PROTOKOLL DER AG BBLV
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- Jonas Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 PROTOKOLL DER AG BBLV IN DER ZENTRAL- UND LANDESBIBLIOTHEK, HAUS AMERIKA- GEDENKBIBLIOTHEK, 10:00 BIS 15:00 UHR Teilnehmer: Entschuldigt: Frau Banz (SBB), Frau Berthold (UB der EUV), Frau Flegel (UB Potsdam), Frau Franck (KOBV), Herr Harnack (UBHU), Frau Lais (ZLB/Vorsitz), Frau Lamprecht (VSZ VÖBB), Herr Lohrum (KOBV), Frau Paß (TUB Berlin), Herr Polojannis (KOBV), Herr Rosenkranz (SLB Potsdam), Frau Dr. Rothe (UBFU), Herr Schwersky (SBB), Frau Siejna (UBFU), Frau Stoll (Fachstelle Brandenburg), Frau Student (FH Potsdam), Frau Stumm (UBHU), Frau Wiese (SBB), Frau Ziegler (SBB) Frau Bahlburg (TUB Berlin) Protokollführung: Frau Keller (ZLB) TOP 1 Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird in TOP 4 ergänzt durch: Evtl. Veränderung einer Formulierung im Bestellformular in TOP 6 ergänzt durch: Erfahrungsaustausch Bestellung englischer Dissertationen TOP 2 Bericht der LVZ (Aktuelles; Anfragen auf Zulassung; Zulassungen ) Anfragen Zulassung Drei Bibliotheken haben wegen einer Zulassung zum Leihverkehr angefragt. Bei den beiden GBV-Bibliotheken, dem Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (B1532) und der Bibliothek des Konservatismus (B1582), sind die Voraussetzung für eine Zulassung nicht erfüllt. Die Anfragen wurden abgelehnt. Wie in anderen vergleichbaren Fällen wird eine Kooperation mit den Universitätsbibliotheken im Umfeld empfohlen (für B1532 mit der FUB, für B1582 mit der TUB). Beim Bundesarchiv (B479) müssen die technischen Voraussetzungen geprüft werden. Momentan ergeben sich durch die Firewall technische Schwierigkeiten, die z. Zt. auch die Weiterverarbeitung einer Bestellung verhindern, sobald das Bundesarchiv die Quelle der Bestellung ist. Umgang mit konventionellen Bestellungen (Leihschein etc.) Frage aus dem Teilnehmerkreis: Sollen Leihschein-Bestellungen innerhalb des KOBV bearbeitet werden, obwohl die Bestellung auch via ZFL möglich wäre (ggf. Blanko-Bestellung oder Online-Vormerkung)? Empfehlung: Rückmeldung an die bestellende Bibliothek bei vermeidbaren Leihscheinen (Ursache abklären; ggf. über die LVZ).
2 Ein Sonderfall im Kreis der zugelassenen KOBV-Bibliotheken ist die Bibliothek der Akademie der Bundeswehr, Strausberg <287>. Eine Teilnahme an der Online-Fernleihe erfolgt bisher nicht. Es wird nach wie vor über roten Leihschein bestellt. Die Bibliothek wird durch die LVZ aufgefordert, die Anbindung an die Online-Fernleihe zu ermöglichen (die Aufforderung ist inzwischen erfolgt). Schließzeiten Es wird auf die Empfehlung der AG Leihverkehr hingewiesen, auch während der Schließzeiten (z.b. zu Feiertagen), die Systeme für Bestellungen offen zu halten. TOP 3 Neue Entwicklungen im Urheberrecht Vorabinformation: Es gibt für den Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr aktuelle Entwicklungen zur Regelung des 53a UrhG. Bund und Länder haben inzwischen mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag geschlossen (Gesamtvertrag Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr ). Weitere Informationen für Bibliotheken und Verbünde werden folgen. Die wesentlichen Regelungen: - ab erhält die VG Wort für Kopienbestellungen innerhalb der Fernleihe 1,50 Euro pro positiver Bestellung - Die Abrechnung erfolgt rückwirkend fürs letzte Jahr (also ab 2013 mit den Meldungen für 2012) - Grundlage sind die von den Verbundzentralen gemeldeten bibliographischen Angaben (ISSN, Titel, Autor, Jahr, Seitenzahlen) der gesendeten Aufsätze. Einmal im Jahr wird die gesamte Liste aus allen Verbünden an KMK und