Dritter Bericht über Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in den Senats- und Bezirksverwaltungen

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1 Dritter Bericht über Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in den Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin Berichtszeitraum Mitte 2004 bis Mitte 2005 Erstellt von der Berliner Gender Mainstreaming-Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Berlin, November 2005

2 Inhalt Einleitung 2 1. Weiterentwicklung und Ausdehnung von Gender Mainstreaming/ Gender Budgeting in der Berliner Verwaltung Gender Mainstreaming 4 Senatsverwaltungen (Übersicht) 5 Bezirksverwaltungen (Übersicht) Gender Budgeting 11 Senatsverwaltungen 11 Bezirksverwaltungen (Produktmeldungen) Gute Praxisbeispiele Geschlechterdifferenzierte Statistiken und Daten Bestandsabfrage über statistische Erhebungen und auf Daten gestützte Veröffentlichungen 2004/05 nach dem Merkmal "Geschlecht" in den Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin Gender Check für Senatsvorlagen 18 Bewertung und Empfehlungen 18 Anhang 1. Fragebogen zur Bestandsabfrage statistischer Erhebungen und datengestützter Veröffentlichungen im Jahr 2004 in den Senats- und Bezirksverwaltungen 2. Ergebnisse der quantitativen Analyse der Bestandsabfrage (Tabellen/Diagramme) 3. Gender Checkliste zur Überprüfung aller Senatsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf beide Geschlechter 4. Arbeitshilfe zur Gender Checkliste 5. Grundraster für eine produktbezogene Gender Budget-Analyse in Bezirksverwaltungen (erstellt v. Bezirksamt Lichtenberg) 6. Übersicht Gender Budgeting in Senatsverwaltungen (einschl. Zielsetzung, Messbarkeit, Nutzen)

3 Einleitung Der vorliegende dritte Bericht informiert über den Stand der Implementierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting in der Berliner Verwaltung im Berichtszeitraum Sommer 2004 bis Sommer In dieser Zeit, nach Abschluss der einjährigen Pilotphase, begann die so genannte zweijährige Hauptphase, in der alle Senats- und Bezirksverwaltungen Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in ausgewählten Bereichen qualifiziert umzusetzen haben. Anknüpfend an die im zweiten Bericht präsentierten Ergebnisse der Pilotphase sind am 31. August beziehungsweise 16. September 2004 sowohl vom Berliner Senat als auch vom Rat der Bürgermeister konkrete Handlungsaufträge zur weiteren Umsetzung und Ausdehnung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting beschlossen worden. Insofern knüpft auch der aktuelle Bericht hier unmittelbar an und dokumentiert, inwieweit diese genderpolitischen Vorgaben realisiert werden und die verschiedenen institutionellen Umsetzungsaktivitäten kontinuierlich voranschreiten. Den Themenkomplex Gender Budgeting betreffend, hatte das Abgeordnetenhaus von Berlin bereits am 18. März 2004 jeder Senats- und Bezirksverwaltung zur Auflage gemacht, für den Doppelhaushalt 2006/2007 bestimmte Elemente des Gender Budeting einzuführen und vorbereitend zur Ersten Lesung des Haushalts (2006) einen Bericht vorzulegen, der Informationen darüber enthält, ob die Haushaltsmittel Frauen oder Männern (Mädchen oder Jungen) zu Gute kommen und welche geschlechtsspezifischen Verteilungsquoten sich daraus ergeben. Diese Einzelberichte der Fachverwaltungen sind von der Senatsverwaltung für Finanzen zusammengefasst und unter dem Titel Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsaufstellung unterbreitet worden. Der inzwischen vom Senat beschlossene Gesamtbericht (Drs. Nr.15/4176), der unmittelbar Bezug auf den Entwurf des Haushaltsplans 2006/2007 nimmt, wird zur Zeit in den jeweiligen Fachausschüssen behandelt. Weil sowohl in diesem Sonderbericht als auch in den Erläuterungen des jeweiligen Einzelplans im Haushaltsplanentwurf erstmals die bisherigen Daten und Ergebnisse der Gender Budget-Analyse dargestellt sind, wird an dieser Stelle innerhalb des dritten Berichts bloß kurz auf das bisherige Verfahren und dessen Ergebnisse eingegangen. Jedoch sollen einige Möglichkeiten der kontinuierlichen Weiterentwicklung, Vertiefung und Qualifizierung des Gender Budgeting (als Nutzenanalyse) in der Berliner Verwaltung aufgezeigt werden. Die im Zusammenhang mit den Vorarbeiten dieses Berichts angeschriebenen Senats- und Bezirksverwaltungen haben ihre Beiträge anhand vorgegebener Kriterien/Fragen zugeliefert. Das von der Geschäftsstelle diesbezüglich entwickelte Darstellungsraster soll einen repräsentativen Überblick über alle Gender Mainstreaming- Aktivitäten in den Senats- und Bezirksverwaltungen geben und darüber hinaus eine erste Grundlage bilden für notwendige Diskussionen, die im Kontext genderpolitischer Ziele und Effekte von Nutzen sein könnten. Wichtige Kriterien sind zum Beispiel: Qualitätssicherung durch Hinzuziehen von externer Gender-Beratung, gleichstellungspolitische Zielsetzung, Qualitätsindikatoren (woran wird die Zielerreichung gemessen) oder bisheriger Nutzen für ein geschlechterdifferenziertes Verwaltungshandeln. Darüber hinaus wurden die Verwaltungen gebeten, gute Praxisbeispiele, deren Vorteile schon sichtbar waren und Ansporn für alle Verwaltungen sein könnten, zu präsentieren. Diese Beispiele wurden in den Bericht aufgenommen. Weitere Schwerpunkte des Berichts sind die Weiterentwicklung des Berliner Gender Mainstreaming-Konzeptes im Bereich Geschlechterdifferenzierte Daten und Statistiken in der Berliner Verwaltung sowie Gender Check für alle Senatsvorlagen. An dieser Stelle soll all jenen Akteurinnen und Akteuren gedankt werden, die die Umsetzungsprozesse im Laufe des letzten Jahres durch Kritik, viel Motivation und Aktivität unterstützt haben. Das sind nicht zuletzt die zahlreichen praktisch Aktiven vor 2

4 Ort, Genderbeauftragte, Steuerungsdienste, Führungskräfte und so genannte Hausspitzen, Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte sowie Abgeordnete verschiedener Fraktionen, aber auch jene Expertinnen und Experten, die die Prozesse von außen intensiv begleitet oder gar kritisch kommentiert haben. Natürlich soll hier auch darauf hingewiesen werden, dass die institutionellen Umsetzungsprozesse auch weiterhin durch Vorbehalte, Unsicherheiten, Sensibilisierungs- und Wissenslücken gekennzeichnet sind. Jedenfalls dürften beim Übergang der Implementierung in die institutionelle Normalpraxis noch einige Jahre vergehen. Aber auch das ist wohl nur über eine stärkere gesamtgesellschaftliche Diskussion mit Fragen der Geschlechtergerechtigkeit möglich. Die Umsetzung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting ist auch deshalb so schwer lösbar und zieht deswegen so viele Kontroversen auf sich, weil sie einerseits schon im Ansatz mit Fragen des eigenen Verständnisses von Geschlechterrollen unmittelbar verzahnt ist und das Thema andererseits in der gesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit zumindest eine kaum wahrnehmbare Bedeutung einnimmt. 1. Weiterentwicklung und Ausdehnung von Gender Mainstreaming/ Gender Budgeting in den Senats- und Bezirksverwaltungen Die aktuelle Umsetzungspraxis zeigt, dass inzwischen sowohl bestimmte konzeptionelle und strategische Bausteine der Implementierung weiterentwickelt wurden als auch alle neun Senats- und zwölf Bezirksverwaltungen konkrete Gender Mainstreaming-/ Gender Budgeting-Aktivitäten vorzuweisen haben, schwerpunktmäßig allerdings noch nicht flächendeckend, sondern bislang nur in bestimmten Verwaltungsbereichen und gewiss mit unterschiedlicher Qualität. Die Vorbereitungs- und Abstimmungsprozesse über die Einführung beziehungsweise Weiterentwicklung und Ausdehnung des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting zogen sich z.t. bis ins Frühhr 2005 hinein. Dabei haben vor allem die neu hinzugekommenen Verwaltungen die verschiedenen Beratungs-, Informations- und Fortbildungsangebote der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming kontinuierlich abgerufen und insofern die eigene Prozessgestaltung von Anfang an effektiv organisiert. Analog den Erfahrungen in der Pilotphase hat sich überdies gezeigt, dass die Prozesse dort optimal initiiert wurden, wo die politisch Verantwortlichen und Leitungskräfte glaubwürdig hinter dem Konzept stehen und sich kontinuierlich für die Kommunikation der Ergebnisse stark machen auch gegenüber denjenigen, die sich zwar rhetorisch, aber ansonsten nicht für die Umsetzung der politischen Vorgaben einsetzen. Nur das scheint ausreichend Legitimationsdruck zu erzeugen. Als positiver Erfahrungswert kann im Übrigen auch gelten, dass Widerstände und Vorbehalte gegenüber geschlechtergerechten Zielsetzungen und Verfahrensweisen in der Berliner Verwaltung immer dann stückweise abgebaut werden konnten, wenn diese einerseits ausdrücklich formuliert wurden und andererseits genügend Kooperations- und Überzeugungsbereitschaft (beispielsweise auf Seiten der Gender Mainstreaming-Geschäftsstelle oder der externen Beraterinnen/Berater) vorhanden war. Der Senat hatte am 31. August 2004 auch beschlossen, für die komplexen Umsetzungsprozesse weiterhin Angebote externer Gender- und Prozessberatung sicherzustellen. Etwa ab April 2005 konnten die externen Beratungsunternehmen hinzugezogen werden. Zum Teil wollten die Verwaltungen die Zusammenarbeit mit den Genderexpertinnen/-experten fortsetzen, mit denen sie bereits während der Pilotphase gute Erfahrungen hinsichtlich Genderberatung und Prozessbegleitung gemacht hatten. Bei der Auswahl der Genderexpertinnen/-experten waren alle Verwaltungen aktiv beteiligt. Festzustellen ist (siehe w.u.), dass das Hinzuziehen von externer Kompetenz in den Verwaltungen nach wie vor noch ungewohnt erscheint. Es bleibt abzuwarten, ob dieje- 3

