N I E D E R S C H R I F T
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- Sara Giese
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1 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 67 N I E D E R S C H R I F T über die en Verhandlungen des Technischen Ausschusses am 29. September 2014 (Beginn: Uhr, Ende Uhr) im Kultursaal der Jahnschule Vor Beginn der Verhandlung im Kultursaal fand in der Zeit von Uhr bis Uhr eine Fahrzeugbesichtigung (Tagesordnungspunkt 1) im Bauhof Erbach statt. Vorsitzender: Bürgermeister Achim Gaus Zahl der anwesenden Mitglieder: 10 (Normalzahl 12) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: StR Gall, anwesend ab Uhr StR Prof. Dr. Rasche, entschuldigt, vertreten durch StR Schenk StR Weber, entschuldigt Schriftführer: Herr Gerstlauer Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Stadtbaumeisterin Dolderer, Ortsvorsteher Ströbele, Ortsvorsteherin Interfurth-Götz Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den en Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 6 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen.
2 T a g e s o r d n u n g - 1. Bauhof Erbach, Ersatz MB Trac Auftragsvergabe 2. Baugesuche Dellmensingen 2.1 Humlanger Straße 5, Flurstück 597, Neubau einer Maschinenhalle 35 BauGB Außenbereich, Information Donaurieden 2.2 Am Hang 23, Flst und Flst. 122/10 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage Verschiedene Befreiungen, Information Erbach 2.3 Donaustetter Straße 12, Flst. 1480/4 Umnutzung des Fachmarktgebäudes Information 2.4 Erlenbachstraße 6, Flst. 62/1 Neubau eines Mehrfamilienhauses Information 2.5 Gewerbegebiet Oberer Luß II, Flst. 814/1 Errichtung von Werbeanlagen (Tankstelle mit Waschboxen) Verschiedene Befreiungen, Bebauungsplanänderung erforderlich (siehe TOP 3) 3. Bebauungsplanverfahren Oberer Luß II, Vorberatung Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren Grund: Die im Plangebiet zulässigen Werbeanlagen werden neu geregelt und Regelausnahme vom Einzelhandelskonzept
3 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt Bauhof Erbach Ersatzbeschaffung MB Trac - Auftragsvergabe Unter Hinweis auf die vorangegangene Fahrzeugbesichtigung im Bauhof berichtet Stadtbaumeisterin Dolderer: Der MB-Trac ist Baujahr 1987 und im November 2014 zum TÜV fällig. Die notwendigen Reparaturen sind nicht mehr wirtschaftlich durchführbar, daher wurde im Haushalt 2014 eine Ersatzbeschaffung eingeplant. Das neue Fahrzeug ist für einen vielfältigen Gebrauch im Einsatz. Als Ergänzung zum Unimog U 300 und zwei Lindner Fahrzeugen Uni-Trac 95 und Uni-Trac 102 ist für die Zukunft ein Schlepperfahrzeug mit hydraulischen Anschlüssen vorne und hinten vorgesehen. Für die Leistungsvorgaben des Gerätes ist der Winterdiensteinsatz die maßgebende Komponente. Es wurden 8 Firmen angeschrieben. 5 Angebote sind eingegangen. Die gesamte Preisübersicht über die einzelnen Angebote wurde als nichte Tischvorlage an die Anwesenden verteilt.die Bewertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. BayWa aus Biberach mit einem Gesamtangebotspreis von ,00. Angeboten wurden neben einem Fendt Schlepper 313 Vario Allrad SCR, ein Kugelmann Dreipunktstreuer und ein Hydrac- Schneepflug. Die Vorteile des Fendt-Schleppers liegen in der kompakten Bauweise, einem geringen Wenderadius, heizbaren Front- und Heckscheiben, wirtschaftlicher Betrieb wie z.b. Spritverbrauch und Ölwechselintervalle und einer Fachwerkstatt in Erbach. Liefertermin ist der , ansonsten bekommt die Stadt ein mietfreies Fahrzeug gestellt. Finanzierung Kosten inklusive Räumschild und Streuer Angebot der Fa. BayWa Biberach ,00 Finanzierung Vermögenshaushalt ,00 Auf Nachfrage von StR Braun teilt Frau Dolderer mit, dass ein Fendt Schlepper 313 nur von der Fa. BayWa angeboten wurde. StR Braun ist der Meinung, dass ein Vor-Ort-Kundendienst sehr vorteilhaft ist. Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig: Der Auftrag zur Beschaffung eines Kommunalschleppers geht an die Fa. BayWa Biberach zu einem Gesamtangebotspreis von ,00.
