Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 9. Juni 2011 Anwesend: Entschuldigt: Bürgermeister Seibold und 12 Gemeinderäte Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Gemeinderat Hubert Deisinger Außerdem anwesend: Schriftführer: Andreas Bezner, Peter Schäfer, Holger Schön,zu TOP 52 Herr Jesser, zu TOP 53 Herr Scheible, zu TOP 55 Herr Eisenbeiß und Frau Hitzbleck Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:10 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 47. Bürgerfragestunde 48. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 49. Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Kirchheim am Neckar 50. Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Versorgung, hier: Betriebszweige Wasserversorgung und Nahwärme 51. Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 52. Weiterentwicklung Betriebszweig Wasserversorgung Sachstandbericht Tiefbrunnen Fronberg III Energiekonzept zur Nutzung der Wasserkraft im Hochbehälter Speyrer Weg 53. Bebauungsplanverfahren "Nördlich des Friedhofs und der Brackenheimer Straße" hier: Behandlung der Stellungnahmen und ggf. Satzungsbeschluss 54. Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich Ehewiesen hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 55. Neubau Kinderhaus Klex hier: Vergaben Möblierung Außenanlage 56. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat 1

2 TOP 47 Bürgerfragestunde Shisha-Bar Frau Reiff-Zoller, Hohensteiner Straße 2, teilt mit, dass die Shisha-Bar seit ein paar Tagen neue Betriebszeiten hat: Werktags bis 3.00 Uhr und am Wochenende bis 5.00 Uhr. Sie fragt nach, ob dies von den zuständigen Behörden genehmigt wurde. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass sich an den bisherigen Betriebszeiten, werktags bis Uhr und an Sonn- und Feiertagen geschlossen ist, nichts geändert hat. Der Verwaltung sind die neuen Betriebszeiten bekannt. Sie wurden bereits an die zuständigen Behörden zur Prüfung und Kontrolle weitergeleitet. 2

3 TOP 48 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12. Mai 2011 wurden durch Vorlesen bekannt gemacht. 3

4 TOP 49 Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Kirchheim am Neckar In der Anlage befindet sich die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2010 für die Gemeinde Kirchheim am Neckar. Die wesentlichen Ergebnisse sind dargestellt. Kämmerer Schäfer erläutert die Jahresrechnung 2010 anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1). Bürgermeister Seibold weist ergänzend darauf hin, dass die früheren Gemeinderatsbeschlüsse auf jeden Fall richtig waren. So konnten auch während der Wirtschaftskrise angefangene Investitionen fertig gestellt wurden. Es handelt sich hierbei um die Ortskernsanierung, Sanierung des Glasdaches in der Schule auf dem Laiern und der Bau eines Kinderhauses. Gemeinderat Schneider kann der Jahresrechnung zustimmen, wünscht sich aber, dass die Kredite sobald wie möglich getilgt und die Aufwendungen im technischen Bereich zu reduziert werden. Er fragt nach, ob die Möglichkeit besteht einen Zwischenbericht für das Baugebiet Bachrain II zu bekommen. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass er dies im Juli 2011 gerne macht. Er informiert das Gremium vorab darüber, dass es im Baugebiet Bachrain II nicht schlecht aussieht, obwohl bis jetzt nur 4,5 Häuser stehen. Wie aus den nichtöffentlichen Sitzungen bekannt ist, sind bereits weitere Grundstücksverkäufe erfolgt und es gibt weitere Baugesuche. Nach kurzer Diskussion ergeht bei 2 Enthaltungen (Gemeinderätin Schemminger und Gemeinderätin Riecker) der B e s c h l u s s : 1.) Vom Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2010 wird Kenntnis genommen (Anlage 2). 2.) Die Jahresrechnung wird wie abgeschlossen festgestellt: 4

5 3.) Es wird weiter zum Abschluss der Jahresrechnung 2010 festgestellt: a) die Solleinnahmen und Sollausgaben im Sachbuch für Haushaltsfremde Vorgänge in Höhe von je ,89 EUR, b) die gesamten Solleinnahmen und Sollausgaben im Haushaltsjahr 2010 nach Durchführung der Ausgleichsbuchungen in Höhe von je ,86 EUR, c) die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes werden wie im Rechenschaftsbericht dargestellt und anerkannt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2010 ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen, ortsüblich bekanntzumachen und die Jahresrechnung 2010 mit Rechenschaftsbericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen. Der vorliegende Jahresabschluss 2010 wird anerkannt und festgestellt. 5

