KAPITEL I: EINFÜHRUNG UND ARBEITSSCHUTZGESETZGEBUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KAPITEL I: EINFÜHRUNG UND ARBEITSSCHUTZGESETZGEBUNG"

Transkript

1 KAPITEL I: EINFÜHRUNG UND ARBEITSSCHUTZGESETZGEBUNG 1. Gegenstand ergonomischer Betrachtungen 2. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes 2.1. Duales Arbeitsschutz-System in Deutschland 2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der EU 2.3. Wichtigste Gesetze /VO zum Arbeitsschutz 2.4. Aufsichtsorgane des Arbeitsschutzes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 1

2 1. Gegenstand ergonomischer Betrachtungen ERGONOMIE: Ergonomie: griech. Teilgebiet der Arbeitswissenschaft Ergon = Arbeit Nomos = Gesetz, Regel! mit Bezug auf Produkte, Tätigkeiten, Prozesse! (System-, Produkt-, Prozess-Ergonomie)! auf Interaktion Mensch - technisches System gerichtet sie geht von den Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnissen des Menschen aus sucht nach Erkenntnissen und Regeln zur Anpassung von Technik an den Menschen, um Arbeit nutzergerecht zu gestalten, um Belastungen des arbeitenden Menschen ausgewogen zu halten, um Beeinträchtigungen von Gesundheit, Leistung und Befinden möglichst zu vermeiden Untersuchungsgegenstand der Ergonomie: Zusammenhänge zwischen gestaltbaren Merkmalen eines Untersuchungsobjektes, dem Menschen als Benutzer und den Auswirkungen des Gestaltungszustandes mit dem Ziel, gesetzte Anforderungen zu erfüllen Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 2

3 Modellbegriff Arbeitssystem beachte: ergonomische Lösungen hängen ab von " der auszuführenden Aufgabe und deren Zielen ab " den individuelle Eigenschaften des Menschen " den Randbedingungen der Arbeitsausführung wie: # Zeitdauer und Geschwindigkeit # Freiheitsgrade beim Zusammenwirken aller Faktoren des Arbeitssystems entstehen Rückwirkungen auf den Menschen Quelle: H. Luczak ; W. Volpert (Hrsg.), Handbuch Arbeitswissenschaft Stuttgart: Schaeffer-Poeschel-Verlag, 1997 Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 3

4 Begriff Belastung alle Auswirkungen von Anforderungen und Arbeitsbedingungen, die vom Menschen bestimmte Verhaltensweisen verlangen Begriff Beanspruchung Folge der Belastung im Menschen, abhängig von den Eigenschaften des Menschen Ergonomische Beurteilung von Arbeitsbedingungen: Analyse der Höhe und Dauer aller Teilbelastungen Überprüfung der Beanspruchung Minimierung arbeitsbedingter Gefährdungs- und Belastungsfaktoren damit ist die ergonomische Betrachtung integrativer Bestandteil des Gesundheitsschutzes im Unternehmen Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 4

5 2. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes 2.1. Duales Arbeitsschutz-System in Deutschland 2 Bereiche: 1. staatliches Vorschriften- und Regelwerk 2. berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk Berufsgenossenschaften: erlassen Unfallverhütungsvorschriften auf Grundlage des SGB VII ( 15) für: Einrichtungen, Maßnahmen, Anordnungen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben das sicherheitsgerechte Verhalten der Versicherten vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 5

6 Duales Arbeitsschutzsystem Staatlicher Bereich Berufsgenossenschaftlicher Bereich Bund Länder Kontrollorgan Technische Aufsichtsdienste der BG en gemeinsame landesbezogene Stelle Gewerbeaufsichtsämter Vorschriftenund Regelwerk Arbeitsschutzrecht und nachfolgende Regelungen Unfallverhütungsrecht und nachfolgende Regelungen rechtsverbindlicher Charakter Gesetze Sozialgesetzbuch VII Verordnungen BG-Vorschriften (BGV) unverbindlicher Rechtscharakter Allgemeine Verwaltungsvorschriften BG-Regeln (BGR) autorisierte private Institutionen Allgemeine anerkannte Regeln der Technik, Hygiene und Arbeits-medizin BMA-Richtlinie DIN/ DIN EN VDI/ VDE-Richtlinie BG-Informationen (BGI) BG-Grundsätze (BGG) Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse BMA-Empfehlungen Vornormen/ Normenentwürfe Deutsches Vorschriften- und Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheitsschutz Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 6

