Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Neufassung Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carola Veit (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Bundes-Investitionsprogramm Krippenausbau und Kita-Investitionen Hamburgs aktueller Stand und Mittelabfluss Grundsätzlich werden im Hamburger Finanzierungssystem für Kitas, die am Gutscheinsystem teilnehmen, Nettokaltmieten oder -pachten für Gebäude oder Grundstücke sowie Abschreibungen und Kapitalkosten für Investitionen in Grundstücke und Gebäude beziehungsweise Instandhaltungskosten über das Teilentgeld Gebäude refinanziert. Auf diese Weise wurde und wird der Erhalt und die Erweiterung des Hamburger Kita-Bestandes von den jeweiligen Trägern finanziert. Das Teilentgelt Gebäude (TEG) ist von der Stadt mit den in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände vertretenen Spitzenverbänden (AWO, Caritas, Paritätischer, DRK, Diakonie) sowie Soal und der Vereinigung im Rahmen des Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen ausgehandelt worden (Vertrag vom ). Erklärtes Ziel des Senates ist es, Neu-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für unter Dreijährige insbesondere über Zuwendungen zu fördern (vergleiche Presseerklärung der BSG vom ). Im Landesrahmenvertrag ist dazu vereinbart: (Unterabschnitt 9: Möglichkeit ergänzender öffentlicher Finanzierung) In besonders gelagerten Einzelfällen kann die kindbezogene Finanzierung der Gebäudekosten neuer Einrichtungen in Form des TEG1 ergänzt werden durch (1) Baukostenzuschüsse als Form der institutionellen Förderung oder (2) einen Zuschlag zum Teilentgelt Gebäude oder ein zusätzliches Teilentgelt Gebäude, wenn in einem Quartier aus Sicht der zuständigen Behörde ein erheblicher Bedarfsüberhang besteht und dieser nicht über bauliche Maßnahmen oder Anmietungen auf Basis des TEG1 vermindert werden kann. In diesem Fall wird die Behörde mittels des Interessenbekundungsverfahrens anbieten, in diesem Quartier für die Schaffung einer Kita mit bestimmter Mindestplatzzahl eine ergänzende Finanzierung zu gewähren. Die ergänzende Finanzierung wird dem Anbieter gewährt werden, der den geringsten zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Verbindung mit dem besten pädagogischen Konzept geltend macht. Hinzu kommt die Förderung aus Bundesmitteln:

2 Drucksache 19/2184 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Bundesweit soll die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen bis 2013 auf eine Versorgungsquote von durchschnittlich 35 Prozent (Hamburg zurzeit circa 24 Prozent) ausgebaut werden. Hierauf haben sich die Bundesregierung, die Jugendminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände im April 2007 geeinigt. Die bundesweiten Gesamtkosten des Ausbaus wurden mit 12 Milliarden Euro kalkuliert. Der Bund selbst stellt hieran einen Anteil von 4 Milliarden Euro bereit (1 85 Milliarden Euro für die künftigen Betriebskosten und 2,15 Milliarden Euro für die Investitionskosten). Für Hamburg ergeben sich hinsichtlich der Investitionskosten 47,5 Millionen Euro mit den Jahresbeträgen: 2008: 8,3 Millionen Euro, 2009: 8,2 Millionen Euro, 2010: 8,0 Millionen Euro, 2011: 7,8 Millionen Euro, 2012: 7,7 Millionen Euro, 2013: 7,5 Millionen Euro. Die Kostenbeteiligung des Bundes insgesamt (einschließlich Betriebskosten