6 TOP 50 Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Versorgung, hier: Betriebszweige Wasserversorgung und Nahwärme Kämmerer Schäfer erläutert anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 3) die Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Versorgung. Nach kurzer Aussprache ergeht bei 2 Enthaltungen (Gemeinderätin Schemminger und Gemeinderätin Riecker) der B e s c h l u s s : 1.) Vom Bericht zum Jahresabschluss 2010 wird Kenntnis genommen (Anlage 4). 2.) Der Jahresabschluss wird wie abgeschlossen festgestellt: 1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen , das Umlaufvermögen , davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,54 - die empfangenen Ertragszuschüsse ,04 - die Rückstellungen 4.800,00 - die Verbindlichkeiten ,21 - die Rechnungsabgrenzungsposten 7.660,00 2 Jahresfehlbetrag , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,22 3.) Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes wird wie folgt beschlossen: bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen ,32 4.) Die Betriebsleitung wird entlastet 5.) Der Bilanz und Erfolgsrechnung für das Haushaltsjahr 2010, der Feststellung der Jahresrechnung 2010 sowie der Verwendung des Jahresgewinnes / Jahresverlustes wird zugestimmt. 6

7 TOP 51 Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Kämmerer Schäfer erläutert anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 5) die Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. Nach kurzer Diskussion ergeht bei 2 Enthaltungen (Gemeinderätin Schemminger und Gemeinderätin Riecker) der B e s c h l u s s : 1.) Vom Bericht zum Jahresabschluss 2010 wird Kenntnis genommen (Anlage 6). 2.) Der Jahresabschluss wird wie abgeschlossen festgestellt: 1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen , das Umlagevermögen , Ausgleichsposten aus Unterdeckungen , davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 0,00 - die empfangenen Ertragszuschüsse ,98 - die Rückstellungen ,82 - die Verbindlichkeiten ,80 - die Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2 Kostenüberdeckung , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,60 3.) Verwendung der Kostenüberdeckung/Behandlung der Kostenunterdeckung: a) Die Kostenüberdeckung aus 2009 wird mit der Kostenunterdeckung 2006 verrechnet b) Die Kostenüberdeckung aus 2010 wird mit der restlichen Kostenunterdeckung 2006 und der Kostenunterdeckung aus 2007 verrechnet 7

8 4.) Die Betriebsleitung wird entlastet 5.) Der Bilanz und Erfolgsrechnung für das Haushaltsjahr 2010, der Feststellung der Jahresrechnung 2010 sowie der Verwendung der Kostenüberdeckung/Behandlung der Kostenunterdeckung wird zugestimmt. 8

9 TOP 52 Weiterentwicklung Betriebszweig Wasserversorgung TOP 52.1 Sachstandbericht Tiefbrunnen Fronberg III - Bürgermeister Seibold begrüßt Herrn Jesser von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen. - Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 7) erläutert Herr Jesser das Vorgehen bei der Chlorung im Netz und der Reduzierung des Kalkgehaltes im Trinkwasser. 1. Chlorung im Netz: Das Gesundheitsamt hat vor Inbetriebnahme des Tiefbrunnens Fronberg III in 2010 verfügt, dass das Eigenwasser vor dem Einlauf in die Mischkammer mit einer Konzentration von 0,1 mg/m³ gechlort werden muss. In regelmäßigen Abständen wurden am Brunnenkopf Proben entnommen, die im Übrigen bis heute alle in Ordnung waren. Somit konnte sichergestellt werden, dass das geförderte Wasser bakteriologisch einwandfrei ist und die Chlorierung könnte eingestellt werden. Allerdings wird zur Zeit der Hochbehälter Loch saniert / mit einer zusätzlichen Be- und Entlüftung ausgestattet. Nach dieser Sanierung ist wieder eine Chlorung notwendig, um sicherzustellen, dass auch hier das Wasser bakteriologisch einwandfrei ist. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wird die Chlorung bis zur Fertigstellung dieser Maßnahme aufrecht gehalten. 2. Reduzierung des Kalkgehaltes beim Trinkwasser Der Gemeinderat hatte seinerzeit beschlossen, (mehr) Eigenwasser zu fördern, um ein Stück weit unabhängiger von der Bodenseewasserversorgung zu sein. Vor Inbetriebnahme und Zuschaltung des Tiefbrunnen Fronberg III ans Trinkwassernetz wurde über einen längeren Zeitraum ausschließlich Bodenseewasser mit einer Härte von 8,9 dh an die Kunden der Gemeinde abgegeben. Seit der Mischwasserumstellung ab Juni 2010 (ca. 70% Bodenseewasser und 30% Eigenwasser) mit einer Mischhärte von ca. 20 dh gibt es immer wieder Anfragen hinsichtlich der Wasserhärte. Die Gemeindeverwaltung beauftragte daraufhin die SWBB mit der Untersuchung nach wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Wasserhärte. Durch Veränderung der Mischwasserverhältnisse lässt sich mit geringem Kostenaufwand eine Härte von 13 dh bis 14 dh sowie ein Sulfatwert von ca. 110 mg/l einstellen. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass im Jahr 2009, als die Cross-Boarder-Leasing Geschäfte Verluste angesammelt hatten, die Verwaltung den Auftrag an die Stadtwerke gegeben hat, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, durch den Einsatz einer neuen Entkalkungsanlage die Eigenwassernutzung zu erhöhen und die Bezugshöhe des Bodenseewasser zu verringern. Es war 9