VG-Wort geliefert - Die Summe wird weiterhin nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt. Die Bezahlung erfolgt durch Bund und Länder es wird keine Einzelabrechnung, Trennung nach Nutzergruppen oder Umlage auf die Bibliotheken und deren Benutzer geben Für die Bibliotheken bzw. deren Nutzer wird sich derzeit demzufolge nichts spürbar ändern. Erinnerung: Wichtig ist ein Hinweis zum Urheberrecht für den Nutzer, etwa auf dem Begleitschreiben, wie z.b. im GBV: Wir weisen den Empfänger darauf hin, dass Sie nach geltendem Urheberrecht die von uns übersandten Vervielfältigungsstücke ausschließlich zu privatem oder sonstigem eigenen Gebrauch verwenden dürfen und weder entgeltlich noch unentgeltlich in Papierform oder als elektronische Kopien verbreiten dürfen. TOP 4 Berichte aus Gremien und Projekten AG Leihverkehr Göttingen Elektronische Ressourcen im Leihverkehr (Unter AG: Elektronische Ressourcen im Leihverkehr) Die Verbünde möchten eine Liefermöglichkeit vor allem für Kopien aus E-Zeitschriften im Rahmen des Leihverkehrs über die Liefersysteme der Fernleihe anbieten.
3 Stand der Entwicklungen Die unterschiedlichen Lizenzbedingungen werden dazu mit Hilfe geeigneter Fernleihcodes weitergegeben. Die EZB hat inzwischen die Lizenzsätze für Nationallizenzen und Konsortien für die beteiligten Bibliotheken erzeugt und an die ZDB zur Integration in die ZDB- Bestandssätze geliefert. Da es sehr vielfältige Lizenzbedingungen gibt, sind über die bisherigen Codes noch weitere nötig, z.b. Code e (für elektronische Kopie an den Benutzer). Offene Verfahren sind z.b. noch: Integration der Fernleihcodes in die Liefersysteme der Verbundsysteme und die notwendigen Workflows in den Bibliotheken. Bis auf Weiters gilt für die Lieferpraxis aus E-Zeitschriften in der Fernleihe nach wie vor, wer bei Aufsatzbestellungen liefern kann, sollte Papierkopien liefern. Erfahrungsberichte zum Thema E-Books: Bei der DFG läuft ein Projektantrag zum Thema E-Books in der Fernleihe. Besonderes Ziel dieses Projektes ist die Ausarbeitung standardisierter Vorlagen für Lizenzverträge. Die Bereitstellung in der Bibliothek erfolgt ggf. über den ZFL-Server in einem E-Room mit differenzierter Rechteverwaltung. Es muss verschiedene Möglichkeiten geben, die Nutzung einzuschränken (begrenzte Nutzungszeit, eingeschränkte Nutzerzahl etc., Zugriff nur auf ein einzelnes E-Book alsteil eines Pakets) In der Erwerbungspolitik der Universitätsbibliotheken zeichnet sich ein deutlicher Trend zum E-Book ab. Teilweise ist der Erwerbungsetat schon an die Anschaffung von E-Books gebunden (so z.b. bis zu 20% des FUB-Fachetats). SBB-PK Berlin: Digitalisierung und Fernleihe Herr Schwersky berichtete über das Digitalisierungsprojekt der Staatsbibliothek zu Berlin. Die Powerpoint-Präsentation findet sich im Internet unter folgender Adresse: deburg_2011.pdf Digitalisiert werden Bände mit Erscheinungsjahr bis Außerdem Werke mit brüchigem Papier, die im Zeitraum 1851bis 1921 erschienen sind. Vorab wird geprüft, ob bereits ein Digitalisat frei zugänglich ist. Leider ist es noch nicht möglich, ein nachgewiesenes Digitalisat im Katalog zu vermerken. Zeitschriften sind zurzeit noch von der Digitalisierung ausgenommen. Die TU plant auch, Bestellungen auf Rara-Bestand als Anlass zur Digitalisierung zu nehmen. Soweit ist man derzeit jedoch noch nicht. Inzwischen werden für Rara, für die bereits ein frei zugängliches Digitalisat vorliegt (z.b. einer anderen Bibliothek), im eigenen Katalog aber bereits Hybridaufnahmen angefertigt, d.h. um den Link auf das Digitalisat ergänzt. Entwicklungen im KOBV: Elektronische Aufsatzfernleihe: Die elektronische Aufsatzfernleihe zwischen den Bibliotheken ist im KOBV noch nicht realisiert, hat aber oberste Priorität. Herr Lohrum wiederholt noch einmal die wichtigsten technischen und lokalen Voraussetzungen. Die Anschaffung eines eigenen Dokumentverwaltungssystems, z.b. von Imageware etc. ist dazu nicht nötig. Verbundübergreifende Online-Vormerkung:
