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1 GEMEINDEBLATT UTTIGEN

2 Inhaltsverzeichnis Botschaft Gemeindeversammlung... 2 Traktandenliste Genehmigung Jahresrechnung Totalrevision Personalreglement Uttigen, Genehmigung Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse / Verbreiterung der Strasse westlicher Teil... 9 Informationen der Gemeinde Wasserablesung 1. Semester Neue Siegelungsbeamtin...11 Fundgegenstände...12 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Auffahrtswoche...12 Hundetaxe Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern...13 Hausdienstarbeitgeber Abrechnungspflicht in der AHV...15 Feuerwehr UETENDORF plus...16 Verschiedene Mitteilungen Vereinsleben / Parteien Impressum Herausgeber Gemeinderat Uttigen Erscheinung 4 x jährlich (März, Mai, September, November) Auflage 934 Exemplare Verteiler An alle Haushalte der Gemeinde Uttigen Redaktion Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen, Tel , info@uttigen.ch Titelbild Martin Glauser, Uttigen ( Einwohnergemeinde Uttigen) Druck Roth Druck AG, Thunstrasse 43, 3661 Uetendorf

3 Botschaft Gemeindeversammlung Ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 12. Juni 2019, Uhr im Mehrzweckgebäude Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die als amtliche Einladung geltende Publikation der Gemeindeversammlung mit Bekanntgabe der Traktanden, Auflage- und Einsprachefristen und gesetzlichen Regelungen erfolgt bestimmungsgemäss im Thuner Amtsanzeiger. Die nachfolgenden Informationen dienen zur Übersicht über die Geschäfte. Die detaillierten Unterlagen zu den einzelnen Geschäften sind auf der Homepage der Gemeinde verfügbar und sind während der Auflagefrist am Schalter der Gemeinde einsehbar. Traktandenliste 1. Genehmigung Jahresrechnung Totalrevision Personalreglement Uttigen, Genehmigung 3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse / Verbreiterung der Strassenfläche westlicher Teil 4. Verschiedenes / Orientierungen 1. Genehmigung Jahresrechnung 2018 Die Details zum Rechnungsergebnis 2018 finden Sie auf Das unterschriebene Original der Jahresrechnung 2018 kann während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Uttigen eingesehen werden. Die Jahresrechnung 2018 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG ) erstellt. Erfreulicherweise konnte auch das Rechnungsjahr 2018 besser abgeschlossen werden als budgetiert. Auf einen Blick: Gemeindesteueranlage (unverändert seit 2014) Liegenschaftssteuer 1.63 Einheiten 1.0 der AW Budgetiertes Ergebnis (allg. Haushalt, steuerfnanziert) - CHF Erzieltes Ergebnis (allg. Haushalt) + CHF Besserstellung Ergebnis gegenüber Budget (allg. Haushalt) + CHF Nettoinvestitionen allgemeiner Haushalt CHF Nettoinvestitionen SF Wasserversorgung CHF Nettoinvestitionen SF Abwasserentsorgung CHF Verschuldung (langfristige Finanzverbindlichkeiten) per CHF 0.00 Gesamtes Eigenkapital HRM2 per CHF Bilanzüberschüsse (entspricht Eigenkapital HRM1) per CHF Die wichtigsten Geschäftsfälle und grössten Abweichungen zum Budget: Mehreinnahmen aus Baubewilligungen, CHF Ersatz Weihnachtsbeleuchtung, CHF Anschaffung Strassenbeleuchtung Seilerweg: CHF Energiekosten Strassenbeleuchtung dank LED deutlich günstiger (2016: CHF / 2018: CHF ) Start Schulsozialarbeit gem. Beschluss Gemeindeversammlung per Mehraufwand Anteil Besoldungskosten Kindergarten und Primarstufe durch höhere Schülerzahlen, CHF Minderkosten durch leicht tiefere Schülerzahlen und Schulkosten für die Sekundarstufe I (Uetendorf), CHF Mehreinnahmen Steuern (insb. Natürliche Personen, Grundstückgewinne, Sonderveranlagungen und Liegenschaftssteuern), CHF Aufwand für Lastenausgleiche Sozialhilfe und EL mit CHF und CHF nicht wie in den Vorjahren höher sondern leicht tiefer als budgetiert (CHF und CHF ). Leicht tiefere Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Disparitätenabbau), CHF Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 2 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 3