5 nigen Verwaltungen, die bislang auf externe Unterstützung verzichten, zukünftig in der Lage sein werden, Gender Mainstreaming/Gender Budgeting qualifiziert und nachhaltig umzusetzen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Akzeptanz von externer Beratung dann besonders hoch ist, wenn neben Gender- und spezifischer Fachkompetenz auch institutionelle Erfahrung und große Durchsetzungsfähigkeit vorhanden sind. 1.1 Gender Mainstreaming In den folgenden Übersichten wird das breite Spektrum der Gender Mainstreaming- Projekte aller Senats- und Bezirksverwaltungen unter Berücksichtigung oben genannter Aspekte dargestellt. 4

6 Übersicht aller Gender Mainstreaming-Projekte in den Senats- und Bezirksverwaltungen Stand August 2005 Senatsverwaltungen/ Bezirksverwaltungen Verwaltungsbereiche/ Bezeichnung der Projekte Externe Genderberatung in Anspruch genommen? Gleichstellungspolitische Zielsetzung: Was soll erreicht werden? Woran wird die Zielerreichung gemessen? Nutzen für geschlechtergerechtes Verwaltungshandeln Senatskanzlei Weitere Spezifizierung des Fragenkatalogs der Checkliste (Erläuterungen zu Entwürfen von Gesetzen) zur begleitenden Gesetzesfolgeabschätzung. nein Überprüfung der gesellschaftlichen Folgen im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter. Daran, ob die für einen Gesetzentwurf federführende Senatsverwaltung im Einzelfall den Hinweisen der Normenprüfungskommission nachgeht. Eine Sensibilisierung für den Gleichstellungsprozess zu erreichen Senatsverwaltung für Inneres In der Senatsverwaltung für Inneres ist seit Frühhr 2005 ein Projekt "Gender Mainstreaming und Betriebliche Gesundheitsförderung" eingerichtet, das extern begleitet wird. Ziel ist die Entwicklung einer Arbeitshilfe für den wirkungsorientierten Einsatz von Mitteln des operativen Geschäfts der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Darüber hinaus werden konzeptionelle Vorgaben für die Berücksichtigung von gesundheitsbezogenen Gender-Aspekten im Rahmen der Fortbildung erarbeitet. Die Unterlagen werden zur einheitlichen Handhabung allen Einrichtungen der Berliner Verwaltung zur Verfügung gestellt. Mit einem Leitfaden und Mustern von Fragebögen zu Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Befragungen als Teil von Gesundheitsberichten sollen landeseinheitlich die geschlechterspezifischen Maßnahmen und Wirkungen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ermittelt, dargestellt und bewertet werden. Das Projekt wird zum Jahresende 2005 abgeschlossen. Vor dem allgemeinen Einsatz ist anschließend eine Pilotierung im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres vorgesehen." Die Auswertung von Umfragen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung soll nach geschlechterspezifisch differenzierten Indikatoren erfolgen. Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung können die Maßnahmen aufgrund der geschlechterspezifischen Auswertungen gezielt und wirtschaftlich auf die entsprechenden Bedürfnisse und Notwendigkeiten abgestimmt werden. Das gendergerechte Gesundheitsverhalten ist durch darauf abgestimmte Fortbildung gestärkt. Senatsverwaltung für Justiz Gender Mainstreaming bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Sämtliche geplanten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen durch die Anwendung von Gender Mainstreaming zielgerichtet verbessert werden. Zielorientierte Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern. Realistische Darstellung von Frauen und Männern in der Justiz. Gender Mainstreaming in der Personalentwicklung will zum einen geschlechtsbezogene Benachteiligungen unterbinden, zum anderen die unterschiedlichen Ressourcen der Beschäftigten berücksichtigen und nutzen. Gender Mainstreaming in der Personalentwicklung Schulung aller Abteilungs- und Referatsleitungen zu Gender Mainstreaming in der Personalentwicklung mit dem Ziel, Maßnahmen der Personalentwicklung diskriminierungsfrei zu gestalten. E-Learning im Strafvollzug (e-lis) unter Berücksichtigung von Gender Mainstreaming nein Inhaftierte Menschen sollen durch multimediales Lernen, Medienkompetenzvermittlung und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit auf veränderte Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Informationsgesellschaft vorbereitet werden. Zudem soll durch den gezielten Abbau geschlechterspezifischer Diskrepanzen die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden. Anzahl der ausgegebenen Teil-/ Abschlusszertifikate nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung durch eine externe Bildungseinrichtung, das Frauen Computer Zentrum Berlin (FCZB). Im e-lis-teilprojekt Frauen wurde ein Bündel innovativer Maßnahmen entwickelt, das die besonderen Bedingungen weiblicher Gefangener berücksichtigt und nachhaltige Veränderungen in der Art und Organisation beruflicher Bildungsangebote für Frauen in den Justizvollzugsanstalten zu etablieren sucht. 5

7 Senatsverwaltungen/ Bezirksverwaltungen Verwaltungsbereiche/ Bezeichnung der Projekte Externe Genderberatung in Anspruch genommen? Gleichstellungspolitische Zielsetzung: Was soll erreicht werden? Woran wird die Zielerreichung gemessen? Nutzen für geschlechtergerechtes Verwaltungshandeln Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und Gender Mainstreaming/Gender-Check Etablierung des Gender-Checks als integralen Bestandteil von Verwaltungsarbeit. Gezielte Unterstützung der Fachreferate bei der Durchführung von Gender-Check-Verfahren. Beteiligung relevanter Bereiche an den hausinternen GM-Fortbildungen; Nutzung der zur Verfügung stehenden Arbeitshilfen. Die Durchführung fundierter Gender-Checks trägt zu einer verbesserten Zielgruppenorientierung und Wirksamkeit von Verwaltungshandeln bei. Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) GM-Wissensmanagement nein Ermöglichung eines schnellen Zugriffs auf genderrelevante Informationen/ Arbeitshilfen in den Ressortfeldern der Häuser. Laufende Aktualisierung und Fortentwicklung der inter- und intranet-gestützten Informationsangebote; Anzahl der hits. Best-practice-Beispiel: Genderseiten von SenGesSozV: Regelmäßige Aufnahme der Thematik in den LAGeSo-Jahresberichten Erweiterung der Wissensbasis von Verwaltungshandeln; Beitrag zu mehr Transparenz über gender-orientierte Verwaltungsprozesse. nur LaGeSo GM in Statistik und Berichterstattung Das LAGeSo führt 2005 eine Vielzahl genderbezogener Projekte und Initiativen durch. GM ist im Leitbild, in der Rahmenregelung und in den Zielvereinbarungen des Hauses verankert. nein Stärkung von Gender als Analysekategorie. Sichtbarmachung genderrelevanter Handlungsbedarfe. Analyse vorhandener Statistiken auf geschlechtsdifferenzierende Weiterentwicklungsbedarfe. Höherer Anteil geschlechtsdifferenzierter Statistiken und Berichte. Best-practice-Beispiel: Verwendung des von SenGesSozV erarbeiteten Leitfadens für eine geschlechtersensible Gesundheitsberichterstattung Vermeidung kostenintensiver Nachbesserungen, die aus Nichtkenntnis geschlechtsspezifischer Besonderheiten entstehen. Hier werden nur Schwerpunktprojekte benannt: Gender Mainstreaming in der Beratung von AussiedlerInnen und jüdischen ZuwanderInnen Identifizierung und Analyse geschlechtsspezifischer Beratungsbedarfe und Beratungsverhaltens. Optimierung des Beratungsangebots. Bessere Integrationschancen für den Personenkreis Prüfung der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Beratungsstellen. Mittels Instrumenten der Organisations- und Kundenanalyse. Entwicklung von Qualitätsindikatoren. Erhöhung der Arbeitsqualität durch verbesserte Berücksichtigung von GM und von kulturellen Unterschieden; Verbesserte Kundenorientierung und -freundlichkeit, (Best-practice-Beispiel: Einsatz eines männlichen streetworkers, um vor allem jugendliche Aussiedler besser zu erreichen). Genderorientierte Personalentwicklung: Fortsetzung der Führungskräfte-Fortbildung Fortsetzung der MitarbeiterInnen-Fortbildung nein Verbesserung von Arbeits- und Kommunikationsprozessen, Verbesserung der Angebotsstruktur; weibliche und männliche Beschäftigte sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen. Flächendeckende Schulung aller Führungskräfte bis Sommer Möglichst flächendeckende Schulung aller Mitarbeiter/innen bis Ende Effektivitätsvorteile, Kreativitätsvorteile, Kostenvorteile, Mitarbeiterorientierung-/Personal-marketing /der familienfreundliche Betrieb. Gender Mainstreaming im Opferentschädigungsgesetz (OEG)) nein Durchführung einer gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung: geschlechtsdifferenzierende Analyse des Antragsverhaltens und des Ausgabevolumens. Bildung von Vergleichsgrößen, z.b. nach Geschlechtern aufgeteilte Ausgabentitel, Antragsmenge und -art. Optimierung des Verwaltungshandelns unter Gendergesichtspunkten. Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSI) Genderorientierte Personalentwicklung Sensibilisierung der Führungskräfte und MitarbeiterInnen des LAGetSi für genderrelevante Aspekte in der Personalentwicklung sowie in den Fachaufgaben des Hauses. Verbesserung von Arbeits- und Kommunikationsprozessen, Verbesserung der Angebotsstruktur. Teilnahmequote an den im Herbst 2005 geplanten GM-Einführungsveranstaltungen, die für die Führungskräfte sowie die Mitarbeiterinnen/mitarbeiter des LAGetSi angeboten werden. Erarbeitung konkreter GM-Projektvorschläge für Optimierung des internen und externen Verwaltungshandelns durch Einbezug genderrelevanter Kriterien und Aspekte. 6