10 auch der Wunsch der Landesregierung eine dezentrale Wasserversorgung zu gewährleisten, um auf eigene Reserven zurückgreifen zu können. Deshalb wurde der Brunnen Fronberg wieder aktiviert. Ganz klar ist, dass reines Bodenseewasser einen geringeren Härtegrad gegenüber der Eigenwassernutzung aus dem Brunnen Fronberg hat. Es steht nun die Überlegung an, ob der Kalk durch einen höheren Mischwasseranteil aus der Bodenseewasserversorgung reduziert werden soll, oder ob weiterhin die dezentrale Wasserversorgung, aber mit einem höheren Härtegrad bevorzugt wird. Anstelle der früher vorhandenen Wasserhärte von 18 Grad dh wurde dem neuen Mischwasser ein Härtegrad 20 Grad dh gewählt eine Tatsache, die manchen Verbraucher aufgrund der höheren Kalkablagerungen stört. Herr Jesser informierte das Gremium darüber, dass die Härte des Trinkwassers teilweise zwar durchaus als unangenehm empfunden wird, gleichzeitig das Trinkwasser aber viele Wertvolle Mineralien vergleichbar den Inhaltstoffen von Mineralwassern enthält, was nicht zuletzt auch für die Gesundheit sehr wertvoll ist. Gemeinderat Schromm fragt nach, wieso die Umstellung zu mehr Bodenseewasser für die Leitungen günstiger war, als reines Brunnenwasser? Wieso sind die Leitungen mit Rost belegt? Herr Jesser von den Stadtwerken teilt mit, dass die Hauptursache vermutlich ein Endstrang ist oder es sich hier um gusseiserne Leitungen oder verzinkte Wasserrohrleitungen handelt, die rostig sind. Es betrifft meistens die eigenen Hausinstallationen. Herr Jesser bringt es so auf den Punkt: Die Versorgung mit reinem Bodenseewasser ist Weißbrot, die Zusammensetzung des Kirchheimer Trinkwassers entspricht Vollkornbrot. Nach intensiver Diskussion ergeht bei 1 Gegenstimme (Gemeinderat Schneider) und 1 Enthaltung (Gemeinderat Lieberherr) der B e s c h l u s s : Die Gemeinde verzichtet auf einen höheren Mischwasseranteil durch die Bodenseewasserversorgung und wird weiterhin Eigenwasser des Brunnens Fronberg einspeisen. Das Mischungsverhältnis soll dem vorangegangenen mit rund 18 Grad dh entsprechen. 10