4 Erfolgsrechnung nach Sachgruppen (Art Aufwand/Ertrag), grafisch dargestellt: Bilanz: Aktiven Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung 2017 Aufwand Ausserordent. Aufwand 3% Interne Verrechnungen 0% Personalaufwand 13% Sach- und übr. Betriebsaufw. 15% Abschreibungen VV 3% 10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 3'816' '197' Forderungen 2'157' '136' Kurzfristige Finanzanlagen Aktive Rechnungsabgrenzungen 43' ' Vorräte und angefangene Arbeiten Finanzanlagen Sachanlagen Finanzvermögen 2'505' '505' Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital Total Finanzvermögen 8'522' '888' Verwaltungsvermögen 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 1'793' '907' Immaterielle Anlagen 135' Darlehen Beteiligungen, Grundkapitalien 6' ' Investitionsbeiträge 109' ' Kumulierte zusätzliche Abschreibungen Total Verwaltungsvermögen 2'045' '996' Transferaufwand 56% Transferertrag 9% Entnahmen Fonds und SF 0% Finanzertrag 2% Verschiedene Erträge 3% Entgelte 18% Regalien u. Konzessionen 1% Ausserordent. Ertrag 0% Einlagen in Fonds und SF 9% Interne Verrechnungen 1% Finanzaufwand 1% Ertrag Fiskalertrag 66% Total Aktiven 10'567' '884' Passiven Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung Fremdkapital 200 Laufende Verbindlichkeiten 362' ' Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungen 1'056' '028' Kurzfristige Rückstellungen Langfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Rückstellungen 78' Verbindlichkeiten gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital 106' ' Total Fremdkapital 1'603' '316' Eigenkapital 290 Verpflichtungen / Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen 1'047' ' Rücklagen der Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen 4'365' '679' Reserven 85' ' Neubewertungsreserve Finanzvermögen 769' ' Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 2'696' '092' Total Eigenkapital 8'964' '567' Total Passiven 10'567' '884' Nachkredite: Das zuständige Organ bestimmt sich gemäss Organisationsreglement der Gde. Uttigen indem der urspr. Kredit und der Nachkredit zu einem Gesamtkredit addiert werden. Den Nachkredit beschliesst dasjenige Organ, das für diesen Gesamtkredit ausgabenberechtigt ist. Die Gemeindeversammlung beschliesst somit Nachkredite, die zusammen mit dem ursprünglichen Kredit CHF übersteigen. Beträgt der Nachkredit weniger als 10 % des ursprünglichen Kredites oder sind die Ausgaben gebunden beschliesst ihn immer der Gemeinderat. Im Jahr 2018 fallen keine Nachkredite in die Kompetenz der GV. Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 4 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 5

5 Total Nachkredite 2018 CHF davon Aufwand Abfall Ertrag Abfall CHF CHF gebundene Nachkredite CHF Ertragsüberschuss CHF Nachkredite und neue Ausgaben in Kompetenz des Gemeinderates CHF zu beschliessen durch die Gemeindeversammlung CHF 0.00 INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben CHF Einnahmen CHF Genehmigung Gesamtergebnis: Nach HRM2 muss das Ergebnis des Gesamthaushaltes (= steuerfinanzierter Haushalt + gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, Kehricht) von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Nettoinvestitionen CHF NACHKREDITE gemäss Ziffer CHF 0.00 ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF davon Ertrag Gesamthaushalt CHF Ertragsüberschuss CHF Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF Ertragsüberschuss CHF Aufwand Wasserversorgung CHF Ertrag Wasserversorgung CHF Aufwandüberschuss CHF Aufwand Abwasserentsorgung CHF Ertrag Abwasserentsorgung CHF Ertragsüberschuss CHF Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 6 Antrag an die Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die Jahresrechnung 2018 und die Nachkredite von CHF 0.00 zu genehmigen. 2. Totalrevision Personalreglement Uttigen, Genehmigung Das bestehende Personalreglement der Gemeinde Uttigen wurde am 11. November 1997 von der Gemeindeversammlung genehmigt und per 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Das Reglement wurde zwischenzeitlich mehrmals geändert, letztmals im Jahre Bereits das geltende Personalreglement stützt sich auf kantonales Recht, welches sich in den letzten Jahren auch wesentlich verändert hat. Für Gemeinden ist es infolge der schwierigen Personalrekrutierung immer wichtiger geworden, gute Anstellungsbedingungen präsentieren zu können, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein resp. zu bleiben. Auch für die Behördenarbeit (Gemeinderat, Kommissionen) sollen ansprechende Bedingungen geschaffen werden. Wie auch beim Organisationsreglement, welches Ende 2018 von der Gemeindeversammlung genehmigt wurde, handelt es sich beim Personalreglement ebenfalls um eine Totalrevision. Der Aufbau des neuen Reglements orientiert sich am Musterreglement, welches den Gemeinden vom Kanton zur Verfügung gestellt wird. Empfehlungen wurden wo notwendig übernommen, weiterhin wird das kantonale Personalrecht ergänzend beigezogen. So können gewisse Bestimmungen des Kantons ohne Wiederholung im kommunalen Recht als anwendbar erklärt werden. Das nun vorliegende, überarbeitete Personalreglement beinhaltet die Grundlagebestimmungen zum Personalrecht der Gemeinde Uttigen, eine vom Gemeinderat noch zu erlassende Verordnung soll die Ausführungsbestimmungen Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 7