7 Begriff allgemein anerkannte Regel der Technik :! von der Mehrheit der Fachleute anerkannte, wissenschaftlich begründete, technisch erprobte, ausreichend bewährte Regel zum Lösen technischer Aufgaben! Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte (Verhältnismäßigkeit) s. auch 3 (1), Satz 2 GSG! schriftlich fixiert oder mündlich überlieferte technische Festlegungen für Verfahren, Betriebsweisen Begriff Stand der Technik :! den Fachleuten verfügbares Wissen über den Entwicklungsstand technischer Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen oder Konstruktionen, deren praktische Eignung und technische Zweckmäßigkeit nachgewiesen ist, gesichert erscheint! Ermittlung erfolgt zeitpunktbezogen durch Vergleiche und! Befragungen! Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, allerdings für Teilbereiche nur nachrangig! s. auch 11(1) Nr. 3 GSG Begriff: gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse :! bei maßgeblichen Arbeitswissenschaftlern herrscht Überzeugung vor, daß die Erkenntnisse wissenschaftlich hinreichend abgesichert sind und einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten werden Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 7

8 2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der EU seit einheitlicher Binnenmarkt Ziel: freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr Verordnung: verbindlich in allen seinen Teilen; in jedem Mitgliedsstaat Richtlinie: verbindlich in jedem Mitgliedsstaat hinsichtlich Ziel innerstaatlich können eigene Wege und Mittel gewählt werden " daher Umsetzung Richtlinie in nationales Recht Empfehlung / EN-Norm: nicht verbindlich Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes durch EU-Recht Erweiterung des Arbeitsschutzes auf technische Sicherheit und Gesundheitsschutz Präventive Durchsetzung des Arbeitsschutzes Ausbau der Garantenstellung des Arbeitgebers für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten stärkere Einordnung des Arbeitsschutzes in Unternehmensführung (Sicherheitsmanagement) Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 8

9 Einheitliche Europäische Akte - Nachtragswerk zu den EG-Verträgen - (gültig seit dem ) Aktionsprogramm zur Schaffung des einheitlichen Binnenmarktes von 1987 Beseitigung von Sozialprogramm Programm zur Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz von 1987 steuerlichen Schranken materiellen- Schranken techni - schen Schranken schrittweise Angleichung im sozial-politischen Bereich bei gleichzeitigem Fortschritt Harmonisierung technischer Vorschriften und Normen Regelungsgegenstand: PRODUKTE (Konstruktion, Bau Ausrüstungen von Maschinen, Geräten, Anlagen) EG-Richtlinien Mindestvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer Regelungsgegenstand: ARBEITSUMWELT (Gesundheitsschutz bei der Arbeit) EG-Richtlinien Artikel 97 (früher 100 a) EG-Vertrag Artikel 137 (früher 118 a) EG-Vertrag Regelungsgruppen im Rahmen der EU Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 9

10 Produkte und Richtlinien Grundlegende Richtlinien (RL) Niederspannungsrichtlinie RL über elektromagnetische Verträglichkeit RL über Bauprodukte RL über Maschinen RL für persönliche Schutzausrüstungen Gasverbrauchseinrichtungen RL über Gasverbrauchseinrichtungen Medizinisch-technische Geräte RL über aktive implantierbare medizinische Geräte RL über Medizinprodukte Kraftfahrzeuge RL über kraftbetriebene Flurförderzeuge Aufzüge und Hebezeuge RL über elektrisch betriebene Aufzüge RL über gemeinsame Vorschriften für Hebezeuge und Fördergeräte Baugeräte und Baumaschinen EG-Richtlinie 73/23/EWG 89/336/EWG 89/106/EWG 98/37/EWG 89/686/EWG 90/396/EWG 90/385/EWG 93/42/EWG 86/663/EWG 84/529/EWG 88/665/EWG Lärmbegrenzung an Maschinen und Geräten Druckbehälter Rahmen-RL Druckbehälter RL Einfache Druckbehälter Sicherheit von Spielzeug RL über die Sicherheit von Spielzeug 76/767/EWG 87/404/EWG 88/378/EWG Beispiele von Einzelrichtlinien nach Artikel 97 EG-Vertrag Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 10