und Finanzausgleichswirkungen) beträgt 96,4 Millionen Euro mit folgenden Beträgen: 2008: 8,3 Millionen Euro, 2009: 10,8 Millionen Euro, 2010: 13,3 Millionen Euro, 2011: 17,1 Millionen Euro, 2012: 20,9 Millionen Euro, 2013: 26,0 Millionen Euro, ab 2014 p.a. 20,3 Millionen Euro. Hamburg stockt die vom Bund bereitgestellten 47,5 Millionen Euro Investitionskosten aus eigenen Mitteln um insgesamt 5,3 Millionen Euro auf. Ich frage den Senat: 1. Welche Tageseinrichtungen haben seit dem eröffnet oder um mehr als 60 Plätze erweitert? (Bitte nach Bezirken und Stadtteilen gliedern und darstellen, ob Neubau/Anmietung/bauliche Erweiterung.) 1.1 Welcher Träger steht hinter der jeweiligen Einrichtung? In der Tabelle in Anlage 1 sind die Kitas aufgeführt, die den Betrieb seit dem 1. Januar 2007 neu aufgenommen haben. Die Kitas auf Grundstücken im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg sind mit einem Sternchen gekennzeichnet. Seit dem 1. Januar 2007 sind über 160 Kitas erweitert worden. Die Zahl der Plätze, die bei den einzelnen Erweiterungen geschaffen worden sind, wird durch die zuständige Behörde statistisch nicht erfasst. Gegenstand der Betriebserlaubnis, die anlässlich einer Erweiterung geändert wird, ist die pädagogische Fläche. Über die Anzahl der hier betreuten Kinder entscheidet der Träger, solange er die Mindestflächenanteile pro Kind nach der Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nicht unterschreitet. Bei der Größe der einzelnen Erweiterungen handelt es sich um geschützte betriebliche Daten des Kita-Trägers. Diese können nur mit dessen Zustimmung bekannt gegeben werden. Eine Anfrage bei den Trägern nach einer Zustimmung zur Bekannt- 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2184 gabe dieser Daten ist bei über 70 Trägern in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 1.2 Wie viele Kinder werden dort jeweils betreut (Krippe/Elementar/Hort) beziehungsweise wie viele Plätze stehen zur Verfügung? 1.3 Stehen die genutzten Räume jeweils im Eigentum des Trägers? 1.4 Wenn nicht, sofern möglich bitte Vermieter/Verpächter angeben. Im Kita-Gutscheinsystem werden eingelöste Gutscheine statistisch erfasst, nicht aber Platzzahlen der Kindertageseinrichtungen. Angaben über die Auslastung, die Größe der Einrichtungen, Eigentumsverhältnisse, Verträge zur Nutzungsüberlassung, bisher nicht beschiedene oder abgelehnte Anträge auf Zuwendungen nach dem Krippenförderprogramm und geplante neue Kita-Standorte oder Erweiterungen sind betriebliche Interna des Trägers und können nur mit dessen Zustimmung bekannt gegeben werden. Eine Anfrage bei den Trägern nach einer Zustimmung zur Bekanntgabe dieser Daten ist bei über 70 Trägern in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 1.5 Bitte insbesondere darstellen, welche Einrichtungen sich auf Grundstücken der Freien und Hansestadt Hamburg befinden. Siehe Antwort zu 1. und Welche Einrichtungen haben Zuwendungen aus dem Krippenausbauprogramm (inklusive Hamburger Kofinanzierung) beantragt, ohne dass bisher Zuwendungen gezahlt wurden? In jeweils welchem Umfang? In welchen Fällen ist gegebenenfalls eine Ablehnung erfolgt? Siehe Antwort zu 1.2 bis 1.4. Siehe Anlage Welche Einrichtungen haben Zuwendungen aus dem Krippenausbauprogramm (inklusive Hamburger Kofinanzierung) erhalten? In jeweils welchem Umfang? 