8 Senatsverwaltungen/ Bezirksverwaltungen Verwaltungsbereiche/ Bezeichnung der Projekte Externe Genderberatung in Anspruch genommen? Gleichstellungspolitische Zielsetzung: Was soll erreicht werden? Woran wird die Zielerreichung gemessen? Nutzen für geschlechtergerechtes Verwaltungshandeln Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Bestehende Ansätze: Leitfaden Geschlechterdifferenzierte Arbeit mit Jungen und Mädchen in der Jugendhilfe Erziehungshilfen Soz. päd. Fort- und Weiterbildung nein nein nein Ausgleich von geschlechterdifferenzierten Ungleichgewichten ist Ziel des Leitfadens und der Erziehungshilfen. In den sozialpäd. Fortbildungsstätten ist GM bereits fester Bestandteil d. Fortbildungsangebote. An der Bedarfsentwicklung und an den entsprechenden Teilnahmezahlen bei den vorhandenen Angeboten. Die Bewilligung von Mitteln richtet sich nach dem vorhandenen Bedarf und den entsprechenden Rechtsansprüchen eine weitergehende geschlechterdifferenzierte Steuerung ist daher nicht möglich. Sport und geschlechterdifferenzierte Statistik nein Nachfragegerechte Verteilung der Sportfördermittel, im Sinne der Vorgaben des Sportförderungsgesetzes (vgl. 1); eine geschlechterdifferenzierte Statistik ist eingeführt. Bislang noch nicht messbar. Geschlechterdifferenzierte Verteilung der Sportfördermittel an die Vereine bislang noch nicht messbar. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Gender Mainstreaming am Beispiel Nahverkehrsplan Lebenswerte Stadt für Frauen und Männer Leitlinien zur Verstetigung Beteiligungsverfahren im Städtebau Nutzungsbezogene Raumanalyse für Freiraumwettbewerbe Integration des Faktors Geschlecht in alle Steuerungsinstrumente der Stadtentwicklung. Prüfung der Qualität: Frauenbeirat und Nutzende prüfen die geschlechterbezogene Qualität, Partizipation von und Nutzung durch Frauen und Männer wird in Nutzungsanalysen ausgewertet (quantitativ und qualitativ) bzw. anhand von Funktionsplänen bewertbar dargestellt. Verbesserung der Steuerungsinstrumente; Erhöhte Zielgenauigkeit; Höhere Nachhaltigkeit; Verbesserte Arbeitsabläufe; Erschließung neuer Kompetenzen; Gendergerechte Auswahlentscheidungen bei Auftragsvergaben im Rahmen der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Senatsverwaltung für Wirtschaft Arbeit und Frauen Neuausrichtung der Existenzgründungsförderung Ja Es soll festgestellt werden, ob die bislang bei den ARP-Darlehen erreichte hohe Nutzung durch Existenzgründerinnen auch nach der erfolgten Umstellung der Förderung realisiert werden kann. Hierzu wird untersucht, welche geschlechtsspezifischen Kriterien die Vergabe von Existenzgründungsdarlehen beeinflussen und wie sich die Geschlechterverteilung bei der Vergabe von Existenzgründungsdarlehen unter veränderten Förderkonditionen entwickelt. Daraufhin wird zu entscheiden sein, ob weiterhin ein landeseigenes Darlehensprogramm notwendig ist, um Gründungen von Frauen aus der Erwerbslosigkeit zu unterstützen, oder ob dies auch durch die allgemeine Gründungsförderung erreicht werden kann. Der relativ hohe Anteil von Frauen an den ARP-Darlehen muss erhalten bleiben bzw. ausgebaut werden. Das Projekt zeigt, wie bereits im Vorfeld einer geplanten Änderung von Fördermaßnahmen untersucht werden kann, wie sich diese Änderung geschlechtsspezifisch unterschiedlich auswirken kann. Darüber hinaus werden Erkenntnisse darüber erwartet, welche Frauen und Männer in der Existenzgründungsförderung unterschiedliche Bedürfnisse haben, die in der Planung und Durchführung auch anderer Fördermaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Förderung der beruflichen Weiterbildung (Aufbau eines Beratungsportals unter Berücksichtigung von Gender Mainstreaming) Geschlechtergerechte Gestaltung der Startseite und der Onlineberatung. Gendercontrolling beim Aufbau der Beratungsdokumentation, -statistik und -auswertung. Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur nein In Kooperation mit der IBB wird untersucht, ob mit Hilfe der GA-Wirtschaftsförderung zusätzliche Arbeitsund Ausbildungsplätze, insbesondere für Frauen, geschaffen werden konnten. Mittels einer schriftlichen Unternehmensbefragung von durch die GA geförderten Betrieben, die jeweils in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen tätig sind, soll analysiert werden, inwieweit das Förderinstrument einen Anreiz zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen, insbesondere für Frauen darstellt. Anzahl, Anteil und Art der Frauenarbeitsund Ausbildungsplätze, die gesichert oder geschaffen wurden. Überprüfung des Anreizsystems, ggf. Entwicklung von Vorschlägen zur Veränderung des Förderinstrumentes, der Beratung zur GA etc. Senatsverwaltung für Finanzen Für den Gender Check haben wir alle uns zur Verfügung stehenden Materialien in das Intranet der Senatsverwaltung für Finanzen in den internen Bereich eingestellt. So ermöglichen wir den jederzeitigen Zugriff von Mitarbeiter/innen der Senatsverwaltung für Finanzen auf wichtige Informationen zur Umsetzung des Gender Checks. nein 7

