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1 Die nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und der Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren zu treffen, ist das Amt der Polizei. ( 10 Teil II Titel 17 PrAlR 1794) Folie 1 POR Gegenstand der Darstellung

2 Gesetzgebungskompetenz für die Polizei (Art. 70 ff. GG) Bund Länder Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG : Zoll, Grenzschutz Art. 30 GG: Polizei (keine positiv Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG, Luftsicherheit definierte, ungeschriebene Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) GG: Bahnpolizei (BVerfGE 97, 198) Gesetzgebungskompetenz) Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 lit. a) GG: Terrorismusabwehr Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG: Zusammenarbeit Bund/Länder (Kripo) Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG: StPO Folie 2 POR Gegenstand der Darstellung

3 präventive und repressive Polizeitätigkeit Gesetzgebungskompetenzen Bund Länder Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG / 163 Abs. 1 StPO: Abwehr von Gefahren Aufklärung (begangener) Straftaten (auch zukünftiger Straftaten) Vorkehrungen für die Aufklärung zukünftiger Aufklärungs- und Verfolgungs- Alle Maßnahmen, welche ihre Rechtfertigung vorsorge (subsidiär) in begangenen Straftaten finden (BVerfGE 109, 190) Folie 3 POR - Gegenstand der Darstellung

4 100a Abs. 1 Nr. 1 StPO (1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, Folie 4 POR Gegenstand der Darstellung

5 Exekutivkompetenzen für die Polizei (Art. 83 ff. GG) Bund Länder Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG: Art. 30 GG: Grenzschutz, BKA (s.a. Art. 73 Nr. 9 lit. a) GG) Polizei, soweit keine Bundeszuständigkeit besteht: Polizeiverwaltung (in NRW: Ordnungsbehörden) Art. 108 GG: Polizeivollzug Zoll, Außenwirtschaftskontrolle (in NRW: Polizei) Annexkompetenzen: Sicherung der Aufgabenerfüllung von Behörden (BA: Schwarzarbeitsbekämpfung) Eigensicherung von Behörden Folie 5 POR - Gegenstand der Darstellung

6 Polizeiliche Tätigkeit Ordnungsbehörden Strafverfolgung Polizeirecht OBG StPO Polizeigesetze repressiv präventiv präventiv (s.a. StVO, Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)) Folie 6 POR - Gegenstand der Darstellung

7 Staatsaufgabe Sicherheit keine allgemeine ungeschriebene Staatsaufgabe (auch nicht aus Gewaltmonopol ) stattdessen: konkrete Staatsaufgaben nach dem GG (z.b. Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 lit. a) GG) verfassungsrechtliche Schutzpflichten, insbes. abgeleitet aus Grundrechten Eigensicherung staatlicher Einrichtungen, Behörden, Gerichte u.a. Aufgabe von Gesetzgebung, Vollziehung (und ggf. Justiz) Folie 7 POR - Gegenstand der Darstellung

8 Aufgaben der Polizei 1 PolG NRW Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Eilzuständigkeit) Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung Aufgaben der Ordnungsbehörden 1 OBG NRW Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung insb. Verhütung von Straftaten Vorsorge für die Bekämpfung von Straftaten eingeschränkter Schutz privater Rechte? eingeschränkter Schutz privater Rechte? Vollzugshilfe sonstige, ihr übertragene Aufgaben sonstige, ihnen übertragene Aufgaben Folie 8 POR Aufgaben der Polizei

9 Definition der öffentlichen Sicherheit: Öffentliche Sicherheit ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger der Hoheitsgewalt. Folie 9 POR Aufgaben der Polizei

10 Einzelheiten zur öffentlichen Sicherheit Voraussetzungen: 1) Existenz eines Schutzguts (Rechtsgut) 2) Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung (Verschulden nicht erforderlich) 3) Schaden am Rechtsgut (Unterschied zur Belästigung, welche in Sondergesetzen, z.b. der StVO und den jeweiligen LImSchG, geregelt ist) Folie 10 POR - Aufgaben der Polizei

11 -l o ol o *, E co\ EIF7 ot fil +rl :51 ot ol #l -cl I,9 I +, tr o rh lh :o -c (t, 9 -itf = og -C--=.)E?oo gege E9=-c 'L==:(! +.8'=F+z O-FLU.) öd=e i^ +(e Ü O E E8!e)f; E*-C';:i: \), t\ -l +' =crä=,a tr = vt dr, 9-ocxm =EPfi Psb FEE f N 9c tr O L ie fr g' *l EIOX<tF{=O ;il -cl sl.e fl ÖPHE = '--=fyoo CtlEÄ+ O J P E EE'-a='ro E d E ö 6 ü)yo,p.g)e OOc=-E'-= 5'zlf-ct]-E!tr:öE.=-FFo9 =/t\!lago;== 9, G cee 6G ONi tl I m Folie 11 - POR

12 Definition der öffentlichen Ordnung Öffentliche Ordnung ist die Summe ungeschriebener Normen, deren Befolgung als unentbehrliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens angesehen wird. Folie 12 POR - Aufgaben der Polizei