11 Regelungsgegenstände Rahmenrichtlinie Arbeitsstätten RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten Arbeitsmittel RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit Persönliche Schutzausrüstung RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen Lastenhandhabung RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt Bildschirmgeräte RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten Arbeitsstoffe RL über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit RL Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Asbest am Arbeitsplatz Baustellen RL über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorachriften Sicherheitskennzeichnung RL für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung Lärm RL über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Lärm am Arbeitsplatz EG-Richtlinie 89/391/EWG 89/654/EWG 89/655/EWG 89/656/EWG 90/269/EWG 90/270/EWG 90/679/EWG 83/477/EWG 92/57/EWG 92/58/EWG 86/188/EWG Ausgewählte Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 11

12 - ARTIKELGESETZ Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien Umsetzung von EG- RL über nationales Verordnungswerk ARTIKEL 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 2. Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers 3. Abschnitt: Pflichten und Rechte der Beschäftigten Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung Gentechnikgesetz Baustellenverordnung Arbeitszeitrahmengesetz Abschnitt: Verordnungsermächtigungen SGB VII... - ARTIKELVERORDNUNG Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz ARTIKEL 2 Änderung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure... (Arbeitssicherheitsgesetz) ARTIKEL 3 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes ARTIKEL 4 Änderung der Gewerbeordnung ARTIKEL 5 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes EINZEL- VERORDNUNGEN Unfallverhütungsvorschriften Artikel 1 PSA- Benutzungs verordnung PSA-BV Artikel 2 Artikel 3 BildscharbV Artikel 4 ArbStättV Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV Bildschirmarbeitsverordnung Arbeitsstättenverordnung Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ABMV... Lärm BGV B3 Sicherheitskennzeichnung BGV A8... Umsetzung des EG-Rechts nach Artikel 137 im nationalen Vorschriftenwerk Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 12

13 2.3. Wichtigste Gesetze /Verordnungen zum Arbeitsschutz (1) Grundgesetz: Recht auf Leben und Gesundheit (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Verpflichtung des Arbeitgebers zur Schaffung solcher Bedingungen, die AN vor Gefahren für Leben und Gesundheit schützen (3) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz Gesetz verlangt:! Verhütung von Arbeitsunfällen! Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren! Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 13

14 Grundpflichten des Arbeitgebers 3 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes... zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben Allgemeine Grundsätze 4 Arbeitsgestaltung mit Ziel der Vermeidung von Gefährdungen sowie der Verminderung von Restgefährdungen Bekämpfung von Gefahren an der Quelle, individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse Verknüpfung von Technik, Organisation, sozialer Beziehungen, sonstiger Arbeitsbedingungen geeignete Anweisungen für Beschäftigte Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 14

15 (4) Sozialgesetzbuch (SGB) - SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung Aussagen zu Aufgaben der Unfallversicherung; Haftung des Unternehmers; Bestellung von Sicherheitsbeauftragten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) 1. Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln 2. Die Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln sowie Entschädigung der Hinterbliebenen durch Geldleistung (5) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Pflicht des Arbeitgebers, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 15