11 TOP 52.2 Energiekonzept zur Nutzung der Wasserkraft im Hochbehälter Speyrer Weg Herr Jesser von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen erläutert anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 8) das Energiekonzept zur Nutzung der Wasserkraft im Hochbehälter Speyrer Weg. Im Rohrkeller des Hochbehälters Speyrer Weg befindet sich der Haupt- Bodenseewasseranschluss. Der Versorgungsruhedruck beträgt teilw. über 20 bar. Beim Befüllen des Hochbehälters über die Mischkammer wird dieser Druck über eine eingebaute Drossel und dem nachgeschalteten Ringkolbenventil reduziert/gedrosselt. Dieser Druck ist über 24 Stunden betrachtet, nicht konstant. Eine Langzeitmessung des Fließdruckes auf der Bodenseeanschlussleitung und deren vorgelagertem Netz ist in Arbeit. Hier wird der für die Turbinenauslegung maßgebliche Druck ermittelt. Die Energie von ca.16 bar bzw. 160 m Druckhöhe wird bislang ohne Rückgewinnung vernichtet. Um den Großteil dieser Energie wieder zurückzugewinnen ist es möglich, vor dem Mischkammerzulauf eine Turbine (Energierückgewinnungsanlage) zu installieren. Unterstellt man eine Jahresbezugsmenge der BWV von ca m³/a bei einer nutzbaren Druckhöhe von ca. 160 m und einem stündlichen Zulauf von ca. 80 m³/h so ergibt dies ein jährlicher Betriebsaufwand von ca h/a. Mit diesen Betriebsdaten lassen sich rechnerisch ca kwh erzeugen. Nach kurzer Aussprache ergeht bei 1 Enthaltung (Gemeinderat Prof. Dr. Mecheels) der B e s c h l u s s : Dem Einbau einer Energierückgewinnungsanlage wird vorbehaltlich der Voraussetzung eines konstanten Fließdrucks und somit eines wirtschaftlichen Betriebs zugestimmt. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Jesser und verabschiedet ihn. - 11

12 TOP 53 Bebauungsplanverfahren "Nördlich des Friedhofs und der Brackenheimer Straße" hier: Behandlung der Stellungnahmen und ggf. Satzungsbeschluss - Gemeinderat Schneider ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - - Bürgermeister Seibold begrüßt Herrn Ingenieur Scheible. - Anlagen: 1 Planentwurf 1 Begründung 1 Textliche Festsetzungen I. Beschlussantrag 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden folgende Stellungnahmen im Bebauungsplan berücksichtigt: 2. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen. 3. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet. 4. Der Bebauungsplan Nördlich des Friedhofs und der Brackenheimer Straße vom wird nach 10 BauGB i.v. mit 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg als Satzung beschlossen. 5. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.f. vom werden nach 71 LBO i.v. m. 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg als Satzung beschlossen. II. Begründung 1. Verfahrensstand Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am Neckar hat am in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nördlich des Friedhofs und der Brackenheimer Straße erneut öffentlich auszulegen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Nachrichtenblatt Amtsblatt der Stadt Bönnigheim und der Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim am Donnerstag, 7. April 2011, Nr. 14. Der Entwurf des Bebauungsplans lag mit Begründung vom bis einschließlich beim Bürgermeisteramt Kirchheim a.n. öffentlich aus. 2. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Fehlanzeige - auch keinerlei Anfragen der Nachbarn zu den Änderungen bei den Örtlichen Bauvorschriften (Dachgestaltung). 3. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 12

13 Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom von der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs benachrichtigt. Die Stellungnahmen sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Stand ist leider die Stellungnahme des Landratsamtes Ludwigsburg noch nicht eingegangen. Diese ist insbesondere zum nördlichen Gebietsteil wesentlich. Anhand der Anlage 9 erläutert Herr Scheible die Träger öffentlicher Belange. Gemeinderätin Riecker fragt nach, was passiert mit der sogenannten Öko-Mauer. Herr Scheible teilt mit, die hohe Mauer entlang der Brackenheimer Straße bleibt im vorderen Teil bestehen. Im hinteren Bereich wird parallel hierzu eine zweite kleine Mauer mit den vorhandenen Steinen erstellt. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass bereits vor Jahrzenten in diesem Gebiet eine Bebauung in Aussicht gestellt wurde und nur deshalb konnte daraus ein Baugebiet entstehen. Gemeinderätin Riecker fragt nach, ob die rechtliche Lage vergleichbar ist zum Baugebiet Hag, das der Gemeinderat nicht verwirklicht hat. Daraufhin teilt Bürgermeister Seibold mit, dass diese Fläche nur im Flächennutzungsplan aufgenommen war und keine behördlichen Zusagen vorgelegen haben. Gemeinderätin Riecker kann daher nun dem Bebauungsplan zustimmen. Herr Scheible geht noch auf eine private Anregung ein. Hier geht es um die Zufahrt zum östlichen Teilgebiet zwischen Brackenheimer Straße und B27. Die Zufahrt soll weiter Richtung Nordwesten verlegt werden, da sich die Übersichtlichkeit zur Brackenheimer Straße nachhaltig verbessert. Da sie ein hohes Gefälle aufweist und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h pro Stunde teilweise nicht beachtet wird, erhöht die zunächst geplante Einfahrt das Unfallrisiko. Somit kann auch das Baufenster entsprechend für ein Doppelhaus vergrößert und die bauliche Situation verbessert werden. Dieser Anregung kann entsprochen werden und so wird die Einfahrt 4 m bis 4,5 m nach Nordwesten verschoben. Herr Scheible teilt weiter mit, dass ein Antrag eines Bauträgers vorliegt, aus dem hervorgeht, dass auf den Grundstücken 3055/1, 3055/2 und 3055/9 Interesse daran besteht, die Bebaubarkeit so zu verändern, dass zwei Doppelhäuser errichtet werden könnten. Hier wird aber die Firstrichtung nicht mehr eingehalten. Außerdem soll das Gebäude gedreht werden, so dass in südwestlicher Ausrichtung eine freie Sicht entsteht. Dadurch wird die Zufahrt direkt von der Kreisstraße erfolgen. Da dies zu schwierig wird, soll diese Änderung nicht vorgenommen werden. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Dem Bebauungsplan Nördlich des Friedhofs und der Brackenheimer Straße wird wie vorgetragen zugestimmt und der oben genannte Satzungsbeschluss gefasst. - Gemeinderat Schneider nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 13