13 Anwendungsfälle der öffentlichen Ordnung gesetzliche Regelungslücke, die vom Gesetzgeber nicht geschlossen werden konnte, die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Grundgesetz im Einzelfall keine schwerwiegenden Eingriffe (nur ultima ratio) Fallbeispiele: Peepshow, [nach VGH München, NVwZ 1992, 76] Reichskriegsflagge, [nach OVG Münster, NJW 1994, 2909] Laserdrom, [nach BVerwG, NVwZ 2002, 598] Zwergenweitwurf [nach VG Neustadt, NVwZ 1993, 98] Folie 13 POR - Aufgaben der Polizei [zur Vertiefung: AG-Fall 1]

14 Definition der Gefahr Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird. Adäquanzkriterium Hinnahmepflicht, außer bei: gesetzlicher Erlaubnis, Genehmigung (nicht Duldung) technischen Regeln Sozialnormen Folie 14 POR - Aufgaben der Polizei

15 Prüfungsschema: konkrete Gefahr 1) Feststellung und ggf. Auslegung des anwendbaren Gefahrbegriffs 2) Feststellung der Tatsachen im Einzelfall ( Anhaltspunkt, Prognosebasis) 3) Ermittlung der Gefahrindizien im Einzelfall (Gefahrprognose) 4) Ermittlung der Gegenindizien 5) Abwägung der Indizien und Gegenindizien nach allgm. Abwägungsprinzip des Übermaßverbotes ( Rechtsfertigung der Gefahrprognose) Folie 15 POR - Aufgaben der Polizei

16 Konkretisierung des Übermaßverbotes im Polizeirecht durch: Umgekehrte Proportionalität von Schadenshöhe und Schadens- eintrittswahrscheinlichkeit. Bedeutet: Sind größere Schäden zu erwarten, so genügt eine geringe Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Drohen hingegen nur geringe Schäden, so muss die Eintrittswahrscheinlichkeit größer sein. Folie 16 POR - Aufgaben der Polizei

17 Definition der gegenwärtigen Gefahr Sachlage, bei der der Eintritt des schädigenden Ereignisses unmittelbar oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Folie 17 POR - Aufgaben der Polizei

18 Definition der dringenden Gefahr /Gefahr in Verzug Gefahr, die sich so bald zu realisieren droht, dass der übliche vorgeschriebene Weg der Bekämpfung nicht eingehalten werden kann. Folie 18 POR - Aufgaben der Polizei

19 Definition der latenten Gefahr Zustand, der aktuell noch nicht gefährlich ist, aber zu späterer Zeit oder unter gewandelten Verhältnissen gefährlich werden kann. Folie 19 POR - Aufgaben der Polizei

20 Gefahrverdacht Definition: Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine mögliche Gefahr im Einzelfall: Gefahraufklärungsrecht/-pflicht der Polizei Gefahraufklärungseingriff (z.b. Durchsuchung) (Probleme: Kostentragungspflicht und Entschädigungsansprüche) Folie 20 POR - Aufgaben der Polizei

21 Anscheinsgefahr Definition: Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Gefahr im Einzelfall, tatsächlich besteht aber keine Gefahr. ex ante: Anhaltspunkte für Gefahr ex post: keine Gefahr (nachträgliche Information) Die Anscheinsgefahr wird ex ante wie die Gefahr behandelt, aber ex post partiell anders abgewickelt (Kosten-, Entschädigungsansprüche). Folie 21 POR - Aufgaben der Polizei

22 Definition Scheingefahr / Putativgefahr Polizei nimmt fälschlicherweise Anhaltspunkte für eine Gefahr an. Fallbeispiel: Der Schreikurs Folie 22 POR - Aufgaben der Polizei [zur Vertiefung der Gefahrbegriffe: AG-Fall 3]

23 Polizei und andere Träger öffentlicher Gewalt Alle staatlichen Stellen sind an das Polizei- und Ordnungsrecht gebunden. Die Polizei darf anderen Trägern ihre gesetzlichen Aufgaben ( Ob ) nicht untersagen. Anordnung hinsichtlich der Art und Weise ihrer Aufgabenerfüllung ( Wie ) sind zulässig, sofern keine andere zuständige Behörde gehandelt hat. Vollstreckungshandlungen gegen andere Behörden sind unzulässig ( 76 VwVG NRW). Folie 23 POR - Aufgaben der Polizei

24 Polizeiliche Befugnisse Befugnisnormen sind Gesetze, welche einen Träger öffentlicher Gewalt zu Eingriffen in Grundrechte ermächtigen. (siehe 7 PolG NRW) Folie 24 POR Befugnisse der Polizei

25 Polizeiliche Aufgaben Befugnisse 1 PolG 8 ff. PolG 1 OBG 14, 24 OBG (i.v.m. PolG NRW) 163 StPO 94 ff., 131 ff. StPO 44 Abs. 2 StVO 36 ff. StVO Folie 25 POR Befugnisse der Polizei

