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1 Editorial Herausgeber Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eg Wolfgang Hartmann, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank AG Walter Kleine, Vorstandsvorsitzender, Sparkasse Hannover Prof. Dr. Thomas A. Lange, Vorsitzender des Vorstands, National-Bank AG Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin, Deutsche Bundesbank Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter Abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht, Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschafts strafrecht, Stuttgart Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender, quirin bank AG Michael Sell, ehem. Exekutivdirektor Querschnittsbereich, BaFin Werner Severin, stv. Vorsitzender des Vorstands, SaarLB Fachbeirat Jürgen Becker, Bundeszentralamt für Steuern Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eg Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eg Volker Fentz, Vertriebsdirektor und Leiter Firmenkunden, Niederlassung Rhein-Main, UniCredit Bank AG Dr. Karsten Füser, Partner, EMEIA / Financial Services, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement und Controlling, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich Kommunen/ Recht und Chefsyndikus Kreissparkasse Köln Dr. Marco Kern, Mitglied des Vorstands, Evangelische Kreditgenossenschaft eg Dr. Jörg Lauer, Direktor Immobilienkunden Europa, Landesbank Baden-Württemberg Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung Frankfurt Mathias Nittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt und Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Heidelberg Michael Plaumann-Ewerdwalbesloh, Partner/Advisory EMEIA Financial Services, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB Elmar Scholz, Abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen, Sparkasse am Niederrhein Anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH Nordbank AG Walter Ullrich, ehem. Direktor, Interne Revision, Hamburger Sparkasse AG Christoph Wengler, Syndikus, European Association of Public Banks (EAPB) Dr. Maximilian A. Werkmüller, Rechtsanwalt, in Kooperation mit LOHR & COMPANY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh, Düsseldorf Prof. Dr. Stefan Zeranski, ehem. Leiter Treasury, Kölner Bank eg Redaktion Dr. Patrick Rösler, Chefredakteur und VisdP Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin Dr. Christian Göbes Frank Sator Marcus Michel Jürgen Blatz Christine Glemser Thomas Göhrig Katharina Heß Jörg Wehmeyer Liebe Leserinnen und Leser, es dürfte unstrittig sein, dass die Finanzkrise noch nicht überwunden ist und struk turell tiefergreifende Veränderungsprozesse notwendig sind, um verloren Michael Plaumann Ewerdwalbesloh gegang enes Vertrauen zurückzugewinnen. Die jüngsten makro ökonomischen und politi schen Entwicklungen in der Eurozone, nicht zuletzt beschleunigt durch den Ausgang der Präsidentschafts wahl in Frankreich und der damit erneut angefachten Debatte um den Fiskal pakt sowie der schwer kalkulierbare politische Willensbildungsprozess in Griechenland sind hinderlich auf dem Weg zurück in eine, von den Meinungs führern ersehnte, Normalität. Hier stellt sich die Frage, was Normalität in Zeiten nachhaltig veränderter wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen überhaupt heißt. Im Besonderen steht dabei die Finanzdienstleistungsbranche vor vielfältigen Heraus ford erungen, getrieben von sich fundamental verändernden Rahmenbedingungen der Finanz aufsicht, einem deutlich veränderten Wettbewerb und anhaltenden Dis kus sionen um die Ausgestaltung angemessener Governance-Strukturen. So stehen nationale Aufsichtsbehörden im laufenden Wettbewerb mit europäischen Aufsichtsbehörden wie der EBA, die vermehrt Einfluss auf die Mitgliedsstaaten und deren lokale aufsichtliche Prozesse nehmen. Auslöser der an Dynamik stetig zunehmenden Reformbemühungen sind dabei die Angst vor einem System versagen sowie die Suche nach krisensicheren Mechanismen, die helfen, die Stabilität des globalen Finanzsystems nachhaltig zu sichern. Zudem hat sich der Wettbewerb im Finanzdienstleistungssektor insbesondere im Bankenbereich grundlegend verändert. Bedeutende Marktteilnehmer sind vom Markt verschwunden, haben ihre Geschäftskonzepte fundamental verändert oder sich im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen neu aufgestellt. Produkte verändern sich unter dem Druck gestiegener Eigenkapitalanforderungen und das Kundenverhalten hat sich in den letzten Jahren signifikant verändert. Nicht zuletzt erhöhte Anforderungen an die Transparenz wie auch sich verschärfende Anforderungen an den Kundenschutz tragen zu einer Veränderung des Wettbewerbs bei. Alleine dieser akzentuierte Blick auf die aktuellen Herausforderungen im Finanz dienstleistungssektor zeigt, dass Normalität kurz- bis mittelfristig eher ein Wunsch traum bleiben wird. Vielmehr muss man sich auf einen stetigen Veränderungs druck sowie ein sich dynamisch entwickelndes Marktumfeld einstellen, so dass der stetige Wandel zur neuen Normalität wird. In diesem Sinne beste Grüße und viel Spaß bei der Lektüre Ihr Michael Plaumann-Ewerdwalbesloh Partner, Advisory EMEIA Financial Services, Ernst & Young GmbH 241

2 Inhalt AKTUELL 244 Unwirksame Auslagenersatz klauseln Finanzdienstleister unterschätzen das Potenzial von Risikomanagementsystemen für den Kundenservice Kinder der Babyboomer Wie die knappe Generation tickt 246 Studie: Banken und Versicherungen machen beim Datenschutz keine Fortschritte Die Pläne der Europäischen Kommission für die außer gerichtliche Streitbeilegung BEITRÄGE BEITRÄGE 248 Reform des bankaufsichtlichen Meldewesens: Das neue Basismeldewesen Eric Freund, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn ww Die Aufsicht hat einen zweiten Konzeptentwurf für das Basismeldewesen veröffentlicht. Dieser Beitrag zeigt den aktuellen Stand der Konsultationen. Ferner werden die wesentlichen Meldeanforderungen des Basismeldewesens skizziert. 