4 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 69 Baugesuche 33 Vorab informiert Herr Gerstlauer, dass verschiedene Baugesuche nach der Hauptsatzung in den Zuständigkeitsbereich des Technischen Ausschusses fallen. Auf Grund der langen Sommerpause habe die Verwaltung einigen Baugesuchen vorab das gemeindliche Einvernehmen erteilt, damit die Bauherren nicht so lange warten müssen. Die Verwaltung bitte nun um nachträgliche Genehmigung durch den Technischen Ausschuss. Neubau einer Maschinenhalle, Humlanger Straße 5, Flurstück 597, Dellmensingen 35 BauGB Außenbereich, Information Das Bauvorhaben wird eingehend erläutert. Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet, unterliegt es der Zustimmung des Technischen Ausschusses. In diesem Fall hat die Verwaltung vorab das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Technische Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.
5 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 70 Baugesuche noch 33 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Am Hang 23, Flst und Flst. 122/10, Donaurieden Verschiedene Befreiungen, Information Das Bauvorhaben wird eingehend erläutert. Insbesondere wird auf die besonderen topografischen Einschränkungen des Bauplatzes eingegangen. Der Ortschaftsrat Donaurieden empfiehlt dem Technischen Ausschuss einstimmig, dem Bauvorhaben die Zustimmung für die notwendigen Befreiungen zu erteilen. In diesem Fall hat die Verwaltung auf Grund des einstimmigen Ortschaftsratbeschlusses dem Bauvorhaben ebenfalls vorab das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Technische Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.
6 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 71 Baugesuche noch 33 Umnutzung des Fachmarktgebäudes, Donaustetter Straße 12, Flst. 1480/4, Erbach Information Das Bauvorhaben wird eingehend erläutert. Auf Nachfrage teilt Herr Gerstlauer mit, dass neben der Flächenumnutzung für die Fachmärkte der Bau eines Vordaches geplant ist. Der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs sehe für die Grundstücke zwar grundsätzlich eine Umstrukturierung vor, solange das vorhandene Gebäude jedoch noch funktionstüchtig ist, müsse man die Umstrukturierung aus Sicht der Verwaltung eher als langfristigen Gestaltungswunsch verstehen. Das vorhandene Gebäude hat baurechtlich Bestandsschutz. Der Vorsitzende ergänzt, dass der Siegerentwurf zwar grundsätzlich eine Umstrukturierung des Geländes vorsieht, es aber derzeit nicht realistisch ist, dass das bestehende Gebäude abgerissen und durch eine Neubebauung ersetzt wird. Durch den Bau des Vordaches wird das Gebäude zwar aufgewertet, die Baukosten sind jedoch so gering, dass dadurch die Restnutzungsdauer des bestehenden Gebäudes nicht beeinflusst wird. Aus seiner Sicht ist es zu begrüßen, dass der Gewerbestandort für die Erbacher Innenstadt erhalten bleibt und die Betreiberin nicht in das Gewerbegebiet abwandert. Der Technische Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.
7 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 72 Baugesuche noch 33 Neubau eines Mehrfamilienhauses, Erlenbachstraße 6, Flst. 62/1, Erbach Information Herr Gerstlauer informiert das Gremium, dass das Landratsamt das Baugesuch hauptsächlich aus Brandschutzgründen abgelehnt hat. Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis.
8 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 73 Baugesuche noch 33 Errichtung von Werbeanlagen (Tankstelle mit Waschboxen), Gewerbegebiet Oberer Luß II, Flst. 814/1, Erbach Verschiedene Befreiungen bzw. Bebauungsplanänderung erforderlich (siehe 34) Das Bauvorhaben wird eingehend erläutert. Aus Sicht der Verwaltung sind die geplanten Werbeanlagen in Anzahl und Größe für eine Tankstelle angemessen. Die Verwaltung empfiehlt dem Technischen Ausschuss die beantragte Bebauungsplanänderung zu befürworten. Der Technische Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.