16 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Beratung des Arbeitgebers Sicherheitstechnische Überprüfung techn. Arbeitsmittel u. -verfahren Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Belehrung der Mitarbeiter, Schulung von Sicherheitsbeauftragten Zusammenarbeit mit Betriebsrat Zusammenarbeit mit Behörden Arbeitsschutzausschuß (ab 20 Beschäftigte) Sicherheitsbeauftragte (ab 20 Beschäftigte) Aufgaben des Betriebsarztes Beratung des Arbeitgebers arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung mögliche Organisationsmodelle der sicherheitstechnischen Betreuung: a) Hauptamtliche Lösung b) Nebenberufliche Lösung c) Überbetriebliche Lösung (freiberuflich tätige Sicherheitsfachkräfte, überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) d) Unternehmermodell Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 16

17 a) Hauptamtlich U b) Nebenamtlich U SIFA F F A A / SIFA G/M G/M AN... AN/SB AN... AN/SB c) Überbetrieblich U d) Unternehmermodell U F ÜBD oder Freiberufl. h F Beratung extern A A G/M G/M AN... AN/SB AN... AN/SB Quelle: Rentzsch; Lehder: Arbeitswissenschaftliche Grundlagen für die betriebliche Praxis - ecomed-verl Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 17

18 (6) Gerätesicherheitsgesetz (GSG): sicherheitstechnische Anforderungen an Werkzeuge, Arbeits-, Kraftmaschinen, überwachungsbedürftige Anlagen, Hebe- und Fördereinrichtungen, Beleuchtungs-, Heiz-, Kühl-, Lüftungseinrichtungen, Haushalt-, Sport-, Bastelgeräte, Spielzeug Umsetzung der Forderungen der EG-Maschinenrichtlinie (7) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Forderungen an Räume, Verkehrswege, Einrichtungen in Gebäuden, an Arbeitsplätzen gilt für alle Unternehmen, die dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen (8) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): regelt Einstufung, Verpackung, Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe, Zubereitungen regelt Umgang, Aufbewahrung, Lagerung, Vernichtung von Gefahrstoffen (9) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):! Verbot von Kinderarbeit! Mindestalter für Beschäftigung Jugendlicher festgelegt! Dauer der Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Nachtruhe! Beschäftigungsverbote für bestimmte Arbeiten! Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Jugendl.! Vorschriften zu ärztlichen Untersuchungen (10) Mutterschutzgesetz (MuSchG): Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsplätze Beschäftigungsverbote für werdende, stillende Mütter Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 18

19 (11) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Aufgaben des Betriebsrates Mitspracherecht und -pflicht bei Arbeitsschutzangelegenheiten (12) Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (ABMV): Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber - Arbeitgeber muß AM auswählen, die für die an den Arbeitsplätzen gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet wird - nur solche bereitstellen, die anderen Vorschriften entsprechen (GSG) Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte Anhang zur ABMV gilt für erstmalig bereitgestellte AM, die nicht in harmonisierten Bereich fallen (kein CE-Zeichen haben) Altmaschinen, Übergangsregelungen Gebrauchtmaschinen (13) Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)! Produkt: jede bewegliche Sache, auch ohne besonderen Verwendungszweck! verschuldensunabhängige Haftung: Hersteller haftet für Folgeschäden, die durch Fehler seines Produkts entstanden sind! Folgeschäden (Körper- und Gesundheitsschäden sowie private Sachschäden bis zu einer Haftungsobergrenze von 160 Mio. DM für Schäden infolge Tod oder Körperverletzung) können auftreten infolge von Entwicklungsfehlern, Konstruktions-fehlern, Fabrikationsfehlern, Instruktionsfehlern sowie mangelnder Produkt-beobachtung am Markt! Beweislastumkehr: Hersteller muss Nachweis seiner Entlastung erbringen Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 19