9 Senatsverwaltungen/ Bezirksverwaltungen Verwaltungsbereiche/ Bezeichnung der Projekte Externe Genderberatung in Anspruch genommen? Gleichstellungspolitische Zielsetzung: Was soll erreicht werden? Woran wird die Zielerreichung gemessen? Nutzen für geschlechtergerechtes Verwaltungshandeln Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Gender Mainstreaming in der Kulturförderung Ziel: Geschlechtergerechte Partizipation von Männern und Frauen an der öffentlich geförderten Kultur in Berlin. Zwischenziel GM: Entwicklung von Leitfäden, Checklisten und Kriterienkatalogen für ein steuerungsrelevantes und qualifiziertes Gender Mainstreaming sowohl im institutionell geförderten Kulturbereich als auch im Bereich der Vergabe disponibler Mittel auf Grundlage eines Berichts, der im Februar 2006 dem Kulturausschuss vorgelegt wird. -Verfügbarkeit von geschlechtssensiblen Daten für die zuvor definierten Bereiche; -Anwendung der festgelegten Genderinstrumente und -arbeitshilfen; -Schrittweise Annäherung an die Zielvorgaben, die je nach Bereich sehr unterschiedlich sein können wie z.b. geschlechterbedarfsgerechteres Nutzungsverhalten, gleichberechtigte Partizipation von Künstlerinnen an Stipendien, Projekten und Engagements. Schaffung der notwendigen Voraussetzungen und Grundlagen für eine ressortspezifische und qualifizierte Umsetzung von Gender Mainstreaming. Zwischenziel GB: Prüfung aller Haushaltstitel bzgl. einer potentiellen Genderrelevanz und Steuerungsrelevanz; Ableitung von Steuerungsmaßnahmen auf Grundlage der Auswertung der geschlechtersensiblen Datenerhebung. Anwendung der abschließenden Liste der Titel, die einer Gender Budget-Analyse unterzogen werden; Umsetzung und Anpassung der Steuerungsmaßnahmen. Entwicklung der Grundlagen für eine qualifizierte Anwendung von Genderbudgeting und Gender Mainstreaming. Gleichstellung im Rahmen der Hochschulverträge Förderung der Frauen in der Wissenschaft. Diverse Gleichstellungsindikatoren, die seit 2000 erhoben werden. Frauenförderpläne, Anreizsysteme u. Zielvereinbarungen a. d. Hochschulen erleichtern geschlechterbezogenes Verwaltungshandeln. Bezirksverwaltungen Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Gender Mainstreaming gem. Bezirksamtsbeschluss 174/2 vom sowie1533/2 vom in allen Abteilungen: Abt. Finanzen, Bildung Kultur Fachbereichen Kultur und Volkshochschule. Abt. Bauwesen Stadtplanungs-/Vermessungsamt Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Abt. Jugend, Familie, Schule, Sport Fachbereich Jugend- und Familienförderung Abt.Soziales,Gesundheit, Verkehr Fachbereich Gesundheitsschutz Beratungsstelle für Behinderte und pflegebedürftige Personen. Fachbereich 1 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Studentinnen der FU wurden hinzugezogen. In Absprache mit der Gst GM soll professionelle externe Beratung eingsetzt werden. 1. Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen 2. Verbesserung der ökonomischen Eigenständigkeit von Frauen und Teilhabe beider Geschlechter an allen Ebenen des Arbeitsmarktes 3. Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 4. Förderung einer öffentlichen Auseinandersetzung über Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie und im öffentlichen Raum sowie entsprechende Beratungs- und Hilfsangebote 5. Chancengleichheit in der Stadtplanung 6. Förderung einer geschlechterdifferenzierenden Gesundheitsplanung 7. Gezielte geschlechtsspezifische Förderung der Selbstorganisation in verschiedenen Lebenslagen und Altersstufe Der Zielerreichungsgrad wird jährlich im Maßnahmenplan der Abteilung angegeben. Die Abteilungen verwenden unterschiedliche fachspezifische Indikatoren, z. B. Zahl der umgesetzten Maßnahmen. 1. Umsetzung der Gleichstellungspolitischen Leitlinien des Bezirkes. 2. Umsetzung 21 LGG. Abt Bürgerdienste, Wohnen und Personal Amt für Bürgerdienste Abteilung Wirtschaft, Liegenschaften, Organisation und Bibliotheken Bibliotheksämter 8

10 Senatsverwaltungen/ Bezirksverwaltungen Verwaltungsbereiche/ Bezeichnung der Projekte Externe Genderberatung in Anspruch genommen? Gleichstellungspolitische Zielsetzung: Was soll erreicht werden? Woran wird die Zielerreichung gemessen? Nutzen für geschlechtergerechtes Verwaltungshandeln Bezirksamt Mitte Gender Mainstreaming im Bereich Spielplatzplanung Geschlechtergerechte Bürgerbeteiligung, Kinder- und Jugendbeteiligung, sowie Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Planung von öffentlichen Spielplätzen und Freiräumen Bezirksamt Pankow Fortsetzung der Projekte: Gender Mainstreaming im Bereich Gesundheit, Psychiatrie, Sucht Überarbeitung eines geschlechterdifferenzierten Berichtsrasters (Sachberichte der Träger). Daten, statistische Erhebungen. Erhöhte Sensibilität für Geschlechterthemen. Gender Mainstreaming in der Wirtschaftsförderung Betreuung der Netzwerke aus geschlechtersensibler Sicht. Bezirksamt Lichtenberg Gender Mainstreaming Projektbeirat Stadtumbau Ost Geschlechtsdifferenzierte Jugendarbeit/ Jungenarbeit Aufbau eines geschlechtergerechten BürgerInnenbeteiligungsmodells für das Programm Stadtumbau Ost Planung unter Berücksichtigung Gender Kriterien: Bewertung der Planung nach Checkliste GM vom in den Beiräten. Weiterentwicklung der geschlechterdifferenzierten Jugendarbeit, Aufbau einer geschlechterbewussten Jungenarbeit. Zufriedenheit der BürgerInnen mit der Integration ihrer Anregungen in die Planung; Beurteilung der Gender-Qualität der Vorhaben durch ExpertInnen. Angemessene Partizipation von Mädchen und Jungen/ jungen Männern und Frauen bei der Jugendarbeit. Überdenken der Planungsansätze; Sensibilisierung für Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit bei der Planung und Gestaltung öffentlicher Räume bei Planerinnen/Planern und Bürgerinnen/Bürgern. Gender-Controlling Aufbau eines Informations- und Steuerungssystems für fachbezogene Gleichstellungspolitik. Verfügbarkeit der relevanten Steuerungsinformation. Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten der Verwaltung. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Gender Mainstreaming wird koordiniert über die Steuerungsrunde Gender Mainstraming im Bezirksamt unter Leitung des Bezirksbürgermeisters. Beteiligte Bereiche: Haushalt, Bibliotheken, Steuerungsdienst, Jugend sowie Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragter Lokale Agenda 21, Gleichstellungsausschuss, Frauenvertreterin Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Hauptphase übergreifendes Thema bei der Implementierung von Gender Mainstreaming. Fortsetzung des GM in den beteiligten Bereichen. Im Zuge der externen Beratung ist erneut das Produkt Jugendförderung geschlechterspezifisch untersucht worden. Dazu liegen von allen Jugendfreizeiteinrichtungen Daten vor. Vier Einrichtungen nehmen an einem geschlechterspezifischen Qualifizierungsprozess teil. Erörterung der Männer- und Frauenbilder der KollegInnen sowie deren Niederschlag in den Konzepten der Einrichtungen. Ergebnisse des Gender Mainstreaming nehmen direkten Einfluss auf die Arbeitskonzepte der bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie auf die Arbeitsebene des Jugendamtes. Die Ergebnisse aus dem Bereich Jugend werden öffentlich präsentiert. Weitere Bereiche werden einbezogen. Die quantitative Darstellung von Leistungsdaten erfolgt wiederholt geschlechterdifferenziert. Durch Vergleich zwischen den Produkten und anhand der externen Beratung sollen nun Kriterien erarbeitet werden, um die quantitativen Daten qualitativ bewerten zu können. Sensibilisierung von Produktverantwortlichen im Umgang mit Gender.Budgeting-Analyse. Bezirksamt Neukölln Gender Mainstreaming im Bereich Bibliotheken, Bürgeramt, Standesamt (Fortsetzung Pilotphase) Bezirksamt Reinickendorf Einführung von Gender Mainstreaming in allen Verwaltungsbereichen und auf politischer Ebene 9

11 Senatsverwaltungen/ Bezirksverwaltungen Verwaltungsbereiche/ Bezeichnung der Projekte Externe Genderberatung in Anspruch genommen? Gleichstellungspolitische Zielsetzung: Was soll erreicht werden? Woran wird die Zielerreichung gemessen? Nutzen für geschlechtergerechtes Verwaltungshandeln Bezirksamt Spandau Die Abt. Jugend und Familie arbeitet im Rahmen des Gender Mainstreaming im Fachbereich der Jugendförderung mit Leitlinien zur geschlechterdifferenzierten Mädchen- und Jungenarbeit. Entsprechende Fortbildungen aller Mitarbeiter/innen des Fachbereichs gab es bereits im Jahr nein Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Gender Mainstreaming in der Sportförderung Schaffung geschlechtergerechter Zugangsvoraussetzungen zu öffentlich geförderten Sportanlagen. Anteil von Mädchen und Frauen im Sport soll sich durch zielgerichtete sportpolitische Fördermaßnahmen erhöhen (z. Zt. partizipieren nur ca. 30 % Mädchen und Frauen von öffentlich gefördertem Sport). Die geschlechterdifferenzierte Erfassung von NutzerInnendaten widerspiegelt die tatsächliche Partizipation von Männern und Frauen an den öffentlich geförderten Sportanlagen; es ist (und bleibt im Moment noch) erwiesen, dass im Vereinssport wesentlich mehr Männer als Frauen organisiert sind. Bei der Betrachtung der tatsächlichen Nutzung je Sportanlage können nur die Vereinszahlen zu Grunde gelegt werden (die geschlechterdifferenzierte Nutzung von Sportanlagen für den Schulsport wird statistisch nicht erfasst). Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Gender Mainstreaming Jugendamt: Entwicklung einer Handreichung für eine geschlechtsbewusste Jugendarbeit im Bezirk Sensibilisierung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für Geschlechtergerechtigkeit im Kontext ihrer Arbeit Aufbereitung der Ergebnisse in einer Handreichung. Erarbeitung von Indikatoren erfolgt im Rahmen des Prozesses. Verbesserung von Qualität und Effizienz der Jugendarbeit. Wirtschaftsförderung: Mentoring für gering qualifizierte Frauen in Gewerbe-Betrieben (Vorstudie) Initiierung eines Projekts zur Qualifizierung gering qualifizierter Frauen in Kooperation mit im Bezirk ansässigen Betrieben: Prävention von Arbeitslosigkeit; Unterstützung von Innovation. Erfolgreiche Durchführung des Projektes. Entwicklung der Zusammenarbeit mit Betrieben im Bereich der Arbeitsförderung. Bezirksamt Treptow-Köpenick 2004 startete das Projekt GM in Kindertagesstätten mit Unterstützung einer Unternehmensberaterin. Den Start bildeten Workshops mit den Teams der 3 Einrichtungen zum Kennen lernen der Strategie GM und zur Identifizierung von Handlungsfeldern in der Kindertagesbetreuung allgemein und in der eigenen Kita. Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen. Entstehung des Gedankens GM. Konzeptionelle Verankerung des GM in der pädagogischen Konzeption der Einrichtung mit entsprechenden Qualitätsstandards (vielfältige Angebote für Jungen und Mädchen gewährleisten, ohne Rollenklischees, unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten im Kita- Alltag). Umsetzung der Maßnahmen: GM in päd. Konzeption integrieren, Arbeitsgruppe (einrichtungsübergreifend), Erfahrungsaustausch, Veranstaltung über GM in Kitas Ende Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Gender Mainstreaming/Gender Budegting in Bibliotheken 10