26 Rechtfertigung polizeilichen Handelns strafrechtlich: öffentlich-rechtlich: 32 ff. StGB Polizeigesetze Sondergesetze StPO Folie 26 POR Befugnisse der Polizei

27 Die Polizei wehrt Gefahren ab selbst durch Inanspruchnahme Dritter mit Hilfe freiwilliger Dritter Behörden Private Hoheitsträger Privater Folie 27 POR Befugnisse der Polizei

28 Durchsuchung Definition: Durchsuchung ist das Aufsuchen von Personen, Gegenständen oder Spuren, die nicht äußerlich erkennbar sind. Personen Sachen Wohnungen 39 PolG NRW 40 PolG NRW 41 f. PolG NRW; 102 ff. StPO Abgrenzung zur Untersuchung von Personen ( 81a StPO): Eingriff in die Körperintegrität Folie 28 POR Befugnisse der Polizei [ zur Vertiefung: AG-Fall 4]

29 Eingriffe in Art. 13 GG Durchsuchung Überwachung sonstige Eingriffe (Abs. 2) (Abs. 3 6) (Abs. 7) zielgerichtetes Auf- insb. Betreten suchen von Personen (körperliches Eindringen) oder Sachen Folie 29 POR Befugnisse der Polizei

30 Wohnungsdurchsuchung (Verfahren) ( 42 PolG NRW) Regelfall: Ausnahme: Richterlicher Durchsuchungs- Gefahr in Verzug (ohne beschluss (auch nach Feier- Durchsuchungsbeschluss) abend, am Wochenende) dabei Dokumentationsund Begründungspflichten Folie 30 POR Befugnisse der Polizei

31 Betreten gewerblich genutzter Wohnungen Ausgangspunkt: weiter Wohnungsbegriff ( 41 Abs. 1 S. 2 PolG NRW) oder alternative Schutz durch Art. 2 Abs. 1 GG Zulässigkeit: gemäß Art. 13 Abs. 7 GG entsprechend Art. 2 Abs. 1 GG (jedenfalls während der Öffnungszeiten) wegen Geringfügigkeit (BVerfG) oder geringerer Schutzbedürftigkeit Annex: Durchsuchung richtet sich immer nach Art. 13 Abs. 2 GG. Folie 31 POR Befugnisse der Polizei

32 Definition der Sicherstellung Die Sicherstellung ist die behördliche Beschränkung der Verfügungsmöglichkeiten über eine Sache und die Begründung polizeilichen Gewahrsams zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Folie 32 POR Befugnisse der Polizei

33 (str.) Als Verwaltungsakt Als Realakt Rechtscharakter der Sicherstellung dann ist die Wegnahme der Sache Vollstreckungshandlung ( 50, 52 PolG NRW) Standardmaßnahme, die selbst zur Wegnahme ermächtigt Konsequenz: unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für Vollstreckungskosten! Bei Sicherstellung als VA: 46 Abs. 3 S. 1, 3, 50, 52 PolG NRW ivm 77 VwVG NRW ivm 20 Abs. 2 Nr. 7 VO VwVG NRW ( bei oder durch die Ersatzvornahme entstanden ) Bei Sicherstellung als Realakt: 46 Abs. 3 S. 1, 3 PolG NRW ivm 77 VwVG NRW ivm 20 Abs. 2 Nr. 8 VO VwVG ( sonstige durch Sicherstellung oder Verwahrung entstandene Kosten ) Folie 33 POR Befugnisse der Polizei [Zur Vertiefung: Gusy, POR, S. 337 ff.; AG-Fälle 5 und 9]

34 Prüfungsschema: Kostenbescheid für eine Ersatzvornahme Gestrecktes Verfahren: A. Ermächtigungsgrundlage für die Kostenerhebung VA-Befugnis für Kostenbescheid B. Formelle Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids C. Materielle Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids I. Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme ( Amtshandlung nach diesem Gesetz ) 1. Ermächtigungsgrundlage für die Ersatzvornahme 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme 3. Materielle Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme a) Tatbestandsvoraussetzungen des gestreckten Verfahrens: Vollstreckbare Grundverfügung auf Handeln, Dulden oder Unterlassen aa) Grundverfügung auf Handeln, Dulden, Unterlassen bb) Wirksamkeit cc) Vollstreckbarkeit (bestandskräftig oder sofort vollziehbar) dd) Rechtmäßigkeit? (str. ob erforderlich) (1) Ermächtigungsgrundlage für die Grundverfügung (2) Formelle Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (3) Materielle Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (i) Gefahr für ein Schutzgut (ii) Zulässigkeit der angeordneten Maßnahme (Standardmaßnahme, Maßnahme nach Generalklausel) (iii) Ermessen, Übermaßverbot ee) Ergebnis b) Ordnungsgemäßes Vollstreckungsverfahren aa) Richtiges Zwangsmittel bb) Androhung des Zwangsmittels cc) Festsetzung des Zwangsmittels (soweit erforderlich) c) Ermessen, Verhältnismäßigkeit der Ersatzvornahme d) Keine Vollstreckungshindernisse 4. Ergebnis zur Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme II. Entstehung der Kosten/Verhältnismäßigkeit III. Kostenpflicht des Adressaten D. Gesamtergebnis Folie 34 POR Befugnisse der Polizei/ Folgefragen polizeilichen Handelns