20 2.4. Aufsichtsorgane des Arbeitsschutzes $ Staatliches Gewerbeaufsichtsamt - regional und fachlich gegliedert - Durchsetzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften Aufgaben: technischer Arbeitsschutz (Unfallschutz, Arbeitshygiene) sozialer Arbeitsschutz (Jugend, Mütter, Behinderte, Arbeitszeit) Verbraucherschutz (Sicherheit im Haushalt, Freizeit) Nachbarschaftsschutz /Umweltschutz Beratung, Überprüfung (Einrichtungen, Arbeitsstätten) Erteilen von Genehmigungen Ahnden von Ordnungswidrigkeiten Treffen von Anordnungen % Berufsgenossenschaft BG - Hauptträger der gesetzlichen Unfallversicherung - Gliederung nach Branchen Aufgaben: Unterstützung des Unternehmers bei seinen Aufgaben des Arbeitsschutzes Durchsetzung von Unfallverhütungsvorschriften Beratung, Überprüfung, Weiterbildung Rehabilitation (Heilbehandlung) Entschädigung (Unfälle, BK) & Technischer Überwachungsverein TÜV - privatrechtliches Organ - Überwachung technischer Einrichtungen als hoheitliche Aufgabe des Staates Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 20

21 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen - erweiterter Arbeitschutz-Ansatz innerhalb EU: a) umfassende Arbeitsgestaltung (Arbeitsplatzgestaltung, Auswahl der Arbeitsmittel, Arbeits- und Fertigungsverfahren) b) präventive Durchsetzung des Arbeitsschutzes c) Rangfolge der Maßnahmen: Technik - Organisation - Verhalten d) Berücksichtigung Stand der Technik e) erweiterte Pflicht des Arbeitsgebers für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer: Berücksichtigung aller Aspekte, aller Tätigkeiten f) Einsatz von Sicherheitsberatern unabhängig von Beschäftigtenzahl (interne und externe Fachleute) Gesetzliche Unfallversicherung Zwangsanschluss jedes Unternehmers an eine branchenspezifische gesetzliche Unfallversicherung jeder Beschäftigte im Unternehmen unfallversichert Unternehmer nimmt durch seine betriebliche Sicherheitsarbeit Einfluss auf Höhe der Versicherungsprämie (Zuschlag, Nachlass auf Beiträge) Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 21

3.3 Organisation nach Betriebssicherheitsverordnung

3.3 Organisation nach Betriebssicherheitsverordnung Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse 1.2 Hinweise für den Nutzer 1.3 Stichwortverzeichnis 2 System der Arbeitssicherheit 2.1 Einführung 2. Allgemeine Geschichte 2.1.2 Deutsche Geschichte

Mehr

Staatliche Regelungen des Arbeitsschutzes für Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen

Staatliche Regelungen des Arbeitsschutzes für Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen Staatliche Regelungen des Arbeitsschutzes für Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen Dr.-Ing. Kathrin Kellermann Vortrag bei der Konferenz Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen - Neue Regelungen,

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Überblick Vorlesung. Arbeitswissenschaften SS 2009 Vorlesung vom 04.05.2009. Feedback und Fragen zur letzten Vorlesung. Körpermaße

Überblick Vorlesung. Arbeitswissenschaften SS 2009 Vorlesung vom 04.05.2009. Feedback und Fragen zur letzten Vorlesung. Körpermaße Arbeitswissenschaften SS 2009 Vorlesung vom 04.05.2009 Überblick Vorlesung eedback und ragen zur letzten Vorlesung Körpermaße Gesetze und Richtlinien Vorlesung Arbeitswissenschaften im SS09 von Dipl-Ing.(H)

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Arbeitsschutz in Thüringen

Arbeitsschutz in Thüringen Arbeitsschutz in Thüringen Die Thüringer Arbeitsschutzbehörden stellen sich vor Arbeitsschutz und Arbeitsschutzbehörden in Thüringen Arbeitsschutz ist ein notwendiger Bestandteil jeder beruflichen Tätigkeit.