14 TOP 54 Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich Ehewiesen hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Gemeinderat Lorenz ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Die Bauvoranfrage eines örtlichen Gewerbebetriebes für die Errichtung einer unbeheizten Lagerhalle war Gegenstand der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am (TOP 47 Baugesuche). Beschlossen wurde, die Verwaltung möge den Bauherrn auffordern, die Außenmaße des Gebäudes zu optimieren, damit der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet geringer wird. Bei einer geringen Überschreitung in das Landschaftsschutzgebiet könnte eine Befreiung in Aussicht gestellt werden. Ein Ausgleich von Flächen soll auf öffentlichen Flächen erfolgen. Im baurechtlichen Verfahren gab es eine Stellungnahme des Eigentümers von Parzelle Nr. 647 hierzu. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Baurechtsbehörde teilt mit Schreiben vom mit, dass die Prüfung des Antrages für das das o.g. Vorhaben ergeben hat, dass der begehrte Bauvorbescheid aus folgenden Gründen nicht erteilt werden kann. Das geplante Bauvorhaben befindet sich etwa zu einem Drittel außerhalb des geltenden Bebauungsplanes Verlängerte Wilhelmstraße und Ehewiesen, 2. Änderung. Dort direkt angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Alter Neckarbogen bei Kirchheim am Neckar, Hofen und Hohenstein mit angrenzenden Gebieten. Weiterhin befindet sich auf dem Flst. 645 und 646 ein nach 30 NatSchG geschütztes Biotop Trockenmauern Ehwiesenpfad. Grundsätzlich können im Außenbereich allenfalls nur die so genannten privilegierten Bauvorhaben wie z.b. ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb zugelassen werden. Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, warum das Bauvorhaben nicht auf dem Flst. Nr. 697 (Teilbereich des Betriebsgeländes) verwirklicht werden kann, obwohl hier noch freie Flächen im ausgewiesenen Gewerbegebiet vorhanden sind. Bevor über einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet und ein Biotop entschieden werden kann, muss zunächst geklärt werden, ob das Vorhaben nicht im Gewerbegebiet realisiert werden kann. Sofern tatsächlich nur die vorgelegte Planung in Frage kommt, sind von der Gemeinde Kirchheim am Neckar die bauleitplanerischen Voraussetzungen in Form einer Bebauungsplanerweiterung zu schaffen. Die Bauvoranfrage wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Am 6. April 2011 fand eine Besprechung mit Bauherrn und Architekten statt. Dem schloss sich eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten an. Der Bauherr hat erklärt, dass für die beabsichtige Nutzung bezogen auf den Produktionsablauf keine grundsätzliche Alternative zum Standort selbst besteht und aus zufahrtstechnischen Gründen die Lage der Halle beibehalten bleiben muss. 14