254 Neu-Produkt-Prozess: Wirkungsvolle Prüfungsansätze zur Beurteilung von Aktivitäten in neuen Produkten Armin Scharpf, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern ww Lücken im Neu-Produkt-Prozess hinterlassen meist auch Defizite im Risikomanagement. Die Revision kann hier präventiv wirken, indem sie besonderen Wert auf eine vollständige Risikoidentifizierung und -analyse sowie eine fundierte Risikobewertung legt. 260 Beratungsprotokoll: Erste Bilanz zweieinhalb Jahre nach der Einführung Ruth Stedtfeld, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart Elmar Scholz, Sparkasse am Niederrhein wwüber zwei Jahre nach der Einführung des Beratungs protokolls ist der Umsetzungsprozess der Banken noch immer nicht abgeschlossen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Fakten zum Beratungsprotokoll zusammen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben vor dem Hintergrund der Anforderungen der BaFin. 268 Interne Revision: Prüfung des Strategieprozesses Jan Hendrik Meyer im Hagen, Sparkasse Paderborn-Detmold ww Nach der Umsetzung der dritten MaRisk-Novelle bis zum steht die Interne Revision vor der Herausforderung, die Pflichtprüfung im Bereich des Strategieprozesses risikoorientiert zu planen. Der Beitrag erläutert die Rolle der Internen Revision und gibt praxisorientierte Hinweise zur Prüfungsplanung und -durchführung. 242

3 Aktueller Stand: EU-Richtlinie über Hypothekarkreditverträge Inci Metin, European Association of Public Banks, EAPB w w Im Herbst dieses Jahres soll das Plenum des Europäischen Parlaments über eine EU- Richtlinie über Hypothekarkreditverträge abstimmen, die vom deutschen Gesetzgeber innerhalb von zwei Jahren umzusetzen wäre. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Bestimmungen zusammen, die nach dem derzeitigen, weit fortgeschrittenen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu erwarten sind. SERVICE BankPartner 291 Rezensionen 295 Personalia 279 Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken: Ein neuartiger Vorschlag Dr. Rüdiger Gebhard Dr. Johannes Reeder, Bundesanstalt für Finanzdienst leistungsaufsicht (BaFin), Bonn w w Die Eigenmittelanforderungen für Markt risiken stehen zur Überprüfung an. Der Beitrag stellt einen Vorschlag dar, nach dem die Eigenmittelanforde rungen auf der Grundlage historischer S zenarien ermittelt werden sollen. 284 Social Networking: So gewinnt man heute neue Kunden Florian Schwarzbauer, Rottaler Raiffeisenbank eg Joachim Rumohr, Social-Media-Berater, Hamburg w w Der Megatrend Social Networking ist mittler weile in sehr vielen Banken und Sparkassen ange kommen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Anwendungsmöglich keiten der Business-Plattform XING speziell für Kreditinstitute. Impressum BankPraktiker RECHTSSICHER REVISIONSFEST RISIKOGERECHT Redaktion Dr. Patrick Rösler, Chefredakteur und VisdP Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin Dr. Christian Göbes Frank Sator Marcus Michel Jürgen Blatz Christine Glemser Thomas Göhrig Katharina Heß Jörg Wehmeyer BankPraktiker@FC-Heidelberg.de Leiterin Korrektorat und Rezensionen Janin Stärker Janin.Staerker@FC-Heidelberg.de Sponsoring- /Anzeigenleitung Stefanie Nauen Stefanie.Nauen@FC-Heidelberg.de Produktionsleitung Claudia Merklinger Claudia.Merklinger@FC-Heidelberg.de Leiterin Aboservice Beate Knopf Beate.Knopf@FC-Heidelberg.de Satz Metalexis, Niedernhausen Druck best response GmbH, Bruchsal Versand best response GmbH, Bruchsal Titelfoto shutterstock.com/qq7 Preise Der Preis für ein Jahresabonnement Inland beträgt 210, inkl. USt. und zzgl. 12, Versandkosten. BankPraktiker erscheint zehn Mal jährlich. Der Preis für ein Einzelheft beträgt 23,45 ( ,45 Versand). Abonnementkündigungen sind nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des berechneten Bezugszeitraums möglich. Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32a D Heidelberg Tel.: Fax: info@fc-heidelberg.de Geschäftsführung Dr. Christian Göbes, Frank Sator, Dr. Patrick Rösler, Marcus Michel Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg, Amtsgericht Mannheim HRB Nr Umsatz-Identifikationsnummer gemäß 27 a Umsatzsteuergesetz: DE ISSN / 2012 BankPraktiker 243

4 Aktuell Konto, Recht Unwirksame Auslagenersatzklauseln w Banken und Sparkassen können künftig nicht mehr in unbegrenzter Höhe Ersatz für ihre Auslagen verlangen. Der BGH erklärte mit Urteilen vom entsprechende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, weil sie Verbraucher unangemessen benachteiligen (BGH v , Az.: XI ZR 61/11 und XI ZR 437/11). Nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten eine Bank und eine Sparkasse in unbegrenzter Höhe Ersatz von Auslagen verlangen können, die sie im Auftrag oder im mutmaßlichen Interesse des Kunden tätigen oder die im Zusammenhang mit der Bestellung, Verwaltung, Freigabe und Verwertung von Sicherheiten anfallen. Eine solche Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach Auffassung des BGH unzulässig. Nach 670 BGB kann eine Bank als Beauftragte nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Eine solche Einschränkung war in den streitgegenständlichen AGBs nicht vorgesehen. Da diese damit Kreditinstituten ein über gesetzliche Schranken hinausgehenden Aufwendungsersatzanspruch gewähren, sind sie gemäß 307 BGB unwirksam. Unter einem zweiten Gesichtspunkt kritisiert der BGH die Regelung, soweit es um Aufwendungsersatz für Kosten beim Bestellen, Verwalten oder Verwerten von Sicherheiten geht, also etwa um Notargebühren, Lagergelder oder Kosten der Bewachung des Sicherheitsguts. Diese Klausel halte einer Überprüfung auch deshalb nicht stand, weil den Banken danach ein uneingeschränkter Aufwendungsersatzanspruch für in ihrem eigenen Interesse liegende Tätigkeiten zustehe. Diese dürften nicht uneingeschränkt dem Ver braucher auferlegt werden. Gegen die Bankklauseln geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein, der mit der BGH Entscheidung die entsprechenden Regelungen final zu Fall gebracht hat. Bereits die Instanzengerichte hatten der Unterlassungsklage stattgegeben. In der Folge müssen nun Bankinstitute ihre AGBs auf entsprechende Klauseln prüfen und nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung ändern. Bis dahin gelten die verbraucherfreundlichen gesetzlichen Regelungen des BGB. Banken und Sparkassen haben hier kurzfristig Handlungsbedarf und müssen entsprechende Begrenzungen für Auslagenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche einfügen. Die Verbraucher sind sensibilisiert und werden geltend gemachte Auslagen oder Aufwendungsersatzansprüche künftig einer kritischen Prüfung unterziehen. Rechtsanwältin Dr. Antje Baumann, LL.M., Partnerin der Kanzlei Corinius LLP Vorstand, Controlling, IT Finanzdienstleister unterschätzen das Potenzial von Risikomanagementsystemen für den