12 1.2 Gender Budgeting Die von allen Senats- und Bezirksverwaltungen im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2006/07 durchzuführenden Nutzenanalysen anhand der Haupttitelgruppen 6 und 8 1 ) sowie ausgewählter analoger bezirklicher Produkte wurden im Berichtszeitraum durch verschiedene Informationsveranstaltungen vorbereitet und begleitet. Am 29. September und 20. Oktober 2004 wurden jeweils Kick-off-Veranstaltungen durchgeführt. Sie fanden im Abgeordnetenhaus von Berlin statt, dauerten jeweils ca. zwei Stunden und richteten sich jeweils an die Führungskräfte der Bezirksverwaltungen (am ) bzw. der Senatsverwaltungen ( ). Beide Veranstaltungen waren gut besucht, es haben alle Häuser teilgenommen. Die Veranstaltungen wurden von Staatssekretärin Ahlers eröffnet und von Mitgliedern der AG Gender Budget durchgeführt. Neben Informationen zur Gender Budget-Einführungsstrategie und zu der für Berlin geltenden Beschlusslage wurden jeweils allgemein einführende Grundlagen und Erfahrungen dargestellt, der Nutzen von Gender Budget für die Haushaltsgesetzgebung begründet und ein Beispiel für die kameral- bzw. produktorientierte Nutzenanalyse aus der Praxis jeweils auf Bezirks- bzw. Senatsebene gegeben. Wichtiges Element dieser Einführungsveranstaltungen war auch die Gelegenheit zur kritischen Diskussion mit den teilnehmenden Verwaltungsvertreterinnen und -vertretern, in der nicht nur Fragen und möglich Probleme angesprochen, sondern auch wichtige Anregungen für das weitere praxisorientierte Verfahren gegeben wurden. Um insbesondere den Führungskräften der Bezirks- und Senatsverwaltungen darüber hinaus Gelegenheit zur intensiveren Information und fachlich-inhaltlichen Weiterarbeit zu geben, wurden drei weitere Schulungen zu Gender Budgeting angeboten, die ebenfalls von Mitgliedern der AG Gender Budget am Institut für Verwaltungsmanagement im Rahmen von jeweils halbtägigen Schulungen im November 2004 sowie im Februar 2005 durchgeführt wurden. Derzeit werden von der AG Gender Budget Vorschläge über die Optimierung und Weiterentwicklung von Gender Budgeting im Berliner Landeshaushalt entwickelt, über die Ende Oktober 2005 auch die Landeskommission Gender Mainstreaming abstimmen wird. Gender Budgeting in den Senatsverwaltungen Entsprechend dem Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses v (Drs. 15/2551) musste jede Senatsverwaltung die Anteile von Frauen und Männern an Haushaltsmitteln darlegen bzw. bei mangelnder titelscharfer Aufteilung berichten, mit welchen Maßnahmen sie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern fördert. Die einzelnen Berichte waren der Senatsverwaltung für Finanzen bis Ende Mai 2005 zuzuleiten. Im Dezember 2004 hatte die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrem Aufstellungsrundschreiben 2006/2007 (Rundschreiben zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2006/2007 sowie die Finanz- und Investitionsplanung unter dem Gliederungspunkt Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) haushaltstechnische Hinweise für die praktische Umsetzung der Nutzenanalyse festgelegt. Die AG Gender Budget verständigte sich über die Kriterien und Anforderungen der Zulieferungen für o. g. Bericht, diese wurden sodann in einem Anschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen an die Beauftragten für den Haushalt in den Senatsverwaltungen bekannt gegeben. Die fertig gestellte Vorlage der Senatsverwaltung für Finanzen (Berichte der Senatsverwaltungen über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsaufstellung gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drs. Nr. 15/2551 (II.A.15)) wurde dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. 1 Ausgaben für Zuweisungen, Zuschüsse bzw. Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung 11

13 Mit diesem Bericht stehen dem Gesetzgeber erstmals zusätzliche Informationen zur Überprüfung der Haushaltsansätze in Bezug auf die geschlechtsspezifische Budgetverteilung zur Verfügung. Die (Sonder-) Berichte der Senatsverwaltungen über die durchgeführte Nutzenanalyse sind zunächst positiv zu bewerten, wenngleich sie zukünftig einer qualitativen Vertiefung und Ausdehnung bedürfen. Sie dokumentieren für alle Ressorts den Stand der Auseinandersetzung mit Gender Budgeting und geben erste Anhaltspunkte für eine genderspezifische Verwendung von Mitteln 2. Bei detaillierter Betrachtung ist festzustellen, dass die aufgeführten Daten der Senatsverwaltungen durchaus von unterschiedlicher Qualität sind. Die Berichte einiger Verwaltungen lassen einen reflektierten und prozessorientierten Umgang mit Ziel und Methodik einer Gender Budget-Analyse erkennen. Häufig lag jedoch eine geschlechterneutrale Finanzierung, wie sie für etliche Titel pauschal angenommen wurde, definitiv nicht vor. Hier müssen zukünftig anhand inhaltlicher Kriterien Differenzierungen vorgenommen werden und Daten ggf. im Einzelfall eruiert und behutsam bewertet werden. Insbesondere ist eine Differenzierung nach Nutzungsebenen angebracht, wo Leistungen/Maßnahmen (Zuwendungen/ Förderungen/Programme) nicht an Einzelpersonen, wohl aber an Institutionen, Unternehmen etc. gehen. Gegenwärtig noch nicht geschlechterspezifisch aufgearbeitete Haushaltstitel sind auch nicht automatisch aus dem Gender Budgeting Verfahren auszuklammern, sondern müssen perspektivisch einbezogen werden zumindest da, wo entsprechende Genderrelevanz tatsächlich gegeben ist. Auf folgende zu verbessernde Aspekte hat die AG Gender Budget hingewiesen: Die Liste der Titel, für die bisher keine Gender Informationen vorliegen, ist unverhältnismäßig lang im Vergleich zur Positivliste mit genderrelevanten Informationen. Die Datenbasis für die angegebene geschlechtsspezifische Verteilung ist bei einigen Titeln nicht ersichtlich (insbes. bei Zuschüssen an Institutionen/Unternehmen). Häufig wurden auch nur die prozentualen Förderfälle pro Maßnahme geschlechterdifferenziert erfasst und Beträge nicht aufgeschlüsselt. Soweit Institutionen Zuschüsse erhalten, sind nicht die Primärempfängerinnen/- empfänger, wohl aber die sekundären Nutzungsebenen geschlechtsspezifisch zu analysieren. Hier wurden bislang keine direkten Verknüpfungen hergestellt; entsprechende Informationen lagen nicht vor oder wurden nicht erhoben. Differenzierte Analysen über die Ursachen geschlechtsspezifisch unterschiedlicher Partizipationen beispielsweise in bestimmten Förderbereichen wurden nicht durchgeführt. Insofern die Daten also nur erhoben und nicht zusätzlich ausgewertet wurden, blieb ihre Steuerungsrelevanz unklar. Die geschlechtsspezifische Verteilung konkreter Haushaltsansätze (Beträge) fehlt überwiegend bei den Gender Budget-Analysen der Senatsverwaltungen. Messbare Ziele für eine geschlechtergerechtere Ressourcenverteilung wurden bei den aufgeführten Titeln (Positivliste) überwiegend noch nicht formuliert. Gender Budgeting in den Bezirksverwaltungen Bei der produktbezogenen Nutzenanalyse der Bezirksverwaltungen ist festzustellen, dass fast alle Bezirke (mit wenigen Ausnahmen) mehr als nur die vom Rat der Bürgermeister abgestimmten Pflichtprodukte einer Gender Budget Analyse unterziehen. Insbesondere das Bezirksamt Lichtenberg 3, aber auch andere Bezirksämter, erproben am Beispiel einer größere Anzahl freiwilliger Produkte (Kürprodukte) Gender Budgeting. Die Einzelheiten werden den Haushaltsplänen (Vorberichten) der Bezirke zu einem späteren Zeitpunkt zu entnehmen sein. 2 Siehe dazu auch die im Anhang dargestellte kurze tabellarische Zusammenfassung (Anlage 6). Hier wird von einigen Senatsverwaltungen z.t sehr konkret definiert, welche gleichstellungspolitischen Ziele sie mit der Gender Budget- Analyse in den einzelnen Bereichen realisieren möchten und welchen Nutzen sie erwarten. 3 Siehe dazu auch unter Gute Praxisbeispiele 12