35 Prüfungsschema: Kostenbescheid für eine Ersatzvornahme Sofortvollzug: A. Ermächtigungsgrundlage für die Kostenerhebung VA-Befugnis für Kostenbescheid B. Formelle Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids C. Materielle Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids I. Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme ( Amtshandlung nach diesem Gesetz ) 1. Ermächtigungsgrundlage für die Ersatzvornahme 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme 3. Materielle Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme a) Tatbestandsvoraussetzungen des Sofortvollzugs aa) Rechtmäßigkeit der hypothetischen Grundverfügung ( Handeln innerhalb ihrer Befugnisse ) (1) Ermächtigungsgrundlage für die hypothetische Grundverfügung (2) Formelle Rechtmäßigkeit der hypothetischen Grundverfügung (Zuständigkeit) (3) Materielle Rechtmäßigkeit der hypothetischen Grundverfügung (i) Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage i.d.r. Gefahr (ii) Rechtsfolge i.d.r. Ermessen, Verhältnismäßigkeit (4) Ergebnis bb) Gegenwärtige Gefahr cc) Notwendigkeit des Sofortvollzuges b) Richtiges Zwangsmittel c) Ermessen, Verhältnismäßigkeit der Ersatzvornahme d) Keine Vollstreckungshindernisse 4. Ergebnis zur Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme II. Entstehung der Kosten/Verhältnismäßigkeit III. Kostenpflicht des Adressaten D. Gesamtergebnis Folie 35 POR- Befugnisse der Polizei/ Folgefragen polizeilichen Handelns

36 Sicherstellung und Verwahrung regelmäßig Dreiecksfall: Polizei Vertrag Verwahrer 43 ff. PolG NRW (allenfalls: Haftungsan- sprüche, str.) Betroffener Folie 36 POR Befugnisse der Polizei

37 Definition der Platzverweisung Die Platzverweisung ist die Aufforderung an eine oder mehrere Personen, vorübergehend einen Ort zu verlassen oder nicht zu betreten. Folie 37 POR Befugnisse der Polizei [zur Vertiefung: AG-Fall 6]

38 Definition des Aufenthaltsverbots Das Aufenthaltsverbot ist die Aufforderung, ein bestimmtes Gebiet für eine bestimmte längere Zeit zu verlassen bzw. nicht mehr zu betreten. Folie 38 POR Befugnisse der Polizei [zur Vertiefung: AG-Fall 6]

39 Definition der Wohnungsverweisung Die Wohnungsverweisung ist die Aufforderung an eine Person, eine Wohnung für eine bestimmte Frist zu verlassen bzw. nicht mehr zu betreten. Folie 39 POR Befugnisse der Polizei

40 Definition des Gewahrsams Der Gewahrsam ist eine Freiheitsentziehung durch die Polizei aus präventiven Gründen. Folie 40 POR Befugnisse der Polizei

41 Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Freiheit der Person) materielle formelle Eingriffsvoraussetzungen Eingriffsvoraussetzungen (Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG) (Art. 104 GG) Freiheitsbeschränkung Freiheitsentziehung (Art. 104 Abs. 1 GG) (Art. 104 Abs. 2-4 GG) Folie 41 POR Befugnisse der Polizei

42 415 Abs. 2 FamFG Eine Freiheitsentziehung liegt vor, wenn einer Person gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit insbesondere in einer abgeschlossenen Einrichtung, wie einem Gewahrsamsraum oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses, die Freiheit entzogen wird. Folie 42 POR Befugnisse der Polizei

43 System der Freiheitsentziehung Gewahrsam Verhaftung PolG NRW ( 35) StPO ( 112) Gründe 35 Abs. 1: Gründe 112, 112a: Rettungsgewahrsam dringender Tatverdacht Verhinderung best. Straftaten (Unterbindungsgewahrsam) + Durchsetzung von Platzverweisen Haftgrund: (Durchsetzungsgewahrsam Flucht(-gefahr) anders: Verbringungsgewahrsam) Wiederholungsgefahr private Rechte Verdunklungsgefahr 230 Abs. 2 StPO Folie 43 POR Befugnisse der Polizei [zur Vertiefung: AG-Fall 7]

44 1 Abs. 1 S. 1, 2 PolG NRW Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Folie 44 POR Befugnisse der Polizei

45 Definition Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind Informationen, welche Aussagen über bestimmte Personen enthalten. Folie 45 POR Befugnisse der Polizei [zur Vertiefung: AG-Fall 8]