Kundenservice w Acht von zehn Banken und Versicherungen beobachten den Kapitalmarkt mit Risikomanagementsystemen, um auf künftige Schwankungen vorbereitet zu sein. Die Finanzdienstleister nutzen ihren Informationsvorsprung allerdings nur selten, um auch ihre Kunden über die abzusehenden Folgen von Finanzmarktschwankungen zu informieren. Weniger als ein Fünftel der Unternehmen werden bisher ohne konkrete Nachfrage von ihrer Bank oder Versicherung über die Auswirkungen von möglichen Kapitalmarktschwankungen informiert. Das sind Ergebnisse der Studie Ertragssicherung in der Finanzkrise von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut. Die Finanzmarktkrise und die stark volatilen Bewegungen am Geld- und Kapitalmarkt führen dazu, dass zusehends höhere externe und interne Anforderungen an die Risikomanagementsysteme im Financial- Services-Sektor bestehen. Richtlinien wie Basel III, und Solvency II sorgen bereits für einen steigenden Bedarf an Über wachung. Daher setzen Finanzdienstleister wie Banken und Versicherungen besonders häufig auf ein Risikomanagementsystem, 82% beobachten so den Markt. Im Durchschnitt aller Branchen sind es nur 73%. 43% der Finanzdienstleister setzen zudem auf ein Frühwarnsystem. Doch die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben reicht lange nicht aus. Banken und Versicherungen könnten die durch Marktbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse jedoch auch nutzen, um ihre Kunden rechtzeitig zu informieren. Denn viele Unternehmen bemängeln die schlechte Kommunikation ihrer Dienstleister. Nur 18% wurden von ihrer Hauptbank eigenständig informiert, 48% erhielten diese Nachrichten nur auf Nachfrage und ganze 21% überhaupt nicht. Versicherer sind nicht besser aufgestellt. Nur 17% der Befragten wurden von dem Versicherer, bei dem sie die meisten Risiken abgesichert haben, eigenständig über Einflüsse durch Kapitalmarktschwankungen informiert, ein Viertel der Firmen erhielten keine oder nur unzureichende Informationen. 68% der Banken und Versicherungen fühlen sich auch dank des Einsatzes von Risikomanagementsystemen gut auf künftige Kapitalmarktschwankungen vorbereitet. Trotzdem sollten die Unternehmen laufend ihre Systeme überprüfen und verbessern. Anlage Kinder der Babyboomer Wie die knappe Generation tickt w Die Generation der um 1990 Geborenen ist nur halb so stark besetzt wie die ihrer Babyboomer-Eltern ihre Last als Beitragszahler in den Sozialsystemen ist also deutlich höher. Dennoch kann diese sog. knappe Generation optimistischer in die Zukunft blicken. Denn sie wird von der demografischen Entwicklung materiell profitieren mit höheren Einkommen und Sparpotential, so das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). 244

5 Zeitfresser und Gesprächskonflikte in der Revisionspraxis Zielführende Kommunikations-Tipps für Prüfung und Beratung Erfolgreiche Bekämpfung typischer Zeitdiebe im Revisionsprozess Finanz Colloquium Finanz Colloquium Heidelberg Heidelberg Michael Helfer Geschäftsführer AuditManagement LiVE, Berlin In ihrer Rolle als Prüfer und Kritiker muss die Interne Revision Problemfelder konsequent aufzeigen. Dennoch will sie quasi in einer zweiten, immer wichtiger werdenden Rolle als anerkannter Partner und Berater der Geschäftsleitung und Fachbereiche einbezogen und akzeptiert werden. Ein schwieriger und zudem konfliktträchtiger Balanceakt, der sehr viel Geschick im Umgang mit Gesprächspartnern erfordert. Das zentrale Ziel einer wirksamen und modernen Revision ist die Initiierung von Veränderungen als Ergebnis von Prüfungen, aber auch zunehmend darüber hinaus. Aufgrund fehlender Weisungsbefugnis können als notwendig erkannte Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation von der Revision allerdings nicht angeordnet werden. Die Gesprächspartner müssen daher überzeugt und für entsprechende Maßnahmen gewonnen werden. Die zunehmende Komplexität der zu prüfenden Themen bedingt zudem eine Fokussierung auf die relevanten Themen bzw. eine Minimierung der adminstrativen Aufwendungen. Es gilt daher, Handlungsfelder zu identifizieren, welche eine Optimierung der zeitlichen Ressourcen ermöglichen. Auch das Auseinandersetzen mit dem eigenen Verhalten ist eine Schlüsselkompetenz, die es weiter zu entwickeln gilt. Trotz des weichen Themas zeichnet sich dieser Leitfaden durch sehr konkrete Inhalte und Praxistipps aus. Das Werk beinhaltet zahlreiche Arbeitsblätter, Checklisten und Methodikblätter. Durch die praxisorientierte Gestaltung wird es zu einem hilfreichen Werkzeug in der täglichen Revisionsarbeit. Die dargestellten Vorgehensweisen wurden in langjähriger Revisionsleitertätigkeit extern erlernt und anschließend intern erprobt und verfeinert. Zahlreiche Arbeitsblätter, Checklisten und Methodikblätter Stand: Erscheinungstermin: Umfang: ca. 100 Seiten Preis: 49, ISBN: Dr. Georg Wübker Partner, Gesellschafter und globaler Leiter Banking und Financial Services Simon-Kucher & Partners Strategy & Marketing Consultants Bonn Christoph Bauer Senior Consultant Simon-Kucher & Partners Strategy & Marketing Consultants Bonn Markus Dauber Vorstand Volksbank Offenburg eg, Offenburg Nach dem großen Erfolg der erst im April 2011 erschienenen Erstauflage, wurde die 2. Auflage um viele Praxisbeispiele aus dem Regionalbankensek- Bestellen Sie schriftlich direkt bei: Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32a, Heidelberg Fax: 06221/ Telefon: 06221/ Internet: Preis- und Produktmanagement in Regionalbanken, 2. Auflage von der Strategie bis zur konsequenten Umsetzung tor ergänzt. Ebenso wurden Preis- und Produktkonzepte aus ganz anderen Branchen betrachtet, von denen Banken lernen und sich damit gegenüber ihren Wettbewerbern klar differenzieren können. Ortsbanken kommen an dem Thema Professionelles Preis-, Produkt- und Vertriebsmanagement nicht mehr vorbei. Dr. Georg Wübker und sein Team vermitteln dieses Thema analytisch fundiert, praxiserprobt und strikt umsetzungsorientiert. (Jürgen Brinkmann, Vorstandssprecher Volksbank eg Braunschweig Wolfsburg) Professionelles Preis- und Produktmanagement ist für jede VR Bank ein wichtiger Ansatz zur nachhaltigen Ertragssteigerung, Denn der Preis ist der Gewinntreiber Nr. 1. Das Team von Dr. Wübker schafft es mit strategischem Weitblick, fundierter Datenanalyse, intelligenter Konzeption und pragmatischer Umsetzung, die Marktposition zu stärken und die Ertragssteigerungspotenziale konse- Ich bestelle: quent zu heben. (Dirk Cormann, Vorstand Heinsberger Volksbank AG) Der Preis ist der Gewinntreiber. Beim Thema Professionelles Preis- und Produktmanagement setzen Dr. Wübker und sein Team weltweit die Standards. Strategisch durchdacht, analytisch fundiert sowie konsequent umgesetzt. Mit diesem Ansatz werden nachhaltig Erträge gesteigert. (Jürgen Pütz und Volker Klein, Vorstände der Volksbank Bonn Rhein-Sieg eg) Der Kunde erwartet heute von einer modernen Bank ein differenziertes Preis- und Produktangebot, durch das er seine individuellen Bedürfnisse realisieren kann. Intelligente Wege und Möglichkeiten dazu werden von Herrn Dr. Wübker in sehr praxisnahen, auf harten Fakten basierenden Lösungen aufgezeigt, die effektiv in die Rahmenbedingungen des eigenen Hauses eingebunden Bestellcoupon Zeitfresser und Gesprächskonflikte in der Revisionspraxis 49, Preis- und Produktmanagement in Regionalbanken, 2. Auflage 39, werden können. Der Wert der jeweiligen Dienstleistung ist hierbei als fester Faktor integriert. (Heinz Kuppinger, Vorstand der Volksbank Kur- und Rheinlandpfalz eg, Speyer) Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg im Vertrieb ist ein intelligentes Preis- und Produktmanagement. Keiner hat im Bankenbereich mehr Know-how und Erfahrung als Dr. Wübker und sein Team. (Werner Mayer, Vorstand Volksbank Allgäu West eg) Stand: Erscheinungstermin: Umfang: ca. 210 Seiten Preis: 39, ISBN: Name, Vorname Position Abteilung Firma Straße PLZ/Ort Telefon Fax Lieferung gegen Rechnung versandkostenfrei innerhalb Deutschlands! Seminare zu diesen und vielen weiteren Themen sowie weitere Bücher finden Sie unter Datum, Unterschrift

6 Aktuell Es wird keine neue Generation Praktikum geben, sind sich die Autoren der DIA Studie Die Kinder der Babyboomer sicher. Ihre langfristigen Jobchancen sind durchweg besser als bei den Eltern. Fachkräfte werden zukünftig knapp und die Arbeitsmarktaussichten damit gut. Ein früherer Berufsstart durch verkürzte Schul- und Studien zeiten sowie den Wegfall der Wehrpflicht und späterer Renteneintritt bietet der knappen Generation die Chance, schneller und länger gutes Geld zu verdienen und zu sparen. In zehn Jahren gehen die ersten Babyboomer in Rente und die Generation ihrer Kinder wird in den Hierarchien aufsteigen. Ihre Einkommen werden höher ausfallen und steiler ansteigen, so die DIA-Studie. Ihre Lebensarbeits zeit wird voraussichtlich auf 43 Jahre bei Akademikern (Babyboomer: 37 Jahre) und 48 Jahre bei Arbeitern (Babyboomer: 45 Jahre) ansteigen. Die knappe Generation ist optimistisch gestimmt. Das belegt eine im Rahmen der Studie durchgeführte qualitative Befragung. Denn die um 1990 Geborenen leben mit der Erfahrung, dass Deutschland die Finanzkrise im Griff hat. Krise und Arbeitslosigkeit sind ihnen eher fremd, Arbeitszeitverkürzung ist für sie kein Thema. Sie erwarten weiterhin goldene Jahre mit guten Wachstumsraten, sinkenden Arbeitslosenzahlen und steigenden Löhnen. Gute Bildung, lebenslanges Lernen, hartes Arbeiten und Wettbewerb sind für die knappe Generation selbstverständlich. Mit diesen Einstellungen ist sie auf die Herausforderungen einer globalisierten Welt bestens vorbereitet. Was den Sozialstaat angeht, sind die Kinder der Babyboomer anders programmiert als ihre Eltern. Sie wissen: Dieser Wohlfahrtsstaat hat sich übernommen, jetzt müssen wir selbst vorsorgen, so die DIA- Studie. Eigenvorsorge fürs Alter ist für die knappe Generation deshalb selbstverständlich. Nötig sind allerdings konkrete Informationen über Rentenlücken sowie notwendige Sparquoten und -strategien. Eine Riestersparquote von vier Prozent wird für die knappe Generation nicht ausreichen, um das Leistungsniveau heutiger Rentner halten zu können. Mehr sparen oder länger arbeiten sind die Alternativen. Sollte die Lücke allein durch höhere Sparquoten geschlossen werden, müsste eine durchschnittliche Familie sieben bis acht Prozent ihres Bruttoeinkommens sparen. Wer dazu nicht bereit ist, wird drei bis vier Jahre später in Rente gehen müssen. Das Optimum liegt laut den Experten in der Mitte: Möglichst frühzeitig Geld verdienen und solange es geht im Alter hinzuverdienen. Wer mit 24 Jahren in die Arbeitswelt einsteigt, ab dem 25. Lebensjahr mit einer Sparquote von vier Prozent riestert und bis 67 arbeitet, kann mit einer Ersatzquote aus gesetzlicher Rente und Riesterrente i. H. v. 59% seines letzten Nettoeinkommens rechnen. Die guten Einkommensaussichten unterstützen das Potenzial für die private Altersvorsorge, die angesichts weiter fallender Rentenniveaus künftig noch wichtiger wird. Recht Studie: Banken und Versicherungen machen beim Datenschutz keine Fortschritte w Um den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten ist es bei Deutschlands Finanzdienstleistern noch immer nicht zum Besten bestellt. So haben 60% der Bundesbürger in den zurückliegenden zwölf Monaten von Banken oder Versicherungen Werbung für deren Produkte erhalten, ohne den Anbietern ihr Einverständnis dafür gegeben zu haben. Damit lag die Quote 2012 nur unwesentlich unter dem Vorjahreswert von 61%. Die Finanzbranche hat in Sachen Datenschutz binnen Jahresfrist also praktisch keine Fortschritte erzielt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter Personen aus Deutschland, die bereits im zweiten Jahr im Auftrag der Beratungsgesellschaft KWF Business Consultants durchgeführt wurde. Entsprechend groß ist bei den unerlaubt mit Werbung konfrontierten Bürgen der Ärger über das Festhalten vieler Banken und Versicherer an dieser Praxis. Wie in der Vorjahresbefragung ärgern sich rd. drei Viertel der unfreiwillig per Post, oder Telefon kontaktierten Personen über solche Werbeaktionen. Sollte die eigene Bank oder Versicherung einer Datenschutz- Verletzung überführt werden, würden es mehr als vier von zehn Deutschen darüber hinaus nicht mit einer Beschwerde gut sein lassen, sondern wenn möglich alle laufenden Verträge kündigen (43% der Befragten) oder zumindest keine neuen Verträge abschließen (41%). Hinzu kommt, dass mehr als jeder Dritte seinen Freunden und Bekannten aktiv von dem Unternehmen abraten würde. Recht Die Pläne der Europäischen Kommission für die außergerichtliche Streitbeilegung w Am hat die Euro päische Kommission ihre Vorschläge für eine Richtlinie über alternative Streitbeilegung sowie für eine Verordnung über Online- Streitbeilegung vorgelegt. Beide hängen miteinander zusammen und ergänzen einander. Durch sie soll v. a. der Internethandel angekurbelt werden: Verbraucher wüssten oft nicht, dass sie sich mit einem Streitfall an eine Stelle für die alternative Streit beilegung (AS-Stelle) wenden können oder ob ihr Fall in die Zuständigkeit einer bestimmten AS-Stelle fällt hätten sich daher nur fünf Prozent der Verbraucher in Europa an eine AS-Stelle gewandt. Sollten die Regelungen wie geplant Gesetzeskraft erlangen, wird dies weitreichende Auswirkungen auf die Streitschlichtung in der deutschen Kreditwirtschaft haben. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen alle den Verkauf von Waren oder die Bereitstellung von Dienstleistungen betreffenden Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer einer AS-Stelle vorgelegt werden können. Damit würde kein Kreditinstitut mehr freiwillig darüber entscheiden können, ob es an einem Schlich- 246