14 Produktnummer Gemeldete Produkte für Gender Budget-Analyse (und Pflichtprodukte) /07 in den Bezirken Bezeichnung Externe Beratung BA Charlottenburg-Wilmersdorf Bereitstellung von Sportanlagen ist geplant Bereitstellung von Sportanlagen auf Schulstandorten Programmangebot Stadtteilgeschichte Programmangebot diverse Sparten Bürgerberatung Sozialpäd. Beratung Eingliederungshilfen Seniorenbezogene Angebote und Veranstaltungen und Pflichtprodukte BA Friedrichshain-Kreuzberg Bereitstellung von Sportanlagen Sportanlagen in Schulen Generationsspezifische Angebote Soz. und Pflichtprodukte, im VHS-Bereich BA Lichtenberg Vermittlung von Medienkompetenz und Leseförderung, Indikatorenabstimmung Bereitstellung von Sportanlagen im Austausch mit Friedrhain-Kreuzb Programmangebot Stadtteilgeschichte Programmangebot diverse Sparten Musikunterricht Veranstaltungen und Projekte Kulturberatung Gewerbebescheinigungen Seniorenbezogene Angebote und Veranstaltungen Einbürgerung Öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen Wirtschaftsberatung und Pflichtprodukte BA Marzahn-Hellersdorf Musikunterricht Bereitstellung von Sportanlagen Bereitstellung von Sportanlagen auf Schulstandorten und Pflichtprodukte BA Mitte Hilfen in Heimen - rund um die Uhr, Schichtdienstgruppen und Pflichtprodukte Ext. in Integrat. Erziehungs- u. Familienberatung punktuell BA Neukölln Beistand für Minderjährige Vormundschaften und Pflegeschaften SeniorInnenbezogene Angebote Beratung, Betreuung und Vermittlung von Hilfen: Beziehungen/Partnerschaften, Musikunterricht Einbürgerung und Pflichtprodukte BA Pankow Allg. Förderung von jungen Menschen und ihren Familien Psychosoziale Betreuung und Hilfevermittlung Musikunterricht und Pflichtprodukte BA Reinickendorf Geschlechtsdiff. Arb. Mädchen/Jungen Musikunterricht geplant und Pflichtprodukte, Allgem. Kinder- u. Jugendförderung nur Pflichtprodukte nur Pflichtprodukte BA Spandau BA Steglitz-Zehlendorf BA Tempelhof-Schöneberg Musikunterricht Stadtteilgeschichte Programmangebot diverse Sparten Erziehung in Tagesgruppen Unterbringung von Mutter/Vater/Kind/er Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien Sozialpädagogische Jugendberufshilfe SeniorInnenbezogene Angebote u. Veranstaltungen Gewerbebescheinigungen Einbürgerung Ausbildung und Pflichtprodukte nein, Bereich Bücherei, im Jugendbereich Entleihung, Lehrveranstaltungen VHS, Programmangebot Bildende Kunst; Allgemeine Kinder- und Jugendförderung; Integrative Erziehungs- und Familienberatung; Persönliche Beratung von Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, von Menschen mit Krebs- und chronischen Erkrankungen einschließlich AIDS. 13

15 2. Gute Praxisbeispiele Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Gender Mainstreaming bei Bebauungsplänen und Wettbewerbsverfahren Die Abteilung Städtebau und Projekte hat nach Abschluss der Pilotphase Gender Mainstreaming die Ergebnisse in Leitlinien zur Verstetigung von Gender Mainstreaming zusammengefasst. Danach ist in allen Projekten eine ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen anzustreben. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei Wettbewerbsverfahren soll Gender Mainstreaming den Planungsprozess ausdrücklich für Belange der Geschlechter öffnen und einen Beitrag zur geschlechtergerechten Gestaltung des öffentlichen Raumes liefern. Bei der Bearbeitung von Projekten werden Genderbelange bereits zum frühestmöglichem Zeitpunkt durch die Einbindung der zuständigen Beiräte und der von Planung Betroffenen gewährleistet. In bedeutenden Verfahren können so Belange, Nutzungsansprüche und notwendige Untersuchungsbedarfe benannt und berücksichtigt werden. In einem Verfahren hat die Fachabteilung mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der räumlichen Planung voranzutreiben, zusätzlich zu der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung einen Workshop Geschlechterbezogene Planung bei der Ansiedelung des Bundesnachrichtendienstes (BND) durchgeführt. Hierzu wurde ein Fragebogen entwickelt, der den beteiligten Stakeholdern (sind Projektbeteiligte: Betroffene, Experten etc.) vorab mit Erläuterungen und Plänen zugesandt wurde, was sich konstruktiv auf die Erkundung von geschlechterdifferenzierten Belangen ausgewirkt hat. Das Ziel, die gleiche Beteiligung von Männern und Frauen in Planvorhaben zu bewirken, wurde in der Vorbereitung durch ein intensives Zugehen auf repräsentative Frauengruppen (Frauenvertretung, Kindertagesstätten, Schulen, Einzelhandel etc.) umgesetzt. Im Ergebnis führte es zu einer hohen Beteiligung von Frauen. Dadurch war es möglich, im Workshop eine Arbeitsgruppe nur mit Frauen zu besetzen. Hieraus wurden differenzierte nutzungsgruppenrelevante Ergebnisse vorgelegt. Der Beirat für Frauenspezifische Belange in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird als beratendes Gremium für Genderbelange in dem Gesamtprozess der Implementierung des Gender Mainstreaming grundsätzlich konsultiert. Hierdurch wird der Blick auf sogenannte Männer- und Frauenbelange erweitert, Fragestellungen aufgeworfen, die bislang nicht in den Fokus städtebaulicher Planung gerieten und die gemeinsame Suche nach probaten planerischen Antworten befördert. Über die Einbindung des Frauenbeirates in die Pilotvorhaben der Fachabteilung liegen im Ergebnis Checklisten zu Freiraumwettbewerben sowie eine weiter entwickelte Nutzungsbezogene Raumanalyse vor. Die Raumanalyse wurde als Funktionsplan in mehreren Freiraumwettbewerben erprobt (s. Arbeitsbericht des Frauenbeirates 2003/2004). Mit der Raumanalyse kann durch eine vereinfachte Darstellung der gedankliche Entwurfsprozess einer Planung visualisiert und kommuniziert werden. Bezirksamt Lichtenberg Gender Mainstreaming und Sportförderung Im Ergebnis der auf Grundlage des Vergabezeitraums 2003/2004 durchgeführten geschlechterdifferenzierten Budgetanalyse stellte sich heraus, dass der Anteil von Frauen und Mädchen, die öffentliche Sportanlagen nutzen, bei nur 38 % liegt, wobei Sportlerinnen eher gedeckte Sportanlagen (Sporthallen) bevorzugen. Hingegen ist der Anteil männlicher Nutzer auf ungedeckten Sportanlagen (Sportplätze) absolut dominierend. Zur Förderung des Mädchen- und Frauensports sollen durch Einsatz von Mitteln gezielt Angebote bzgl. der Gestaltung von Sportflächen auf Sportanlagen geschaffen werden, die den Interessen von Mädchen und Frauen entsprechen. Beispielsweise kann im Anschluss an die 2005 durchgeführte Sanierung des Sportplatzes Storkower Straße als Hockey-/ Fußballplatz durch eine zeitgemäße Sanierung des Sportplatzgebäudes die Sportanlage attraktiv für Mädchensport gestaltet werden. Die Gestaltung der Infrastruktur allein reicht nicht aus. Die Vereine müssen auch durch Trainer/innen und Übungsleiter/innen spezifische Angebote eröffnen. Um den Anteil von Sportlerinnen auf Sportanlagen zu erhöhen, wird in den nächsten Haushaltshren das Budget neben der Sanierung von Sporthallen, schwerpunktmäßig für Baumaßnahmen auf ungedeckten Sportanlagen eingesetzt, um deren Attraktivität für junge Mädchen und Frauen zu erhöhen. Das betrifft sowohl OUTDOOR- Sportangebote, aber auch die Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten. So werden im Ergebnis von Befragungen und Workshops, z.b. im Stadion Friedrichsfelde Flächen für Inlinehockey, Beachvolleyball, Klettern, Fitness, Behindertensport etc. nutzbar gestaltet. Darüber hinaus erfolgt der Umbau des Großspielfeldes auf der Sportanlage Storkower Straße als Fußball-/Hockeyplatz. Die Sportvereine SV Lichtenberg 47 e.v. und SV Bau-Union Berlin e.v. wollen hier ein Mädchensportzentrum etablieren. Positive Erfahrungen in Bezug auf die Erhöhung des Anteils von Nutzerinnen wurde ebenfalls mit der Ansiedlung von klassischen Jugendfreizeiteinrichtungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Sportanlagen gemacht, so geschehen auf der Sportanlage Hauffstraße. 14