1.8 Welche Einrichtungen haben Baukostenzuschüsse als Form der institutionellen Förderung beantragt oder erhalten? In welcher Höhe? Empfänger institutioneller Förderungen können nur Träger, nicht aber Einrichtungen sein. Seit dem 1. Januar 2007 hat kein Kita-Träger eine institutionelle Förderung erhalten. Keine. 1.9 Welche Einrichtungen haben einen Zuschlag zum Teilentgelt Gebäude oder ein zusätzliches Teilentgelt Gebäude erhalten? In welcher Höhe? 2. Welche Tageseinrichtungen werden im nächsten Halbjahr voraussichtlich eröffnen oder um mehr als 60 Plätze erweitern? Bitte gemäß Frage 1 darstellen. Siehe Antwort zu 1.2 bis Wie stellt sich insgesamt der Mittelabfluss aus dem Krippenausbauprogramm dar? (Bitte nach Volumen und regionaler Verteilung, unterschieden nach Trägern von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen, angeben.) 3

4 Drucksache 19/2184 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Mittelabfluss in seit dem 1. Januar 2008 (Stichtag 11. Februar 2009) Bezirke Kitas Tagespflegestellen Tagespflegezusammenschlüsse Altona , Bergedorf Eimsbüttel Harburg Mitte Nord Wandsbek SUMME Wo hat die Behörde in den letzten drei Jahren Interessenbekundungsverfahren eingeleitet? Othmarschenpark: Johann-Mohr-Weg, Flurstück 2875 der Gemarkung Othmarschen, Kleine Horst, Flurstück 873 der Gemarkung Ohlsdorf, Stüfelkoppel, Flurstück 6931 sowie Flurstück der Gemarkung Volksdorf. 4.1 Welche Verfahren sind abgeschlossen? Othmarschenpark und Kleine Horst. Das Verfahren Othmarschenpark ist Gegenstand eines Prozesses vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Welcher Anbieter hat dabei jeweils das Verfahren gewonnen? In beiden Fällen die Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten ggmbh Welcher zusätzliche Finanzierungsbedarf wurde dabei jeweils ermittelt? Die Bewerber kalkulieren in Interessenbekundungsverfahren ihren eventuellen zusätzlichen Finanzierungsbedarf und teilen diesen in ihren Bewerbungen mit. Die Bewerbung der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten ggmbh sah im Verfahren Othmarschenpark keinen zusätzlichen Finanzierungsbedarf und im Verfahren Kleine Horst einen Finanzierungsbedarf von Euro vor In welcher Höhe ist dem jeweiligen Anbieter eine ergänzende Finanzierung gewährt worden? Die Vereinigung Hamburger Tagesstätten ggmbh erhielt im Interessenbekundungsverfahren Kleine Horst einen öffentlichen Zuschuss von Euro Hatte dies eine Reduzierung des TEG 1 zur Folge? In welcher Höhe? In ihren Bewerbungen kalkulieren die Bewerber auf der Grundlage eines nicht abgesenkten Teilentgelts Gebäude (TEG) im Rahmen des pauschalierten Entgelts. Sofern sie nach ihrer Planung mit dem nicht abgesenkten TEG nicht auskommen, können sie einen zusätzlichen Finanzbedarf darstellen, der, sofern sie das Interessenbekundungsverfahren gewinnen, durch einen Zuschuss gedeckt wird. Insofern scheidet eine Absenkung des TEG aus. 4.2 Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen? Seit wann laufen die Verfahren und woraus haben sich gegebenenfalls Verzögerungen ergeben? Das Interessenbekundungsverfahren Stüfelkoppel. Es begann mit der öffentlichen Bekanntmachung am 18. August Das Verfahren ist seither in den geplanten Schritten abgelaufen. Der in der öffentlichen Bekanntmachung avisierte Eröffnungstermin für die Kita im Sommer 2009 kann nicht gehalten werden. Zum Verfahren Othmarschenpark siehe Antwort zu