7 Aktuell tungsverfahren teilnimmt oder nicht. Vielmehr unterläge jedes Institut qua Gesetz in all seinen unter nehme rischen Aktivitäten mit Verbrauchern künftig der außergerichtlichen Streitschlichtung. Nach den Vorstellungen der Kommission soll die Regelbearbeitungszeit künftig 90, in Online-Verfahren gar nur 30 Tage betragen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten im Bereich der deutschen Kreditwirtschaft v. a. die für die Stellungnahmen der Parteien vorgesehenen Monatsfristen deutlich verkürzt werden. Flankierend könnte man darauf verzichten, dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, sich zu der Stellungnahme des Instituts zu äußern, und dafür die Angelegenheit sogleich dem Ombudsmann vorlegen. Auch ein Verzicht auf ergänzende Stellungnahmen seitens des Instituts käme in Betracht. Die Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs und eine sorgfältige Sachaufklärung, wie sie gerade finanzrechtliche Meinungsverschiedenheiten erfordern, wären unter derartigen Bedingungen allerdings nicht mehr sichergestellt. Schnelligkeit ginge vor Gerechtigkeit. Damit aber stände die Akzeptanz des Schlichtungsverfahrens insgesamt auf dem Spiel, denn die Gerechtigkeit des Ergebnisses wird nicht zuletzt nach der Gerechtigkeit des Verfahrens beurteilt (sog. just procedure effect). Zur Behebung von Informationsdefiziten auf Seiten der Verbraucher ist eine sanktionsbewehrte Pflicht für Unternehmer vorgesehen, Verbraucher über die Unternehmenswebsite, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und zusätzlich in Rechnungen und Quittungen über die jeweils zuständige AS-Stelle zu informieren. Schon seit längerem versuchen europäische Institutionen, mit ausführlichen Informationspflichten und -rechten die Nachfrageposition des Verbrauchers zu stärken. Allerdings spricht einiges dafür, dass das Desinteresse der Verbraucher am Kleingedruckten mit einem noch Mehr an Informationen weiter zunehmen wird. Die zentrale Annahme, dass Wahlfreiheit v. a. durch Informationen garantiert werden kann, ist von der wissenschaftlichen Forschung schon vor längerer Zeit erschüttert worden. Die meisten Verbraucher verhielten sich eher wie confident consumer. Dieser vertrauende Verbraucher habe weder Zeit noch Interesse, sich umfassend zu informieren. Der mündige Verbraucher sei in der Praxis daher einer, der sich auf andere verlasse. Schließlich soll das Schlichtungsverfahren für Beschwerden von Unternehmern über ihre Kunden geöffnet werden, was in offenem Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Kommission steht, das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt zu stärken. Die Vorschläge der Kommission werden derzeit im Europäischen Parlament behandelt. Frank, Lücke, Leiter der Kundenbeschwerdestelle, Bereich Recht/Steuern, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) ForderungsPraktiker 02/2012 ForderungsPraktiker 02/2012 ForderungsPraktiker.de Herausgeber: Thomas Abend, ForderungsPraktiker.de Gregor Breitenbach, Dr. Friedrich Cranshaw, Martin Fiddimore, Peter Friedmann, Bereichsleiter Marktfolge Kredit, Intensiv-/Sanierungsbetreuung, Kreditabwicklung und Qualitätsmanagement, Südwestbank AG, Stuttgart Gruppenleiter Risikomanagement im Bereich Kredit, DZ BANK AG, Frankfurt Rechtsanwalt und Banksyndikus Geschäftsführer, Proceed Collection Services GmbH Kreditsekretariat, Bewertung und Verwertung von Mobilien, Kreissparkasse Ravensburg Geschäftsführer perspektiv GmbH, München Bereichsleiter Interne Revision, Kasseler Sparkasse Piepenburg Gerling Rechtsanwälte Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Anchor Rechtsanwälte, Ulm Zentralbereichsleiter Produkt- und Kreditmanagement, Kreissparkasse Böblingen Rechtsanwältin, Leiterin Insolvenzabteilung CreditPlus Bank AG Rechtsanwalt, SERNETZ SCHÄFER Rechtsanwälte Rechtsanwältin, Geschäftsbereichsleiterin Bank- und Insolvenzrecht, Schneider, Geiwitz & Partner, Augsburg Institutsleiter IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung, Hochschule Emden-Leer Direktorin Zentraler Stab Global Intensive Care, Commerzbank AG, Frankfurt am Main Rechtsanwalt, Grub Brugger Rechtsanwälte, Stuttgart Vorstand, Volksbank Mittelhessen eg Abteilungsdirektor Rechtsabteilung, Stadtsparkasse Mönchengladbach Dr. Andreas Fröhlich, Dr. Karsten Geiersbach, Horst Harms-Lorscheidt, Prof. Dr. Martin Hörmann, Michael Jander, Andrea Knauf, Christian Merz, Nicole Michel, Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Eva Ringelspacher, Dr. Thilo Schultze, Rainer Staffa, Wolfgang Wegener, Finanz Colloquium Heidelberg Zielgenaue Risikoanalyse FRühZeitige sanierung erfolgreiche abwicklung Peter Freckmann Rückgewähranspruch: Aktuelle Rechtsentwicklungen zu Inhalt, Reichweite und Insolvenzfestigkeit Dimitrios Papadopoulos Carsten Helm Fraud Score: Der Weg zu einer systembasierten Betrugsprävention Andreas Zeller Sanierung: Haftung des externen Sanierungsberaters Thomas Gäde Katja Braun- Kupferschmid Leistungsgestörte Immobilienkredite: Risikominimierung durch professionelle Unterstützung im Verwertungsprozess Christian Merz Aktuelle Rechtsprechung: Werbung mit Verbraucherkrediten Friedbert Striewe Insolvenz: Forderungen aus vorsätzlicher, unerlaubter Handlung Mit freundlicher Unterstützung von: Herausgeber: Finanz Colloquium Heidelberg Zielgenaue Risikoanalyse FRühZeitige sanierung erfolgreiche abwicklung Im ForderungsPraktiker liefern mir Kreditund Revisionsprofis aktuelle, praxisnahe Peter Freckmann und detaillierte Prüfungsansätze. Rückgewähranspruch: AXEL Aktuelle BECKER Rechtsentwicklungen zu Inhalt, Direktor, Reichweite Bereichsleiter und Insolvenzfestigkeit Revision SÜDWESTBANK AG, Stuttgart