16 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Gender Mainstreaming in der Beratungsarbeit für Behinderte und pflegebedürftige Personen (Gesundheitsamt) Im Produktbereich Stellungnahmen zu Pflegeleistungen, Feststellung des Pflegebedarfs wurden u.a. drei Fragen untersucht: 1. Stellen Frauen und Männer unterschiedliche Anträge hinsichtlich Leistung, Volumen etc.? 2. Werden die Anträge geschlechtsspezifisch unterschiedlich geprüft und bewertet? 3. Sind Unterschiede hinsichtlich der sozialarbeiterischen Stellungnahmen vorhanden, begründet, sinnvoll? Die ersten Ergebnisse lassen Folgendes erkennen: Bei der Beantragung von Hauswirtschaft ist auffällig, dass sie Klienten zu 78% bewilligt wird, Klientinnen jedoch nur zu 73%. Signifikanter ist der Unterschied hinsichtlich der Bewilligungspraxis der Pflegeleistung Soziale Betreuung. Sozialarbeiterinnen bewilligen diese Pflegeleistung bei 90% der antragstellenden Männer und bei 67% der Frauen. Bei männlichen Sozialarbeitern liegt die Bewilligungsquote deutlich anders: Sie befürworten die Anträge beider Geschlechter jeweils zu 100%. Perspektivisch wird eine Evaluierung der Bewilligungspraxis im Bezirksamt für angebracht gehalten, denn es scheint nicht ausgeschlossen, so die zuständige Gesundheitsstadträtin, dass ein Mehr an Mitgefühl bei Sozialarbeiterinnen gegenüber dem armen vereinsamten alten Mann einerseits und andererseits der Haltung gegenüber alten Frauen, die schaffen das schon, haben doch Nachbarn und Kinder zu einer geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Bewilligungspraxis führt (siehe Dokumentation der Fachkonferenz GM, 2005:10 f., Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf). Bezirksamt Neukölln Gender Budget-Analyse Nach den Kriterien der unmittelbaren Nutzeranalyse haben das Amt für Bürgerdienste, Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt, Amt für Bildung und Schule sowie das Amt für Kultur und Bibliotheken auf der Basis des Jahres 2004 bzw geschlechtssensitive Daten für die vom Rat der Bürgermeister beschlossenen 6 Pflichtprodukte sowie 5 weitere Produkte mit Unterstützung externer Beratung erhoben. Das Produktbudget dieser 11 Produkte beträgt insgesamt ,6 T ; das sind 6,1 % vom zugewiesenen Produktsummenbudget (7,65 % vom Produktsummenbudget ohne Transfer) für das Haushaltshr Im Einzelnen stellen sich die ersten Ergebnisse von Gender Budgeting wie folgt dar: Bereich Bezeichnung Produktbudget 2006 Anteil am PSB gesamt Nutzer weiblich Nutzer männlich Kultur Pflichtprodukte Programmangebot Bildende Kunst 213,5 T 0,09 % 51,88 % 48,12 % Bibliothek Entleihung 1.648,8 T 0,72 % 57,48 % 37,17 % Jugendamt Jugendamt Lehrveranstaltungen VHS 2.352,6 T 1,03 % 74,42 % 25,58 % Allg. Kinder- und Jugendförderung 5.252,9 T 2,29 % ca. 40,14 % ca. 59,86 % Persönl. Beratung von Behinderten 44,1 T 0,02 % ca. 50,6 % ca. 49,4 % Integr. Erziehungsu. Familienberat. 847,1 T 0,37 % 59,0 % 41,0 % Weitere Produkte Musikschule Musikunterricht 2.145,5 T 0,94 % 65,42 % 34,59 % Jugendamt Unterhaltsberatung u. Sorgeerklärung 73,3 T 0,03 % Soziales Volkshochschule Gesundheitsamt Staatsangehörigkeit Gesundheitsamt Einbürgerungen 981,3 T 0,43 % 48,53 % 51,47 % Seniorenbezogene Angebote 259,1 T 0,11 % ca. 70,0 % ca. 30,0 % Beratung, Betreuung und Vermittlung von Hilfen. 150,4 T 0,07 % ca. 93,82 % ca. 6,18 % 15

17 Bezirksamt Lichtenberg Produktorientierte Gender Budgeting-Analyse anhand von Pflicht- und Kür produkten Das Bezirksamt Lichtenberg hat über die mit RdB Beschluss 621/04 festgelegten, so genannten Pflichtprodukte hinaus, die nachfolgenden Produkte für eine geschlechtersensitive Analyse festgelegt. Die kursiv markierten Produkte wurden erstmalig bereits auf der Grundlage der Daten 2003 bzw analysiert. In Lichtenberg erfolgt die geschlechtersensitive Analyse des Haushalts auf der Basis von Produkten zunächst unter der Fragestellung, wer den Nutzen aus einer bestimmten, vom Bezirksamt Lichtenberg angebotenen Leistung zieht (vgl. dazu auch Anlage 5 Grundraster ). Insgesamt wurden 18 Produkte mit einem Gesamtbudget 2004 in Höhe von 18,1 Mio in die Analyse einbezogen. Wesentliche Erkenntnisse und Bewertungen hierzu sind Inhalt des Teils Gender Budgeting im Vorbericht zum Haushaltsplan 2006/2007. weiblich Bereich Produktbezeichnung Budget 2006 Anteil am männlich PSB abs. % abs. % Bibliothek Entleihung ,3% ,1% ,9% Bibliothek Schule, Bildung, Sport Schule, Bildung, Sport Vermittlung von Medienkompetenz und Leseförderung Lehrveranstaltungen Volkshochschule Bereitstellung von Sportanlagen ,1% ,8% ,2% ,2% ,7% ,3% ,6% ,7% ,3% Jugend Jugend Kultur Kultur Kultur Kultur Allgemeine Kinder- und Jugendförderung Integrative Erziehungs- und Familienberatung Programmangebot Bildende Kunst Programmangebot Stadtteilgeschichte Programmangebot diverse Sparten Kulturberatung, Zuwendungen, Preise ,3% ,8% ,2% ,4% ,8% ,2% ,4% % % ,2% % % ,3% % % ,1% % % Musikschule Musikunterricht ,4% ,2% ,8% Musikschule Veranstaltungen und Projekte ,1% ,0% ,0% Wirtschaft und Ordnung Gewerbebescheinigungen ,2% ,5% ,5% Soziales Seniorenbezogene Angebote und Veranstaltungen ,7% ,7% ,3% Bürgerdienste Einbürgerung ,1% 95 47,3% ,7% Gesundheit Umwelt und Natur öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen Wirtschaftsförderung Beratung und Hilfevermittlung für Behinderte und chronisch Kranke 1 Wirtschaftsberatung und Unternehmensbetreuung ,2% ,2% ,8% ,9% ,5% ,5% ,1% ,4% ,6% Gesamt ,5% 16

18 3. Geschlechterdifferenzierte Statistiken und Daten 3.1 Bestandsabfrage über statistische Erhebungen und auf Daten gestützte Veröffentlichungen 2004/05 nach dem Merkmal "Geschlecht" in den Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin Nach Beschluss der Landeskommission am 27. Januar 2005 führte die Arbeitsgruppe Geschlechterdifferenzierte Statistiken und Daten von Mitte März bis Mitte Mai 2005 eine schriftliche Abfrage zum Bestand an Statistiken und datengestützten Veröffentlichungen in den Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen durch (vgl. Anlage 1). Die Erhebung bezieht sich ausschließlich auf Statistiken und datengestützte Veröffentlichungen mit Personenbezug. Das Vorliegen einer ausreichenden geschlechterdifferenzierten Datenbasis ist Voraussetzung jeder Gender-Analyse. Damit ein schneller und erster Überblick über vorhandene Daten und Statistiken, die für die Zwecke des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting genutzt werden können, verschafft wird, sollte das Ergebnis der Befragung anschließend in einem Verzeichnis dargestellt werden. Inzwischen wurde die Befragung quantitativ ausgewertet (s.u.) und ein Vorläufiges Verzeichnis über Statistische Erhebungen und auf Daten gestützte Veröffentlichungen im Jahr 2004 erarbeitet. Diesbezüglich hat die Landeskommission Gender Mainstreaming in ihrer Sitzung am Folgendes beschlossen: 1. Das Vorläufige Verzeichnis über Statistische Erhebungen und auf Daten gestützte Veröffentlichungen 2004/05 wird unter Berücksichtigung der Änderungswünsche der Häuser auf den Internetseiten der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming veröffentlicht. 2. Das Verzeichnis wird einmal jährlich zur Aktualisierung mit einem Anschreiben von SenWAF an alle Häuser versandt. 3. Die AG Geschlechterdifferenzierte Statistik und Daten wird beauftragt, das Vorläufige Verzeichnis unter benutzerinnen- und benutzerorientierten Gesichtspunkten inhaltlich zu analysieren, auszuwerten und darauf aufbauend allgemeine Empfehlungen zu erarbeiten, wie die im Rahmen der Bestandsabfrage genannten (personenbezogenen) Statistiken und Erhebungen für die GM- Prozesse in der Berliner Verwaltung weiter entwickelt werden könnten. Diese Empfehlungen werden der Landeskommission Gender Mainstreaming zur Entscheidung vorgelegt werden. Die wichtigsten Ergebnisse der quantitativen Analyse der Bestandsabfrage stellen sich wie folgt da (vgl. Anlage 2: Tabellen und Diagramme): Insgesamt haben die Senatsund Bezirksverwaltungen datenspezifische Eintragungen gemacht (863 die Senats- und 558 die Bezirksverwaltungen). Es zieht sich wie ein roter Faden durch die quantitative Analyse, dass bei ca. 27% (383 Nennungen) aller angegebenen (personenbezogenen) Erhebungen/Statistiken (N= 1421) die Daten jeweils nur insgesamt und nicht geschlechterdifferenziert erhoben worden sind (vgl. Tabelle und Diagramm 1). Die Bezirks- und die Senatsebene unterscheidet sich dabei insofern, als der jeweilige Anteil bei den Bezirksverwaltungen 34,9% und bei den Senatsverwaltungen nur 21,8% beträgt. Bei fast der Hälfte aller Eintragungen, nämlich 49,4%, wurde im erhobenen oder herangezogenen Datenmaterial sowohl das männliche als auch weibliche Geschlecht erfasst. Dieses Ergebnis wird noch begünstigt durch weitere 11,9% der Erhebungen, in denen die Daten sowohl insgesamt als auch geschlechterdifferenziert erfasst wurden. Interessant ist nun, dass zwar geschlechterdifferenzierte Daten explizit erhoben wurden (zu über 60%), das Merkmal Geschlecht jedoch bei 35% aller Fälle nicht mitveröffentlicht wurde. Anhand der Tabellen/Diagramme 2 4 (vgl. Anhang 2), wo die Erfassung bzw. Veröffentlichung des Merkmals Geschlecht u.a. in Beziehung gebracht wird zur Art der Daten, bestätigt sich der obige Befund: Handelt es sich bei- 17