6 beinhalten. Namentlich werden folgende Bestimmungen in der Personalverordnung geregelt: - die Zuweisung der Stellen zu den Gehaltsklassen - Einzelheiten zu den Anstellungsverhältnissen - die Arbeitszeit - die Zulagen für besondere Arbeitsverhältnisse - die Sitzungs- und Taggelder - die Entschädigung von Funktionärinnen und Funktionären sowie weiteren Behördenmitgliedern - die Übergangsbestimmungen Im Personalreglement werden deshalb nur noch die Grundlagen geregelt, was dem Gemeinderat in oben erwähnten Punkten entsprechender Handlungsspielraum gewährt und kürzere Entscheidungswege ermöglicht. Es ist infolge der Totalrevision nicht einfach möglich, beide Erlasse in einem Direktvergleich darzustellen. Deshalb werden nachfolgend die wichtigsten Änderungen gegenüber dem geltenden Recht kurz erläutert: Öffentlich-rechtliche Anstellung Bisher wurde nur das Kaderpersonal nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen angestellt. Die übrigen Angestellten wurden nach Privatrecht (Obligationenrecht) angestellt, jedoch wurden in den Verträgen teilweise auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen übernommen (Ferientage etc.). Neu erfolgt eine Überführung sämtlicher Angestellten (Aushilfspersonal ausgenommen) in eine öffentlich-rechtliche Anstellung. Die Details dazu müssen vom Gemeinderat in der Verordnung festgelegt werden und die Verwaltung wird sämtliche Anstellungsverträge den neuen Bestimmungen entsprechend anpassen. Kündigungsfrist Für die Kaderangestellten soll neu die gleiche Kündigungsfrist wie für die übrigen Angestellten gelten. Bisher sah das Personalreglement eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor, wobei diese auf Gesuch hin auch auf 3 Monate verkürzt werden konnte. Neu gilt einheitlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wie dies auch in den meisten Gemeinden des Kantons Bern und in anderen Branchen und Berufen üblich ist. Lohnsystem Es wird weiterhin auf das Lohnsystem des Kantons Bern abgestützt. Dieser hat im Jahre 2016 das degressive Gehaltssystem eingeführt. Dieses hat zum Ziel, dass in den ersten Berufsjahren der Gehaltsaufstieg steiler und später im Laufe der Karriere flacher ausfällt. Dadurch soll jüngeren Mitarbeitern attraktive berufliche Perspektiven geboten werden. Grund- und Endgehalt jeder Gehaltsklasse bleibt dabei identisch. Angepasst ist die Abstufung der einzelnen Gehaltsstufen. Der Gemeinderat möchte dieses degressive Gehaltssystem in Uttigen nun ebenfalls einführen, weshalb die entsprechenden Grundlagen im Personalreglement so geschaffen wurden. Der Gehaltsaufstieg erfolgt weiterhin leistungs- und verhaltensabhängig. Der Gemeinderat beabsichtigt, in der Verordnung die Zuteilung zu den Gehaltsklassen vorzunehmen. Bisher war diese Bestimmung infolge fehlender Personalverordnung im Personalreglement aufgeführt. Mit der Neueinreihung sollen die Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 8 einzelnen Funktionen einer höheren Gehaltsklasse zugeteilt werden. Dabei wird auch der Vergleich mit anderen Gemeinden erfolgen, um eine zeitgemässe und konkurrenzfähige Einteilung zu ermöglichen. Die höhere Einteilung hat aber keine wesentliche Lohnerhöhung zur Folge, denn es erfolgt eine frankenmässige Überführung in die neuen Klassen mit entsprechender Reduktion der Gehaltsstufen. Sitzungsgeld Personal Bisher hatte das an Sitzungen teilnehmende Personal Anrecht auf Sitzungsgeld. Neu soll es den Angestellten selbst überlassen werden, ob die effektive Arbeitszeit oder Sitzungsgeld bezogen wird. Behördenentschädigung Der Gemeinderat erachtet es als notwendig, die jährlichen Entschädigungen der Gemeinderatsmitglieder moderat zu erhöhen. Im Vergleich mit anderen Gemeinden ähnlicher Grösse ist die Jahresentschädigung Uttigen am unteren Ende der Skala. Keine Änderung ist bei der Höhe des Sitzungsgeldes geplant. Fazit Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der Überarbeitung des Personalreglements eine gute Grundlage für die nächsten Jahre geschaffen zu haben. Nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat die notwendige Verordnung beschliessen und die Verträge der Angestellten den neuen Bestimmungen entsprechend anpassen. Inkrafttreten Die neuen Bestimmungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Das neue Personalreglement kann am Schalter der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage der Gemeinde bezogen werden. Antrag an die Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das überarbeitete Personalreglement der Gemeinde Uttigen zu genehmigen. 3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse / Verbreiterung der Strasse westlicher Teil Die letzte Etappe der Überbauung Blümlisalp wird nun realisiert. In diesem Zusammenhang plant die Gemeinde seit längerer Zeit, den westlichen Teil der Blümlisalpstrasse noch auf die gleichen Dimensionen zu verbreitern wie der hintere, östliche Teil der Gemeindestrasse. Im Rahmen der notwendigen Abklärungen für diese Verbreiterung wurde auch die Entwässerung der Blümlisalpstrasse beurteilt. Heute wird im zu verbreiternden Teil über die Schulter ins angrenzende Wiesland entwässert, was mit der Überbauung künftig nicht mehr möglich sein wird. Deshalb ist mit der Verbreiterung der Strasse auch eine neue Strassenentwässerung zu bauen. Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 9