8 Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT Das neue Basismeldewesen als Teil der Reform des bankaufsichtlichen Meldewesens Aktueller Stand des Umsetzungsprozesses 1. Autor: Eric Freund, Mitarbeiter im Referat BA 56 Aufsichtliche Quervergleiche, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn 2. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Controlling/Handel/Bilanz. 1 Eine ausführliche Darstellung der Themen im Beitrag erfolgt in einem eigenen Kapitel des Autors im umfangreichen Leitfaden zum neuen Meldewesen, der im September 2013 erscheinen wird. 2 Die in diesem Beitrag geäußerten Auffassungen und Einschätzungen sind die des Verfassers und müssen nicht notwendigerweise mit denen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übereinstimmen. 3 lichungen/de/konsultation/2011/kon_0611_ meldewesen_ba.html, Stand The Guidelines on Financial Reporting (FINREP) cover consolidated and sub-consolidated financial reporting for supervisory purposes based on IAS/IFRS as endorsed by the European Union, Reporting/Introduction.aspx, Stand The Guidelines on Common Reporting (COREP) cover consolidated sub-consolidated and solo reporting of the capital requirements and own funds based on Directives 2006/48/EC and 2006/49/EC. Supervisory-Reporting/Introduction.aspx, Stand Internal Capital Adequacy Assessment Process. Die Fußnoten 7 und 8 befinden sich auf der folgende Seite. I. Einleitung w Die Herausforderungen an die Finanzmarktakteure sind aufgrund der Dauerkrise an den Finanzmärkten stark gestiegen. Die Banken aufsicht bleibt davon natürlich nicht unberührt. Insbesondere benötigt sie eine ausreichende Informationsbasis, um ihre Aufgaben effektiv ausfüllen zu können. Dies hat die Deutsche Bundesbank und die BaFin im Lichte diverser Defizite dazu veranlasst, eine Reform des bankaufsichtlichen Meldewesens in Angriff zu nehmen. Der erste Konzeptentwurf der Aufsicht wurde am veröffentlicht 3. Neuerungen waren insbesondere in den Bereichen Unterjährige Finanzdaten (Basismeldewesen und FINREP 4 ), Millionenkreditmeldewesen, COREP 5 und Risikotragfähigkeit (ICAAP 6 ) vorgesehen. Aufgrund des breiten Spektrums der geplanten Anpassungen bestand von Seiten der Aufsicht ein großes Interesse, die Inhalte vor deren Umsetzung mit der Industrie zu erörtern. Nach der schriftlichen Konsultation wurde das Konzept im Rahmen des Fachgremiums Meldewesen Anfang Juni 2011 in Berlin diskutiert. Im Mittelpunkt standen dabei die geplanten Änderungen im Bereich der Unterjährigen Finanzdaten und beim Millionenkreditmeldewesen. Im Folgenden werden die Eckpunkte und der aktuelle Stand der Konsultationen dargestellt. Dabei wird auf die Neuerungen im Bereich der Finanzdaten eingegangen, insbesondere auf das sog. Basismeldewesen. Dessen Weiterentwicklung hat sich aufgrund von europäischen Entwicklungen verzögert. Nach den Vorstellungen der Aufsicht sollen die deutschen Institute erstmalig zum an die Aufsicht melden. II. Wesentliche Inhalte des neuen Basismeldewesens Die Entwicklungen auf europäischer Ebene haben das Aussetzen der Reform des nationalen bankaufsichtlichen Meldewesens über einen Zeitraum von fast einem Jahr mehr als gerechtfertigt, da die konkrete Ausgestaltung der europäischen Meldeanforderungen lange Zeit nicht hinreichend klar war. Aufgrund des veröffentlichten und nunmehr bereits konsultierten ITS on Reporting sowie der sich manifestierenden Ausgestaltung des 95 CRR hat die deutsche Aufsicht am ein zweites Konzept für den Bereich der Unterjährigen Finanzdaten veröffentlicht 7. Das Konzept umfasst zunächst lediglich das Basismeldewesen und dabei ausschließlich Einzelinstitute auf Basis von HGB. Mit Blick auf den am veröffentlichten ITS on Reporting werden die Institutsgruppen auf Basis von HGB zunächst nicht berücksichtigt. Hintergrund ist dabei der Umstand, dass bislang noch nicht vollends klar ist, ob Institutsgruppen auf Basis von HGB im ITS on Reporting berücksichtigt werden. Institutsgruppen auf Basis von IFRS müssen zukünftig die Anforderungen des ITS on Reporting erfüllen und sind daher nicht mehr Gegenstand des Konzepts. Ansonsten wurde bei der Überarbeitung der Regelungen zum Basismeldewesen eine ganze Reihe von Wünschen der Industrie aufgegriffen. Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte des zweiten Konzeptentwurfs skizziert Adressatenkreis und Meldeturnus Das Basismeldewesen richtet sich grundsätzlich an alle deutschen Kreditinstitute auf Einzelinstitutsebene und basiert auf der Rechnungslegung nach HGB. Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass die bislang bestehende 248

9 Ausnahme im 6 der MonAwV, nach der Kreditinstitute, die zur monatlichen Bilanzstatistik nach 18 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank keine Monatsausweise und mithin keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung einzureichen haben, gestrichen wird. Insofern müssen die Kreditinstitute zukünftig neben dem Basismeldewesen auch die Angaben zur monatlichen Bilanzstatistik einreichen. Die bestehenden Ausnahmen für z. B. Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapiersammelbanken und Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung sollen weiterhin bestehen bleiben. Die Angaben beim Basismeldewesen sollen grundsätzlich quartalsweise erhoben werden. 2. Meldeumfang Die Meldeanforderungen des Basismeldewesens umfassen weiterhin zwei Bereiche. Neben den unterjährigen Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden darüber hinaus sonstige Angaben erhoben, die insbesondere die zusätzlichen Informationsbedürfnisse der Aufsicht decken. Im Vergleich zum ersten Konzeptentwurf hat die Aufsicht sowohl beim Meldeformat für die GuV als auch bei den sonstigen Angaben Anpassungen vorgenommen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung: Das Meldeformat für die Angaben zur GuV wurde ursprünglich auf der Basis des Meldeformats für den Monatsausweis ( 8 Abs. 1 Nr. 2 MonAwV) entwickelt. Durch den Rückgriff auf ein bereits bestehendes auf sicht liches Meldeformat sollte der Umsetzungsaufwand für die Institute so gering wie möglich gehalten werden. Im Rahmen der Konsultation hat sich aber gezeigt, dass deutlichere Erleichterungen bei der Umsetzung erzielt werden könnten, wenn die Struktur des Meldeformats sich an der Staffelform nach