9 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt Bebauungsplanverfahren Oberer Luß II, Erbach, Vorberatung Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren Grund: Die im Plangebiet zulässigen Werbeanlagen werden neu geregelt und Regelausnahme vom Einzelhandelskonzept Die Verwaltung trägt vor: Der Bebauungsplan Oberer Luß II wurde am bekannt gemacht und ist seit diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich. Ursprünglich war vorgesehen auf der Teilfläche F3 ein Convenience Food Restaurant an zu siedeln. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans maximal zulässigen Werbeanlagen haben sich deshalb hauptsächlich auf die Teilfläche F3 konzentriert. Mittlerweile ist klar, dass der damals für die Fläche F3 vorgesehene Betreiber keine Filiale in Erbach eröffnen wird. Das im Bebauungsplan für die Fläche F3 vorgesehene Werbeanlagenkontingent wir deshalb auf der Fläche F3 nicht benötigt. Für die Fläche F1 ist die Ansiedlung einer Tankstelle mit Waschboxen vorgesehen. Die im Bebauungsplan für die Fläche F1 zulässigen Werbeanlagen sind nicht ausreichend. Unter Punkt 2.5 der Tagesordnung wurde das Werbeanlagenkonzept des Tankstellenbetreibers vorgestellt. Die Verwaltung hält das Werbeanlagenkonzept des Tankstellenbetreibers für nachvollziehbar und angemessen. Es wird deshalb angeregt, die örtlichen Bauvorschriften wie in Anlage 1 dargestellt ab zu ändern. Unter Punkt der Planungsrechtlichen Vorschriften ist geregelt, dass Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten / Warengruppen gemäß der Erbacher Liste unabhängig von der Betriebsgröße nicht zulässig sind. Bei Tankstellen ist in der Regel zumindest ein kleiner Shop dabei. Dies wurde vom Anlagenbetreiber auch so beantragt (Shopgröße: 77,85 m²) und in einer der letzten TA-Sitzungen als Ausnahme gebilligt. Nachdem der Bebauungsplan ohnehin geändert wird, wird angeregt, die planungsrechtlichen Vorschriften wie in Anlage 1 dargestellt mit ab zu ändern. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt; die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht begründet. Das Änderungsverfahren kann deshalb nach 13 BauGB im Vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Von einer weiteren Umweltprüfung wird abgesehen.
10 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 75 Anlage 1 Änderungsentwurf vom : noch 34 Nr der planungsrechtlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert: Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten / Warengruppen gemäß der Erbacher Liste sind unabhängig von der Betriebsgröße nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Tankstellen-Shops; diese sind bis zu einer Größe von maximal 100 m² zulässig. Erbacher Liste: a) Nahversorgungsrelevante Sortimente / Warengruppen, zugleich zentrenrelevant Lebensmittel / Getränke / Reformwaren (insbesondere Lebensmittel) Apotheken Gesundheit- / Körperpflege / Drogeriewaren (inkl. Putz-, Wasch- und Reini-gungsmittel) /Parfümerie- und Kosmetikartikel Genussmittel / Tabakwaren Zeitschriften / Zeitungen b) Sonstige zentrenrelevante Sortimente / Warengruppen Blumen Bücher, auch antiquarische Bücher Papier, Bürobedarf, Schreibwaren Spielwaren inkl. Modellbau Nr. 2.6 der bauordnungsrechtlichen Vorschriften wird wie folgt geändert: 2.6 Werbeanlagen ( 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Für das gesamte Plangebiet gelten folgende Festsetzungen: Fremdwerbung ist nur in Verbindung mit der Werbung an der Stätte der Leistung zulässig. Sie darf max. 50 % der zugelassenen Flächen betragen Bewegliche Werbeanlagen und Lichtzeichen in Form von Lauf-, Wechsel- oder Blitz licht oder Videowänden sind nicht zulässig Verfahrensfreie Vorhaben sind auf die maximal zulässige Werbefläche anzurechnen.
11 Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 29. September 2014 Blatt 76 noch Die Oberkante von Werbeanlagen darf die zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten Für die mit F1 F3 und F2 gekennzeichneten Flächen gelten folgende Festsetzungen bezüglich Werbeanlagen: Einzelne Werbeanlagen dürfen eine max. Größe von 9 m² nicht überschreiten. Die Summe der Abmessungen aller Werbeanlagen auf einem Grundstück darf 25 m² nicht überschreiten Werbeanlagen auf den Dächern der Gebäude sind nicht zulässig Für die mit F3 F1 gekennzeichnete Fläche gelten folgende Festsetzungen bezüglich Werbeanlagen: Die maximale Fläche der Werbeanlagen an Gebäuden beträgt pro Gebäudeseite max. 25 m² Freistehende Werbeanlagen, wie Schilder, Fahnenmasten und Pylone sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig Es ist maximal ein gemeinsamer Werbepylon zulässig. Dessen Gesamthöhe darf abweichend von Nr maximal 15 m betragen. Die Fläche der Werbeanlage an dem Werbepylon darf maximal 25 m² je Ansicht und maximal 50 m² insgesamt betragen Die Summe der Abmessungen aller Werbeanlagen innerhalb der F3 F1-Fläche darf 125 m² nicht überschreiten. Der Technische Ausschuss b e s c h l i e ß t einstimmig: Dem Stadtrat wird folgendes empfohlen: 1. Der Bebauungsplan Oberer Luß II wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB geändert. Gegenstand der Änderung ist Nr der planungsrechtlichen Festsetzungen (Erbacher Liste) und Nr. 2.6 der örtlichen Bauvorschriften (Werbeanlagen). 2. Der Änderungsentwurf in der Fassung vom (vgl. Anlage 1) wird gebilligt. 3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet im Rahmen einer en Auslegung statt. 4. Die Beteiligung der Träger er Belange ist durchzuführen.
12 Zur Beurkundung: Vorsitzender: Technischer Ausschuss: Schriftführer:
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