46 Besondere Garantien: Der grundrechtliche Schutz der Privatsphäre - Art. 13 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung - Art. 10 GG: Telekomunikations-, Brief- uns Postgeheimnis - Art. 6 GG: Schutz von Ehe und Familie Allgemeine Garantie: Art. 2 Abs. 1 GG - Privatsphäre - Informationelle Selbstbestimmung - Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme - Schutz besonderer Vertrauensverhältnisse (wenn nicht anderswo geschützt). s.a.: unantastbarer Kernbereich der Privatsphäre. Folie 46 POR Befugnisse der Polizei

47 Informationseingriffe: (1) Erheben personenbezogener Informationen. (2) Aufzeichnen personenbezogener Informationen. (3) Übermitteln personenbezogener Informationen. (4) Verändern personenbezogener Informationen. (5) Löschen personenbezogener Informationen. Folie 46a POR Befugnisse der Polizei

48 Grundrechtseingriffe durch Informationserhebung/-verarbeitung lageabhängige Eingriffe: personenabhängige Eingriffe Videoüberwachung einfache qualifizierte ( 15 a PolG) (nur in Art. 2 I GG) (in and. Grundrechte) Kontrollstelle Identitätsfeststellung TKÜ (Art. 10) ( 12 Abs. 1 Nr. 4 PolG) ( 12PolG) Abfrage von TK-Daten Ed-Maßnahmen und IMSI-Catcher ( 14 PolG) ( 20a, b PolG) Wohnraumüberwachung ( 18 PolG) gleichgestellte (schwerwieg.) Eingriffe in Art. 2 I GG V- Leute ( 19 PolG) Langfrist. Observation ( 16a PolG) Online-Durchsuchung ( 31a BKAG) Folie 46b POR Befugnisse der Polizei

49 Einsatz verdeckter Bild- und Aufzeichnungsgeräte ( 17 PolG NRW) Anfertigung von Videos, Lichtbildern oder Aufzeichnung des gesprochenen Wortes. ( 18 PolG NRW) Soweit Lausch- oder Späheingriffe in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG eingreifen, sind sie nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 3-6 GG zulässig. Folie 47 POR Befugnisse der Polizei

50 Online-Durchsuchungen beziehen sich nicht auf die Überwachung des verkehrs, sondern auf das elektronische Eindringen in Datenspeicher (namentlich Festplatten) Dritter. (BVerfGE 120, 274) Folie 48 POR Befugnisse der Polizei

51 Rechtliche Anforderungen an schwerwiegende Informationserhebungseingriffe: hinreichende Bestimmtheit der Befugnisnormen (auch hinsichtlich der Adressaten ( Kontakt- bzw. Begleitpersonen ) keine anlassunabhängigen Informationserhebungen Wahrung des Übermaßverbots Wahrung der Persönlichkeitsrechte, namentlich des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre Wahrung von beruflichen Geheimnissen und Vertrauensverhältnissen (s.a. 53, 53a StPO) keine Anfertigung umfassender Bewegungsbilder von Personen Wahrung des Richtervorbehalts: Schwerwiegende Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre, welche für den Betroffenen unbemerkt stattfinden und daher zeitnahen Rechtsschutz unmöglich machen, sind gesetzlich unter den Vorbehalt vorheriger richterlicher Zustimmung zu stellen Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen, sobald dies ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks oder besonders wichtiger Belange möglich ist Besonders Informationsverwendungsregeln (Kennzeichnungspflichten) Folie 49 POR Befugnisse der Polizei -

52 Inanspruchnahme Privater Handlungsverantwortliche Zustandsverantwortliche Nichtverantwortliche 4 PolG NRW 5 PolG NRW 6 PolG NRW Folie 50 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit [zur Vertiefung: AG-Fälle 2 und 6]

53 Definition der Verhaltensverantwortlichkeit Verhaltensverantwortlich ist, wer eine Gefahr durch eigenes Verhalten oder zurechenbares Verhalten Dritter verursacht. Folie 51 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

54 Kriterien der Verhaltensverantwortlichkeit Unmittelbarkeitslehre (Kriterium der letzten Handlung ) Rechtswidrigkeitslehre (nur für öffentliche Sicherheit) Sozialadäquanz (str.) Folie 52 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

55 Definition der Zustandsverantwortlichkeit Zustandsverantwortlich ist, wer durch Sachen oder Tiere eine Gefahr verursacht, primär: Eigentümer (OBG) Besitzer (PolG) Folie 53 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

56 Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit Ende der Sachherrschaft (Problem: Übergangsfähigkeit kraft Dinglichkeit ) Insolvenz (str.) Wert der Sache (soweit keine sonstige Verantwortlichkeit besteht) Folie 54 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

57 Rechtsfolgen der Inanspruchnahme Handlungspflicht Duldungspflicht Zahlungspflicht (je nach eigenen Kriterien) Folie 55 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

58 Auswahl von Verantwortlichen gesetzliche Kriterien (Heranziehungsgebote, Heranziehungsverbote) Effektivität der Gefahrenabwehr Übermaßverbot (insb.: Geeignetheit, Erforderlichkeit) (allenfalls Daumenregel) Doppelstörer Folie 56 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