7 Im bestehenden Strassenteil erfolgt die Entwässerung mittels Einlaufschächten in einen zentralen Versickerungsschacht. Nach den Gewässerschutzbestimmungen ist diese Art der Entwässerung aber unzulässig, da bei Strassenflächen ein hohes Risiko einer Grundwasserverschmutzung angenommen werden muss. Ein Anschluss weiterer Flächen an diese Versickerung ist daher zum Vornherein ausgeschlossen. Die Bau- und Wasserkommission und der Gemeinderat sind sich einig, dass auch die bestehende Entwässerung der Blümlisalpstrasse in diesem Zusammenhang anderweitig gelöst werden muss. Spätestens im Rahmen der Zustandsaufnahme der privaten und öffentlichen Abwasseranlagen im gesamten Gemeindegebiet würde die Gemeinde sowieso mit diesem Umstand konfrontiert. Die Anpassung dieser Entwässerung ist relativ komplex, weshalb das Ingenieurbüro Bührer + Dällenbach AG Steffisburg beauftragt wurde, ein Vorprojekt auszuarbeiten. Das Vorprojekt sieht vor, eine neue Regenabwasserleitung in der Blümlisalpstrasse zu bauen, welche das Strassenabwasser auf der Höhe der Stegmattstrasse in die Kanalisation leitet. Ein früherer Anschluss an die Kanalisation ist aus Kapazitätsgründen der Leitung nicht möglich. Geprüft wurde auch eine Einleitung in die nahe gelegene Giesse resp. den Glütschbach, was aber aufgrund der Höhenverhältnisse und Rückstauproblemen bei Hochwasser nicht möglich ist. Informationen der Gemeinde Wasserablesung 1. Semester 2019 Ende Mai wird allen Liegenschaftsbesitzern oder gegebenenfalls auch dem Mieter eine Ablesekarte zugestellt. Wir bitten Sie, den Zählerstand der Wassruhr umgehend abzulesen und uns die Meldung zuzustellen. Bei Unklarheiten oder Ableseproblemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Deckel, muss geöffnet werden Zählerstand Das Vorprojekt geht von folgender Kostensituation aus: Kostenschätzung (+/- 20 %, Preisbasis März 2019): Pos. Beschrieb Kosten in Fr. 1 Baukosten Honorar (Phasen 31-53) Diverses und Unvorhergesehenes MwSt. 7.7 % (gerundet) Total inkl. MwSt Neue Siegelungsbeamtin Zählernummer In der oben aufgeführten Kostenschätzung sind auch die Kosten für die Verbreiterung der Blümlisalpstrasse im westlichen Teil von rund Fr. 80' enthalten. Somit betragen die Kosten für den Neubau der Entwässerung rund Fr Die detaillierten Unterlagen und Pläne zum Projekt stehen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Uttigen zur Einsichtnahme offen. Antrag an die Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Verpflichtungskredit für den Neubau der Strassenentwässerung Blümlisalpstrasse in der Höhe von Fr zu genehmigen. Die Siegelungsbeamtin der Gemeinde Uttigen, Daniela Buzzoni, hat ihr Amt per 30. April 2019 niedergelegt. Der Gemeinderat hat sich auf die Suche nach einer geeigneten Nachfolge gemacht und dabei geprüft, ob die Aufgabe künftig durch das Personal der Gemeindeverwaltung wahrgenommen werden könnte. Die Verwaltungsangestellte Nicole Williner hat ihr Interesse am Siegelungswesen bekannt gegeben, weshalb sich der Gemeinderat dazu entschieden hat, ihr das Amt zu übertragen. Als diplomierte Gemeindeschreiberin ist Frau Williner dafür bestens qualifiziert. Die bisherige Stellvertreterin Bettina Gross wird auch weiterhin ihre Funktion wahrnehmen. Der Gemeinderat dankt Nicole Williner für die Bereitschaft zur Ausübung dieser wichtigen Aufgabe. Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 10 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 11

8 Fundgegenstände Liegengebliebene Kleider, Schuhe und Gegenstände im Bereich des Schulareals können beim Hauswart im Hortraum des Mehrzweckgebäudes abgeholt werden: Donnerstag, 4. Juli bis Uhr Über alles Nichtabgeholte muss anschliessend aus Platzgründen verfügt werden. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Auffahrtswoche Montag, :00 12:00 / 14:00 17:00 Dienstag, :00 12:00 / 14:00 17:00 Mittwoch, geschlossen Donnerstag, geschlossen (Auffahrt) Freitag, geschlossen Hundetaxe 2019 Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und der entsprechenden Gemeindeverordnung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2019 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Die Hundetaxe von Fr wird jedem Hundehalter in Rechnung gestellt. Noch nicht registrierte Hunde oder der Verlust eines Tieres sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden. Für die Unterlassung der Meldepflicht oder Nichtbezahlung der Hundetaxe gelten die Bestimmungen des kant. Gesetzes. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz sowie die Strassenverordnung unter anderem vor: - Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. - Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1.2 Metern müssen einen Strassenabstand von mindestens 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0.6 Meter überragen. Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten dieselben Vorschriften. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen. Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 12 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 13