der RechKredV orientieren würde. Dem Ansinnen der Industrie ist die Aufsicht im Wesentlichen gefolgt, wobei eine vollständige Übernahme des RechKredV Schemas aufgrund teilweise fehlender Informationen, z. B. Angaben zu den Erträgen aus Spezialfonds, nicht möglich war. Das neue GuV-Meldeformat soll der Aufsicht insbesondere unterjährig einen Einblick in die Ertragslage der Institute ermöglichen. Parallel erhält die Aufsicht regelmäßige Angaben im Rahmen des Jahresabschlusses. Ungeachtet dessen beinhaltete das Meldeformat des ersten Konzeptentwurfs explizit auch jahresabschlussbezogene Positionen. Aufgrund der Fokussierung auf unterjährige Angaben hat die Aufsicht das neue GuV-Meldeformat an die unterjährig relevanten Angaben angepasst. Insbesondere alle jahresabschlussbezogenen GuV-Positionen wurden gestrichen. Das neue Format endet nunmehr mit der Position 28 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. Bereits im ersten Konzeptentwurf hat die Aufsicht die Bedeutung der laufenden Erträge aus Spezialfonds herausgestellt. Insbesondere durch diese Angaben kann die Aufsicht Einblick in die tatsächliche Ertragskraft der Institute erhalten. Es ist in diesem Zusammenhang kein Geheimnis, dass das Jahresergebnis durch gezielte Ausschüttungen entsprechend gesteuert werden kann. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die deutsche Kreditwirtschaft dem Ansinnen der Aufsicht nach mehr Transparenz kritisch gegenüberstand 9. Ungeachtet der Kritik hat die Aufsicht an der Erhebung dieser Angaben festgehalten. Die Angaben zum Handelsbestand sahen ursprünglich eine Differenzierung nach Erträgen und Aufwendungen des Handelsbestands vor. Ziel des getrennten Ausweises war ein tieferer Einblick in den Umfang und den daraus resultierenden Ergebnissen aus Finanzgeschäften. Der Bruttoausweis folgte im Übrigen auch den Angaben zum Zins- und Provisionsergebnis. Ungeachtet dem Ansinnen der Aufsicht hat sich im Rahmen der Konsultation gezeigt, dass ein Bruttoausweis der Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands zwar grundsätzlich gewährleistet werden kann, aber aufgrund der täglich stattfindenden Bewertungen die Angaben nur eine bedingte Aussagekraft besitzen. Daher hat die Aufsicht auf einen Bruttoausweis der Erträge und Aufwendungen des Handelsbestands verzichtet. Darüber hinaus wurden die Positionen darunter angepasst. Diese entsprechen nunmehr den Angaben gem. 35 Abs. 1 Nr. 1a RechKredV. Die Angaben zu den Bewertungsergebnissen zum Kreditgeschäft, Wertpapiere der Liquiditätsreserve, Wertpapiere des Anlagevermögens und aus Beteiligungen und Anteilen an» Nach den Vorstellungen der Aufsicht sollen die deutschen Institute erstmalig zum an die Aufsicht melden. «7 Die Reform des Millionenkreditmeldewesens ist von den Entwicklungen auf europäischer Ebene (ITS on Reporting) nicht betroffen. Insofern werden die beiden Teilbereiche Unterjährige Finanzdaten und Millionenkreditmeldewesen nunmehr getrennt voneinander vorangetrieben. Die Aufsicht hat das zweite Konzept für den Bereich Millionenkreditmeldewesen bereits am veröffentlicht. 8 Bei den nachfolgenden Erläuterungen zum Basismeldewesen wird der Einfachheit halber keine Unterscheidung zwischen Einzelinstitut und Institutsgruppe vorgenommen. Wie eingangs bereits ausgeführt, richtet sich der zweite Konzeptentwurf zunächst ausschließlich an Kreditinstitute auf Einzelinstitutsebene. 9 DE/Konsultation/2011/dl_kon_0611_stn_zka _ba.pdf;jsessionid=252bb916ab88c00d F87B40C07DBA71A3.1_cid241? blob= publicationfile&v=6, S. 9, Stand

10 » Die Meldeanforderungen des Basismeldewesens umfassen Angaben zur GuV und darüber hinaus sonstige Angaben. «10 DE/Konsultation/2011/dl_kon_0611_stn_zka_ ba.pdf? blob=publicationfile&v=6, S. 7, Stand verbundenen Unternehmen weichen aufgrund der tieferen Untergliederung weiterhin gegenüber den Angaben gem. 32 f. RechKredV ab. Wie bereits ausgeführt, soll das GuV-Meldeformat, soweit erforderlich, auch bei Institutsgruppen auf Basis von HGB zur Anwendung kommen. Insofern müssen gruppenspezifische Aspekte, z. B. aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen, im vorliegenden Meldeformat bereits berücksichtigt werden. Entsprechend wurde das Meldeformat um die Position 27 Übrige Ergebnisbeiträge ergänzt. Ein Novum im bankaufsichtlichen Meldewesen stellt insbesondere die Berücksichtigung von Plandaten dar. Dabei sind die Plandaten an sich keine Erfindung der Aufsicht, sondern gehören zu den originären Aufgaben der Geschäftsleitung. Planangaben sind dabei fester Bestandteil der Geschäftsstrategie bzw. -planung und werden häufig über einen mehrjährigen Zeithorizont erstellt. Auf der Basis der Plandaten können einerseits Abweichungsanalysen mit den Ist-Werten vorgenommen werden, andererseits können auf makroprudentieller Ebene Entwicklungen im Bankensektor frühzeitig erkannt werden. Nicht zuletzt fördern die Plandaten einen intensiveren Austausch zwischen den Instituten und der Aufsicht. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Aufsicht ein starkes Interesse an den Plandaten der Institute hat. Unabhängig von der Bedeutung der Plandaten sowie deren Verankerung in der Geschäftsstrategie bzw. -planung wurde das Ansinnen der Aufsicht von Seiten der Industrie grundsätzlich abgelehnt 10. Ungeachtet der Kritik hat die Aufsicht an der Erhebung der Plandaten festgehalten, wobei die Anzahl im zweiten Konzeptentwurf reduziert wurde. Die Plandaten sollen grundsätzlich mit Fokus auf die Ergebnisse zum angegeben werden. Die Aufsicht geht prinzipiell davon aus, dass unterjährig erforderliche Plananpassungen, aus welchen Gründen auch immer, bei den Folgemeldungen entsprechend berücksichtigt werden. 