4 Um die Realisierung der verbundübergreifenden Vormerkungen wird sich der KOBV voraussichtlich ebenfalls ab Frühjahr 2012 kümmern. Formulierung im KOBV-Bestellformular (Kostenübernahme): Die bisherige Formulierung zur Kostenübernahme Bei Bestellungen von Zeitschriftenartikeln sowie bei Aufsätzen aus Monographien entstehen zusätzliche Kosten wird auf Wunsch der Anwender von Frau Franck wie folgt geändert: Bei Bestellungen von Zeitschriftenartikeln sowie bei Aufsätzen aus Monographien können zusätzliche Kosten entstehen (ist inzwischen erfolgt). KOBV-Index/Probleme: Der KOBV-Index wird z. Zt. auf eine neue Version umgestellt (ist inzwischen erfolgt). Da die Umstellung ohne Ausfall erfolgen soll, kommt es momentan auf Grund der beiden parallel laufenden Versionen (alt: ALEPH18 und neu:aleph20) zu Anzeigeproblemen und z.t. langen Antwortzeiten. Lokale Änderungen sind nicht sofort im KOBV-Index zu sehen, teilweise wurden Datensatzlieferungen der Teilnehmer nicht mehr berücksichtigt und werden erst in den KOBV-Index in ALEPH20 übernommen. Einige VÖBB/ZLB-Titel sind zwar im KOBV-Portal, nicht jedoch im KVK recherchierbar. Es handelt sich um einzelne Bände von Gesamtwerken, die im Lokalsystem als U-Satz katalogisiert werden. Der vom KVK genutzte KOBV-Index-Spiegel (SOLR-Index) enthält jedoch nur H-Sätze. Somit sind die zahlreichen U-Sätze im Index via KVK überhaupt nicht findbar und im KOBV-Portal nur mit den Band-Angaben des Stücktitels im U-Satz (z.b. Stücktitel, ISBN, Jahr). Über den Gesamttitel sind U-Sätze auch im KOBV-Portal bisher leider nicht zu finden. Für in den BVB migrierte Titel aus HU und FU gibt es in bestimmten Fällen Probleme mit alten FU- und HU-ID-Nummern. Für den KOBV-Index über ALEPH18 wurde eine Konkordanz eingesetzt, um auf die aktuell gültigen BV-ID umzulenken. Im neu aufgebauten KOBV-Index ALEPH20 sind diese alten FU- und HU-ID bereits komplett durch die gültigen BV-ID ersetzt worden. Erfahrungsaustausch Online-Fernleihe: Elektronische Ressourcen ( nicht-physisch, wie z.b. elektronische Zeitschriften, Computerdatei im Fernzugriff) sind nicht bestellbar, wenn das MAB-Feld 334 mit dem Formalbegriff Elektronische Ressource besetzt ist. Wird bei der Katalogisierung das Feld jedoch nicht korrekt verwendet, kommt es auch bei anderen Medienarten zur Ablehnung der Fernleihe. Das betrifft in großem Umfang Titel, die von KOBV-Bibliotheken im BVB katalogisiert wurden. Im BVB werden sogenannte Optische Speicherplatten (CD s, Videos, CD-ROM s dtatt mit dem Formalbegriff Bildtonträger generell als Elektronische Ressource bezeichnet. Hierfür ausgewertet wird im BVB die Codierung in MAB 050. Es betrifft aber auch falsch angehängte Bestände im KOBV-Index. Frau Franck ist das Problem bekannt. Sie ist mit dem BVB im Kontakt und bemüht sich um eine Lösung. Bis dahin empfiehlt sich der Leihschein als einzige Möglichkeit für eine Bestellung. Die Lösung für den KOBV: Seit Dezember 2011 wird bei update-lieferungen zum KOBV- Index selektiert nach Datensätzen mit MAB-Codierung 050, Pos.8=d und das Feld 334 = Elektronische Ressource in diesen Sätzen gelöscht. Bei der Bearbeitung der Bereitstellungen in der PFL der FUB wird bei Lieferungen der Lieferant nicht automatisch ins Lokalsystem übernommen, weil vor dem Sigel noch ein Sonderzeichen steht (# etwa).
