3.7 Seminarkonzept für Betriebsräte: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach 5 ArbSchG Start-Verfahren

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1 Seminarkonzept für Betriebsräte 3.7 Seminarkonzept für Betriebsräte: Gefährdungsbeurteilung pschischer Belastungen nach 5 ArbSchG Start-Verfahren Vorbemerkung Der folgende Ablaufplan geht von einer Wochenschulung aus. Generell kann die Thematik auch in einem 3-Tages-Seminar geschult werden. Insbesondere wenn die Betriebsräte aber als innerbetriebliche Multiplikatoren zur Thematik arbeiten sollen, wird ein dreitägiges Seminar kaum ausreichen. Insgesamt sind hierbei das komplexe Thema»Pschische Belastungen«(Neuland) und der entsprechende Zeitaufwand zu berücksichtigen. Ablaufplan Betriebsräteseminar: Gefährdungsbeurteilung pschischer Belastungen nach 5 ArbSchG 1. Tag: Vorstellung der TeilnehmerInnen und ReferentInnen Organisatorisches/Ablauf und Zielsetzung des Seminars Block I Pschische Belastungen Stress Begrifflichkeiten Was sind pschische Belastungen, was sind Beanspruchungen, was bedeutet der Begriff Fehlbelastungen? Unterteilung Stress, Monotonie, pschische Sättigung, pschische Ermüdung, ermüdungsähnliche Zustände, herabgesetzte Wachsamkeit (DIN EN ISO 10075) Welche gesundheitlichen Folgen haben pschische Belastungen?, Stressbegriff, Ursachen und Folgen von Stress, Gegenmaßnahmen, menschengerechte Arbeitsgestaltung 2. Tag: Fortsetzung Block I Pschische Belastungen (Input allgemein) Pschische Belastungen im Betrieb (Konkretisierung durch die TeilnehmerInnen/ggf. Arbeitsgruppen: Wie sehen pschische Belastungen/Fehlbelastungen bei... in den verschiedenen Bereichen aus? 3. Tag: Block II Betriebliches Vorgehen rechtliche Ausgangslage Wie können Betriebsräte vorgehen: Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG, Prozesscharakter des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere die 3, 4, 5, 6, 12, 14 ArbSchG Aufgaben der Betriebsräte bei der betrieblichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ( 80, 87 Abs. 1 Nr. 7 und 89 BetrVG), aktuelle Rechtsprechung Aufgaben des Arbeitgebers/der Führungskräfte/des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes Bisherige Erfahrungen mit der Gefährdungsbeurteilung pschischer Belastungen: Betriebliche Beispiele 4. Tag: Fortsetzung Block II Block III Betriebliches Vorgehen Gefährdungsbeurteilung/Verfahren Bisherige Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, Defizite, Positivbeispiele bezogen auf den Betrieb Startverfahren zur Gefährdungsbeurteilung pschischer Belastungen: Ermittlung (Instrumente, Fragebogen usw.) Bewertung der Ermittlungsergebnisse (Ist-Soll-Vergleich) Maßnahmenableitung (z.b. nach DIN EN ISO ) 115

2 Praxismaterialien zur Gefährdungsbeurteilung Einbeziehung und Beteiligung der Vertrauensleute: Was ist in Schulungsmaßnahmen für Vertrauensleute zu berücksichtigen? Einbeziehung und Beteiligung der Belegschaft (u.a. Bedeutung der Unterweisungen nach 12 ArbSchG) 5. Tag: Fortsetzung Block III Danach: Arbeitsgruppen Aufgaben der Betriebsräte als Multiplikatoren Diskussion, Klärung offener Fragen und Erarbeitung eines betriebsbezogenen Vorgehens zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes unter Einbeziehung pschischer Belastungen 6. Tag: Fortsetzung der Auswertungsdiskussion, weitere Planung des Vorgehens Zusammenfassung und Visualisierung der Arbeitsergebnisses (Wandzeitungen etc.) 116