Mehr

Grundlagen Arbeitsschutz

Grundlagen Arbeitsschutz Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus GKU Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik mbh Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda Telefon: 0661 12-403, Mobil: 0170 2731354 E-Mail: roland.hilfenhaus@gku-fulda.de,

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Arbeitssicherheit - Rechtsystem Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Agenda Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzorganisation/Risikobewertung Sicherheit bei Flurförderzeugen Betriebssicherheitsverordnung Prüfung

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften

Inhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Wegweiser Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 1 Rechtsvorschriften 1.0 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Unterweisungskonzept für Auszubildende

Unterweisungskonzept für Auszubildende Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten

Mehr

Das Drei-Säulen-Modell für eine zukunftsorientierte Prävention

Das Drei-Säulen-Modell für eine zukunftsorientierte Prävention Weniger Vorschriften - kundenorientiertes Praxishandbuch - attraktives Anreizkonzept Das Drei-Säulen-Modell für eine zukunftsorientierte Prävention Geschäftsbereich Prävention 0 StBG Das Drei-Säulen-Modell

Mehr

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Übersicht Rechtsgrundlagen Aufgaben des ABAS Gesicherte Erkenntnisse Nutzung gesicherter Erkenntnisse

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII Vorwort zur 20. Auflage V 1 Arbeitsstätten 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 - mit

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft

Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Mönchengladbach, 30. Oktober 2014 IHK-Forum Arbeitsschutz, Rechte und Pflichten einer SIFA 30.10.2014 Folie 72 Wer bin ich?

Mehr

Herzlich Willkommen. Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen

Herzlich Willkommen. Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen Herzlich Willkommen Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen 21. Symposium zur Betrieblichen Gesundheitsförderung Mainz, 23.11.2015 Landeszentrale

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel

Mehr

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes 3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter

Mehr

Rechtsrahmen in Deutschland

Rechtsrahmen in Deutschland Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... Vorwort zur 1. Auflage 1997... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... Vorwort zur 1. Auflage 1997... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage.................................. Vorwort zur 1. Auflage 1997............................. Abkürzungsverzeichnis................................. Literaturverzeichnis....................................

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Schutz gegen Gefährdungen durch psychische Belastung in der Arbeitswelt

Schutz gegen Gefährdungen durch psychische Belastung in der Arbeitswelt Schutz gegen Gefährdungen durch psychische Belastung in der Arbeitswelt Aufsicht und sonstige weitere rechtliche Durchsetzungsoptionen Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 Rechtsdurchsetzung Umsetzung

Mehr

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor - Rechtliche Rahmenbedingungen - Rechtsanwältin Andrea Gau, UVB Allgemeine Rechtsquellen Europarecht z. B. Rahmen-RiLi 89/391/EWG

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Karlsruhe, 14.10.2009 Ralf Hammesfahr, Weingarten (Baden) Inhalt Zur Person Einführung

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft

Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft Psychische Belastung und die deutsche Rechtslandschaft Runder Tisch Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Freiburg, 19. September RA FArbR Dr. Peter H.M. Rambach Dr. Fettweis& Sozien, Freiburg i.br.

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

Vorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3

Vorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 18. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)

(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz

Mehr

Verordnung zur Umsetzung von EG- Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz * )

Verordnung zur Umsetzung von EG- Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz * ) Verordnung zur Umsetzung von EG- Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz * ) Vom 4. Dezember 1996 Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet

Mehr

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich

Mehr

Befähigte Person im Gerüstbau

Befähigte Person im Gerüstbau Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,

Mehr

Der bundesrepublikanische Rahmen

Der bundesrepublikanische Rahmen Der bundesrepublikanische Rahmen by rpbadmin - Montag, September 17, 2012 http://ratgeber-psychische-belastung.de/services/der-bundesrepublikanische-rahmen/ Auf nationaler Ebene treffen wir arbeits- und

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz

Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.8 vom September 2015 Creative Commons Lizenzvertrag Stand: September 2015 Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellen Seite 1 von

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Versicherungsschutz und Gesundheitsförderung an der Offenen Ganztagsschule. Referent: Boris Fardel

Versicherungsschutz und Gesundheitsförderung an der Offenen Ganztagsschule. Referent: Boris Fardel Versicherungsschutz und Gesundheitsförderung an der Offenen Ganztagsschule Referent: Boris Fardel Die Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland Pflegeversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung

Mehr

Kommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz im Unternehmen Rolle, Aufgaben und Fähigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz im Unternehmen Rolle, Aufgaben und Fähigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit Kommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz im Unternehmen Rolle, Aufgaben und Fähigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit Sifa-Workshop BAuA Dresden 07./08.05.2015 Dipl.-Wirtsch. André Simon/

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Arbeitsplatz Krankenhaus

Arbeitsplatz Krankenhaus 44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus

Mehr

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1

Die neue DGUV Vorschrift 1 Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Bedburg, 26.07.2010 Ingenieurbüro Jörg Potesil Web: www.potesil.de Mail: Joerg.std@potesil.de Inhalt I II III Unternehmerpflichten Rechtsfolgen

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Arbeitsschutz in der Tor-Praxis

Arbeitsschutz in der Tor-Praxis Arbeitsschutz in der Tor-Praxis Was Unternehmer und Führungskräfte aus der Torbranche wissen und beachten müssen BVT-Mitgliederversammlung am 23.05.2012 Referent: Georg Lanfermann Was ist Sicherheit? Sicherheit

Mehr

ArbSch 1.2.02 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)

ArbSch 1.2.02 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ArbSch 1.2.02 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl I S. 1885) zuletzt geändert durch

Mehr

DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT

DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Trägers für Beschäftigte im Nachtdienst definiert sich unter anderem in folgenden Schutzgesetzen

Mehr

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung?

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten

Mehr

Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen

Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Psychische Belastung bei der Arbeit - Erkennen, Beurteilen, Handeln 19. März, Wetzlar Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen Bettina Splittgerber

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

extra Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats Was schreibt das Betriebsverfassungsgesetz

extra Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats Was schreibt das Betriebsverfassungsgesetz 29. Oktober 2004 Schä/Co Ausgabe 12 Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz I Ansprechpartner: Volker Cosfeld Bernd Eisenbach 069 957 37 360 volker.cosfeld@igbau.de Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Gesundheit

Mehr

Prävention in der Arbeitsmedizin

Prävention in der Arbeitsmedizin Aufgaben des Betriebsarztes an der Goethe-Universität Frankfurt Prävention in der Arbeitsmedizin Dr. med. Martin Düvel Facharzt für Arbeitsmedizin - Sozialmedizin Betriebsarzt der Goethe-Universität Frankfurt

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Arbeitsschutz im Baubereich

Arbeitsschutz im Baubereich Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem

Mehr

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg

Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg Arbeitsstätten aus Sicht einer Aufsichtsbehörde Wie ist der Aufbau des staatlichen Arbeitsschutzes und welche Aufgaben hat der staatliche Arbeitsschutz in NRW! Wie

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit rechtsverbindlich regeln! op platt.mp3. Rainer Hellbach

Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit rechtsverbindlich regeln! op platt.mp3. Rainer Hellbach Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit rechtsverbindlich regeln! op platt.mp3 Rainer Hellbach Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit rechtsverbindlich regeln! Agenda 1. Psychische Erkrankungen

Mehr

Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1

Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden 2

Mehr

Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen

Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Dr. med. Claus Hölzel BGN-Geschäftsbereich Prävention Abteilung Gesundheitsschutz Mannheim Vor der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (bis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Zwischen den Stühlen? Psychische Belastungen von Führungskräften der mittleren Ebene aus arbeitsweltlicher Sicht

Zwischen den Stühlen? Psychische Belastungen von Führungskräften der mittleren Ebene aus arbeitsweltlicher Sicht Karoline Kleinschmidt, IG Metall Zwischen den Stühlen? Psychische Belastungen von Führungskräften der mittleren Ebene aus arbeitsweltlicher Sicht Zur Relevanz des Themas 2 Überblick Wer gehört zur mittleren

Mehr

9. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ver.di Nord. Rechtliche Änderungen im Arbeitsund Gesundheitsschutz

9. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ver.di Nord. Rechtliche Änderungen im Arbeitsund Gesundheitsschutz Seite 1 von 16 9. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz Ver.di Nord Rechtliche Änderungen im Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Neuerungen in Gesetzen und in der Praxis Betriebliche Organisation

Mehr

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr