EU-Agrarpolitik nach 2013
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- Louisa Graf
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1 EU-Agrarpolitik nach 2013 Landwirtschaftsveranstaltung der Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eg Dr. Peter Jahr, MdEP 1
2 Gliederung 1. Reformweg der GAP 2. Zeitplan 3. Haushalt 4. Zwei Säulen der GAP 5. Standpunkt des Parlaments 6. Einschätzungen 2
3 Gliederung 1. Reformweg der GAP 3
4 Bedeutung der Landwirtschaft 13,7 Millionen landwirtschaftliche Betriebe (70 % mit weniger als 5 ha) 17,5 Millionen Beschäftigte in der Land- und Ernährungswirtschaft (7,7 % der Gesamtbeschäftigung) 4
5 GAP-Ausgaben und GAP-Reformpfad (Preise von 2007 konstant) 70 Milliarden EUR % des BIP 0,7% 60 0,6% 50 0,5% 40 0,4% 30 0,3% 20 0,2% 10 0,1% 0 0,0% Ausfuhrsubventionen Gekoppelte Direktzahlungen Entwicklung des ländlichen Raums Andere marktbezogene Maßnahmen Entkoppelte Direktzahlungen % des EU-BIP Quelle: BMELV 5
6 Gliederung 2. Zeitplan 6
7 Zeitplan: Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Okt Legislative Texte der KOM Jan 2013 Abstimmung im Ausschuss März 2013 Abstimmung im Plenum März 2013 Europäischer Rat Mitte Trilogverhandlungen 7
8 Gliederung 3. Haushalt 8
9 Agrarhaushalt im Vergleich Haushalt Vorschlag der KOM* Vorschlag der MS** 420Mrd. 386 Mrd. 373 Mrd. *ohne Inflationsausgleich Summe **Begrenzung des Haushaltes bei 1% des BIP van Rompuy Papier 9
10 Finanzielle Risiken 1. Haushalt - 13 % ca. -50 /ha 2. Angleichung zwischen MS - 4 % ca. -15 /ha 3. Inflationsausgleich +7% ca. +30 /ha 4. Eigenmittel +? +? 5. Verschiebung im EU-Haushalt -? -? 6. Angleichung innerhalb der MS (Beispiel Sachsen) (-4%) +/- +/- (-15 /ha) 7. Kappung (umgekehrte progressive Modulation) -3% -10 /ha Summe - 49 bis 79 /ha 10
11 Gliederung 4. Zwei Säulen der GAP 11
12 Neuordnung der Säulen Kopplung Versicherung Aktive Landwirte Kleinstlandwirte Junglandwirte Greening Direktzahlungen Marktmaßnahmen Investitionsbeihilfen Benachteiligte Gebiete Umweltprogramme 1. Säule: Mrd. 2. Säule: Mrd. 12
13 Gliederung 5. Standpunkt des Parlaments 13
14 Vier Berichte zur GAP Bericht Änderungsanträge Direktzahlungen 2292 Ländliche Entwicklung Gemeinsame Marktordung Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle
15 Kappung Einführung von Kürzungen bzw. Kappungsgrenzen von DZ pro Betrieb > % > % > % > % Kosten für Arbeitskräfte werden abgezogen Zahlungen fürs Greening bleiben unberührt zusätzliche Ausnahme für Genossenschaften, Regelung allerdings unklar 15
16 Kappung Bsp: 1500 ha Betrieb mit DZ abzgl. 30% Greening DZ T (20%) T (40%) T (80%) über 300 T (100%) Summe: Arbeitskräftebedarf: 4,5 0,3 Beschäftigte / 100ha 16
17 Greening Maßnahmen Dauergrünland Umbruchverbot Fruchtfolge mind. 3 Früchte, keine weniger als 5 % und keine mehr als 70% Ökologische Vorrangflächen mind. 7% der Fläche 17
18 Regeln Ausnahmen Öko Betriebe = Green by definition Übrige Betriebe Quelle: BMELV; eigene Ergänzungen Anbaudiversifizierung: -<30 ha: 2 Früchte (keine mehr als 80%) ->30ha: 3 Früchte (1.<75%, <95%) Dauergrünlanderhalt: -einzelbetrieblicher Ansatz -regionaler Ansatz Ökologische Vorrangflächen: -3%,5%,7% der AF+Dauerkulturen -Liste anrechenbarer Nutzungen* -Gewichtungsfaktoren* -3% der Flächen regional möglich* Äquivalente Maßnahmen** -Bestimmte Agrarumweltmaßnahmen* -ELER-Maßnahmen nach WRRL* -Zertifizierungssysteme* - bis 10 ha AF -75% DGL (50ha) -Grasanbau -bis 10 ha AF -75 % DGL (50ha) -Grasanbau -Abzug der AF mit Leguminosen -Extensive Dauerkulturen *Auswahl für MS **Notifizierung und Genehmigung durch 18 die KOM
19 Aktiver Landwirt Definition obliegt Staaten Bedingung: Flächen müssen in Zustand gehalten werden, der landwirtschaftliche Produktion ermöglicht bestimmte jährliche Mindesttätigkeit muss vorgenommen werden Negativliste der Kommission, Ergänzung durch MS möglich 19
20 Kleinerzeuger freiwillige Regelung Pauschalzahlung von max. 15% der nationalen Obergrenze Befreiung von CC 20
21 Junglandwirte Zusätzliche Zahlung für Ersteinrichter unter 40 Jahren 25% des nationalen Durchschnitts zusätzlich für 100ha max. 2% der nationalen Obergrenze 21
22 Weitere Regelungen (I) Ausgleich für Wegfall der Modulation: zusätzliche Zahlung für ersten Hektar (max. 50ha) max. 30% der nationalen Obergrenze Gekoppelte Zahlungen: Mehrheit der Abgeordneten befürwortet Ausweitung der finanziellen Mittel und Produkte 22
