenständiger Vorruhestand; Überbrückung bis zum Zugang in eine gesetzliche Altersrente Gehalt bav-altersrente bav-brückenrente gesetzliche Altersrente mit Abschlägen

20 Betriebliche Altersvorsorge Teilrente gleitender Übergang in Kombination mit Teilzeitbeschäftigung Gehalt bav-teilrente Teilzeitgehalt bav-altersrente gesetzliche Altersrente mit Abschlägen Angebot: bei einigen bav-trägern, z.b. Hamburger Pensionskasse (Einzelhandel, Ernährungsindustrie)

21 21 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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