5 Leitweg: Die Position einer Bibliothek im Leitweg wird durch das Differenzverfahren gesteuert (gebende Fernleihe nehmende Fernleihe). Die Bibliothek mit dem größten Negativwert kommt in der Leitwegliste an die erste Stelle, diejenige mit dem größten Positivwert auf die letzte. Der Leitweg für jede einzelne Bibliothek ist im KOBV über die Startseite des Bibliothekskontos einsehbar. Im Teilnehmerkreis besteht der Wunsch nach einer etwas dynamischeren Aktualisierung des Leitwegs, etwa monatlich (vgl. mit dem HBZ). Da dies momentan automatisch noch nicht möglich ist, wird vorerst eine halbjährliche Aktualisierung beschlossen. Überregionales Anwendertreffen in Köln: Bericht m_ _im_hbz_in_koeln.pdf TOP 5 Büchertransportdienst Verfahrensweise bei Schadensfällen auf dem Transportweg (z.b. DHL) Es sind beschädigte Kisten in Umlauf, so dass die Gefahr besteht, dass Bücher durch Feuchtigkeit beschädigt werden. Leider können derart beschädigte Container nicht immer aussortiert werden, da es dann schnell zu einem Kistenmangel kommen würde. Es wird empfohlen, die Kisten zu reparieren (beispielsweise die Löcher mit Paketklebeband zu verschließen oder sie zum Austauschen an Herrn Triebel zu schicken). Bei Schadenfällen auf dem Transportweg gibt es bei DHL-Sendungen die Möglichkeit einer Schadensmeldung: Jeder ordnungsgemäße Container ist auf dem Transportweg bei DHL bis 500 versichert. Für eine Erstattung muss ein festgestellter Transportschaden allerdings innerhalb von 48 Stunden von der angelieferten Bibliothek beim liefernden DHL-Fahrer gemeldet werden. Wenn es keine Möglichkeit der Schadensregelung mit DHL gibt, haftet wie gehabt gemäß LVO die nehmende Bibliothek. Ausnahme: NRW (HBZ) hat Haftungsausschluss (da haftet die nehmende Bibliothek). TOP 6 Leihverkehrspraxis Englische Dissertationen Zu der Frage aus dem Teilnehmerkreis, ob es Erfahrungen zur Beschaffung englischer Dissertationen über den Leihverkehr gibt, stellt sich heraus, dass dies kaum der Fall ist. Bemerkt wurde, dass die British Library inzwischen nur noch auf den Onlinedienst Ethos verweist, d.h. der Leser muss die Dissertation selbst dort kaufen Offenbar werden keine englischen Dissertationen mehr in den Leihverkehr gegeben.