9 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. - An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.b. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. - Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Das zuständige Strasseninspektorat des Tiefbauamts des Kantons Bern oder die Gemeindeverwaltung sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Hausdienstarbeitgeber Abrechnungspflicht in der AHV Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen auch wenn der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als Franken im Jahr. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig. Wenn Sie im Jahr 2019 Hausangestellte mit Jahrgang 2001 oder älter beschäftigen, müssen Sie sich bei der kant. Ausgleichskasse anmelden, um die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Hausangestellte mit Jahrgang 2001 bis 1994 müssen Sie nur dann anmelden, wenn ihr Lohn im Jahr Franken übersteigt. Löhne unter dieser Grenze sind beitragsfrei; die oder der Arbeitnehmende kann aber die Beitragsabrechnung verlangen. Für Hausangestellte mit Jahrgang 2002 und jünger müssen Sie keine Beiträge abrechnen. Es ist keine Anmeldung bei der Ausgleichskasse nötig. Unter Hausdienstarbeit sind namentlich folgende Tätigkeiten in Privathaushalten zu verstehen: Raumpflegerin bzw. Raumpfleger Au-pair-Mädchen/-Junge Babysitterin/Babysitter Kinderbetreuung Haushaltshilfe Aufgabenhilfe Betreuung von älteren Personen Hilfskräfte, welche Tätigkeiten im Haus bzw. in der Wohnung oder ums Haus herum erledigen (z.b. Nachbar, der gegen Bezahlung Gartenarbeit verrichtet). Hausdienstarbeit gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Erwerbs-tätigkeit. Nicht unter den Begriff Hausdienst fallen Tätigkeiten in Mehrfamilienhäusern ausserhalb der Wohnung und in gewerblich genutzten Liegenschaften (z.b. Hauswartin/Hauswart). Bei Fragen steht Ihnen die AHV-Zweigstelle gerne zur Verfügung. Vielen Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften! Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 14 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 15

10 Feuerwehr UETENDORF plus Information zum Trinkwasser Uttigen, Die Wasserversorgung Blattenheid informiert Insektenbekämpfung Bekanntlich leistet die Feuerwehr Uetendorf plus keine Einsätze zur Insektenbekämpfung mehr. Für Auskünfte und/oder Beratungen steht die Feuerwehr unter Tel aber nach wie vor gerne zur Verfügung. Bienenschwärme einfangen: Annen Christian, Uetendorf, / Augsburger Fritz, Uetendorf, / Balduini Angela, Uetendorf, Hählen Benjamin, Uetendorf, / Für die Bekämpfung von Wespen- und Bienenschwärmen (an/in Gebäuden) wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Spezialfirma (Schädlingsbekämpfung). Bei vielen Hausrat- und/oder Gebäudeversicherungen sind Insektenschäden bis zu einem gewissen Betrag abgedeckt. Dabei werden Schäden am Haus, welche durch Insekten oder durch deren Bekämpfung entstanden sind, übernommen. Für diesbezüglich detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer und/oder die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB). Vor einer Auftragsvergabe ist immer zuerst mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und die Deckung zu überprüfen. Trinkwasserqualität in Herkunft des Wassers Hygienische Beurteilung Chemische Beurteilung Uttigen Anteil in % Herkunft 91.5 Quellen Blattenheid, Blumenstein 8.5 Grundwasser Amerikaegge, Uetendorf (WARET AG) Die mikrobiologischen Proben lagen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei. Messwerte Anforderung TBDV Quellen Blattenheid, Blumenstein Wassertemperatur 5.0 C Gesamthärte 12.9 f < 50 Härtegrad weich Calcium (Ca) 46.3 mg/l < 200 Magnesium (Mg) 3.4 mg/l < 50 Chlorid 0.1 mg/l < 250 Nitrat (NO 3 ) 1.4 mg/l < 40 Sulfat (SO 4 ) 5.8 mg/l < 250 ph-wert bis 8.2 Grundwasser Amerikaegge, Uetendorf (WARET AG) Wassertemperatur 12.5 C Gesamthärte 27.5 f < 50 Härtegrad ziemlich hart Calcium (Ca) 86.0 mg/l < 200 Magnesium (Mg) 14.7 mg/l < 50 Chlorid 10.9 mg/l < 250 Nitrat (NO 3 ) 8.4 mg/l < 40 Sulfat (SO 4 ) 33.0 mg/l < 250 ph-wert bis 8.2 Das Trinkwasser erfüllt die chemischen Anforderungen gemäss der Lebensmittelgesetzgebung. Beachten Sie bitte die entsprechende Waschmitteldosierung. Behandlung des Wassers Quellwasser: Entkeimung durch UV - Licht Grundwasser: keine Behandlung Besonderes Das Trinkwasser hat einen guten Geschmack, es schmeckt immer frisch. Die Wasserversorgung Blattenheid arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungs-System des SVGW. Weitere Auskünfte Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid Volker Dölitzsch, Betriebsleiter, Aarbord 32e, 3628 Uttigen v.doelitzsch@blattenheid.ch Mob Tel Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 16 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 17