3. Sonstige Angaben Der zweite, aber nicht minder wichtige Bestandteil des Basismeldewesens sind die Informationen aus den sonstigen Angaben. Neben den Angaben aus der GuV soll insbesondere durch die sonstigen Angaben das gestiegene Informationsbedürfnis der Aufsicht gedeckt werden. Kernpunkte des Meldeformats sind die Angaben zu den stillen Reserven und stillen Lasten, zum Kreditgeschäft, zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sowie zum Konditionen- und Strukturbeitrag. Die Angaben zu den stillen Reserven und stillen Lasten stellen für die Aufsicht eine überaus wichtige Erkenntnisgröße dar. Durch diese Angaben kann sich die Aufsicht ein besseres Bild von der wirtschaftlichen Situation bzw. der Substanzkraft eines Instituts machen. Ferner können, ausgehend vom ausgewiesenen bilanziellen Eigenkapital, Rückschlüsse auf das tatsächlich verfügbare Eigenkapital gezogen werden. Die Konsultation hat gezeigt, dass die deutsche Kreditwirtschaft dem Ansinnen der Aufsicht eher kritisch gegenüber stand. Das Meldeformat des ersten Konzeptentwurfs sah Angaben zu den stillen Lasten in Wertpapieren (unterteilt in Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve), in Derivaten, in Immobilien und in Beteiligungen vor. Aufgrund der Fokussierung auf die unterjährigen Angaben dürften insbesondere die Schwankungen bei den stillen Lasten/Reserven in Immobilien und in Beteiligungen gering ausfallen, zumal die Aufsicht keine regelmäßigen unterjährigen Werthaltigkeitsprüfungen festschreiben wollte. Ebenfalls nur bedingt aussagekräftig wären die Angaben zu den stillen Lasten in Wertpapieren der Liquiditätsreserve, da deren Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip erfolgt. Aufgrund dieser Einschränkungen hat die Aufsicht die Angaben zu den stillen Reserven und Lasten grundsätzlich neu untergliedert. Das neue Meldeformat berücksichtigt nunmehr ausschließlich Finanzinstrumente, die Teil einer Bewertungseinheit bzw. nicht Teil einer Bewertungseinheit sind. Diese werden nachfolgend in Wertpapiere des Anlagevermögens sowie in Derivate untergliedert. Darüber hinaus wurden die Angaben bei den stillen Reserven um die Position kurzfristig liquidierbar ergänzt. Durch diese Angaben kann die Aufsicht insbesondere das Potenzial eines Instituts einschätzen, ob dieses auf Marktverwerfun 250

11 gen oder bei institutsspezifischen Ereignissen geeignet reagieren kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Realisierbarkeit der stillen Reserven immer vom jeweiligen Marktumfeld abhängig ist. Insofern stellen die kurzfristig realisierbaren Reserven einen hinreichend genauen Indikator dar. Die Angabe zum Nettoertrag aus der vorzeitigen Beendigung von Derivaten ist eine wichtige Ergänzungsgröße zu den stillen Reserven und stillen Lasten. Hintergrund für die Erhebung ist der Umstand, dass mit der gezielten Auflösung von Derivaten, soweit ein positiver Marktwert vorhanden ist, Erträge generiert und mithin das Jahresergebnis kreativ beeinflusst werden kann. Die mit einer Auflösung verbundenen Negativeffekte, z. B. steigende Zinszahlungen aufgrund des Wegfalls der Sicherungsbeziehung, materialisieren sich erst in den nachfolgenden Jahresabschlüssen. Diese Entwicklung kann entweder durch eine permanente Ausweitung der Geschäftsaktivität oder durch die weitere Auflösung von Derivaten mit positiven Marktwerten temporär abgemildert werden. Diese Maßnahmen können aber nur über einen begrenzten Zeitraum durchgeführt werden, insbesondere sind sie nicht mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Geschäftsstrategie vereinbar. Ungeachtet dessen haben in der Vergangenheit einige Institute diese Maßnahmen für eine kreative Ergebnissteuerung aktiv genutzt. Durch die regelmäßige Berichterstattung über den Umfang der Nettoerträge aus der vorzeitigen Beendigung von Derivaten kann die Aufsicht frühzeitig Fehlentwicklungen erkennen und durch geeignete Maßnahmen einer möglichen Institutsgefährdung entgegenwirken. Die Meldeanforderungen erstrecken sich lediglich auf Derivate, die im Rahmen der Zinsbuch- und/oder Portfoliosteuerung beendet wurden, sowie auf alle Derivate aus den Unterstrichpositionen. Unberücksichtigt bleiben alle Handelsbuchderivate. Die unterjährigen Angaben zum Kreditgeschäft stellen keine grundsätzliche Neuerung dar. Diese sind vielmehr fester Bestandteil der Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Die Angaben basieren grundsätzlich auf der Datenübersicht SON01 zum 60 der PrüfbV. Durch die unterjährige Berichterstattung stehen der Aufsicht nunmehr für alle Kreditinstitute Basisdaten zum Kreditgeschäft zur Verfügung, auf deren Grundlage zeitnah Veränderungen, z. B. ein starkes Kreditwachstum oder die erhöhte Bildung von Einzelwertberichtigungen, analysiert werden können. Die unterjährige Berücksichtigung dieser Angaben ist somit ein Schritt in Richtung einer risikoorientierten Berichterstattung. Bei den Angaben zum Kreditgeschäft gab es im Vergleich zum ersten Konzeptentwurf keinen Anlass für Veränderungen. Weitere wichtige Größen, die im Rahmen der sonstigen Angaben regelmäßig erhoben werden sollen, sind die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Diese Angaben basieren auf den Anforderungen des Rundschreibens 7/2007 (BA) der BaFin vom Ziel der Aufsicht ist die Erhebung regelmäßiger Angaben und mithin der Verzicht auf die bislang aufsichtlich geforderte Ad-hoc- Anzeige. Dadurch soll einerseits ein regelmäßiger Einblick in die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch gewährleistet, und andererseits die Stigmatisierung einzelner Institute, die bei Überschreitung der 20%-Schwelle 12 regelmäßig als sog. Ausreißerinstitute bezeichnet werden, reduziert bzw. weitestgehend vermieden werden. Das Rundschreiben 7/2007 (BA) wurde mittlerweile durch das Rundschreiben 11/2011 (BA) abgelöst. Das neue Rundschreiben berücksichtigt bereits jetzt den Wunsch der Aufsicht nach einer regelmäßigen Berichterstattung. Die Berichterstattung erfolgt dabei aber bislang auf freiwilliger Basis, da die entsprechende Anzeigepflicht im KWG noch nicht angepasst wurde. Entgegen den ursprünglichen Planungen der Aufsicht werden die Angaben zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch zurzeit lediglich auf Einzelinstitutsebene und nicht auf Gruppen ebene erhoben. Ferner wurde das Meldeformat um die Position Anwendung Ausweichverfahren ergänzt. Durch die entsprechenden Änderungen hat die Aufsicht den Anregungen der deutschen Kreditwirtschaft hinreichend Rechnung getragen.» Durch die Angaben zu den laufenden Erträgen aus Spezialfonds kann die Aufsicht einen Einblick in die tatsächliche Ertragskraft der Institute erhalten. «11 Das Rundschreiben 7/2007 konkretisiert die Anforderungen des 25a Abs. 1 Satz 7 KWG. 12 Gem. 24 Abs. 1 Nr. 14 KWG hat ein Institut der BaFin und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen, wenn bei der Ermittlung der Auswirkungen einer von der BaFin nach 25a Abs. 1 Satz 7 vorgegebenen, plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung der Barwert eines Instituts um mehr als 20% der Eigenmittel nach 10 Abs. 2 absinkt. 251

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