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Wie hatte die Behörde jeweils ermittelt, dass in dem Quartier, in dem das Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wurde, ein erheblicher Bedarfsüberhang bestand beziehungsweise besteht und dieser nicht über bauliche Maßnahmen oder Anmietungen auf Basis des TEG 1 vermindert werden konnten beziehungsweise können? 4.4 Von welcher Mindestplatzzahl wurde beziehungsweise wird dabei jeweils ausgegangen? Wie setzt sich diese rechnerisch zusammen (Leistungsarten/Anzahl der Kinder)? Bei der Planung von Neubaugebieten wird grundsätzlich eine Kita-Versorgung im Rahmen einer Flächensicherung berücksichtigt, wenn nicht erwartet werden kann, dass der zusätzliche Bedarf durch vorhandene Umgebungseinrichtungen gedeckt wird. In den öffentlichen Bekanntmachungen waren die Mindestplatzzahlen für die Kitas wie folgt angegeben: Othmarschenpark: 60 bis 80, Kleine Horst: 60 bis 70 und Stüfelkoppel: Plant die Behörde weitere Interessenbekundungsverfahren, wenn ja, wo? Ja, am Bredeneschredder, Flurstücksteil der Gemarkung Bergstedt. Geprüft werden: 5. Welche Prüfungen durchlaufen die beantragenden Träger vor der Gewährung von Zuwendungen jeweils? Welche Rolle spielt dabei die Heimaufsicht sowie der Familien-TÜV des Senats? die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die Größe der neugeschaffenen pädagogischen Flächen, auf denen Krippenkinder betreut werden sollen, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für die neue Kita oder die Erweiterungsfläche (Zuständigkeit des Sachgebiets Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen Heimaufsicht ), das pädagogische Konzept, ob der Träger bisherige Förderverfahren ordnungsgemäß abgewickelt hat, ob die Existenz einer ordnungsgemäßen Buchführung angenommen werden kann. Der Familien-TÜV ist an den einzelnen Förderentscheidungen nicht beteiligt. 6. Der Senat gibt in ständiger Beantwortungspraxis an, dass Platzzahlen von Tageseinrichtungen im Kita-Gutscheinsystem statistisch nicht erfasst würden (vergleiche zum Beispiel Drs. 19/1122). Für Pädagogische Mittagstische werden demgegenüber vom Senat stets Platzzahlen genannt (vergleiche zum Beispiel Drs. 19/1122).Für das oben genannte Verfahren der Interessenbekundung soll es davon abweichend allerdings jeweils um die Schaffung einer Kita mit bestimmter Mindestplatzzahl gehen. Wie kommen diese Abweichungen zustande beziehungsweise aus welchen Gründen hält der Senat in den verschiedenen Fällen die Erfassung von Platzzahlen für sinnvoll beziehungsweise nicht sinnvoll und auf welcher Grundlage soll die Berechnung der Mindestplatzzahlen jeweils erfolgen? Im Kita-Gutscheinsystem werden keine Plätze, sondern Betreuungsleistungen gefördert. Gegenstand der Betriebserlaubnis für Kitas im Gutscheinsystem sind ebenfalls nicht Plätze, sondern ist eine pädagogische Fläche. Die Anzahl der Kinder, die der Träger hier betreut, steht ihm frei, solange er die Mindestflächenanteile pro Kind nach der Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nicht unterschreitet. In den Interessenbekundungsverfahren wird mit der Angabe von Mindest-Platzzahlen eine Größenordnung für das zu planende Kita-Gebäude und den darin stattfindenden Betrieb angegeben. 5