6 RFID und Fernleihe: Inzwischen wird RFID in immer mehr Bibliotheken eingeführt Bezug nehmend auf den Aufsatz von Cathrin Neumair zum Anwendertreffen RFID / Fernleihe (dieses Anwendertreffen umfasst den deutschsprachigen Raum, also auch Österreich und die Schweiz), berichten die Teilnehmer über ihren Stand insbesondere für die Einbindung von RFID in der passiven Fernleihe: In der HU ist die RFID-Verbuchung im Bereich der Ortsleihe bereits realisiert. Fürs kommende Jahr ist die Einführung von RFID in der passiven Fernleihe geplant (voraussichtlich mit Einlegern, die den Tag tragen werden und der Ausgabe per Automaten). Die UB Potsdam, die TUB, ZLB (ab Sommer) und SBB (in Vorbereitung) arbeiten auch mit RFID in der Ortsleihe, allerdings noch nicht in der PFL. Es empfiehlt sich für alle RFID-Anwender, die aktiven Fernleihen via RFID zu verbuchen, damit der Sicherungsstatus auf außer Haus geändert und in der nehmenden Bibliothek kein Alarm am Gate ausgelöst wird. Zollfragen im Leihverkehr Im Internationalen Leihverkehr kommt es neuerdings zu Schwierigkeiten mit der Zollabfertigung bei Rücksendungen aus sog. Drittländern (Nicht-EU-Länder, z.b. auch Norwegen und die Schweiz). So konnten Lieferungen erst nach Erklärung der Zollbefreiung beim Zoll ausgelöst werden. Nach wie vor ist der Internationale Leihverkehr von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Damit eine Sendung leichter als befreit erkannt werden kann, wird empfohlen, bei der Zollbehörde eine ZollNr. (EORI-Nummer) für den Bereich Internationaler Leihverkehr zu beantragen (Antrag 0870) und diese sowie ggf. einen Aufkleber Internationaler Leihverkehr Rücksendung für die Rücksendung beizufügen. Es wird pro Einrichtung eine einzige EORI-Nummer für alle Geschäftsbereiche vergeben (d.h. es kann geprüft werden, ob für die Bibliothek bereits eine existiert). Mit der EORI-Nummer sollte die Lieferung wie bisher in die Einrichtung kommen. Sollte es doch zum Prüfvorgang kommen, besteht die Möglichkeit, die Wartezeit im Zollamt zu verkürzen, indem man gleich bei Ankunft darauf hinweist, dass es sich um Leihverkehr handelt. Ein Beleg für die Bestellung muss mitgebracht und das entsprechende Formular ausgefüllt werden. INTERNATIONALER LEIHVERKEHR / ILL RÜCKSENDUNG / RETURN CONSIGMENT EORI-Nr. DE XXXXXXX Ausleih- und Verlängerungskonditionen in BER Eine Übersicht über die Ausleih- und Verlängerungskonditionen in Leihverkehrsregion BER in Form einer Liste (angelehnt an die Liste des SWB) ist dem Protokoll beigefügt. Empfehlung gemäß der Erhebung innerhalb der Region: einheitlich eine achtwöchige Grundleihfrist (inkl. Transportweg, ohne Mahnung während der Grundleihfrist, mit Rückforderung nur bei Vormerkung). Der Wunsch der Teilnehmer, einheitliche Konditionen auch verbundübergreifend zu schaffen, wird in absehbarer Zeit nicht erfüllbar sein, da es zu viele Bibliotheken mit zu
7 unterschiedlichen Bibliothekssystemen und Konditionen in der verbundübergreifenden Fernleihe gibt. Kopierverbot Gemäß der Diskussion auf dem letzten Erfahrungsaustausch in Köln wird empfohlen, den Fernleihen entsprechende Steckstreifen beizugeben. Frau Rühmer (BSB München) erklärt sich bereit, eine entsprechende Vorlage für eine Begleitfahne an die Fernleih-Listen der Verbünde weiterzuleiten. Erfahrungsbericht Barcodes: Code 128 und 039 können erfahrungsgemäß von den meisten Bibliotheken gelesen werden. Die Umsetzung, Begleitschreiben mit Barcodes zu versehen, ist noch nicht in allen Bibliotheken erfolgt und liegt in den verschiedenen Verbünden entweder bei den zentralen Verbund- oder bei den Lokalsystemen. Da Innerhalb des KOBV i.d.r. nur die lokalen Begleitschreiben/Ausleihquittungen verwendet werden, muss die Umstellung auf Quittung mit Barcode in den Lokalsystemen erfolgen. Termine der nächsten Sitzung: AG LV (Göttingen) AG BBLV (ZLB)
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