59 6 PolG NRW Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen (1) Die Polizei kann Maßnahmen gegen andere Personen als die nach den 4 oder 5 Verantwortlichen richten, wenn 1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist, 2. Maßnahmen gegen die nach den 4 oder 5 Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen, 3. die Polizei die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann und 4. die Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können. Folie 57 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

60 Heranziehung von Nichtverantwortlichen Hauptfälle: Demonstration und Gegendemonstration Einweisung von Obdachlosen Folie 58 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

61 4 BBodSchG - Pflichten zur Gefahrenabwehr (1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. (2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. (3) Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Hierzu kommen bei Belastungen durch Schadstoffe neben Dekontaminations- auch Sicherungsmaßnahmen in Betracht, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern. Soweit dies nicht möglich oder unzumutbar ist, sind sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen. Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt. [...] (6) Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen musste. Dies gilt für denjenigen nicht, der beim Erwerb des Grundstücks darauf vertraut hat, dass schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nicht vorhanden sind, und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles schutzwürdig ist. Folie 59 POR Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit

62 Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Einzelfall: bei allgemeinen Gefahrlagen: Verwaltungsakt/Realakt Allgemeinverfügung Verordnung ( 8 ff. PolG NRW, ( 25 ff. OBG NRW) 14 ff. OBG NRW) Folie 60 POR Die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen

63 Das Übermaßverbot im Polizei- und Ordnungsrecht Geeignetheit (s. 2 Abs. 3 PolG NRW, 15 Abs. 3 OBG NRW) Erforderlichkeit (s. 2 Abs. 1 PolG NRW, 15 Abs. 1 OBG NRW) Verhältnismäßigkeit (s. 2 Abs. 2 PolG NRW, 15 Abs. 2 OBG NRW) siehe insb.: Aufhebungspflicht/-anspruch bei Zweckerreichung/-verfehlung (s. 2 Abs. 3 PolG NRW, 15 Abs. 3 OBG NRW) Befristungsgebot bei Dauermaßnahmen Folie 61 POR Die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen

64 Anspruch auf polizeiliches/behördliches Einschreiten Voraussetzungen: Gefährdung eines subjektiven Rechts als Element der öffentlichen Sicherheit Pflicht der Behörde zum Einschreiten (kein Ermessen) keine anderweitige Rechtsschutzmöglichkeit (etwa durch Gerichte) keine Beeinträchtigung gerichtlicher Zuständigkeit Folie 62 POR Die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen

65 Definition der Ersatzvornahme Vornahme der geschuldeten Handlung durch die Polizei oder einen Dritten. Wichtig: Kostenanspruch gegen den Betroffenen ( 77 VwVG NRW ivm 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 7 VO VwVG NRW ivm. 52 PolG NRW) Folie 63 POR Befugnisse der Polizei/ Die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen/ Folgefragen polizeilichen Handelns

66 Zwangsgeld Definition: Durchsetzung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen mit Beugegeldern ( 53 Abs. 1 PolG NRW) ( 60 Abs. 1 S. 1 VwVG NRW) bei Uneinbringlichkeit: Ersatzzwangshaft ( 54 PolG NRW, 61 VwVG NRW) Folie 64 POR Die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen

67 Definition des unmittelbaren Zwangs Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel oder Waffen. Zum Schusswaffengebrauch: 64 ff. PolG NRW Folie 65 POR Die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen

68 Der polizeiliche Todesschuss Ermächtigung: 63 Abs. 1 S. 2 PolG NRW Probleme: 32 StGB Art. 2 Abs. 2 EMRK Art. 19 Abs. 2 i.v.m. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG Folie 66 POR Die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen

69 Vollstreckung im POR Behörde Grundlage Verfahren Zwangsmittel, (Maßnahme) Gestrecktes Verfahren Polizei: 50 Abs. 1 PolG Ordnungsbehörde: 55 Abs. 1 VwVG GrundVA (Gebot/Verbot) GrundVA (Gebot/Verbot) Androhung, 56 PolG Keine Festsetzung Androhung, 63 VwVG Festsetzung, 64 S. 1 VwVG 51 PolG ivm: - Ersatzvornahme, 52 - Zwangsgeld, 53 - Unmittelbarer Zwang, 55, 57 ff. 57 VwVG ivm: - Ersatzvornahme, 59 - Zwangsgeld, 60 - Unmittelbarer Zwang, 62 Gekürztes Verfahren (Sofortvollzug) Polizei: 50 Abs. 2 PolG Ordnungsbehörde: 55 Abs. 2 VwVG Kein VA (aber: Zulässigkeit eines VA) Kein VA (aber: Zulässigkeit eines VA) Keine Androhung, 56 Abs. 1 S. 3 PolG Keine Festsetzung Keine Androhung, 63 Abs. 1 S. 5 VwVG Keine Festsetzung, 64 S. 2 VwVG - Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang - Ersatzvornahme - Zwangsgeld - Unmittelbarer Zwang Folie 67 POR Folgefragen polizeilichen Handelns Zur Vertiefung: Gusy, POR, Rn. 436 ff.