6 Drucksache 19/2184 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Auch bei den Pädagogischen Mittagstischen werden nur die tatsächlich erbrachten Betreuungsleistungen vergütet. Das geschieht wie im Kita-Gutscheinsystem durch eine Pauschale pro betreutem Kind und Monat. Allerdings erhält der Träger hier zu Beginn eines Jahres einen Zuwendungsbescheid über den voraussichtlichen Finanzbedarf für das ganze Jahr, der sich nach der im Bescheid festgelegten Anzahl von zu betreuenden Kindern richtet. Wird diese Zahl im Verlauf des Jahres unterschritten, wird die Zuwendung nachträglich angepasst. Aufgrund der Planbarkeit der Anzahl der betreuten Kinder ist im Zusammenhang mit dem Pädagogischen Mittagstisch häufig von Plätzen die Rede. 7. Der Senat hat vor einem knappen Jahr Nachfrageüberhänge an Krippenplätzen im Bereich der inneren Stadt und bei verschiedenen Leistungsarten in den Bezirken Altona und Eimsbüttel eingeräumt (Drs. 19/156). 7.1 Wie stellt sich in den vom Senat gemeinten Gebieten (gegebenenfalls bitte eingrenzen) zum heutigen Zeitpunkt die zahlenmäßige Gegenüberstellung von dort wohnenden Kindern unter drei Jahren und eingelösten Krippengutscheinen dar? Bitte absolut und prozentual gegenüberstellen, nach Stadtteilen sortieren und auch den Vergleichswert darstellen. Die Auswertung der Bevölkerungsfortschreibung mit Stand vom 31. Dezember 2007 hinsichtlich der Anzahl der in den betreffenden Gebieten wohnhaften Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren ist der Anlage 3 zu entnehmen. Für das Jahr 2008 liegt die Bevölkerungsfortschreibung noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 19/ Gibt es neue Erkenntnisse über sogenannte Nachfrageüberhänge? Das Sachgebiet Trägerberatung der zuständigen Behörde steht in ständigem Kontakt mit den bezirklichen Sachgebieten für Kindertagesbetreuung, den Kita-Trägern und ihren Verbänden und nimmt dabei Informationen über lokale Nachfrageüberhänge auf. Die Trägerberatung wirkt dann in einem engen Abstimmungsprozess zusammen mit allen Beteiligten auf Abhilfe hin. 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2184 Anlage 1 Neue Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2007 und 2008 (Grundstücke im Eigentum der FHH sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Die Kita Reventlowstraße 56 **) ist inzwischen wieder geschlossen) Bezirk Stadtteil Traeger Kita-Adresse Altona Altona-Altstadt Frau Simone S. Chemnitzstraße 82 Herr Harald D. Max-Brauer-Allee 191 Altona-Nord Hamburger Kinderhafen GbR Oelkersallee 3 Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Haubachstraße 55 Bahrenfeld Schulhort Mendelssohnstraße e.v. Mendelssohnstrasse 86 WABE e.v. Stahltwiete 11 Blankenese Sylvia F. und Alexandra S. GbR Blankeneser Landstraße 2 a Nienstedten Heilpädagogisch-Therapeutische Arbeitsgemeinschaft Quellental 21 Rudolf-Steiner-Schule Nienstedten e.v. Elbchaussee 366 Osdorf Familienhof GbR Sandort 17 Heilpädagogisch-Therapeutische Arbeitsgemeinschaft Rugenbarg 22 Othmarschen Dagmar G. Hochrad 29 SterniPark e.v. Reventlowstraße 56 **) Ottensen Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Völckersstraße 42 a Mein Lieb- Kindergarten für die Kleinsten Fischers Allee 60 Bergedorf Allermöhe Kinderinitiative Schmusebacke e.v. Fleetplatz 7 Kirchwerder Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Kirchwerder Hausdeich 341 Lohbrügge Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Heidhorst 16 *) Eimsbüttel Eimsbüttel Frau Arzu Ö. Telemannstraße 23 Hoppetosse e.v. Stellinger Weg 4 Kita Kleine Heimat GbR Kleiner Kielort 10 Monaddrei GmbH Schäferkampsallee 27 Stapellauf e.v. Eppendorfer Weg 138 a SterniPark e.v. Tornquiststraße 22 Harvestehude Ev.