11 Verschiedene Mitteilungen Information zu ökologischen Waldpflegemassnahmen in der unteren Au, entlang der Aare vom 26. Juni 2019 Im Rahmen eines überbetrieblichen Forstwart-Lehrlingskurses findet am Mittwoch, 26. Juni 2019 auf der Parzelle 566 der Burgergemeinde Uttigen ein Kurs mit Forstwartlehrlingen aus dem Kanton Bern und Wallis statt. Die Lehrlinge erlernen, welche Massnahmen ausgeführt werden, um den Waldrand entlang von Landwirtschaftsland oder eines Gewässers ökologisch aufzuwerten. Das Ziel am Objekt in der unteren Au ist: - Das Erhalten einer stufigen Struktur des Waldbestandes vertikal und horizontal. - Die Förderung von seltenen Bäumen und Sträuchern indem die direkten Konkurrenten zurückgeschnitten werden. - Schnell wachsende Arten (z.b. Hasel) zugunsten von langsam wachsenden Arten (z.b. Weiss-, Schwarz- und Kreuzdorn) auf den Stock setzen (zurückschneiden). - Erstellen von ökologisch wertvollen Kleinstrukturen, insbesondere Asthaufen. Die Asthaufen sind wertvoll für Reptilien, Vögel und Kleinsäuger. - Insbesonders Flatterulmen (sehr selten und absolut zu schützen) und Eichen (der Baum an welchem die meisten Lebewesen vorkommen) sind zu erhalten. Der Eingriff zur ökologischen Aufwertung im Bereich der Aare ist von der Waldabteilung Voralpen WAV und dem Amt für Naturförderung ANF bewilligt und abgesprochen. Burgergemeinde Uttigen und Revierförster Markus Dummermuth Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 18 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 19

12 Gemeindeverband Obergurnigel Forst-Längenbühl, Gurzelen, Seftigen, Thierachern, Uebeschi, Uetendorf, Uttigen Einladung zur Waldbegehung vom Samstag 17. August 2019, Uhr Treffpunkt Uhr beim Holzschopf Bettelegg (Koordinaten / ) Anfahrt via Wattenwil, nach der Grillstelle Stafelalp rechts über die kleine Brücke. Weiterfahrt ca. 2 km auf der Naturstrasse. Komm vorbei! Tag der offenen Tore der Feuerwehr Uetendorf Plus am Der Schweizerische Feuerwehrverband feiert sein 150-jähriges Jubiläum und die lässt die ganze Bevölkerung daran teilhaben. Anlässlich dieses grossen Ereignisses wird die Feuerwehr Uetendorf Plus ihre Tore öffnen und lädt ein zum «Tag der offenen Tore» am Ein spannendes Programm erwartet Gross und Klein. Sie erhalten exklusive Einblicke in die Einsatzgebiete Ihrer regionalen Feuerwehr. Ein besonderes Highlight ist die Einweihung unserer neuen Tanklöschfahrzeuge. Darauf wollen wir gemeinsam anstossen. Programm - Begrüssung, Vorstellen Programm und Ablauf - Fahrt durch die Gurnigelwälder via Gurnigelbad in das Gebiet Brunnerenegg - Rundgang mit dem Revierförster in den Waldungen Bärenloch Brunnerenegg Büffel - Ca Uhr Apéro und gemütliches Beisammensein mit Bräteln bei der Feuerstelle Bettelegg (Getränke vorhanden, Grillgut Selbstsorge) Themen - Bewirtschaftung und Pflege der Wälder im Gebiet Bärenloch - Erschliessung der Wälder, Rutschungen - Seilkranholzschlag Bärenloch (wenn möglich im Einsatz) - Borkenkäfer und Forstschutzmassnahmen im Gürbeschutzwald Ausrüstung Gutes Schuhwerk und ev. Regenschutz. Die Begehung findet auf Wald- und Wanderwegen, sowie in leicht begehbarem Baumbestand statt. Sie wird bei jeder Witterung durchgeführt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Gemeindeverband Obergurnigel Waldkommission und Revierförster Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 20 All unsere engagierten Feuerwehrangehörigen, die rund um die Uhr für Sie in und Ihre Gemeinden im Einsatz stehen, danken für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 21