15 Mit Schreiben vom wurde vom beauftragten Architekten eine Lageplanskizze der geplanten Halle eingereicht. Er teilt hierzu folgendes mit: Wir können demnach den Abstand zum besteh. Betrieb auf 18 m verkürzen, brauchen aber eine Halle mit 20 m Breite um die Lagereinrichtung passend zu bekommen. Es ist geplant, die Halle bis zur best. Betonwand zu bauen, also genau so weit, wie der jetzt bestehende Betrieb. Die bestehende Grundstücksgrenze liegt noch ca. 2,50 m davor, in der Böschung. Die Halle soll ein Satteldach erhalten, so dass auf der Südseite eine Photovoltaikanlage möglich ist. Die Traufhöhe sollte ca. 6 m betragen. Im Bereich des Grundstück Parz. Nr. 699 ist nach aktuellem Bebauungsplan die Baugrenze entlang des Bestandes eingetragen. Hier wäre es aus betrieblicher Sicht wünschenswert, eine gerade Linie zu erhalten, parallel zum Gehweg. Der Wendehammer am Feldweg 881 sollte zum Bebtriebsgelände dazukommen, eine Verkürzung des Feldwegs an Flst. 646 könnte erfolgen. Mögliche städtebauliche Instrumentarien als planungsrechtliche Grundlage: Grundsätzlich möglich neben einer großen Bebauungsplanänderung und erweiterung wäre, das Vorhaben mit einer Innenbereichssatzung, einer sogenannten Ergänzungssatzung nach 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, planungsrechtlich anzugehen. Die Ergänzungssatzung erweitert den Innenbereich in den Außenbereich. Mit den städtebaulichen Satzungen nach 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB besitzen die Gemeinden unterhalb der Ebene der Bauleitplanung die Möglichkeit, anhand der unterschiedlichen Satzungstypen den unbeplanten Innenbereich verbindlich zum Außenbereich abzugrenzen und dadurch die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten. Regelungsinhalt der Innenbereichssatzung ist die räumliche Abgrenzung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch eine Linie. Bei der Ergänzungssatzung können zusätzlich zur zeichnerischen Abgrenzung einzelne Festsetzungen nach 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 BauGB getroffen werden. Voraussetzung für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung ist, dass sie mit der städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach dem Landesrecht unterliegen (keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bzw. Beachtung der Eingriffsregelung), und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe 6 BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Beim Aufstellungsverfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im vereinfachten Verfahren ggf. Anzeigeverfahren und eine ortsübliche Bekanntmachung zu beachten. Im beigefügten Vorentwurf einer Ergänzungssatzung Ehewiesen ist der räumliche Geltungsbereich der bestehenden Bauleitpläne und ein Vorschlag für eine sinnvolle Abgrenzung 15

16 des Gebiets zum Außenbereich violette Linie als Beratungsgrundlage enthalten (s. Anlage). Gegenstand der heutigen Sitzung ist zunächst der Aufstellungsbeschluss. Die Konkretisierung erfolgt im förmlichen öffentlichen Verfahren. Ebenso die Einleitung des notwendigen Änderungsverfahren beim Landschaftsschutzgebiet Alter Neckarbogen bei Kirchheim am Neckar. Regelung der Kostentragung: Die gemeindlichen Kosten für die Erstellung der Satzung nebst Kosten für etwaig notwendige Gutachten sind nach Auffassung der Verwaltung unabhängig vom Verfahrensausgang vom Antragsteller zu erstatten. Die Erschließungskosten mit Vermessung sowie die späteren Baukosten für das Bauvorhaben und evtl. Verlegung des Wendehammers und dessen Neuerrichtung sind alleinige Sache des Bauherrn und daher von diesem zu übernehmen. Gemeinderätin Riecker ist der Ansicht, solange der Wunsch der Eigentümer nicht vorliegt die Grundstücke mit aufzunehmen, soll an der vorgetragenen Grenze festgehalten werden. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige B e s c h l u s s : Dem Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den im Lageplan vom dargestellten Bereich Ehewiesen wird zugestimmt. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Scheible und verabschiedet ihn. - - Gemeinderat Lorenz nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 16

17 TOP 55 Neubau Kinderhaus Klex hier: Vergaben TOP 55.1 Möblierung - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Architekt Eisenbeiß und Gesamtkindergartenleiterin Sylvia Hitzbleck. - Die Submission für die Möblierung des Kinderhauses Klex fand am im Rathaus in Kirchheim am Neckar statt. Die eingegangenen Angebote wurden durch Architekt Eisenbeiß geprüft. Herr Eisenbeiß erläutert die Ergebnisse der Submission für den Teil der Möblierung (Anlage 10). Nach kurzer Aussprache ergeht bei 1 Enthaltung (Gemeinderat Mayer) der B e s c h l u s s : Wie aus der Anlage 10 ersichtlich erhalten die Firmen den Zuschlag für die Möblierung. 17