23 Weitere Regelungen (II) Flexibilität: bis zu 15% der nationalen Obergrenze in 2. Säule übertragbar Zahlungsansprüche: Staaten mit Regionalmodell können alte Zahlungsansprüche beibehalten 23
24 Ländliche Entwicklung (I) Verzicht auf Schwerpunktachsen Außer 25% AUM und 5% Leader Kofinanzierung: i.d.r. 50 Prozent vorgesehen, höhere Sätze möglich wenig entwickelte Gebiete und Übergangsregionen 24
25 Ländliche Entwicklung (II) Greening darf bisherige AUM nicht beeinflußen Doppelförderung erlauben Benachteiligte Gebiete Verschiebung der Reform, KOM neuen Vorschlag bis
26 Einheitliche Marktordnung (I) Bericht trägt stark dirigistische Handschrift und will zurück zur stärker regulierten Agrarmärkte Erzeugerorganisationen und Branchenverbände sollen Marktregulierung übernehmen Ausdehnung der Krisenregelung auf fast alle Produktionsbereiche (z.t. mit Preisfestlegung und Mengensteuerung) 26
27 Einheitliche Marktordnung (II) Beispiel Milch: Bonus-Malus System (bei schweren Ungleichgewichten; Produktionskosten sollen dabei zu Grunde gelegt werden) Beispiel Zucker: letztmalige Verlängerung bis 2020 KOM soll erneut Quoten ausgeben können (Irland) 27
28 Gliederung 6. Einschätzung 28
29 Einschätzung Finanzen Wettbewerbsfähigkeit Harmonisierung der GAP Bürokratie Nationale (regionale) Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 29
30 Einschätzung Direktzahlungen Ländliche Entwicklung Gemeinsame Marktordung Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle 30
31 Trilog-Verhandlungen 31
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Peter Jahr, MdEP 32
33 EU-Haushalt 2012 Quelle: Europäische Kommission und Richter-Publizistik 33
34 Kappung Sperrminorität (mind. 4 Staaten, 35% der Bevölkerung) Kürzungen in Mio EUR Kürzungen in % Bevölkerung in % Deutschland ,6 Italien ,9 UK 110 3,3 12,3 Tschechien ,1 Ungarn Slowakei Rumänien ,4 Anm: 20/50/70 Modell, keine Berücksichtigung der Arbeitsplätze und des Greenings. 34
35 Angleichung Direktzahlungen Dtl. Quelle: DBV; BMELV 35
36 Marktordnungen in der EU KOM EP (Vorschläge) Milch Zucker Pflanzrechte Wein 2015/18 Verlängerung Baumwolle 36
37 Ländliche Entwicklung (I) Auflösung der Achsen: Ausrichtung der Programme an zentralen Prioritäten (Wissenstransfer, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit usw.) Kofinanzierung: i.d.r. sind 50 Prozent vorgesehen, bei weniger entwickelten Gebieten 25 Prozent; niedrigere Sätze möglich Einbindung der ländlichen Entwicklung in eine Gesamtstrategie mit der Kohäsionsund Fischereipolitik 37
38 Ländliche Entwicklung (II) Strategie Europa 2020 Gemeinsamer Strategischer Rahmen über alle EU-Fonds: EFRE + ESF + Kohäsion + ELER + EMFF Partnerschaftsvertrag zwischen MS und KOM über alle EU-Fonds fondsspezifische Programme Landwirtschaftsfonds für Regionalfonds Sozialfonds Fischereifonds Ländliche Entwicklung (ELER) (EFRE) (ESF) (EMFF) Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 38
39 Ländliche Entwicklung (III) Gemeinsamer Strategische Rahmen: Gleiche Regeln für alle Fonds Gleiche Bestimmungen für Ex-Ante Auflagen Harmonisierte Regeln bei Berichtswesen, Bewertung und Kontrollen Partnerschaftsverträge: Nationales Dokument, welches von den beteiligten Partnern erstellt und von KOM und MS genehmigt wird Enthält Strategien und Prioritäten zur Nutzung der Fonds, Meilensteine, Ziele und Maßnahmen für den Fall der Nichterfüllung 39
40 EU-Förderung in Sachsen Finanzierung ländlicher Raum in Mrd. Landwirtschaft Strukturfonds 1.Säule (Direktzahlungen) 2.Säule (Ländliche Entwicklung) EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ESF (Europäischer Sozialfonds) pro Jahr pro Jahr pro Jahr pro Jahr EU ,3 13, Dtl 39,9 5,7 9,08 1,29 16,11 2,3 9,4 1,3 SN 2,28 0,326 0,99 0,141 3,1 0,44 0,87 0,12 *Die Angaben berücksichtigen nicht die nationalen Kofinanzierungsmittel. ** Zusätzlich ca. 78 Mio. Euro für die 2. Säule in Sachsen im Rahmen der Health Check-Beschlüsse. 40
41 Benachteiligte Gebiete Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete soll anhand 8 biophysikalischer Kriterien erfolgen: 1. Niedrige Temperatur 2. Hitzestress 3. Entwässerung 4. Struktur und Steinigkeit 5. Wurzeltiefe 6. Chemische Eigenschaften 7. Bodenfeuchtigkeitsgleichgewicht 8. Hanglage 66% der landwirtschaftlichen Flächen müssen mindestens ein Kriterium erfüllen 41
42 Benachteiligte Gebiete 42 42
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