13 ANGEBOT ROKJA-Wochenplatzbörse Einsteiger-Gruppenunterricht Ab dem neuen Schuljahr startet wieder unser Gruppen-Angebot, welches sich organisatorisch am Sport orientiert: die Ausschreibung der Kurse erfolgt mit bereits fixiertem Termin. Inhaltlich geht es darum, gemeinsam mit anderen erste Schritte auf einem Instrument zu wagen, ein vertieftes Schnuppern sozusagen, bei dem das gemeinsame Musizieren von Anfang an dazugehört. Es handelt sich um einen Jahreskurs. Nach Ablauf dieser Frist wird sorgfältig geprüft, wie die Gruppenmitglieder auf dem Weg, das Instrumentalspiel zu erlernen, weiter optimal begleitet werden können. Die Zusammensetzung der Gruppe, die Entwicklung der einzelnen Kinder und die Länge der Lektionen sind gemeinsam mit der Lehrperson zu diskutieren. Die Voraussetzung, dass die Kurse wie ausgeschrieben durchgeführt werden können, ist, dass mindestens 3 Anmeldungen pro Angebot eingehen. Wenn Sie mehrere Kinder zusammen anmelden ist die Chance grösser, dass der Kurs zustande kommt. Kosten: 265.-/Semester/Kind Die genaue Ausschreibung finden Sie ab Mitte Mai unter VERANSTALTUNGEN Samstag, 18. Mai, Uhr, Aula Uttigen Jugendmusik Gürbetal in concert Unter der Leitung von Stefan Rolli präsentiert die JuMu, was sie im laufenden Semester erarbeitet hat. Dienstag, 11. Juni, Uhr, Zehntenhaus Uetendorf Musizierstunde E-Gitarre Schülerinnen und Schüler der Klasse von Philipp Zürcher musizieren Sonntag, 16. Juni, Uhr, Zehntenhaus Uetendorf Musizierstunde Bambusflöte Schülerinnen und Schüler der Klasse von Daniela Stoller musizieren Samstag, 29. Juni, Uhr, Mehrzweckhalle Bach Uetendorf Orchesterkonzert Mit dem JuniorOrchester unter der Leitung von Dorothee Schmid und dem SymphonicOrchester unter der Leitung von Urs Stähli und Javier López sind an diesem Klangfest über 60 Schülerinnen und Schüler beim gemeinsamen Musizieren zu hören lassen Sie sich von ihrer Begeisterung anstecken! Die ROKJA-Wochenplatzbörse richtet sich einerseits an alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren, welche in ihrer Freizeit gerne ihr Taschengeld aufbessern möchten. Andererseits an Firmen und Privatpersonen, welche jugendliche Unterstützung bei leichten Arbeiten im Betrieb oder im Privathaushalt brauchen könnten. Wochenplätze leisten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Integration der Jugendlichen und fördern zudem den generationenübergreifenden Kontakt. Sie ermöglichen den Jugendlichen ein geschütztes Lernfeld in welchem sie erste Arbeitsleistungen erbringen und ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können. Dabei sammeln sie wertvolle Erfahrungen für das spätere Berufsleben und können so ihre Chance bei der Lehrstellensuche steigern. Folgende Rahmenbedingungen gelten für unsere Wochenplatzbörse: Jugendliche dürfen ab 13 Jahren während der Schulzeit max. für 3h pro Tag und bis spätestens Uhr einem Wochenplatz nachgehen. In den Schulferien sind max. 8h pro Tag für die jeweils halbe Dauer der Ferien erlaubt. Ebenso muss gewährleistet sein, dass der Wochenplatz keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen hat, weshalb wir bei unserer Wochenplatzbörse nur sogenannte leichte Arbeiten annehmen. Weiter ist es uns ein Anliegen, dass die Jugendlichen für ihre wertvolle Arbeit angemessen entlohnt werden. Unser Stundenlohnminimum berechnet sich deshalb anhand der Klassenstufe der/des Jugendlichen (z.b. 7. Klasse = 7.-/h; 8.Klasse = 8.-/h; etc.). Anmeldeformulare sowie weitere Informationen zur Wochenplatzbörse sind auf unserer Homepage ersichtlich. Rückblick Wagen on Tour 2019 Auch in diesem Jahr besuchten uns wieder viele Kinder und Jugendliche aus Uttigen beim Wagen on Tour. Der diesjährige Besucherrekord beträgt 84! Es wurde viel gelacht, gebastelt und gespielt. Auch Petrus war an den Mittwochnachmittagen (meistens) gut gelaunt, so dass wir unser Programm mehrheitlich bei Sonnenschein durchführen konnten. Die vollständige Bildergalerie finden Sie auf unserer Homepage. Nun sind wir mit unserem Spielmobil weiter nach Uebeschi gezogen und freuen uns im 2020 wieder für ein paar Wochen zu Gast in Uttigen sein zu dürfen! Alle Projekte und Öffnungszeiten unserer Kinder- und Jugendtreffs sind auf unserer Homepage ersichtlich Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 22 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 23

14 Vereinsleben / Parteien Politik hautnah miterleben Besuch des Bundeshauses in Bern Bogenschützen Uttigen Kursprogramm 2019 Schnupperkurs 3 DO, / Uhr Wer hat Interesse und möchte unser Parlament in Bern näher kennen lernen? Unter fachkundiger Führung von NR Werner Salzmann bieten wir diese einzigartige Möglichkeit. Einsteigerkurs 1 DO bis DO / Uhr Einsteigerkurs 2 DO bis DO / Uhr (Einsteigerkurs 2 mit Sommerferienpause) Das prächtig frühlingshafte Wetter lockt auch die Bogenschützen wieder nach draussen. Mit regem Interesse bei Alt und Jung konnten wir bereits die beiden ersten Schnupperkurse durchführen und unseren ersten Einsteigerkurs starten. Wir freuen uns, den Verein am Neuzuzügerabend allen "Neu-Uttigern", den Behörden- und Vereinsvertretern präsentieren zu dürfen. Unsere Trainings finden in der Regel montags gegen Abend statt und sehr gerne dürfen auch mal Neugierige eine Nase voll "Robin Hood Luft" nehmen und ungeniert Fragen stellen. Wann: Transport: Treffpunkt: Weitere Kosten: Anmeldungen Spezielles: Montag, 17. Juni 2019, h individuell zu Lasten der Teilnehmer mit ÖV oder mit PW (Parkmöglichkeit: Rathaus, Bellevue, Metro) h beim Bundeshaus in Bern Besuchereingang (Seite Bundesterrasse) keine bis spätestens 31. Mai 2019 telefonisch unter der Nummer: oder per Mail an: svp-uttigen@gmx.ch Die Teilnehmerzahl ist auf 25 beschränkt. Bitte ID mitnehmen Viele weitere Informationen findest Du auf unserer Seite. Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 24 Die SVP Uttigen freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 25