18 TOP 55.2 Außenanlage Herr Architekt Eisenbeiß stellt die Außenlage des Kinderhauses anhand einer farbigen Zusammenstellung vor. Gemeinderat Högner hat einzelne Fragen zu den Spielgeräten: a) Wieso bekommen die Kinder eine Vogelnestschaukel und keine Brettschaukel? b) Ist eine Stehwippe nicht zu gefährlich für Kinder? c) Ist das Wasserspiel nicht zu groß? d) Wie häufig wird das Planschbecken gereinigt? Die einzelnen Fragen beantworten Frau Hitzbleck und Herr Eisenbeiß gemeinsam: Zu a) Der Nutzen einer Vogelnestschaukel für die Kinder ist größer, da beispielsweise auch mehrere Kinder gleichzeitig schaukeln können. Zu b) Auf einer Stehwippe können die Kinder hin- und herlaufen und sie ist für die Kinder im Umgang praktikabler. Zu c) Das Wasserspiel steht rund 60 Kindern zur Verfügung, deshalb ist die Größe angemessen. Zu d) Das Wasser wird einmal am Nachmittag geleert und ist für Kinder gedacht, die nicht die Möglichkeit haben mit ihren Eltern ins Freibad zu gehen. Gemeinderätin Riecker tut sich schwer und ist der Ansicht, dass hier kein Elite-Super- Spielplatz entwickelt werden sollte. Es sollen nicht nur Fertiggeräte und Rollrasen vorhanden sein, sondern es soll ein naturnaher Garten gestaltet werden. Sie schlägt deshalb eine Zusammenarbeit mit der Berufsschule vor, wie beispielsweise in Lauffen am Neckar. Bürgermeister Seibold ist der Meinung, dass die Anregung jetzt auf der Zielgeraden doch etwas verspätet kommt. Am Montag wurde bereits im Verwaltungs- und Bauausschuss deutlich, dass hier Spielgeräte eingeplant sind und dazu noch viele Teile im Garten naturnahe gestaltet werden können. Es besteht im Garten noch eine Restfläche von rund 400 m². Gemeinderat Schneider ist der Ansicht, dass versucht werden sollte, auf einem kleinen Bereich die Eltern mit einzubinden. Frau Hitzbleck teilt mit, dass sich ein naturnaher Kindergarten und die vorhandenen Spielgeräte nicht gegenseitig ausschließen. Es werden Nischen mit Weidenzäunen und ein Nutzgarten erstellt. Schwierig bei einem Nutzgarten ist hier die Nachhaltigkeit, wer pflegt den Garten? Wer ist dafür verantwortlich? Auf jeden Fall werden pflegeleichte Bäume und Sträucher wie Himbeeren, Johannisbeeren und Tomaten auf den Freiflächen angepflanzt werden. Gemeinderätin Schemminger wünscht, dass für die Kinder noch eine Matschecke vorhanden ist. Herr Eisenbeiß teilt mit, dass sich dies automatisch beim Wasserspielgerät entwickelt. Durch die Pumpe wird die umliegende Fläche matschig werden. Gemeinderätin Riecker sind die Kosten für die Außenanlage zu hoch, deshalb kann sie dem Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen. 18

19 Nach intensiver Aussprache ergeht bei 2 Gegenstimmen (Gemeinderätin Riecker und Gemeinderat Lais), 3 Enthaltungen (Gemeinderätin Schemminger, Gemeinderat Herzog, Gemeinderat Mayer) und 8 Ja Stimmen (Bürgermeister Seibold, Gemeinderat Bröllos, Gemeinderat Högner, Gemeinderat Lorenz, Gemeinderätin Bohnenstingl, Gemeinderat Prof. Dr. Mecheels, Gemeinderat Lieberherr, Gemeinderat Schneider, Gemeinderat Schromm) der B e s c h l u s s : Die Firma Langjahr erhält zum Angebotspreis von ,77 den Zuschlag für die Außenanlagen des Kinderhauses Strombergstraße. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Frau Hitzbleck und Herr Eisenbeiß und verabschiedet sie. - 19

20 TOP 56 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat Es lagen keine Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat vor. Zur Beurkundung: Gemeinderat: Vorsitzender: Schriftführer: 20

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