-Luth. Gemeinde der Hauptkirche St. Nikolai Oderfelder Straße 23 Hoheluft-West Vanesa C. Hoheluftchaussee 95a Lokstedt Deutsches Rotes Kreuz ggmbh Vizelinstrasse 50 *) Kindergärten Finkenau e.v. Hugh-Greene-Weg 2 Le petit monde GmbH Hagendeel 37 Niendorf Kindergärten Finkenau e.v. Wagrierweg 18 *) Verein für Pädagogik und Bildung e.v. Bindfeldweg 37 *) Rotherbaum Enfantine GmbH Hallerstraße 76 Schnelsen Melanie H. Glißmannweg 3 WABE e.v. Roman-Zeller-Platz 8 Stellingen Verein für Pädagogik und Bildung e.v. Wegenkamp 9 *) Hamburg-Mitte Billstedt Frau Özlem D. Steinfeldtstraße 2 Finkenwerder Kita-Verband Alt-Hamburg Finkenwerder Landscheideweg 157 Hamburg-Altstadt Pme Familien Service GmbH Katharinenkirchhof 1 Hamm-Mitte Agilo ggmbh Droopweg 31 Hamm-Nord Frau Christiana S. Carl-Petersen-Straße 42 Neustadt Kita an der Bucerius Law School Jungiusstraße 6 Pme Familien Service GmbH Schaarsteinweg 14 St. Pauli Lorenzini Kunst-Kita ggmbh Stresemannstraße 52 Hamburg-Nord Barmbek-Nord Deutsches Rotes KreuzKinder- und Jugendhilfe ggmbh Genslerstraße 33 *) Barmbek-Süd Barmbeker Lachmöwen Beim Alten Schützenhof 4 Herr Toni K. Zeisigstraße 3 *) Eppendorf Frau S. Martinistraße 3 Lek sä in i Norden e.v. Robert-Koch-Straße 15 *) Langenhorn Herr Toni K. Eberhofweg 63 *) Ohlsdorf Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten ggmbh Stübeheide 117 *) Uhlenhorst Kita Bullerbü e.v. Heinrich-Hertz-Straße 33 Winterhude Herr Toni K. Forsmannstraße 32 *) Kindergärten Finkenau e.v. Meerweinstraße 26 *) Harburg Harburg SterniPark e.v. Schellerdamm 2 Hausbruch Die Kinderstube e.v. Ünner Brandheid 32 Rönneburg Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Kanzlerstraße 25 *) 7

8 Drucksache 19/2184 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Bezirk Stadtteil Traeger Kita-Adresse Wandsbek Bergstedt Jan W. Teekoppel 9 *) Bramfeld Kinderzentrum Bramfeld e.v. Anderheitsallee 22 Hohnerkamp 67 Duvenstedt Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Duvenstedter Markt 12 *) Eilbek S.M. de S. Hammer Steindamm 44 Farmsen-Berne AWO Landesverband Hamburg e.v. Bramfelder Weg 121 *) Hummelsbüttel Flachsland Zukunftsschulen ggmbh Poppenbüttler Stieg 7 *) Frau Mirjam T. KLGV.454 Kortenkamp *) Kinderwelt Hamburg e.v. Barkhausenweg 1 Jenfeld Frau Petra N. Öjendorfer Damm 8 *) Herr Rainer S. Jenfelder Straße 252 *) Poppenbüttel Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.v. Schulbergredder 21 *) Hort-Tigerente e.v. Hinsbleek 14 *) Sasel Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Redder 4 *) Steilshoop Verein für Kinderbetreuung Steilshoop e.v. Fritz-Flinte-Ring 25 Tonndorf Frau Daniela N. Ahrensburger Straße 162 Volksdorf Verein Hort Altonaer Straße e.v./ G. Schmidt Eulenkrugstraße 166 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2184 Anlage 2 Bezirke Altona Eimsbüttel Harburg Antragsteller Kindertageseinrichtungen (Projekte 2008/2009) Sternipark e.v., Heußweg 37, Hamburg Sternipark e.v., Heußweg 37, Hamburg Sternipark e.v., Heußweg 37, Hamburg Kita Krokophantsie Gabriele P. Max-Brauer-Allee Hamburg WABE e.v. Osterbekstr. 