3 4. Positivliste: Beispiele betrieblicher Praxislösungen* Aesculap AG & Co. KG ( Produktion von medizin-technischen Geräten/Instrumenten 2500 Beschäftigte Frauenanteil ca. 10 Prozent Die meisten Beschäftigten sind zwischen 35 und 45 Jahren alt. Belastungsschwerpunkte: Zeitdruck, Leistungsverdichtung, pschosoziale Belastungen durch Umstrukturierungsprozesse und Einführung von Gruppenarbeit Betriebsrat: Widerstand der Unternehmensleitung gegen die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes Im Anschluss an die Teilnahme von Seminaren zu pschischen Belastungen im Rahmen der Kampagne»Tatort Betrieb«entwickelte der Betriebsrat im Jahr 2002 einen Arbeitsplan zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung pschischer Belastungen. Während der Betriebsrat im Bereich des klassischen Arbeitsschutzes eher geringe Probleme sieht, berichtet er über eine Zunahme von pschischen Belastungen wie Zeitdruck und Leistungsverdichtung. Hinzu kommen pschische Beanspruchungen, die aus umfangreichen betrieblichen Umstrukturierungsprozessen der letzten Jahre resultieren, mit denen etwa die klassischen Meisterstellen aufgelöst oder Gruppenarbeit eingeführt wurden. Aus seiner Sicht haben diese Prozesse zu zusätzlichen pschischen Belastungen und Druck auf die Beschäftigten beigetragen und das Betriebsklima zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten belastet. Nicht zuletzt aus diesen Gründen drängte der Betriebsrat auf eine Einbeziehung pschischer Belastungen in die GB. Hierzu entwickelte er einen umfangreichen und detaillierten Betriebsvereinbarungsentwurf, in dem u.a. geregelt wird: Organisation der GB (gemeinsame Kommission/GB-Team) Durchführung der GB mit Erhebungsbögen/Fragebögen zu verschiedenen Belastungsbereichen Unterweisen, Information, Einbeziehen der Beschäftigten Maßnahmenableitung, Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle Auf den vorgelegten Entwurf reagierte die Unternehmensleitung mit einer Verzögerungsstrategie und widersetzte sich damit hartnäckig einer Umsetzung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes. Der Betriebsrat plant nun, im Jahr 2005 diese Umsetzung bzw. Durchführung einer GB unter Einbeziehen pschischer Belastungen über ein Einigungsstellenverfahren zu erzwingen. Das Nichteinhalten geltender Gesetze bei Aesculap ist nicht zuletzt auf dem Hintergrund der Firmenzugehörigkeit zur B. Braun Melsungen AG zu sehen, deren Vorstandsvorsit- * Die Beschreibung der betrieblichen Umsetzungspraxis gibt den Stand bis zum Frühjahr 2005 wieder. 117