70 Kosten Begriff: Gebühren und Auslagen Gebühren = Geldabgaben im Zusammenhang mit individuell zurechenbaren Handlungen der Verwaltung. Auslagen = Zahlungen, welche die Verwaltung an Dritte leisten muss bzw. geleistet hat. Folie 68 POR Folgefragen polizeilichen Handelns

71 Prüfungsschema: Kosten der Ersatzvornahme A. Gestrecktes Verfahren I. Anspruchsgrundlage: 77 VwVG NRW i.v.m. 20 Abs.2 S. 2 Nr. 7 VO VwVG NRW ggf. i.v.m. 52 Abs.1 S. 2 PolG NRW II. formelle Rechtmäßigkeit der Kostenerhebung: Zuständigkeit ( 77 Abs. 1 S. 2 VwVG NRW) III. materielle Rechtmäßigkeit der Kostenerhebung: 1. Entstehung der Kosten 2. Durchführung der Ersatzvornahme 3. Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme a) formell: aa) Zuständigkeit für Ersatzvornahme ( 56 VwVG NRW) bb) Verfahren: (1) Androhung ( 63 VwVG NRW/ 56 PolG NRW) (2) Festsetzung ( 64 S. 1 VwVG NRW) (3) Anwendung ( 65 Abs. 1 VwVG NRW) b) materiell: aa) Ermächtigungsgrundlage: 55 Abs. 1 VwVG NRW/ 50 Abs. 1 PolG NRW (1) Vorliegen der rechtmäßigen (bzw. bestandskräftigen) Grundverfügung (2) Vollstreckbarkeit bb) Zulässigkeit des Zwangsmittels ( 59 VwVG NRW/ 52 PolG NRW) cc) fehlerfreie Ermessensausübung dd) Verhältnismäßigkeit 4. Höhe des Kostenanspruchs (Gleichheit,Verhältnismäßigkeit) Folie 69 POR - Folgefragen polizeilichen Handelns

72 Prüfungsschema: B. Sofortvollzug Kosten der Ersatzvornahme I. Anspruchsgrundlage: 77 VwVG NRW i.v.m. 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 7 VO VwVG NRW ggf. i.v.m. 52 Abs.1 S. 2 PolG NRW II. formelle Rechtmäßigkeit der Kostenerhebung: Zuständigkeit ( 77 Abs. 1 S. 2 VwVG NRW) III. materielle Rechtmäßigkeit der Kostenerhebung: 1. Entstehung der Kosten 2. Durchführung der Ersatzvornahme 3. Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme a) formell: Zuständigkeit für Ersatzvornahme ( 56 VwVG NRW) b) materiell: aa) Ermächtigungsgrundlage: 55 Abs. 2 VwVG NRW/ 50 Abs. 2 PolG NRW (1) Rechtmäßigkeit der hypothetischen Grundverfügung (2) Vollstreckbarkeit: (a) gegenwärtige Gefahr (b) Notwendigkeit des sofortigen Vollzuges bb) Zulässigkeit des Zwangsmittels ( 59 VwVG NRW/ 52 PolG NRW) cc) fehlerfreie Ermessensausübung dd) Verhältnismäßigkeit 4. Höhe des Kostenanspruchs (Gleichheit, Verhältnismäßigkeit) Folie 70 POR - Folgefragen polizeilichen Handelns [zur Vertiefung: AG-Fall 9]

73 Entschädigungsansprüche im Polizei- und Ordnungsrecht ( 67 PolG/ 39 ff. OBG) des Nichtverantwortlichen bei rechtswidriger Inanspruchnahme (für rechtmäßige und rechtswidrige 39 Abs. 1 lit. b) OBG NRW Inanspruchnahme) 39 Abs. 1 lit. a) OBG NRW Folie 71 POR - Folgefragen polizeilichen Handelns

74 Ansprüche des Anscheinsverantwortlichen bei nachträglichem Fehlen einer Gefahr? bei fehlender Zurechnung der Gefahrindizien? Folie 72 POR - Folgefragen polizeilichen Handelns

75 Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs ( 39 OBG NRW) polizeiliches/ordnungsbehördliches Verhalten (Tun, Unterlassen bei Handlungspflicht) Rechtswidrigkeit ( 39 Abs. 1 lit. b) OBG NRW) oder Inanspruchnahme als Nichtverantwortlicher ( 39 Abs. 1 lit. a) OBG NRW) Schaden ( 40 Abs. 1 OBG NRW) Kausalität von Inanspruchnahme bzw. Rechtswidrigkeit und Schaden kein anderweitiger Ersatz ( 39 Abs. 2 lit. a) OBG NRW) oder Maßnahme zum Schutz des Geschädigten ( 39 Abs. 2 lit. b) OBG NRW) keine Mitverantwortung Betroffener, insb. Unterlassung zulässiger Rechtsbehelfe ( 40 Abs. 4 OBG NRW) Folie 73 POR - Folgefragen polizeilichen Handelns [zur Vertiefung: AG-Fall 11]