15 FELDSCHÜTZEN UTTIGEN Schiesstätigkeit 2019 Obligatorische Übungen Dienst- und Schiessbüchlein/Militärischer Leistungsausweis mitbringen. Letzte Standblattausgabe bis jeweils 1/2 Std. vor Schiessende. Wichtig: Fr. 12. April Uhr Sa. 11. Mai Uhr Fr. 30. August Uhr Waffenkontrolle vor und nach dem Schiessen ist Pflicht eines jeden Schützen. Gehörschutz im Schiessstand ist obligatorisch. Es ist untersagt Munition nach Hause zu nehmen. Feldschiessen Samstag 11. Mai Vorschiessen Feldschiessen Freitag 24. Mai Feldschiessen Samstag 25. Mai Feldschiessen Samstag 25. Mai Feldschiessen Leistungsplaketten SSV (Feldmeisterschafts-Auszeichnung) Anrecht auf die Leistungsplaketten des SSV hat, wer je 8 Anerkennungskarten vom Obligatorischen und vom Feldschiessen vorweist. (1. je 8 Karten, 2. je 8 Karten, 3. je 8 Karten, 4. je 10 Karten). Anmeldeformulare sind erhältlich im Schützenhaus Büro. Bitte vorher ausfüllen und danach der Schiesssekretärin abgeben. (Eingabeschluss: 31. August) Eingesandte Karten werden nur zurückgesandt, wenn ein frankiertes und den Empfänger (Schütze) adressiertes Antwortkuvert beigelegt wird. Kranzkarten Einlösen (1. Februar bis 31. Oktober) Adresse: Gerber Robert, Erlenstrasse 17, 2540 Grenchen Adressänderungen Diese sind der Schiesssekretärin zu melden: Ursula Walther Gewerbestrasse Uetendorf euwalther@outlook.com Freiwillige Übungen & Anlässe 2019 Tag Datum Zeit Schiessen Schützenmeister / Ort Sa 30. März Freiwillige Übung A. Staudenmann Do 04. April 1. Auslosung Gürbe Cup Rest. Bütschelegg Fr 05. April Fr 12. April Sa 20. April Fr 26. April Freiwillige Übung / 1. R. Gürbe Cup Nur OP Freiwillige Übung Freiwillige Übung Sa/So 27./28. April Stafelalpschiessen F. Staudenmann P. Senn, A. Staudenmann, H. Wittwer, S. Glauser H. Wittwer S. Glauser Do 02. Mai 2. Auslosung Gürbe Cup Rest. Linden Gelterfingen Sa 04. Mai Sa 11. Mai Fr 17. Mai Fr 24. Mai Sa 25. Mai Mi 29. Mai Mi 05. Juni Fr 07. Juni Sa 08. Juni Freiwillige Übung / 2. R. Gürbe Cup FS Vorschiessen + OP Freiwillige Übung FELDSCHIESSEN FELDSCHIESSEN Zvierischiessen Gürbe Schützentag Freiwillige Übung Gürbe Schützentag H. Dänzer P. Senn, R. Walther,H. Wittwer, H. Dänzer S. Galuser / U. Altorfer Nach Aufgebot (P.Senn) Nach Aufgebot (P. Senn) Steffisburg Grundbach F. Staudenmann Wattenwil Munitionspreis: GP 11 und GP 90, Fr / 10 Schuss Mi 12. Juni Gürbe Schützentag Wattenwil und Grundbach Aug. Eidg. Veteranenschiessen Albisgüetli Zürich Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 26 Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 27

16 Mi 07. August Vorschiessen Fähnlischiessen Gerzensee Do 08. August 3. Auslosung Gürbe Cup Rest. Adler Riggisberg Fr 09. August Sa 17. August Freiwillige Übung / 3. R. Gürbe Cup Veteranenschiessen F. Staudenmann Rüeggisberg Sa 17. August Fähnlischiessen Gerzensee Mi 28. August Fr 30. August So 01. September Fr-So 30. August 01. September Veteranenschiessen OP Blattenheidschiessen Herbstschiessen Rüeggisberg H. Dänzer, F. Staudenmann A. Staudenmann, P. Senn Blumenstein Gelterfingen Sa 07. September Freiwillige Übung A. Staudenmann September Emmentalisches Landesteilschiessen Sa 14. September Ausschiesset H. Wittwer Sa 14. September Gürbe Cup Final Riggisberg Sa 12. Oktober Ausschiesset S. Glauser Sa 26. Oktober Freundschaftsschiessen Belp Sa 09. November Freundschaftsschiessen Belp Sa 16. November Ausschiesset Abend Mi 05. Februar 20 Hauptversammlung Rest. Bahnhof Uttigen Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 Seite 28

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