4 zender als Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) agiert. Im Positionspapier des DIHK zum Arbeitsschutz vom heißt es hierzu:»industrie und Gewerbe nehmen ihre Verantwortlichkeit im Arbeitsschutz weithin über die gesetzlichen Anforderungen hinaus wahr. Viele Unternehmen gehen sogar weit über die geförderten Leistungen hinaus. Für solche vorbildlichen Betriebe sollten Anreize geschaffen werden, diesen Weg weiter zu beschreiten.«(vgl. Alfing Kessler Sondermaschinen GmbH/Montagetechnik GmbH, Aalen ( Produktion von Sondermaschinen, Transferstraßen, Bearbeitungszentren 420 Beschäftigte (Sondermaschinen) 169 Beschäftigte (Montagetechnik) Frauenanteil: 7 Prozent Die meisten Beschäftigten sind zwischen 40 und 50 Jahren alt. Belastungsschwerpunkte: Lärm, Umgebungsbelastungen, Zeit- und Termindruck Betriebsrat: FBaier@AKS.Alfing.de Pilotprojekt zur Gefährdungsbeurteilung pschischer Belastungen Nach der GB zum Bereich klassischer Belastungen führte die AKS im Jahr 2002 ein Pilotprojekt zur Gefährdungsbeurteilung pschischer Belastungen durch. Hierzu setzte sie einen Kurzfragebogen ein, der zusammen mit Betriebsrat, Betriebsärztin, Sifa erstellt wurde und u.a. Fragen zu folgenden Themen enthielt: Arbeitsorganisation Arbeitsumfeld Information Belastungen durch Software Ausgeteilt wurden ca. 60 Fragebögen. Die Befragung führte die Sicherheitsfachkraft durch und wertete sie aus. Diese hatte zuvor bereits Unterweisungen der Führungskräfte zum Thema pschische Belastungen und zur Befragung durchgeführt. Die Befragung im Rahmen des Pilotprojekts erfolgte unter Nennung des Namens. Die Ergebnisse wurden im Rahmen von Betriebsbegehungen weiter untersucht. Auswertungsergebnisse und Begehungen wurden im Arbeitsschutzausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats diskutiert bzw. durchgeführt. Das Pilotprojekt folgte auch den Vorgaben der Bildschirmarbeitplatzverordnung. Beschlossene Maßnahmen dokumentierte die Sicherheitsfachkraft im ASA- Protokoll und überprüfte den Stand der Umsetzung. Umgesetzte Maßnahmen bezogen sich z.b. auf die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung bei der Bildschirmarbeit. Nach Einschätzung der betrieblichen Arbeitsschutzpraktiker konnte bislang eine Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes noch nicht umfassend geleistet werden. Dies wird aber auf Basis der geschilderten Erfahrungen für die Zukunft angestrebt. 118

5 Alstom Power Generation AG, Werk Mannheim ( Produktion und Planung von konventionellen Kraftwerken bzw. Komponenten 2200 Beschäftigte Frauenanteil 17 Prozent Die meisten Beschäftigten sind zwischen 35 und 55 Jahren alt. Belastungsschwerpunkte: Produktion, Montage und Büroarbeitsplätze Betriebsrat: Spruch der Einigungsstelle zur Gefährdungsbeurteilung vom Alstom Power gehört aufgrund der Initiative von Betriebsrat und Belegschaft zu den Pionierbetrieben bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (hier intern Gefährdungsanalse genannt GFA), die erst nach vierjährigen Auseinandersetzungen mit dem Spruch einer Einigungsstelle im Oktober 2000 umgesetzt werden konnte. Bis dahin hatte die (damalige ABB-)Unternehmensleitung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verneint und die Umsetzung gesetzlicher Regelungen blockiert. Der Spruch der Einigungsstelle regelt detailliert die Durchführung der Gefährdungsanalse phsischer und pschischer Belastungen unter Berücksichtigung aller zentralen Aspekte des Arbeitsschutzgesetzes, zu Unterweisungen, Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle und zur Einbeziehung der Beschäftigten. Die bei der GFA eingesetzten unterschiedlichen Erhebungs- und Fragebögen sind im Anhang des Einigungsstellenspruchs aufgeführt (siehe hierzu und zum Vorgehen bei Alstom Power: gesundheit/arbeit_oekologie/03_02_01.html). Der Spruch der Einigungsstelle kann als Durchbruch in der Kontroverse um die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und die dabei zu beachtende Mitbestimmung des Betriebsrats bezeichnet werden. Verbunden mit den folgenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts ist die Rechtslage damit geklärt. Faktisch bedeutet dies, dass Betriebsräte relativ schnell eine entsprechende Vereinbarung über die Einigungsstelle und damit die Durchführung der GB erzwingen können. Betriebsrat und Belegschaft nahmen somit eine wichtige Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ein. Der Einigungsstellenspruch und die Erfahrungen bei Alstom Power wurden koordiniert durch die IG Metall Verwaltungsstelle zum Vorbild vieler weiterer Vereinbarungen und Umsetzungsstrategien in der Region (siehe auch die betrieblichen Beispiele insbesondere aus dem Raum Mannheim in dieser Liste). Bemerkenswert ist auch die durch den Spruch der Einigungsstelle in der Präambel festgelegte Zielsetzung der Vereinbarung:»Ziel dieses Spruches ist die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten an Büro- und Produktionsarbeitsplätzen in gegenwärtigen und künftigen Ausbaustufen. Diesen Zielsetzungen dürfen keine rein wirtschaftlichen Überlegungen übergeordnet werden.«heute liegen bei Alstom vierjährige Erfahrungen mit der Umsetzung vor, die auch den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung pschischer Belastungen umfassen. Zum Start der GB Anfang 2001 hatte der Betriebsrat drei Hauptziele definiert: 119