76 Rechtswege gegen polizeiliches Handeln 98 Abs. 2 S. 2 StPO (analog) 40 Abs. 1 S. 1 VwGO 101 Abs. 7 StPO 23 EGGVG ordentliche Gerichte Verwaltungsgerichte formelles Kriterium: materielles Kriterium: nur Justizbehörden im engeren Sinne Schwerpunkttheorie Folie 74 POR - Folgefragen polizeilichen Handelns

77 Versammlungsfreiheit: Art. 8 GG: Versammlung: Zusammenkunft einer Vielzahl von Personen zur Verfolgung eines gemeinsames Zwecks (kollektives Handeln anwesender Personen) zum Zweck politischer Meinungsäußerung zu sonstigen öffentlichen Zwecken zu privatem Handeln (Loveparade usw.)? Versammlungsfreiheit: veranstalten: einladen, organisieren, veranstalten, leiten teilnehmen: Anreise, Teilnahme, Abreise Folie 75 POR Sonderordnungsrecht: Versammlungsrecht

78 Grenzen der Versammlungsfreiheit friedlich : kein aufrührerischer Verlauf ( 5 Nr. 3 VersG) ohne Waffen ( 2 Abs. 3 VersG; Waffen im technischen Sinne, nicht: Schutzwaffen ) Einschränkungsvorbehalt (Art. 8 Abs. 2 GG: unter freiem Himmel ): direkter kommunikativer Kontakt nach außen, keine baulichen Hindernisse zur Seite, auf ein Dach kommt es nicht an Einschränkung in geschlossenen Räumen : nur verfassungssystematische Schranken Folie 76 POR Sonderordnungsrecht Versammlungsrecht

79 Anmeldepflicht ( 14 Abs. 1 VersG) spätestens 48 Stunden vor der (öffentlichen) Bekanntgabe kein Genehmigungsantrag, sondern lediglich Anzeige Rechtsfolge: 15 Abs. 3 VersG Auflösungsrecht 26 Nr. 2 VersG Straftat aber erforderlich: verfassungskonforme Auslegung (ohne Anmeldung/ohne Erlaubnis). Hier bestehen u.a. folgende Probleme: Spontanversammlung ohne Veranstalter, ohne Leiter, die überhaupt nicht bekannt gegeben werden konnte. Folge: 15 Abs. 3 VersG unanwendbar. Eilversammlung die aus konkretem zeitlichem Anlass entstanden ist und nicht 48 Stunden vorher angemeldet werden konnte: in diesem Kontext Anmeldung so rechtzeitig wie möglich; nur in diesem Rahmen Anwendbarkeit des 15 Abs. 3 VersG Im Übrigen: 15 Abs. 3 VersG gewährt Ermessen. Folge: versammlungsfreundliche Auslegung Kooperationsprinzip Folie 77 POR Sonderordnungsrecht Versammlungsrecht

80 Versammlungsverbot ( 5, 15 VersG) vor Beginn der Versammlung verboten werden kann nur, was noch nicht stattfindet Sondervorschriften gegenüber OBG, PolG: unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ( 15 Abs. 1 VersG) besondere zeitliche Nähe, besonderer Rang der bedrohten Rechtsgüter keine Auflösung zugunsten der öffentlichen Ordnung, nur: milderes Mittel. Sonderproblem: Auflagen i.s.d. 15 Abs. 1 VersG) Auflagen i.s.d. 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG sondern: selbstständige Verfügungen; Problem Abgrenzung: zeitliche Verlegung, örtliche Verlegung ( zb. 1. Mai-Demo am 1. April) => Rechtsprechung: Auflage (str.). Folie 78 POR Sonderordnungsrecht Versammlungsrecht [zur Vertiefung: AG-Fall 7]

81 Definition: Versammlungsauflösung ( 13, 15 Abs. 3 VersG) Beendigung stattfindender Versammlungen (zeitliches Korrelat zum präventiven Verbot) Insb. bei fehlender Anmeldung (s.o.) ferner bei Vorliegen von Verbotsgründen (nachträglich eingetreten, bekannt geworden) nicht zugunsten der öffentlichen Ordnung hat die Wirkung eines Platzverweises: Aufforderung zum Verlassen an Teilnehmer des Versammlungsplatzes erst nach Verbot/Auflösung. ( 13 Abs. 2 VersG) Folie 79 POR Sonderordnungsrecht Versammlungsrecht

82 Einzelfragen befriedete Bezirke (ehem. Bannmeilen ) nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG). Hier (ausnahmsweise) Genehmigungspflicht kollidierende/konkurrierende Versammlungen Demo und Gegendemo Grundsatz: 2 Abs. 2, 21 VersG: Unzulässigkeit von Störungen Prioritätsprinzip ; Zweckveranlasser Folie 80 POR Sonderordnungsrecht Versammlungsrecht

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