86a Hamburg DW Hamburg Königstr. 54 DW Hamburg Königstr. 54 Die Flottneser e.v. Notkestraße Hamburg DW Hamburg Königstr. 54 DW Hamburg Königstr. 54 Sternipark e.v., Heußweg 37, Hamburg Früchtchen Fruchtallee Hamburg Hamburger Kinderhafen GbR. Sierichstr Hamburg Waldorfkindergarten Bogenstraße Hamburg Bildung und Betreuung e.v. Ophagen Hamburg Diakonisches Werk Hamburg Königstr. 54 Naturkindergarten Vogelhüttenberg Frau O. T. Desenißstr. 58, Hamburg Adresse der Kita Grot Sahl 24, Hamburg Planckstraße Hamburg Reventlowstraße 56, Hamburg Max-Brauer-Allee Hamburg Stahltwiete Hamburg Binsenort Hamburg Windmühlenweg Hamburg Notkestraße Hamburg Mühlenberger Weg 64a Hamburg Achtern Born Hamburg Tornquiststraße Hamburg Sillemstraße hamburg Oberstraße Hamburg Bogenstraße Hamburg Schäferstraße Hamburg Gemeinde St. Petrus, Haakestraße Hamburg Bremer Straße 242a Hamburg bewilligte gesamte Zuwendung in EUR (dieser Betrag "fließt" nach der Bewilligung im Verlauf der Verwirklichung des Vorhabens "ab", d.h. wird in Teilbeträgen ausgezahlt) , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 9

10 Drucksache 19/2184 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Bezirke Mitte Nord Wandsbek Antragsteller Kindertageseinrichtungen (Projekte 2008/2009) Lorenzini Kunst-Kita ggmbh Holstenstr. 194a Hamburg Pestalozzi-Stiftung Hamburg Brennerstr Hamburg Barmbeker Lachmöwen Beim Alten Schützenhof Hamburg Flachsland Zukunftsschulen ggmbh, Flachsland Hamburg Vereinigung-Jugendheim Hamburg Rahlstedt e.v. Scharbeutzer Str Hamburg Kinderzentrum Bramfeld e.v. Anderheitsallee Hamburg DW Hamburg Königstr. 54 Adresse der Kita Stresemannst Hamburg Bethesdastr. 38/ Hamburg Beim alten Scnützenhof Hamburg Alsterdorfer Straße 523, Hamburg Scharbeutzer Str Hamburg Anderheitsallee Hamburg Fabriciusstraße Hamburg bewilligte gesamte Zuwendung in EUR (dieser Betrag "fließt" nach der Bewilligung im Verlauf der Verwirklichung des Vorhabens "ab", d.h. wird in Teilbeträgen ausgezahlt) , , , , , , ,00 10

11 Bezirk Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2184 Anlage 3 Kinder von 0 bis unter 3 Jahren am in ausgewählten Gebieten Stadtteil Altersjahrgänge 0 bis unter 3 Jahre Anzahl Gutscheine % - Anteil Altona 201 Altona-Altstadt ,73% Altona 202 Altona-Nord ,08% Altona 203 Ottensen ,80% Altona 204 Bahrenfeld ,25% Altona 205 Groß Flottbek ,03% Altona 206 Othmarschen ,05% Altona 207 Lurup ,03% Altona 208 Osdorf ,40% Altona 209 Nienstedten ,27% Altona 210 Blankenese ,51% Altona 211 Iserbrook ,55% Altona 212 Sülldorf ,78% Altona 213 Rissen ,11% Altona Bezirk insgesamt ,14% Eimsbüttel 301 Eimsbüttel ,89% Eimsbüttel 302 Rotherbaum ,07% Eimsbüttel 303 Harvestehude ,24% Eimsbüttel 304 Hoheluft-West ,26% Eimsbüttel 305 Lokstedt ,61% Eimsbüttel 306 Niendorf ,55% Eimsbüttel 307 Schnelsen ,36% Eimsbüttel 308 Eidelstedt ,53% Eimsbüttel 309 Stellingen ,26% Eimsbüttel Bezirk insgesamt ,63% Hamburg-Mitte 101 Hamburg-Altstadt ,93% Hamburg-Mitte 102 Neustadt ,70% Eimsbüttel 302 Rotherbaum ,07% Eimsbüttel 303 Harvestehude ,24% Hamburg-Nord 402 Eppendorf ,63% Hamburg-Nord 401 Hoheluft-Ost ,76% Eimsbüttel 304 Hoheluft-West ,42% Zusammen ,84% Gebiet insgesamt ,82% Quelle: Bevölkerungsfortschreibung 11

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