19 spielsweise um eigene Daten, die nicht veröffentlicht werden, so beträgt auch hier der Anteil jener Erhebungen, die keine geschlechtsdifferenzierten Informationen enthalten, 28,7%. Werden hingegen eigene Daten für Veröffentlichungszwecke erhoben, wurde zwar die Dimension Geschlecht zu ca. 60% (47,4% + 14,7%) erfasst, jedoch bei tatsächlichen Datenveröffentlichungen in 32,6% (191) aller Fälle (N=586) nicht dokumentiert (vgl. Tabelle 3 und Diagramm 3). Bei den auf Fremddaten basierenden Veröffentlichungen erhöht sich diese Quote sogar auf 39,4% (194 von 492 Fällen). Ganz abgesehen davon, dass das vorhandene Datenmaterial noch inhaltlich zu analysieren ist, zeigt sich aber jetzt bereits, dass weit mehr Daten geschlechterdifferenziert erhoben als ausgewertet, veröffentlicht und abgefragt werden. 4. Gender Check für Senatsvorlagen Entsprechend dem Senatsbeschluss vom 8. März 2005 ist seit dem 1. Juli 2005 für alle Senatsvorlagen eine Überprüfung ihrer Auswirkungen auf beide Geschlechter (sogen. Gender Check) vorzunehmen und das Prüfergebnis in der Senatsvorlage zu dokumentieren. Diese Festlegung wurde inzwischen auch in 9 Abs. 6 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO II) verankert. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat unter der Leitung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen eine Gender Checkliste sowie Arbeitshilfen 5 erarbeitet, über die alle Senatsverwaltungen mit Rundschreiben WiArbFrau V Nr. 1/2005 vom 1. Juli 2005 unterrichtet wurden. Die Fachressorts prüfen die Senatsvorlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf beide Geschlechter eigenverantwortlich. Die für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständige Senatsverwaltung ist möglichst frühzeitig in kurzer, schriftlicher und nachvollziehbarer Form über das Ergebnis der Relevanzprüfung zu informieren. Sie berät die Senatsverwaltungen bei inhaltlichen als auch bei formalen Fragestellungen zum Gender Check. Nach Abschluss einer gewissen Erprobungszeit (Evaluation der zweijährigen Hauptphase) sollten die Erfahrungen ausgewertet werden. Dabei sollte insbesondere die Beachtung der inhaltlichen Kriterien der Checkliste und Arbeitshilfe bei der Entstehung von Vorlagen im Vordergrund stehen. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob geschlechterdifferenzierte Daten und Statistiken als ein Beurteilungskriterien für Geschlechtergerechtigkeit herangezogen wurden vorhanden waren etc. Die Praxis wird zeigen, dass bestimmte Instrumente erst auf Dauer adäquat eingesetzt werden können und dementsprechend auch erst langfristig ihre Wirkung entfalten werden. Sinnvoll sind in diesem Zusammenhang Bemühungen, wie sie derzeit von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz unternommen werden: Durch gezielte Unterstützung hausinterne GM-Fortbildungen der Fachreferate bei der Durchführung des Gender-Checks soll das Instrument zielgruppenspezifisch und wirkungsvoll eingesetzt werden. Bewertung und Empfehlungen Die Implementationsprozesse sind im vergangenen Jahr (seit Beginn der zweijährigen Hauptphase) in der Berliner Verwaltung signifikant vorangeschritten. Auf der politischen Ebene haben insbesondere die Handlungsempfehlungen des Senats vom 31. August 2004 und der Beschluss vom 8. März 2005 dazu beigetragen, dass mittlerweile alle Senats- und Bezirksverwaltungen Gender Mainstreaming/Gender Budgeting punk- 5 Einzelheiten können Anlage 3 und 4 entnommen werden 18

20 tuell erproben und für alle Senatsvorlagen ein so genannter Gender Check vorzunehmen ist. Die Qualität der gegenderten Senatsvorlagen wird zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen sein. Dabei wird insbesondere darauf zu achten sein, inwieweit eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Kriterien der Checkliste bzw. Arbeitshilfe stattfindet. Auf der Bundesebene ist die Arbeitshilfe Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften evaluiert worden. Dort zeigt sich ein heterogenes Bild: Problematisch scheint eher die Wahrnehmung der Arbeitshilfe als solcher und die Beschäftigung mit ihrem Inhalt. Dort sind nach wie vor Widerstände vorhanden. Es wird deutlich, dass weiterhin immer wieder auf die Arbeitshilfe hingewiesen werden muss. Ihr Inhalt ist in einigen Bereichen immer noch unbekannt. Die Einstellung in das Intranet und Internet allein führt nicht unbedingt zur Kenntnisnahme. Daher sollten auch weiterhin Bemühungen und Maßnahmen unternommen werden, für die Anwendung zu werben und deutlich zu machen, dass es sich nicht um eine zusätzliche Sonderform der Gesetzesfolgenabschätzung handelt, sondern (lediglich) um eine differenziertere Form. Hinsichtlich der erfolgreichen Umsetzung von Gender Mainstreaming in relevanten und repräsentativen Bereichen zeichnet sich im ersten Jahr der zweijährigen Hauptphase ab, dass zunächst wiederum überwiegend kleine Sachgebiete oder Handlungsbereiche als Umsetzungsbereiche bestimmt worden sind. Darüber hinaus zeigt sich, dass bei der Bestimmung von Projekten oder fachspezifischen Maßnahmen sowohl die zu definierenden genderpolitischen Ziele als auch die Maßstäbe für die Durchführung eines Soll/Ist-Vergleich noch konkreter zu beschreiben sind. Im Berichtszeitraum wurde eine flächendeckende Bestandsabfrage über statistische Erhebungen und auf Daten gestützte Veröffentlichungen 2004/05 nach dem Merkmal "Geschlecht" in den Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin durchgeführt. Inzwischen wurde ein Verzeichnis erstellt, das allen Verwaltungen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll. Es verschafft die Möglichkeit einer ersten Orientierung und erleichtert allen Akteurinnen und Akteuren das Finden von Orten und Quellen relevanter Daten und Statistiken in der Berliner Verwaltung, die für die Zwecke des GenderMainstreaming/Gender Budgeting genutzt werden können. Die quantitative Analyse der Auswertung hat ergeben, dass ca. 30% aller genannten Erhebungen und Statistiken nicht geschlechterdifferenziert aufgeschlüsselt sind. Sie hat darüber hinaus ergeben, dass grundsätzlich mehr Daten geschlechterdifferenziert erhoben als veröffentlicht und abgefragt werden. Anhand der inhaltlichen Analyse der Bestandsabfrage wird die Arbeitsgruppe Geschlechterdifferenzierte Statistiken und Daten jetzt weitere Vorschläge zur Optimierung der geschlechterdifferenzierten Datenbasis in der Berliner Verwaltung machen. Eine abschließende Beurteilung des bisherigen Gender Budgeting in der Berliner Verwaltung ist gegenwärtig noch nicht möglich. Sie wird maßgeblich durch den praktischen Gebrauchswert der erarbeiteten Daten und Zahlen im Handeln der politisch und fachlich Verantwortlichen mit bestimmt werden. Die Beschäftigung mit Verfahren und Problematik einer Gender Budget-Analyse hat in allen Ressorts (so auch das Ergebnis der Pilotphase) zur stärkeren Verknüpfung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting beigetragen. Der kürzlich von Senat beschlossene Sonderbericht der Senatsverwaltung für Finanzen über Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bei der Haushaltsaufstellung kann als erste transparente Grundlage für eine geschlechtsdifferenzierte Budgetverteilung bezeichnet werden, die jedoch auszudehnen, zu vertiefen und für Steuerungszwecke einzusetzen wäre. Empfehlungen Qualifizierte Weiterentwicklung von Gender Mainstreaming in größeren Verwaltungsbereichen vorbereitend für den Übergang in die Regelpraxis, in der alle 19

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