6 »Für jeden von uns eine Dokumentation aller im bisherigen Arbeitsleben erlittenen Gesundheitsgefährdungen zu erstellen. Dies ist wichtig, um im Streitfall unsere Rechte gegenüber der Berufsgenossenschaft besser durchsetzen zu können. Möglichst alle gegenwärtigen Gefährdungen unserer Gesundheit zu erfassen, um sie zu beseitigen oder wenigstens zu verringern. Uns alle für den Schutz unserer Gesundheit am Arbeitsplatz zu sensibilisieren. Denn wenn wir ernsthaft erkrankt sind, ist es oft zu spät.«(betriebsratsbericht) Zur GFA werden verschiedene Erhebungsbögen (Bildschirmarbeit, Produktion, Montage usw.) eingesetzt, die betriebs- und abteilungsbezogen in einem einfachen Verfahren statistischer Auszählung ausgewertet werden. Die Auswertungen werden anschließend im Rahmen sstematischer Betriebsbegehungen und Vor-Ort-Untersuchungen überprüft. Über die Maßnahmen entscheidet anschließend eine paritätisch besetzte Gemeinsame Kommission, die auch den Gesamtprozess steuert. In der ersten Runde der GFA ( ) zum Bereich phsischer Belastungen lag der Rücklauf der an 2138 Beschäftigte ausgegebenen Erhebungsbögen bei 97 Prozent. Durch anschließende Begehungen wurden die Arbeitsplätze von 2114 Beschäftigten (100 Prozent des Fragebogenrücklaufs) überprüft. Anschließend wurden rund 1400 Umsetzungsmaßnahmen definiert, von denen bislang 91 Prozent realisiert werden konnten. Beispiele für Umsetzungsmaßnahmen sind laut Betriebsrat u.a.:»beispielhaft für den Produktionsbereich nennen wir hier die Reinigung der Arbeitsschutzkleidung, die Beseitigung von Zugluft, die Verringerung von Lärm, den Schutz vor Schwebstoffen und Gefahrstoffen. Im Bürobereich wurden Röhrenbildschirme durch augenfreundliche Flachbildschirme ersetzt, die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gefördert, Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas, der Lichtverhältnisse und der Raumreinigung umgesetzt.«(betriebsratsbericht) Inzwischen ist auch der Rücklauf der anonmen Fragebögen zu pschischen Belastungen mit einer niedrigeren, aber dennoch repräsentativen Rücklaufquote abgeschlossen, erste Teilauswertungen liegen vor. Eingesetzt wurde ein einfach konstruierter Erhebungsbogen mit 25 Fragen zu den Bereichen: Arbeitsanforderungen Organisation Perspektiven am Arbeitsplatz Handlungsspielraum Soziales Klima Verzögerungen ergaben sich in der Umsetzungsphase wegen eines Konflikts über Entlassungs- bzw. Stilllegungspläne der Konzernleitung, der erst nach einem langwierigen Abwehrkampf der Belegschaft im Jahr 2003 mit einer Einigung zunächst beendet werden konnte. Trotz dieser extrem ungünstigen Bedingungen führte der Betriebsrat seine Aktivitäten zur GFA weiter und legte dabei einen Schwerpunkt auf die Information und Einbeziehung der Belegschaft, u.a. im Rahmen von Unterweisungen. Im Jahr 2004 begann der Betriebsrat mit der Vorbereitung zur Maßnahmenableitung im Bereich pschischer Belastungen. Da hier Neuland betreten werden musste und der innerbetriebliche Arbeitsschutz über keine entsprechende Qualifikation bzw. Erfahrung 120

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